Kosten und Reformanstrengungen der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Bund, Ländern und Kommunen
Text
Kosten und Reformanstrengungen der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Bund, Ländern und Kommunen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1818
21. Wahlperiode 25.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Karoline Otte, Marcel Emmerich, Dr. Armin
Grau, Misbah Khan, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-
Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kosten und Reformanstrengungen der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte
in Bund, Ländern und Kommunen
Die Beihilfe stellt eine zentrale Säule der Krankenversorgung für Beamte,
Richter, Soldaten sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige dar und
wird in der Regel ergänzt durch private Krankenversicherungen (PKV). Als
Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 78 des
Bundesbeamtengesetzes – BBG) ist sie Teil der Alimentationsverantwortung und umfasst die
anteilige Erstattung medizinischer Kosten. Das Beihilferecht ist jedoch nicht
bundeseinheitlich geregelt: Die Bundesbeihilfeordnung (BBhV) sowie verschiedene
Landesverordnungen definieren Details und Bemessungssätze. Die
Beihilfekosten stellen laut einem aktuellen Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste
(WD) des Deutschen Bundestages (WD 6 3000 - 038/25) eine wachsende
finanzielle Belastung für Bund, Länder und Kommunen dar und spielen eine
Rolle bei den Debatten um Nachhaltigkeit und gerechte Versorgung in der
Krankenversicherung. Mit jeder Honorarvereinbarung zwischen Ärztekammern
und privaten Krankenversicherern, in der Honorarsteigerungen vereinbart
werden, lässt sich auch absehen, dass die staatlichen Ausgaben für die Beihilfe
weiter steigen.
Einige Bundesländer machen ihren Beamten bereits das Angebot der
sogenannten pauschalen Beihilfe, nach der grundsätzlich die Hälfte der real anfallenden
Kosten einer Vollversicherung gezahlt werden. Insbesondere für neu in den
Dienst eintretende Beamte erscheint dies – auch aufgrund der zu erwartenden
hohen Versicherungsbeiträge im Alter in privaten Krankenversicherungen – als
ein nicht unattraktives Angebot, sich unter diesen Voraussetzungen von Beginn
an gesetzlich zu versichern.
Ebenfalls gibt es Debatten zur (langfristigen) Überführung des aktuellen
Systems aus öffentlicher Beihilfe und ergänzender privater Krankenversicherung
hin zur gesetzlichen Krankenversicherung. Neben der weiteren
Entbürokratisierung werden hier auch Argumente wie die Entlastung der öffentlichen
Haushalte und die stärkere Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst genannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die Ausgaben für Beihilfen im Bereich des Bundes (bitte
getrennt und ggf. den Anteil am Bundeshaushalt sowie an den gesamten
Personalausgaben darstellen)
a) für den aktiven Beamtenbestand (ohne Versorgungsempfänger),
b) für Versorgungsempfänger und Hinterbliebene,
c) jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der mittel-
und langfristigen Entwicklung der Beihilfekosten vor (Prognosen bis
2030, 2040, 2050), und welche zentralen Einflussfaktoren
(demografischer Wandel, medizinisch-technischer Fortschritt, Preisentwicklungen für
Medikamente, Honorarverhandlungen zwischen Ärzten und Kassen,
Lebenserwartung etc.) bewertet die Bundesregierung als wie relevant für die
zukünftige Ausgabenentwicklung?
3. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung
freiwillig gesetzlich versicherte Beamte aktuell erfasst, und wie verändert sich
dadurch die Beihilfegewährung und die damit verbundenen Kosten für die
öffentliche Hand (bitte zwischen Bund, ggf. für Länder und Kommunen
differenzieren)?
4. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der Ausgabenentwicklung für
die öffentliche Hand im Vergleich zwischen einem 2025 neu in den Dienst
kommenden jungen Beamten, der das Modell der pauschalen Beihilfe in
Anspruch nimmt und als GKV-Versicherter (GKV = gesetzliche
Krankenversicherung) die Hälfte der Beiträge monatlich erstattet bekommt im
Vergleich zu einem ebenfalls 2025 neu in den Dienst eintretenden jungen
Beamten, der sich privat versichert und 50 bis 70 Prozent seiner
Gesundheitskosten über die Beihilfe erstattet bekommt (bitte für die nächsten
40 Jahre, aufgelistet in 10-Jahres-Intervallen, abschätzen), und wenn ja,
wie lautet diese?
5. Hat die Bundesregierung konkrete Ideen und Pläne dazu, wie man junge
Beamtinnen und Beamte in den Bundesländern mit dem Modell der
pauschalen Beihilfe dafür gewinnt, dies in Anspruch zu nehmen oder wie man
es ggf. sogar noch attraktiver machen kann?
6. Hat die Bundesregierung eine Position dazu, dass die Höhen der Beihilfe
und die Praxis der Beihilfegewährung in den Bundesländern aktuell
teilweise sehr unterschiedlich sind, und welche Gerechtigkeitsfragen stellen
sich aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
7. Welche Besonderheiten bestehen bei der Beihilfegewährung für freiwillig
gesetzlich versicherte Beamte auf Bundesebene und nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Ländern (z. B. pauschale Beihilfe in Hamburg
und anderen Bundesländern), plant die Bundesregierung, solche Modelle
auch auf Bundesebene einzuführen oder bestehende Beihilferegelungen
im Bund in anderer Form strukturell zu reformieren, und wenn nein,
warum nicht?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, für welche speziellen Gruppen das Land
Schleswig-Holstein und andere Länder die pauschale Beihilfe derzeit
anbietet, wenn ja, welche sind es, und sind der Bundesregierungen
Planungen zur Ausweitung der Gruppe in den Ländern bekannt?
9. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass Landesregierungen derzeit
darüber beraten, das Modell der pauschalen Beihilfe für neu in den
Staatsdienst eintretende Beamte in naher Zukunft neu einzuführen?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der Beamtinnen und Beamten
in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen
das Angebot der pauschalen Beihilfe bereits in Anspruch nehmen (bitte
nach Bundesland auflisten sowie nach Gesamtzahl der Beamten im
jeweiligen Bundesland sowie den Jahren von 2022 bis 2024 jeweils neu in den
Staatsdienst eingetretenen Beamten differenzieren)?
11. Welche politischen Maßnahmen oder Reformen zur Steuerung und
Begrenzung der Beihilfekosten (z. B. Rücklagenbildung, Erhöhung der
Selbstbeteiligungen, Präventionsförderung) plant die Bundesregierung in
dieser Wahlperiode (auch unabhängig von der Sozialstaats- und GKV-
Expertinnen- und -Expertenkommission), und sind Evaluierungen oder
Gesetzesänderungen angedacht, um die finanzielle Nachhaltigkeit der
Beihilfe zu sichern oder anderweitige Anreize zu setzten?
12. Was folgt für die Bundesregierung aus der Kritik und den Empfehlungen
aus aktuellen Gutachten und Studien (z. B. Bertelsmann Stiftung, Siebter
Versorgungsbericht der Bundesregierung) bei ihrem politischen Handeln
und Plänen für diese Wahlperiode?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Transparenz und statistische
Ermittlung der Beihilfeausgaben, insbesondere hinsichtlich regionaler
Unterschiede, Altersgruppen und Versicherungsformen (PKV bzw. GKV), und
werden in nächster Zeit Anpassungen bei der Datenerhebung und Statistik
geplant?
14. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu, welche Auswirkungen
eine umfassende ab dem Jahr 2026 für neu einzustellende Beamte
greifende GKV-Pflicht auf die öffentlichen Haushalte hätte, und welche
finanzpolitischen und sozialen Aspekte werden bei der Entscheidungsfindung
berücksichtigt?
15. Wie bewertet die Bundesregierung weitere Aspekte der GKV-Pflicht für
neu einzustellende Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im
Hinblick auf Entbürokratisierung und Gleichbehandlung zwischen
Beamtinnen und Beamten, aber etwa auch bezüglich der Stärkung des gesetzlichen
Versicherungssystems?
16. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer
Beihilfebearbeitung im Jahr 2025?
17. Wie hat sich die Bearbeitungsdauer in den letzten zehn Jahren entwickelt,
und was sind die Gründe dafür, dass laut Gesetzesbegründung zur
geplanten Einführung von § 80a BBG „das Belegvolumen in der
Beihilfebearbeitung massiv angestiegen ist“?
18. Wie lange waren bisher die Höchstdauern für Beihilfeanträge, und welche
Maßnahmen hat die Bundesverwaltung ergriffen, damit zu lange
Verfahrensdauern nicht zulasten der Beamtinnen und Beamten gehen?
19. In welcher Höhe wurden Beihilfeaufwendungen im Fall langer
Bearbeitungszeiten ohne ordnungsgemäße Prüfung laut bereits gängiger
Behördenpraxis bewilligt?
20. Welche Regelbearbeitungszeiten strebt die Bundesregierung mit der
geplanten Einführung von § 80a BBG an?
21. Wie begründet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen
Fiktionsregelung im neuen § 80a BBG insbesondere im Lichte der Kritik
des Bundesrechnungshofes, dass es der geplanten Fiktionsregelung an
einer tragfähigen Grundlage fehle?
22. Wann plant die Bundesregierung die Einführung des IT-
Beihilfeabrechnungsverfahrens, und wie sehen hierfür die Zeitpläne aus?
Berlin, den 23. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Armin Grau (Kleine Anfrage)
- asked ← Janosch Dahmen (Kleine Anfrage)
- asked ← Johannes Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Karoline Otte (Kleine Anfrage)
- asked ← Kirsten Kappert-Gonther (Kleine Anfrage)
- asked ← Linda Heitmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcel Emmerich (Kleine Anfrage)
- asked ← Misbah Khan (Kleine Anfrage)
- asked ← Simone Fischer (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Karoline Otte
- authored ← Linda Heitmann
- part_of_vorgang → Kosten und Reformanstrengungen der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Bund, Ländern und Kommunen (Kleine Anfrage)