Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen
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Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/791
21. Wahlperiode 08.07.2025
Antrag
der Abgeordneten Schahina Gambir, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz,
Simone Fischer, Sven Lehmann, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Corinna
Rüffer, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Tina Winklmann, Lukas Benner, Marcel
Emmerich, Leon Eckert, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Rebecca Lenhard,
Dr. Anna Lührmann, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Boris
Mijatović, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft
schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Staat ist verpflichtet, sie zu achten und
zu schützen. Dieser Grundkonsens bildet das Fundament unserer freiheitlich-
demokratischen Grundordnung. In den vergangenen Jahren ist die offene und vielfältige
Gesellschaft auch in unserem demokratischen Rechtsstaat zunehmend unter Druck
geraten – durch Worte und Taten, die Demokratie- und Menschenfeindlichkeit offen zum
Ausdruck bringen.
Diese Bedrohung für unser vielfältiges und freiheitliches Miteinander geht
insbesondere vom Rechtsextremismus aus. Das belegt die Statistik der politisch motivierten
Kriminalität 2024: Mit 42.788 sind mehr als die Hälfte der politisch motivierten
Straftaten rechts motiviert – ein Anstieg um fast 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die
stetig wachsende, rechtsextreme Szene hat seit Jahren einen beunruhigend hohen
Organisationsgrad erreicht. Sie tritt offen, selbstbewusst und gewaltaffin auf. Doch
während diejenigen, die sich klar für eine offene Gesellschaft einsetzen häufig selbst zur
Zielscheibe von verbalen und physischen Angriffen werden, stoßen gleichzeitig
Präsenz und Narrative von rechtsextremen Akteuren zunehmend auf Gleichgültigkeit oder
sogar Akzeptanz, bis tief in die Mitte unserer Gesellschaft hinein. Das zeigen etwa die
Mitte-Studien und die Leipziger Autoritarismus-Studie. Zudem erleben wir auch bei
Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren eine besorgniserregende Entwicklung
rechtsextremistischer Radikalisierungsdynamik, die sich sogar bis hin in die Gründung
rechtsterroristischer Vereinigungen widerspiegelt. Wir sind gesamtgesellschaftlich
gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die demokratische Resilienz von Kindern und
Jugendlichen durch gezielte Prävention gestärkt wird.
Eine ähnliche, zudem durch die sozialen Medien verstärkte, Radikalisierungsdynamik
lässt sich auch im Bereich des Islamismus beobachten. Islamistische Netzwerke und
Strukturen professionalisieren sich und rekrutieren anhand aktueller Krisen und
Themen gezielt Unterstützer*innen. Sie richten sich explizit gegen das, was unser
freiheitliches und vielfältiges Zusammenleben im Kern ausmacht. Auch darüber hinaus
verzeichnen menschenverachtende und demokratiefeindliche Ideologien einen
besorgniserregenden und ungebrochenen Zulauf: Antisemitismus und Terrorverherrlichung,
Reichsbürgertum und die vollständige Ablehnung des demokratischen Staates breiten
sich immer weiter aus, bis in die Mitte der Gesellschaft. All diese Entwicklungen
gebieten es, dringend neu für ein freiheitliches, rechtsstaatliches und
menschenfreundliches Gemeinwesen zu werben und zu kämpfen.
Die Gestaltung und Förderung der Demokratie ist ein gemeinsames Anliegen des
Staates und einer lebendigen Zivilgesellschaft. Die freiheitlich-demokratische
Grundordnung lebt von engagierten Menschen, die in ganz Deutschland ihre Interessen in
verschiedenen demokratischen Institutionen, Parteien und Wählervereinigungen
vertreten. Im Bereich der Demokratieförderung, der Verteidigung einer vielfältigen
Gesellschaft, der Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, der
Deradikalisierung und der politischen Bildung leisten sie einen wertvollen Beitrag für ein
pluralistisches sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander.
Die Vielfalt zivilgesellschaftlichen Engagements ist immer auch Indikator für
Stabilität und Qualität des demokratischen Miteinanders. Um Radikalisierungsprozesse
frühzeitig zu unterbrechen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, sind
kompetent und strukturell langfristig arbeitende zivilgesellschaftliche Organisationen
nötig, die präventiv wirken und vor Ort demokratische Gegenangebote ermöglichen.
Am Tag nach der letzten Bundestagswahl forderte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
die Bundesregierung durch eine Kleine Anfrage auf, die Finanzierung und politische
Neutralität zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Amadeu Antonio Stiftung oder
Neue deutsche Medienmacher*innen zu überprüfen (Drucksache 20/15035). Viele
sahen die Initiative als einen Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement an und als
einen Versuch, Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft zu verbreiten und diese zu
diskreditieren. Dabei sind genau diese zivilgesellschaftlichen Akteure ein wesentlicher
Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie und leisten einen elementaren Beitrag zur
Stärkung demokratischer Werte. Ihre Arbeit darf nicht politisch diskreditiert oder
beeinträchtigt werden. Vielmehr braucht es eine verlässliche rechtliche Grundlage für
eine nachhaltige finanzielle Förderung, die langfristige Planungssicherheit und
strukturelle Unterstützung gewährleistet.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher
Präventionsarbeit zu schaffen, dazu den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz als
bundesgesetzliche Grundlage vorzulegen und mit diesem Gesetz
– die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die
Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe
von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung festzuschreiben,
– die Förderung des Wissenstransfers, der Qualifizierung von Mitarbeiter*innen
sowie der Vernetzung der Träger der Maßnahmen in den o. g. Bereichen zu
ermöglichen,
– die Stärkung überregionaler Strukturen und insbesondere
o der Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und
-entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und
einleiten,
o der mobilen Beratungen, die betroffene Personen, deren Umfeld, Verbände
und Institutionen im Umgang mit jeglicher Form von Extremismus und
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten,
o der Opferberatungen, die Opfer von politisch und ideologisch motivierter
Gewalt im gesamten Bundesgebiet beraten,
o der Ausstiegsarbeit, die Personen, die sich aus extremistischen Gruppen
lösen wollen, berät und unterstützen,
o der Beratungsstellen, die Betroffenen von Diskriminierung qualitativ
hochwertige Unterstützung und Beratung anbieten (u. a. durch qualifizierte
Beratungsstellen, Netzwerkbildung, wissenschaftliche Begleitung oder
Austausch), und
o der digitalen Sozialarbeit, die gezielt im Netz und in den Sozialen
Netzwerken in die Kommentarspalten und Diskurse gehen,
festzuschreiben,
– die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich
begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung
sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen,
– die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Arbeit der Partnerschaften für
Demokratie und lokaler Initiativen sowie positiv evaluierter Modellprojekte
dauerhaft und langfristig gewährleistet werden kann und verlässliche Strukturen
geschaffen werden, um die Abhängigkeit von Projektfinanzierung zu beenden,
– eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, damit Kostensteigerungen
nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen,
– einen effizienten Einsatz staatlicher Fördermittel durch transparente und
nachvollziehbare Vorgaben für Qualitätskontrolle, Wirkungsevaluation und
finanzielle Rechenschaft sicherzustellen,
– dabei gleichzeitig zu gewährleisten, dass Unabhängigkeit und
Innovationsfunktion zivilgesellschaftlichen Engagements erhalten bleiben und nicht
kontraproduktiven staatlichen Vorgaben unterworfen werden, so dass die geförderten
Initiativen weiterhin nach eigenen fachlichen Kriterien Probleme identifizieren,
benennen und bearbeiten können,
– zivilgesellschaftliche Organisationen vor verbalen Hassattacken oder gar
tätlichen Angriffen sowie politischer Kriminalisierung zu schützen und damit der
Problematik der „shrinking spaces“ für NGOs, also einer zunehmenden
Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume, entgegenzuwirken,
– die Auswirkungen des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durch
unabhängige wissenschaftliche Sachverständige evaluieren zu lassen und den
Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu unterrichten,
– bei der Ausgestaltung des Demokratiefördergesetzes sowie der weiteren
Strukturierung, Schwerpunktsetzung und Evaluation der Förderung die Expertise und
das Erfahrungswissen der fachkundigen Zivilgesellschaft systematisch
einzubeziehen und durch regelhafte Abläufe zu gewährleisten, dass ihre Impulse im Sinne
der Qualitätsentwicklung und Praxisorientierung Berücksichtigung finden.
Berlin, den 7. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Das Grundgesetz garantiert allen Menschen ein Leben in Würde und Freiheit, mit Gleichheitsrechten und der
Achtung ihrer Menschenrechte. Dies sind die Grundpfeiler der Demokratie in Deutschland, die keineswegs
selbstverständlich sind. Sie müssen immer wieder von Neuem mit Leben gefüllt, gelebt und erlernt, gestärkt,
geschützt und gefördert werden. Deutschland braucht ein breites Engagement für die Demokratie sowie
überzeugte Demokrat*innen.
Die Gestaltung und Förderung der Demokratie ist aber nicht allein staatliche Aufgabe, sondern ein gemeinsames
Anliegen des Staates und einer lebendigen, demokratischen Zivilgesellschaft. Die Demokratie lebt von
engagierten Menschen, die in ganz Deutschland ihre Interessen in den verschiedenen demokratischen Institutionen
vertreten oder sich in zahlreichen Initiativen, Vereinen und Organisationen für ein vielfältiges und gewaltfreies
Miteinander im Bereich der Demokratieförderung, der Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, der Prävention
von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der politischen Bildung einsetzen.
In den letzten Jahren wurden verschiedene Maßnahmen insbesondere gegen Rechtsextremismus,
Antisemitismus, Rassismus und Islamismus ergriffen. Dennoch reicht der so entstandene Flickenteppich für eine
systematische und nachhaltig erfolgreiche Auseinandersetzung mit Ideologien der Ungleichwertigkeit nicht aus. Die
bisherigen Impulse und Beschlüsse müssen zu einer Gesamtstrategie zusammengeführt und der aktuellen
Radikalisierungsdynamik angepasst werden. Es bedarf der Entwicklung einer umfassenden Bundeskonzeption gegen
Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Ideologien gegen
Geschlechtergerechtigkeit, Queerfeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit und weiterer Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit. Ein Demokratiefördergesetz muss ein zentraler Bestandteil einer Bundesstrategie sein, und würde
auch selbst dazu beitragen, die Entwicklung einer solchen Strategie überhaupt zu ermöglichen.
Nach über zwanzigjähriger Modellprojektförderung ist zu klären, wie Maßnahmen der Demokratieförderung
endlich ihren Platz im institutionellen Gefüge der Förderlandschaft erhalten können. Die strukturellen Probleme
in der Projektförderpraxis sind aber ohne eine bundesgesetzliche Grundlage nicht zu beheben. Derzeit wird die
Demokratieförderung maßgeblich über die beiden Bundesprogramme „Demokratie leben!“ im
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ im
Bundesinnenministerium gefördert. Doch während Ideologien der Ungleichwertigkeit sich immer fester verankern und breiter
vernetzen, gibt es innerhalb dieser Programmstruktur des Bundes noch immer keine Möglichkeit,
zivilgesellschaftliche Träger dauerhaft strukturell abzusichern. Dabei sind viele der Modelle und Ansätze längst erprobt,
evaluiert und mit Qualitätsstandards untersetzt. Wiederholt wurde im Rahmen wissenschaftlicher
Begleitforschung festgestellt, dass Demokratiearbeit insbesondere dann positive Effekte erzielt, wenn sie langfristig und
verlässlich angelegt ist. Genau das ist sie aber bis heute nicht.
Initiativen klagen über massive Probleme durch prekäre Arbeitsbedingungen, eine Bindung von Ressourcen für
immer wiederkehrende Prozesse der Antragstellung und fehlende Planungssicherheit bis hin zum Wegfall der
Fördermittel trotz erfolgreicher Projektverläufe. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden bundesweit
unter anderem Modellprojekte gefördert, die innovative Methoden und Inhalte erproben. Da modellhafte Projekte
nur für neue Ideen und zeitlich begrenzt Mittel erhalten, sind sie nach Ablauf des Förderzeitraums gezwungen,
ihre Arbeit entweder einzustellen oder immer wieder neuartige Ansätze zu erfinden. Innerhalb dieser Förderlogik
kann fachliche Kompetenz nicht dauerhaft erhalten bleiben. Zudem sind die Förderzeiträume oft zu kurz, um
gute Ansätze und Erkenntnisse aus erfolgreichen Modellprojekten in bereits vorhandene Regelstrukturen,
beispielsweise der kommunalen Jugendarbeit oder im Bildungsbereich, zu überführen. Für einen regelhaften,
soliden und begleiteten Wissens- und Erfahrungstransfer wären hauptamtliche Mitarbeiter*innen und dauerhafte
Strukturen mit institutioneller Absicherung erforderlich.
Die insbesondere rechtsextremistischen und islamistischen Radikalisierungsdynamiken, die in den vergangenen
Jahren viele Menschenleben kosteten, die Zustimmung zu Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bis
in die Mitte der Gesellschaft sowie die schon lange offenkundigen Probleme in der Förderstruktur sind ein
Auftrag an die Bundesregierung, die Wirksamkeit ihrer bisherigen Präventions- und Interventionsinstrumente
strukturell wie inhaltlich zu überprüfen und anzupassen. Ein Demokratiefördergesetz bietet die Möglichkeit, unsere
Demokratie zu stärken und diejenigen zu schützen und zu stärken, die sich tagtäglich für unsere Demokratie
engagieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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