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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität ........................................................................................................ 7 Ausgaben-Tgr. 01 Neue Mobilität.......................................................................................................................... 17 Ausgaben-Tgr. 02 Digitale Agenda....................................................................................................................... 23 Ausgaben-Tgr. 03 Luft- und Raumfahrt................................................................................................................. 34 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 41 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren ....................................................................................................... 42 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 59 0903 Energie und Nachhaltigkeit .................................................................................................................................. 60 Ausgaben-Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen................................................. 67 Ausgaben-Tgr. 02 Unternehmen der Innovation und Transformation................................................................... 69 Ausgaben-Tgr. 03 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA).............................................. 70 Ausgaben-Tgr. 04 Klimaschutz............................................................................................................................. 71 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 74 0904 Chancen der Globalisierung ................................................................................................................................. 75 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 87 0910 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 90 Ausgaben-Tgr. 01 Pandemievorsorge und -bewältigung...................................................................................... 100 0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 101 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 102 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 106 0912 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 111 0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt .............................................................................................................. 119 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 123 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung .............................................................................................. 132 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 135 Ausgaben-Tgr. 06 Wissenschaftlich-Technische Begleitung des Standortauswahlverfahrens zur Endlagerung radioaktiver Abfälle................................................................................................................................................ 137 Anlage zur Drucksache 21/600 (Einzelplan 09) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ......................................................................................... 142 Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 145 Ausgaben-Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur....................................................................................................... 147 Ausgaben-Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle....................... 148 Ausgaben-Tgr. 08 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Speicherung von Kohlenstoff-Verbindungen...... 150 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ................................................................................................... 160 Einnahmen-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................. 162 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 164 Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.................................................................................................................................................................. 164 Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union............................................................ 165 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 165 Ausgaben-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................... 166 0917 Bundeskartellamt ................................................................................................................................................. 170 0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) ..... 176 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben zur Durchführung von Voruntersuchungen nach dem WindSeeG durch das BSH 182 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 183 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 191 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 192 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 205 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik, Energiepolitik, Industriepolitik, Mittelstandspolitik, einschließlich Ausbildung und Fachkräftegewinnung, Außenwirtschaftspolitik sowie Innovationspolitik zuständig. Das BMWE koordiniert zudem gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Europapolitik der Bundesregierung. Daneben ist das Ressort auch Ansprechpartner für die wirtschaftlichen Belange der ostdeutschen Bundesländer. Die Wirtschaftspolitik soll das in Deutschland bestehende Wachstumspotential langfristig stärken und so zum Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger beitragen. Dabei gilt es die Investitionskraft der öffentlichen Hand sicherzustellen und eine von Investitionen und Kaufkraft getragene wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Zu den Aufgaben des BMWE gehört es, zum einen Leitlinien im Sinne der sozialen Marktwirtschaft zu formulieren und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland mitzugestalten. Dabei hat das BMWE die Federführung für die Wettbewerbs- und Vergabepolitik sowie für die spezifischen Regeln für die Märkte in den Bereichen Energie und Post sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Zum anderen setzt das BMWE durch gezielte Fördermaßnahmen für innovative Technologien, mittelständische Aktivitäten sowie den Energie- und Außenwirtschaftsbereich Impulse für dauerhaftes, tragfähiges Wachstum und Wohlstand. Deutschland ist ein Land der Innovationen und einer starken Industrie. Das BMWE fördert technischen Fortschritt und Strukturwandel und leistet damit auch einen Beitrag, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu sichern. Neben der Innovationsförderung und -beratung kümmert sich das BMWE vor allem um Technologie- und Innovationstransfer, die Ressourceneffizienz und den Zugang zu Rohstoffen. Besondere Bedeutung haben zudem die Industriebereiche Luft- und Raumfahrt, Maritime Wirtschaft sowie die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien. Mittelständische Unternehmen bilden mit rund 70 Prozent der Arbeitsplätze das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Das BMWE unterstützt mit einer zielgerichteten Mittelstandspolitik die Innovationsfähigkeit und Wachstumskräfte des Mittelstandes. Dazu gehören förderpolitisch die Aufgaben, Gründungsimpulse zu setzen, die regionalen Wirtschaftsstrukturen zu stärken, unternehmerisches Know-how zu fördern, die Fachkräftesicherung voranzutreiben und die Potenziale der Dienstleistungswirtschaft effizient zu erschließen. Als Energieministerium setzt das BMWE die Rahmenbedingungen für die Energiewende. Zentrales Anliegen ist dabei, die Ziele des energiepolitischen Dreiecks aus Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit sowie Bezahlbarkeit miteinander in Einklang zu bringen. Der förderpolitische Fokus liegt dabei auf den zukunftsträchtigen Bereichen der Erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz, auch und gerade im Gebäudebereich. Das BMWE setzt hierzu Mittel des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) und des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität ein. Eine intensive Einbindung in die internationalen Wirtschaftsbeziehungen ist für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands unverzichtbar. Der Außenhandel ist die wichtigste Säule der deutschen Wirtschaft. Das BMWE wirkt deshalb im internationalen Kontext auf die Schaffung freier Märkte und einen fairen Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland unterstützt das BMWE insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ausländische Märkte erfolgreich zu erschließen und wirbt um internationale Investoren für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die bewährten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung werden fortentwickelt und vorrangig an den Zielen Wohlstand und Beschäftigung ausgerichtet. Das BMWE trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) 3 "Gesundheit und Wohlergehen", 4 "Hochwertige Bildung, 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion", 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", 14 "Leben unter Wasser", 15 "Leben an Land", 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" und 17 "Partnerschaften zur Erreichung der Ziele" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei. Zur Gliederung des Einzelplans Der Einzelplan des BMWE gliedert sich im Programmhaushalt in fünf Kapitel mit vier Oberthemen und ein Kapitel für sonstige Bewilligungen (0910). Im Verwaltungshaushalt ist der Einzelplan in acht Kapitel unterteilt. Auf das Kapitel zur Veranschlagung von zentralen Verwaltungseinnahmen und - ausgaben (0911) folgen die Kapitel für das Bundesministerium und seine sechs Behörden im Geschäftsbereich. Daneben werden wesentliche Teile der Ausgaben des BMWE im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität etatisiert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik sowie der Transformationstechnologien. - 3 - Vorwort 09 Überblick zum Einzelplan 09 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 892 110 1 561 130 -669 020 2 283 671 Übrige Einnahmen.................................................. 1 893 1 773 +120 8 539 Gesamteinnahmen.................................................. 894 003 1 562 903 -668 900 2 292 210 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 1 057 983 1 061 381 -3 398 69 066 1 100 301 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 552 651 615 301 -62 650 292 514 528 581 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 009 354 4 576 308 -566 954 54 338 5 686 467 Ausgaben für Investitionen...................................... 2 405 870 2 748 801 -342 931 393 971 3 424 425 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -52 655 -13 013 -39 642 - Gesamtausgaben.................................................... 7 973 203 8 988 778 -1 015 575 809 889 10 739 774 davon flexibilisiert.................................................... 1 274 639 1 284 294 -9 655 432 170 1 192 642 davon nicht flexibilisiert........................................... 6 698 564 7 704 484 -1 005 920 377 719 9 547 132 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 809 530 832 425 -22 895 68 633 804 796 Aus Hauptgruppe 5................................................. 322 158 313 660 +8 498 170 075 266 712 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 880 872 +8 317 748 Aus Hauptgruppe 7................................................. 50 444 41 867 +8 577 108 811 31 417 Aus Hauptgruppe 8................................................. 91 627 95 470 -3 843 84 334 88 969 Zusammen.............................................................. 1 274 639 1 284 294 -9 655 432 170 1 192 642 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 835 833 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 418 756 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 273 912 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 033 303 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 257 925 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 170 800 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 22 137 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 21 152 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 20 107 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 18 725 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 1 243 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 2 597 773 - 4 - 09 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 3208 Tit. 871 01 und 876 01. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0911 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur Höhe von 100 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 686 02. 4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0903 Tit. 671 01 und Kap. 0910 Tit. 662 01. 5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 531 02. 6. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur Höhe von 4 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 03. 7. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur Höhe von 11 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 671 01. 8. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 831 01. 9. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0911 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 10. Bei den FuE-orientierten Förderprogrammen, die aus den Kapiteln 0901 bis 0910 finanziert werden, dürfen in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben einschließlich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe unmittelbar als Antragsteller auftreten. Die Feststellung der Förderwürdigkeit der Projektanträge erfolgt im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens. Die gewährten Fördermittel werden den rechtlich unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben im Wege der Zuweisung bereitgestellt. Näheres regeln die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 09 Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei den Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR; 1 CHF = 1,06247 EUR. - 6 - 09 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen finanzwirksamen Schwerpunkte der Innovations- und Technologiepolitik in einem Umfang von rd. 4 027 Mio. Euro zusammengefasst. Einen Schwerpunkt bildet zusammengefasst die themenoffene Förderung des innovativen Mittelstandes mit einem Gesamtvolumen von rd. 804 Mio. Euro. Hervorzuheben sind das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) mit 558,4 Mio. Euro sowie die Förderung der Industrieforschung mit rd. 246 Mio. Euro. Außerdem fließen beträchtliche Anteile der Fördermittel innerhalb der Fachprogramme (wie Digitales, Luft- und Raumfahrt) an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Bereich der "Neuen Mobilität" wird im Jahr 2026 mit rd. 400,2 Mio. Euro gefördert, darunter unter anderem Technologien und Innovationen für die Transformation der Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie (rd. 55 Mio. Euro) sowie das Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie (rd. 163 Mio. Euro) und in Егgänzung dazu der eher mittel- bis langfristig ausgelegte Zukunftsfonds Automobilindustrie (rd. 102 Mio. Euro). Im maritimen Bereich liegen die Schwerpunkte der Förderung bei den maritimen Technologien (rd. 53 Mio. Euro) sowie beim innovativen Schiffbau (24 Mio. Euro). Die Programmausgaben im Bereich Elektromobilität sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingegliedert, ebenso wie die Förderung von hybridelektrischem Fliegen. Der Förderbereich Digitale Agenda wird im Jahr 2026 mit rd. 631 Mio. Euro gefördert. Davon entfallen rd. 75 Mio. Euro auf die Entwicklung digitaler Technologien. Weitere Mittel von rd. 263 Mio. Euro werden für das europäische Projekt "Cloud und Datenverarbeitung" zur Verfügung gestellt. Wichtiger und größter Ausgabenschwerpunkt ist mit rd. 2,1 Mrd. Euro der Bereich der Luft- und Raumfahrt (Tgr. 03). Die Luftfahrtforschung wird im Jahr 2026 mit rd. 165 Mio. Euro gefördert. Das Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation wird mit rd. 282 Mio. Euro gefördert. Für die Förderung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sind rd. 644 Mio. Euro in Ansatz gebracht. Für die Europäische Weltraumorganisation ESA stehen rd. 982 Mio. Euro zur Verfügung. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ein innovativer Mittelstand ist für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend. Mittelständische Unternehmen entwickeln dank ihrer Kreativität und Marktnähe besonders viele innovative Produkte und Dienstleistungen. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Forschungs-, Technologie- und Entwicklungsvorhaben von KMU, insbesondere durch das ZIM. Ziel dieser themenoffenen Förderung des innovativen Mittelstandes ist es, die Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren Innovationskompetenz zu stärken und die anwendungsorientierte Forschung und Produktentwicklung in den KMU stärker mit der Forschung in den Forschungsinstituten und Universitäten zu vernetzen. Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert den Fokus der Innovationsförderung auf nichtechnische Innovationen. Es zielt insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von KMU inkl. Selbständigen und jungen Unternehmen ab. Der Bereich "Neue Mobilität" fördert die Entwicklung neuer Fahrzeug- und Systemtechnologien im Bereich des Automatisierten Fahrens und innovativer Fahrzeuge sowie innovativer maritimer Technologien und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige, wie den Automobilbau, den Handel sowie den Schiffbau und die Meerestechnik. Die Ausgaben dienen auch Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung von Umwelt und Klima. Mit der Digitalen Agenda treibt die Bundesregierung die Digitalisierung der Wirtschaft und den Übergang zu Industrie 4.0 entscheidend voran. Dazu gehören insbesondere die spezifische Förderung von innovativer Forschung und Entwicklung bei IKT-Schlüsseltechnologien. Darüber hinaus werden Gründer und Startups unterstützt und der Aufbau IKT-basierter Netze in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Verwaltung vorangetrieben. Zudem sind bereichsübergreifende Maßnahmen zur Künstlichen Intelligenz umfangreich im Haushalt abgebildet. Hierzu gehört beispielsweise das Leuchtturmprojekt GAIA-X, das zur Schaffung einer umfassenden souveränen Dateninfrastruktur, zu verlässlicher Datensouveränität und einer besseren und breiteren Datenverfügbarkeit beitragen soll. Mit einem europäischen Projekt, dem IPCEI Cloud und Datenverarbeitung soll die Entwicklung der nächsten Generation von Cloud- und Edge-Infrastrukturen, -Services und - Plattformen gefördert werden. Die Luftfahrtforschung entwickelt innovative Technologien, um bei wachsendem Luftverkehrsaufkommen zusätzliche Belastungen von Mensch und Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden. Die Maßnahmen orientieren sich an der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung und an dem Strategiedokument "Flightpath 2050", in dem sich die gesamte europäische Luftfahrtbranche ehrgeizigen Umweltzielen, wie einer Reduzierung der CO2-Emmissionen um 75 Prozent bis 2050, verpflichtet. Eingebettet in die nationale Hightech-Strategie soll mit den Aktivitäten unter anderem eine technologische Vorreiterrolle der deutschen Luftfahrtindustrie im Hinblick auf ein umweltverträgliches Luftverkehrssystem und die Stärkung der Gesamtsystemfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie in verschiedenen Bereichen und Ausprägungen gefördert werden. Die Förderung der Raumfahrt orientiert sich an der Raumfahrtstrategie der Bundesregierung. Raumfahrt leistet wesentliche Beiträge zu staatlichen Vorsorgeaufgaben (z. B. Sicherheit, Katastrophenprävention und -bewältigung sowie Umweltschutz). Eine kommerzielle Nutzung hat sich in bestimmten Bereichen etabliert (z. B. Telekommunikation) oder ist im Entstehen (z. B. Navigation, Erdfernerkundung). Ziel der Bundes- - 7 - Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 regierung ist es, deutsche Spitzenpositionen in Weltraumforschung und -technologie auszubauen und den deutschen Unternehmen gute Chancen in den entstehenden Märkten zu bieten. Die deutsche Beteiligung an Programmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA und die nationale Raumfahrtförderung sind dabei eng miteinander verzahnt. Der Ausgabenschwerpunkt Luft- und Raumfahrt setzt auf eine inhaltlich aufeinander abgestimmte Forschungsförderung des DLR, der nationalen Projektförderung und der europäischen Zusammenarbeit im Rahmen der ESA. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 4, 7, 8, 9, 11 bis 14, 16 und 17 der DNS bei. Überblick zum Kapitel 0901 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 944 979 -35 23 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 498 815 2 530 835 -32 020 20 447 3 059 512 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 527 192 1 855 071 -327 879 48 450 1 681 309 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 4 026 951 4 386 885 -359 934 68 897 4 740 844 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 026 951 4 386 885 -359 934 68 897 4 740 844 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 983 290 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 693 813 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 656 012 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 509 517 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 103 754 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 20 194 - 8 -

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