Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand .............................................................................................. 7
Ausgaben-Tgr. 01 Neue Mobilität.......................................................................................................................... 29
Ausgaben-Tgr. 02 Digitale Agenda....................................................................................................................... 36
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 40
0902 Chancen der Regionen ........................................................................................................................................ 41
0903 Energie ................................................................................................................................................................. 47
Ausgaben-Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen................................................. 55
Ausgaben-Tgr. 02 Unternehmen der Innovation und Transformation................................................................... 57
Ausgaben-Tgr. 03 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA).............................................. 58
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 61
0904 Chancen der Globalisierung ................................................................................................................................. 62
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 74
0910 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 77
Ausgaben-Tgr. 01 Pandemievorsorge und -bewältigung...................................................................................... 86
0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 88
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 89
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 92
0912 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 98
0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt .............................................................................................................. 106
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 110
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung .............................................................................................. 118
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 121
Ausgaben-Tgr. 06 Wissenschaftlich-Technische Begleitung des Standortauswahlverfahrens zur Endlagerung
radioaktiver Abfälle................................................................................................................................................ 123
0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ......................................................................................... 128
Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 132
Ausgaben-Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur....................................................................................................... 133
Ausgaben-Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle....................... 134
Ausgaben-Tgr. 08 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Speicherung von Kohlenstoff-Verbindungen...... 136
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 09)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ................................................................................................... 145
Einnahmen-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................. 148
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 150
Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und
Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.................................................................................................................................................................. 150
Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union............................................................ 151
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 151
Ausgaben-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................... 152
0917 Bundeskartellamt ................................................................................................................................................. 157
0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) ..... 163
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben zur Durchführung von Voruntersuchungen nach dem WindSeeG durch das BSH 169
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 170
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 178
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 179
Übersicht 2 Projektträger des BMWE .................................................................................................................. 190
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 191
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der
Wirtschaftspolitik, Energiepolitik, Industriepolitik,
Mittelstandspolitik, Außenwirtschaftspolitik sowie Innovationspolitik
zuständig. Das BMWE koordiniert zudem gemeinsam mit dem
Auswärtigen Amt die Europapolitik der Bundesregierung.
Die Wirtschaftspolitik soll das in Deutschland bestehende
Wachstumspotential langfristig stärken und so zum Wohlstand
für alle Bürgerinnen und Bürger beitragen. Dabei gilt es die
Investitionskraft der öffentlichen Hand sicherzustellen und
eine von Investitionen und Kaufkraft getragene wirtschaftliche
Entwicklung zu fördern.
Zu den ordnungspolitischen Aufgaben des BMWE gehört es,
Leitlinien im Sinne der sozialen Marktwirtschaft zu formulieren
und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitgeber,
Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland mitzugestalten.
Dabei hat das BMWE die Federführung für die Wettbewerbs-
und Vergabepolitik sowie für die spezifischen Regeln für die
Märkte in den Bereichen Energie und Post sowie
Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
Die Förderpolitik des BMWE ist darauf ausgerichtet,
insbesondere durch die gezielte Förderung
anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Impulse für ein
dauerhaftes und tragfähiges Wirtschaftswachstum sowie für
Wohlstand zu setzen. Adressaten sind nicht nur klassische
Industriezweige wie die Automobilindustrie, die Luftfahrt oder
die Maritime Wirtschaft. Mitentscheidend für die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sind auch KI-gestützte
Zukunftsbranchen, etwa im Dienstleistungsbereich.
Branchenübergreifend unterstützt das BMWE den Mittelstand als
Rückgrat der deutschen Wirtschaft im Rahmen einer gezielten
Mittelstandspolitik.
Für den Erfolg deutscher Unternehmen im In- und Ausland
sind gute Standortfaktoren von hervorgehobener Bedeutung.
Mit der regionalen Wirtschaftsförderung sollen gerade in
strukturschwachen Regionen im Inland Wachstumsimpulse gesetzt
und Potenziale gehoben werden. Gleichzeitig sind der
Export und die auf Gegenseitigkeit beruhende Einbindung in
globale Wirtschaftsbeziehungen für den wirtschaftlichen Erfolg
Deutschlands essentiell.
Als Energieministerium setzt das BMWE die
Rahmenbedingungen für die Energiewende. Beim Umbau des
Energiesystems liegt der Fokus darin, die energiepolitischen Ziele der
Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und
Umweltverträglichkeit miteinander in Einklang zu bringen. Das BMWE setzt
hierzu Mittel des Sondervermögens Klima- und
Transformationsfonds (KTF) und des Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität ein.
Die vergangenen Jahre waren von verschiedenen
Krisensituationen geprägt, sei es die Corona-Pandemie oder die
Energiekrisen, u. a. infolge des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine. Wichtiger denn je ist daher der Fokus auf Sicherheit
und Resilienz, beispielsweise im Bereich der
Energieversorgung oder der Versorgung mit kritischen Rohstoffen.
Das BMWE trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben
wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele
(Sustainable Development Goals, SDGs) 3 "Gesundheit und
Wohlergehen", 4 "Hochwertige Bildung, 5 "Geschlechtergleichheit", 6
"Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen" , 7 "Bezahlbare
und saubere Energie", 8 "Menschenwürdige Arbeit und
Wirtschaftswachstum", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur",
10 "Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern", 11
"Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r
Konsum und Produktion", 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", 14
"Leben unter Wasser", 15 "Leben an Land", 16 "Frieden,
Gerechtigkeit und starke Institutionen" und 17 "Partnerschaften
zur Erreichung der Ziele" der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Einzelplan des BMWE gliedert sich im
Programmhaushalt in fünf Kapitel mit vier Oberthemen und ein Kapitel für
sonstige Bewilligungen (0910). Im Verwaltungshaushalt ist der
Einzelplan in acht Kapitel unterteilt. Auf das Kapitel zur
Veranschlagung von zentralen Verwaltungseinnahmen und -
ausgaben (0911) folgen die Kapitel für das Bundesministerium und
seine sechs Behörden im Geschäftsbereich.
Daneben werden wesentliche Teile der Ausgaben des BMWE
im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie im
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität etatisiert. Dies
betrifft insbesondere Maßnahmen im Bereich der
Energiepolitik sowie der Transformationstechnologien.
- 3 -
Vorwort 09
Überblick zum Einzelplan 09
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 371 093 708 110 -337 017 1 291 298
Übrige Einnahmen.................................................. 2 013 1 893 +120 4 634
Gesamteinnahmen.................................................. 373 106 710 003 -336 897 1 295 932
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 1 150 012 1 041 999 +108 013 62 487 1 142 258
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 593 629 548 772 +44 857 207 842 520 916
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 770 291 2 978 820 -208 529 52 407 2 790 837
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 114 829 1 392 483 -277 654 215 528 1 432 209
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -79 017 -58 769 -20 248 -
Gesamtausgaben.................................................... 5 549 744 5 903 305 -353 561 538 264 5 886 220
davon flexibilisiert.................................................... 1 413 581 1 250 929 +162 652 435 357 1 212 176
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 136 163 4 652 376 -516 213 102 907 4 674 044
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 895 691 788 955 +106 736 62 314 843 285
Aus Hauptgruppe 5................................................. 355 657 319 623 +36 034 196 457 251 194
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 709 880 -171 463 568
Aus Hauptgruppe 7................................................. 62 897 50 444 +12 453 98 651 31 589
Aus Hauptgruppe 8................................................. 98 627 91 027 +7 600 77 472 85 540
Zusammen.............................................................. 1 413 581 1 250 929 +162 652 435 357 1 212 176
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 851 669
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 073 489
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 904 035
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 704 289
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 178 933
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 136 083
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 28 704
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 28 136
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 16 000
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 766 000
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 30. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
30.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2027
Mio. €
Soll
2026
Mio. €
Ist
2025
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
17 0902 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur"
73 383 384 299
19 0901 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 45 278 288 236
- 4 -
09 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01
dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 3208 Tit. 871 01 und 876 01.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01
dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0911 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur
Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01
dienen bis zur Höhe von 100 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 686 02.
4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01
dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0901 Tit. 662 01 und Kap. 0903 Tit. 671 21.
5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01
dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 531 02.
6. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01
dienen bis zur Höhe von 4 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 03.
7. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01
dienen bis zur Höhe von 11 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 671 01.
8. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0903 Tit. 671 04 und Kap. 0910 Tit. 892 01
dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 831 01.
9. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0911
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur
Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
10. Bei den FuE-orientierten Förderprogrammen, die aus den Kapiteln 0901 bis 0910 finanziert werden, dürfen in Kooperation
mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und
anderen Forschungseinrichtungen auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben
einschließlich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und
der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe unmittelbar als Antragsteller auftreten. Die Feststellung der
Förderwürdigkeit der Projektanträge erfolgt im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens.
Die gewährten Fördermittel werden den rechtlich unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben
im Wege der Zuweisung bereitgestellt. Näheres regeln die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
- 5 -
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 09
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei den Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,85106 EUR; 1 CHF = 1,07365 EUR.
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09 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Zentraler Schwerpunkt dieses Kapitels ist die Förderung eines
stabilen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Inhaltlich
sind neben Innovations- und Digitalthemen der Wirtschaft die
Industrie- und Mittelstandspolitik adressiert. Die betreffenden
Maßnahmen umfassen ein Volumen von rd. 1,8 Mrd. Euro.
Im Bereich der themenoffenen Förderung von
Innovationen sind das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand
(ZIM) und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle
und Pionierlösungen (IGP) mit 539 Mio. Euro sowie die
Förderung der Industrieforschung mit rd. 232 Mio. Euro besonders
hervorzuheben. Digitalthemen der deutschen Wirtschaft
werden mit rd. 140 Mio. Euro gefördert, wobei rund 52 Mio. Euro
auf das Förderprogramm Mittelstand Digital und KI und rd.
88 Mio. Euro auf Industrielle Datenverarbeitung entfallen.
Besondere Beachtung gilt außerdem den Industriezweigen
der Mobilität, die als Titelgruppe „Neue Mobilität“ mit einem
Volumen von 393 Mio. Euro im Kapitel 0901
zusammengefasst werden. Sie betreffen die Bereiche der
Automobilindustrie, der Luftfahrt sowie der maritimen Branche. Knapp
130 Mio. Euro entfallen auf die Förderung der Transformation
und Innovation der Automobilindustrie. Mit dem
Forschungsprogramm zur Förderung von Technologievorhaben der
Luftfahrt wird die Luftfahrtindustrie als Spitzen- und
Schlüsseltechnologie mit rd. 172 Mio. Euro gefördert. Die maritime Branche
wird mit über 82 Mio. Euro unterstützt, u.a. durch die
gezielte Förderung von innovativen maritimen Technologielösungen
und -anwendungen.
Im Bereich der Mittelstandspolitik bestehen drei
Ausgabenschwerpunkte. Zunächst zu nennen sind Maßnahmen
zur Stärkung der Gründungskultur und
Unterstützungsleistungen für Gründerinnen und Gründer. Dabei werden
innovative Unternehmensgründungen mit knapp 173 Mio. Euro
unterstützt: Schwerpunkte sind das aus mehreren
Komponenten bestehende Förderprogramm “Existenzgründungen aus
der Wissenschaft (EXIST)“ und die Maßnahme "INVEST
Zuschuss für Wagniskapital“, durch die private Investoren,
insbesondere “Business Angels“, unterstützt werden, die sich
langfristig an jungen innovativen Unternehmen beteiligen, sowie
der German Accelerator (GA). Mit rd. 22,4 Mio. Euro soll
weiterhin das unternehmerische Know-how u.a. durch Beratung
und zielgruppenspezifische Kommunikation zur Stärkung der
Gründungskultur und zur Erleichterung der
Unternehmensnachfolge gefördert werden. Den dritten Schwerpunkt bildet
die Fachkräftesicherung und insbesondere die Ausbildung
und Qualifizierung bzw. berufliche Bildung, für die insgesamt
rund 144 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Beispielhaft zu
nennen sind die Unterstützung überbetrieblicher Lehrgänge im
Handwerk sowie die Errichtung, Modernisierung und
Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen
Wirtschaft.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Innovation und Digitalisierung ist für die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend. Gerade
mittelständische Unternehmen entwickeln dank ihrer Kreativität und
Marktnähe besonders viele innovative Produkte und
Dienstleistungen. Daher fördert das BMWE Forschungs-,
Technologie- und Entwicklungsvorhaben von KMU, insbesondere durch
das ZIM. Ziel dieser themenoffenen Förderung des
innovativen Mittelstandes ist es, die Zahl der innovativen
Unternehmen zu erhöhen, deren Innovationskompetenz zu stärken und
die anwendungsorientierte Forschung und Produktentwicklung
in den KMU stärker mit der Forschung in den
Forschungsinstituten und Universitäten zu vernetzen. Im Bereich der
Digitalisierung soll insbesondere die digitale Transformation der
Industrie gefördert werden. Durch einen systemischen Ansatz
sollen Datenökosysteme, Cloud-Edge-Technologien und
KIBasismodelle zur Entwicklung industrieller KI-Lösungen
beitragen.
Der Bereich Mobilität fördert die Entwicklung neuer
Fahrzeug- und Systemtechnologien im Bereich des
Automatisierten Fahrens und innovativer Fahrzeuge sowie innovativer
maritimer Technologien und unterstützt die
Transformationsprozesse der Automobilindustrie. Im Luftfahrtsektor fördert das
BMWE die Forschungsinfrastruktur sowie den Ausbau der
technologischen Fähigkeiten der Luftfahrtindustrie als Spitzen-
und Schlüsseltechnologie. Durch die gezielte Förderung
innovativer maritimer Technologielösungen und -anwendungen
stärkt BMWE die Wettbewerbsfähigkeit der maritimen
Branche.
Grundsätzliches Ziel der Mittelstandspolitik des BMWE ist
es, die Rahmenbedingungen für das unternehmerische
Handeln weiter zu verbessern, sodass kleine und mittlere
Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und
Wachstums- und Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten
können.
Im Rahmen der innovativen Unternehmensgründungen hat
das Programm EXIST die Stärkung der Gründungskultur
zum Ziel. Es soll eine Kultur der unternehmerischen
Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
etabliert und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen
Einrichtungen erhöht werden. Durch “INVEST - Zuschuss für
Wagniskapital“ sollen mehr Menschen mit unternehmerischer
Orientierung für herausfordernde Investitionen in junge
innovative Unternehmen gewonnen und damit der Kapitalzugang
dieser Unternehmen nachhaltig verbessert werden. Auch die
Mittel zur Förderung des unternehmerischen Know-hows
dienen dazu, die Gründungsdynamik zu erhöhen, die Startphase
von Gründungen und Unternehmensnachfolgen zu erleichtern,
die Gründungspotenziale von Zielgruppen (u. a. Frauen und
Menschen mit Migrations- / Fluchthintergrund) zu heben sowie
unternehmensgrößenspezifische Wettbewerbsnachteile
abzubauen.
Im Bereich der Fachkräftesicherung geht es u. a. darum,
das Fachkräftepotenzial besser zu erschließen. So sollen
leistungsstarke Jugendliche für eine duale Ausbildung begeistert
sowie Potenziale besonders bei den Jugendlichen entwickelt
werden, die noch keine Ausbildungsstelle angenommen
haben. Zudem sollen gerade kleine und mittlere Unternehmen
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Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
für die Nutzung bisher unzureichend in Anspruch
genommener inländischer Fachkräftepotenziale gewonnen werden. Um
ihren Fachkräftebedarf adäquat sicherstellen zu können,
werden KMU darüber hinaus bei der Auswahl von
Auszubildenden unterstützt. Auch werden Betriebe und ausländische
Fachkräfte über reguläre Zuwanderungsmöglichkeiten u. a.
durch das zentrale Dachportal der Bundesregierung „Make it
in Germany“ informiert. Die Förderung der beruflichen Bildung
hat das Ziel, zum einen die Ausbildungsbereitschaft und -
fähigkeit der Handwerksbetriebe zu erhöhen, zum anderen eine
hohe Qualität der Ausbildung zu sichern.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 3, 4, 7, 8, 9, 11 bis 14, 16 und 17 der
DNS bei.
Überblick zum Kapitel 0901
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 930 944 -14 30
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 588 881 1 403 047 +185 834 26 559 1 197 621
Ausgaben für Investitionen...................................... 210 347 448 949 -238 602 1 378 539 293
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 800 158 1 852 940 -52 782 27 937 1 736 944
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 800 158 1 852 940 -52 782 27 937 1 736 944
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 452 583
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 556 156
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 475 677
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 340 162
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 60 094
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 20 494
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