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Den 50. Jahrestag der Schlussakte von Helsinki als Verpflichtung für eine zukunftsfähige Friedensordnung in Europa begreifen

dip / drucksache 08.07.2025 · WP 21 · 21/787 · Antrag · Original ↗

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Den 50. Jahrestag der Schlussakte von Helsinki als Verpflichtung für eine zukunftsfähige Friedensordnung in Europa begreifen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/787 21. Wahlperiode 08.07.2025 Antrag der Abgeordneten Ulrich Thoden, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Dr. Gregor Gysi, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Den 50. Jahrestag der Schlussakte von Helsinki als Verpflichtung für eine zukunftsfähige Friedensordnung in Europa begreifen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Die Verabschiedung der Schlussakte von Helsinki auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vor 50 Jahren am 1. August 1975 markierte einen Meilenstein in der Nachkriegsgeschichte Europas. Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich erstmals zu zehn Prinzipien, um die friedliche Koexistenz zwischen den gegensätzlichen politischen Systemen von Sozialismus und Kapitalismus zu gewährleisten und die militärischen Eskalationsrisiken des Ost-West-Konflikts nachhaltig einzudämmen. Sie wurde auch von den Regierungen beider deutscher Staaten, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, unterzeichnet. Die KSZE-Schlussakte von Helsinki trug entscheidend zur späteren Wiedervereinigung Deutschlands und zur Überwindung der Teilung Europas bei. Sie mündete in die „Charta von Paris für ein neues Europa“ (Pariser Charta) von 1990, die das zentrale Gründungsdokument der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der heutigen OSZE, ist. 2. Der Deutsche Bundestag ist tief erschüttert, dass 50 Jahre nach der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki mitten in Europa wieder ein Krieg tobt. Er verurteilt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine als unvereinbar mit den in der KSZE-Schlussakte von Helsinki und in der Pariser Charta verankerten Werten und Prinzipien, zu deren Einhaltung Russland als Teilnehmerstaat der OSZE verpflichtet ist. Der ungerechtfertigte Krieg Russlands stellt den schwersten Angriff gegen die europäische Friedensordnung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs dar und hat der früheren Vision Michail Gorbatschows über Russlands Platz in einem „Gemeinsamen Haus Europa“ großen Schaden zugefügt. 3. Der Deutsche Bundestag bekennt sich weiterhin mit Nachdruck zu den Verpflichtungen der Charta der Vereinten Nationen, der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der Pariser Charta für ein neues Europa, jede gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt strikt zu unterlassen sowie die unveräußerlichen und unteilbaren Menschenrechte in ihrer Gesamtheit zu achten und als Maßstab des eigenen politischen Handelns zu nehmen. In der Vergangenheit haben zahlreiche OSZE- Teilnehmerstaaten wie die USA, Russland, die Türkei und andere NATO-Staaten elementare Normen des Völkerrechts zur Durchsetzung von geopolitischen Interessen gebrochen. Russlands aktueller Krieg gegen die Ukraine entwertet jedoch nicht die historische Bedeutung der KSZE-Schlussakte von Helsinki, sondern bekräftigt an ihrem 50. Jahrestag umso mehr die fortwährende Notwendigkeit und Verpflichtung, für eine zukunftsfähige Friedensordnung in Europa auf Grundlage gegenseitiger gemeinsamer Sicherheit einzutreten. Damit wird auch die erfolgreiche Entspannungspolitik früherer, sozialdemokratisch geführter Bundesregierungen gewürdigt, die zu einer langen Friedensdividende für das wiedervereinigte Deutschland beigetragen und auf internationaler Ebene wirksamen Abrüstungs- und Rüstungskontrollvereinbarungen den Weg geebnet hat. 4. Entgegen den anfänglichen Erwartungen wurde das internationale Vertragswerk zur Abrüstung und Rüstungskontrolle lange vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine systematisch ausgehöhlt. Bereits unter der ersten Trump- Präsidentschaft haben die USA den 1987 zwischen den USA und der UdSSR vereinbarten Mittelstrecken-Nuklearstreitkräfte-Vertrag (INF-Vertrag) zur Vernichtung aller landgestützten nuklearen Mittelstreckenraketen 2019 einseitig aufgekündigt, dem sich Russland unmittelbar anschloss, sodass beide Vertragsstaaten den INF- Abrüstungsvertrag offiziell für beendet erklärten. Zudem sind die USA 2020 auch aus dem Vertrag über den Offenen Himmel (Treaty on Open Skies) rechtswirksam ausgestiegen. Nachdem Russland 2023 aus dem Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) ausgetreten ist, haben die NATO- Mitgliedstaaten ihrerseits den Vertrag suspendiert, ohne ihn formal aufzukündigen. Der KSE-Vertrag von 1990 war das zentrale Vertragswerk der konventionellen Abrüstung und Rüstungskontrolle in Europa, auf dessen Grundlage bis Mitte der 1990er Jahre in den Vertragsstaaten ca. 60.000 schwere Waffensysteme zerstört werden konnten, darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme und Kampfflugzeuge. Sollte der 2010 vereinbarte und zum 4. Februar 2026 auslaufende Neue Vertrag zur Verringerung strategischer Waffen (New START Treaty) zwischen den USA und Russland nicht verlängert werden, bräche auch das letzte Vertragswerk zur Limitierung von strategischen Kernwaffen mit interkontinentaler Reichweite weg. Der Vertrag begrenzt die Atomwaffenarsenale beider Länder auf je 800 Trägersysteme und je 1.550 einsatzbereite Nuklearsprengköpfe. Bei seinem Wegfall droht ein ungehemmter atomarer Rüstungswettlauf, der auch andere Nuklearmächte erfassen könnte. Noch nie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs war die Gefahr eines großen europäischen Kriegs so real und das Vertrauen in Fragen der militärischen Sicherheit auf einen solchen Tiefpunkt gesunken. 5. Trotz ihrer eingeschränkten Möglichkeiten in der Praxis erfüllt die OSZE am besten die Voraussetzungen, um auf nichtmilitärischer Grundlage eine politische Struktur für eine gesamteuropäisch-transatlantische Friedens- und Sicherheitsordnung aufzubauen. Sie stellt eine regionale Gliederung nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen dar, die für Aufgaben der Friedenswahrnehmung und internationalen Sicherheit in Europa zuständig ist, ohne dass einzelnen Mitgliedern wie im VN-Sicherheitsrat ein Vetorecht zukommt. Innerhalb der OSZE gilt das Konsensprinzip, das den nachträglichen Ausschluss von einzelnen Teilnehmerstaaten praktisch unmöglich macht und die unbedingte Bereitschaft und Fähigkeit zum politischen Dialog widerspiegelt. Hinzu kommt ein einzigartiges, ganzheitliches Verständnis von Sicherheit, das neben der klassischen politischmilitärischen Dimension (Sicherheitskorb 1) auch die Bereiche Wirtschaft und Umwelt (Sicherheitskorb 2) sowie den Schutz der Menschenrechte und die menschliche Sicherheit (Sicherheitskorb 3) umfasst. Das Haupthindernis für eine zentrale Friedensfunktion der OSZE ist der fehlende politische Wille einiger, die OSZE politisch, institutionell und materiell zu stärken. Aufgrund der Obstruktionspolitik Russlands konnte schon seit 2021 kein regulärer Haushalt mehr verabschiedet werden, was die OSZE personell wie finanziell immer stärker geschwächt hat. Erschwerend kommt hinzu, dass nach den politischen Vorgaben der Trump-Administration derzeit die Gelder der USA nicht mehr für Projekte in den Bereichen Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit verausgabt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Deutsche Bundestag die Bereitschaft der Bundesregierung, neben den regulären Haushaltsmitteln auch freiwillige Zusatzbeiträge für die OSZE aufzubringen, um die finanziellen Ausfälle zumindest teilweise zu kompensieren. Ebenso ist zu würdigen, dass sich in der Vergangenheit zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages aktiv in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE engagiert und wichtige Leitungsfunktionen in ihren Gremien übernommen haben. 6. Deutschland hat mit der Wiederherstellung seiner staatlichen Einheit am stärksten von allen Ländern vom Ende des Kalten Kriegs profitiert. Deshalb steht es in besonderer Weise in der Verantwortung, seinen gewachsenen Einfluss für Frieden und Sicherheit im Sinne der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der Pariser Charta der OSZE vor allem als zivile Friedensmacht auszuüben. Die Bundesregierung muss dazu beitragen, dass die OSZE wieder handlungsfähiger und in Richtung eines Systems gegenseitiger gemeinsamer Sicherheit weiterentwickelt wird. Die Lehre aus zwei Weltkriegen bleibt richtig: Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen. Mehr Verantwortung für Deutschland bedeutet demnach keine Teilnahme an Militärinterventionen, sondern Eintreten für zivile Krisenprävention, friedliche Konfliktbearbeitung, strikte Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte, konkrete Abrüstungsschritte, Verzicht auf Waffen- und Rüstungsexporte sowie Rückkehr zu einer Entspannungspolitik im Geiste des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich gemäß den Zielen der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der Pariser Charta der OSZE für die nachfolgenden Schritte zur umfassenden Stärkung der OSZE einzusetzen, um die Friedens- und Sicherheitsordnung in Europa nachhaltig zu erneuern: 1. sich angesichts der strukturellen Unterfinanzierung auf OSZE-Ebene für einen deutlichen mittelfristigen Aufwuchs des Gesamthaushalts der OSZE auf mindestens 1 Milliarde Euro einzusetzen, sodass nach dem fixen Standardschlüssel auf Deutschland 93,5 Millionen Euro entfielen, sowie innerhalb der OSZE die weitere Überarbeitung des Beitragsschlüssels unter stärkerer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungsbilanz der Teilnehmerstaaten anzuregen, um künftig für mehr Transparenz und Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der OSZE zu sorgen; 2. bis zur endgültigen Auflösung der aktuellen Haushaltsblockade den nach dem fixen Standardschlüssel auf Deutschland entfallenden 9,35-Prozent-Anteil bei den regulären Haushaltsmitteln für die OSZE mindestens um denselben gegenwärtigen Betrag als freiwillige Zusatzleistung aufzustocken, was im Vergleich zu den deutschen Ausgaben für Verteidigung aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr nur einen winzigen, budgetär zu vernachlässigenden Bruchteil ausmacht; 3. sich auf OSZE-Ebene dafür einzusetzen, mit den zusätzlichen Finanzmitteln die Kapazitäten des OSZE-Konfliktverhütungszentrums zu erweitern, um das administrative Konfliktmanagement der OSZE während des gesamten Konfliktzyklus, insbesondere zugunsten der Krisenreaktionsfähigkeiten, zu verbessern und das OSZE-Forum für Sicherheitskooperation für die Durchführung von umfassenden vertrauensbildenden Maßnahmen auch unabhängig von Russlands ablehnender Haltung und dem Krieg in der Ukraine für die anderen Konfliktregionen innerhalb des OSZE-Raums (Balkan, Südkaukasus, Zentralasien) zu ertüchtigen sowie die außerbudgetären Sonderprogramme zur Unterstützung der zu Unrecht angegriffenen Ukraine fortzuführen; 4. mit Nachdruck dafür einzutreten, dass möglichst alle OSZE-Teilnehmerstaaten das Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der OSZE ratifizieren und dafür zu werben, dass der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof bei künftigen Konfliktfällen unverzüglich zur Streitbeilegung angerufen wird; 5. den Werten und Prinzipien der OSZE gemäß den Zielen der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der Pariser Charta der OSZE zum Zweck der friedlichen Konfliktbearbeitung eine zentrale Vorbildfunktion für die deutsche Außenpolitik einzuräumen: a) auf sämtliche Waffen- und Rüstungsexporte Deutschlands an OSZE- Teilnehmerstaaten mit inner- und zwischenstaatlichen Konflikten zu verzichten; b) in allen inner- und zwischenstaatlichen Konflikten im OSZE-Raum konsistent das Recht aller OSZE-Teilnehmerstaaten auf ihre territoriale Integrität, Souveränität und die Unantastbarkeit der international anerkannten Staatsgrenzen zu bekräftigen, sodass diplomatische Anerkennungen von einseitigen Abspaltungen oder einseitigen Grenzveränderungen ausgeschlossen sind sowie allen etwaigen von der territorialen Integrität abweichenden Konfliktlösungen stets das gegenseitige Einvernehmen aller beteiligten Konfliktparteien zugrunde liegen muss; c) somit im konkreten Fall des andauernden bewaffneten Konflikts in der Ukraine sowohl eigenständige als auch mit den Partnern Deutschlands abgestimmte Initiativen der aktiven Konfliktdiplomatie für einen sofortigen Waffenstillstand in der Ukraine und die Wiederaufnahme von substanziellen politischen Verhandlungen zwischen den Kriegsparteien zu entwickeln, um die territoriale Integrität der Ukraine in ihren international anerkannten Grenzen vollumfänglich wiederherzustellen bzw. von der Ukraine selbst nicht akzeptierte Konfliktlösungen abseits ihrer territorialen Integrität abzulehnen; d) darüber hinaus die jeweiligen Konfliktparteien in bzw. unter den OSZE- Teilnehmerstaaten dazu aufzufordern, ggf. bereits vereinbarte konkrete Schritte zur Konfliktlösung auch praktisch umzusetzen, effektiven Mechanismen zur gegenseitigen Vertrauensbildung und zur Einhaltung von Waffenstillstandsvereinbarungen zuzustimmen, humanitäre Maßnahmen wie den Austausch von unrechtmäßig festgehaltenen Zivilpersonen und Kriegsgefangenen nach dem bewährten Prinzip „alle für alle“ durchzuführen, die konfliktbetroffenen Zivilgesellschaften an Konfliktlösungsprozessen besser zu beteiligen sowie die Rolle von Frauen in den Friedensprozessen zu stärken; 6. auf OSZE-Ebene für die Stärkung des ersten Sicherheitskorbes für politisch- militärische Sicherheit einzutreten: a) sowohl eigenständige als auch mit den OSZE-Partnern abgestimmte Initiativen zu ergreifen, um die Vertragsparteien USA und Russland zur Verlängerung des New-START-Vertrages zur Begrenzung ihrer strategischen Kernwaffen aufzurufen; b) den umfassenden Einsatz von niedrigschwelligen Instrumenten für vertrauensbildende Maßnahmen im Bereich der militärischen Sicherheit in den ungelösten Langzeitkonflikten im OSZE-Raum zu unterstützen, um innerhalb der OSZE sowie auf internationaler Ebene zielgerichtet den Wiedereinstieg in politische Verhandlungen für neue Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung bei konventionellen Waffensystemen und atomaren Mittelstreckensystemen vorzubereiten; c) zu diesem Zweck ausdrücklich als einseitigen vertrauensbildenden Schritt auf die Stationierung von neuen Mittelstreckenraketen in Deutschland angesichts der ausreichenden Abschreckungsfähigkeiten des militärisch überlegenen NATO-Bündnisses, die nukleare Teilhabe Deutschlands in der NATO eingeschlossen, zu verzichten; 7. auf OSZE-Ebene im dritten Sicherheitskorb für die menschliche Sicherheit und den Schutz der Menschenrechte folgende Schwerpunkte zu betonen: a) gemäß den Zielen der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der Pariser Charta in der OSZE für die Einhaltung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im Inneren und Äußeren, gegen staatliche Willkürherrschaft, für die Gleichheit aller vor dem Gesetz, effektive Selbstbestimmungsmöglichkeiten und den Schutz von Minderheiten und vulnerablen Menschengruppen in allen OSZE-Teilnehmerstaaten sowie für freie politische Wahlen und den Erhalt der Demokratie einzustehen; b) die Todesstrafe sowie Folter und andere Formen grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung durch alle OSZE-Teilnehmerstaaten konsequent zu ächten, sich für die Freilassung aller unrechtmäßig inhaftierten Personen sowie den wirksamen Schutz von bedrohten Menschenrechtsverteidigenden in allen OSZE-Teilnehmerstaaten einzusetzen; c) für offene Grenzen für Menschen in Not, eine solidarische humane Politik gegenüber Geflüchteten, die Wiederherstellung und Ausweitung des Rechts auf Asyl in Deutschland und in den anderen OSZE-Teilnehmerstaaten einzutreten sowie im bilateralen Menschenrechtsdialog mit anderen Staaten politische Doppelstandards zu vermeiden; 8. das politische Gewicht der OSZE-Politik Deutschlands und die öffentliche Wahrnehmung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE gemäß der Entschließung in der Berliner Abschlussdeklaration zur 27. Jahrestagung 2018 durch regelmäßige Berichterstattungen im Deutschen Bundestag zu erhöhen sowie gemäß der Entschließung in der Vancouver-Abschlussdeklaration zur 30. Jahrestagung 2023 geeignete Instrumente der Wissenschaftsdiplomatie/Science Diplomacy zur Wirksamkeitsstärkung der Konfliktdiplomatie in der deutschen Außenpolitik zu implementieren. Berlin, den 7. Juli 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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