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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6 0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung .................................................................................................................. 8 Ausgaben-Tgr. 01 Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog................ 10 Ausgaben-Tgr. 04 Verfassung............................................................................................................................... 18 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 22 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung ...................................................................................... 23 Ausgaben-Tgr. 01 IT und Netzpolitik..................................................................................................................... 27 Ausgaben-Tgr. 02 Digitalfunk................................................................................................................................ 29 Ausgaben-Tgr. 03 Moderne Verwaltung................................................................................................................ 31 Ausgaben-Tgr. 04 Umsetzung der IT-Konsolidierung Bund.................................................................................. 33 Ausgaben-Tgr. 05 Netze des Bundes................................................................................................................... 34 Ausgaben-Tgr. 06 Polizei-IT-Fonds....................................................................................................................... 35 Ausgaben-Tgr. 07 Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen........................................... 36 Ausgaben-Tgr. 08 Modernisierung der Registerlandschaft................................................................................... 36 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 37 0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene .................................................................................... 38 Ausgaben-Tgr. 01 Integration und Migration......................................................................................................... 45 Ausgaben-Tgr. 02 Rückführung, Erstaufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern.................................... 50 Ausgaben-Tgr. 03 Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR........................................................................................... 51 Ausgaben-Tgr. 05 Förderung der Deutschen Volksgruppe in Nordschleswig....................................................... 53 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 54 0610 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 57 Ausgaben-Tgr. 01 Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder....................................................... 61 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" (0690) ........................... 62 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsfonds des Bundes" (0691) ................................ 67 0611 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 70 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 71 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 75 0612 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 81 Anlage zur Drucksache 21/600 (Einzelplan 06) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 0614 Statistisches Bundesamt ...................................................................................................................................... 90 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 93 Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 94 0615 Bundesverwaltungsamt ........................................................................................................................................ 99 0616 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie ......................................................................................................... 107 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 109 Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 110 0617 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung ........................................................................................................... 115 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 117 0618 Bundesinstitut für Sportwissenschaft (entfallend) ................................................................................................ 119 0619 Beschaffungsamt des BMI ................................................................................................................................... 122 0620 Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt ................................. 127 0622 Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich ............................................................................. 132 0623 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ........................................................................................... 137 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 140 0624 Bundeskriminalamt ............................................................................................................................................... 147 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 152 0625 Bundespolizei ....................................................................................................................................................... 160 Ausgaben-Tgr. 02 Fluggast- und Reisegepäckkontrollen gem. § 5 LuftSiG......................................................... 166 Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 167 0626 Bundesamt für Verfassungsschutz ....................................................................................................................... 180 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ................................................................................. 182 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 189 0629 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk .................................................................................................................. 196 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 201 0633 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ............................................................................................................. 208 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 211 0634 Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ............................................................................................. 217 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 220 0635 Bundeszentrale für politische Bildung .................................................................................................................. 224 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 230 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 232 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 245 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium des Innern (BMI) und seine nachgeordneten Behörden (Geschäftsbereich) decken ein breites Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten ab. Der Bogen reicht von Sicherheitsaufgaben inklusive dem Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe über Migration und Integration, IT- und Netzpolitik, Heimat, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Verfassung bis hin zur Verwaltungsmodernisierung und der Zuständigkeit für den öffentlichen Dienst. Das BMI ist als oberste Bundesbehörde zuständig für die Sicherheitsbehörden des Bundes. In dieser Funktion plant und steuert es Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit Deutschlands, der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verfassung. Für die Umsetzung der operativen und präventiven Sicherheitsaufgaben wurden im Geschäftsbereich des BMI folgende Sicherheitsbehörden eingerichtet: 1. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), 2. Bundeskriminalamt (BKA), 3. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), 4. Bundespolizei, 5. Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), 6. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), 7. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und 8. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine Aufgabe, die nicht von einer Sicherheitsbehörde allein bewältigt werden kann. Deshalb sind die folgenden behördenübergreifenden Zentren im Sicherheitsbereich eingerichtet worden: das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, das Gemeinsame Internetzentrum, das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum, das nationale Cyber-Abwehrzentrum und das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration. Übergeordnetes Ziel der Zentren ist eine Verbesserung des behördenübergreifenden Informationsaustauschs und der Kooperation. Das BMI sieht sich in der besonderen Verantwortung, Kriminalität, Gewalt und Extremismus weit im Vorfeld durch systematische Prävention zu reduzieren (SDG 16). Darüber hinaus ist es das Anliegen, die Bedingungen für die nachhaltige Entwicklung der einzelnen Räume/Regionen in Deutschland zu verbessern und für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen sowie Bürgerinnen und Bürger für eine Beteiligung am demokratischen Prozess und zur Mitgestaltung der Lebenswirklichkeit mit dem Ziel zu gewinnen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und zu erhalten (SDGs 4, 10, 15, 16). Das BMI soll ferner der Motor für eine ständige Modernisierung der Verwaltung sein. Das Aufgabenspektrum reicht von den Gesetzgebungszuständigkeiten für das Verwaltungsverfahren und den öffentlichen Dienst des Bundes bis zum offenen Verwaltungs- und Regierungshandeln. Ziel ist, staatliche Aufgaben weiterhin effizient, wirtschaftlich, bürgerfreundlich und in hoher Qualität zu erfüllen (SDGs 4, 16). Außerdem ist das BMI im Rahmen der Digitalen Agenda für die Netzpolitik des Bundes verantwortlich. Ziel der Netzpolitik des BMI ist es, die vielfältigen Chancen des Internets nutzbar zu machen und zugleich etwaige Risiken zu minimieren. Ferner ist das BMI zentraler Ansprechpartner für die Länder und die Wirtschaft bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in IT-Fragen und koordiniert ressortweite IT-Fragen (SDGs 9, 16). Die Migrations- und Integrationspolitik zählt mit dem Aufenthaltsrecht, der Asyl- und Flüchtlingspolitik, dem Staatsangehörigkeitsrecht und den Integrationsmaßnahmen für die ständig in Deutschland lebenden Zuwanderer zu den zentralen Themen der Innenpolitik. Insbesondere die Gewährleistung des friedlichen und demokratischen Zusammenlebens von Menschen mit unterschiedlichem nationalen, religiösen und kulturellen Hintergrund spielt dabei eine besondere Rolle. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Geschäftsbereich des BMI nimmt zentrale Aufgaben im Bereich der Migration und Integration wahr. Soweit hierbei Sicherheitsbezüge erkennbar sind, stimmt sich das BAMF eng mit den Sicherheitsbehörden ab. Das BMI ist zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene für Spätaussiedler und ist verantwortlich für die Koordinierung der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung und der diesbezüglichen Integrationsmaßnahmen mit Ländern und Gemeinden. Zusätzlich betreut es die in den Herkunftsgebieten der Aussiedler verbliebenen Deutschen und koordiniert die Maßnahmen der Hilfenpolitik für die deutschen Minderheiten (SDG 10). Zur Gliederung des Einzelplans Die Fach- und Programmausgaben des Ministeriums und des Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 0601 bis 0603 sowie in Kapitel 0610 dargestellt. Die Erfüllung der Kernaufgabe des BMI, die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, erfordert einen hohen Personaleinsatz, gerade im Bereich der Sicherheitsbehörden, für den über die Hälfte der Ausgaben des Einzelplans aufgewandt werden. Den finanziellen Schwerpunkt des Einzelplans bilden daher die Kapitel der Sicherheitsbehörden (Kapitel 0622 bis 0629). Das Kapitel 0601, Heimat, Gesellschaft und Verfassung umfasst die Themen gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog und Verfassung, die in zwei Titelgruppen behandelt werden. Die Themen IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung bilden das Fachkapitel 0602. Das Kapitel 0603 ist den Themen Integration, Migration, Minderheiten und Vertriebene gewidmet. Fach- und Programmausgaben, die vom Volumen und/oder ihrer Zielrichtung kein eigenes Kapitel rechtfertigen, sind in Kapitel 0610 "Sonstige Bewilligungen" zusammengefasst. Die vom Geschäftsbereich wahrzunehmenden gesetzlichen und politischen Aufgaben werden durch das Ministerium stra- - 3 - Vorwort 06 tegisch gesteuert und beaufsichtigt. Die Ausgaben des Ministeriums werden im Kapitel 0612 veranschlagt. Die Ausgaben der klassischen Verwaltungsbehörden sind in den Kapiteln 0614 bis 0617, 0619 und 0620 veranschlagt. Dies sind das Statistische Bundesamt, das Bundesverwaltungsamt, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, das Beschaffungsamt des BMI sowie das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt. Anschließend folgen die Sicherheitsbehörden (ohne das BKG) in den Kapiteln 0622 bis 0629: Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Den Abschluss bilden die Behörden im Geschäftsbereich des BMI, die Bildungsaufgaben im weitesten Sinne wahrnehmen: In den Kapiteln 0633 bis 0635 sind die Ausgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und der Bundeszentrale für politische Bildung veranschlagt. - 4 - 06 Vorwort Überblick zum Einzelplan 06 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 584 200 636 841 -52 641 467 367 Übrige Einnahmen.................................................. 6 561 6 561 - 404 084 Gesamteinnahmen.................................................. 590 761 643 402 -52 641 871 451 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 6 515 338 6 550 434 -35 096 142 284 6 506 623 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 3 904 700 3 217 536 +687 164 501 826 3 436 355 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 402 069 3 874 409 -472 340 730 962 3 955 910 Ausgaben für Investitionen...................................... 2 264 666 1 611 771 +652 895 634 282 1 245 479 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -75 000 -83 000 +8 000 - Gesamtausgaben.................................................... 16 011 773 15 171 150 +840 623 2 009 354 15 144 367 davon flexibilisiert.................................................... 9 751 483 8 828 349 +923 134 672 166 8 552 168 davon nicht flexibilisiert........................................... 6 260 290 6 342 801 -82 511 1 337 112 6 592 199 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 3 373 863 2 234 367 +1 139 496 577 879 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 6 101 188 5 960 240 +140 948 89 221 5 822 568 Aus Hauptgruppe 5................................................. 2 083 765 1 717 011 +366 754 314 548 1 667 077 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 95 575 99 633 -4 058 18 174 111 038 Aus Hauptgruppe 7................................................. 84 688 39 205 +45 483 37 938 30 293 Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 386 267 1 012 260 +374 007 212 285 921 192 Zusammen.............................................................. 9 751 483 8 828 349 +923 134 672 166 8 552 168 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 462 884 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 518 121 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 051 474 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 864 792 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 196 262 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 190 645 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 170 266 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 174 703 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 132 899 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 132 899 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 92 899 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 92 099 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 92 099 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 92 099 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 92 099 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 92 012 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 91 743 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 91 607 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 90 996 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 90 996 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 90 996 ab dem Haushaltsjahr 2047 bis zu.......................... 1 021 178 - 5 - Überblick zum Einzelplan 06 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 Tit. 511 .1, 532 .1 und 812 .2 dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0602 Tit. 532 15. § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0610 Tit. 532 06. § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 2 200 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0615 Tit. 511 01, 532 01 und 812 02. § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0611 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle") . § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 300 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0601 Tit. 532 44. § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 6. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0611 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 7. Minderausgaben bei den der Bereichsausnahme unterfallenden Titeln des Epl. 06 dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. - 6 - 06 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR, 1 CHF = 1,06247 EUR. - 7 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 06 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel besteht aus den zwei Titelgruppen (Tgr.) Heimat und Gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog sowie Verfassung. Schwerpunkt der Zuwendungen im Bereich Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt (Tgr. 01) bilden die Titel, die dem interreligiösen Dialog dienen. Dazu gehören die Deutsche Islamkonferenz, die Finanzierung verschiedener jüdischer Einrichtungen sowie die Durchführung von Kirchentagen. Den zweiten wesentlichen Finanzierungsbereich in dieser Tgr. bilden die Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit. Schwerpunkt im Bereich Verfassung (Tgr. 04) bilden die Kosten der Bundestagswahl sowie die Kosten der Direktwahl zum Europäischen Parlament und die Zuweisungen gemäß Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Heimat stellt für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einen örtlichen Bezugspunkt dar, in dem sich der Einzelne im Gemeinwesen sozial verortet und zugehörig fühlt. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und das Bestehen eines Lebensraumes, der den Menschen vielfältige Entfaltungschancen bietet, werden mit Heimat verknüpft und sind Gegenstand nachfolgender Förderbereiche. Der gesellschaftliche Zusammenhalt basiert auf einem durch unsere freiheitlich demokratische Grundordnung geprägten Werteverständnis. Dieses zu fördern und zu erhalten ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Das BMI fördert zahlreiche Vorhaben, die dem Thema gesellschaftlicher Zusammenhalt zuzuordnen sind: Die Ziele im Bereich des interreligiösen Dialogs sind vielfältig, dienen aber allesamt dem übergeordneten Ziel der gesellschaftlichen Verständigung zwischen den Religionen: So gibt die Deutsche Islamkonferenz den Rahmen für den Dialog zwischen deutschem Staat und Muslimen in Deutschland. Ferner unterstützt das BMI den Zentralrat der Juden in Deutschland bei der Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, beim Aufbau der jüdischen Gemeinschaft und bei seinen überregionalen integrationspolitischen und sozialen Aufgaben. Für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus wurde das Amt des Beauftragten der Bundesregierung neu geschaffen. Mit seiner aktiven Gesellschaftspolitik verfolgt das BMI die Erreichung der SDGs „Ungleichheit verringern“ (SDG 10) und „Friedliche und inklusive Gesellschaften zu fördern“ (SDG 16). Einen weiteren finanzwirksamen Schwerpunkt bilden die Globalzuschüsse an die politischen Stiftungen, die dem Ziel der politischen Bildung dienen (SDGs 4, 10, 16). Die Stiftungen stehen in ihrer politischen, geistigen und weltanschaulichen Ausrichtung jeweils etablierten Parteien nahe, halten aber von ihnen unabhängig vielfältige Bildungsangebote bereit. Überblick zum Kapitel 0601 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 100 1 100 - 14 552 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 40 Gesamteinnahmen.................................................. 1 100 1 100 - 14 592 Ausgaben Personalausgaben.................................................. - - - - Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 846 12 865 -7 019 3 811 13 824 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 339 400 785 422 -446 022 16 682 688 749 Ausgaben für Investitionen...................................... 17 800 56 835 -39 035 79 785 22 817 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 363 046 855 122 -492 076 100 278 725 390 davon nicht flexibilisiert........................................... 363 046 855 122 -492 076 100 278 725 390 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 23 415 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 13 015 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 7 800 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 600 - 8 -

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