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Buchhandel und Verlage in Deutschland stärken

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8399 · Antrag · Original ↗

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Buchhandel und Verlage in Deutschland stärken Deutscher Bundestag Drucksache 21/8399 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Misbah Khan, Dr. Andreas Audretsch, Awet Tesfaiesus, Marlene Schönberger, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anja Reinalter, Dr. Anna Lührmann, Denise Loop, Michael Kellner, Claudia Roth, Julia Schneider, Till Steffen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Buchhandel und Verlage in Deutschland stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Buchhandlungen und Verlage sind ein Herzstück der kulturellen und kreativen Vielfalt in unserem Land. Das nationale und internationale Verständnis von Deutschland als Kulturnation ist stark geprägt durch hiesige Literatur, Bücher und Autor*innen. Autor*innen und Übersetzer*innen erzählen Geschichten, präsentieren Perspektiven und ermöglichen kulturelles Wissen und Verständigung. Orte der Literatur, zu denen Buchhandlungen genauso gehören wie Festivals, Buchclubs und Literaturhäuser, sind Anlaufpunkte für Austausch, Kultur, Bildung und Wissen. Sie beleben Innenstädte, fördern das Interesse an und Verständnis für Lesen, dienen als Kulturvermittler und wirken gegen Vereinzelung und Einsamkeit. Lesen bereichert um neue Sichtweisen und Eindrücke. Lesen ist eine Schlüsselkompetenz in der Bildungsbiografie jedes Menschen. Buchhandel und Verlage stärken an verschiedensten Stellen demokratierelevante Fähigkeiten und haben damit eine Wirkmacht, die über das Buch als Wirtschaftsgut weit hinausgeht. Insbesondere kleinen und unabhängigen Buchhandlungen und Verlagen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu, denn sie sorgen für den Erhalt der thematischen Vielfalt auf dem Buchmarkt und geben unterrepräsentierten Perspektiven einen gesellschaftlichen Raum. Dass diese Vielfalt schützenswert und schützbar ist, zeigt sich auch in der Einführung der gesetzlichen Buchpreisbindung, die ein verlässlicher Pfeiler in der Sicherung von Vielfalt auf dem Markt geworden ist. Und doch steht die Buch- und Verlagsbranche in Deutschland unter Druck: Die rasanten technologischen Entwicklungen, vor allem im Bereich Künstlicher Intelligenz, haben teilweise disruptive Auswirkungen auf die Arbeitsrealität all jener, die in der Buchbranche tätig sind. Da, wo KI Chancen ermöglicht, bedarf es in den Verlagen entsprechender Investitionen, die Kleinst- und Kleinverlage oftmals überfordern. Hohe Gewerbemieten, steigende Personalkosten, bürokratische V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Anforderungen, sinkende Kundenfrequenz durch zunehmenden Leerstand in den Innenstädten und Gemeinden sowie der boomende Onlinehandel beeinträchtigen zudem die Umsätze der Buchhandlungen und Verlage und wirken sich auf alle Glieder des Ökosystems Buch aus. Zudem attestieren Studien Kindern und Jugendlichen rasant schwindende und unzureichende Lesekompetenzen und warnen vor den Auswirkungen auf die weitere Bildungsbiografie und Chancengerechtigkeit. So sanken die Lesekompetenzen der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland in der PISA-Studie 2025 erneut. Mittlerweile 32 Prozent der 15-Jährigen verfehlen das Mindestniveau und haben somit Schwierigkeiten, Texte sinnentnehmend zu lesen. Um all diesen Herausforderungen zu begegnen, braucht es gezielte Maßnahmen, die besonders die unabhängige Verlags- und Buchhandelsbranche langfristig stärken. Hierbei ist es notwendig, die politische Unterstützung für die Buchhandels- und Verlagsbranche vom Kopf auf die Füße zu stellen und zu einem Schwerpunkt der Kulturpolitik zu machen. Planungssicherheit und nachhaltige Unterstützung für die Branche entstehen auf Dauer nicht durch Einzelbegutachtungen und Preisverleihungen, sondern durch ein objektives, transparentes und kriteriengeleitetes System. Nur mit einer rechtssicheren, unabhängigen und finanziell langfristig stabilen Ausgestaltung der Förderinstrumente und Schutzmechanismen wird es gelingen, die lebendige Vielfalt der Buchhandels- und Verlagsbranche zu erhalten und auszubauen. Der Deutsche Verlags- und der Buchhandlungspreis würdigen die herausragende Arbeit von Verlagen und Buchhandlungen. Sie wirken jedoch nur punktuell und kurzfristig und können die vielfältigen Herausforderungen der Verlagsbranche wie steigende Betriebskosten, verändertes Kaufverhalten, Transformationsprozesse etc. nicht kompensieren. Außerdem haben Eingriffe des Kulturstaatsministers in die Entscheidungen der unabhängigen Jury beim Buchhandlungspreis 2026 und in andere etablierte Verfahren zur Wahrung der Kunstfreiheit und Staatsferne das Vertrauen in das Handeln der Bundesregierung massiv beschädigt. Inzwischen hat auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom Juli 2026 bestätigt, dass das sogenannte „Haber-Verfahren“ zur Überprüfung kulturpolitischer Förderungen weder rechtssicher noch ausreichend transparent gestaltet ist. Nur mit einer klaren Kurskorrektur und einem künftigen Verzicht auf die Anwendung des „Haber- Verfahrens“ lässt sich das verlorene Vertrauen zurückgewinnen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass zunächst der Kulturstaatsminister seinerseits der Buch- und der Kulturbranche das entsprechende Vertrauen entgegenbringt. Es braucht eine strukturelle Verlagsförderung: Eine gezielte Förderung schafft verlässliche, auch überjährige Planungssicherheit für kleine, unabhängige Verlage. Sie ermöglicht es den geförderten Verlagen, ihre kulturell wertvolle Arbeit zukunftsfähig aufzustellen und stärkt die Vielfalt der Bücher und der Verlagslandschaft in Deutschland langfristig und nachhaltig. Indem die Verlage frei und flexibel die bewilligten Fördermittel einsetzen können, entstehen weitere, indirekte Fördereffekte für die Kreativszene in Deutschland – wenn z.B. Autor*innen, Lektorat und Übersetzung angemessen honoriert werden können. Insbesondere der Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf die Kreativwirtschaft und Buchbranche ist unbestritten. KI kann neue Formen künstlerischen Ausdrucks ermöglichen, Zugänge zu Literatur und Bildung erleichtern und Produktionsabläufe effizienter machen. Entscheidend ist, ob es gelingt, Innovation mit Fairness, Transparenz und dem Schutz kreativer Leistung zu verbinden. Denn die Situation in Bereichen wie Übersetzung, Lektorat oder Covergestaltung verändert sich durch den Einsatz von KI bereits spürbar, für viele Kreative existenziell. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Dabei sind es die Werke der Kreativen, mit denen die KI-Systeme oft ohne Wissen, Zustimmung oder Vergütung der Urheber*innen trainiert wurden. Hier braucht es Verpflichtungen zur Transparenz und zur Verantwortungsübernahme der Anbieter von KI, sowie ein zeitgemäßes, robustes Urheberrecht. Nur so kann die Buchbranche langfristig von Chancen und Möglichkeiten von KI profitieren. Auch kulturelle Bildung trägt zur Stärkung der Buchhandels- und Verlagsbranche bei. Die Förderung der Lesekompetenz als lebenslanger Lernprozess ist nicht nur ein Schlüsselfaktor für erfolgreiche Bildungsbiografien und Chancengerechtigkeit, sondern bildet zugleich die Voraussetzung dafür, dass der Nachwuchs für die Branche und für die gesamte Kulturlandschaft in Deutschland gefördert wird. Die Kultur- und Medienbranche ist angewiesen auf Nachwuchs, sowohl auf Seiten des Publikums als auch auf Seiten der Produktion. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien vorgenommen, die Vielfalt auf dem Buchmarkt und die Leseförderung zu stärken. Nicht nur ist dies unkonkret, es wurde auch bisher nichts davon in die Tat umgesetzt, im Gegenteil. Vielmehr wurden durch die Bundesregierung Zeit und Vertrauen verspielt. Es braucht jetzt dringend wirksame Maßnahmen und neue Förderinstrumente. Eine zukunftsgerichtete und verantwortungsvolle Kulturpolitik muss das „Ökosystem Buch“ in seiner ganzen Breite in den Blick nehmen durch verlässliche Rahmenbedingungen, strukturelle Stärkung und eine umfassende lebenslange Leseförderung. Nur dann kann die Buchhandlungs- und Verlagsbranche ihre zentrale wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung für eine starke Demokratie, eine vielfältige und lebendige Gesellschaft und als entscheidender Teil der deutschen Wirtschaft entfalten und ihre kreative Kraft für die Zukunft bewahren. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1) einen Gesetzentwurf zur strukturellen Förderung kleiner und unabhängiger Verlage vorzulegen, der a) kleine und unabhängige Verlage fördert, die i) ihr Verlagsprogramm kulturell ausgerichtet haben, ii) einen durchschnittlichen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro haben und damit in die Gruppe der Kleinstunternehmen im Sinne der De-Minimis-Verordnung der EU fallen, iii) mindestens seit drei Jahren als unabhängige Verlage ihren Sitz in Deutschland haben, iv) professionelle Standards in der Betriebsführung und in der Verlagstätigkeit – einschließlich Lektorat, Korrektorat, Herstellung, Marketing, Vertrieb – einhalten, v) regelmäßig und jährlich eigene Titel verlegen und; vi) ihren Gesamtumsatz überwiegend mit ihrer Verlagstätigkeit erwirtschaften; b) die Zuwendungen als programmbezogene, nicht als institutionelle Förderung vorsieht; 2) im Rahmen des Vergabeverfahrens für den Deutschen Verlagspreis und den Deutschen Buchhandlungspreis auf die Überprüfung von Buchhandlungen und Verlagen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (sog. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. „Haber-Verfahren“) zu verzichten, das Vergabeverfahren stattdessen vollständig rechtssicher und transparent zu gestalten und sich damit zur Unabhängigkeit der jeweiligen Jury und ihren Empfehlungen zu bekennen; 3) zügig die von Bundesbildungsministerin Karin Prien angekündigte „Nationale Lesestrategie“ zu erarbeiten und die Förderung der Lesekompetenz ab dem frühen Kindesalter und entlang der gesamten Bildungsbiografie im Sinne des lebenslangen Lernens zu unterstützen, indem insbesondere das bestehende Programm „Lesestart 1, 2, 3“ verstetigt und ausgebaut wird, sodass jeweils eine gesamte Geburtskohorte von dem Programm profitieren kann; 4) wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Urheber*innen und Rechteinhaber*innen gegenüber Plattformen und KI-Anbietern gesetzlich zu verankern und sich für entsprechende Nachschärfungen in Deutschland und auf EU-Ebene einzusetzen, darunter a) eine Verpflichtung für Anbieter generativer KI, die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das Training ihrer Modelle so zu dokumentieren und offenzulegen, dass Urheber*innen ihre Rechte wirksam durchsetzen können; b) ein verbindlicher und maschinenlesbarer Rechtevorbehalt sowie geeignete Beweislastregeln, die der bestehenden Informationsasymmetrie zwischen KI-Anbietern und Rechteinhaber*innen entgegenwirken; c) faire und durchsetzbare Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke; d) eine ausreichende personelle und fachliche Ausstattung der zuständigen Aufsichtsbehörden, sodass die Transparenzpflichten der KI- Verordnung wirksam und einheitlich durchgesetzt werden können; 5) die Buch- und Verlagsbranche dabei zu unterstützen, geeignete Maßnahmen zur Transparenz von KI-Nutzung im Entstehungs- und Vermarktungsprozess von Büchern, wie z.B. Kennzeichnungs-Label, zu entwickeln; 6) als Gegenmaßnahme zu Leerstand, Spekulationen und überhöhten Gewerbemieten ein differenziertes Gewerbemietrecht einzuführen, das wichtige Quartiers‑ und Sozialinfrastrukturen – und damit auch lokale Buchhandlungen und andere Lese- und Kulturorte – in angespannten Gewerbemietmärkten wirksam schützt. Berlin, den 6. Oktober 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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