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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027 Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand .............................................................................................. 7 Ausgaben-Tgr. 01 Neue Mobilität.......................................................................................................................... 29 Ausgaben-Tgr. 02 Digitale Agenda....................................................................................................................... 36 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 40 0902 Chancen der Regionen ........................................................................................................................................ 41 0903 Energie ................................................................................................................................................................. 47 Ausgaben-Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen................................................. 55 Ausgaben-Tgr. 02 Unternehmen der Innovation und Transformation................................................................... 57 Ausgaben-Tgr. 03 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA).............................................. 58 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 61 0904 Chancen der Globalisierung ................................................................................................................................. 62 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 74 0910 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 77 Ausgaben-Tgr. 01 Pandemievorsorge und -bewältigung...................................................................................... 86 0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 88 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 89 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 92 0912 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 98 0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt .............................................................................................................. 106 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 110 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung .............................................................................................. 118 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 121 Ausgaben-Tgr. 06 Wissenschaftlich-Technische Begleitung des Standortauswahlverfahrens zur Endlagerung radioaktiver Abfälle................................................................................................................................................ 123 0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ......................................................................................... 128 Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 132 Ausgaben-Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur....................................................................................................... 133 Ausgaben-Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle....................... 134 Ausgaben-Tgr. 08 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Speicherung von Kohlenstoff-Verbindungen...... 136 Anlage zur Drucksache 21/7300 (Einzelplan 09) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ................................................................................................... 145 Einnahmen-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................. 148 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 150 Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.................................................................................................................................................................. 150 Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union............................................................ 151 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 151 Ausgaben-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................... 152 0917 Bundeskartellamt ................................................................................................................................................. 157 0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) ..... 163 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben zur Durchführung von Voruntersuchungen nach dem WindSeeG durch das BSH 169 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 170 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 178 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 179 Übersicht 2 Projektträger des BMWE .................................................................................................................. 190 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 191 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik, Energiepolitik, Industriepolitik, Mittelstandspolitik, Außenwirtschaftspolitik sowie Innovationspolitik zuständig. Das BMWE koordiniert zudem gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Europapolitik der Bundesregierung. Die Wirtschaftspolitik soll das in Deutschland bestehende Wachstumspotential langfristig stärken und so zum Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger beitragen. Dabei gilt es die Investitionskraft der öffentlichen Hand sicherzustellen und eine von Investitionen und Kaufkraft getragene wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Zu den ordnungspolitischen Aufgaben des BMWE gehört es, Leitlinien im Sinne der sozialen Marktwirtschaft zu formulieren und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland mitzugestalten. Dabei hat das BMWE die Federführung für die Wettbewerbs- und Vergabepolitik sowie für die spezifischen Regeln für die Märkte in den Bereichen Energie und Post sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Die Förderpolitik des BMWE ist darauf ausgerichtet, insbesondere durch die gezielte Förderung anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Impulse für ein dauerhaftes und tragfähiges Wirtschaftswachstum sowie für Wohlstand zu setzen. Adressaten sind nicht nur klassische Industriezweige wie die Automobilindustrie, die Luftfahrt oder die Maritime Wirtschaft. Mitentscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sind auch KI-gestützte Zukunftsbranchen, etwa im Dienstleistungsbereich. Branchenübergreifend unterstützt das BMWE den Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft im Rahmen einer gezielten Mittelstandspolitik. Für den Erfolg deutscher Unternehmen im In- und Ausland sind gute Standortfaktoren von hervorgehobener Bedeutung. Mit der regionalen Wirtschaftsförderung sollen gerade in strukturschwachen Regionen im Inland Wachstumsimpulse gesetzt und Potenziale gehoben werden. Gleichzeitig sind der Export und die auf Gegenseitigkeit beruhende Einbindung in globale Wirtschaftsbeziehungen für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands essentiell. Als Energieministerium setzt das BMWE die Rahmenbedingungen für die Energiewende. Beim Umbau des Energiesystems liegt der Fokus darin, die energiepolitischen Ziele der Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit miteinander in Einklang zu bringen. Das BMWE setzt hierzu Mittel des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) und des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität ein. Die vergangenen Jahre waren von verschiedenen Krisensituationen geprägt, sei es die Corona-Pandemie oder die Energiekrisen, u. a. infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Wichtiger denn je ist daher der Fokus auf Sicherheit und Resilienz, beispielsweise im Bereich der Energieversorgung oder der Versorgung mit kritischen Rohstoffen. Das BMWE trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) 3 "Gesundheit und Wohlergehen", 4 "Hochwertige Bildung, 5 "Geschlechtergleichheit", 6 "Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen" , 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 10 "Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern", 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion", 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", 14 "Leben unter Wasser", 15 "Leben an Land", 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" und 17 "Partnerschaften zur Erreichung der Ziele" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei. Zur Gliederung des Einzelplans Der Einzelplan des BMWE gliedert sich im Programmhaushalt in fünf Kapitel mit vier Oberthemen und ein Kapitel für sonstige Bewilligungen (0910). Im Verwaltungshaushalt ist der Einzelplan in acht Kapitel unterteilt. Auf das Kapitel zur Veranschlagung von zentralen Verwaltungseinnahmen und - ausgaben (0911) folgen die Kapitel für das Bundesministerium und seine sechs Behörden im Geschäftsbereich. Daneben werden wesentliche Teile der Ausgaben des BMWE im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität etatisiert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik sowie der Transformationstechnologien. - 3 - Vorwort 09 Überblick zum Einzelplan 09 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 371 093 708 110 -337 017 1 291 298 Übrige Einnahmen.................................................. 2 013 1 893 +120 4 634 Gesamteinnahmen.................................................. 373 106 710 003 -336 897 1 295 932 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 1 150 012 1 041 999 +108 013 62 487 1 142 258 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 593 629 548 772 +44 857 207 842 520 916 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 770 291 2 978 820 -208 529 52 407 2 790 837 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 114 829 1 392 483 -277 654 215 528 1 432 209 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -79 017 -58 769 -20 248 - Gesamtausgaben.................................................... 5 549 744 5 903 305 -353 561 538 264 5 886 220 davon flexibilisiert.................................................... 1 413 581 1 250 929 +162 652 435 357 1 212 176 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 136 163 4 652 376 -516 213 102 907 4 674 044 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 895 691 788 955 +106 736 62 314 843 285 Aus Hauptgruppe 5................................................. 355 657 319 623 +36 034 196 457 251 194 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 709 880 -171 463 568 Aus Hauptgruppe 7................................................. 62 897 50 444 +12 453 98 651 31 589 Aus Hauptgruppe 8................................................. 98 627 91 027 +7 600 77 472 85 540 Zusammen.............................................................. 1 413 581 1 250 929 +162 652 435 357 1 212 176 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 851 669 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 073 489 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 904 035 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 704 289 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 178 933 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 136 083 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 28 704 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 28 136 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 16 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 766 000 Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 30. Subventionsberichts Lfd. Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 30. Subventionsbericht (Anlage 1) Soll 2027 Mio. € Soll 2026 Mio. € Ist 2025 Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 17 0902 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 73 383 384 299 19 0901 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 45 278 288 236 - 4 - 09 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 3208 Tit. 871 01 und 876 01. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0911 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01 dienen bis zur Höhe von 100 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 686 02. 4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0901 Tit. 662 01 und Kap. 0903 Tit. 671 21. 5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01 dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 531 02. 6. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01 dienen bis zur Höhe von 4 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 03. 7. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01 dienen bis zur Höhe von 11 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 671 01. 8. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01 dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 831 01. 9. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0911 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 10. Bei den FuE-orientierten Förderprogrammen, die aus den Kapiteln 0901 bis 0910 finanziert werden, dürfen in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben einschließlich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe unmittelbar als Antragsteller auftreten. Die Feststellung der Förderwürdigkeit der Projektanträge erfolgt im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens. Die gewährten Fördermittel werden den rechtlich unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben im Wege der Zuweisung bereitgestellt. Näheres regeln die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 09 Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei den Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,85106 EUR; 1 CHF = 1,07365 EUR. - 6 - 09 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Zentraler Schwerpunkt dieses Kapitels ist die Förderung eines stabilen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Inhaltlich sind neben Innovations- und Digitalthemen der Wirtschaft die Industrie- und Mittelstandspolitik adressiert. Die betreffenden Maßnahmen umfassen ein Volumen von rd. 1,8 Mrd. Euro. Im Bereich der themenoffenen Förderung von Innovationen sind das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) mit 539 Mio. Euro sowie die Förderung der Industrieforschung mit rd. 232 Mio. Euro besonders hervorzuheben. Digitalthemen der deutschen Wirtschaft werden mit rd. 140 Mio. Euro gefördert, wobei rund 52 Mio. Euro auf das Förderprogramm Mittelstand Digital und KI und rd. 88 Mio. Euro auf Industrielle Datenverarbeitung entfallen. Besondere Beachtung gilt außerdem den Industriezweigen der Mobilität, die als Titelgruppe „Neue Mobilität“ mit einem Volumen von 393 Mio. Euro im Kapitel 0901 zusammengefasst werden. Sie betreffen die Bereiche der Automobilindustrie, der Luftfahrt sowie der maritimen Branche. Knapp 130 Mio. Euro entfallen auf die Förderung der Transformation und Innovation der Automobilindustrie. Mit dem Forschungsprogramm zur Förderung von Technologievorhaben der Luftfahrt wird die Luftfahrtindustrie als Spitzen- und Schlüsseltechnologie mit rd. 172 Mio. Euro gefördert. Die maritime Branche wird mit über 82 Mio. Euro unterstützt, u.a. durch die gezielte Förderung von innovativen maritimen Technologielösungen und -anwendungen. Im Bereich der Mittelstandspolitik bestehen drei Ausgabenschwerpunkte. Zunächst zu nennen sind Maßnahmen zur Stärkung der Gründungskultur und Unterstützungsleistungen für Gründerinnen und Gründer. Dabei werden innovative Unternehmensgründungen mit knapp 173 Mio. Euro unterstützt: Schwerpunkte sind das aus mehreren Komponenten bestehende Förderprogramm “Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)“ und die Maßnahme "INVEST Zuschuss für Wagniskapital“, durch die private Investoren, insbesondere “Business Angels“, unterstützt werden, die sich langfristig an jungen innovativen Unternehmen beteiligen, sowie der German Accelerator (GA). Mit rd. 22,4 Mio. Euro soll weiterhin das unternehmerische Know-how u.a. durch Beratung und zielgruppenspezifische Kommunikation zur Stärkung der Gründungskultur und zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge gefördert werden. Den dritten Schwerpunkt bildet die Fachkräftesicherung und insbesondere die Ausbildung und Qualifizierung bzw. berufliche Bildung, für die insgesamt rund 144 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Beispielhaft zu nennen sind die Unterstützung überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk sowie die Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Innovation und Digitalisierung ist für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend. Gerade mittelständische Unternehmen entwickeln dank ihrer Kreativität und Marktnähe besonders viele innovative Produkte und Dienstleistungen. Daher fördert das BMWE Forschungs-, Technologie- und Entwicklungsvorhaben von KMU, insbesondere durch das ZIM. Ziel dieser themenoffenen Förderung des innovativen Mittelstandes ist es, die Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren Innovationskompetenz zu stärken und die anwendungsorientierte Forschung und Produktentwicklung in den KMU stärker mit der Forschung in den Forschungsinstituten und Universitäten zu vernetzen. Im Bereich der Digitalisierung soll insbesondere die digitale Transformation der Industrie gefördert werden. Durch einen systemischen Ansatz sollen Datenökosysteme, Cloud-Edge-Technologien und KIBasismodelle zur Entwicklung industrieller KI-Lösungen beitragen. Der Bereich Mobilität fördert die Entwicklung neuer Fahrzeug- und Systemtechnologien im Bereich des Automatisierten Fahrens und innovativer Fahrzeuge sowie innovativer maritimer Technologien und unterstützt die Transformationsprozesse der Automobilindustrie. Im Luftfahrtsektor fördert das BMWE die Forschungsinfrastruktur sowie den Ausbau der technologischen Fähigkeiten der Luftfahrtindustrie als Spitzen- und Schlüsseltechnologie. Durch die gezielte Förderung innovativer maritimer Technologielösungen und -anwendungen stärkt BMWE die Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Branche. Grundsätzliches Ziel der Mittelstandspolitik des BMWE ist es, die Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln weiter zu verbessern, sodass kleine und mittlere Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstums- und Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. Im Rahmen der innovativen Unternehmensgründungen hat das Programm EXIST die Stärkung der Gründungskultur zum Ziel. Es soll eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen etabliert und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen erhöht werden. Durch “INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für herausfordernde Investitionen in junge innovative Unternehmen gewonnen und damit der Kapitalzugang dieser Unternehmen nachhaltig verbessert werden. Auch die Mittel zur Förderung des unternehmerischen Know-hows dienen dazu, die Gründungsdynamik zu erhöhen, die Startphase von Gründungen und Unternehmensnachfolgen zu erleichtern, die Gründungspotenziale von Zielgruppen (u. a. Frauen und Menschen mit Migrations- / Fluchthintergrund) zu heben sowie unternehmensgrößenspezifische Wettbewerbsnachteile abzubauen. Im Bereich der Fachkräftesicherung geht es u. a. darum, das Fachkräftepotenzial besser zu erschließen. So sollen leistungsstarke Jugendliche für eine duale Ausbildung begeistert sowie Potenziale besonders bei den Jugendlichen entwickelt werden, die noch keine Ausbildungsstelle angenommen haben. Zudem sollen gerade kleine und mittlere Unternehmen - 7 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 für die Nutzung bisher unzureichend in Anspruch genommener inländischer Fachkräftepotenziale gewonnen werden. Um ihren Fachkräftebedarf adäquat sicherstellen zu können, werden KMU darüber hinaus bei der Auswahl von Auszubildenden unterstützt. Auch werden Betriebe und ausländische Fachkräfte über reguläre Zuwanderungsmöglichkeiten u. a. durch das zentrale Dachportal der Bundesregierung „Make it in Germany“ informiert. Die Förderung der beruflichen Bildung hat das Ziel, zum einen die Ausbildungsbereitschaft und - fähigkeit der Handwerksbetriebe zu erhöhen, zum anderen eine hohe Qualität der Ausbildung zu sichern. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 4, 7, 8, 9, 11 bis 14, 16 und 17 der DNS bei. Überblick zum Kapitel 0901 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 930 944 -14 30 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 588 881 1 403 047 +185 834 26 559 1 197 621 Ausgaben für Investitionen...................................... 210 347 448 949 -238 602 1 378 539 293 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 800 158 1 852 940 -52 782 27 937 1 736 944 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 800 158 1 852 940 -52 782 27 937 1 736 944 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 452 583 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 556 156 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 475 677 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 340 162 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 60 094 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 20 494 - 8 -

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