polradar

Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6 6001 Steuern ................................................................................................................................................................. 7 Einnahmen-Tgr. 01 Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung................. 13 Anlage 1 Erhebung der Eigenmittel der EU - Anlage E (6090) ............................................................................ 14 Anlage 2 20 größte Steuervergünstigungen des Bundes .................................................................................... 20 Anlage 3 Größte sonstige steuerliche Regelungen des Bundes .......................................................................... 22 6002 Allgemeine Bewilligungen .................................................................................................................................... 24 Ausgaben-Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor........................................................................ 40 Ausgaben-Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen................................................. 41 Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz.................. 43 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) ....................... 48 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) ................................ 51 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) ........................................................................... 68 Anlage 4 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe" (6095) ............................................................... 113 Anlage 5 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" (6096) .................... 117 Anlage 6 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" (6098) ...................................................... 119 6003 Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit .................................................................................. 125 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Entschädigungsfonds ........................................................................................... 130 6004 Bundesimmobilienangelegenheiten ..................................................................................................................... 131 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 60) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 6067 Sonstige Versorgungsausgaben .......................................................................................................................... 140 Einnahmen-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................................... 141 Einnahmen-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................ 141 Einnahmen-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet................ 142 Ausgaben-Tgr. 01 Versorgungsausgaben, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden sind......................................................................................... 143 Ausgaben-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen.......................................................................................... 143 Ausgaben-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen.................................................................. 145 Ausgaben-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet...................... 146 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 148 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 151 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele In diesem Einzelplan sind die Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Hierunter fallen in erster Linie die Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-, BNE- und Kunststoff-Eigenmittel der EU werden als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. Darüber hinaus sind Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes, Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen, der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank und die Erhebungskostenpauschale als Einnahmen veranschlagt. Als Ausgaben sind der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse und Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an internationalen und supranationalen Einrichtungen in diesem Einzelplan etatisiert. Darüber hinaus sind die Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit ebenfalls Bestandteil des Einzelplans. Hier sind unter anderem der Entschädigungsfonds, die Verpflichtungen des Bundes gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sowie dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und der Mauerfonds zusammengefasst. Mit den Ausgaben zur Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung sowie den Ausgaben nach den Rehabilitierungsgesetzen trägt der Einzelplan 60 zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) 10 "Ungleichheit verringern" und 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei. Es werden außerdem die Einnahmen des Bundes aus der Tätigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Verwalter des Liegenschaftsvermögens des Bundes veranschlagt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Abführung an den Bundeshaushalt. Zusätzlich sind die Einnahmen und Ausgaben der Leistungsberechtigten veranschlagt, deren Alterssicherungsansprüche keinem bestimmten Geschäftsbereich der Bundesregierung zugerechnet werden können. Zur Gliederung des Einzelplans Kapitel 6001 enthält die Steuereinnahmen. Kapitel 6002 umfasst unter anderem Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Unternehmen und internationalen sowie supranationalen Einrichtungen. Kapitel 6003 fasst die Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit zusammen. Kapitel 6004 beinhaltet die Einnahmen des Bundes in Bezug auf durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommenen Immobiliendienstleistungen und Kapitel 6067 die sonstigen Versorgungsausgaben. - 3 - Vorwort 60 Überblick zum Einzelplan 60 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 386 962 000 377 774 000 +9 188 000 356 263 003 Verwaltungseinnahmen........................................... 6 629 936 4 980 075 +1 649 861 5 212 108 Übrige Einnahmen.................................................. 1 767 476 28 123 820 -26 356 344 43 999 234 Gesamteinnahmen.................................................. 395 359 412 410 877 895 -15 518 483 405 474 345 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 1 518 030 3 826 470 -2 308 440 77 566 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 268 751 317 650 -48 899 800 244 436 Militärische Beschaffungen..................................... 60 000 45 000 +15 000 35 000 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 43 947 314 27 212 698 +16 734 616 261 18 227 005 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 594 642 14 743 460 -10 148 818 4 530 229 7 073 531 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -3 100 000 -7 500 000 +4 400 000 - Gesamtausgaben.................................................... 47 288 737 38 645 278 +8 643 459 4 531 290 25 657 538 davon nicht flexibilisiert........................................... 47 288 737 38 645 278 +8 643 459 4 531 290 25 657 538 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 8 258 821 - +8 258 821 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 16 706 160 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 5 786 330 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 5 226 419 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 994 312 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 003 325 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 487 010 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 87 134 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 56 679 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 49 251 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 15 325 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 75 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 150 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 75 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 75 Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts Lfd. Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 29. Subventionsbericht (Anlage 1) Soll 2025 Mio. € Soll 2024 Mio. € Ist 2023 Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 1 6092 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich 131 14 350 16 742 11 050 2 6092 Förderung der Mikroelektronik 61 4 925 4 821 879 3 6092 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen 30 3 300 3 896 1 644 4 6092 Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen 87 2 929 1 771 451 5 6092 DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff 27 2 193 2 584 531 7 6092 Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur 117 1 576 1 809 176 8 6092 Projekte mit Verkehrsbezug im Rahmen des IPCEI Wasserstoff 127 1 032 1 099 453 9 6092 Transformation Wärmenetze: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze 34 1 021 760 87 10 6092 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft 31 818 854 449 12 6092 Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz 83 579 742 13 14 6092 Dekarbonisierung der Industrie/Klimaschutzverträge 84 553 659 36 - 4 - 60 Überblick zum Einzelplan Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts Lfd. Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 29. Subventionsbericht (Anlage 1) Soll 2025 Mio. € Soll 2024 Mio. € Ist 2023 Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 15 6092 Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher 35 489 512 158 16 6092 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben 125 462 460 202 19 6092 Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben 124 375 328 153 20 6092 Nationale Klimaschutzinitiative, Maßnahmen zum nationalen Klimaschutz 32 370 388 299 - 5 - Überblick zum Einzelplan 60 Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR. - 6 - 60 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Dieses Kapitel umfasst die Steuereinnahmen des Bundes aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern. Die einzelnen Steuerarten werden jeweils in gesonderten Titeln veranschlagt. Die Abgrenzung folgt dabei der Systematik des Arbeitskreises "Steuerschätzungen". Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden eins zu eins unmittelbar in die Ansätze der Steuerarten übernommen. Die veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes für das Kalenderjahr 2025 beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 13. bis 15. Mai 2025. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2025 der Bundesregierung zugrunde. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-, BNE- und Kunststoff-Eigenmittel der EU mindern das dem Bund verbleibende Steueraufkommen und werden daher als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. Steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung, die noch nicht in den Ergebnissen der Steuerschätzung berücksichtigt sind, werden in Titelgruppe 01 gesondert dargestellt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Steuereinnahmen in diesem Kapitel stellen wesentliche Einnahmen des Bundeshaushalts dar. Sie sind grundsätzlich dem Gesamtdeckungsprinzip unterworfen, wonach alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen. Die Eigenmittelabführungen des Bundes an die Europäische Union werden in der Anlage E (Anlage 1 zu diesem Kapitel) zusammengefasst, darüber hinaus enthält die Anlage auch Zölle, Zuckerabgaben sowie nachrichtlich die Erhebungskostenpauschale. Anlage 2 gibt einen Überblick über die 20 größten Steuervergünstigungen des Bundes. Die größten sonstigen steuerlichen Regelungen des Bundes sind in Anlage 3 aufgelistet. Überblick zum Kapitel 6001 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 386 843 000 377 613 000 +9 230 000 356 082 429 Gesamteinnahmen.................................................. 386 843 000 377 613 000 +9 230 000 356 082 429 - 7 - Steuern 6001 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: Rückzahlung, Erstattungen und Vergütungen dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. Dies gilt auch für die Entlastung bei Steuern auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarung oder besonderer gesetzlicher Regelung, insbesondere gegenüber internationalen Organisationen, amtlichen zwischenstaatlichen Einrichtungen, ausländischen diplomatischen Missionen und deren Mitgliedern. Dabei sind Ausgaben für die Rückzahlung, Erstattung und Vergütung von Umsatzsteuer von den Einnahmen bei Tit. 016 01 abzusetzen. Gesetzlich bestimmte Einnahmeminderungen aufgrund von Zuweisungen des Bundes an die Länder (im Bereich des Finanzausgleichs, der Regionalisierungsmittel, der Konsolidierungshilfen und des Ausgleichs der weggefallenen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der Lkw-Maut) und an die EU (Mehrwertsteuer-, Kunststoff- und BNE-Eigenmittel) werden als Negativtitel dargestellt. Zinsen gem. Art. 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014, zuletzt geändert mit Verordnung (EU, Euratom) 2022/615 des Rates vom 5. April 2022, bzw. gem. Art. 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 770/2021 des Rates vom 30. April 2021 sind jeweils bei den Mehrwertsteuer-, Kunststoff- bzw. BNE-Eigenmitteln abzusetzen. Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung sowie die zu ihrer Anwendung erlassenen Bestimmungen sind auf die Anlage E entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Finanzen kann Änderungen der Anlage E, die auf Grund der endgültigen Feststellungen von Haushaltsoder Berichtigungshaushaltsplänen der Europäischen Union erforderlich werden, vornehmen und bekannt geben. Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage 011 01 -820 Lohnsteuer 110 479 000 109 501 000 100 382 110 Haushaltsvermerk: Aus den Einnahmen dürfen die von den Familienkassen für die Zahlung des Kindergeldes benötigten Mittel gemäß Art. 1 Nr. 61 Jahressteuergesetz 1996 (BGBl. I 1995, S. 1250 ff.) sowie die von der zentralen Stelle im Sinne des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (BGBl. I 2001, S. 1310 ff.) für die Auszahlung der Altersvorsorgezulage im Sinne dieses Gesetzes benötigten Mittel bereitgestellt werden. Erläuterungen: Das Gesamtaufkommen an Lohnsteuer wird auf 259 950 Mio. € geschätzt. Der Anteil des Bundes beträgt 42,5 Prozent. Der Länder- und Gemeindeanteil an dem von den Familienkassen ausgezahlten Kindergeld wird dem Bund gemäß Art. 3 des Jahressteuergesetzes 1996 erstattet. Der Anteil des Bundes an den Kindergeldauszahlungen beträgt entsprechend seinem Anteil an der Einkommensteuer 42,5 Prozent. Die Länder erhalten für ihre Belastung einen Ausgleich im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Die verbleibenden Kindergeldleistungen - auf der Grundlage des Bundeskindergeldgesetzes - sind im Kap. 1701 Tgr. 01 veranschlagt. Steuerliches Kindergeld Bezeichnung 1 000 € Soll 2025............................................................................................... 54 800 000 Ist 2024................................................................................................. 54 017 600 Ist 2023................................................................................................. 54 018 800 - 8 -

Relationen