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Jahresbericht 2024/2025

dip / drucksache 29.07.2025 · WP 21 · 21/1050 · Unterrichtung · Original ↗

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Jahresbericht 2024/2025 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1050 21. Wahlperiode 29.07.2025 Unterrichtung durch den Beirat bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste Jahresbericht 2024/2025 Inhal tsverzeichnis Seite 1 Der Beirat ............................................................................................ 2 2 Konstituierung des Beirats ................................................................... 3 3 Die Erarbeitung der Geschäftsordnung ................................................ 3 4 Arbeitsprogramm für 2025/2026 ......................................................... 3 5 Trusted Flagger .................................................................................... 4 6 Forschungsdatenzugang (Art. 40 DSA) ............................................... 5 7 Beobachtung von Desinformation zur Wahlbeeinflussung ................. 5 8 Online-Schutz Minderjähriger (Art. 28 DSA) ..................................... 5 9 Internationales...................................................................................... 5 10 Rahmenbedingungen ........................................................................... 5 Zugeleitet mit Schreiben des Beirats bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste vom 29. Juli 2025 gemäß § 21 Absatz 13 des Digitale-Dienste-Gesetzes. 1 Der Beirat Der Beirat bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste, kurz „Beirat beim DSC“ (Digital Services Coordinator), wurde auf Grund des § 21 des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) eingerichtet. Seine Aufgaben sind: 1. die Koordinierungsstelle für digitale Dienste und die weiteren zuständigen Behörden nach § 12 Absatz 2 und 3 DDG in grundsätzlichen Fragen der Anwendung und Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) zu beraten, 2. der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und den weiteren zuständigen Behörden nach § 12 Absatz 2 und 3 DDG allgemeine Empfehlungen zur wirkungsvollen und einheitlichen Durchführung des DSA vorzuschlagen und 3. wissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere auch zum Umgang mit Daten, an die Koordinierungsstelle für digitale Dienste und die weiteren zuständigen Behörden nach § 12 Absatz 2 und 3 DDG heranzutragen. Das Gremium soll aus 16 Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bestehen. Die Mitglieder des Beirates wurden auf Vorschlag des Deutschen Bundestages vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Das aktuelle Verzeichnis der Mitglieder ist im Webauftritt des DSC veröffentlicht. v. l. n. r.: Svea Windwehr (Co-Vorsitzende D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.), Josephine Ballon (CEO HateAid gGmbH), Matthias Spielkamp (Executive Director AW AlgorithmWatch gGmbH), Teresa Morrkopf-Widlok (Vorsitzende LOAD e. V.), Prof. Dipl.- Journ. Christina Elmer (Technische Universität Dortmund Institut für Journalistik), Klaus Müller (Präsident BNetzA), Dirk Freytag (Präsident Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.), Lina Ehrig (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.), Markus Hartmann (Generalstaatsanwaltschaft Köln, ZAC NRW), Alexander Rabe (Geschäftsführer eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.), Siegfried Schneider (Staatsminister a.D.), Prof. Dr. Henrike Weiden, LL.M. (Hochschule München Business School), Dr. Tobias Mast (Leibniz- Institut für Medienforschung Hans-Bredow-Institut); nicht im Bild: Susanne Dehmel (Mitglied der Geschäftsführung Bitkom e. V.) Prof. Dr. Ulrike Klinger (Universität Amsterdam) Der Beirat wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes und ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied für die Dauer von zwei Jahren. Am 26. November 2024 wurden Henrike Weiden als Vorsitzende des Beirates sowie Josephine Ballon als stellvertretende Vorsitzende gewählt. Der Beirat ist berechtigt, für die Erfüllung seiner Aufgaben Auskünfte und Berichte bei der Koordinierungsstelle und bei den anderen zuständigen Behörden nach § 12 Absatz 2 Satz 1 und 3 DDG einzuholen. Der DSC informiert den Beirat regelmäßig über seine aktuellen Aufgaben und Entscheidungen. Das Gremium tagt mindestens einmal im Quartal und hat sich darauf verständigt, Vorlagen für seine turnusmäßigen Sitzungen in themenspezifischen Arbeitsgruppen zu erarbeiten. Im Anhang an diesen Jahresbericht sind die im Internet veröffentlichten Protokolle der turnusmäßigen Sitzungen wie folgt einsehbar: 1. Sitzung vom 18. September 2024 2. Sitzung vom 26. November 2024 3. Sitzung vom 28. Januar 2025 4. Sitzung vom 20. Mai 2025 5. Sitzung vom 8. Juli 2025 (Das Protokoll lag zur Veröffentlichung des Berichts noch nicht vor.) Ergänzende Dokumente zu den Sitzungen einschließlich der Tagesordnungen und des jeweiligen Berichts des DSC sind hier1 im Überblick abrufbar. 2 Konstituierung des Beirats Die konstituierende Sitzung des Beirats bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste hat am 18. September 2024 in Bonn stattgefunden. Die Beiratsmitglieder stellten sich gegenseitig sowie dem kommissarischen Leiter des DSC, Herrn BNetzA-Präsident Klaus Müller, vor. Das Gremium setzt sich nach den Vorgaben des Digitale- Dienste-Gesetzes (DDG) aus 4 Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, 4 von Wirtschaftsverbänden und 8 von zivilrechtlichen Organisationen und Privatpersonen zusammen, die über einschlägige Fachkenntnis verfügen. Vom letzten Deutschen Bundestag wurden nur 14 Personen vorgeschlagen, unbesetzt geblieben ist jeweils ein Platz für die Vertretung der Wirtschaft und einer für die zivilgesellschaftlichen Verbände. Zu den Sitzungen werden gem. DDG auch ständige Vertreterinnen und Vertreter aus der Landesanstalt für Medien NRW, der BzKJ und der BfDI eingeladen. Seit der 4. Sitzung am 20. Mai 2025 nimmt zudem eine Vertreterin der EU-KOM teil, die als Legal and Policy Officer für die Begleitung des deutschen DSC zuständig ist. 3 Die Erarbeitung der Geschäftsordnung § 21 Absatz 6 DDG sieht vor, dass sich der Beirat eine Geschäftsordnung gibt. Bis zur 2. Sitzung des Beirats am 26. November 2024 waren verschiedene Vorschläge für die Geschäftsordnung von Mitgliedern des Beirats in der Geschäftsstelle eingegangen. Die Vorschläge wurden in einem Dokument zusammengefasst, welches in der 3. Sitzung am 28. Januar 2025 einstimmig verabschiedet wurde und sofort in Kraft trat. 4 Arbeitsprogramm für 2025/2026 Der Beirat hatte eine dynamische und nicht abschließende Sammlung möglicher Themen für ein Arbeitsprogramm erarbeitet. Diese Themen wurden in enger Abstimmung mit dem DSC sowie auf Grundlage aktueller Entwicklungen zusammengestellt und sollten im Sinne eines lebendigen Dokuments fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Der Beirat war dabei vom zeitlichen Rahmen einer regulär verbleibenden Legislaturperiode ausgegangen und wurde von deren vorzeitigem Ende überrascht. Arbeitsprogramm Beschwerde- und Abhilfemaßnahmen (Notice and Action): Meldesysteme der Plattformen; Effektivität und Nutzerfreundlichkeit der Ausgestaltung; Arbeitsweise der zentralen Beschwerdestelle (§ 20 DDG) Trusted Flagger (Art. 22 DSA): Zuerkennung des Status als vertrauenswürdige Hinweisgeber; Sicherstellung ausgewogener Landschaft von Trusted Flagger Manipulative Designs (Art. 25 DSA): Dark Pattern, Addictive Designs 1 https://ogy.de/DSC_Beirat Online-Schutz Minderjähriger (Art. 28 DSA): Altersverifikation; Online-Schutz Minderjähriger und Werbung; angekündigte Leitlinien der EU-Kommission Forschungsdatenzugang (Art. 40 DSA): Zuerkennung des Status als zugelassene Forscher; Entwurf eines delegierten Rechtsakts der EU; Unterstützungsmöglichkeiten des DSC Zusammenarbeit zwischen Diensteanbietern und nationalen Behörden (Art. 9, 10 und 18 DSA): Kooperation bei grenzüberschreitenden Fällen; Löschersuchen an die Plattformbetreiber Kommunikation der Zuständigkeiten bei der Anwendung und Durchsetzung des DSA Evaluation des DSA (Art. 91 DSA) Deregulierung auf EU-Ebene: mögliche Auswirkungen auf den DSA Ausstattung der Koordinierungsstelle: Hinwirken auf die politischen Entscheidungsträger, die personellen Ressourcen auf das gesetzlich vorgesehene Niveau anzuheben Transparenzvorgaben des DSA: Anwendung der Transparenzinstrumente aus Sicht der verschiedenen Stakeholder Vorschläge für Forschungsaufträge durch den DSC Systemische Risiken: Risikoberichte (Art. 34 DSA); Maßnahmen zur Minderung systemischer Risiken (Art. 35 DSA); Bewertung systemischer und neu aufkommender Probleme in Bezug auf sehr große Online-Plattformen oder Suchmaschinen (Art. 64 Abs. 2 DSA) Desinformation als „Business Case“ - privatwirtschaftliche Profiteure und Brand Safety Trusted Flagger: Auswertung von Reaktionszeiten der Plattformen gegenüber Meldungen von Nutzern ohne Trusted Flagger- Status Bundestagswahl 2025: Nutzbarmachung von Risikoberichten und Audits für fairen Wahlkampf sowie Auswertung des angekündigten Berichts des DSC zu Erkenntnissen bzgl. Wahlbeeinflussung im Wahlkampf 2025; Untersuchung manipulativer Plattforminhalte zur Wahlbeeinflussung; Vorbereitung auf künftige Wahlen Shadow Banning zur Steuerung politischer Werbung Stand der Implementierung des DSA: Compliance in KMU und besondere Hürden bei der Anwendung des DSA Geoblocking und Geofencing zur technischen Steuerung der Zugänglichkeit von Funktionen und Inhalten auf Plattformen: Auswertung öffentlich zugänglicher Datenbanken zu praktischer Anwendung und Kostenaufwänden Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen: Sicherstellung von Vielfalt bei der Zulassung; Erfahrungen mit der Arbeit von Streitbeilegungsstellen Forschungsdatenzugang: Erste Erfahrungen mit der Anwendung des delegierten Rechtsakts (2026) Künstlich intelligente Systeme bei der Durchsetzung des DSA 5 Trusted Flagger Der Beirat hat sich auf Anfrage des DSC mit der öffentlich ausgetragenen Kontroverse um die Zulassung des ersten vertrauenswürdigen Hinweisgebers im Oktober 2024 befasst. Diese hatte eine Debatte in der Presse um vermeintliche Zensur im Internet durch vertrauenswürdige Hinweisgeber ausgelöst, die sich sowohl gegen den DSC als auch die betroffene Organisation „Meldestelle REspect!“ richtete. Es wurde diskutiert, wie künftig damit umzugehen sei und welche Vorkehrungen für künftige Ernennungen getroffen werden könnten. Hierzu zählen u.a. eine Vorabinformation der betreffenden Stellen, bevor eine Pressemitteilung des DSC versandt wird, und besondere Sorgfalt in der Formulierung der Pressekommunikation, die den Zensurvorwurf entkräftet. 6 Forschungsdatenzugang (Art. 40 DSA) In der 2. Sitzung des Beirats war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Delegierter Rechtsakt zur Ausgestaltung des Forschungsdatenzugangs“ beschlossen worden. Die Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgruppe führte zu diesem Zeitpunkt mangels in der Geschäftsordnung verankerter Strukturen und Verfahren und wegen erheblichen Zeitdrucks bis zum Ablauf einer Äußerungsfrist auf EU-Ebene jedoch nicht zu abschließenden Ergebnissen. 7 Beobachtung von Desinformation zur Wahlbeeinflussung Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 hat der DSC einen Stresstest zur Bundestagswahl durchgeführt, an dem neben Vertretern von Plattformbetreibern auch die EU- Kommission, nationale Behörden, Forschende und Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt waren. Ziel war, sich auf verschiedene kritische Szenarien vorzubereiten, die vor und während der Wahl auf den sehr großen Online-Plattformen auftreten könnten. Die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Beirats haben diesem Termin beigewohnt. 8 Online-Schutz Minderjähriger (Art. 28 DSA) In seiner 3. Sitzung, im Januar 2025, hatte der Beirat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Online- Schutz Minderjähriger“ beschlossen. Kurz darauf, im Februar 2025, fand auf Wunsch des Beirats ein fachlicher Austausch zwischen dem DSC, dem Beirat sowie Vertretern der Landesanstalt für Medien NRW und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zum Online-Schutz Minderjähriger statt. Bei dieser Gelegenheit wurden dem Beirat die Ergebnisse der Studie „Gesellschaftliche Auswirkungen von Online- Plattformen mit Fokus auf Suchtgefahren“ vorgestellt, die der DSC in Auftrag gegeben hatte. Außerdem wurde ein Katalog von Fragen behandelt, welche die Arbeitsgruppe des Beirats der Koordinierungsstelle vorab zugeleitet hatte. Als Ergebnis ihrer Beratungen und des fachlichen Austauschs hat die Arbeitsgruppe in der 4. Sitzung, am 20. Mai 2025, dem Beirat eine Handreichung an den DSC zur Diskussion vorgelegt, welche vom Beirat angenommen, dem DSC übergeben und am 23. Mai 2025 im Webauftritt des Beirats veröffentlicht wurde. 9 Internationales Unter anderem aufgrund der aktuellen Entwicklungen in den USA seit Januar 2025 mit praktischen Auswirkungen auf die Anwendung des DSA in der Union hat der DSC mehrere Fragen in einer außerordentlichen Sitzung am 28. März 2025 sowie in der ordentlichen 4. Sitzung am 20. Mai 2025 an den Beirat herangetragen und ausführlich behandelt. Dabei geht es insbesondere um vertiefte Erkenntnisse aus der Praxis zur Einordnung gesetzgeberischer und administrativer Pläne und Verfügungen in den USA in den Gesamtkontext der DSA- Durchsetzung sowie zu technischen Möglichkeiten zur Steuerung des Zugangs zu bestimmten Funktionen und Inhalten im Internet (wie z. B. Geofencing, Geoblocking). Dies soll dazu beitragen, ein Verständnis dafür zu entwickeln, welche Maßnahmen auf Grundlage des DSA Auswirkungen auf US-amerikanische Nutzerinnen und Nutzer haben könnten. In einer themenspezifischen Arbeitsgruppe des Beirats und aus den Diskussionen mit dem DSC hat sich weiterer Beratungsbedarf ergeben. Deshalb bereitet diese Arbeitsgruppe zurzeit mehrere Maßnahmen vor, um Aufklärungsarbeit innerhalb des Beirats selbst und gegenüber dem DSC sowie den weiteren zuständigen Behörden zu leisten. Diese Maßnahmen werden im Juli und September 2025 und begleitend auch darüber hinaus stattfinden. Auf diese Weise soll dem DSC eine fundierte Grundlage geboten werden, auf die er seine Beiträge im nationalen, europäischen und internationalen Kontext stützen kann. Ein erstes Arbeitsergebnis der Arbeitsgruppe zur Aussagekraft der Statements of Reasons-Datenbank der EU-Kommission bezüglich des Löschverhaltens der Plattformen wurde dem DSC zugeleitet und ist inzwischen veröffentlicht. 10 Rahmenbedingungen Die Mitglieder des Beirats nehmen die Arbeit in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Gremiums als sehr positiv und konstruktiv wahr. Das Gleiche gilt für die Unterstützung durch die gesetzlich zugewiesene Geschäftsstelle. Bei der Bearbeitung der durch das Gremium begleiteten Themen stellen sie fest, dass die Koordinierungsstelle nach wie vor durch ihre begrenzte personelle Ausstattung limitiert ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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