Buchhandel und Verlage in Deutschland stärken
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Buchhandel und Verlage in Deutschland stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8399
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Sven Lehmann, Misbah Khan, Dr. Andreas Audretsch, Awet
Tesfaiesus, Marlene Schönberger, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anja Reinalter,
Dr. Anna Lührmann, Denise Loop, Michael Kellner, Claudia Roth, Julia Schneider,
Till Steffen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Buchhandel und Verlage in Deutschland stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Buchhandlungen und Verlage sind ein Herzstück der kulturellen und kreativen
Vielfalt in unserem Land. Das nationale und internationale Verständnis von
Deutschland als Kulturnation ist stark geprägt durch hiesige Literatur, Bücher und
Autor*innen.
Autor*innen und Übersetzer*innen erzählen Geschichten, präsentieren
Perspektiven und ermöglichen kulturelles Wissen und Verständigung. Orte der Literatur,
zu denen Buchhandlungen genauso gehören wie Festivals, Buchclubs und
Literaturhäuser, sind Anlaufpunkte für Austausch, Kultur, Bildung und Wissen. Sie
beleben Innenstädte, fördern das Interesse an und Verständnis für Lesen, dienen als
Kulturvermittler und wirken gegen Vereinzelung und Einsamkeit.
Lesen bereichert um neue Sichtweisen und Eindrücke. Lesen ist eine
Schlüsselkompetenz in der Bildungsbiografie jedes Menschen. Buchhandel und Verlage
stärken an verschiedensten Stellen demokratierelevante Fähigkeiten und haben
damit eine Wirkmacht, die über das Buch als Wirtschaftsgut weit hinausgeht.
Insbesondere kleinen und unabhängigen Buchhandlungen und Verlagen kommt
hierbei eine wichtige Rolle zu, denn sie sorgen für den Erhalt der thematischen
Vielfalt auf dem Buchmarkt und geben unterrepräsentierten Perspektiven einen
gesellschaftlichen Raum. Dass diese Vielfalt schützenswert und schützbar ist, zeigt
sich auch in der Einführung der gesetzlichen Buchpreisbindung, die ein
verlässlicher Pfeiler in der Sicherung von Vielfalt auf dem Markt geworden ist.
Und doch steht die Buch- und Verlagsbranche in Deutschland unter Druck: Die
rasanten technologischen Entwicklungen, vor allem im Bereich Künstlicher
Intelligenz, haben teilweise disruptive Auswirkungen auf die Arbeitsrealität all jener,
die in der Buchbranche tätig sind. Da, wo KI Chancen ermöglicht, bedarf es in
den Verlagen entsprechender Investitionen, die Kleinst- und Kleinverlage oftmals
überfordern. Hohe Gewerbemieten, steigende Personalkosten, bürokratische
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Anforderungen, sinkende Kundenfrequenz durch zunehmenden Leerstand in den
Innenstädten und Gemeinden sowie der boomende Onlinehandel beeinträchtigen
zudem die Umsätze der Buchhandlungen und Verlage und wirken sich auf alle
Glieder des Ökosystems Buch aus.
Zudem attestieren Studien Kindern und Jugendlichen rasant schwindende und
unzureichende Lesekompetenzen und warnen vor den Auswirkungen auf die weitere
Bildungsbiografie und Chancengerechtigkeit. So sanken die Lesekompetenzen
der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland in der PISA-Studie
2025 erneut. Mittlerweile 32 Prozent der 15-Jährigen verfehlen das
Mindestniveau und haben somit Schwierigkeiten, Texte sinnentnehmend zu lesen.
Um all diesen Herausforderungen zu begegnen, braucht es gezielte Maßnahmen,
die besonders die unabhängige Verlags- und Buchhandelsbranche langfristig
stärken. Hierbei ist es notwendig, die politische Unterstützung für die Buchhandels-
und Verlagsbranche vom Kopf auf die Füße zu stellen und zu einem Schwerpunkt
der Kulturpolitik zu machen. Planungssicherheit und nachhaltige Unterstützung
für die Branche entstehen auf Dauer nicht durch Einzelbegutachtungen und
Preisverleihungen, sondern durch ein objektives, transparentes und kriteriengeleitetes
System. Nur mit einer rechtssicheren, unabhängigen und finanziell langfristig
stabilen Ausgestaltung der Förderinstrumente und Schutzmechanismen wird es
gelingen, die lebendige Vielfalt der Buchhandels- und Verlagsbranche zu erhalten
und auszubauen.
Der Deutsche Verlags- und der Buchhandlungspreis würdigen die herausragende
Arbeit von Verlagen und Buchhandlungen. Sie wirken jedoch nur punktuell und
kurzfristig und können die vielfältigen Herausforderungen der Verlagsbranche
wie steigende Betriebskosten, verändertes Kaufverhalten,
Transformationsprozesse etc. nicht kompensieren.
Außerdem haben Eingriffe des Kulturstaatsministers in die Entscheidungen der
unabhängigen Jury beim Buchhandlungspreis 2026 und in andere etablierte
Verfahren zur Wahrung der Kunstfreiheit und Staatsferne das Vertrauen in das
Handeln der Bundesregierung massiv beschädigt. Inzwischen hat auch ein Gutachten
des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom Juli 2026 bestätigt, dass das
sogenannte „Haber-Verfahren“ zur Überprüfung kulturpolitischer Förderungen
weder rechtssicher noch ausreichend transparent gestaltet ist. Nur mit einer klaren
Kurskorrektur und einem künftigen Verzicht auf die Anwendung des „Haber-
Verfahrens“ lässt sich das verlorene Vertrauen zurückgewinnen. Grundvoraussetzung
hierfür ist, dass zunächst der Kulturstaatsminister seinerseits der Buch- und der
Kulturbranche das entsprechende Vertrauen entgegenbringt.
Es braucht eine strukturelle Verlagsförderung: Eine gezielte Förderung schafft
verlässliche, auch überjährige Planungssicherheit für kleine, unabhängige
Verlage. Sie ermöglicht es den geförderten Verlagen, ihre kulturell wertvolle Arbeit
zukunftsfähig aufzustellen und stärkt die Vielfalt der Bücher und der
Verlagslandschaft in Deutschland langfristig und nachhaltig. Indem die Verlage frei und
flexibel die bewilligten Fördermittel einsetzen können, entstehen weitere, indirekte
Fördereffekte für die Kreativszene in Deutschland – wenn z.B. Autor*innen,
Lektorat und Übersetzung angemessen honoriert werden können.
Insbesondere der Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf die Kreativwirtschaft
und Buchbranche ist unbestritten. KI kann neue Formen künstlerischen
Ausdrucks ermöglichen, Zugänge zu Literatur und Bildung erleichtern und
Produktionsabläufe effizienter machen. Entscheidend ist, ob es gelingt, Innovation mit
Fairness, Transparenz und dem Schutz kreativer Leistung zu verbinden. Denn die
Situation in Bereichen wie Übersetzung, Lektorat oder Covergestaltung verändert
sich durch den Einsatz von KI bereits spürbar, für viele Kreative existenziell.
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Dabei sind es die Werke der Kreativen, mit denen die KI-Systeme oft ohne
Wissen, Zustimmung oder Vergütung der Urheber*innen trainiert wurden. Hier
braucht es Verpflichtungen zur Transparenz und zur Verantwortungsübernahme
der Anbieter von KI, sowie ein zeitgemäßes, robustes Urheberrecht. Nur so kann
die Buchbranche langfristig von Chancen und Möglichkeiten von KI profitieren.
Auch kulturelle Bildung trägt zur Stärkung der Buchhandels- und Verlagsbranche
bei. Die Förderung der Lesekompetenz als lebenslanger Lernprozess ist nicht nur
ein Schlüsselfaktor für erfolgreiche Bildungsbiografien und
Chancengerechtigkeit, sondern bildet zugleich die Voraussetzung dafür, dass der Nachwuchs für die
Branche und für die gesamte Kulturlandschaft in Deutschland gefördert wird. Die
Kultur- und Medienbranche ist angewiesen auf Nachwuchs, sowohl auf Seiten des
Publikums als auch auf Seiten der Produktion.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien vorgenommen,
die Vielfalt auf dem Buchmarkt und die Leseförderung zu stärken. Nicht nur ist
dies unkonkret, es wurde auch bisher nichts davon in die Tat umgesetzt, im
Gegenteil. Vielmehr wurden durch die Bundesregierung Zeit und Vertrauen
verspielt. Es braucht jetzt dringend wirksame Maßnahmen und neue
Förderinstrumente. Eine zukunftsgerichtete und verantwortungsvolle Kulturpolitik muss das
„Ökosystem Buch“ in seiner ganzen Breite in den Blick nehmen durch
verlässliche Rahmenbedingungen, strukturelle Stärkung und eine umfassende lebenslange
Leseförderung. Nur dann kann die Buchhandlungs- und Verlagsbranche ihre
zentrale wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung für eine starke Demokratie, eine
vielfältige und lebendige Gesellschaft und als entscheidender Teil der deutschen
Wirtschaft entfalten und ihre kreative Kraft für die Zukunft bewahren.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1) einen Gesetzentwurf zur strukturellen Förderung kleiner und
unabhängiger Verlage vorzulegen, der
a) kleine und unabhängige Verlage fördert, die
i) ihr Verlagsprogramm kulturell ausgerichtet haben,
ii) einen durchschnittlichen Jahresumsatz von maximal zwei
Millionen Euro haben und damit in die Gruppe der
Kleinstunternehmen im Sinne der De-Minimis-Verordnung der EU fallen,
iii) mindestens seit drei Jahren als unabhängige Verlage ihren Sitz
in Deutschland haben,
iv) professionelle Standards in der Betriebsführung und in der
Verlagstätigkeit – einschließlich Lektorat, Korrektorat, Herstellung,
Marketing, Vertrieb – einhalten,
v) regelmäßig und jährlich eigene Titel verlegen und;
vi) ihren Gesamtumsatz überwiegend mit ihrer Verlagstätigkeit
erwirtschaften;
b) die Zuwendungen als programmbezogene, nicht als institutionelle
Förderung vorsieht;
2) im Rahmen des Vergabeverfahrens für den Deutschen Verlagspreis und
den Deutschen Buchhandlungspreis auf die Überprüfung von
Buchhandlungen und Verlagen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (sog.
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„Haber-Verfahren“) zu verzichten, das Vergabeverfahren stattdessen
vollständig rechtssicher und transparent zu gestalten und sich damit zur
Unabhängigkeit der jeweiligen Jury und ihren Empfehlungen zu
bekennen;
3) zügig die von Bundesbildungsministerin Karin Prien angekündigte
„Nationale Lesestrategie“ zu erarbeiten und die Förderung der
Lesekompetenz ab dem frühen Kindesalter und entlang der gesamten
Bildungsbiografie im Sinne des lebenslangen Lernens zu unterstützen, indem
insbesondere das bestehende Programm „Lesestart 1, 2, 3“ verstetigt und
ausgebaut wird, sodass jeweils eine gesamte Geburtskohorte von dem
Programm profitieren kann;
4) wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Urheber*innen und
Rechteinhaber*innen gegenüber Plattformen und KI-Anbietern gesetzlich zu
verankern und sich für entsprechende Nachschärfungen in Deutschland
und auf EU-Ebene einzusetzen, darunter
a) eine Verpflichtung für Anbieter generativer KI, die Nutzung
urheberrechtlich geschützter Werke für das Training ihrer Modelle so zu
dokumentieren und offenzulegen, dass Urheber*innen ihre Rechte
wirksam durchsetzen können;
b) ein verbindlicher und maschinenlesbarer Rechtevorbehalt sowie
geeignete Beweislastregeln, die der bestehenden
Informationsasymmetrie zwischen KI-Anbietern und Rechteinhaber*innen
entgegenwirken;
c) faire und durchsetzbare Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle für
die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke;
d) eine ausreichende personelle und fachliche Ausstattung der
zuständigen Aufsichtsbehörden, sodass die Transparenzpflichten der KI-
Verordnung wirksam und einheitlich durchgesetzt werden können;
5) die Buch- und Verlagsbranche dabei zu unterstützen, geeignete
Maßnahmen zur Transparenz von KI-Nutzung im Entstehungs- und
Vermarktungsprozess von Büchern, wie z.B. Kennzeichnungs-Label, zu
entwickeln;
6) als Gegenmaßnahme zu Leerstand, Spekulationen und überhöhten
Gewerbemieten ein differenziertes Gewerbemietrecht einzuführen, das
wichtige Quartiers‑ und Sozialinfrastrukturen – und damit auch lokale
Buchhandlungen und andere Lese- und Kulturorte – in angespannten
Gewerbemietmärkten wirksam schützt.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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