Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2026
Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6
6001 Steuern ................................................................................................................................................................. 7
Einnahmen-Tgr. 01 Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung................. 13
Anlage 1 Erhebung der Eigenmittel der EU - Anlage E (6090) ............................................................................ 14
Anlage 2 20 größte Steuervergünstigungen des Bundes .................................................................................... 20
Anlage 3 Größte sonstige steuerliche Regelungen des Bundes .......................................................................... 22
6002 Allgemeine Bewilligungen .................................................................................................................................... 24
Ausgaben-Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor........................................................................ 40
Ausgaben-Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen................................................. 41
Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz.................. 43
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) ....................... 47
Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) ................................ 50
Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092) ............................................................. 70
Anlage 4 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe" (6095) ............................................................... 120
Anlage 5 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" (6096) .................... 124
Anlage 6 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" (6098) ...................................................... 126
6003 Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit .................................................................................. 132
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Entschädigungsfonds ........................................................................................... 137
6004 Bundesimmobilienangelegenheiten ..................................................................................................................... 138
Anlage zur Drucksache 21/600
(Einzelplan 60)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
6067 Sonstige Versorgungsausgaben .......................................................................................................................... 147
Einnahmen-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von
Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................................... 148
Einnahmen-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen
Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................ 148
Einnahmen-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom
25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet................ 149
Ausgaben-Tgr. 01 Versorgungsausgaben, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951
(BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden sind......................................................................................... 150
Ausgaben-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen
aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen.......................................................................................... 150
Ausgaben-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen
Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen.................................................................. 152
Ausgaben-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom 25.
Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet...................... 153
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 155
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 159
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
In diesem Einzelplan sind die Einnahmen und Ausgaben
zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort
zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen.
Hierunter fallen in erster Linie die Einnahmen aus den
Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den
Gemeinschaftsteuern. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder
im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-,
BNE- und Kunststoff-Eigenmittel der EU werden als
Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen.
Darüber hinaus sind Einnahmen aus der Veräußerung von
Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem
Kapitalvermögen des Bundes, Gewinne aus Unternehmen und
Beteiligungen, der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen
Bundesbank und die Erhebungskostenpauschale als
Einnahmen veranschlagt.
Als Ausgaben sind der Zuschuss an die
Postbeamtenversorgungskasse und Beteiligungen der Bundesrepublik
Deutschland an internationalen und supranationalen Einrichtungen
in diesem Einzelplan etatisiert. Darüber hinaus sind die
Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit
ebenfalls Bestandteil des Einzelplans. Hier sind unter anderem
der Entschädigungsfonds, die Verpflichtungen des Bundes
gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sowie dem
Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und der Mauerfonds
zusammengefasst. Mit den Ausgaben zur Ertüchtigung von
Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung
sowie den Ausgaben nach den Rehabilitierungsgesetzen trägt
der Einzelplan 60 zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele
(Sustainable Development Goals, SDGs) 10 "Ungleichheit
verringern" und 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke
Institutionen" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei.
Es werden außerdem die Einnahmen des Bundes aus der
Tätigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Verwalter
des Liegenschaftsvermögens des Bundes veranschlagt. Dabei
handelt es sich insbesondere um die Abführung an den
Bundeshaushalt.
Zusätzlich sind die Einnahmen und Ausgaben der
Leistungsberechtigten veranschlagt, deren Alterssicherungsansprüche
keinem bestimmten Geschäftsbereich der Bundesregierung
zugerechnet werden können.
Zur Gliederung des Einzelplans
Kapitel 6001 enthält die Steuereinnahmen. Kapitel 6002
umfasst unter anderem Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland
an Unternehmen und internationalen sowie supranationalen
Einrichtungen. Kapitel 6003 fasst die Leistungen im
Zusammenhang mit der deutschen Einheit zusammen. Kapitel 6004
beinhaltet die Einnahmen des Bundes in Bezug auf durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommenen
Immobiliendienstleistungen und Kapitel 6067 die sonstigen
Versorgungsausgaben.
- 3 -
Vorwort 60
Überblick zum Einzelplan 60
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 384 011 000 386 962 000 -2 951 000 375 189 872
Verwaltungseinnahmen........................................... 3 899 216 6 629 936 -2 730 720 16 129 316
Übrige Einnahmen.................................................. 18 951 214 1 767 476 +17 183 738 20 337 505
Gesamteinnahmen.................................................. 406 861 430 395 359 412 +11 502 018 411 656 693
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 632 116 1 518 030 +2 114 086 86 863
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 389 785 268 751 +121 034 377 174 260
Militärische Beschaffungen..................................... 65 000 60 000 +5 000 45 000
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 43 870 770 43 947 314 -76 544 5 903 23 030 956
Ausgaben für Investitionen...................................... 5 070 189 4 594 642 +475 547 27 949 579 698
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -6 954 531 -3 100 000 -3 854 531 -
Gesamtausgaben.................................................... 46 073 329 47 288 737 -1 215 408 34 229 23 916 777
davon nicht flexibilisiert........................................... 46 073 329 47 288 737 -1 215 408 34 229 23 916 777
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 8 546 799 8 258 821 +287 978 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 12 791 191
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 3 280 696
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 4 172 145
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 850 259
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 077 954
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 143 676
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 96 705
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 112 400
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 40 529
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 16 827
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
29.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2026
Mio. €
Soll
2025
Mio. €
Ist
2024
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
1 6092 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer
Energien im Gebäudebereich
131 12 065 15 321 14 117
2 6092 Förderung der Mikroelektronik 61 5 000 2 900 587
3 6092 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von
emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen
30 3 000 2 850 2 398
4 6092 IPCEI Wasserstoff 27 2 750 1 737 1 213
6 6093 Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen 87 2 255 2 929 1 224
7 6092 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben 125 2 117 2 037 244
8 6092 Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen,
klimaschonenden Antrieben
124 2 010 1 900 247
9 6092 Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr 116 1 895 1 767 97
10 6092 Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur 117 1 714 1 575 346
11 6092 Transformation Wärmenetze: Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze
34 1 398 979 127
12 6092 Projekte mit Verkehrsbezug im Rahmen des IPCEI Wasserstoff 127 1 084 982 59
13 6092 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft 31 973 918 555
14 6092 Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz 83 822 579 230
- 4 -
60 Überblick zum Einzelplan
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
29.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2026
Mio. €
Soll
2025
Mio. €
Ist
2024
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
16 6092 Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von
klimaangepasstem Waldmanagement
23 712 479 189
17 6092 Dekarbonisierung der Industrie/ Bundesförderung Industrie und
Klimaschutz/ Klimaschutzverträge
84 701 553 41
18 6092 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität 85 611 634 325
20 6092 Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher 35 520 325 137
- 5 -
Überblick zum Einzelplan 60
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR.
- 6 -
60 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Dieses Kapitel umfasst die Steuereinnahmen des Bundes
aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an
den Gemeinschaftsteuern. Die einzelnen Steuerarten werden
jeweils in gesonderten Titeln veranschlagt. Die Abgrenzung
folgt dabei der Systematik des Arbeitskreises
"Steuerschätzungen". Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden eins zu
eins unmittelbar in die Ansätze der Steuerarten übernommen.
Die veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes für das
Kalenderjahr 2026 beruhen auf dem Ergebnis der
Steuerschätzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom
13. bis 15. Mai 2025. Der Steuerschätzung liegen die
gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2025 der
Bundesregierung zugrunde.
Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen
des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-, BNE- und
Kunststoff-Eigenmittel der EU mindern das dem Bund
verbleibende Steueraufkommen und werden daher als
Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen.
Steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung, die noch
nicht in den Ergebnissen der Steuerschätzung berücksichtigt
sind, werden in Titelgruppe 01 gesondert dargestellt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Steuereinnahmen in diesem Kapitel stellen wesentliche
Einnahmen des Bundeshaushalts dar. Sie sind grundsätzlich
dem Gesamtdeckungsprinzip unterworfen, wonach alle
Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen.
Die Eigenmittelabführungen des Bundes an die Europäische
Union werden in der Anlage E (Anlage 1 zu diesem Kapitel)
zusammengefasst, darüber hinaus enthält die Anlage auch
Zölle, Zuckerabgaben sowie nachrichtlich die
Erhebungskostenpauschale. Anlage 2 gibt einen Überblick über die 20
größten Steuervergünstigungen des Bundes. Die größten
sonstigen steuerlichen Regelungen des Bundes sind in Anlage 3
aufgelistet.
Überblick zum Kapitel 6001
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 383 830 000 386 843 000 -3 013 000 374 988 529
Gesamteinnahmen.................................................. 383 830 000 386 843 000 -3 013 000 374 988 529
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Steuern 6001
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Rückzahlung, Erstattungen und Vergütungen dürfen von den Einnahmen
abgesetzt werden. Dies gilt auch für die Entlastung bei Steuern auf
Grund völkerrechtlicher Vereinbarung oder besonderer gesetzlicher
Regelung, insbesondere gegenüber internationalen Organisationen,
amtlichen zwischenstaatlichen Einrichtungen, ausländischen diplomatischen
Missionen und deren Mitgliedern. Dabei sind Ausgaben für die
Rückzahlung, Erstattung und Vergütung von Umsatzsteuer von den
Einnahmen bei Tit. 016 01 abzusetzen. Gemäß § 8 Absatz 6 Satz 1 bis 3
Energiesteuergesetz (EnergieStG) fällige Zahlungen sind im
ablaufenden Haushaltsjahr zu buchen, wenn das SEPA-
Lastschriftverfahren noch im ablaufenden Haushaltsjahr ausgelöst wurde. Gesetzlich
bestimmte Einnahmeminderungen aufgrund von Zuweisungen des
Bundes an die Länder (im Bereich des Finanzausgleichs, der
Regionalisierungsmittel, der Konsolidierungshilfen und des Ausgleichs der
weggefallenen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der Lkw-Maut) und
an die EU (Mehrwertsteuer-, Kunststoff- und BNE-Eigenmittel) werden
als Negativtitel dargestellt. Zinsen gem. Art. 12 der Verordnung (EU,
Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014, zuletzt geändert
mit Verordnung (EU, Euratom) 2022/615 des Rates vom 5. April 2022,
bzw. gem. Art. 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 770/2021 des Rates
vom 30. April 2021 sind jeweils bei den Mehrwertsteuer-, Kunststoff- bzw.
BNE-Eigenmitteln abzusetzen. Die Vorschriften der
Bundeshaushaltsordnung sowie die zu ihrer Anwendung erlassenen Bestimmungen sind auf
die Anlage E entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der
Finanzen kann Änderungen der Anlage E, die auf Grund der
endgültigen Feststellungen von Haushalts- oder Berichtigungshaushaltsplänen
der Europäischen Union erforderlich werden, vornehmen und bekannt
geben.
Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage
011 01
-820
Lohnsteuer 115 324 000
110 479 000
105 803 665
Haushaltsvermerk:
Aus den Einnahmen dürfen die von den Familienkassen für die Zahlung
des Kindergeldes benötigten Mittel gemäß Art. 1 Nr. 61
Jahressteuergesetz 1996 (BGBl. I 1995, S. 1250 ff.) sowie die von der zentralen
Stelle im Sinne des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens (BGBl. I 2001, S. 1310 ff.) für die Auszahlung der
Altersvorsorgezulage im Sinne dieses Gesetzes benötigten Mittel bereitgestellt werden.
Erläuterungen:
Das Gesamtaufkommen an Lohnsteuer wird auf 271 350 Mio. € geschätzt. Der
Anteil des Bundes beträgt 42,5 Prozent.
Der Länder- und Gemeindeanteil an dem von den Familienkassen ausgezahlten
Kindergeld wird dem Bund gemäß Art. 3 des Jahressteuergesetzes 1996 erstattet.
Der Anteil des Bundes an den Kindergeldauszahlungen beträgt entsprechend
seinem Anteil an der Einkommensteuer 42,5 Prozent. Die Länder erhalten für ihre
Belastung einen Ausgleich im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Die
verbleibenden Kindergeldleistungen - auf der Grundlage des Bundeskindergeldgesetzes -
sind im Kap. 1701 Tgr. 01 veranschlagt.
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