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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 1106 selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, bei der beruflichen Reintegration unterstützt (SDGs 4, 8). Überblick zum Kapitel 1106 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 104 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 581 347 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 581 451 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 3 289 2 294 +995 2 883 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 2 379 2 212 +167 2 290 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 187 382 156 119 +31 263 369 941 483 934 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 193 050 160 625 +32 425 369 941 489 107 davon nicht flexibilisiert........................................... 193 050 160 625 +32 425 369 941 489 107 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 127 759 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 45 653 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 41 203 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 40 853 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 50 - 40 - 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -860 Vermischte Einnahmen - - 104 Übrige Einnahmen 272 01 -253 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1106 Tit. 686 21, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01 und 527 01. 272 02 -253 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds - - 542 345 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, Kap. 0902 Tit. 686 05, 686 07, 686 08, 686 10, 686 12, Kap. 0903 Tit. 686 41, Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1106 Tit. 686 11, 686 12, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1601 Tit. 686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21, 684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1712 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 2502 Tit. 686 05, Kap. 3002 Tit. 681 01, 685 20, 685 41, 685 42, 685 45, Kap. 3003 Tit. 685 07, Kap. 3004 Tit. 683 03 und Kap. 3012 Tit. 427 09. Erläuterungen: Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU) dient der Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Hier werden die ESF-Mittel, deren Zahlung nur auf Antrag und gegen Nachweis entsprechender Ausgaben erfolgt, vereinnahmt und an die programmumsetzenden Stellen weitergeleitet (BMFTR, BMBFSFJ, BMWE, BMWSB, BMUKN, BMI, BA, BVA, BAMF, DRV, KBS). 272 03 -253 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen - - 34 232 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 32. - 41 - Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten 1106 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 272 04 -253 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen - - 4 770 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1106 Tit. 686 41, 686 42, Kap. 1112 Tit. 422 01 und 428 01. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (883) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF, ESF Plus) und Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe (160 288) (129 398) (342 684) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: 1. Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU) und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) sind die wichtigsten Instrumente der EU zur Förderung der Humanressourcen. Sie fördern innerhalb der Europäischen Union Maßnahmen, die die nationale Arbeitsmarktpolitik ergänzen. Im Jahr 2025 werden Mittel der Förderperiode 2014 - 2020 und Mittel der Förderperiode 2021 - 2027 zur Auszahlung kommen. 2. Die nationalen Kofinanzierungsmittel für die technische Hilfe sind in dieser Titelgruppe zusammengefasst. 3. ESF- und ESF Plus-Mittel der technischen Hilfe werden als zweckgebundene Einnahme bei Tit. 272 02 verbucht und über die Titel 686 11 bis 686 12 ausgezahlt. 427 19 -253 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 709 890 933 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 42 - 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 459 19 -253 Vermischte Personalausgaben 2 580 1 404 1 690 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 542 11 -013 Öffentlichkeitsarbeit 566 432 370 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 544 11 -253 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 336 911 237 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 425 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 125 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 125 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 125 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 50 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 547 11 -253 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1 311 700 1 604 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 100 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 686 11 -253 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds zu laufenden Maßnahmen - - 253 045 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch soweit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht - 43 - Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten 1106 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 11 (Titelgruppe 01) zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen Titeln, insbesondere bei den Titeln 427 19, 459 19, 542 11, 544 11 und 547 11. 686 12 -253 Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds - - 262 684 94 685 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, Kap. 0902 Tit. 686 05, 686 07, 686 08, 686 10, 686 12, Kap. 0903 Tit. 686 41, Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1601 Tit. 686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21, 684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1712 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 2502 Tit. 686 05, Kap. 3002 Tit. 681 01, 685 20, 685 41, 685 42, 685 45, Kap. 3003 Tit. 685 07, Kap. 3004 Tit. 683 03 und Kap. 3012 Tit. 427 09. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Vor Verwendung der Mittel ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die damit zu finanzierenden Maßnahmen zu unterrichten. 686 13 -253 Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme 154 786 125 061 80 000 38 659 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 120 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 40 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 427 49, 459 49, 542 21, 542 41, 544 21, 544 41, 547 41, 686 22 und 686 43. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet werden. Im Ansatz sind Bundesmittel für die sogenannte Technische Hilfe, d. h. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation der ESF-Bundesprogramme mitveranschlagt. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (100) (-) (226) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 44 - 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 542 21 -013 Öffentlichkeitsarbeit - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. 544 21 -253 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. 686 21 -253 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung - - 226 473 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Die wegen negativen Förderbescheides ausbleibenden Einnahmen sind noch im Jahr des Förderbescheides bei anderen Ausgaben im Epl. 11 in gleicher Höhe außerhalb gesetzlicher Leistungen haushaltsmäßig einzusparen. 686 22 -253 Kofinanzierung der Zuschüsse des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF) 100 - 24 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Internationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik (32 662) (31 227) (27 031) 532 34 -029 Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik 166 169 68 - 45 - Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten 1106 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 684 31 -253 Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen Arbeitskräfte aus der Europäischen Union 4 200 3 996 3 792 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 4 200 T€ 684 32 -313 Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel 596 510 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 184 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 728 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 728 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 728 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 687 31 -022 Beiträge an internationale Organisationen 27 700 26 552 23 306 Haushaltsvermerk: Erstattungen auf die Mitgliedsbeiträge zur Internationalen Arbeitsorganisation fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationale Arbeitsorganisation in Genf.................................. 6,11 24 474 CHF 26 004 - 26 004 Rechtsgrundlage: Vertrag Zweck: Internationale Arbeitsnormen 2. Sonstige....................................................................................... 196 1 500 1 696 Zusammen........................................................................................ 26 200 1 500 27 700 Differenzen durch Rundung möglich 687 32 -253 Verwendung von Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen - - 27 031 68 775 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0902 Tit. 686 10 und 686 12. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. - 46 - 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 04 Tgr. 04 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe (-) (-) Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist erstmalig für die Förderperiode 2014 bis 2020 eingerichtet worden. Die letzten Projekte wurden in 2022 abgeschlossen und in 2023 abgerechnet. Für 2025 wird noch mit finanziellen Korrekturen und Erstattungen gerechnet. In der Förderperiode 2021 - 2027 geht der EHAP dann als EHAP Plus in dem ESF Plus (Tgr. 01) auf. 427 49 -253 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 154 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. 459 49 -253 Vermischte Personalausgaben - - 106 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. 542 41 -013 Öffentlichkeitsarbeit - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 544 41 -253 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. - 47 - Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten 1106 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 547 41 -253 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 11 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. 686 41 -253 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zu laufenden Maßnahmen - - 1 655 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 42. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch soweit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen Titeln, insbesondere bei den Titeln 427 49, 459 49, 542 41, 544 41 und 547 41. 686 42 -253 Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen - - - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 41. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 686 43 -253 Kofinanzierung der EHAP-Programme 2014 - 2020 - - -480 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. - 48 - 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel 1107 sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Arbeitswelt im Wandel und Fachkräftesicherung veranschlagt. Es umfasst im Wesentlichen Ausgaben für: 1. Maßnahmen zur Flankierung des Strukturwandels der Arbeitswelt, zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs und Weiterbildung (Titel 544 06, 545 01, 684 01, 684 02 - SDGs 4, 8), 2. Maßnahmen der „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ (Titel 684 11 - SDG 8), 3. Mittel als zweckgebundene Zuweisung an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (Titel 632 01, 882 01 - SDGs 3, 8), Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo), 4. Maßnahmen für den „Prozess der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen“ - Corporate Social Responsibility (CSR Titel 684 08 - SDGs 8, 12), Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Digitalisierung, Dekarbonisierung, als Reaktion auf die Auswirkungen des Klimawandels sowie die demografische Entwicklung sind wesentliche Treiber des andauernden und umfassenden strukturellen Wandels der Arbeitswelt. Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt davon ab, wie gut es gelingen wird, die Fachkräftebasis zu sichern und zu erweitern. Eine vorausschauende Fachkräftesicherung bleibt eine der wichtigsten nationalen Herausforderungen und ist mehr denn je eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik. Hierzu hat sich die Bundesregierung mit der Fachkräftestrategie auf Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern verständigt (Aus- und Weiterbildung, Erwerbsbeteiligung, Arbeitskultur, Einwanderung). Zentrale Maßnahmen der Fachkräftestrategie ebenso wie der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) werden in mehreren Titeln umgesetzt (SDGs 4, 8). Um mehr Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt herzustellen und den Zugang zu Weiterbildung zu erleichtern, wird gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit eine Nationale Online Weiterbildungsplattform (NOW) entwickelt (SDGs 4, 8). In kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) ist die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten geringer als in Großunternehmen. Die stärkere Vernetzung zwischen den regionalen Akteuren der Weiterbildungslandschaft und des Arbeitsmarktes kann hier gezielt und wirkungsvoll ansetzen, um die Weiterbildungsberatung vor Ort für Unternehmen und Ratsuchende zu stärken und für passende Qualifizierungsangebote und Bildungsentscheidungen zu sorgen. Deshalb soll der flächendeckende Aufbau von Weiterbildungsagenturen (WBA) nachhaltig unterstützt werden (SDGs 4, 8). Die sozialpartnerschaftlich getragene Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unterstützt insbesondere die Beschäftigten in KMU, im Wandel der Arbeitswelt mit niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangeboten. In den Projekten werden unter Beteiligung der Beschäftigten betriebliche Handlungsstrategien z. B. für ein gesundes Arbeiten von älteren Beschäftigten, für Diversität und für eine partizipative Arbeitskultur entwickelt (SDG 8). Regionale Netzwerke zur Fachkräftesicherung werden durch das INQA-Netzwerkbüro unterstützt, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte im Strukturwandel durch das Zusammenwirken aller regionalen Arbeitsmarktakteure effizienter zu sichern (SDG 8). Die Gestaltung der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist eine Priorität der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zu erhöhen. Der sozialen Gestaltung der digitalen Arbeitswelt kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Abteilung "Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft" analysiert - u.a. mit Instrumenten der Strategischen Vorschau die arbeits- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen und Chancen, die sich aus technologischen Entwicklungen wie bspw. Künstlicher Intelligenz (KI) sowie daraus resultierenden neuen datengetriebenen Geschäftsmodellen ergeben und entwickelt politische Gestaltungsansätze für die Arbeitsgesellschaft der Zukunft. Im Rahmen der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung hat die Denkfabrik u. a. ein Observatorium für Künstliche Intelligenz eingerichtet, dessen Fokus die Anwendung von KI in Unternehmen und Verwaltung ist, und mit Civic Coding eine Struktur aufgebaut, um die Gesellschaft in die Gestaltung von KI einzubeziehen. Darüber hinaus entwickelt die Denkfabrik gesetzliche Regelungen für neue Herausforderungen wie die Arbeit in der Plattformökonomie, oder den Beschäftigtendatenschutz in einer Arbeitswelt, die zunehmend von neuen Technologien und automatisierten Systemen geprägt ist (SDG 8). Maßnahmen zum Sozialstaatsdialog zielen darauf ab, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest und krisenresilient weiterzuentwicklen. Dazu werden u.a. wissenschaftliche Analysen und Forschung beauftragt und Gestaltungsideen von Praktikerinnen und Praktikern, Bürgerinnen und Bürger sowie betroffenen Gruppen und deren Verbänden mittels beteiligungsorientierter Formate einbezogen (SDGs 1, 5, 8, 10, 16). Das Institut für Arbeitsforschung Dortmund (IfADo) erforscht Potenziale und Risiken moderner Arbeit. Aus den Ergebnissen werden Prinzipien zur leistungs- und gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitswelt abgeleitet (SDGs 3, 8). Auch in dieser transformativen Arbeitswelt müssen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen durch einen zeitgerechten Arbeitsschutz gewährleistet bleiben. Arbeit hat sich dabei an den Menschen anzupassen. Hierfür ist das Arbeitsschutzrecht praxisgerecht auszustalten und die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen zu stärken. Um Arbeitsplätze in Zeiten massiver Veränderungen modern, menschengerecht und zukunftsfähig zu gestalten, sind neue, breit getragene Strategien und praktische Lösungen gefragt. Diese sollen im Programm ARBEIT: SICHER + GESUND in einem kollaborativen Prozess ermittelt, entwickelt und erprobt werden (SDG 3, 8). - 49 - Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung 1107 Die Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen - Corporate Social Responsibility (CSR) trägt zu einer sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung bei. Im Kern geht es darum, Unternehmen dabei zu unterstützen, CSR im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten Wertschöpfungskette zu realisieren. Dabei stehen insbesondere die Umsetzung und Weiterentwicklung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), die Erfüllung der Vorgaben des EU-Lieferkettengesetzes sowie die Weiterentwicklung des Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Fokus SDGs 8, 12). Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) soll das Arbeitsschutzsystem in Deutschland kontinuierlich modernisiert und Anreize für Betriebe geschaffen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten weiter zu stärken. Die Träger (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) haben sich zu gemeinsamen Präventionshandeln verpflichtet. Im Fokus der dritten GDA-Periode von 2021 bis 2025 steht die Gefährdungsbeurteilung sowie die Verbesserung des Arbeitsschutzes in den Bereichen physische und psychische Belastung und krebserregende Stoffe (SDGs 3, 8). Überblick zum Kapitel 1107 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 254 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - 254 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 260 - +260 3 295 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 4 116 4 150 -34 2 904 3 319 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 41 509 72 028 -30 519 81 729 74 168 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 005 1 005 - 729 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 46 890 77 183 -30 293 84 633 81 511 davon nicht flexibilisiert........................................... 46 890 77 183 -30 293 84 633 81 511 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 36 132 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 14 953 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 12 052 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 9 127 - 50 -

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