Jahresbericht 2024/2025
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Jahresbericht 2024/2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1050
21. Wahlperiode 29.07.2025
Unterrichtung
durch den Beirat bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste
Jahresbericht 2024/2025
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Der Beirat ............................................................................................ 2
2 Konstituierung des Beirats ................................................................... 3
3 Die Erarbeitung der Geschäftsordnung ................................................ 3
4 Arbeitsprogramm für 2025/2026 ......................................................... 3
5 Trusted Flagger .................................................................................... 4
6 Forschungsdatenzugang (Art. 40 DSA) ............................................... 5
7 Beobachtung von Desinformation zur Wahlbeeinflussung ................. 5
8 Online-Schutz Minderjähriger (Art. 28 DSA) ..................................... 5
9 Internationales...................................................................................... 5
10 Rahmenbedingungen ........................................................................... 5
Zugeleitet mit Schreiben des Beirats bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste vom 29. Juli 2025 gemäß
§ 21 Absatz 13 des Digitale-Dienste-Gesetzes.
1 Der Beirat
Der Beirat bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste, kurz „Beirat beim DSC“ (Digital Services
Coordinator), wurde auf Grund des § 21 des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) eingerichtet. Seine Aufgaben sind:
1. die Koordinierungsstelle für digitale Dienste und die weiteren zuständigen Behörden nach § 12 Absatz 2
und 3 DDG in grundsätzlichen Fragen der Anwendung und Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065
(DSA) zu beraten,
2. der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und den weiteren zuständigen Behörden nach § 12 Absatz 2
und 3 DDG allgemeine Empfehlungen zur wirkungsvollen und einheitlichen Durchführung des DSA
vorzuschlagen und
3. wissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere auch zum Umgang mit Daten, an die Koordinierungsstelle
für digitale Dienste und die weiteren zuständigen Behörden nach § 12 Absatz 2 und 3 DDG heranzutragen.
Das Gremium soll aus 16 Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bestehen. Die
Mitglieder des Beirates wurden auf Vorschlag des Deutschen Bundestages vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Dauer einer
Wahlperiode berufen. Das aktuelle Verzeichnis der Mitglieder ist im Webauftritt des DSC veröffentlicht.
v. l. n. r.: Svea Windwehr (Co-Vorsitzende D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.), Josephine Ballon (CEO HateAid gGmbH),
Matthias Spielkamp (Executive Director AW AlgorithmWatch gGmbH), Teresa Morrkopf-Widlok (Vorsitzende LOAD e. V.), Prof. Dipl.-
Journ. Christina Elmer (Technische Universität Dortmund Institut für Journalistik), Klaus Müller (Präsident BNetzA), Dirk Freytag
(Präsident Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.), Lina Ehrig (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.), Markus Hartmann
(Generalstaatsanwaltschaft Köln, ZAC NRW), Alexander Rabe (Geschäftsführer eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.), Siegfried
Schneider (Staatsminister a.D.), Prof. Dr. Henrike Weiden, LL.M. (Hochschule München Business School), Dr. Tobias Mast (Leibniz-
Institut für Medienforschung Hans-Bredow-Institut); nicht im Bild: Susanne Dehmel (Mitglied der Geschäftsführung Bitkom e. V.) Prof.
Dr. Ulrike Klinger (Universität Amsterdam)
Der Beirat wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes und ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied für die Dauer
von zwei Jahren. Am 26. November 2024 wurden Henrike Weiden als Vorsitzende des Beirates sowie
Josephine Ballon als stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Der Beirat ist berechtigt, für die Erfüllung seiner Aufgaben Auskünfte und Berichte bei der
Koordinierungsstelle und bei den anderen zuständigen Behörden nach § 12 Absatz 2 Satz 1 und 3 DDG einzuholen. Der DSC
informiert den Beirat regelmäßig über seine aktuellen Aufgaben und Entscheidungen. Das Gremium tagt
mindestens einmal im Quartal und hat sich darauf verständigt, Vorlagen für seine turnusmäßigen Sitzungen in
themenspezifischen Arbeitsgruppen zu erarbeiten.
Im Anhang an diesen Jahresbericht sind die im Internet veröffentlichten Protokolle der turnusmäßigen
Sitzungen wie folgt einsehbar:
1. Sitzung vom 18. September 2024
2. Sitzung vom 26. November 2024
3. Sitzung vom 28. Januar 2025
4. Sitzung vom 20. Mai 2025
5. Sitzung vom 8. Juli 2025 (Das Protokoll lag zur Veröffentlichung des Berichts noch nicht vor.)
Ergänzende Dokumente zu den Sitzungen einschließlich der Tagesordnungen und des jeweiligen Berichts des
DSC sind hier1 im Überblick abrufbar.
2 Konstituierung des Beirats
Die konstituierende Sitzung des Beirats bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste hat am 18. September
2024 in Bonn stattgefunden. Die Beiratsmitglieder stellten sich gegenseitig sowie dem kommissarischen Leiter
des DSC, Herrn BNetzA-Präsident Klaus Müller, vor. Das Gremium setzt sich nach den Vorgaben des Digitale-
Dienste-Gesetzes (DDG) aus 4 Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, 4 von Wirtschaftsverbänden
und 8 von zivilrechtlichen Organisationen und Privatpersonen zusammen, die über einschlägige Fachkenntnis
verfügen.
Vom letzten Deutschen Bundestag wurden nur 14 Personen vorgeschlagen, unbesetzt geblieben ist jeweils ein
Platz für die Vertretung der Wirtschaft und einer für die zivilgesellschaftlichen Verbände.
Zu den Sitzungen werden gem. DDG auch ständige Vertreterinnen und Vertreter aus der Landesanstalt für
Medien NRW, der BzKJ und der BfDI eingeladen. Seit der 4. Sitzung am 20. Mai 2025 nimmt zudem eine
Vertreterin der EU-KOM teil, die als Legal and Policy Officer für die Begleitung des deutschen DSC zuständig ist.
3 Die Erarbeitung der Geschäftsordnung
§ 21 Absatz 6 DDG sieht vor, dass sich der Beirat eine Geschäftsordnung gibt. Bis zur 2. Sitzung des Beirats am
26. November 2024 waren verschiedene Vorschläge für die Geschäftsordnung von Mitgliedern des Beirats in
der Geschäftsstelle eingegangen. Die Vorschläge wurden in einem Dokument zusammengefasst, welches in der
3. Sitzung am 28. Januar 2025 einstimmig verabschiedet wurde und sofort in Kraft trat.
4 Arbeitsprogramm für 2025/2026
Der Beirat hatte eine dynamische und nicht abschließende Sammlung möglicher Themen für ein
Arbeitsprogramm erarbeitet. Diese Themen wurden in enger Abstimmung mit dem DSC sowie auf Grundlage aktueller
Entwicklungen zusammengestellt und sollten im Sinne eines lebendigen Dokuments fortlaufend überprüft und
bei Bedarf angepasst werden. Der Beirat war dabei vom zeitlichen Rahmen einer regulär verbleibenden
Legislaturperiode ausgegangen und wurde von deren vorzeitigem Ende überrascht.
Arbeitsprogramm
Beschwerde- und Abhilfemaßnahmen (Notice and Action):
Meldesysteme der Plattformen; Effektivität und Nutzerfreundlichkeit der Ausgestaltung; Arbeitsweise der
zentralen Beschwerdestelle (§ 20 DDG)
Trusted Flagger (Art. 22 DSA):
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdige Hinweisgeber; Sicherstellung ausgewogener
Landschaft von Trusted Flagger
Manipulative Designs (Art. 25 DSA): Dark Pattern, Addictive Designs
1 https://ogy.de/DSC_Beirat
Online-Schutz Minderjähriger (Art. 28 DSA):
Altersverifikation; Online-Schutz Minderjähriger und Werbung; angekündigte Leitlinien der EU-Kommission
Forschungsdatenzugang (Art. 40 DSA): Zuerkennung des Status als zugelassene Forscher; Entwurf eines
delegierten Rechtsakts der EU; Unterstützungsmöglichkeiten des DSC
Zusammenarbeit zwischen Diensteanbietern und nationalen Behörden (Art. 9, 10 und 18 DSA):
Kooperation bei grenzüberschreitenden Fällen; Löschersuchen an die Plattformbetreiber
Kommunikation der Zuständigkeiten bei der Anwendung und Durchsetzung des DSA
Evaluation des DSA (Art. 91 DSA)
Deregulierung auf EU-Ebene: mögliche Auswirkungen auf den DSA
Ausstattung der Koordinierungsstelle: Hinwirken auf die politischen Entscheidungsträger, die personellen
Ressourcen auf das gesetzlich vorgesehene Niveau anzuheben
Transparenzvorgaben des DSA: Anwendung der Transparenzinstrumente aus Sicht der verschiedenen
Stakeholder
Vorschläge für Forschungsaufträge durch den DSC
Systemische Risiken:
Risikoberichte (Art. 34 DSA); Maßnahmen zur Minderung systemischer Risiken (Art. 35 DSA); Bewertung
systemischer und neu aufkommender Probleme in Bezug auf sehr große Online-Plattformen oder
Suchmaschinen (Art. 64 Abs. 2 DSA)
Desinformation als „Business Case“ - privatwirtschaftliche Profiteure und Brand Safety Trusted Flagger:
Auswertung von Reaktionszeiten der Plattformen gegenüber Meldungen von Nutzern ohne Trusted Flagger-
Status
Bundestagswahl 2025: Nutzbarmachung von Risikoberichten und Audits für fairen Wahlkampf sowie
Auswertung des angekündigten Berichts des DSC zu Erkenntnissen bzgl. Wahlbeeinflussung im Wahlkampf 2025;
Untersuchung manipulativer Plattforminhalte zur Wahlbeeinflussung; Vorbereitung auf künftige Wahlen
Shadow Banning zur Steuerung politischer Werbung
Stand der Implementierung des DSA: Compliance in KMU und besondere Hürden bei der Anwendung des
DSA
Geoblocking und Geofencing zur technischen Steuerung der Zugänglichkeit von Funktionen und Inhalten auf
Plattformen: Auswertung öffentlich zugänglicher Datenbanken zu praktischer Anwendung und
Kostenaufwänden
Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen: Sicherstellung von Vielfalt bei der Zulassung; Erfahrungen mit
der Arbeit von Streitbeilegungsstellen
Forschungsdatenzugang: Erste Erfahrungen mit der Anwendung des delegierten Rechtsakts (2026)
Künstlich intelligente Systeme bei der Durchsetzung des DSA
5 Trusted Flagger
Der Beirat hat sich auf Anfrage des DSC mit der öffentlich ausgetragenen Kontroverse um die Zulassung des
ersten vertrauenswürdigen Hinweisgebers im Oktober 2024 befasst. Diese hatte eine Debatte in der Presse um
vermeintliche Zensur im Internet durch vertrauenswürdige Hinweisgeber ausgelöst, die sich sowohl gegen den
DSC als auch die betroffene Organisation „Meldestelle REspect!“ richtete. Es wurde diskutiert, wie künftig
damit umzugehen sei und welche Vorkehrungen für künftige Ernennungen getroffen werden könnten. Hierzu
zählen u.a. eine Vorabinformation der betreffenden Stellen, bevor eine Pressemitteilung des DSC versandt wird,
und besondere Sorgfalt in der Formulierung der Pressekommunikation, die den Zensurvorwurf entkräftet.
6 Forschungsdatenzugang (Art. 40 DSA)
In der 2. Sitzung des Beirats war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Delegierter Rechtsakt zur
Ausgestaltung des Forschungsdatenzugangs“ beschlossen worden. Die Zusammenarbeit innerhalb der
Arbeitsgruppe führte zu diesem Zeitpunkt mangels in der Geschäftsordnung verankerter Strukturen und Verfahren und
wegen erheblichen Zeitdrucks bis zum Ablauf einer Äußerungsfrist auf EU-Ebene jedoch nicht zu
abschließenden Ergebnissen.
7 Beobachtung von Desinformation zur Wahlbeeinflussung
Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 hat der DSC einen Stresstest zur
Bundestagswahl durchgeführt, an dem neben Vertretern von Plattformbetreibern auch die EU- Kommission, nationale
Behörden, Forschende und Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt waren. Ziel war, sich auf verschiedene
kritische Szenarien vorzubereiten, die vor und während der Wahl auf den sehr großen Online-Plattformen
auftreten könnten. Die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Beirats haben diesem Termin
beigewohnt.
8 Online-Schutz Minderjähriger (Art. 28 DSA)
In seiner 3. Sitzung, im Januar 2025, hatte der Beirat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Online-
Schutz Minderjähriger“ beschlossen. Kurz darauf, im Februar 2025, fand auf Wunsch des Beirats ein fachlicher
Austausch zwischen dem DSC, dem Beirat sowie Vertretern der Landesanstalt für Medien NRW und der
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zum Online-Schutz Minderjähriger statt. Bei dieser
Gelegenheit wurden dem Beirat die Ergebnisse der Studie „Gesellschaftliche Auswirkungen von Online-
Plattformen mit Fokus auf Suchtgefahren“ vorgestellt, die der DSC in Auftrag gegeben hatte. Außerdem wurde
ein Katalog von Fragen behandelt, welche die Arbeitsgruppe des Beirats der Koordinierungsstelle vorab
zugeleitet hatte.
Als Ergebnis ihrer Beratungen und des fachlichen Austauschs hat die Arbeitsgruppe in der 4. Sitzung, am
20. Mai 2025, dem Beirat eine Handreichung an den DSC zur Diskussion vorgelegt, welche vom Beirat
angenommen, dem DSC übergeben und am 23. Mai 2025 im Webauftritt des Beirats veröffentlicht wurde.
9 Internationales
Unter anderem aufgrund der aktuellen Entwicklungen in den USA seit Januar 2025 mit praktischen
Auswirkungen auf die Anwendung des DSA in der Union hat der DSC mehrere Fragen in einer außerordentlichen Sitzung
am 28. März 2025 sowie in der ordentlichen 4. Sitzung am 20. Mai 2025 an den Beirat herangetragen und
ausführlich behandelt. Dabei geht es insbesondere um vertiefte Erkenntnisse aus der Praxis zur Einordnung
gesetzgeberischer und administrativer Pläne und Verfügungen in den USA in den Gesamtkontext der DSA-
Durchsetzung sowie zu technischen Möglichkeiten zur Steuerung des Zugangs zu bestimmten Funktionen und
Inhalten im Internet (wie z. B. Geofencing, Geoblocking). Dies soll dazu beitragen, ein Verständnis dafür zu
entwickeln, welche Maßnahmen auf Grundlage des DSA Auswirkungen auf US-amerikanische Nutzerinnen und
Nutzer haben könnten.
In einer themenspezifischen Arbeitsgruppe des Beirats und aus den Diskussionen mit dem DSC hat sich
weiterer Beratungsbedarf ergeben. Deshalb bereitet diese Arbeitsgruppe zurzeit mehrere Maßnahmen vor, um
Aufklärungsarbeit innerhalb des Beirats selbst und gegenüber dem DSC sowie den weiteren zuständigen Behörden
zu leisten. Diese Maßnahmen werden im Juli und September 2025 und begleitend auch darüber hinaus
stattfinden. Auf diese Weise soll dem DSC eine fundierte Grundlage geboten werden, auf die er seine Beiträge im
nationalen, europäischen und internationalen Kontext stützen kann. Ein erstes Arbeitsergebnis der Arbeitsgruppe
zur Aussagekraft der Statements of Reasons-Datenbank der EU-Kommission bezüglich des Löschverhaltens der
Plattformen wurde dem DSC zugeleitet und ist inzwischen veröffentlicht.
10 Rahmenbedingungen
Die Mitglieder des Beirats nehmen die Arbeit in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Gremiums als sehr
positiv und konstruktiv wahr. Das Gleiche gilt für die Unterstützung durch die gesetzlich zugewiesene
Geschäftsstelle. Bei der Bearbeitung der durch das Gremium begleiteten Themen stellen sie fest, dass die
Koordinierungsstelle nach wie vor durch ihre begrenzte personelle Ausstattung limitiert ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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