Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1106
selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, bei der beruflichen
Reintegration unterstützt (SDGs 4, 8).
Überblick zum Kapitel 1106
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 104
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 581 347
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 581 451
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 289 2 294 +995 2 883
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 2 379 2 212 +167 2 290
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 187 382 156 119 +31 263 369 941 483 934
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 193 050 160 625 +32 425 369 941 489 107
davon nicht flexibilisiert........................................... 193 050 160 625 +32 425 369 941 489 107
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 127 759
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 45 653
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 41 203
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 40 853
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 50
- 40 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
104
Übrige Einnahmen
272 01
-253
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 1106 Tit. 686 21, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01
und 527 01.
272 02
-253
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds -
-
542 345
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, Kap. 0902
Tit. 686 05, 686 07, 686 08, 686 10, 686 12, Kap. 0903 Tit. 686 41,
Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1106 Tit. 686 11, 686 12, Kap. 1112 Tit.
422 01, 428 01, Kap. 1601 Tit. 686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02,
Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21, 684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit.
684 07, Kap. 1712 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 2502 Tit. 686 05,
Kap. 3002 Tit. 681 01, 685 20, 685 41, 685 42, 685 45, Kap. 3003 Tit.
685 07, Kap. 3004 Tit. 683 03 und Kap. 3012 Tit. 427 09.
Erläuterungen:
Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU)
dient der Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das
wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Hier werden
die ESF-Mittel, deren Zahlung nur auf Antrag und gegen Nachweis
entsprechender Ausgaben erfolgt, vereinnahmt und an die programmumsetzenden Stellen
weitergeleitet (BMFTR, BMBFSFJ, BMWE, BMWSB, BMUKN, BMI, BA, BVA,
BAMF, DRV, KBS).
272 03
-253
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen
Maßnahmen
-
-
34 232
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
687 32.
- 41 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
272 04
-253
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten benachteiligten Personen
-
-
4 770
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 1106 Tit. 686 41, 686 42, Kap. 1112 Tit. 422 01
und 428 01.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(883)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen
Sozialfonds (ESF, ESF Plus) und Kofinanzierung der Kosten für technische
Hilfe
(160 288)
(129 398)
(342 684)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
1. Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der
EU) und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) sind die wichtigsten
Instrumente der EU zur Förderung der Humanressourcen. Sie fördern innerhalb
der Europäischen Union Maßnahmen, die die nationale Arbeitsmarktpolitik
ergänzen.
Im Jahr 2025 werden Mittel der Förderperiode 2014 - 2020 und Mittel der
Förderperiode 2021 - 2027 zur Auszahlung kommen.
2. Die nationalen Kofinanzierungsmittel für die technische Hilfe sind in dieser
Titelgruppe zusammengefasst.
3. ESF- und ESF Plus-Mittel der technischen Hilfe werden als zweckgebundene
Einnahme bei Tit. 272 02 verbucht und über die Titel 686 11 bis 686 12
ausgezahlt.
427 19
-253
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
709
890
933
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 42 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
459 19
-253
Vermischte Personalausgaben 2 580
1 404
1 690
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
542 11
-013
Öffentlichkeitsarbeit 566
432
370
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
544 11
-253
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 336
911
237
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 425 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 125 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 125 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 125 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 50 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
547 11
-253
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1 311
700
1 604
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 100 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
686 11
-253
Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds zu
laufenden Maßnahmen
-
-
253 045
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu
erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben
aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese
Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese
Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr
zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch
soweit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht
- 43 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 11 (Titelgruppe 01)
zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen
Titeln, insbesondere bei den Titeln 427 19, 459 19, 542 11, 544 11 und 547 11.
686 12
-253
Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus
Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds
-
-
262 684
94 685
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, Kap. 0902 Tit.
686 05, 686 07, 686 08, 686 10, 686 12, Kap. 0903 Tit. 686 41,
Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1601
Tit. 686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, Kap. 1703 Tit. 684 12,
684 21, 684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1712
Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 2502 Tit. 686 05, Kap. 3002 Tit.
681 01, 685 20, 685 41, 685 42, 685 45, Kap. 3003 Tit. 685 07,
Kap. 3004 Tit. 683 03 und Kap. 3012 Tit. 427 09.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Vor Verwendung der Mittel ist der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages über die damit zu finanzierenden Maßnahmen
zu unterrichten.
686 13
-253
Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme 154 786
125 061
80 000
38 659
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 120 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 40 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 40 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 40 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 427 49, 459 49, 542 21, 542 41, 544 21, 544 41, 547 41,
686 22 und 686 43.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet
werden. Im Ansatz sind Bundesmittel für die sogenannte Technische Hilfe, d. h.
Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation
der ESF-Bundesprogramme mitveranschlagt.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
(100)
(-)
(226)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 44 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
542 21
-013
Öffentlichkeitsarbeit -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
544 21
-253
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
686 21
-253
Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung
-
-
226
473
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Dies gilt auch für
zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls
Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese
Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese
Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht
mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Die wegen
negativen Förderbescheides ausbleibenden Einnahmen sind noch im Jahr des
Förderbescheides bei anderen Ausgaben im Epl. 11 in gleicher Höhe
außerhalb gesetzlicher Leistungen haushaltsmäßig einzusparen.
686 22
-253
Kofinanzierung der Zuschüsse des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF)
100
-
24
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 250 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Internationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der Arbeits- und
Sozialpolitik
(32 662)
(31 227)
(27 031)
532 34
-029
Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits-
und Sozialpolitik
166
169
68
- 45 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
684 31
-253
Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen
Arbeitskräfte aus der Europäischen Union
4 200
3 996
3 792
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 4 200 T€
684 32
-313
Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel
596
510
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 184 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 728 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 728 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 728 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
687 31
-022
Beiträge an internationale Organisationen 27 700
26 552
23 306
Haushaltsvermerk:
Erstattungen auf die Mitgliedsbeiträge zur Internationalen
Arbeitsorganisation fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationale Arbeitsorganisation in Genf.................................. 6,11 24 474 CHF 26 004 - 26 004
Rechtsgrundlage: Vertrag
Zweck: Internationale Arbeitsnormen
2. Sonstige....................................................................................... 196 1 500 1 696
Zusammen........................................................................................ 26 200 1 500 27 700
Differenzen durch Rundung möglich
687 32
-253
Verwendung von Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen
Maßnahmen
-
-
27 031
68 775
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 0902 Tit. 686 10 und 686 12.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 46 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Hilfsfonds
für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und
Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe
(-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
ist erstmalig für die Förderperiode 2014 bis 2020 eingerichtet worden.
Die letzten Projekte wurden in 2022 abgeschlossen und in 2023 abgerechnet. Für
2025 wird noch mit finanziellen Korrekturen und Erstattungen gerechnet. In der
Förderperiode 2021 - 2027 geht der EHAP dann als EHAP Plus in dem ESF Plus
(Tgr. 01) auf.
427 49
-253
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
-
154
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
459 49
-253
Vermischte Personalausgaben -
-
106
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
542 41
-013
Öffentlichkeitsarbeit -
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
544 41
-253
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
- 47 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
547 41
-253
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
11
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
686 41
-253
Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten benachteiligten Personen zu laufenden Maßnahmen
-
-
1 655
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 42.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
Erläuterungen:
Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch
soweit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht
zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen
Titeln, insbesondere bei den Titeln 427 49, 459 49, 542 41, 544 41 und 547 41.
686 42
-253
Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus
Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 41.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
686 43
-253
Kofinanzierung der EHAP-Programme 2014 - 2020 -
-
-480
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
- 48 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Im Kapitel 1107 sind die Ausgaben für Maßnahmen
zur Arbeitswelt im Wandel und Fachkräftesicherung
veranschlagt. Es umfasst im Wesentlichen Ausgaben für:
1. Maßnahmen zur Flankierung des Strukturwandels der
Arbeitswelt, zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs
und Weiterbildung (Titel 544 06, 545 01, 684 01, 684 02
- SDGs 4, 8),
2. Maßnahmen der „Denkfabrik Digitale
Arbeitsgesellschaft“ (Titel 684 11 - SDG 8),
3. Mittel als zweckgebundene Zuweisung an die Länder
für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft
Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (Titel 632 01, 882 01 -
SDGs 3, 8), Institut für Arbeitsforschung an der TU
Dortmund (IfADo),
4. Maßnahmen für den „Prozess der gesellschaftlichen
Verantwortung von Unternehmen“ - Corporate Social
Responsibility (CSR Titel 684 08 - SDGs 8, 12),
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Digitalisierung, Dekarbonisierung, als Reaktion auf die
Auswirkungen des Klimawandels sowie die demografische
Entwicklung sind wesentliche Treiber des andauernden und
umfassenden strukturellen Wandels der Arbeitswelt. Die Zukunft des
Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt davon ab, wie gut
es gelingen wird, die Fachkräftebasis zu sichern und zu
erweitern. Eine vorausschauende Fachkräftesicherung bleibt eine
der wichtigsten nationalen Herausforderungen und ist mehr
denn je eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik.
Hierzu hat sich die Bundesregierung mit der
Fachkräftestrategie auf Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern verständigt
(Aus- und Weiterbildung, Erwerbsbeteiligung, Arbeitskultur,
Einwanderung). Zentrale Maßnahmen der Fachkräftestrategie
ebenso wie der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS)
werden in mehreren Titeln umgesetzt (SDGs 4, 8).
Um mehr Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt
herzustellen und den Zugang zu Weiterbildung zu erleichtern, wird
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit eine Nationale
Online Weiterbildungsplattform (NOW) entwickelt (SDGs 4,
8).
In kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) ist die
Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten geringer als in
Großunternehmen. Die stärkere Vernetzung zwischen den
regionalen Akteuren der Weiterbildungslandschaft und des
Arbeitsmarktes kann hier gezielt und wirkungsvoll ansetzen, um
die Weiterbildungsberatung vor Ort für Unternehmen und
Ratsuchende zu stärken und für passende
Qualifizierungsangebote und Bildungsentscheidungen zu sorgen. Deshalb soll
der flächendeckende Aufbau von Weiterbildungsagenturen
(WBA) nachhaltig unterstützt werden (SDGs 4, 8).
Die sozialpartnerschaftlich getragene Initiative Neue
Qualität der Arbeit (INQA) unterstützt insbesondere die
Beschäftigten in KMU, im Wandel der Arbeitswelt mit
niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangeboten. In den Projekten
werden unter Beteiligung der Beschäftigten betriebliche
Handlungsstrategien z. B. für ein gesundes Arbeiten von älteren
Beschäftigten, für Diversität und für eine partizipative
Arbeitskultur entwickelt (SDG 8). Regionale Netzwerke zur
Fachkräftesicherung werden durch das INQA-Netzwerkbüro unterstützt,
um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte im
Strukturwandel durch das Zusammenwirken aller regionalen
Arbeitsmarktakteure effizienter zu sichern (SDG 8).
Die Gestaltung der digitalen Transformation von Wirtschaft
und Gesellschaft ist eine Priorität der Bundesregierung, auch
vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der
Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes
zu erhöhen. Der sozialen Gestaltung der digitalen Arbeitswelt
kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Abteilung
"Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft" analysiert - u.a. mit
Instrumenten der Strategischen Vorschau die arbeits- und
gesellschaftspolitischen Herausforderungen und Chancen, die
sich aus technologischen Entwicklungen wie bspw.
Künstlicher Intelligenz (KI) sowie daraus resultierenden neuen
datengetriebenen Geschäftsmodellen ergeben und entwickelt
politische Gestaltungsansätze für die Arbeitsgesellschaft der
Zukunft. Im Rahmen der Umsetzung der KI-Strategie der
Bundesregierung hat die Denkfabrik u. a. ein Observatorium für
Künstliche Intelligenz eingerichtet, dessen Fokus die
Anwendung von KI in Unternehmen und Verwaltung ist, und mit Civic
Coding eine Struktur aufgebaut, um die Gesellschaft in die
Gestaltung von KI einzubeziehen. Darüber hinaus entwickelt
die Denkfabrik gesetzliche Regelungen für neue
Herausforderungen wie die Arbeit in der Plattformökonomie, oder den
Beschäftigtendatenschutz in einer Arbeitswelt, die zunehmend
von neuen Technologien und automatisierten Systemen
geprägt ist (SDG 8).
Maßnahmen zum Sozialstaatsdialog zielen darauf ab, die
sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest und krisenresilient
weiterzuentwicklen. Dazu werden u.a. wissenschaftliche
Analysen und Forschung beauftragt und Gestaltungsideen von
Praktikerinnen und Praktikern, Bürgerinnen und Bürger
sowie betroffenen Gruppen und deren Verbänden mittels
beteiligungsorientierter Formate einbezogen (SDGs 1, 5, 8, 10, 16).
Das Institut für Arbeitsforschung Dortmund (IfADo)
erforscht Potenziale und Risiken moderner Arbeit. Aus den
Ergebnissen werden Prinzipien zur leistungs- und
gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitswelt abgeleitet (SDGs 3, 8).
Auch in dieser transformativen Arbeitswelt müssen sichere
und gesunde Arbeitsbedingungen durch einen zeitgerechten
Arbeitsschutz gewährleistet bleiben. Arbeit hat sich dabei an
den Menschen anzupassen. Hierfür ist das Arbeitsschutzrecht
praxisgerecht auszustalten und die Prävention
arbeitsbedingter Erkrankungen zu stärken. Um Arbeitsplätze in Zeiten
massiver Veränderungen modern, menschengerecht und
zukunftsfähig zu gestalten, sind neue, breit getragene Strategien
und praktische Lösungen gefragt. Diese sollen im Programm
ARBEIT: SICHER + GESUND in einem kollaborativen
Prozess ermittelt, entwickelt und erprobt werden (SDG 3, 8).
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Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung 1107
Die Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von
Unternehmen - Corporate Social Responsibility (CSR) trägt zu
einer sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung
bei. Im Kern geht es darum, Unternehmen dabei zu
unterstützen, CSR im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten
Wertschöpfungskette zu realisieren. Dabei stehen
insbesondere die Umsetzung und Weiterentwicklung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), die Erfüllung der Vorgaben
des EU-Lieferkettengesetzes sowie die Weiterentwicklung des
Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Fokus
SDGs 8, 12).
Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
(GDA) soll das Arbeitsschutzsystem in Deutschland
kontinuierlich modernisiert und Anreize für Betriebe geschaffen
werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
weiter zu stärken. Die Träger (Bund, Länder und
Unfallversicherungsträger) haben sich zu gemeinsamen
Präventionshandeln verpflichtet. Im Fokus der dritten GDA-Periode von 2021
bis 2025 steht die Gefährdungsbeurteilung sowie die
Verbesserung des Arbeitsschutzes in den Bereichen physische und
psychische Belastung und krebserregende Stoffe (SDGs 3, 8).
Überblick zum Kapitel 1107
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 254
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 254
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 260 - +260 3 295
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 4 116 4 150 -34 2 904 3 319
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 41 509 72 028 -30 519 81 729 74 168
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 005 1 005 - 729
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 46 890 77 183 -30 293 84 633 81 511
davon nicht flexibilisiert........................................... 46 890 77 183 -30 293 84 633 81 511
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 36 132
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 14 953
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 12 052
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 9 127
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