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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 24 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 24 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027 Einzelplan 24 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 2401 Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität .......................................................................................... 5 Ausgaben-Tgr. 01 Digitale Innovationen............................................................................................................... 8 2402 IT-Infrastruktur des Bundes .................................................................................................................................. 11 Ausgaben-Tgr. 01 IT des Bundes......................................................................................................................... 12 Ausgaben-Tgr. 02 Umsetzung der IT-Konsolidierung Bund.................................................................................. 14 Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 15 Ausgaben-Tgr. 04 IT-Betriebskonsolidierung Bund............................................................................................... 15 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 17 2403 Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau ..................................................................................................... 18 Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau................................................... 20 2410 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 22 2411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 24 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 25 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 27 2412 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 30 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 35 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 36 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 41 Anlage zur Drucksache 21/7300 (Einzelplan 24) Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Einzelplans Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik mit der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestags gegründet. Das BMDS bündelt im Bereich der Digitalisierung und Staatsmodernisierung damit erstmalig Aufgaben und Ressourcen, die zuvor im Bundeskanzleramt und den Bundesministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Wirtschaft und Energie und für Verkehr verortet waren. Das BMDS arbeitet intensiv an der digitalen Transformation des Landes und an der Modernisierung des Staates. Schwerpunkte des BMDS sind die Digitalpolitik und die digitale Souveränität, die digitale Wirtschaft, digitale Infrastrukturen, die digitale Verwaltung sowie der digitale Staat, die Staatsmodernisierung und der Bürokratierückbau. Im Bereich der Digitalpolitik und der digitalen Souveränität gestaltet das BMDS die digitale Transformation zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und die Gesellschaft des Landes. Die digitale Souveränität gilt dabei als wesentliches Politikprinzip und beinhaltet u.a. die Förderung der Entwicklung eigener Schlüsseltechnologien, wie Künstliche Intelligenz (KI) oder Cloud. Bei der digitalen Wirtschaft geht es darum, Deutschland als führenden Innovationsstandort in Europa zu entwickeln. Dazu zählt auch die Nutzung des großen Potenzials von digitalen Technologien und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger digitaler Netze wird im Bereich der digitalen Infrastrukturen vorangetrieben. „Bestes Netz für alle“ ist hier das Zielbild. Bei der digitalen Verwaltung setzt das BMDS auf eine einfache digitale Verfügbarkeit. Mit dem Aufbau eines Deutschland Stack sollen flächendeckend verfügbare, digitale und effiziente Verwaltungslösungen und -dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Ziel des BMDS bei der Staatsmodernisierung ist ein bürger- und wirtschaftsfreundlicher Staat mit digital abrufbaren Dienstleistungen, eine Reduzierung der Bürokratie, der Abbau von Berichtspflichten, eine effizientere Organisation der Bundesverwaltung und eine schlanke Verwaltung. Neben dem Einzelplan 24 stellt das BMDS auch im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Mittel für Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung, KI in Verwaltung und Wirtschaft sowie die digitale Infrastruktur zur Verfügung. Zur Gliederung des Einzelplans Der Einzelplan des BMDS gliedert sich in seinen Fach- und Programmausgaben in die drei Kapitel 2401, 2402, 2403 sowie das Kapitel 2410 Allgemeine Bewilligungen. Das Kapitel 2401 „Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität“ vereint bisherige Titel von BMV und BMWE im Einzelplan des BMDS. In Kapitel 2402 „IT-Infrastruktur des Bundes“ sind Programmmittel etatisiert, die zuvor im Einzelplan des BMI veranschlagt waren. In Kapitel 2403 „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ befinden sich bisherige Titel des Bundeskanzleramts, des BMWE, des BMI sowie eine neue Titelgruppe für entsprechende Maßnahmen in diesem Bereich. Im Kapitel 2411 sind alle zentralen Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Einzelplans veranschlagt. Die Haushaltsmittel des Bundesministeriums befinden sich im Kapitel 2412. - 2 - 24 Vorwort Überblick zum Einzelplan 24 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Personalausgaben.................................................. 76 771 42 907 +33 864 48 707 - Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 587 999 448 265 +139 734 287 930 31 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 543 287 547 460 -4 173 146 086 - Ausgaben für Investitionen...................................... 326 184 320 992 +5 192 339 335 - Besondere Finanzierungsausgaben....................... -90 000 - -90 000 - Gesamtausgaben.................................................... 1 444 241 1 359 624 +84 617 822 058 31 davon flexibilisiert.................................................... 149 197 89 584 +59 613 7 389 16 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 295 044 1 270 040 +25 004 814 669 15 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 501 022 501 022 - 300 698 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 94 682 44 325 +50 357 6 257 - Aus Hauptgruppe 5................................................. 34 768 27 904 +6 864 803 16 Aus Hauptgruppe 7................................................. 392 195 +197 26 - Aus Hauptgruppe 8................................................. 19 355 17 160 +2 195 303 - Zusammen.............................................................. 149 197 89 584 +59 613 7 389 16 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 382 491 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 149 341 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 112 443 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 120 707 - 3 - Überblick zum Einzelplan 24 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 24 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 2401 Tit. 686 02 und Kap. 2411 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2411 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. - 4 - 24 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In Kapitel 2401 werden wesentliche Ressourcen zur Digitalpolitik, der digitalen Innovationen und der Konnektivität nun erstmals gemeinsam veranschlagt, die zuvor in den Einzelplänen des Bundesministeriums für Verkehr und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hinterlegt waren. Mit der Bildung des BMDS in der 21. Legislaturperiode findet erstmals eine Bündelung dieser Mittel und Themen im Einzelplan 24 des BMDS statt. Das Aufgabenspektrum des BMDS in Kapitel 2401 umfasst die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur für künftige Anwendungen im Netz und für eine innovationsfördernde Datenpolitik sowie Maßnahmen zur Stärkung der Digitalpolitik (national wie international), der digitalen Souveränität (inklusive Open Source), Datensouveränität und Daten-Governance sowie von Künstlicher Intelligenz (SDGs 8, 9, 16 und 17). Im Bereich der digitalen Infrastruktur betrifft dies unter anderem die zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS), einem Datenportal zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Transparenz in Bezug auf den Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze (Titel 531 02). Mit der Förderung von neuen, innovativen und softwaregesteuerten Netztechnologien soll aufbauend auf den bisherigen Aktivitäten im Bereich Open RAN, Virtualisierung und Edge Computing der Transfer aus der Forschung in die wirtschaftliche Verwertung mit einem Portfolio an unterstützenden Maßnahmen gestärkt und beschleunigt werden (Titel 686 01 und 892 02). Einen wesentlichen Baustein der Titelgruppe 01 stellen Maßnahmen zur Digitalen Souveränität und zu Ökosystemen digitaler Innovationen dar. Aus der Titelgruppe wird insbesondere die Sovereign Tech Agency finanziert, deren Ziel es ist, das Open-Source-Ökosystem als Grundlage für Innovation und Wettbewerb zu stärken und die Resilienz Deutschlands zu steigern. Weitere Maßnahmen dieser Titelgruppe betreffen souveräne Dateninfrastrukturen, Datenverfügbarkeit sowie die Förderung von innovativen Anwendungen in der Künstlichen Intelligenz und die Umsetzung der Digitalrechtsakte (KI-Verordnung, Data Act, Data Governance Act). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Bundesregierung strebt an, die digitale Transformation zu beschleunigen und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern. Durch die Stärkung der nationalen und internationalen Digitalpolitik soll sichergestellt werden, dass sich die digitale Transformation und digitale Technologien positiv auf alle Teile der Gesellschaft auswirken (SDG 3, 8 und 10). Zugleich bieten digitale Innovationen, z. B. Anwendungen von Künstlicher Intelligenz, große Potenziale für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaft (SDG 9). Ein wesentliches Ziel ist dabei die stärkere digitale Souveränität Europas. Ziel im Bereich der digitalen Infrastruktur ist es, den flächendeckenden Ausbau hochleistungsfähiger Netze voranzubringen und vor allem in den Gebieten zu unterstützen, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Bausteine für diese Zielerreichung sind Beratungs- und Kommunikationsangebote, Transparenz-Instrumente und eine Unterstützung des Transfers der Forschung in die Praxis. Zudem verfolgt die Bundesregierung das Ziel, vernetzte, sichere und offene Datenökosysteme zur Steigerung der Resilienz Deutschlands zugänglich und nutzbar zu machen, zu verstetigen und auszubauen. Dazu gehört auch, die Datenerhebung und -bereitstellung voranzutreiben und mit offenen Daten neue Geschäftsfelder zu erschließen (SDGs 8, 9, 16 und 17). Überblick zum Kapitel 2401 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 27 014 27 915 -901 2 686 - Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 175 166 188 143 -12 977 74 603 - Ausgaben für Investitionen...................................... 6 200 6 400 -200 1 962 - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 208 380 222 458 -14 078 79 251 - davon nicht flexibilisiert........................................... 208 380 222 458 -14 078 79 251 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 207 736 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 79 668 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 57 088 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 70 980 - 5 - Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität 2401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -771 Vermischte Einnahmen - - - Übrige Einnahmen 281 01 -771 Rückzahlungen von Zuwendungen - - - 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 531 01 -771 Nationale und internationale Digitalpolitik, Digitalisierung der Wirtschaft 7 214 7 115 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 672 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 180 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 589 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 903 T€ Haushaltsvermerk: Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Nationale und Internationale Digitalpolitik....................................... 5 764 2. Digitalisierung der Wirtschaft und junge digitale Wirtschaft............ 1 450 Zusammen............................................................................................ 7 214 531 02 -771 Zentrale Informationsstelle des Bundes 11 000 15 500 - - 6 -

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