Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität ........................................................................................................ 7
Ausgaben-Tgr. 01 Neue Mobilität.......................................................................................................................... 17
Ausgaben-Tgr. 02 Digitale Agenda....................................................................................................................... 23
Ausgaben-Tgr. 03 Luft- und Raumfahrt................................................................................................................. 34
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 41
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren ....................................................................................................... 42
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 59
0903 Energie und Nachhaltigkeit .................................................................................................................................. 60
Ausgaben-Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen................................................. 70
Ausgaben-Tgr. 02 Unternehmen der Innovation und Transformation................................................................... 71
Ausgaben-Tgr. 03 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA).............................................. 73
Ausgaben-Tgr. 04 Klimaschutz............................................................................................................................. 74
0904 Chancen der Globalisierung ................................................................................................................................. 80
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 92
0910 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 95
Ausgaben-Tgr. 01 Pandemievorsorge und -bewältigung...................................................................................... 105
0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 106
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 107
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 111
0912 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 116
0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt .............................................................................................................. 124
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 129
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung .............................................................................................. 137
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 141
Ausgaben-Tgr. 06 Wissenschaftlich-Technische Begleitung des Standortauswahlverfahrens zur Endlagerung
radioaktiver Abfälle................................................................................................................................................ 142
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 09)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ......................................................................................... 148
Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 151
Ausgaben-Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur....................................................................................................... 153
Ausgaben-Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle....................... 154
Ausgaben-Tgr. 08 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Speicherung von Kohlenstoff-Verbindungen...... 156
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ................................................................................................... 166
Einnahmen-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................. 168
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 170
Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und
Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.................................................................................................................................................................. 170
Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union............................................................ 171
Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 171
Ausgaben-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................... 172
0917 Bundeskartellamt ................................................................................................................................................. 177
0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) ..... 183
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben zur Durchführung von Voruntersuchungen nach dem WindSeeG durch das BSH 189
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 190
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 198
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 199
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 211
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der
Wirtschaftspolitik, Energiepolitik, Industriepolitik,
Mittelstandspolitik, einschließlich Ausbildung und Fachkräftegewinnung,
Außenwirtschaftspolitik sowie Innovationspolitik zuständig.
Das BMWE koordiniert zudem gemeinsam mit dem
Auswärtigen Amt die Europapolitik der Bundesregierung. Daneben
ist das Ressort auch Ansprechpartner für die wirtschaftlichen
Belange der ostdeutschen Bundesländer.
Die Wirtschaftspolitik soll das in Deutschland bestehende
Wachstumspotential langfristig stärken und so zum Wohlstand
für alle Bürgerinnen und Bürger beitragen. Dabei gilt es die
Investitionskraft der öffentlichen Hand sicherzustellen und
eine von Investitionen und Kaufkraft getragene wirtschaftliche
Entwicklung zu fördern.
Zu den Aufgaben des BMWE gehört es, zum einen
Leitlinien im Sinne der sozialen Marktwirtschaft zu formulieren und
die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitgeber,
Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland mitzugestalten.
Dabei hat das BMWE die Federführung für die Wettbewerbs-
und Vergabepolitik sowie für die spezifischen Regeln für die
Märkte in den Bereichen Energie und Post sowie
Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
Zum anderen setzt das BMWE durch gezielte
Fördermaßnahmen für innovative Technologien, mittelständische Aktivitäten
sowie den Energie- und Außenwirtschaftsbereich Impulse für
dauerhaftes, tragfähiges Wachstum und Wohlstand.
Deutschland ist ein Land der Innovationen und einer
starken Industrie. Das BMWE fördert technischen Fortschritt und
Strukturwandel und leistet damit auch einen Beitrag, um die
nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im
internationalen Wettbewerb zu sichern. Neben der
Innovationsförderung und -beratung kümmert sich das BMWE vor
allem um Technologie- und Innovationstransfer, die
Ressourceneffizienz und den Zugang zu Rohstoffen. Besondere
Bedeutung haben zudem die Industriebereiche Luft- und
Raumfahrt, Maritime Wirtschaft sowie die Weiterentwicklung der
Informations- und Kommunikationstechnologien.
Mittelständische Unternehmen bilden mit rund 70 Prozent der
Arbeitsplätze das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Das
BMWE unterstützt mit einer zielgerichteten Mittelstandspolitik
die Innovationsfähigkeit und Wachstumskräfte des
Mittelstandes. Dazu gehören förderpolitisch die Aufgaben,
Gründungsimpulse zu setzen, die regionalen Wirtschaftsstrukturen zu
stärken, unternehmerisches Know-how zu fördern, die
Fachkräftesicherung voranzutreiben und die Potenziale der
Dienstleistungswirtschaft effizient zu erschließen.
Als Energieministerium setzt das BMWE die
Rahmenbedingungen für die Energiewende. Zentrales Anliegen ist dabei,
die Ziele des energiepolitischen Dreiecks aus Klima- und
Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit sowie Bezahlbarkeit
miteinander in Einklang zu bringen. Der förderpolitische Fokus
liegt dabei auf den zukunftsträchtigen Bereichen der
Erneuerbaren Energien, der Energieforschung und der Steigerung der
Energieeffizienz, auch und gerade im Gebäudebereich. Das
BMWE setzt hierzu sowohl eigene Haushaltsmittel als auch
Mittel des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds
(KTF) ein.
Neben den bisherigen Kernbereichen der Energiepolitik
nehmen inzwischen Fragen des Klimaschutzes eine zentrale
Rolle ein. Mit den Instrumenten der internationalen
Klimaschutzinitiative leistet das BMWE einen entscheidenden Beitrag zu
Fortentwicklung und Einhaltung anspruchsvoller Klimaziele.
Eine intensive Einbindung in die internationalen
Wirtschaftsbeziehungen ist für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands
unverzichtbar. Der Außenhandel ist die wichtigste Säule der
deutschen Wirtschaft. Das BMWE wirkt deshalb im
internationalen Kontext auf die Schaffung freier Märkte und einen fairen
Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich
deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen
Bedingungen behaupten können. Zur Sicherung von
Arbeitsplätzen in Deutschland unterstützt das BMWE insbesondere
kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ausländische
Märkte erfolgreich zu erschließen und wirbt um internationale
Investoren für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die
bewährten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung werden
fortentwickelt und vorrangig an den Zielen Wohlstand und
Beschäftigung ausgerichtet.
Das BMWE trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben
wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals, SDGs) 3 "Gesundheit und Wohlergehen", 4
"Hochwertige Bildung, 7 "Bezahlbare und saubere Energie",
8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9
"Industrie, Innovation und Infrastruktur", 11 "Nachhaltige Städte
und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion",
13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", 14 "Leben unter Wasser",
15 "Leben an Land", 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke
Institutionen" und 17 "Partnerschaften zur Erreichung der Ziele"
der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Einzelplan des BMWE gliedert sich im
Programmhaushalt in fünf Kapitel mit vier Oberthemen und ein Kapitel für
sonstige Bewilligungen (0910). Im Verwaltungshaushalt ist der
Einzelplan in acht Kapitel unterteilt. Auf das Kapitel zur
Veranschlagung von zentralen Verwaltungseinnahmen und -
ausgaben (0911) folgen die Kapitel für das Bundesministerium und
seine sechs Behörden im Geschäftsbereich.
Daneben werden wesentliche Teile der Ausgaben des BMWE
im Klima- und Transformationsfonds (KTF) etatisiert. Dies
betrifft insbesondere Maßnahmen in den Bereichen der
Energiewende und -effizienz sowie der Transformationstechnologien.
- 3 -
Vorwort 09
Überblick zum Einzelplan 09
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 561 130 1 530 270 +30 860 444 998
Übrige Einnahmen.................................................. 1 773 1 773 - 4 599
Gesamteinnahmen.................................................. 1 562 903 1 532 043 +30 860 449 597
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 1 061 381 968 454 +92 927 99 996 1 034 895
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 615 301 573 894 +41 407 274 461 740 586
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 576 308 6 083 853 -1 507 545 329 212 4 795 131
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 748 801 3 572 979 -824 178 604 250 5 213 381
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -13 013 -109 150 +96 137 -
Gesamtausgaben.................................................... 8 988 778 11 090 030 -2 101 252 1 307 919 11 783 993
davon flexibilisiert.................................................... 1 284 294 1 166 148 +118 146 482 637 1 126 381
davon nicht flexibilisiert........................................... 7 704 484 9 923 882 -2 219 398 825 282 10 657 612
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 832 425 732 372 +100 053 99 590 746 914
Aus Hauptgruppe 5................................................. 313 660 282 776 +30 884 174 027 257 650
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 872 867 +5 358 700
Aus Hauptgruppe 7................................................. 41 867 44 991 -3 124 121 281 39 057
Aus Hauptgruppe 8................................................. 95 470 105 142 -9 672 87 381 82 060
Zusammen.............................................................. 1 284 294 1 166 148 +118 146 482 637 1 126 381
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 5 710 767
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 657 674
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 360 851
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 088 998
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 324 108
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 243 337
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 42 172
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 29 340
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 26 940
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 25 740
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 24 468
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 7 968
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 7 757
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 8 089
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 289
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 289
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 325
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 862 422
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
29.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2025
Mio. €
Soll
2024
Mio. €
Ist
2023
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
17 0902 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur"
68 390 408 396
- 4 -
09 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 3208 Tit. 871 01 und 876 01.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0911 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur
Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur Höhe
von 100 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 686 02.
4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0903 Tit. 671 01 und Kap. 0910 Tit. 662 01.
5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur Höhe
von 2 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 531 02.
6. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur Höhe
von 4 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 03.
7. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur
Höhe von 11 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 671 01.
8. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 0910 Tit. 683 10 dienen bis zur
Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 831 01.
9. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0911
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur
Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
10. Bei den FuE-orientierten Förderprogrammen, die aus den Kapiteln 0901 bis 0910 finanziert werden, dürfen in Kooperation
mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und
anderen Forschungseinrichtungen auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben
einschließlich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und
der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe unmittelbar als Antragsteller auftreten. Die Feststellung der
Förderwürdigkeit der Projektanträge erfolgt im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens.
Die gewährten Fördermittel werden den rechtlich unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben
im Wege der Zuweisung bereitgestellt. Näheres regeln die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
- 5 -
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 09
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei den Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR; 1 CHF = 1,06247 EUR.
- 6 -
09 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind die wesentlichen finanzwirksamen
Schwerpunkte der Innovations- und Technologiepolitik in
einem Umfang von rd. 4 382 Mio. Euro zusammengefasst.
Einen Schwerpunkt bildet zusammengefasst die
themenoffene Förderung des innovativen Mittelstandes mit einem
Gesamtvolumen von rd. 970 Mio. Euro. Hervorzuheben sind
das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und das
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und
Pionierlösungen (IGP) mit 519,4 Mio. Euro sowie die Förderung der
Industrieforschung mit rd. 253 Mio. Euro. Außerdem fließen
beträchtliche Anteile der Fördermittel innerhalb der
Fachprogramme (wie Digitales, Luft- und Raumfahrt) an kleine und
mittlere Unternehmen (KMU).
Der Bereich der "Neuen Mobilität" wird im Jahr 2025
mit rd. 451,6 Mio. Euro gefördert, darunter unter anderem
die Verkehrstechnologien (rd. 55 Mio. Euro) sowie das
Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und
Zulieferindustrie (rd. 228 Mio. Euro) und in Егgänzung dazu der
eher mittel- bis langfristig ausgelegte Zukunftsfonds
Automobilindustrie (rd. 71 Mio. Euro). Im maritimen Bereich liegen die
Schwerpunkte der Förderung bei den maritimen Technologien
(rd. 62 Mio. Euro), sowie beim innovativen Schiffbau (32 Mio.
Euro). Die Programmausgaben im Bereich Elektromobilität
sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingegliedert,
ebenso wie die Förderung von hybridelektrischem Fliegen.
Der Förderbereich Digitale Agenda wird im Jahr 2025 mit
rd. 541 Mio. Euro gefördert. Davon entfallen rd. 75 Mio. Euro
auf die Entwicklung digitaler Technologien. Weitere Mittel von
rd. 190 Mio. Euro werden für das europäische Projekt "Cloud
und Datenverarbeitung" zur Verfügung gestellt.
Wichtiger und größter Ausgabenschwerpunkt ist mit rd. 2,3
Mrd. Euro der Bereich der Luft- und Raumfahrt (Tgr. 03). Die
Luftfahrtforschung wird im Jahr 2025 mit rd. 166 Mio. Euro
gefördert. Das Raumfahrtprogramm für Innovation und
internationale Kooperation wird mit rd. 292 Mio. Euro gefördert. Für
die Förderung des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt (DLR) sind rd. 736,5 Mio. Euro in Ansatz gebracht. Für
die Europäische Weltraumorganisation ESA stehen rd. 939
Mio. Euro zur Verfügung.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Ein innovativer Mittelstand ist für die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Wirtschaft entscheidend. Mittelständische
Unternehmen entwickeln dank ihrer Kreativität und Marktnähe
besonders viele innovative Produkte und Dienstleistungen.
Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie Forschungs-, Technologie- und Entwicklungsvorhaben von
KMU, insbesondere durch das ZIM. Ziel dieser
themenoffenen Förderung des innovativen Mittelstandes ist es, die
Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren
Innovationskompetenz zu stärken und die anwendungsorientierte
Forschung und Produktentwicklung in den KMU stärker mit
der Forschung in den Forschungsinstituten und Universitäten
zu vernetzen.
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und
Pionierlösungen (IGP) erweitert den Fokus der Innovationsförderung
auf nichtechnische Innovationen. Es zielt insbesondere auf die
Stärkung der Innovationskraft von KMU inkl. Selbständigen
und jungen Unternehmen ab.
Der Bereich "Neue Mobilität" fördert die Entwicklung
neuer Fahrzeug- und Systemtechnologien im Bereich des
Automatisierten Fahrens und innovativer Fahrzeuge sowie
innovativer maritimer Technologien und stärkt so die
Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige, wie den Automobilbau,
den Handel sowie den Schiffbau und die Meerestechnik. Die
Ausgaben dienen auch Maßnahmen zum Schutz und zur
Verbesserung von Umwelt und Klima.
Mit der Digitalen Agenda treibt die Bundesregierung die
Digitalisierung der Wirtschaft und den Übergang zu Industrie 4.0
entscheidend voran. Dazu gehören insbesondere die
spezifische Förderung von innovativer Forschung und Entwicklung
bei IKT-Schlüsseltechnologien. Darüber hinaus werden
Gründer und Startups unterstützt und der Aufbau IKT-basierter
Netze in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, Bildung,
Umwelt und Verwaltung vorangetrieben. Zudem sind
bereichsübergreifende Maßnahmen zur Künstlichen Intelligenz
umfangreich im Haushalt abgebildet. Hierzu gehört
beispielsweise das Leuchtturmprojekt GAIA-X, das zur Schaffung einer
umfassenden souveränen Dateninfrastruktur, zu verlässlicher
Datensouveränität und einer besseren und breiteren
Datenverfügbarkeit beitragen soll.
Mit einem europäischen Projekt, dem IPCEI Cloud und
Datenverarbeitung soll die Entwicklung der nächsten Generation
von Cloud- und Edge-Infrastrukturen, -Services und -
Plattformen gefördert werden.
Die Luftfahrtforschung entwickelt innovative Technologien,
um bei wachsendem Luftverkehrsaufkommen zusätzliche
Belastungen von Mensch und Umwelt so weit wie möglich
zu vermeiden. Die Maßnahmen orientieren sich an der
Luftfahrtstrategie der Bundesregierung und an dem
Strategiedokument "Flightpath 2050", in dem sich die gesamte
europäische Luftfahrtbranche ehrgeizigen Umweltzielen, wie einer
Reduzierung der CO2-Emmissionen um 75 Prozent bis 2050,
verpflichtet. Eingebettet in die nationale Hightech-Strategie
soll mit den Aktivitäten unter anderem eine technologische
Vorreiterrolle der deutschen Luftfahrtindustrie im Hinblick auf
ein umweltverträgliches Luftverkehrssystem und die Stärkung
der Gesamtsystemfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie
in verschiedenen Bereichen und Ausprägungen gefördert
werden.
Die Förderung der Raumfahrt orientiert sich an der
Raumfahrtstrategie der Bundesregierung. Raumfahrt leistet
wesentliche Beiträge zu staatlichen Vorsorgeaufgaben (z. B.
Sicherheit, Katastrophenprävention und -bewältigung sowie
Umweltschutz). Eine kommerzielle Nutzung hat sich in bestimmten
Bereichen etabliert (z. B. Telekommunikation) oder ist im
Entstehen (z. B. Navigation, Erdfernerkundung). Ziel der
Bundesregierung ist es, deutsche Spitzenpositionen in
Weltraumforschung und -technologie auszubauen und den deutschen Un-
- 7 -
Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901
ternehmen gute Chancen in den entstehenden Märkten zu
bieten. Die deutsche Beteiligung an Programmen der
Europäischen Weltraumorganisation ESA und die nationale
Raumfahrtförderung sind dabei eng miteinander verzahnt.
Der Ausgabenschwerpunkt Luft- und Raumfahrt setzt auf
eine inhaltlich aufeinander abgestimmte Forschungsförderung
des DLR, der nationalen Projektförderung und der
europäischen Zusammenarbeit im Rahmen der ESA.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 3, 4, 7, 8, 9, 11 bis 14, 16 und 17 der
DNS bei.
Überblick zum Kapitel 0901
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 979 1 500 -521 -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 530 835 2 763 407 -232 572 106 610 2 689 350
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 855 071 1 778 951 +76 120 25 925 1 575 123
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 4 386 885 4 543 858 -156 973 132 535 4 264 473
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 386 885 4 543 858 -156 973 132 535 4 264 473
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 095 694
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 780 173
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 617 870
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 467 220
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 113 631
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 60 700
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 6 300
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 6 500
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 6 700
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 6 900
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 7 100
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 7 300
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 7 500
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 7 800
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