polradar

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0903 Energie (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0903 Energie (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0903 Energie Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -332 Vermischte Einnahmen - - 4 663 121 01 -649 Gewinne und Einnahmen aus Beteiligungen - 300 000 434 691 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen bis zu einem Betrag von 15 000 T€ zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02. 2. Ausgaben für anfallende Nebenkosten und Steuern dürfen aus zu erwartenden Einnahmen geleistet werden. Erläuterungen: Weniger wegen geringerer Schätzung. 121 02 -649 Einnahmen aus Gewinnen aus Beteiligungsführung Tennet - Haushaltsvermerk: Ausgaben für anfallende Nebenkosten und Steuern dürfen aus zu erwartenden Einnahmen geleistet werden. 133 01 -649 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen - - - Haushaltsvermerk: Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung anfallenden Nebenkosten, Darlehen, Provisionszahlungen und Steuern geleistet werden. Übrige Einnahmen 232 01 -632 Beiträge der Bundesländer zur Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH - - 315 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind aufgrund des Verwaltungsabkommens zur Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH mit den Ländern Thüringen und Sachsen zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 12. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) - 49 - Energie 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 526 01. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 526 02. 3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 25. 4. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: 526 01. Sächliche Verwaltungsausgaben 526 01 -051 Gerichts- und ähnliche Kosten 11 780 11 520 3 308 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 472 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 832 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 240 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und Kap. 0904. 3. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln belegt werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und Kap. 0904. 526 02 -643 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 27 843 34 651 16 769 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 720 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 620 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 100 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 1 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 25 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903 und Kap. 0904. 3. Einsparungen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 831 21. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 50 - 0903 Energie Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 526 02 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Strom........................... 15 000 2. Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG........................................... 4 900 3. Gas- und Energieversorgungskrise sowie -sicherheit, Abwicklung WSF-E............................................................................................. 2 000 4. Einzelvorhaben Energiewende in den Bereichen Wärme, spezifische Energietechnologien und Effizienz......................................... 690 5. FSRU, Aufbau der LNG-Infrastruktur, LNG-Versorgung und Versorgungssicherheit sowie Beteiligungsführung der DET................. 5 253 Zusammen............................................................................................ 27 843 Zu 1.: Aus dem Titel werden im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleistet für Ausarbeitungen und Sachverständige im Bereich Strom, insbesondere für Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme- und Sektorkopplung im Rahmen der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und weiterer Instrumente für die Energiewende im Stromsektor sowie zur Erfüllung von diesbezüglichen Berichtspflichten und für Informationskampagnen und -materialien. Zu 2.: Aus dem Titel wird der Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG im Auftrag des BMWE finanziert. Daneben können Ausgaben für fachbezogene Projekte zum Betrieb der Clearingstelle geleistet werden. Die Clearingstelle EEG wurde als außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum EEG eingerichtet. Rechtsgrundlage für Einrichtung und Betrieb der Clearingstelle EEG ist § 81 EEG 2023. Sie hat ihren Betrieb im Jahr 2007 aufgenommen. Seit dem Jahr 2017 ist die Clearingstelle auch für Anwendungsfragen und Streitigkeiten zum KWKG zuständig (§ 32a KWKG). Zu 3.: Der Titel dient der Finanzierung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gas- und Energieversorgungskrise und deren Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der laufenden Beteiligungsführung. Hinzu kommen Beratungsleistungen zur Abwicklung der Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E), schwerpunktmäßig die Evaluation des WSF-E sowie die nachlaufende Missbrauchsaufsicht der Energiepreisbremsen. Zu 4.: Aus dem Titel werden Sachverständigen- oder Gutachteraufträge zu den Themen der Energiewende in den Bereichen Wärme, spezifische Energietechnologien, Krisenvorsorge und Effizienz finanziert. Zu 5.: Aus dem Titel werden Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Floating Storage and Regasification Units (FSRU’s), dem Aufbau der LNG-Infrastruktur, LNG-Versorgung und Versorgungssicherheit sowie der Beteiligungsführung der Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) finanziert. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 451 541 01 -649 Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für das Energie-Monitoring und die Emissionsberichterstattung für die Bundesrepublik Deutschland 1 487 1 505 899 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 100 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 51 - Energie 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 541 01 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen zur regelmäßigen und aktuellen Erstellung von Energiebilanzen als statistische Informationsbasis für die Energiepolitik Deutschlands sowie für die Berechnung energiebedingter CO2-Emissionen. Zusätzlich werden Mittel verwendet: 1. für Sondererhebungen und Studien zur Ermittlung von anderweitig nicht verfügbaren, für die Energiepolitik und/oder die Erfüllung nationaler und internationaler Berichtspflichten benötigten Daten, 2. für die Durchführung und methodische Weiterentwicklung der Statistik einschließlich notwendiger Zusatzerhebungen, 3. für die Koordinierung der Statistik in Deutschland mit internationalen Institutionen (Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Internationale Energieagentur (IEA)). Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 03 -642 Ausgaben im Zusammenhang mit Darlehen der KfW zur Absicherung von Ausfallrisiken geothermischer Bohrungen 14 000 8 250 750 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung des Förderinstruments zur Abfederung des Ausfallrisikos bei Tiefengeothermiebohrungen. Für die Nutzung geothermischer Lagerstätten sind kostenintensive Bohrungen notwendig, die hohe Anfangsinvestitionen erfordern. Gleichzeitig sind diese Investitionen mit erheblichen Risiken verbunden, welche ein zentrales Hemmnis zur Erschließung von geothermischer Wärme und somit dem Erreichen der Ausbauziele des Bundes darstellen. Mit diesem neuartigen Ansatz werden Schadensfälle aus erfolglosen geothermischen Tiefenbohrungen anteilig finanziert. Dabei wird der Schaden in einen privatwirtschaftlichen (Versicherung) und in einen öffentlichen (Bund) Haftungsanteil aufgeteilt. Fördermechanismus ist ein KfW-Förderdarlehen zur anteiligen Finanzierung der Tiefenbohrung, das im Schadensfall, also einer erfolglosen Bohrung ohne Wärmeertrag, nicht zurückgezahlt werden muss. Aus dem Titel können auch Zahlungen zur Erstattung der mit der Durchführung des Fördermechanismus verbundenen Verwaltungskosten der KfW geleistet werden. 671 04 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an TenneT Deutschland durch die KfW 111 500 102 415 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben im Epl. 09 herangezogen werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Beratungsleistungen und Sachverständige im Zusammenhang mit der Beteiligung geleistet werden. 671 05 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen der KfW im Bereich Energieinfrastruktur im Rahmen des Deutschlandfonds 2 000 7 000 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 52 - 0903 Energie Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 686 06 -332 Zuschüsse an Vereine der Energiewende 2 605 2 445 2 287 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Mitgliedsbeitrag an das Deutsch-Französiche Büro für die Energiewende e. V.................................................................................. 417 2. Mitgliedsbeitrag an die Fachagentur Wind und Solar e. V............... 2 188 Zusammen............................................................................................ 2 605 Zu 1.: Das Deutsch-Französische Büro für die Energiewende (DFBEW) fördert die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Regierungen bei der Energiewende und unterstützt als Informations- und Netzwerkplattform Industrieverbände und Unternehmen in beiden Ländern bei deren Aktivitäten auf dem Energiemarkt. Zu 2.: Die Fachagentur begleitet und unterstützt den natur- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland, fördert die Systemintegration sowie die Förderung von Bildung und Wissenschaft in diesem Bereich. 686 07 -165 Kompetenzzentren im Energiebereich - - 13 473 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kompetenzzentrum Wärmewende.................................................. - 2. Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäude.................................................................... - Zusammen............................................................................................ - Das Kompetenzzentrum Wärmewende und das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäude werden als Maßnahme nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen finanziert. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 07 zu buchen. 686 08 -642 Strukturwandel durch Reallabore der Energiewende - - 86 227 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 08 zu buchen. 686 90 -332 Stiftung Umweltenergierecht 4 039 5 198 3 390 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Stiftung Umweltenergierecht....................................................................... 92,00 100,00 4 039 4 352 3 198 - aus Kap. 0903 Tit. 686 90 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0903. Ist 2025: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Jahr 2026 zurückgezahlten, in 2025 nicht in Anspruch genommenen Beträge. - 53 - Energie 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 90 Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine unabhängige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform einer gemeinnützigen und rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde 2011 in Würzburg gegründet und beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen der Energiewende. Forschungsschwerpunkte sind das Recht der erneuerbaren Energien, die Transformationen des Energierechts, das europäische Klima- und Energierecht sowie das Planungs- und Genehmigungsrecht für Erneuerbare-Anlagen und Energie(wende)infrastrukturen. 687 01 -649 Energie- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine 58 600 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 159 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 12 700 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 16 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 15 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0904. 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. 4. Rückzahlungen z. B. von Darlehen fließen den Ausgaben zu. 5. Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder ausgezahlt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Maßnahmen zur energie- und wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit mit der Ukraine...................................................................... 58 600 2. Zuschüsse sowie Kofinanzierungen der EU.................................... - Zusammen............................................................................................ 58 600 Mit den Mitteln werden insbesondere der Wiederaufbau des ukrainischen Energiesektors, die Energiewende der Ukraine sowie die deutsch-ukrainische Wirtschaftszusammenarbeit und die Stärkung der ukrainischen Wirtschaft gefördert. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0904 Tit. 687 11 ............................................ 99 318 220 000 697 04 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung des Anlegers für verflüssigte Gase in Wilhelmshaven - - - - 54 - 0903 Energie Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben für Investitionen 893 03 -649 Investitionen für die Transformation ostdeutscher Raffinerien und Häfen - - - Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet werden. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Begleitforschung, Vernetzungs- und Transfermaßnahmen, (Machbarkeits-)Studien, Gutachten, Ausarbeitungen und Maßnahmen der Fachinformation sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen geleistet werden. 893 04 -642 PtX Lab Lausitz - Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 893 04 zu buchen. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0903 Tit. 532 42 ............................................ - 10 483 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (560) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen (142 710) (151 208) (11 700) 526 12 -632 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 110 100 69 Erläuterungen: Kosten für Gutachten und begleitende Beratung der Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eigentümerin und Zuwendungsgeberin der Wismut GmbH. 682 11 -632 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb 125 500 128 500 5 800 120 900 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 11. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch die Aufwendungen des Bundes auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten geleistet werden. - 55 - Energie 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 682 11 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Die Wismut GmbH wickelt die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergsicherheitsaspekten ab. Der Bund hat die Wismut GmbH von Kosten der Stilllegung und Sanierung freigestellt. Die Aufwendungen werden sich voraussichtlich auf etwa 8,9 Mrd. € belaufen. Das ergänzende Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten sah eine weitere Beteiligung des Bundes an der Sanierung der sächsischen Wismut- Altstandorte von 2013 bis 2022 vor. Zur Finanzierung des fortbestehenden hohen Sanierungsbedarfs über 2022 hinaus und zur Sicherung des Erfolgs der bisherigen Abkommen sieht das Zweite Ergänzende Verwaltungsabkommen ab 2021 eine abschließende Beteiligung des Bundes an der Sanierung sächsischer Wismut- Altstandorte von insgesamt 114,5 Mio. € vor. Danach trägt Sachsen fortwährenden Bedarf selbst. Im Gegenzug hat sich Sachsen bereit erklärt, in Gespräche mit dem Bund zur Übernahme von Wismut-Langzeitaufgaben nach Beendigung der Kernsanierung einzutreten. Die Aufnahme der Finanzierung bereits ab 2021 dient dem Ausgleich der Auslaufkurve im ergänzenden Verwaltungsabkommen. Die Verstetigung der Mittel soll eine kontinuierliche Sanierung und den wirtschaftlichen Ressourceneinsatz bei den ausführenden Unternehmen, den Genehmigungsbehörden sowie beim Projektträger Wismut GmbH ermöglichen. 686 12 -632 Umsetzungskonzept Wismut-Erbe 1 600 2 108 1 000 870 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesförderung............................................................................. 1 600 2. Beiträge der Bundesländer.............................................................. - Zusammen............................................................................................ 1 600 Förderung der Wismut Stiftung gGmbH zur Umsetzung des Wismut-Erbe- Konzepts durch den Bund und die Freistaaten Sachsen und Thüringen. Aus dem Titel werden auch Rückzahlungen an die Länder geleistet. 698 11 -253 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus 4 500 10 500 15 879 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Drittelbeteiligung der Bundesländer fließt den Ausgaben zu. Erläuterungen: 1. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Anlass einer Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme des Steinkohlenbergbaus ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, können nach der Entlassung Anpassungsgeld (APG) erhalten. Die Leistungen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährt, die im Falle der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren die Voraussetzungen für den Bezug bestimmter Rentenleistungen oder der - 56 - 0903 Energie Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 698 11 (Titelgruppe 01) Knappschaftsausgleichsleistung nach dem Sozialgesetzbuch VI erfüllen würden. Die Höhe des APG bemisst sich nach der Rentenanwartschaft im Zeitpunkt der Entlassung. Näheres regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 2. Mit der Zahlung von APG werden die Ergebnisse der kohlepolitischen Verständigung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung vom Februar 2007, die in der Rahmenvereinbarung vom 14. August 2007 und dem Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 festgeschrieben sind, sozialverträglich umgesetzt. An dem Ausgabenbedarf beteiligen sich entsprechend der Rahmenvereinbarung sowie der abgeschlossenen Vorschaltvereinbarungen der Bund mit zwei Dritteln sowie das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit einem Drittel. 891 11 -632 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Investitionen 11 000 10 000 4 900 10 000 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 11. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Unternehmen der Innovation und Transformation (89 181) (75 514) (1 582) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 121 01. 671 21 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an TransnetBW durch die KfW 9 937 13 951 6 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 2. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B. Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden fließen den Ausgaben zu. 671 22 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an 50Hertz durch die KfW 49 813 38 631 27 729 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 218 000 T€ davon fällig: in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 218 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. 671 23 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an der German LNG GmbH 25 331 18 305 5 632 671 24 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland - - - - 57 - Energie 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 671 25 -661 Ausgaben für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Wandelanleihe an Northvolt 1 100 1 427 1 582 3 418 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben in Bezug auf Verwaltungskosten der KfW oder sonstigen Umsetzungskosten dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903. 831 21 -649 Bundesbeteiligung SEFE 3 000 3 200 407 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 526 02. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (8 600) (8 651) 511 31 -642 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 45 46 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 32. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 517 31 und 812 31. 517 31 -642 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 911 923 1 640 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 32. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 511 31 und 812 31. 518 32 -642 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 948 939 1 738 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 511 31, 517 31 und 812 31. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. - 58 - 0903 Energie Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 687 33 -642 Leistungen an die internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) 6 550 6 599 6 641 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Internationale Organisation für erneuerbare Energien...................... 7 123 USD 6 063 487 6 550 Rechtsgrundlage: Abkommen Zweck: Ausbau erneuerbarer Energien weltweit Der Beitrag in Fremdwährung umfasst den Mitgliedsbeitrag (rd. 25 Prozent) und die Finanzierung des IRENA Innovation and Technology Centre (IITC) in Bonn. 812 31 -642 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 146 144 - Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 32. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 511 31 und 517 31. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 531 41 -332 Klimaschutzkampagne - 2 204 531 42 -332 Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung - - 532 42 -332 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) - 10 483 532 45 -332 Internationale Zusammenarbeit - 21 515 541 41 -332 Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung - - 544 41 -332 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - 3 189 686 05 -165 Europäische Zusammenarbeit Ausbau Erneuerbare Energien - - - 59 - Energie 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 686 41 -332 Kompetenz Klima - Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag - 516 686 42 -332 Klimaschutzprogramm 2030, Klimaschutzplan 2050, Maßnahmenprogramme - 7 475 687 41 -332 Multilaterale Initiativen zum Klimaschutz - 3 780 698 01 -253 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG) 202 537 132 204 - 60 - 0903 Energie Anlage zu Kapitel 0903 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 686 90 Stiftung Umweltenergierecht Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 388 4 685 3 535 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 433 3 200 2 708 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 922 1 452 800 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 13 13 15 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 20 20 12 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 388 4 685 3 535 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 349 333 337 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 039 4 352 3 198 aus Kap. 0903 Tit. 686 90..................................................................................................... 4 039 4 352 3 198 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 796 1 308 1 170 Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt. - 61 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 0903 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich Außenwirtschaftsförderung - “Chancen der Globalisierung“ umfasst ein finanzielles Volumen von rd. 322 Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht haben die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als Investitions- und Tourismusstandort. Für die Förderung der Erschließung von Auslandsmärkten, stehen insgesamt rd. 83 Mio. Euro zur Verfügung, u. a. für die Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen. Das Netzwerk deutscher Auslandshandelskammern und die GTAI (“Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH“) werden mit insgesamt ca. 108 Mio. Euro gefördert. Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. erhält eine institutionelle Förderung von rd. 40 Mio. Euro. Damit wirbt sie im Ausland für das Reiseland Deutschland und koordiniert u. a. die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort. Die deutschen Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen internationalen Organisationen sind ebenfalls in diesem Kapitel veranschlagt. Der Ansatz beträgt rd. 25,5 Mio. Euro. Zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen sind für die Finanzierung der Beteiligungen an strategischen Rohstoffprojekten knapp 43,6 Mio. Euro vorgesehen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Grundsätzliches Ziel der Außenwirtschaftsförderung des BMWE ist es, die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte zu unterstützen und für Deutschland als Standort für ausländische Investitionen zu werben. Ziel der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie der Stärkung Deutschlands als Investitionsstandort ist es, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstums- und Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. Dies soll z. B. durch eine Fortführung des Auslandsmesseprogramms erreicht werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können rd. 200 Messebeteiligungen realisiert werden. Das Netz der deutschen Auslandshandelskammern, welches vor allem der Unterstützung von KMU dient, soll weiter unterstützt werden, um für die deutsche Wirtschaft das große Potenzial zu heben. Gemeinsam mit dem Auslandshandelskammernetz wird die GTAI die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte fortsetzen und ausländische Unternehmen beraten, die in Deutschland investieren wollen. Bei der Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort stehen zwei Ziele im Vordergrund: die Förderung des positiven Images des Reiselands Deutschland im Ausland sowie die Wertschöpfung durch Reisen nach Deutschland. Die Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen internationalen Organisationen dienen dem Interesse Deutschlands, an der Gestaltung der internationalen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen mitzuwirken und insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den Abbau von Marktzugangsschranken hinzuwirken. Der Bedarf an kritischen Rohstoffen ist erheblich. Ziel des Rohstofffonds ist es daher, einen Beitrag für resiliente Lieferketten und zur Sicherung der Importwege für stategische Rohstoffe zu leisten und die Abhängigkeit von anderen Ländern zu reduzieren. Hierfür wird sich der Bund über die KfW an stategischen Rohstoffprojekten beteiligen. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 7, 8, 9, 13 und 17 der DNS bei. - 62 - 0903 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 686 90 Stiftung Umweltenergierecht Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 4)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 Zusammen........................................................................ 2,0 2,0 2,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 10,0 10,0 5,8 E 14................................................................................... 16,8 16,8 7,7 E 13................................................................................... 2,6 2,6 10,5 E 11................................................................................... 3,0 3,0 2,0 E 9b................................................................................... 1,0 1,0 0,8 E 8..................................................................................... 1,0 - - E 7..................................................................................... 0,1 1,2 0,8 E 6..................................................................................... 3,0 3,0 2,3 Zusammen........................................................................ 37,5 37,6 29,9 Insgesamt.......................................................................... 39,5 39,6 31,9 - 228 - 0903 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0904 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) - 229 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

Relationen