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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern) 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung denen Systeme konsolidiert und einheitliche, moderne Verfahren entwickelt werden, die von allen Polizeien nach den gleichen Standards genutzt werden können. In der Titelgruppe 07 sind Mittel für die Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen veranschlagt. In der Titelgruppe 08 sind die Mittel für die Umsetzung der verfassungsfesten Registermodernisierung ausgebracht. Die Nutzbarmachung von in Registern gespeicherten Daten durch eine konzertierte Modernisierung der deutschen Registerlandschaft ist Voraussetzung für jegliche nachhaltige Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Die Registermodernisierung ist elementarer Baustein für einen modernen, digitalen Staat und zentrale Voraussetzung für zwei Versprechen aus dem Koalitionsvertrag: Nur wenn in Registern vorgehaltene Nachweise digital nutzbar gemacht werden, lassen sich „nachweisfreie“ digitale Verwaltungsleistungen (sog. „Once-Only- Prinzip“) sowie proaktives Verwaltungshandeln realisieren. Überblick zum Kapitel 0602 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 150 2 150 - 2 286 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 52 567 Gesamteinnahmen.................................................. 2 150 2 150 - 54 853 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 8 140 8 140 - 43 244 1 883 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 199 778 322 760 -122 982 349 881 1 088 875 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 563 391 392 828 +170 563 302 254 215 176 Ausgaben für Investitionen...................................... 436 491 314 794 +121 697 201 267 268 400 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 207 800 1 038 522 +169 278 896 646 1 574 334 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 207 800 1 038 522 +169 278 896 646 1 574 334 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 565 420 - +565 420 326 749 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 110 500 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 226 500 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 211 500 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 187 500 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 108 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 108 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 108 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 108 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 53 000 - 33 - IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung 0602 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -012 Vermischte Einnahmen 2 150 2 150 2 286 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 34. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen für den Polizei-IT-Fonds zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 06. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen von Dritten zur Finanzierung von Projekten über den Polizei-IT-Fonds.............................................................................. - 2. Einnahmen aus dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst.......... - 3. Sonstige Einnahmen....................................................................... 2 150 Zusammen............................................................................................ 2 150 Übrige Einnahmen 232 01 -042 Beiträge der Länder zum Polizei-IT-Fonds - - 52 567 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Polizei- IT-Fonds zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 06. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind auf Grundlage sonstiger vertraglicher Vereinbarungen mit den Ländern zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 06. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Länderanteil am Polizei-IT-Fonds gem. Verwaltungsvereinbarung. - 2. Sonstige Einnahmen von den Ländern gem. weiterer vertraglicher Vereinbarungen............................................................................... - Zusammen............................................................................................ - 272 02 -012 Zuschüsse der Europäischen Union - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 04, 532 34 und Tgr. 06. - 34 - 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (2 914) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 -165 Ausgaben im Zusammenhang mit Projekten der Europäischen Union - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben , die den Bundesanteil an der Förderung betreffen, dürfen bis zur Höhe von 750 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Tgr. 01 mit Ausnahme folgendes Titels 532 14. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 532 18 -012 Fortentwicklung von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung (XÖV-Standards) 821 635 513 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Register der Innenverwaltung ("Standard XInneres")..................... 563 2. Nationales Waffenregister (Standard "XWaffe").............................. 275 Zusammen............................................................................................ 838 544 02 -165 B Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien 18 620 21 000 7 698 6 097 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 39 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 831 01. Erläuterungen: Ausgaben für die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit zur Sicherstellung technologischer Innovationsführerschaft. Weitere Mittel sind bei Kapitel 1404 Titel 551 04 veranschlagt. - 35 - IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung 0602 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben für Investitionen 831 01 -165 B Erwerb von Beteiligungen im Bereich Cybersicherheit - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 544 02. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 01 Tgr. 01 IT und Netzpolitik (25 734) (106 047) (58 742) Haushaltsvermerk: Einsparungen bei folgenden Titeln: Tgr. 01 mit Ausnahme des Titels 532 14 dienen bis zur Höhe von 750 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 04. 532 10 -011 Digitale Gesellschaft und Datenpolitik 3 880 4 769 4 519 Haushaltsvermerk: 1. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt werden. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 9 531 T€. Bezeichnung 1 000 € 1. Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI).............................................................................................. 2 400 2. Open-Data....................................................................................... 500 3. Förderung digitaler Teilhabe............................................................ 750 4. Sonstiges......................................................................................... 230 Zusammen............................................................................................ 3 880 532 12 -011 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) - - - 532 13 -042 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 2 655 24 700 33 919 46 053 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt werden. - 36 - 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 532 13 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Ausgaben im Zusammenhang mit Digitaler Souveränität und Innovationen. Weniger wegen Absenkung auf vorheriges Finanzplanniveau. 532 14 -011 Ausgaben für die Gemeinsame IT des Bundes, IT-Steuerung des Bundes 3 706 23 817 18 980 11 101 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus den Ansätzen werden auch die ressortspezifischen Betriebskosten der Projekte der Gemeinsamen IT des Bundes finanziert. Weniger wegen Absenkung auf vorheriges Finanzplanniveau. 532 15 -011 Ressort-CIO, IT-Steuerung und IT-Controlling im BMI und im Geschäftsbereich 196 200 3 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 06. 532 17 -011 B IT- und Cybersicherheit 2 432 6 500 5 843 386 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 685 10 -011 Zuschüsse an die Anstalt öffentlichen Rechts Föderale IT-Kooperation 9 865 43 061 9 604 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Anstalt öffentlichen Rechts Föderale IT-Kooperation (FITKO).............. 22,54 22,52 9 865 43 061 9 604 - aus Kap. 0602 Tit. 685 10 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 0602. Schlüssige Angaben zum Wirtschaftsplan lagen bei Redaktionsschluss nicht vor. Die FITKO unterstützt den IT-Planungsrat organisatorisch und fachlich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 1 Absatz 1 des IT-Staatsvertrags. Die FITKO bildet damit den operativen Unterbau des IT-Planungsrats. Als agile Organisation bündelt FITKO nötige Ressourcen, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Auftrag des IT-Planungsrats zielgerichtet voranzutreiben. Die strategische Steuerung der Projekte obliegt dem IT-Planungsrat. Weniger wegen Bedarfsanpassung. - 37 - IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung 0602 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 686 11 -011 Zuschuss für das Kompetenzzentrum öffentliche IT 3 000 3 000 2 913 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Digitalfunk (544 368) (336 827) (313 208) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 511 21 -042 B Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung - - 71 517 21 -042 B Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 12 080 12 327 11 619 11 245 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 518 21 -042 B Mieten und Pachten 22 006 14 455 3 962 28 869 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 24 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 519 21 -042 B Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 16 660 9 000 371 19 118 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 525 21 -042 B Aus- und Fortbildung - - 46 526 22 -042 B Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - - - - 38 - 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 539 29 -042 B Vermischte Verwaltungsausgaben - - 2 685 20 -042 B Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 306 322 180 245 214 456 100 000 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 280 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 40 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Erstattungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) für Einbindung in den Digitalfunk fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehr wegen Erhalt des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. 711 21 -042 B Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 58 000 17 000 2 782 44 688 Haushaltsvermerk: Erstattungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) für Einbindung in den Digitalfunk fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehr wegen Erhalt des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. 812 20 -042 B Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 3 000 - 22 942 3 033 894 20 -042 B Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für Investitionen 126 300 103 800 57 076 60 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 66 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 22 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 22 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 22 000 T€ Haushaltsvermerk: Erstattungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) für Einbindung in den Digitalfunk fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehr wegen Erhalt des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. - 39 - IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung 0602 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 03 Tgr. 03 Moderne Verwaltung (3 795) (44 223) (7 431) 532 34 -011 Europäisches Identitätsökosystem - 40 000 7 431 83 768 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 3. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ausgaben aus Mitteln des EU-Programms „Digitales Europa“....... - 2. Ausgaben aus dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst............ - 3. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ - 532 36 -011 Bundesanteil für den laufenden Betrieb der Behördenrufnummer 115 675 689 1 504 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 532 37 -011 Aufbau und Betrieb des Informations- und Bibliotheksportals des Bundes 686 1 100 -342 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Beiträgen der Teilnehmer fließen den Ausgaben zu. 632 31 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an das Land Rheinland-Pfalz für das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer 1 550 1 550 1 550 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das Land Rheinland-Pfalz seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Sonstige Zuwendungsempfänger 1. Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer....................................... 50,00 50,00 1 550 1 550 1 550 - aus Kap. 0602 Tit. 632 31 - 40 - 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 632 31 (Titelgruppe 03) Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: - T€. 632 33 -133 Zuschuss an das Land Rheinland-Pfalz für die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer 446 446 174 Erläuterungen: Bundeszuschuss für die im Interesse des Bundes geleistete Arbeit im Bereich der Aus- und Fortbildung gemäß Verwaltungsabkommen vom 3. November 1995 (Neufassung). 686 31 -012 Kosten des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung in Maastricht 153 153 153 Erläuterungen: Förderung der praxisnahen Fortbildung von Personal der EU-Mitgliedstaaten auf den Gebieten EU-Politik, EU-Recht und EU-Arbeitsweise gemäß Kooperationsabkommen. 687 31 -165 Kosten des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften in Brüssel 110 110 105 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationales Institut für Verwaltungswissenschaften (IIV), Brüssel......................................................................................... 6,70 80 - 80 Rechtsgrundlage: Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland ab 1. April 1952 durch Vereinbarung gemäß Kabinettbeschluss, zugleich Gründung einer Deutschen Sektion des IIV Zweck: Förderung der Entwicklung der Verwaltungswissenschaften (Methoden und Verfahren) 2. Sonstiges (Reisekosten u. Ä.)..................................................... 30 - 30 Zusammen........................................................................................ 110 - 110 Differenzen durch Rundung möglich Dem 1930 gegründeten Internationalen Institut für Verwaltungswissenschaften gehören zurzeit 86 Mitgliedstaaten und internationale Organisationen an. 812 32 -011 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 175 175 139 Erläuterungen: Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens; Weiterentwicklung der Software zur Kosten- und Leistungsrechnung - 41 - IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung 0602 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 04 Tgr. 04 Umsetzung der IT-Konsolidierung Bund (139 399) (139 692) (91 179) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Siehe nähere Ausführungen in der Vorbemerkung zu Kap. 0602. 422 41 -011 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 8 140 8 140 42 629 270 427 49 -011 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - 428 41 -011 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - - 1 613 532 41 -011 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 86 440 86 733 124 384 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 120 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 000 T€ Erläuterungen: Weniger wegen Absenkung auf vorheriges Finanzplanniveau und Umschichtung im Epl. 06. 812 42 -011 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 44 819 44 819 48 550 54 904 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 60 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ Titelgruppe 05 Tgr. 05 Netze des Bundes (453 443) (316 613) (156 835) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. - 42 - 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 532 51 -011 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 7 301 3 350 1 985 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ 685 51 -019 Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für den Betrieb der Netze des Bundes 241 945 164 263 87 498 100 677 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 400 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 50 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Mehr wegen Erhalt und Härtung der Netze des Bundes. 812 52 -011 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 2 500 2 000 2 337 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ 894 51 -019 Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für Investitionen zum Betrieb der Netze des Bundes 201 697 147 000 67 000 100 000 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 105 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 15 000 T€ Erläuterungen: Mehr wegen Erhalt und Härtung der Netze des Bundes. - 43 - IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung 0602 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 06 Tgr. 06 Polizei-IT-Fonds (21 620) (12 553) (41 374) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 01. 5. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. 4. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 232 01. 6. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ausgaben aus länderfinanziertem Anteil des Polizei-IT-Fonds....... - 2. Ausgaben aus bundesfinanziertem Anteil des Polizei-IT-Fonds..... 21 620 3. Ausgaben für weitere Projekte mit Beteiligung der Länder oder Dritter............................................................................................... - 4. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 21 620 511 61 -011 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung - - - 518 61 -011 Mieten und Pachten - - - 532 61 -011 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 21 620 12 553 40 794 79 920 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen, Werbe- und Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Mitteln dürfen auch Personalkosten für projektbezogenes Eigenpersonal der Programmteilnehmer sowie für Personal der Geschäftsstelle des Verwaltungsrates des Polizei-IT-Fonds erstattet werden. 3. Aus den Mitteln dürfen auch Mietkosten für Projekträume finanziert werden. 4. Aus den Mitteln dürfen auch Ausgaben für Tagungen, Veranstaltungen, Publikationen sowie für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen geleistet werden. 812 62 -011 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik - - 580 5 636 - 44 - 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 07 Tgr. 07 Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen (-) (3 330) (111 135) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 427 79 -011 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 315 - 532 71 -011 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik - - 89 665 571 811 532 73 -011 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - 3 330 20 855 79 073 684 71 -011 Förderung NExT e. V. - - 300 - 812 72 -011 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik - - - Titelgruppe 08 Tgr. 08 Modernisierung der Registerlandschaft (-) (57 602) (109 044) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 427 89 -011 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 300 - 532 81 -011 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik - 57 602 108 744 18 749 Haushaltsvermerk: Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Tagungen, Reisekosten, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. 812 82 -011 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik - - - - 45 - IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung 0602 Anlage zu Kapitel 0602 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 01 Tit. 685 10 1. Anstalt öffentlichen Rechts Föderale IT-Kooperation (FITKO) Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ - - - 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 9 865 43 061 9 604 2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 9 865 43 061 9 604 aus Kap. 0602 Tit. 685 10..................................................................................................... 9 865 43 061 9 604 Schlüssige Angaben lagen bei Redaktionsschluss nicht vor. - 46 - 0602 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In der Titelgruppe Integration und Migration bilden die Mittel für die Integrationskurse mit über 1 Mrd. Euro den Ausgabenschwerpunkt; daneben werden eine Reihe von weiteren integrations- und migrationsspezifischen Maßnahmen mit rd. 222 Mio. Euro bezuschusst. Die weiteren Titel und Titelgruppen (Tgr. 02 - 05) enthalten die Mittel, die die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten verantwortet. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Der Integrationskurs ist das Kernstück des staatlichen Integrationsangebots. Der Integrationskurs besteht aus 600 bis 900 Stunden Sprachunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs. Das Hauptziel des Integrationskurses besteht im Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER), das die entscheidende Grundvoraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland ist. Nur wer über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann berufliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Chancen in der Aufnahmegesellschaft nutzen. Der anschließende Orientierungskurs dient der Vermittlung von Werten, die in Deutschland bedeutsam sind, sowie Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Von 2005 bis Ende 2024 werden rd. 5,1 Mio. Personen eine Berechtigung zur Teilnahme an Integrationskursen erhalten haben. Rd. 3,6 Mio. Personen werden einen Kurs besucht haben. Für das Jahr 2025 wird mit bis zu 326 400 neuen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern gerechnet. Für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler ist der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene. Er koordiniert die Aussiedlerpolitik der Bundesregierung, die Integrationsmaßnahmen mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Zusammenarbeit der im Eingliederungsbereich tätigen Kirchen, Wohlfahrtsverbände und gesellschaftlichen Gruppen. Zusätzlich betreut sie die in den Herkunftsgebieten der (Spät-)Aussiedler verbliebenen Deutschen, koordiniert die Maßnahmen der Hilfenpolitik und übernimmt den Co- Vorsitz der bestehenden Regierungskommissionen mit den Titularstaaten zu Angelegenheiten der deutschen Minderheiten. Zu den Aufgaben der Beauftragten gehört auch die Informationsarbeit bei den deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten und im Inland. Die deutschen Minderheiten werden vom BMI in den Staaten Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas einschließlich der Nachfolgestaaten der UdSSR und im Baltikum gefördert. Wesentlich für diese Förderung ist die Versöhnung und Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des nationalsozialistischen Deutschlands. Ziele der Förderung der über 1 Mio. in den Herkunftsgebieten verbliebenen Menschen sind die Stärkung der deutschen Gemeinschaften, die Verbesserung der Lebensperspektiven sowie der Erhalt der ethnokulturellen Identität durch insbesondere Sprach- und Jugendförderung. Bei der Förderung der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig/Dänemark steht die Bewahrung und Entwicklung der nationalen und kulturellen Identität der Volksgruppe im Vordergrund. Um der Wiedergutmachungs- und Solidaritätsverpflichtung gegenüber den (Spät-)Aussiedlern nachzukommen, ist eine Aufnahme in Deutschland nach dem Bundesvertriebenengesetz nach wie vor möglich. BMI unterstützt die Betreuung, Erstaufnahme und Eingliederung von (Spät-) Aussiedlern. Zur Anerkennung und Unterstützung der Arbeit der Vertriebenen als Brückenbauer zu den Nachbarstaaten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa fördert das BMI außerdem sog. verständigungspolitische Maßnahmen. Die Aufarbeitung belastender zeitgeschichtlicher Themen dient dem friedlichen Miteinander in einem zukunftsorientierten, vereinten Europa. Für die nationalen Minderheiten in Deutschland (die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, das sorbische Volk und die deutschen Sinti und Roma) und die Sprecherinnen und Sprecher der Regionalsprache Niederdeutsch ist die Beauftragte ebenfalls zentrale Ansprechpartnerin auf Bundesebene. Zum Schutz und Erhalt der kulturellen Identität der vier Minderheiten und der Regionalsprache Niederdeutsch trägt BMI durch subsidiäre Förderung bei. Zudem finanziert BMI die bei ihm als bundespolitische Beratungsgremien eingerichteten fünf Beratenden Ausschüsse. Die Beauftragte ist auch zuständig für die Informationsarbeit hinsichtlich der nationalen Minderheiten im Inland und auf europäischer Ebene. Auch der Dachverband der autochthonen Minderheiten in Europa, die Förderalistische Union Europäischer Nationalitäten (FUEN), und ihre nicht-selbstständige Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM) wird durch Komplementärfinanzierung des BMI im Hinblick auf die europaweite Vertretung und Koordination der minderheitenpolitischen Themen unterstützt. Zudem unterstützt das BMI die Forschung zu minderheitenpolitischen Themen durch die Förderung des Europäischen Zentrums für Minderheitenfragen (ECMI). Sämtliche Schwerpunkte dieses Kapitels zahlen auf die Erreichung der SDGs, "Ungleichheit in und zwischen Ländern zu verringern" sowie "friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern" (SDGs 10 und 16) ein. - 47 - Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene 0602 Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ E.-Gr. 2025 2024 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 422 41 kw 1. kw mit Wegfall der Aufgabe 1.1 - B 6.................... 1,0 - 1,0 1.1.1 IT-Konsolidierung Bund - B 3.................... 8,0 - 8,0 - A 15.................. 68,7 - 68,7 - A 13 g+Z........... 11,0 - 11,0 - A 13 g............... 47,5 - 47,5 - A 9 m+Z............ 2,0 - 2,0 - A 9 m................ 7,3 - 7,3 - Zusammen....... 145,5 - 145,5 - 262 - 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2025 2024 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2024 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 11.................... 4,0 4,0 4,0 - - - - - - - - - - B 9...................... 13,0 13,0 13,0 - - - - - - - - - - B 8...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 6...................... 26,0 26,0 20,5 - - - - - - - - - - B 5...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 3...................... 104,0 104,0 88,9 - - - - - - - - - - A 16.................... 52,0 52,0 34,6 - - - - - - - - - - A 15.................... 312,6 313,6 288,2 - - - - - 1,0 - - - - A 14.................... 178,5 175,5 132,0 - - 4,0 - - 1,0 - - - - A 13 h................. 74,5 76,5 94,4 - 1,0 - - - 1,0 - - - - A 13 g+Z............. 62,0 62,0 49,6 - - - - - - - - - - A 13 g................. 288,0 287,0 244,6 - - 1,0 - - - - - - - A 12.................... 125,5 125,5 57,7 - - - - - - - - - - A 11.................... 46,5 45,5 32,6 - - 1,0 - - - - - - - A 10.................... 16,0 16,0 24,0 1,0 - - - - 1,0 - - - - A 9 g................... 7,0 6,0 17,5 1,0 - 1,0 - - 1,0 - - - - A 9 m+Z.............. 37,0 37,0 32,7 - - - - - - - - - - A 9 m.................. 110,0 110,0 78,9 - - - - - - - - - - A 8...................... 57,5 55,5 24,3 2,0 - - - - - - - - - A 7...................... 54,0 51,0 41,1 3,0 - - - - - - - - - A 6 m.................. 34,8 33,8 18,1 1,0 - - - - - - - - - A 6 e................... 19,0 19,0 6,8 - - - - - - - - - - A 5...................... 14,0 14,0 - - - - - - - - - - - A 4...................... 7,1 7,1 5,7 - - - - - - - - - - A 3...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 1 646,0 1 637,0 1 312,2 8,0 1,0 7,0 - - 5,0 - - - - Titel 428 01 - Erläuterungen Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 6).............. - - 2,0 - - - - - - - - - - AT (B 3).............. - - 2,0 - - - - - - - - - - Zusammen.......... - - 4,0 - - - - - - - - - - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 9,0 9,0 4,9 - - - - - - - - - - E 14.................... 1,0 1,0 25,9 - - - - - - - - - - E 13.................... 1,0 1,0 7,0 - - - - - - - - - - E 12.................... 32,0 32,0 35,5 - - - - - - - - - - E 11.................... 4,0 4,0 56,8 - - - - - - - - - - E 10.................... 3,0 4,0 5,0 - 1,0 - - - - - - - - E 9c.................... - - 1,8 - - - - - - - - - - E 9b.................... 12,0 10,0 15,0 2,0 - - - - - - - - - E 9a.................... 61,0 59,5 71,4 0,5 - 1,0 - - - - - - - E 8...................... 20,0 20,0 50,0 2,0 - - - - 2,0 - - - - E 7...................... 37,9 40,9 21,1 - 3,0 - - - - - - - - E 6...................... 40,5 48,0 68,5 - 6,5 - - - 1,0 - - - - E 5...................... 5,9 6,9 18,8 - 1,0 - - - - - - - - E 4...................... 31,0 31,0 37,2 - - - - - - - - - - E 3...................... 1,0 1,0 5,9 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 259,3 268,3 424,8 4,5 11,5 1,0 - - 3,0 - - - - Insgesamt........... 259,3 268,3 428,8 4,5 11,5 1,0 - - 3,0 - - - - - 263 - Bundesministerium 0612 Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 01 1. Die ausgebrachten Planstellen dürfen mit den in Kap. 0612 Tit. 422 11 ausgebrachten Planstellen zur gegenseitigen Verstärkung herangezogen werden. 2. Zu A 15: Davon 1 für das Schengener Generalsekretariat in Brüssel (§ 123 a BRRG). 3. Zu lfd. Nr. 1.1.1 der ku-Vermerke: Der Vermerk wird erst gemeinsam mit dem korrespondierenden Vermerk bei Kap. 0452 Tit. 422 01 lfd. Nr. 1.1.1 wirksam. 4. Zu A 9 m: Davon 1 für die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention. Zu Titel 428 01 Die ausgebrachten Stellen dürfen mit den in Kap. 0612 Tit. 428 11 ausgebrachten Stellen zur gegenseitigen Verstärkung herangezogen werden. Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Das Planstellensoll enthält folgende für die Umsetzung des Personalrahmenkonzeptes zur internationalen Personalpolitik (PRK) ausgebrachte Planstellen: 2,0 A15. Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 2,0 B6; 3,0 B3; 5,8 A15; 17,4 A14; 4,0 A13h; 12,8 A13g; 29,8 A12; 21,9 A11; 1,0 A10; 2,0 A9g; 19,8 A9m; 27,1 A8; 0,8 A7; 9,8 A6m; 10,0 A6e; 12,0 A5; 2,0 A4; 0,9 A3 (Zusammen: 182,1). Davon im Polizeivollzugsdienst: 1,0 B5; 1,0 B3; 4,0 A16; 9,0 A15; 3,0 A14; 1,0 A13h; 7,0 A13g+Z; 30,7 A13g; 2,0 A12; 4,0 A11; 1,0 A10; 1,0 A9g; 7,0 A9m+Z; 1,9 A9m (Zusammen: 73,6). Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 2,0 AT(B6); 2,0 AT(B3); 2,0 E15; 19,2 E14; 6,0 E13; 12,7 E12; 48,0 E11; 3,0 E10; 0,8 E9c; 2,0 E9b; 17,8 E9a; 28,1 E8; 1,8 E7; 11,8 E6; 9,0 E5; 14,0 E4; 1,9 E3 (Zusammen: 182,1). Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr. 2025 2024 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 422 01 1. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: A 14................... 1,0 1,0 1.1 Staatskanzlei NRW A 15................... 1,0 1,0 1.2 Verwendung als Abgeordnete/r (Bund/Land) oder kommunale/r Wahlbeamtin/ Wahlbeamter A 14................... 1,0 1,0 B 11.................... - 1,0 1.3 Geschäftsführer Autobahn GmbH A 15................... 1,0 1,0 1.4 EUROPOL A 16................... 5,0 5,0 1.5 CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages A 15................... 7,0 6,0 A 14................... 2,0 1,0 A 13 h................ - 1,0 A 9 m+Z............. 1,0 1,0 A 7..................... 1,0 1,0 A 15................... 1,0 1,0 1.6 Grenzschutzagentur FRONTEX B 3..................... 1,0 - 1.7 Präsident der BDBOS B 3..................... 1,0 1,0 1.8 Land Berlin A 15................... 1,0 - 1.9 Europäisches Parlament B 6..................... - 1,0 1.11 CDU-Bundesgeschäftsstelle A 15................... 1,0 - A 14................... - 1,0 A 15................... 1,0 1,0 1.13 SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages B 3..................... 1,0 1,0 1.15 Polizeipräsident/in des Landes Berlin - 264 -

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