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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027 Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 6001 Steuern ................................................................................................................................................................. 6 Einnahmen-Tgr. 01 Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung................. 12 Anlage 1 Erhebung der Eigenmittel der EU - Anlage E (6090) ............................................................................ 14 Anlage 2 20 größte Steuervergünstigungen des Bundes .................................................................................... 20 Anlage 3 Größte sonstige steuerliche Regelungen des Bundes .......................................................................... 22 6002 Allgemeine Bewilligungen .................................................................................................................................... 24 Ausgaben-Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor........................................................................ 40 Ausgaben-Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen................................................. 41 Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz.................. 43 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) ....................... 47 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) ................................ 50 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092) ............................................................. 77 Anlage 4 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe" (6095) ............................................................... 124 Anlage 5 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" (6096) .................... 128 Anlage 6 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" (6098) ...................................................... 130 6003 Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit .................................................................................. 136 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Entschädigungsfonds ........................................................................................... 141 6004 Bundesimmobilienangelegenheiten ..................................................................................................................... 142 Anlage zur Drucksache 21/7300 (Einzelplan 60) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 6067 Sonstige Versorgungsausgaben .......................................................................................................................... 152 Einnahmen-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................................... 153 Einnahmen-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................ 153 Einnahmen-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet................. 154 Ausgaben-Tgr. 01 Versorgungsausgaben, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden sind......................................................................................... 155 Ausgaben-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen.......................................................................................... 155 Ausgaben-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen.................................................................. 157 Ausgaben-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet................. 158 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 160 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 163 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele In diesem Einzelplan sind die Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Hierunter fallen in erster Linie die Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-, BNE- und Kunststoff-Eigenmittel der EU werden als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. Darüber hinaus sind Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes, Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen, der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank und die Erhebungskostenpauschale als Einnahmen veranschlagt. Als Ausgaben sind der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse und Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an internationalen und supranationalen Einrichtungen in diesem Einzelplan etatisiert. Darüber hinaus sind die Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit ebenfalls Bestandteil des Einzelplans. Hier sind unter anderem der Entschädigungsfonds, die Verpflichtungen des Bundes gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sowie dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und der Mauerfonds zusammengefasst. Mit den Ausgaben zur Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung sowie den Ausgaben nach den Rehabilitierungsgesetzen trägt der Einzelplan 60 zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) 10 "Ungleichheit verringern" und 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei. Es werden außerdem die Einnahmen des Bundes aus der Tätigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Verwalter des Liegenschaftsvermögens des Bundes veranschlagt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Abführung an den Bundeshaushalt. Zusätzlich sind die Einnahmen und Ausgaben der Leistungsberechtigten veranschlagt, deren Alterssicherungsansprüche keinem bestimmten Geschäftsbereich der Bundesregierung zugerechnet werden können. Zur Gliederung des Einzelplans Kapitel 6001 enthält die Steuereinnahmen. Kapitel 6002 umfasst unter anderem Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Unternehmen und internationalen sowie supranationalen Einrichtungen. Kapitel 6003 fasst die Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit zusammen. Kapitel 6004 beinhaltet die Einnahmen des Bundes in Bezug auf durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommenen Immobiliendienstleistungen und Kapitel 6067 die sonstigen Versorgungsausgaben. - 3 - Vorwort 60 Überblick zum Einzelplan 60 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 394 785 000 387 359 000 +7 426 000 388 683 506 Verwaltungseinnahmen........................................... 8 309 952 3 950 216 +4 359 736 7 856 338 Übrige Einnahmen.................................................. 10 614 695 11 738 285 -1 123 590 2 872 982 Gesamteinnahmen.................................................. 413 709 647 403 047 501 +10 662 146 399 412 826 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 3 227 597 3 093 396 +134 201 81 970 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 431 765 411 815 +19 950 400 182 429 Militärische Beschaffungen..................................... 65 000 65 000 - 60 000 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 44 912 599 45 792 370 -879 771 4 971 42 210 018 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 459 906 5 300 791 -840 885 1 066 247 675 308 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -6 218 805 -7 309 388 +1 090 583 - Gesamtausgaben.................................................... 46 878 062 47 353 984 -475 922 1 071 618 43 209 725 davon nicht flexibilisiert........................................... 46 878 062 47 353 984 -475 922 1 071 618 43 209 725 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 12 112 000 11 546 799 +565 201 8 430 624 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 11 056 905 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 385 344 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 790 747 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 616 789 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 936 104 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 156 649 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 98 606 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 53 902 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 18 764 Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 30. Subventionsberichts Lfd. Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 30. Subventionsbericht (Anlage 1) Soll 2027 Mio. € Soll 2026 Mio. € Ist 2025 Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 1 6002 Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis 37 16 500 16 160 16 488 2 6092 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich 130 12 554 4 000 2 786 3 6092 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen 27 5 000 11 965 12 859 4 6093 Förderung der Mikroelektronik 59 4 185 2 480 1 068 6 6092 IPCEI Wasserstoff 24 2 872 2 840 1 077 7 6093 Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen 90 2 606 2 255 1 367 8 6093 Transformation Wärmenetze: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze 30 1 865 1 398 244 9 6092 Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur 116 1 632 1 714 423 10 6092 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft 28 919 973 614 11 6092 Dekarbonisierung der Industrie/ Bundesförderung Industrie und Klimaschutz/ CO2-Differenzverträge 87 764 699 40 14 6092 Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher 31 500 520 93 15 6092 Nationale Klimaschutzinitiative, Maßnahmen zum nationalen Klimaschutz 29 389 402 283 18 6093 Klimafreundlicher Neubau 131 365 383 18 - 4 - 60 Überblick zum Einzelplan Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,85106 EUR. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 60 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Dieses Kapitel umfasst die Steuereinnahmen des Bundes aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern. Die einzelnen Steuerarten werden jeweils in gesonderten Titeln veranschlagt. Die Abgrenzung folgt dabei der Systematik des Arbeitskreises "Steuerschätzungen". Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden eins zu eins unmittelbar in die Ansätze der Steuerarten übernommen. Die veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes für das Kalenderjahr 2027 beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 5. bis 7. Mai 2026. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2025 der Bundesregierung zugrunde. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-, BNE- und Kunststoff-Eigenmittel der EU mindern das dem Bund verbleibende Steueraufkommen und werden daher als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. Steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung, die noch nicht in den Ergebnissen der Steuerschätzung berücksichtigt sind, werden in Titelgruppe 01 gesondert dargestellt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Steuereinnahmen in diesem Kapitel stellen wesentliche Einnahmen des Bundeshaushalts dar. Sie sind grundsätzlich dem Gesamtdeckungsprinzip unterworfen, wonach alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen. Die Eigenmittelabführungen des Bundes an die Europäische Union werden in der Anlage E (Anlage 1 zu diesem Kapitel) zusammengefasst, darüber hinaus enthält die Anlage auch Zölle, Zuckerabgaben sowie nachrichtlich die Erhebungskostenpauschale. Anlage 2 gibt einen Überblick über die 20 größten Steuervergünstigungen des Bundes. Die größten sonstigen steuerlichen Regelungen des Bundes sind in Anlage 3 aufgelistet. Überblick zum Kapitel 6001 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 394 721 000 387 214 000 +7 507 000 388 563 885 Gesamteinnahmen.................................................. 394 721 000 387 214 000 +7 507 000 388 563 885 - 6 -

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