Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2026
Einzelplan 30
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung ........................................................................... 7
Einnahmen-Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz........................... 9
Ausgaben-Tgr. 10 Begabtenförderung.................................................................................................................. 11
Ausgaben-Tgr. 20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung............................................................ 14
Ausgaben-Tgr. 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf...................................................................................... 17
Ausgaben-Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)....................................................................... 21
Ausgaben-Tgr. 70 Europäische Schulen............................................................................................................... 23
Ausgaben-Tgr. 80 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung....................................................................... 25
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 27
3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems ................................................................... 28
Ausgaben-Tgr. 01 Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems....................................................... 33
Ausgaben-Tgr. 10 Geistes- und Sozialwissenschaften......................................................................................... 37
Ausgaben-Tgr. 20 Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS),
Bonn...................................................................................................................................................................... 38
Ausgaben-Tgr. 30 Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG), Bonn........................................................... 40
Ausgaben-Tgr. 40 Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG), Berlin.................. 41
Ausgaben-Tgr. 50 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)................................................................................. 45
Ausgaben-Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung.............. 46
Ausgaben-Tgr. 70 Leistungen für europäische und internationale Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen........................................................................................................................................................................ 48
Ausgaben-Tgr. 80 Abwicklung Deutsche Historische Institute Rom und Paris..................................................... 51
Ausgaben-Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer
Stiftung gGmbH)................................................................................................................................................... 52
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 53
Anlage zur Drucksache 21/600
(Einzelplan 30)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
3004 Forschung für Innovationen, Hightech Agenda Deutschland ............................................................................... 61
Ausgaben-Tgr. 10 Neue Konzepte und regionale Förderung............................................................................... 73
Ausgaben-Tgr. 20 Ausgaben für den Schutz der Informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 76
Ausgaben-Tgr. 30 Innovation durch Lebenswissenschaften................................................................................. 81
Ausgaben-Tgr. 40 Nachhaltigkeit, Klima, Energie................................................................................................. 85
Ausgaben-Tgr. 50 Ausgewählte Schwerpunkte der Grundlagenforschung.......................................................... 90
Ausgaben-Tgr. 60 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München 92
Ausgaben-Tgr. 70 Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) und Berliner Institut für
Gesundheitsforschung (BIH)................................................................................................................................. 96
Ausgaben-Tgr. 90 Großforschungseinrichtungen sächsische Lausitz und mitteldeutsches Revier und KI-
Kompetenzzentren....................................................................................................................................................... 106
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 109
3010 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 123
Ausgaben-Tgr. 10 Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE).............................................................. 124
Ausgaben-Tgr. 20 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH............................................ 125
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 127
3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 129
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 130
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 133
3012 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 136
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 142
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 143
Übersicht 2 Projektträger und Projektbegleiter des BMFTR ................................................................................ 150
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 155
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) nimmt die Aufgaben der
Bundesregierung auf dem Gebiet der Bildungs- und Forschungspolitik
wahr. Bildung, Forschung und Innovation sind der Schlüssel
zur Lösung der Herausforderungen unserer Zeit. Investitionen
in Bildung und Forschung sind Zukunftsinvestitionen. Sie
sichern langfristig Wachstum, Wohlstand und
Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland.
Bildung erschließt den Menschen den Zugang zu Wissen und
ermöglicht wirtschaftliche, soziale, kulturelle und digitale
Teilhabe und Aufstieg.
Die Aufgaben des BMFTR für ein leistungsfähiges
Bildungswesen umfassen den gesamten Lebensverlauf. Sie reichen
von der frühen Bildung über Studium, Berufsausbildungs- und
Ausbildungsförderung bis zur Erwachsenenbildung
(lebensbegleitendes Lernen), auch im höheren Alter. Das BMFTR
trägt damit entlang der jeweiligen Verantwortungsbereiche von
Bund und Ländern zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit
des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich
bei. Wichtige Schwerpunkte sind der Einsatz für mehr
Chancengerechtigkeit und Qualität im Bildungssystem, die
Sicherung des Fachkräfteangebots für Wirtschaft und Wissenschaft
sowie die Gestaltung eines zukunftsfähigen Bildungswesens.
Hierzu fördert das BMFTR auch die Kompetenzentwicklung
von Lernenden und Lehrenden in einer digital geprägten Welt.
Zudem unterstützt das BMFTR Länder und Kommunen bei
gezielten Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur
(etwa über das Startchancen-Programm), in die digitale
schulische Bildungsinfrastruktur und in den Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote.
Deutschland ist Innovationsland und ein weltweit führender
Standort für Wissenschaft, Forschung und Innovation.
Grundlegend ist, dass die Wissenschaftslandschaft kooperativ,
europäisch und international vernetzt, sicher, arbeitsteilig und
polyzentrisch aufgestellt ist. Das BMFTR gestaltet die
Rahmenbedingungen des Wissenschafts- und Innovationssystems
maßgeblich mit. Davon profitieren Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen in ihren
Aktivitäten in Forschung und Entwicklung (FuE) gleichermaßen.
Mit der Hightech_Agenda_Deutschland richtet die
Bundesregierung ihre Ful-Politik entlang prioritärer
Schlüsseltechnologien neu aus. Durch eine schnellere Entwicklung und
Verwertung von Technologien und die konsequente Ausrichtung auf
den Aufbau von Technologiekapazitäten und Wertschöpfung
in Deutschland und Europa will die Bundesregierung die
Innovations- und Wirtschaftskraft deutlich erhöhen.
Die Gesundheitsforschung widmet sich den genetischen
Grundlagen, der Entstehung und Prävention von Krankheiten,
der wirksamen Bekämpfung von Infektions- und
Volkskrankheiten, der Digitalisierung und Personalisierung der Medizin,
der globalen Gesundheit und der Versorgung kranker und
pflegebedürftiger Menschen.
Für eine nachhaltige Transformation entlang der Agenda 2030
sowie die Sicherung der Souveränität und Zukunftsfähigkeit
Deutschlands und Europas sind die vorausschauende
Förderung innovativer Technologien und Sozialer Innovationen,
auch in länderübergreifenden Forschungsverbünden,
unverzichtbar. Das BMFTR fördert deshalb Bildungsmaßnahmen
und Forschungsvorhaben, welche die Grundlagen für
nachhaltiges Handeln schaffen und konkrete Lösungswege für die
prioritären Transformationsbereiche der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie bereitstellen.
Um die technologische Souveränität Deutschlands und
Europas zu stärken, zu verteidigen und in Teilen
zurückzugewinnen, fördert das BMFTR insbesondere mit der
Hightech_Agenda_Deutschland die Erforschung von
Schlüsseltechnologien, deren Transfer in die Anwendung, den Aufbau
und Betrieb der dafür notwendigen Infrastruktur und die
Sicherung der relevanten Kompetenzen sowie der
Fachkräftebasis. Neben den prioritären Schlüsseltechnologien
Künstliche Intelligent, Quantentechnologien, Mikroelektronik,
Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung
sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität der
Hightech_Agenda_Deutschland liegen inhaltliche Schwerpunkte
auf neuen Materialien, IT-Sicherheit,
Kommunikationstechnologien, Höchstleistungsrechnen, Produktionstechnologien.
Die Förderung umfasst auch Maßnahmen zum Ausbau
europäischer und internationaler Kooperationen. Für Deutschland
ist es essentiell, in die weltweiten Wissensströme und
Innovationsprozesse eingebunden zu sein und gleichzeitig die
Forschungssicherheit zu verbessern. Nur so können wir unsere
Wettbewerbsfähigkeit sichern zur Bewältigung der globalen
Herausforderungen beitragen und resilienter werden.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzung von
Forschungsergebnissen in die Praxis gelegt. Hierunter fallen u. a.
Prototyp- und Demonstrationsanlagen, Reallabore und
Experimentierräume, Untersuchungen von FuE-Aspekten zu
technischen Regeln, Normen und Standards, die Unterstützung
von technologieorientierten und sozial-innovativen
Unternehmensgründungen aus der Forschung heraus sowie das
Setzen innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen. Ziel ist eine
neue Transfer- und Gründungskultur in Deutschland.
Der Wissenschaftskommunikation kommt angesichts der
aktuellen Herausforderungen eine besondere Rolle zu. Sie trägt
grundlegend zu Vertrauen in die Wissenschaft bei und
fördert die Resilienz der Gesellschaft. Ziel des BMFTR ist es,
die Wissenschaftskommunikation und den
Wissenschaftsjournalismus in Deutschland zu stärken. Dafür wird die
Wissenschaftskommunikation als zentraler Bestandteil im
Wissenschaftssystem verankert.
Aus den für die Projektförderung sowie für gesetzliche
Leistungen veranschlagten Mitteln dürfen ferner Ausgaben
für vorbereitende und begleitende Studien und Gutachten
(einschließlich externer Beratung und Begutachtung
einzelner Fördermaßnahmen), für die Bereitstellung von
aussagefähigen Datengrundlagen, für die im Rahmen der
Projektzielsetzungen erforderliche kommunikative Verbreitung der
Förderbedingungen und Ergebnisse, für die Verbreitung von
Fachinformationen für die Öffentlichkeit, für den wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch im nationalen und internationalen
Rahmen sowie für die Erstattung von Aufwendungen für
Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen der Bewerbung um
Fördermittel aus den Forschungsrahmenprogrammen der EU
geleistet werden. Bei den in der Regel nicht rückzahlbaren
Zuwendungen für FuEProjekte in der gewerblichen Wirtschaft wird
eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
Das BMFTR trägt insbesondere zu den „Sustainable
Development Goals“ (SDGs) 4 „Hochwertige Bildung“ und 9
„Industrie, Innovation und Infrastruktur“ bei, sowie, da Bildung und
Forschung zentrale Treiber für Nachhaltigkeit darstellen, zu
zahlreichen weiteren SDGs: SDG 2 „Kein Hunger“, SDG 3
- 3 -
Vorwort 30
„Gesundheit und Wohlergehen“, SDG 5
„Geschlechtergleichheit“, SDG 6 „Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“,
SDG 7 „Bezahlbare und saubere Energie“, SDG 8
„Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, SDG 10 „Weniger
Ungleichheit“, SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“,
SDG 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“, SDG 13
„Maßnahmen zum Klimaschutz“, SDG 14 „Leben unter
Wasser“, SDG 15 „Leben an Land“ und SDG 17 „Partnerschaften
zur Erreichung der Ziele“.
- 4 -
30 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 30
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 245 40 245 - 78 678
Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 88 802
Gesamteinnahmen.................................................. 51 251 51 251 - 167 480
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 172 065 167 369 +4 696 11 124 161 354
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 162 041 160 066 +1 975 7 597 147 045
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 565 176 18 671 014 -105 838 176 260 17 713 210
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 790 838 3 931 346 -1 140 508 5 677 3 712 001
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -431 125 -552 117 +120 992 -
Gesamtausgaben.................................................... 21 258 995 22 377 678 -1 118 683 200 658 21 733 610
davon flexibilisiert.................................................... 241 866 243 818 -1 952 16 565 223 163
davon nicht flexibilisiert........................................... 21 017 129 22 133 860 -1 116 731 184 093 21 510 447
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 963 066 882 766 +80 300 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 140 767 137 085 +3 682 11 543 131 862
Aus Hauptgruppe 5................................................. 32 635 33 370 -735 2 921 24 483
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 58 072 62 117 -4 045 78 56 852
Aus Hauptgruppe 7................................................. 85 100 -15 134 35
Aus Hauptgruppe 8................................................. 10 307 11 146 -839 1 889 9 931
Zusammen.............................................................. 241 866 243 818 -1 952 16 565 223 163
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 300 675
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 718 900
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 725 750
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 527 300
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 062 875
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 192 350
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 71 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 2 500
- 5 -
Überblick zum Einzelplan 30
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 3004 Tgr. 20 dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 3004 Tit. 686 06, Kap. 3011 Tit. 981 01 und Kap. 3012 Tit. 831 01.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 3004 Tgr. 20 dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3011 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3011
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Detailinformationen zu den Projektträgern und Projektbegleitern des BMFTR ergeben sich aus der Übersicht 2.
Angewandte Kurse:
1 CHF = 1,06247 EUR.
- 6 -
30 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind die wesentlichen Schwerpunkte der
Bildungspolitik mit Ausnahme der Hochschulfinanzierung
zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere die Zuweisungen
an die Länder im Rahmen des DigitalPakts Schule zur
Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur in Höhe von
80 Mio. Euro und Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im
Lebenslauf mit einem Gesamtvolumen von rd. 264 Mio. Euro.
Hinzu kommen Ausgaben zur Modernisierung und Stärkung
der beruflichen Bildung in Höhe von rd. 388 Mio. Euro.
Darüber hinaus sind hier folgende Studien-, Fortbildungs-
und sonstige individuelle Bildungsfinanzierung durch den
Bund mit insgesamt über 3,2 Mrd. Euro verankert:
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Leistungen nach
dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG),
Leistungen der Begabtenförderungswerke, berufliche
Begabtenförderung und nationales Stipendienprogramm
(Deutschlandstipendium).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Im Kontext der grundlegenden gesellschaftlichen
Transformationsprozesse kommt der Stärkung des Lernens im
Lebenslauf wesentliche Bedeutung zu. Hierfür müssen
entsprechende Möglichkeiten und Anreize geschaffen sowie die
Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden.
Frühe Bildung in hoher Qualität ist eine entscheidende
Voraussetzung für einen gelingenden Bildungs- und Lebensweg
aller Kinder. Indem sie die Integrations- und Teilhabechancen
befördert, trägt sie zu einer ganzheitlichen Kindesentwicklung
bei. BMFTR fördert daher verschiedene Projekte zum Erwerb
von Grundkompetenzen beim Lesen sowie mathematischer
und naturwissenschaftlicher Grundfertigkeiten. Durch
empirische Bildungsforschung, Monitoring und innovative
Entwicklungsvorhaben, u. a. in der "Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte“, wird die Professionalisierung der
pädagogischen Fachkräfte als Qualitätskriterium gefördert.
Mit dem DigitalPakt Schule (DPS) unterstützt der Bund die
Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale
Bildungsinfrastruktur. Ziele sind der flächendeckende Auf- und
Ausbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur
unter dem Primat der Pädagogik. Vor allem die
länderübergreifenden Vorhaben als Teil des DPS schaffen Kooperationen
und zeigen nachhaltig den Mehrwert des DPS innerhalb des
föderalen Systems.
Zur Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Umgang mit
digitalen Medien im Unterricht fördert das BMFTR
„Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in
Schule und Weiterbildung“ in Kooperation mit den Ländern.
Die Qualifizierung der Lehrkräfte, die Stärkung
diversitätssensiblen Handlungswissens zur Verbesserung der
Bildungsteilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie eine
verbesserte Diagnostik in der inklusiven Bildung über alle
Bildungsbereiche hinweg unterstützt das BMFTR vor allem durch
die Förderung von Forschungs- und Transferaktivitäten.
Gemeinsam mit den Ländern fördert der Bund im Rahmen
der Initiative "Leistung macht Schule" leistungsstarke und
potenziell besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler,
sowie mit "Schule macht stark" eine Initiative zur
Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen. Im
Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" sollen
gerade bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen über
außerschulische Angebote neue Zugänge zur Bildung eröffnet
werden.
Durch das Bildungsmonitoring sichern und verbessern Bund
und Länder die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens
mithilfe der Bereitstellung von evidenzbasiertem Wissen für
bildungsrelevante Entscheidungen und Reformen im
Bildungssystem. Mit dem "Rahmenprogramm empirische
Bildungsforschung“ bündelt das BMFTR die Forschungsförderung zu
zukunftsträchtigen Handlungsfeldern im Bildungsbereich und
unterstützt so die Evidenzbasierung der Bildungspolitik. Im
Rahmen der Förderung von Bildungskommunen, z. B. durch
Forschung zu finanzieller Bildung und des Fachnetzwerks
kommunales Bildungsmanagement unterstützt das BMFTR
Städte und Landkreise dabei, ein datenbasiertes
Bildungsmanagement aufzubauen, um vor Ort passende
Bildungsangebote rund um gewählte Themenschwerpunkte für alle
Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können.
Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
ist eine wesentliche Aufgabe für das deutsche
Bildungssystem, da die zunehmende Globalisierung und der fortlaufende
ökologische und technologische Wandel in Wirtschaft und
Gesellschaft dazu führen, dass sich die
Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte stetig verändern. BMFTR verleiht der
beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der beruflichen
Neuorientierung neuen Schub mit dem Ziel, den zukünftig weiter
steigenden Fachkräftebedarf decken zu können und
bestmögliche individuelle Bildungschancen zu eröffnen.
Darüber hinaus müssen Aus- und Fortbildungsordnungen
kontinuierlich und bedarfsorientiert modernisiert und dadurch
verlässliche Grundlagen für eine zukunftsfeste berufliche
Ausbildung und Weiterqualifizierung geschaffen werden. Durch eine
frühzeitige individuelle Förderung soll die Zahl an
Schulabgängern ohne Schulabschluss weiter reduziert werden. Durch
eine intensivere Berufsorientierung soll der Übergang von
Schule in Ausbildung weiter verbessert werden. Maßnahmen, wie
etwa im Rahmen der Initiative "Abschluss und Anschluss -
Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss", beugen nicht nur
dem drohenden Fachkräftemangel vor, sondern auch einer
hohen Jugendarbeitslosigkeit, und tragen zur Stärkung des
Berufsbildungssystems bei. Ein neues Sonderprogramm soll
zur technologischen Innovation, individuelleren Beratung und
Betreuung sowie zur Internationalisierung in den
Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten beitragen, indem die Entwicklung
zukunftsweisender Konzepte für die Bildungsstätten der
Zukunft unterstützt wird.
- 7 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung