Den 50. Jahrestag der Schlussakte von Helsinki als Verpflichtung für eine zukunftsfähige Friedensordnung in Europa begreifen
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Den 50. Jahrestag der Schlussakte von Helsinki als Verpflichtung für eine zukunftsfähige Friedensordnung in Europa begreifen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/787
21. Wahlperiode 08.07.2025
Antrag
der Abgeordneten Ulrich Thoden, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser,
Dr. Gregor Gysi, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu
Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Den 50. Jahrestag der Schlussakte von Helsinki als Verpflichtung für eine
zukunftsfähige Friedensordnung in Europa begreifen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Verabschiedung der Schlussakte von Helsinki auf der Konferenz für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vor 50 Jahren am 1. August 1975
markierte einen Meilenstein in der Nachkriegsgeschichte Europas. Die
Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich erstmals zu zehn Prinzipien, um die friedliche
Koexistenz zwischen den gegensätzlichen politischen Systemen von Sozialismus
und Kapitalismus zu gewährleisten und die militärischen Eskalationsrisiken des
Ost-West-Konflikts nachhaltig einzudämmen. Sie wurde auch von den
Regierungen beider deutscher Staaten, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik, unterzeichnet. Die KSZE-Schlussakte von Helsinki
trug entscheidend zur späteren Wiedervereinigung Deutschlands und zur
Überwindung der Teilung Europas bei. Sie mündete in die „Charta von Paris für ein
neues Europa“ (Pariser Charta) von 1990, die das zentrale Gründungsdokument
der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der heutigen
OSZE, ist.
2. Der Deutsche Bundestag ist tief erschüttert, dass 50 Jahre nach der
Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki mitten in Europa wieder ein Krieg tobt.
Er verurteilt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation
gegen die Ukraine als unvereinbar mit den in der KSZE-Schlussakte von Helsinki
und in der Pariser Charta verankerten Werten und Prinzipien, zu deren Einhaltung
Russland als Teilnehmerstaat der OSZE verpflichtet ist. Der ungerechtfertigte
Krieg Russlands stellt den schwersten Angriff gegen die europäische
Friedensordnung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs dar und hat der früheren Vision
Michail Gorbatschows über Russlands Platz in einem „Gemeinsamen Haus
Europa“ großen Schaden zugefügt.
3. Der Deutsche Bundestag bekennt sich weiterhin mit Nachdruck zu den
Verpflichtungen der Charta der Vereinten Nationen, der KSZE-Schlussakte von Helsinki
und der Pariser Charta für ein neues Europa, jede gegen die territoriale Integrität
oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder
Anwendung von Gewalt strikt zu unterlassen sowie die unveräußerlichen und
unteilbaren Menschenrechte in ihrer Gesamtheit zu achten und als Maßstab des eigenen
politischen Handelns zu nehmen. In der Vergangenheit haben zahlreiche OSZE-
Teilnehmerstaaten wie die USA, Russland, die Türkei und andere NATO-Staaten
elementare Normen des Völkerrechts zur Durchsetzung von geopolitischen
Interessen gebrochen. Russlands aktueller Krieg gegen die Ukraine entwertet jedoch
nicht die historische Bedeutung der KSZE-Schlussakte von Helsinki, sondern
bekräftigt an ihrem 50. Jahrestag umso mehr die fortwährende Notwendigkeit und
Verpflichtung, für eine zukunftsfähige Friedensordnung in Europa auf Grundlage
gegenseitiger gemeinsamer Sicherheit einzutreten. Damit wird auch die
erfolgreiche Entspannungspolitik früherer, sozialdemokratisch geführter
Bundesregierungen gewürdigt, die zu einer langen Friedensdividende für das wiedervereinigte
Deutschland beigetragen und auf internationaler Ebene wirksamen Abrüstungs-
und Rüstungskontrollvereinbarungen den Weg geebnet hat.
4. Entgegen den anfänglichen Erwartungen wurde das internationale Vertragswerk
zur Abrüstung und Rüstungskontrolle lange vor dem russischen Angriffskrieg
gegen die Ukraine systematisch ausgehöhlt. Bereits unter der ersten Trump-
Präsidentschaft haben die USA den 1987 zwischen den USA und der UdSSR
vereinbarten Mittelstrecken-Nuklearstreitkräfte-Vertrag (INF-Vertrag) zur Vernichtung
aller landgestützten nuklearen Mittelstreckenraketen 2019 einseitig aufgekündigt,
dem sich Russland unmittelbar anschloss, sodass beide Vertragsstaaten den INF-
Abrüstungsvertrag offiziell für beendet erklärten. Zudem sind die USA 2020 auch
aus dem Vertrag über den Offenen Himmel (Treaty on Open Skies)
rechtswirksam ausgestiegen. Nachdem Russland 2023 aus dem Vertrag über Konventionelle
Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) ausgetreten ist, haben die NATO-
Mitgliedstaaten ihrerseits den Vertrag suspendiert, ohne ihn formal aufzukündigen. Der
KSE-Vertrag von 1990 war das zentrale Vertragswerk der konventionellen
Abrüstung und Rüstungskontrolle in Europa, auf dessen Grundlage bis Mitte der
1990er Jahre in den Vertragsstaaten ca. 60.000 schwere Waffensysteme zerstört
werden konnten, darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme und Kampfflugzeuge.
Sollte der 2010 vereinbarte und zum 4. Februar 2026 auslaufende Neue Vertrag
zur Verringerung strategischer Waffen (New START Treaty) zwischen den USA
und Russland nicht verlängert werden, bräche auch das letzte Vertragswerk zur
Limitierung von strategischen Kernwaffen mit interkontinentaler Reichweite
weg. Der Vertrag begrenzt die Atomwaffenarsenale beider Länder auf je 800
Trägersysteme und je 1.550 einsatzbereite Nuklearsprengköpfe. Bei seinem Wegfall
droht ein ungehemmter atomarer Rüstungswettlauf, der auch andere
Nuklearmächte erfassen könnte. Noch nie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs war die
Gefahr eines großen europäischen Kriegs so real und das Vertrauen in Fragen der
militärischen Sicherheit auf einen solchen Tiefpunkt gesunken.
5. Trotz ihrer eingeschränkten Möglichkeiten in der Praxis erfüllt die OSZE am
besten die Voraussetzungen, um auf nichtmilitärischer Grundlage eine politische
Struktur für eine gesamteuropäisch-transatlantische Friedens- und
Sicherheitsordnung aufzubauen. Sie stellt eine regionale Gliederung nach Kapitel VIII der
Charta der Vereinten Nationen dar, die für Aufgaben der Friedenswahrnehmung
und internationalen Sicherheit in Europa zuständig ist, ohne dass einzelnen
Mitgliedern wie im VN-Sicherheitsrat ein Vetorecht zukommt. Innerhalb der OSZE
gilt das Konsensprinzip, das den nachträglichen Ausschluss von einzelnen
Teilnehmerstaaten praktisch unmöglich macht und die unbedingte Bereitschaft und
Fähigkeit zum politischen Dialog widerspiegelt. Hinzu kommt ein einzigartiges,
ganzheitliches Verständnis von Sicherheit, das neben der klassischen
politischmilitärischen Dimension (Sicherheitskorb 1) auch die Bereiche Wirtschaft und
Umwelt (Sicherheitskorb 2) sowie den Schutz der Menschenrechte und die
menschliche Sicherheit (Sicherheitskorb 3) umfasst. Das Haupthindernis für eine
zentrale Friedensfunktion der OSZE ist der fehlende politische Wille einiger, die
OSZE politisch, institutionell und materiell zu stärken. Aufgrund der
Obstruktionspolitik Russlands konnte schon seit 2021 kein regulärer Haushalt mehr
verabschiedet werden, was die OSZE personell wie finanziell immer stärker
geschwächt hat. Erschwerend kommt hinzu, dass nach den politischen Vorgaben
der Trump-Administration derzeit die Gelder der USA nicht mehr für Projekte in
den Bereichen Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit verausgabt werden
dürfen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Deutsche Bundestag die
Bereitschaft der Bundesregierung, neben den regulären Haushaltsmitteln auch
freiwillige Zusatzbeiträge für die OSZE aufzubringen, um die finanziellen Ausfälle
zumindest teilweise zu kompensieren. Ebenso ist zu würdigen, dass sich in der
Vergangenheit zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages aktiv in der
Parlamentarischen Versammlung der OSZE engagiert und wichtige
Leitungsfunktionen in ihren Gremien übernommen haben.
6. Deutschland hat mit der Wiederherstellung seiner staatlichen Einheit am stärksten
von allen Ländern vom Ende des Kalten Kriegs profitiert. Deshalb steht es in
besonderer Weise in der Verantwortung, seinen gewachsenen Einfluss für
Frieden und Sicherheit im Sinne der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der Pariser
Charta der OSZE vor allem als zivile Friedensmacht auszuüben. Die
Bundesregierung muss dazu beitragen, dass die OSZE wieder handlungsfähiger und in
Richtung eines Systems gegenseitiger gemeinsamer Sicherheit weiterentwickelt
wird. Die Lehre aus zwei Weltkriegen bleibt richtig: Von deutschem Boden darf
nie wieder Krieg ausgehen. Mehr Verantwortung für Deutschland bedeutet
demnach keine Teilnahme an Militärinterventionen, sondern Eintreten für zivile
Krisenprävention, friedliche Konfliktbearbeitung, strikte Einhaltung des
Völkerrechts und der Menschenrechte, konkrete Abrüstungsschritte, Verzicht auf
Waffen- und Rüstungsexporte sowie Rückkehr zu einer Entspannungspolitik im
Geiste des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich gemäß den Zielen der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der Pariser Charta der
OSZE für die nachfolgenden Schritte zur umfassenden Stärkung der OSZE
einzusetzen, um die Friedens- und Sicherheitsordnung in Europa nachhaltig zu erneuern:
1. sich angesichts der strukturellen Unterfinanzierung auf OSZE-Ebene für einen
deutlichen mittelfristigen Aufwuchs des Gesamthaushalts der OSZE auf
mindestens 1 Milliarde Euro einzusetzen, sodass nach dem fixen Standardschlüssel auf
Deutschland 93,5 Millionen Euro entfielen, sowie innerhalb der OSZE die
weitere Überarbeitung des Beitragsschlüssels unter stärkerer Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Entwicklungsbilanz der Teilnehmerstaaten anzuregen, um
künftig für mehr Transparenz und Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der
OSZE zu sorgen;
2. bis zur endgültigen Auflösung der aktuellen Haushaltsblockade den nach dem
fixen Standardschlüssel auf Deutschland entfallenden 9,35-Prozent-Anteil bei
den regulären Haushaltsmitteln für die OSZE mindestens um denselben
gegenwärtigen Betrag als freiwillige Zusatzleistung aufzustocken, was im Vergleich zu
den deutschen Ausgaben für Verteidigung aus dem Sondervermögen für die
Bundeswehr nur einen winzigen, budgetär zu vernachlässigenden Bruchteil
ausmacht;
3. sich auf OSZE-Ebene dafür einzusetzen, mit den zusätzlichen Finanzmitteln die
Kapazitäten des OSZE-Konfliktverhütungszentrums zu erweitern, um das
administrative Konfliktmanagement der OSZE während des gesamten Konfliktzyklus,
insbesondere zugunsten der Krisenreaktionsfähigkeiten, zu verbessern und das
OSZE-Forum für Sicherheitskooperation für die Durchführung von umfassenden
vertrauensbildenden Maßnahmen auch unabhängig von Russlands ablehnender
Haltung und dem Krieg in der Ukraine für die anderen Konfliktregionen
innerhalb des OSZE-Raums (Balkan, Südkaukasus, Zentralasien) zu ertüchtigen sowie
die außerbudgetären Sonderprogramme zur Unterstützung der zu Unrecht
angegriffenen Ukraine fortzuführen;
4. mit Nachdruck dafür einzutreten, dass möglichst alle OSZE-Teilnehmerstaaten
das Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsgerichtsverfahren innerhalb
der OSZE ratifizieren und dafür zu werben, dass der Vergleichs- und
Schiedsgerichtshof bei künftigen Konfliktfällen unverzüglich zur Streitbeilegung angerufen
wird;
5. den Werten und Prinzipien der OSZE gemäß den Zielen der KSZE-Schlussakte
von Helsinki und der Pariser Charta der OSZE zum Zweck der friedlichen
Konfliktbearbeitung eine zentrale Vorbildfunktion für die deutsche Außenpolitik
einzuräumen:
a) auf sämtliche Waffen- und Rüstungsexporte Deutschlands an OSZE-
Teilnehmerstaaten mit inner- und zwischenstaatlichen Konflikten zu verzichten;
b) in allen inner- und zwischenstaatlichen Konflikten im OSZE-Raum
konsistent das Recht aller OSZE-Teilnehmerstaaten auf ihre territoriale Integrität,
Souveränität und die Unantastbarkeit der international anerkannten
Staatsgrenzen zu bekräftigen, sodass diplomatische Anerkennungen von
einseitigen Abspaltungen oder einseitigen Grenzveränderungen ausgeschlossen
sind sowie allen etwaigen von der territorialen Integrität abweichenden
Konfliktlösungen stets das gegenseitige Einvernehmen aller beteiligten
Konfliktparteien zugrunde liegen muss;
c) somit im konkreten Fall des andauernden bewaffneten Konflikts in der
Ukraine sowohl eigenständige als auch mit den Partnern Deutschlands
abgestimmte Initiativen der aktiven Konfliktdiplomatie für einen sofortigen
Waffenstillstand in der Ukraine und die Wiederaufnahme von substanziellen
politischen Verhandlungen zwischen den Kriegsparteien zu entwickeln, um die
territoriale Integrität der Ukraine in ihren international anerkannten Grenzen
vollumfänglich wiederherzustellen bzw. von der Ukraine selbst nicht
akzeptierte Konfliktlösungen abseits ihrer territorialen Integrität abzulehnen;
d) darüber hinaus die jeweiligen Konfliktparteien in bzw. unter den OSZE-
Teilnehmerstaaten dazu aufzufordern, ggf. bereits vereinbarte konkrete
Schritte zur Konfliktlösung auch praktisch umzusetzen, effektiven
Mechanismen zur gegenseitigen Vertrauensbildung und zur Einhaltung von
Waffenstillstandsvereinbarungen zuzustimmen, humanitäre Maßnahmen wie
den Austausch von unrechtmäßig festgehaltenen Zivilpersonen und
Kriegsgefangenen nach dem bewährten Prinzip „alle für alle“ durchzuführen, die
konfliktbetroffenen Zivilgesellschaften an Konfliktlösungsprozessen besser
zu beteiligen sowie die Rolle von Frauen in den Friedensprozessen zu
stärken;
6. auf OSZE-Ebene für die Stärkung des ersten Sicherheitskorbes für politisch-
militärische Sicherheit einzutreten:
a) sowohl eigenständige als auch mit den OSZE-Partnern abgestimmte
Initiativen zu ergreifen, um die Vertragsparteien USA und Russland zur
Verlängerung des New-START-Vertrages zur Begrenzung ihrer strategischen
Kernwaffen aufzurufen;
b) den umfassenden Einsatz von niedrigschwelligen Instrumenten für
vertrauensbildende Maßnahmen im Bereich der militärischen Sicherheit in den
ungelösten Langzeitkonflikten im OSZE-Raum zu unterstützen, um innerhalb
der OSZE sowie auf internationaler Ebene zielgerichtet den Wiedereinstieg
in politische Verhandlungen für neue Vereinbarungen zur
Rüstungskontrolle und Abrüstung bei konventionellen Waffensystemen und atomaren
Mittelstreckensystemen vorzubereiten;
c) zu diesem Zweck ausdrücklich als einseitigen vertrauensbildenden Schritt
auf die Stationierung von neuen Mittelstreckenraketen in Deutschland
angesichts der ausreichenden Abschreckungsfähigkeiten des militärisch
überlegenen NATO-Bündnisses, die nukleare Teilhabe Deutschlands in der NATO
eingeschlossen, zu verzichten;
7. auf OSZE-Ebene im dritten Sicherheitskorb für die menschliche Sicherheit und
den Schutz der Menschenrechte folgende Schwerpunkte zu betonen:
a) gemäß den Zielen der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der Pariser
Charta in der OSZE für die Einhaltung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit
im Inneren und Äußeren, gegen staatliche Willkürherrschaft, für die
Gleichheit aller vor dem Gesetz, effektive Selbstbestimmungsmöglichkeiten und
den Schutz von Minderheiten und vulnerablen Menschengruppen in allen
OSZE-Teilnehmerstaaten sowie für freie politische Wahlen und den Erhalt
der Demokratie einzustehen;
b) die Todesstrafe sowie Folter und andere Formen grausamer, erniedrigender
und unmenschlicher Behandlung durch alle OSZE-Teilnehmerstaaten
konsequent zu ächten, sich für die Freilassung aller unrechtmäßig inhaftierten
Personen sowie den wirksamen Schutz von bedrohten
Menschenrechtsverteidigenden in allen OSZE-Teilnehmerstaaten einzusetzen;
c) für offene Grenzen für Menschen in Not, eine solidarische humane Politik
gegenüber Geflüchteten, die Wiederherstellung und Ausweitung des Rechts
auf Asyl in Deutschland und in den anderen OSZE-Teilnehmerstaaten
einzutreten sowie im bilateralen Menschenrechtsdialog mit anderen Staaten
politische Doppelstandards zu vermeiden;
8. das politische Gewicht der OSZE-Politik Deutschlands und die öffentliche
Wahrnehmung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE gemäß der
Entschließung in der Berliner Abschlussdeklaration zur 27. Jahrestagung 2018 durch
regelmäßige Berichterstattungen im Deutschen Bundestag zu erhöhen sowie gemäß
der Entschließung in der Vancouver-Abschlussdeklaration zur 30. Jahrestagung
2023 geeignete Instrumente der Wissenschaftsdiplomatie/Science Diplomacy zur
Wirksamkeitsstärkung der Konfliktdiplomatie in der deutschen Außenpolitik zu
implementieren.
Berlin, den 7. Juli 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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