polradar

Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen

dip / drucksache 08.07.2025 · WP 21 · 21/791 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/791 21. Wahlperiode 08.07.2025 Antrag der Abgeordneten Schahina Gambir, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Simone Fischer, Sven Lehmann, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Tina Winklmann, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Leon Eckert, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Boris Mijatović, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Staat ist verpflichtet, sie zu achten und zu schützen. Dieser Grundkonsens bildet das Fundament unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung. In den vergangenen Jahren ist die offene und vielfältige Gesellschaft auch in unserem demokratischen Rechtsstaat zunehmend unter Druck geraten – durch Worte und Taten, die Demokratie- und Menschenfeindlichkeit offen zum Ausdruck bringen. Diese Bedrohung für unser vielfältiges und freiheitliches Miteinander geht insbesondere vom Rechtsextremismus aus. Das belegt die Statistik der politisch motivierten Kriminalität 2024: Mit 42.788 sind mehr als die Hälfte der politisch motivierten Straftaten rechts motiviert – ein Anstieg um fast 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die stetig wachsende, rechtsextreme Szene hat seit Jahren einen beunruhigend hohen Organisationsgrad erreicht. Sie tritt offen, selbstbewusst und gewaltaffin auf. Doch während diejenigen, die sich klar für eine offene Gesellschaft einsetzen häufig selbst zur Zielscheibe von verbalen und physischen Angriffen werden, stoßen gleichzeitig Präsenz und Narrative von rechtsextremen Akteuren zunehmend auf Gleichgültigkeit oder sogar Akzeptanz, bis tief in die Mitte unserer Gesellschaft hinein. Das zeigen etwa die Mitte-Studien und die Leipziger Autoritarismus-Studie. Zudem erleben wir auch bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rechtsextremistischer Radikalisierungsdynamik, die sich sogar bis hin in die Gründung rechtsterroristischer Vereinigungen widerspiegelt. Wir sind gesamtgesellschaftlich gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die demokratische Resilienz von Kindern und Jugendlichen durch gezielte Prävention gestärkt wird. Eine ähnliche, zudem durch die sozialen Medien verstärkte, Radikalisierungsdynamik lässt sich auch im Bereich des Islamismus beobachten. Islamistische Netzwerke und Strukturen professionalisieren sich und rekrutieren anhand aktueller Krisen und Themen gezielt Unterstützer*innen. Sie richten sich explizit gegen das, was unser freiheitliches und vielfältiges Zusammenleben im Kern ausmacht. Auch darüber hinaus verzeichnen menschenverachtende und demokratiefeindliche Ideologien einen besorgniserregenden und ungebrochenen Zulauf: Antisemitismus und Terrorverherrlichung, Reichsbürgertum und die vollständige Ablehnung des demokratischen Staates breiten sich immer weiter aus, bis in die Mitte der Gesellschaft. All diese Entwicklungen gebieten es, dringend neu für ein freiheitliches, rechtsstaatliches und menschenfreundliches Gemeinwesen zu werben und zu kämpfen. Die Gestaltung und Förderung der Demokratie ist ein gemeinsames Anliegen des Staates und einer lebendigen Zivilgesellschaft. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt von engagierten Menschen, die in ganz Deutschland ihre Interessen in verschiedenen demokratischen Institutionen, Parteien und Wählervereinigungen vertreten. Im Bereich der Demokratieförderung, der Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, der Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, der Deradikalisierung und der politischen Bildung leisten sie einen wertvollen Beitrag für ein pluralistisches sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander. Die Vielfalt zivilgesellschaftlichen Engagements ist immer auch Indikator für Stabilität und Qualität des demokratischen Miteinanders. Um Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu unterbrechen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, sind kompetent und strukturell langfristig arbeitende zivilgesellschaftliche Organisationen nötig, die präventiv wirken und vor Ort demokratische Gegenangebote ermöglichen. Am Tag nach der letzten Bundestagswahl forderte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung durch eine Kleine Anfrage auf, die Finanzierung und politische Neutralität zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Amadeu Antonio Stiftung oder Neue deutsche Medienmacher*innen zu überprüfen (Drucksache 20/15035). Viele sahen die Initiative als einen Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement an und als einen Versuch, Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft zu verbreiten und diese zu diskreditieren. Dabei sind genau diese zivilgesellschaftlichen Akteure ein wesentlicher Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie und leisten einen elementaren Beitrag zur Stärkung demokratischer Werte. Ihre Arbeit darf nicht politisch diskreditiert oder beeinträchtigt werden. Vielmehr braucht es eine verlässliche rechtliche Grundlage für eine nachhaltige finanzielle Förderung, die langfristige Planungssicherheit und strukturelle Unterstützung gewährleistet. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit zu schaffen, dazu den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz als bundesgesetzliche Grundlage vorzulegen und mit diesem Gesetz – die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung festzuschreiben, – die Förderung des Wissenstransfers, der Qualifizierung von Mitarbeiter*innen sowie der Vernetzung der Träger der Maßnahmen in den o. g. Bereichen zu ermöglichen, – die Stärkung überregionaler Strukturen und insbesondere o der Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und einleiten, o der mobilen Beratungen, die betroffene Personen, deren Umfeld, Verbände und Institutionen im Umgang mit jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten, o der Opferberatungen, die Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt im gesamten Bundesgebiet beraten, o der Ausstiegsarbeit, die Personen, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen, berät und unterstützen, o der Beratungsstellen, die Betroffenen von Diskriminierung qualitativ hochwertige Unterstützung und Beratung anbieten (u. a. durch qualifizierte Beratungsstellen, Netzwerkbildung, wissenschaftliche Begleitung oder Austausch), und o der digitalen Sozialarbeit, die gezielt im Netz und in den Sozialen Netzwerken in die Kommentarspalten und Diskurse gehen, festzuschreiben, – die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen, – die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Arbeit der Partnerschaften für Demokratie und lokaler Initiativen sowie positiv evaluierter Modellprojekte dauerhaft und langfristig gewährleistet werden kann und verlässliche Strukturen geschaffen werden, um die Abhängigkeit von Projektfinanzierung zu beenden, – eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen, – einen effizienten Einsatz staatlicher Fördermittel durch transparente und nachvollziehbare Vorgaben für Qualitätskontrolle, Wirkungsevaluation und finanzielle Rechenschaft sicherzustellen, – dabei gleichzeitig zu gewährleisten, dass Unabhängigkeit und Innovationsfunktion zivilgesellschaftlichen Engagements erhalten bleiben und nicht kontraproduktiven staatlichen Vorgaben unterworfen werden, so dass die geförderten Initiativen weiterhin nach eigenen fachlichen Kriterien Probleme identifizieren, benennen und bearbeiten können, – zivilgesellschaftliche Organisationen vor verbalen Hassattacken oder gar tätlichen Angriffen sowie politischer Kriminalisierung zu schützen und damit der Problematik der „shrinking spaces“ für NGOs, also einer zunehmenden Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume, entgegenzuwirken, – die Auswirkungen des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durch unabhängige wissenschaftliche Sachverständige evaluieren zu lassen und den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu unterrichten, – bei der Ausgestaltung des Demokratiefördergesetzes sowie der weiteren Strukturierung, Schwerpunktsetzung und Evaluation der Förderung die Expertise und das Erfahrungswissen der fachkundigen Zivilgesellschaft systematisch einzubeziehen und durch regelhafte Abläufe zu gewährleisten, dass ihre Impulse im Sinne der Qualitätsentwicklung und Praxisorientierung Berücksichtigung finden. Berlin, den 7. Juli 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Das Grundgesetz garantiert allen Menschen ein Leben in Würde und Freiheit, mit Gleichheitsrechten und der Achtung ihrer Menschenrechte. Dies sind die Grundpfeiler der Demokratie in Deutschland, die keineswegs selbstverständlich sind. Sie müssen immer wieder von Neuem mit Leben gefüllt, gelebt und erlernt, gestärkt, geschützt und gefördert werden. Deutschland braucht ein breites Engagement für die Demokratie sowie überzeugte Demokrat*innen. Die Gestaltung und Förderung der Demokratie ist aber nicht allein staatliche Aufgabe, sondern ein gemeinsames Anliegen des Staates und einer lebendigen, demokratischen Zivilgesellschaft. Die Demokratie lebt von engagierten Menschen, die in ganz Deutschland ihre Interessen in den verschiedenen demokratischen Institutionen vertreten oder sich in zahlreichen Initiativen, Vereinen und Organisationen für ein vielfältiges und gewaltfreies Miteinander im Bereich der Demokratieförderung, der Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, der Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der politischen Bildung einsetzen. In den letzten Jahren wurden verschiedene Maßnahmen insbesondere gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Islamismus ergriffen. Dennoch reicht der so entstandene Flickenteppich für eine systematische und nachhaltig erfolgreiche Auseinandersetzung mit Ideologien der Ungleichwertigkeit nicht aus. Die bisherigen Impulse und Beschlüsse müssen zu einer Gesamtstrategie zusammengeführt und der aktuellen Radikalisierungsdynamik angepasst werden. Es bedarf der Entwicklung einer umfassenden Bundeskonzeption gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Ideologien gegen Geschlechtergerechtigkeit, Queerfeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit und weiterer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Ein Demokratiefördergesetz muss ein zentraler Bestandteil einer Bundesstrategie sein, und würde auch selbst dazu beitragen, die Entwicklung einer solchen Strategie überhaupt zu ermöglichen. Nach über zwanzigjähriger Modellprojektförderung ist zu klären, wie Maßnahmen der Demokratieförderung endlich ihren Platz im institutionellen Gefüge der Förderlandschaft erhalten können. Die strukturellen Probleme in der Projektförderpraxis sind aber ohne eine bundesgesetzliche Grundlage nicht zu beheben. Derzeit wird die Demokratieförderung maßgeblich über die beiden Bundesprogramme „Demokratie leben!“ im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ im Bundesinnenministerium gefördert. Doch während Ideologien der Ungleichwertigkeit sich immer fester verankern und breiter vernetzen, gibt es innerhalb dieser Programmstruktur des Bundes noch immer keine Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Träger dauerhaft strukturell abzusichern. Dabei sind viele der Modelle und Ansätze längst erprobt, evaluiert und mit Qualitätsstandards untersetzt. Wiederholt wurde im Rahmen wissenschaftlicher Begleitforschung festgestellt, dass Demokratiearbeit insbesondere dann positive Effekte erzielt, wenn sie langfristig und verlässlich angelegt ist. Genau das ist sie aber bis heute nicht. Initiativen klagen über massive Probleme durch prekäre Arbeitsbedingungen, eine Bindung von Ressourcen für immer wiederkehrende Prozesse der Antragstellung und fehlende Planungssicherheit bis hin zum Wegfall der Fördermittel trotz erfolgreicher Projektverläufe. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden bundesweit unter anderem Modellprojekte gefördert, die innovative Methoden und Inhalte erproben. Da modellhafte Projekte nur für neue Ideen und zeitlich begrenzt Mittel erhalten, sind sie nach Ablauf des Förderzeitraums gezwungen, ihre Arbeit entweder einzustellen oder immer wieder neuartige Ansätze zu erfinden. Innerhalb dieser Förderlogik kann fachliche Kompetenz nicht dauerhaft erhalten bleiben. Zudem sind die Förderzeiträume oft zu kurz, um gute Ansätze und Erkenntnisse aus erfolgreichen Modellprojekten in bereits vorhandene Regelstrukturen, beispielsweise der kommunalen Jugendarbeit oder im Bildungsbereich, zu überführen. Für einen regelhaften, soliden und begleiteten Wissens- und Erfahrungstransfer wären hauptamtliche Mitarbeiter*innen und dauerhafte Strukturen mit institutioneller Absicherung erforderlich. Die insbesondere rechtsextremistischen und islamistischen Radikalisierungsdynamiken, die in den vergangenen Jahren viele Menschenleben kosteten, die Zustimmung zu Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bis in die Mitte der Gesellschaft sowie die schon lange offenkundigen Probleme in der Förderstruktur sind ein Auftrag an die Bundesregierung, die Wirksamkeit ihrer bisherigen Präventions- und Interventionsinstrumente strukturell wie inhaltlich zu überprüfen und anzupassen. Ein Demokratiefördergesetz bietet die Möglichkeit, unsere Demokratie zu stärken und diejenigen zu schützen und zu stärken, die sich tagtäglich für unsere Demokratie engagieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen