Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6
6001 Steuern ................................................................................................................................................................. 7
Einnahmen-Tgr. 01 Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung................. 13
Anlage 1 Erhebung der Eigenmittel der EU - Anlage E (6090) ............................................................................ 14
Anlage 2 20 größte Steuervergünstigungen des Bundes .................................................................................... 20
Anlage 3 Größte sonstige steuerliche Regelungen des Bundes .......................................................................... 22
6002 Allgemeine Bewilligungen .................................................................................................................................... 24
Ausgaben-Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor........................................................................ 40
Ausgaben-Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen................................................. 41
Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz.................. 43
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) ....................... 48
Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) ................................ 51
Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) ........................................................................... 68
Anlage 4 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe" (6095) ............................................................... 113
Anlage 5 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" (6096) .................... 117
Anlage 6 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" (6098) ...................................................... 119
6003 Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit .................................................................................. 125
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Entschädigungsfonds ........................................................................................... 130
6004 Bundesimmobilienangelegenheiten ..................................................................................................................... 131
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 60)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
6067 Sonstige Versorgungsausgaben .......................................................................................................................... 140
Einnahmen-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von
Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................................... 141
Einnahmen-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen
Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen................................................................ 141
Einnahmen-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom
25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet................ 142
Ausgaben-Tgr. 01 Versorgungsausgaben, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951
(BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden sind......................................................................................... 143
Ausgaben-Tgr. 02 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen
aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen.......................................................................................... 143
Ausgaben-Tgr. 03 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen
Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen.................................................................. 145
Ausgaben-Tgr. 04 Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom 25.
Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet...................... 146
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 148
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 151
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
In diesem Einzelplan sind die Einnahmen und Ausgaben
zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort
zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen.
Hierunter fallen in erster Linie die Einnahmen aus den
Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den
Gemeinschaftsteuern. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder
im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-,
BNE- und Kunststoff-Eigenmittel der EU werden als
Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen.
Darüber hinaus sind Einnahmen aus der Veräußerung von
Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem
Kapitalvermögen des Bundes, Gewinne aus Unternehmen und
Beteiligungen, der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen
Bundesbank und die Erhebungskostenpauschale als
Einnahmen veranschlagt.
Als Ausgaben sind der Zuschuss an die
Postbeamtenversorgungskasse und Beteiligungen der Bundesrepublik
Deutschland an internationalen und supranationalen Einrichtungen
in diesem Einzelplan etatisiert. Darüber hinaus sind die
Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit
ebenfalls Bestandteil des Einzelplans. Hier sind unter anderem
der Entschädigungsfonds, die Verpflichtungen des Bundes
gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sowie dem
Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und der Mauerfonds
zusammengefasst. Mit den Ausgaben zur Ertüchtigung von
Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung
sowie den Ausgaben nach den Rehabilitierungsgesetzen trägt
der Einzelplan 60 zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele
(Sustainable Development Goals, SDGs) 10 "Ungleichheit
verringern" und 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke
Institutionen" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei.
Es werden außerdem die Einnahmen des Bundes aus der
Tätigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Verwalter
des Liegenschaftsvermögens des Bundes veranschlagt. Dabei
handelt es sich insbesondere um die Abführung an den
Bundeshaushalt.
Zusätzlich sind die Einnahmen und Ausgaben der
Leistungsberechtigten veranschlagt, deren Alterssicherungsansprüche
keinem bestimmten Geschäftsbereich der Bundesregierung
zugerechnet werden können.
Zur Gliederung des Einzelplans
Kapitel 6001 enthält die Steuereinnahmen. Kapitel 6002
umfasst unter anderem Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland
an Unternehmen und internationalen sowie supranationalen
Einrichtungen. Kapitel 6003 fasst die Leistungen im
Zusammenhang mit der deutschen Einheit zusammen. Kapitel 6004
beinhaltet die Einnahmen des Bundes in Bezug auf durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommenen
Immobiliendienstleistungen und Kapitel 6067 die sonstigen
Versorgungsausgaben.
- 3 -
Vorwort 60
Überblick zum Einzelplan 60
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 386 962 000 377 774 000 +9 188 000 356 263 003
Verwaltungseinnahmen........................................... 6 629 936 4 980 075 +1 649 861 5 212 108
Übrige Einnahmen.................................................. 1 767 476 28 123 820 -26 356 344 43 999 234
Gesamteinnahmen.................................................. 395 359 412 410 877 895 -15 518 483 405 474 345
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 1 518 030 3 826 470 -2 308 440 77 566
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 268 751 317 650 -48 899 800 244 436
Militärische Beschaffungen..................................... 60 000 45 000 +15 000 35 000
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 43 947 314 27 212 698 +16 734 616 261 18 227 005
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 594 642 14 743 460 -10 148 818 4 530 229 7 073 531
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -3 100 000 -7 500 000 +4 400 000 -
Gesamtausgaben.................................................... 47 288 737 38 645 278 +8 643 459 4 531 290 25 657 538
davon nicht flexibilisiert........................................... 47 288 737 38 645 278 +8 643 459 4 531 290 25 657 538
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 8 258 821 - +8 258 821 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 16 706 160
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 5 786 330
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 5 226 419
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 994 312
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 003 325
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 487 010
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 87 134
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 56 679
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 49 251
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 15 325
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 75
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 150
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 75
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 75
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
29.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2025
Mio. €
Soll
2024
Mio. €
Ist
2023
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
1 6092 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer
Energien im Gebäudebereich
131 14 350 16 742 11 050
2 6092 Förderung der Mikroelektronik 61 4 925 4 821 879
3 6092 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von
emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen
30 3 300 3 896 1 644
4 6092 Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen 87 2 929 1 771 451
5 6092 DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff 27 2 193 2 584 531
7 6092 Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur 117 1 576 1 809 176
8 6092 Projekte mit Verkehrsbezug im Rahmen des IPCEI Wasserstoff 127 1 032 1 099 453
9 6092 Transformation Wärmenetze: Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze
34 1 021 760 87
10 6092 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft 31 818 854 449
12 6092 Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz 83 579 742 13
14 6092 Dekarbonisierung der Industrie/Klimaschutzverträge 84 553 659 36
- 4 -
60 Überblick zum Einzelplan
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
29.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2025
Mio. €
Soll
2024
Mio. €
Ist
2023
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
15 6092 Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher 35 489 512 158
16 6092 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben 125 462 460 202
19 6092 Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen,
klimaschonenden Antrieben
124 375 328 153
20 6092 Nationale Klimaschutzinitiative, Maßnahmen zum nationalen
Klimaschutz
32 370 388 299
- 5 -
Überblick zum Einzelplan 60
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR.
- 6 -
60 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Dieses Kapitel umfasst die Steuereinnahmen des Bundes
aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an
den Gemeinschaftsteuern. Die einzelnen Steuerarten werden
jeweils in gesonderten Titeln veranschlagt. Die Abgrenzung
folgt dabei der Systematik des Arbeitskreises
"Steuerschätzungen". Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden eins zu
eins unmittelbar in die Ansätze der Steuerarten übernommen.
Die veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes für das
Kalenderjahr 2025 beruhen auf dem Ergebnis der
Steuerschätzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 13.
bis 15. Mai 2025. Der Steuerschätzung liegen die
gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2025 der
Bundesregierung zugrunde.
Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen
des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-, BNE- und
Kunststoff-Eigenmittel der EU mindern das dem Bund
verbleibende Steueraufkommen und werden daher als
Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen.
Steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung, die noch
nicht in den Ergebnissen der Steuerschätzung berücksichtigt
sind, werden in Titelgruppe 01 gesondert dargestellt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Steuereinnahmen in diesem Kapitel stellen wesentliche
Einnahmen des Bundeshaushalts dar. Sie sind grundsätzlich
dem Gesamtdeckungsprinzip unterworfen, wonach alle
Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen.
Die Eigenmittelabführungen des Bundes an die Europäische
Union werden in der Anlage E (Anlage 1 zu diesem Kapitel)
zusammengefasst, darüber hinaus enthält die Anlage auch
Zölle, Zuckerabgaben sowie nachrichtlich die
Erhebungskostenpauschale. Anlage 2 gibt einen Überblick über die 20
größten Steuervergünstigungen des Bundes. Die größten
sonstigen steuerlichen Regelungen des Bundes sind in Anlage 3
aufgelistet.
Überblick zum Kapitel 6001
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 386 843 000 377 613 000 +9 230 000 356 082 429
Gesamteinnahmen.................................................. 386 843 000 377 613 000 +9 230 000 356 082 429
- 7 -
Steuern 6001
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Rückzahlung, Erstattungen und Vergütungen dürfen von den Einnahmen
abgesetzt werden. Dies gilt auch für die Entlastung bei Steuern auf
Grund völkerrechtlicher Vereinbarung oder besonderer gesetzlicher
Regelung, insbesondere gegenüber internationalen Organisationen,
amtlichen zwischenstaatlichen Einrichtungen, ausländischen diplomatischen
Missionen und deren Mitgliedern. Dabei sind Ausgaben für die
Rückzahlung, Erstattung und Vergütung von Umsatzsteuer von den Einnahmen
bei Tit. 016 01 abzusetzen. Gesetzlich bestimmte Einnahmeminderungen
aufgrund von Zuweisungen des Bundes an die Länder (im Bereich des
Finanzausgleichs, der Regionalisierungsmittel, der Konsolidierungshilfen
und des Ausgleichs der weggefallenen Einnahmen aus der
Kraftfahrzeugsteuer und der Lkw-Maut) und an die EU (Mehrwertsteuer-,
Kunststoff- und BNE-Eigenmittel) werden als Negativtitel dargestellt. Zinsen
gem. Art. 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom
26. Mai 2014, zuletzt geändert mit Verordnung (EU, Euratom) 2022/615
des Rates vom 5. April 2022, bzw. gem. Art. 11 der Verordnung (EU,
Euratom) Nr. 770/2021 des Rates vom 30. April 2021 sind jeweils bei
den Mehrwertsteuer-, Kunststoff- bzw. BNE-Eigenmitteln abzusetzen. Die
Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung sowie die zu ihrer Anwendung
erlassenen Bestimmungen sind auf die Anlage E entsprechend
anzuwenden. Das Bundesministerium der Finanzen kann Änderungen der
Anlage E, die auf Grund der endgültigen Feststellungen von
Haushaltsoder Berichtigungshaushaltsplänen der Europäischen Union erforderlich
werden, vornehmen und bekannt geben.
Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage
011 01
-820
Lohnsteuer 110 479 000
109 501 000
100 382 110
Haushaltsvermerk:
Aus den Einnahmen dürfen die von den Familienkassen für die Zahlung
des Kindergeldes benötigten Mittel gemäß Art. 1 Nr. 61
Jahressteuergesetz 1996 (BGBl. I 1995, S. 1250 ff.) sowie die von der zentralen
Stelle im Sinne des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens (BGBl. I 2001, S. 1310 ff.) für die Auszahlung der
Altersvorsorgezulage im Sinne dieses Gesetzes benötigten Mittel bereitgestellt werden.
Erläuterungen:
Das Gesamtaufkommen an Lohnsteuer wird auf 259 950 Mio. € geschätzt. Der
Anteil des Bundes beträgt 42,5 Prozent.
Der Länder- und Gemeindeanteil an dem von den Familienkassen ausgezahlten
Kindergeld wird dem Bund gemäß Art. 3 des Jahressteuergesetzes 1996 erstattet.
Der Anteil des Bundes an den Kindergeldauszahlungen beträgt entsprechend
seinem Anteil an der Einkommensteuer 42,5 Prozent. Die Länder erhalten für ihre
Belastung einen Ausgleich im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Die
verbleibenden Kindergeldleistungen - auf der Grundlage des Bundeskindergeldgesetzes -
sind im Kap. 1701 Tgr. 01 veranschlagt.
Steuerliches Kindergeld
Bezeichnung 1 000 €
Soll 2025............................................................................................... 54 800 000
Ist 2024................................................................................................. 54 017 600
Ist 2023................................................................................................. 54 018 800
- 8 -