Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1104 Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1104 Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1104 Unfallversicherung Bund und Bahn /
Künstlersozialkasse
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
236 01
-223
Erstattungen von Verwaltungskosten der Unfallversicherung Bund und
Bahn
1 000
1 000
2 582
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 636 01.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel werden Erstattungen des Vorjahres der versicherten
Unternehmen, insbesondere Erstattungen der Streitkräfte nach dem NATO-Truppenstatut
und den Zusatzabkommen gemäß § 27b Abs. 2 der Satzung UVB, vereinnahmt.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
636 01
-223
Verwaltungskostenerstattung des Bundes an die Unfallversicherung
Bund und Bahn
9 900
9 280
4 400
9 648
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 236 01.
Erläuterungen:
Die Verwaltungskosten der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) werden
gemäß § 186 Abs. 4 SGB VII in Verbindung mit § 27b Abs. 3 der Satzung der
UVB pauschal von den Dienststellen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit
und den übrigen bei der UVB in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
einbezogenen Dienststellen und Einrichtungen erhoben.
636 02
-229
Verwaltungskostenerstattung des Bundes an die Künstlersozialkasse 26 613
16 121
15 826
15 087
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Gemäß § 34 Abs. 2 KSVG trägt der Bund die Verwaltungskosten der
Künstlersozialkasse.
636 03
-229
Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse 280 676
276 456
257 400
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
- 29 -
Unfallversicherung Bund und Bahn /
Künstlersozialkasse
1104
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 636 03
2. Aus den Ausgaben dürfen auch zinslose Betriebsmitteldarlehen zur
Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der Künstlersozialkasse
geleistet werden. Sie sind zurückzuzahlen, sobald und soweit sie
zur Sicherstellung der Liquidität der Künstlersozialkasse nicht mehr
benötigt werden.
3. Sofern die Darlehen bis zum Schluss des Haushaltsjahres nicht
zurückgezahlt werden können, sind sie spätestens mit dem
Bundeszuschuss des übernächsten Jahres zu verrechnen.
4. Die Ermächtigung kann wiederholt in Anspruch genommen werden.
Erläuterungen:
Gemäß § 34 Abs. 1 KSVG beträgt der Zuschuss des Bundes für das Kalenderjahr
20 Prozent der Ausgaben der Künstlersozialkasse; Überzahlungen sind mit dem
Bundeszuschuss des übernächsten Jahres zu verrechnen. Gemäß § 34 Abs. 3
KSVG dürfen die Leistungen des Bundes nur entsprechend dem jeweiligen
Ausgabebedarf in Anspruch genommen werden.
681 01
-223
Fremdrenten in der Unfallversicherung 15 500
17 000
14 400
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Zahlungen des Bundes und Erstattungen,
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Aufwendungen für Fremdrenten in der Unfallversicherung trägt der Bund in
den Fällen, in denen gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Fremdrentengesetz (FRG) und
Art. 6 § 1 Abs. 2 FANG die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) für die
Feststellung und Gewährung der Leistungen zuständig ist.
681 02
-223
Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung 105 212
102 570
102 185
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen, insbesondere aus Umlagebeiträgen, Zahlungen des
Bundes und Erstattungen, fließen den Ausgaben zu.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Ausgaben für die Unfallverhütung
und Erste Hilfe sowie mit Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen für Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
der bei deutschen Einrichtungen im Ausland beschäftigten Ortskräfte
geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. DDR-Altfälle..................................................................................... 75 000
2. DRK-Fälle........................................................................................ 16 500
3. Übrige Kosten.................................................................................. 13 712
Zusammen............................................................................................ 105 212
Die Finanzierung der Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn
(UVB) erfolgt gemäß § 186 Abs. 3 SGB VII durch ein Umlage- und
Erstattungsverfahren. Soweit nicht durch Beitragsumlagen oder durch einen Dritten finanziert,
erstattet das BMAS die sonstigen Aufwendungen der UVB gemäß § 186 Abs. 3
Satz 5 SGB VII (Defizithaftung des Bundes). Daneben erstattet das BMAS die
Aufwendungen für die Unfallversicherung für die nach § 125 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII
beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) Tätigen.
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1104 Unfallversicherung Bund und Bahn /
Künstlersozialkasse
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 31 -
Unfallversicherung Bund und Bahn /
Künstlersozialkasse
1104
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel 1105 umfasst die Einnahmen und Ausgaben des
Bundes zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen. Die finanziell bedeutsamsten Ausgabenblöcke
sind die Erstattung von Fahrgeldausfällen im Rahmen der
unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im
öffentlichen Personenverkehr (Titel 682 01, rd. 242 Mio. Euro,
SDG 1) sowie die Ausgaben zur Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes (Titelgruppe 01; rd. 134 Mio. Euro). Das im
Kapitel veranschlagte Ausgabensoll mindert sich gegenüber
2024 um rd. 134 Mio. Euro. Dies ist v. a. mit allein 100
Mio. Euro auf die planmäßige Absenkung des Ansatzes für
Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation (Titel 636 11)
zurückzuführen.
Politisch bedeutsame Titel sind zudem der Nationale
Aktionsplan (NAP) zur UN-Behindertenrechtskonvention (684 04, rd.
5,1 Mio. Euro) sowie die Kostenerstattung für die
Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Überwachungsstelle barrierefreie IT
(636 01, rd. 4,9 Mio. Euro) (SDG 10).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Ziel der Behindertenpolitik der Bundesregierung ist die
Stärkung der Chancengleichheit durch Nachteilsausgleich sowie
die Förderung von Inklusion als Voraussetzung für
Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung
bedrohter Menschen. Die Behindertenpolitik umfasst das Recht
1. der Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX,
2. der Gleichgestellung und Barrierefreiheit nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BBG),
3. der Gleichbehandlung nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz und den Grundsätzen der UN-
Behindertenrechtskonvention.
Menschen mit und ohne Behinderungen sollen von Anfang
an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben
und zusammenleben. Der Nationale Aktionsplan (NAP 2.0)
enthält eine Gesamtstrategie und beschreibt die
Herausforderungen und Vorhaben der Bundesregierung dafür. Er fasst die
behindertenpolitischen Ziele und Maßnahmen der
Bundesregierung zusammen und bündelt sie in einem
Maßnahmenkatalog.
Als Teil davon zeigt der Teilhabebericht, dass ein
realistisches, auf verlässlichen Zahlen fußendes und nicht länger
von Defiziten geprägtes Bild von Menschen mit
Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung zur Verwirklichung der
Inklusion ist. Auch in 2025 soll das seit 2021 durchgeführte
Teilhabesurvey fortgesetzt werden. Die dafür geplanten
Ausgaben sind ab 2025 im Forschungstitel (544 11, vorher im Titel
684 04) veranschlagt. Die Mittel des NAP-Titels (684 04, SDG
10) dienen den Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK, der
Förderung der politischen Partizipation der Menschen mit
Behinderungen sowie der Förderung des inklusiven Sports, um
die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu sichern.
Für die Umsetzung des BGG leistet die
Bundesfachstelle Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle zu Fragen der
Barrierefreiheit für Träger öffentlicher Gewalt auch
hinsichtlich der rechtlichen Entwicklung in Europa für zukünftige
Themen der Barrierefreiheit umfängliche Beratung für Wirtschaft,
Politik, den privaten Bereich und die Zivilgesellschaft. Zur
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von
Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wurde bei
der Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine unabhängige
Überwachungsstelle IT eingerichtet. Vor allem erfüllt sie die in
der EU-Richtlinie festgelegten Überwachungsaufgaben und
bereitet in Zusammenarbeit mit den obersten
Bundesbehörden und den Ländern die darauf basierende Berichterstattung
über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen
Anwendungen öffentlicher Stellen an die Europäische Kommission
vor (SDG 8, 10).
Die Bundesregierung will Barrieren in allen Lebensbereichen
abbauen, deshalb hat sie im Herbst 2022 die
ressortübergreifende Bundesinitiative Barrierefreiheit ins Leben gerufen. Im
Rahmen der Bundesinitiative will die Bundesregierung die
Öffentlichkeit sensibilisieren und Gesetze und Verordnungen
überarbeiten, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und
privaten Bereich zu stärken. Schwerpunkte in der Initiative sind
zunächst die Themenfelder Mobilität, Wohnen, Gesundheit und
Digitales (SDG 8, 10).
Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen und zur Verbesserung ihrer Teilhabemöglichkeiten
finanziert das BMAS bundesweit ergänzende
niederigschwellige Beratungsangebote zu Leistungen der Rehabilitation und
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diese
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wird unabhängig
von der Beratung durch Leistungsträger und
Leistungserbringer erbracht (Titel 684 17, SDG 10).
Mit den Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation
(Titel 636 11) werden seit 2019 innovative Wege erprobt, wie
die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit nicht nur
vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen besser als bisher
erhalten oder wiederhergestellt und die Zusammenarbeit der
Akteure weiter verbessert werden kann.
Zur Begleitung und wissenschaftlichen Untersuchung der
Umsetzung des BTHG hat 2017 ein mehrstufiger und
engmaschiger Prozess unter Beteiligung der Länder und Träger der
Eingliederungshilfe begonnen. Mit dem Forschungstitel 544 11
werden zunehmend auch andere Forschungsprojekte zur
Inklusion von Menschen mit Behinderungen umgesetzt.
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