Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
6001 Steuern ................................................................................................................................................................. 6
Einnahmen-Tgr. 01 Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung................. 12
Anlage 1 Erhebung der Eigenmittel der EU - Anlage E (6090) ............................................................................ 14
Anlage 2 20 größte Steuervergünstigungen des Bundes .................................................................................... 20
Anlage 3 Größte sonstige steuerliche Regelungen des Bundes .......................................................................... 22
6002 Allgemeine Bewilligungen .................................................................................................................................... 24
Ausgaben-Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor........................................................................ 40
Ausgaben-Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen................................................. 41
Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz.................. 43
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) ....................... 47
Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) ................................ 50
Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092) ............................................................. 77
Anlage 4 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe" (6095) ............................................................... 124
Anlage 5 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" (6096) .................... 128
Anlage 6 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" (6098) ...................................................... 130
6003 Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit .................................................................................. 136
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Entschädigungsfonds ........................................................................................... 141
6004 Bundesimmobilienangelegenheiten ..................................................................................................................... 142
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 60)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
6067 Sonstige Versorgungsausgaben .......................................................................................................................... 152
Einnahmen-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von
Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................................... 153
Einnahmen-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen
Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................ 153
Einnahmen-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom
25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet................. 154
Ausgaben-Tgr. 01 Versorgungsausgaben, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951
(BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden sind......................................................................................... 155
Ausgaben-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen
aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen.......................................................................................... 155
Ausgaben-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen
Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen.................................................................. 157
Ausgaben-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom
25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet................. 158
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 160
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 163
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
In diesem Einzelplan sind die Einnahmen und Ausgaben
zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort
zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen.
Hierunter fallen in erster Linie die Einnahmen aus den
Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den
Gemeinschaftsteuern. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder
im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-,
BNE- und Kunststoff-Eigenmittel der EU werden als
Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen.
Darüber hinaus sind Einnahmen aus der Veräußerung von
Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem
Kapitalvermögen des Bundes, Gewinne aus Unternehmen und
Beteiligungen, der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen
Bundesbank und die Erhebungskostenpauschale als
Einnahmen veranschlagt.
Als Ausgaben sind der Zuschuss an die
Postbeamtenversorgungskasse und Beteiligungen der Bundesrepublik
Deutschland an internationalen und supranationalen Einrichtungen
in diesem Einzelplan etatisiert. Darüber hinaus sind die
Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit
ebenfalls Bestandteil des Einzelplans. Hier sind unter anderem
der Entschädigungsfonds, die Verpflichtungen des Bundes
gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sowie dem
Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und der Mauerfonds
zusammengefasst. Mit den Ausgaben zur Ertüchtigung von
Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung
sowie den Ausgaben nach den Rehabilitierungsgesetzen trägt
der Einzelplan 60 zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele
(Sustainable Development Goals, SDGs) 10 "Ungleichheit
verringern" und 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke
Institutionen" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei.
Es werden außerdem die Einnahmen des Bundes aus der
Tätigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Verwalter
des Liegenschaftsvermögens des Bundes veranschlagt. Dabei
handelt es sich insbesondere um die Abführung an den
Bundeshaushalt.
Zusätzlich sind die Einnahmen und Ausgaben der
Leistungsberechtigten veranschlagt, deren Alterssicherungsansprüche
keinem bestimmten Geschäftsbereich der Bundesregierung
zugerechnet werden können.
Zur Gliederung des Einzelplans
Kapitel 6001 enthält die Steuereinnahmen. Kapitel 6002
umfasst unter anderem Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland
an Unternehmen und internationalen sowie supranationalen
Einrichtungen. Kapitel 6003 fasst die Leistungen im
Zusammenhang mit der deutschen Einheit zusammen. Kapitel 6004
beinhaltet die Einnahmen des Bundes in Bezug auf durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommenen
Immobiliendienstleistungen und Kapitel 6067 die sonstigen
Versorgungsausgaben.
- 3 -
Vorwort 60
Überblick zum Einzelplan 60
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 394 785 000 387 359 000 +7 426 000 388 683 506
Verwaltungseinnahmen........................................... 8 309 952 3 950 216 +4 359 736 7 856 338
Übrige Einnahmen.................................................. 10 614 695 11 738 285 -1 123 590 2 872 982
Gesamteinnahmen.................................................. 413 709 647 403 047 501 +10 662 146 399 412 826
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 227 597 3 093 396 +134 201 81 970
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 431 765 411 815 +19 950 400 182 429
Militärische Beschaffungen..................................... 65 000 65 000 - 60 000
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 44 912 599 45 792 370 -879 771 4 971 42 210 018
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 459 906 5 300 791 -840 885 1 066 247 675 308
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -6 218 805 -7 309 388 +1 090 583 -
Gesamtausgaben.................................................... 46 878 062 47 353 984 -475 922 1 071 618 43 209 725
davon nicht flexibilisiert........................................... 46 878 062 47 353 984 -475 922 1 071 618 43 209 725
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 12 112 000 11 546 799 +565 201 8 430 624
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 11 056 905
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 385 344
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 790 747
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 616 789
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 936 104
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 156 649
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 98 606
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 53 902
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 18 764
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 30. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
30.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2027
Mio. €
Soll
2026
Mio. €
Ist
2025
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
1 6002 Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis 37 16 500 16 160 16 488
2 6092 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer
Energien im Gebäudebereich
130 12 554 4 000 2 786
3 6092 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von
emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen
27 5 000 11 965 12 859
4 6093 Förderung der Mikroelektronik 59 4 185 2 480 1 068
6 6092 IPCEI Wasserstoff 24 2 872 2 840 1 077
7 6093 Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen 90 2 606 2 255 1 367
8 6093 Transformation Wärmenetze: Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze
30 1 865 1 398 244
9 6092 Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur 116 1 632 1 714 423
10 6092 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft 28 919 973 614
11 6092 Dekarbonisierung der Industrie/ Bundesförderung Industrie und
Klimaschutz/ CO2-Differenzverträge
87 764 699 40
14 6092 Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher 31 500 520 93
15 6092 Nationale Klimaschutzinitiative, Maßnahmen zum nationalen
Klimaschutz
29 389 402 283
18 6093 Klimafreundlicher Neubau 131 365 383 18
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60 Überblick zum Einzelplan
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,85106 EUR.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 60
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Dieses Kapitel umfasst die Steuereinnahmen des Bundes
aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an
den Gemeinschaftsteuern. Die einzelnen Steuerarten werden
jeweils in gesonderten Titeln veranschlagt. Die Abgrenzung
folgt dabei der Systematik des Arbeitskreises
"Steuerschätzungen". Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden eins zu
eins unmittelbar in die Ansätze der Steuerarten übernommen.
Die veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes für das
Kalenderjahr 2027 beruhen auf dem Ergebnis der
Steuerschätzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 5.
bis 7. Mai 2026. Der Steuerschätzung liegen die
gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2025 der
Bundesregierung zugrunde.
Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen
des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-, BNE- und
Kunststoff-Eigenmittel der EU mindern das dem Bund
verbleibende Steueraufkommen und werden daher als
Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen.
Steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung, die noch
nicht in den Ergebnissen der Steuerschätzung berücksichtigt
sind, werden in Titelgruppe 01 gesondert dargestellt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Steuereinnahmen in diesem Kapitel stellen wesentliche
Einnahmen des Bundeshaushalts dar. Sie sind grundsätzlich
dem Gesamtdeckungsprinzip unterworfen, wonach alle
Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen.
Die Eigenmittelabführungen des Bundes an die Europäische
Union werden in der Anlage E (Anlage 1 zu diesem Kapitel)
zusammengefasst, darüber hinaus enthält die Anlage auch
Zölle, Zuckerabgaben sowie nachrichtlich die
Erhebungskostenpauschale. Anlage 2 gibt einen Überblick über die 20
größten Steuervergünstigungen des Bundes. Die größten
sonstigen steuerlichen Regelungen des Bundes sind in Anlage 3
aufgelistet.
Überblick zum Kapitel 6001
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 394 721 000 387 214 000 +7 507 000 388 563 885
Gesamteinnahmen.................................................. 394 721 000 387 214 000 +7 507 000 388 563 885
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