Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 24 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 24 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 24
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
2401 Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität .......................................................................................... 5
Ausgaben-Tgr. 01 Digitale Innovationen............................................................................................................... 8
2402 IT-Infrastruktur des Bundes .................................................................................................................................. 11
Ausgaben-Tgr. 01 IT des Bundes......................................................................................................................... 12
Ausgaben-Tgr. 02 Umsetzung der IT-Konsolidierung Bund.................................................................................. 14
Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 15
Ausgaben-Tgr. 04 IT-Betriebskonsolidierung Bund............................................................................................... 15
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 17
2403 Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau ..................................................................................................... 18
Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau................................................... 20
2410 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 22
2411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 24
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 25
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 27
2412 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 30
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 35
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 36
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 41
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 24)
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Einzelplans
Das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) wurde erstmals in der Geschichte der
Bundesrepublik mit der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestags
gegründet. Das BMDS bündelt im Bereich der Digitalisierung
und Staatsmodernisierung damit erstmalig Aufgaben und
Ressourcen, die zuvor im Bundeskanzleramt und den
Bundesministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Wirtschaft
und Energie und für Verkehr verortet waren.
Das BMDS arbeitet intensiv an der digitalen Transformation
des Landes und an der Modernisierung des Staates.
Schwerpunkte des BMDS sind die Digitalpolitik und die digitale
Souveränität, die digitale Wirtschaft, digitale Infrastrukturen, die
digitale Verwaltung sowie der digitale Staat, die
Staatsmodernisierung und der Bürokratierückbau.
Im Bereich der Digitalpolitik und der digitalen Souveränität
gestaltet das BMDS die digitale Transformation zum Wohle
der Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und die
Gesellschaft des Landes. Die digitale Souveränität gilt dabei als
wesentliches Politikprinzip und beinhaltet u.a. die Förderung der
Entwicklung eigener Schlüsseltechnologien, wie Künstliche
Intelligenz (KI) oder Cloud. Bei der digitalen Wirtschaft geht
es darum, Deutschland als führenden Innovationsstandort in
Europa zu entwickeln. Dazu zählt auch die Nutzung des
großen Potenzials von digitalen Technologien und die Stärkung
der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die
flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger digitaler Netze
wird im Bereich der digitalen Infrastrukturen vorangetrieben.
„Bestes Netz für alle“ ist hier das Zielbild. Bei der digitalen
Verwaltung setzt das BMDS auf eine einfache digitale
Verfügbarkeit. Mit dem Aufbau eines Deutschland Stack sollen
flächendeckend verfügbare, digitale und effiziente
Verwaltungslösungen und -dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Ziel des BMDS bei der Staatsmodernisierung ist ein bürger-
und wirtschaftsfreundlicher Staat mit digital abrufbaren
Dienstleistungen, eine Reduzierung der Bürokratie, der Abbau von
Berichtspflichten, eine effizientere Organisation der
Bundesverwaltung und eine schlanke Verwaltung.
Neben dem Einzelplan 24 stellt das BMDS auch im
Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Mittel für
Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung, KI in Verwaltung
und Wirtschaft sowie die digitale Infrastruktur zur Verfügung.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Einzelplan des BMDS gliedert sich in seinen Fach- und
Programmausgaben in die drei Kapitel 2401, 2402, 2403
sowie das Kapitel 2410 Allgemeine Bewilligungen. Das Kapitel
2401 „Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität“
vereint bisherige Titel von BMV und BMWE im Einzelplan
des BMDS. In Kapitel 2402 „IT-Infrastruktur des Bundes“ sind
Programmmittel etatisiert, die zuvor im Einzelplan des BMI
veranschlagt waren. In Kapitel 2403 „Staatsmodernisierung
und Bürokratierückbau“ befinden sich bisherige Titel des
Bundeskanzleramts, des BMWE, des BMI sowie eine neue
Titelgruppe für entsprechende Maßnahmen in diesem Bereich. Im
Kapitel 2411 sind alle zentralen Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben des Einzelplans veranschlagt. Die Haushaltsmittel
des Bundesministeriums befinden sich im Kapitel 2412.
- 2 -
24 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 24
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 76 771 42 907 +33 864 48 707 -
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 587 999 448 265 +139 734 287 930 31
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 543 287 547 460 -4 173 146 086 -
Ausgaben für Investitionen...................................... 326 184 320 992 +5 192 339 335 -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -90 000 - -90 000 -
Gesamtausgaben.................................................... 1 444 241 1 359 624 +84 617 822 058 31
davon flexibilisiert.................................................... 149 197 89 584 +59 613 7 389 16
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 295 044 1 270 040 +25 004 814 669 15
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 501 022 501 022 - 300 698 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 94 682 44 325 +50 357 6 257 -
Aus Hauptgruppe 5................................................. 34 768 27 904 +6 864 803 16
Aus Hauptgruppe 7................................................. 392 195 +197 26 -
Aus Hauptgruppe 8................................................. 19 355 17 160 +2 195 303 -
Zusammen.............................................................. 149 197 89 584 +59 613 7 389 16
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 382 491
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 149 341
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 112 443
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 120 707
- 3 -
Überblick zum Einzelplan 24
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 24 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 2401 Tit. 686 02 und Kap. 2411 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts
tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der
Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2411
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts
tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der
Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
- 4 -
24 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In Kapitel 2401 werden wesentliche Ressourcen zur
Digitalpolitik, der digitalen Innovationen und der Konnektivität nun
erstmals gemeinsam veranschlagt, die zuvor in den
Einzelplänen des Bundesministeriums für Verkehr und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hinterlegt waren. Mit der
Bildung des BMDS in der 21. Legislaturperiode findet erstmals
eine Bündelung dieser Mittel und Themen im Einzelplan 24
des BMDS statt.
Das Aufgabenspektrum des BMDS in Kapitel 2401 umfasst
die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur für künftige
Anwendungen im Netz und für eine innovationsfördernde
Datenpolitik sowie Maßnahmen zur Stärkung der Digitalpolitik
(national wie international), der digitalen Souveränität
(inklusive Open Source), Datensouveränität und Daten-Governance
sowie von Künstlicher Intelligenz (SDGs 8, 9, 16 und 17).
Im Bereich der digitalen Infrastruktur betrifft dies unter
anderem die zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS),
einem Datenportal zur Herstellung und Aufrechterhaltung der
Transparenz in Bezug auf den Ausbau öffentlicher
Telekommunikationsnetze (Titel 531 02). Mit der Förderung von
neuen, innovativen und softwaregesteuerten
Netztechnologien soll aufbauend auf den bisherigen Aktivitäten im Bereich
Open RAN, Virtualisierung und Edge Computing der
Transfer aus der Forschung in die wirtschaftliche Verwertung mit
einem Portfolio an unterstützenden Maßnahmen gestärkt und
beschleunigt werden (Titel 686 01 und 892 02).
Einen wesentlichen Baustein der Titelgruppe 01 stellen
Maßnahmen zur Digitalen Souveränität und zu Ökosystemen
digitaler Innovationen dar. Aus der Titelgruppe wird
insbesondere die Sovereign Tech Agency finanziert, deren Ziel es
ist, das Open-Source-Ökosystem als Grundlage für Innovation
und Wettbewerb zu stärken und die Resilienz Deutschlands
zu steigern. Weitere Maßnahmen dieser Titelgruppe
betreffen souveräne Dateninfrastrukturen, Datenverfügbarkeit
sowie die Förderung von innovativen Anwendungen in der
Künstlichen Intelligenz und die Umsetzung der
Digitalrechtsakte (KI-Verordnung, Data Act, Data Governance Act).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Bundesregierung strebt an, die digitale Transformation zu
beschleunigen und damit die internationale
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern. Durch die Stärkung der
nationalen und internationalen Digitalpolitik soll sichergestellt
werden, dass sich die digitale Transformation und digitale
Technologien positiv auf alle Teile der Gesellschaft auswirken
(SDG 3, 8 und 10). Zugleich bieten digitale Innovationen,
z. B. Anwendungen von Künstlicher Intelligenz, große
Potenziale für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaft
(SDG 9). Ein wesentliches Ziel ist dabei die stärkere digitale
Souveränität Europas. Ziel im Bereich der digitalen
Infrastruktur ist es, den flächendeckenden Ausbau
hochleistungsfähiger Netze voranzubringen und vor allem in den Gebieten
zu unterstützen, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau
stattfindet. Bausteine für diese Zielerreichung sind Beratungs-
und Kommunikationsangebote, Transparenz-Instrumente und
eine Unterstützung des Transfers der Forschung in die
Praxis. Zudem verfolgt die Bundesregierung das Ziel, vernetzte,
sichere und offene Datenökosysteme zur Steigerung der
Resilienz Deutschlands zugänglich und nutzbar zu machen, zu
verstetigen und auszubauen. Dazu gehört auch, die
Datenerhebung und -bereitstellung voranzutreiben und mit offenen
Daten neue Geschäftsfelder zu erschließen (SDGs 8, 9, 16
und 17).
Überblick zum Kapitel 2401
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 27 014 27 915 -901 2 686 -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 175 166 188 143 -12 977 74 603 -
Ausgaben für Investitionen...................................... 6 200 6 400 -200 1 962 -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 208 380 222 458 -14 078 79 251 -
davon nicht flexibilisiert........................................... 208 380 222 458 -14 078 79 251 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 207 736
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 79 668
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 57 088
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 70 980
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Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität 2401
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-771
Vermischte Einnahmen -
-
-
Übrige Einnahmen
281 01
-771
Rückzahlungen von Zuwendungen -
-
-
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
-
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
531 01
-771
Nationale und internationale Digitalpolitik, Digitalisierung der Wirtschaft 7 214
7 115
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 672 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 180 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 589 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 903 T€
Haushaltsvermerk:
Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO
geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Nationale und Internationale Digitalpolitik....................................... 5 764
2. Digitalisierung der Wirtschaft und junge digitale Wirtschaft............ 1 450
Zusammen............................................................................................ 7 214
531 02
-771
Zentrale Informationsstelle des Bundes 11 000
15 500
-
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