Schriftliche Frage 70 von Martin Reichardt (AfD): Sieht die Bundesregierung in der deutschen Justiz Anzeichen für sogenannten institutionellen Rassismus (www.tagesschau.de/investigativ/panor…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 70 von Martin Reichardt (AfD): Sieht die Bundesregierung in der deutschen Justiz Anzeichen für sogenannten institutionellen Rassismus (www.tagesschau.de/investigativ/panor…
Frage 70 (Martin Reichardt, AfD):
Sieht die Bundesregierung in der deutschen Justiz Anzeichen für sogenannten institutionellen Rassismus (www.tagesschau.de/investigativ/panoram a/justiz-institutioneller-rassismus-100.html), und wenn ja, welche sind dies konkret?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. Oktober 2025:
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußert. Dies vorweg wird Ihre Frage wie folgt beantwortet: Die deutsche Justiz ist an das Grundgesetz gebunden. Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes darf niemand „wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Institutioneller Rassismus ist gemäß der Definition der Antidiskriminierungssteile des Bundes eine „[Form] der Diskriminierung, Ausgrenzung oder Abwertung, die von den Institutionen einer Gesellschaft, wie zum Beispiel der Polizei, von Behörden oder Schulen, ausgehen. Ausgangspunkt sind dabei nicht die Vorurteile oder abwertenden Einstellungen der handelnden Individuen. Vielmehr führen die Auslegung oder die Anwendung von Regeln, Vorschriften, Normen, Routinen oder eingeschliffenen Praktiken dazu, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen mittelbar oder unmittelbar benachteiligt werden.“ (www.antidiskriminierungsstell e.de/SharedDocs/fags/DE/ethnische_herkunft_rassismus/04_institutionel ler_struktureller_rassismus.html). Die Justiz ist selbstverständlich wie alle staatlichen Akteure in der Verantwortung, jede Form von Rassismus in ihrem Verantwortungs- und Handlungsbereich zu erkennen und zu unterbinden. Eine wesentliche Maßnahme, um dies sicherzustellen, ist die Sensibilisierung der handelnden Justizakteure für Rassismus in allen seinen Ausprägungen. Um dies zu gewährleisten, bieten die für die Justiz überwiegend zuständigen Länder einen breiten Katalog von Fortbildungsveranstaltungen an. Ergänzend hierzu gibt es das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Kooperation mit den Landesjustizverwaltungen veranstaltete Fortbildungsangebot an der Deutschen Richterakademie, welches unter anderem Fortbildungen zu den Themen „Rassismus – Eine Herausforderung für die Justiz“ (Tagungsnr. 38b, veranstaltet vom Bund) und „Blended Learning-Fortbildung „Interkulturelle Kompetenz““ (Tagungsnr. 8a, veranstaltet vom Bund) enthält.
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