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Brücken bauen, Menschenrechte stärken - Für eine starke Partnerschaft zwischen Deutschland und der Türkei

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8397 · Antrag · Original ↗

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Brücken bauen, Menschenrechte stärken - Für eine starke Partnerschaft zwischen Deutschland und der Türkei Deutscher Bundestag Drucksache 21/8397 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Max Lucks, Claudia Roth, Deborah Düring, Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Robin Wagener, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Julian Joswig, Chantal Kopf, Sven Lehmann, Dr. Irene Mihalic, Sara Nanni, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brücken bauen, Menschenrechte stärken – Für eine starke Partnerschaft zwischen Deutschland und der Türkei Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Türkei sind geprägt von tiefen historischen, politischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Verflechtungen. Über Jahrzehnte hinweg wuchsen sie aus menschlichen Begegnungen und gegenseitigem Vertrauen. Insbesondere prägten Menschen mit Wurzeln in der Türkei Deutschland seit dem Gastarbeiterabkommen von 1961 maßgeblich in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik. Aus diesen politischen Verflechtungen wurde Nachbarschaft, Freundschaft und Familie. Diese tiefe gesellschaftliche Verbindung, die auch Deutschland als Zufluchtsort für viele Menschen vor brutalen Militärputschen und autoritären Regierungen in der Geschichte der Türkei einschließt, macht die deutsch- türkischen Beziehungen einzigartig. Besonders die Phasen konstruktiver EU-Beitrittsverhandlungen weckte große Hoffnungen auf eine Türkei, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Offenheit Brücken über gesellschaftliche Grenzen und Kulturen hinweg bauen können. Diese Perspektive stieß wichtige Reformen an und gab gerade einer jungen Generation das Gefühl europäischer Zugehörigkeit. Auch wenn dieser Prozess heute schwieriger geworden ist, bleibt die Vision einer engen Partnerschaft kraftvoll: Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis sind das Fundament für dauerhaften Frieden und Wohlstand. Deutschland und die Türkei tragen gemeinsam Verantwortung – für Dialog statt Spaltung, für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für kulturellen Austausch und für eine starke Zivilgesellschaft. Die Zukunft dieser Partnerschaft liegt nicht nur in Verträgen, sondern vor allem in den Millionen Menschen, die sie jeden Tag leben. Im Interesse dieser Menschen begründet sich die Notwendigkeit für eine Außenpolitik Deutschlands gegenüber der Türkei, die Partnerschaft zwischen den Gesellschaften stärkt und Orientierung für gemeinsame Werte bietet. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Türkei ist ein fester Bestandteil des politischen Europas. 1949 nahm sie die Einladung zur Mitgliedschaft in den Europarat an und wurde 1950 formal eines seiner ersten Mitglieder. Noch vor der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte sie die völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die als Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ist. Die Türkei und Deutschland verbinden historische Erfolge der Verbesserung der Grundrechte ihrer Bürger durch den Europarat. So ging die Einführung des Rechtes auf eine gewaltfreie Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland oder der Wiederaufbau demokratischer Strukturen in der Türkei nach der Militärdiktatur der 1980er Jahre maßgeblich mit Unterstützung des Europarates einher. Seit 1952 gehört die Türkei der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) an und bekennt sich als ein sicherheitspolitischer Partner zur Westbindung. Als NATO-Partnerin und Anrainerin des Schwarzen Meers ist sie insbesondere von wesentlicher sicherheitspolitischer Bedeutung im Südosten Europas. Die Türkei hat so zu Beginn der russischen Vollinvasion gegen die Ukraine mit der Schließung des Bosporus für russische Kriegsschiffe zu der Eindämmung der russischen Aggression beigetragen. Die bedeutenden Mitgliedschaften der Türkei in Europarat und NATO stehen exemplarisch für die tiefe Verbindung zwischen Deutschland und der Türkei durch viele internationale Organisationen, wie beispielweise auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Gleichzeitig zeichnet sich im Verhältnis der Türkei zu den internationalen Organisationen ein Spannungsfeld ab – die Liste dafür ist lang: So führte etwa die Verzögerung des Beitritts von Schweden und Finnland zur NATO, eine wirtschaftliche Annäherung an die sogenannten BRICS Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) entgegen der Westbindung, die wiederholte Missachtung völkerrechtlich verbindlicher Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder der Austritt aus der sogenannten Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zu erschwerten Verhältnissen. Und letztlich auch zu Zweifeln an der Integrität der Außenpolitik der Türkei. Eine entscheidende Ursache für diese außenpolitischen Umstände liegt im fundamentalen Umbruch des Regierungssystems der Türkei 2017. Mit dem neuen Präsidialsystem wurde die Macht in der Türkei stark beim Präsidenten gebündelt. Institutionen wie Zentralbank und Bankenaufsicht stehen seither stärker unter direkter Kontrolle der Regierung, wodurch ihre Unabhängigkeit eingeschränkt wurde. Auch der Rat der Richter und Staatsanwälte wurde neu organisiert: Ein Großteil seiner Mitglieder wird heute direkt oder indirekt vom Präsidentenlager bestimmt. Kritiker*innen sehen darin eine erhebliche Schwächung der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz. Das Fehlen einer unabhängigen Justiz führt zu Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen aus den Konventionen und Verträgen des Europarates. Hinweise auf diese Verpflichtungen sind daher keine pauschale Kritik an der Türkei. Sie sind Ausdruck des politischen Interesses gemeinsam in den Organisationen wie NATO, Europarat und OSZE zusammenarbeiten zu wollen. In den vergangenen Jahren hat sich die Lage der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei noch einmal erheblich verschlechtert. Künstler*innen, Journalist*innen und Oppositionspolitiker*innen, die von der Regierung unter Präsident Erdoğan als vermeintlich zu kritisch wahrgenommen werden, werden regelmäßig und willkürlich inhaftiert. Besonders deutlich zeigte sich diese Entwicklung im immer härteren Vorgehen gegen die prodemokratische Partei Halkların Demokratik Partisi (HDP). Im November 2016 wurden gewählte Abgeordnete, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. allen voran ihre ehemaligen Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, aus politischen Gründen inhaftiert. Die gleichen Einschüchterungsversuche durch Inhaftierungen und Absetzungen von progressiven Bürgermeister*innen sowie Parteimitgliedern wurden von einer weitestgehend politisierten Justiz insbesondere in den kurdischen Gebieten durchgeführt. Dieses Vorgehen wiederholte sich im März 2025 mit dem schwersten Angriff auf die größte Oppositionspartei Cumhuriyet Halk Partisi (CHP): Im März 2025 markierte die Inhaftierung des populären Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu durch eine politisierte Justiz einen neuen Tiefpunkt im Vorgehen gegen die demokratische Opposition. Ziel war es offensichtlich, einen aussichtsreichen Herausforderer für die Präsidentschaftswahl 2028 auszuschalten. Im Mai 2026 folgte die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel unter den zweifelhaften Vorwänden er habe seine Wahl zum Parteivorsitzenden durch Druck auf Delegierte, Job-Versprechen und sogar Stimmenkauf durchgesetzt. Diese Eingriffe der AKP/MHP-Regierung in die Personalentscheidungen der Opposition dienen der Machtsicherung und setzen sich auf kommunaler Ebene fort: Trotz des Wahlsiegs der CHP 2024 wurden bis April 2026 bereits 31 oppositionelle Bürgermeister*innen ihrer Ämter enthoben und zahlreiche Kommunen unter Zwangsverwaltung gestellt. Dabei hatte die CHP mit breiten Bündnissen, so auch mit der pro- demokratischen DEM Partei, Erdoğans AKP bei den Kommunalwahlen im Jahr 2024 deutlich geschlagen. Doch Parteineugründungen und die Kraft sich stets neu zu organisieren, zeigen den Widerstand der Demokratieverteidiger*innen gegen diesen Abbau demokratischer Prinzipien. Diese Bereitschaft wurde auch immer wieder durch hunderttausende Menschen unterstrichen, die für ihre demokratischen Grundrechte auf die Straße gegangen sind. Ein erschütterndes Symbol für die Instrumentalisierung der türkischen Justiz ist das Schicksal von Osman Kavala. Der Kunstmäzen, Menschenrechtler und Gründer der Stiftung Anadolu Kültür, ist seit Oktober 2017 willkürlich inhaftiert. Im April 2022 wurde er in einem politisch motivierten Prozess zu lebenslanger Haft unter verschärften Bedingungen verurteilt – ein Urteil, das das Oberste Berufungsgericht der Türkei im September 2023 bestätigte1. Ankara verweigert bis heute beharrlich die Umsetzung des wegweisenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 20192, das seine sofortige Freilassung forderte und ignoriert die erneute Verurteilung der türkischen Regierung durch das EGMR. Die Richter forderten mit ihrem Urteil vom 25.08.2026 wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung von Kavala. Diese fortgesetzte Missachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen hat den Europarat dazu veranlasst, ein historisches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei einzuleiten, das im Extremfall zum Ausschluss des Landes führen könnte. Die Fälle von Osman Kavala und Selahattin Demirtaş reihen sich damit in die Urteile des EGMR gegen die Türkei ein, die eindeutiger nicht hätten aufzeigen können, dass ihre Inhaftierung klare Menschenrechtsverletzungen darstellen. Aus dem Ausland gestellte Anfragen auf Haftbesuche, wie sie auch Bundestagsabgeordnete regelmäßig stellen, werden verweigert. Die türkische Führung scheint die Mitgliedschaft in der europäischen Rechtsgemeinschaft der Festigung ihrer autokratischen Macht unterzuordnen. Unter dem Vorwand des Schutzes „traditioneller Werte“, vor „Obszönität“ und der nationalen Sicherheit treibt Präsident Erdoğan den systematischen Abbau von Freiheitsrechten von Frauen und LSBTIQ*-Personen weiter massiv voran: Im 1 https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/tuerkei-osman-kavala-berufungsgericht-bestaetigt-lebens- lange-haftstrafe, Abgerufen 13.04.2026 2 https://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-199515, Abgerufen 13.04.2026 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. März 2021 erklärte die Türkei den Austritt aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention. Im Jahr 2025 wurden mindestens 391 Frauen Opfer von Femiziden3. Trotz dieser Gewaltspirale bleibt der Schutz durch staatliche Institutionen unzureichend, während die staatlichen Repressionen gegen die LSBTIQ*-Gemeinschaft eine neue Stufe der Eskalation erreicht hat: Unabdingbare zivilgesellschaftliche Arbeit zum Schutz von LSBTIQ*-Personen und ihrer Menschenrechte sollte mit Großrazzien vom Wochenende des 12. und 13. Septembers 2026 einmal mehr öffentlichkeitswirksam kriminalisiert werden. Betroffen sind unter anderem international renommierte Vereine wie Kaos GL oder SPoD. Webseiten und Social-Media-Konten wurden ebenso gesperrt, dabei waren auch Accounts von Initiativen betroffen, die sich mit den Betroffenen solidarisierten. Zuvor wurden bereits friedliche Demonstrationen für die Vielfalt wie die Istanbul Pride wurden wiederholt verboten. Mit dem im Herbst 2025 bekannt gewordenen Entwurf für das „11. Justizpaket“ drohte zeitweise eine faktische Kriminalisierung des LSBTIQ*-Lebens durch drakonische Strafen für die angebliche „Propaganda gegen Familienwerte“4. Die Informationsfreiheit gerät zunehmend unter Druck. Die Türkei belegt im World Press Freedom Index 2025 von Reporter ohne Grenzen den desolaten Platz 159 von 1805. Mittlerweile stehen rund 90 Prozent der Massenmedien unter direkter oder indirekter Kontrolle der Regierung oder ihr nahestehender Unternehmen. Kritische Berichterstattung wird durch willkürliche Inhaftierung von Journalist*innen und Medienvertreter*innen und dem Entzug von Presseausweisen systematisch unterbunden. Durch willkürliche Sperren sozialer Medien und Gaming-Plattformen – zuletzt Instagram und Discord im Jahr 2024 – schränkt die Regierung den digitalen Raum massiv ein. Ergänzt wird diese Zensur durch eine repressive Gesetzgebung, die seit 2021 die Kriminalisierung tausender zivilgesellschaftlicher Stimmen unter dem Vorwand des Terrorismus ermöglicht. Dass dabei sogar Minderjährige inhaftiert werden, unterstreicht die zunehmende Härte des staatlichen Vorgehens gegen jegliche Form von Kritik6. Eine Verschärfung der NGO-Gesetzgebung im Dezember 2021 hatte zuvor die Möglichkeiten noch einmal erweitert, willkürlich gegen Vereine und Organisationen vorzugehen. Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes wurde gegen mehrere tausenden Akteure der Zivilgesellschaft wegen Terrorismusverdachts ermittelt -ein Verdacht, der oft gegen demokratische und unliebsame Stimmen instrumentalisiert wird. Das Engagement für und die Aufnahmebereitschaft von Geflüchteten in der Türkei, ihrer Kommunen und Bevölkerung ist besonders hervorzuheben. Doch die Lage von Geflüchteten ist in der Türkei besonders prekär. Schutzsuchenden wird häufig verwehrt, ihr Schutzgesuch zu registrieren. Schutztitel werden wiederholt ohne rechtsstaatliche Verfahren annulliert und zahlreiche Schutzsuchende inhaftiert – darunter auch unbegleitete Minderjährige. Laut Menschenrechtsorganisationen kommt es hierbei zu strukturellen Menschenrechtsverletzungen. Viele Menschen berichten von überbelegten Zimmern, Hygieneproblemen, Parasiten, rationiertem Trinkwasser und unzureichender medizinischer Versorgung.7 3https://www.dw.com/tr/rapor-2025te-en-az-391-kad%C4%B1n-erkekler-taraf%C4%B1ndan- %C3%B6ld%C3%BCr%C3%BCld%C3%BC/a-75368236, Abgerufen 13.04.2026 4 https://www.amnesty.at/news-events/news/gesetzesentwurf-in-der-tuerkei-wuerde-lgbtqiaplus-personen- kriminalisieren-und-darf-niemals-realitaet-werden/, Abgerufen 13.04.2026 5 https://rsf.org/en/index, Abgerufen 13.04.2026 6 https://www.stern.de/news/16-jaehriger-wegen-beleidung-an-praesident-erdogan-in-tuerkei-vor-gericht- 5954062.html, Abgerufen am 15.4.2026 7 https://www.proasyl.de/news/in-tuerkischer-abschiebe- haft/?vgo_ee=llFo2GLNI4X7VJwI7KBM5btqy%2BruH1dwAF5HQDz46X3%2F%3ApxkJ09 TIFCz9TUiJhrKM0aN4jmWm4Yjd. Abgerufen am 29.04.2026 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Journalist*innen berichten von Folter und Missbrauch in EU-finanzierten türkischen Abschiebehaftanstalten.8 Darüber hinaus schiebt die Türkei zahlreiche Menschen rechtswidrig und vor Ablauf entsprechender Verfahren, in unsichere Gebiete ab und verletzt damit das Non-Refoulement-Gebot.9 Parallel dazu rückt für Millionen von Menschen in der Türkei, im Besonderen für die mehrheitlich kurdische Bevölkerung im Südosten des Landes, eine echte Perspektive auf Frieden ins Zentrum. Gespräche zwischen der Partiya Karkerên Kurdistanê (PKK) und der türkischen Regierung sowie die aktive Selbstentwaffnung der PKK im Juli 2025 haben die Waffen im Konflikt zwischen der Türkei und der PKK vorerst zum Schweigen gebracht. Nach Jahrzehnten des Unrechts gegen kurdische Bürger*innen durch den türkischen Staat und das Militär, des Unrechts der PKK durch terroristische Akte gegen türkische und kurdische Zivilist*innen sowie einer zunehmenden Polarisierung der kurdischen Frage, ist das Schweigen der Waffen ein historisches Fenster. Entscheidend ist, dass die Friedensverhandlungen nicht nur zwischen der PKK und der Regierung stattfinden, als bloße Sicherheitsfrage abgetan werden und kein bloßes Instrument darstellen, um nur kurzfristig die Unterstützung der kurdischen Bevölkerung zur Regierungspolitik zu erhalten. Die europäische und internationale Gemeinschaft sollte ihre langjährige Erfahrung in der Begleitung von Friedensprozessen anbieten, um auf eine Aufarbeitung der Gewalt aller Akteure, eine Einbindung von Parlament und Zivilgesellschaft, die Freilassung kurdischer Politiker*innen, Journalist*innen und Künstler*innen hinzuwirken und einen Weg für die Achtung der Grund- und Minderheitenrechte der kurdischen Bevölkerung der Türkei zu ebnen. Sollte der Friedensprozess zum Anlass einer ernsthaften Demokratisierung der Türkei werden, kann er das Verhältnis der Europäischen Union mit der Türkei massiv verbessern. Eine ganzheitliche strategische Antwort der Bundesregierung auf diese vielfältigen Herausforderungen und Entwicklungen bleibt weitgehend aus. Die Zustimmung der Bundesregierung zum Verkauf von Eurofighter-Kampfflugzeugen an die Türkei im Jahr 2025 und eine „Positive Agenda“10, ohne Schritte für eine Partnerschaft, regionale Sicherheit, für Demokratie, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit einzufordern, senden das Signal einer Politik, der all diese Entwicklungen gleichgültig sind. Die Bundesregierung ist nicht bereit ihren Einfluss auf Präsident Erdoğan geltend zu machen und unmissverständlich klarzustellen, dass eine glaubwürdige Friedensperspektive im türkisch-kurdischen Konflikt untrennbar mit der Freilassung politisch Inhaftierter und der Achtung der Menschenrechte verbunden ist. Gerade im Hinblick auf anstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2028 muss die klare Botschaft in Ankara ankommen, dass nicht nur die Wahlen selbst fair und frei ablaufen müssen, sondern auch die innerparteiliche Kandidat*innenauswahl und der Wahlkampf selbst. Die Bundesregierung verfolgt keine Strategie, um die Türkei zu echten Reformen und einer zuverlässigen Partnerschaft zu bewegen. All dies in einer Zeit, in der Deutschland und die Europäische Union umso mehr auf eine Partnerin angewiesen sind, die völkerrechtliche Konventionen achtet und zuverlässig agiert. Gerade in einer Zeit, in der die deutsch-türkischen Beziehungen von politischen Spannungen belastet sind, gewinnen direkte Begegnungen zwischen Menschen eine besondere Bedeutung. Deshalb sollten Jugend- und Austauschprogramme 8 https://www.lighthousereports.com/investigation/turkeys-eu-funded-deportation-machine/ 9 https://asylumineurope.org/reports/country/turkiye/asylum-procedure/access-procedure-and-registra- tion/removal-and-refoulement/. Abgerufen am 29.04.2026 10 https://www.fr.de/politik/deutschland-umwirbt-erdogan-tuerkei-kuschelkurs-trotz-repressionen-zr- 94006545.html, Abgerufen 12.05.2026 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. zwischen Deutschland und der Türkei gezielt ausgebaut werden. Ein besonders positives Beispiel dafür ist die Deutsch-Türkische Jugendbrücke, die seit Jahren junge Menschen aus beiden Ländern zusammenbringt und Räume für Begegnung, Austausch und gegenseitiges Verständnis schafft. Solche Initiativen zeigen, wie nachhaltig persönliche Erfahrungen Vertrauen stärken können. Gerade die Millionen Menschen mit familiären, kulturellen oder biografischen Verbindungen zwischen Deutschland und der Türkei können dabei zu einer tragenden Brücke zwischen beiden Gesellschaften werden. Ebenso braucht es neue und unbürokratischere Perspektiven für Fachkräfte, Studierende, Wissenschaftler*innen und Unternehmer*innen aus der Türkei. Schnellere und vereinfachte Visa-Verfahren würden nicht nur wirtschaftliche und wissenschaftliche Kooperationen stärken, sondern auch ein wichtiges politisches Signal senden: Deutschland setzt trotz aller Differenzen auf Austausch, Offenheit und gesellschaftliche Nähe. Gerade in schwierigen Zeiten entstehen stabile Beziehungen nicht durch Abschottung, sondern durch Begegnung, Mobilität und gemeinsame Chancen. Eine moderne Visa- und Austauschpolitik kann deshalb einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, das Vertrauen zwischen beiden Gesellschaften langfristig zu stärken und die deutschtürkischen Beziehungen wieder stärker auf gemeinsame Zukunftsperspektiven, auszurichten. Eine klare Haltung gegenüber dem Abbau von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte durch die Regierung Erdoğan, eine ausgestreckte Hand an die Bevölkerung der Türkei sowie die Vision in einem vereinten Europa gemeinsam Zukunft zu gestalten - diese Kriterien müssen endlich an die Stelle einer visionslosen Türkeipolitik der Bundesregierung rücken. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die politische Lage in der Türkei und Unzuverlässigkeit im Rahmen der NATO sowie die Verletzungen von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten, insbesondere im Rahmen der völkerrechtlich verbindlichen Europäischen Menschenrechtskonvention, klar zu benennen; 2. für den Fall einer nachhaltigen Verbesserung der politischen Lage in der Türkei gemeinsam mit der Europäischen Union positive Anreize zu setzen und die politischen Grundlagen für die Wiederaufnahme eines strukturierten Dialogs zu schaffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Türkei gegenwärtig kein Interesse an einer institutionellen Annäherung an die Europäische Union erkennen lässt. Voraussetzung für eine engere Integration bis hin zur Wiederaufnahme von Beitrittsverhandlungen ist die Rückkehr zu europäischen Standards, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie beim Schutz von Angehörigen gesellschaftlicher Minderheiten; 3. die Modernisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei so voranzutreiben, dass a. sie die wirtschaftliche Verflechtung, resilientere Lieferketten und einen verlässlichen Dialog mit Ankara stärkt; b. dabei ihre Weiterentwicklung als Hebel für Reformen dient. Die Zusammenarbeit, etwa bei Dienstleistungen, öffentlicher Beschaffung, Landwirtschaft sowie ergänzend bei EU- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Programmen wird nach Maßgabe konkreter Fortschritte bei Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vertieft; 4. in nachhaltige und leistungsfähige Aufnahmesysteme zu investieren und Geflüchtete über ein gemeinsames Resettlement-Programm direkt aus Erstaufnahmeländern wie der Türkei aufzunehmen, um sie nicht auf gefährliche Fluchtrouten zu drängen, sichere Fluchtwege zu schaffen und auszubauen und zugleich einen verlässlichen Rahmen für Migration zu gewährleisten; 5. sich dafür einzusetzen, dass die Republik Türkei als Mitgliedsstaat und Vertragspartnerin des Europarats umgehend die Urteile in den Fällen Kavala und Demirtaş, die exemplarisch für die politische Unterdrückung von Stimmen für Demokratie, Menschenrechte und Freiheit stehen, umsetzt und damit ihre Inhaftierung beendet. Bis zur Umsetzung dieser Urteile sollen Hermesbürgschaften gedeckelt werden; 6. weitere Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie sowie kommunalen Selbstverwaltung voranzubringen und die Verteidigung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu fördern, dabei a. im Hinblick auf die anstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen auf einen fairen Wahlkampf, mit einer echten Kandidatenauswahl sowie freie und sichere Wahlen kontinuierlich hinwirkt; b. sich gegenüber der türkischen Regierung nachdrücklich für die Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts einsetzt und die Absetzung gewählter Bürgermeister*innen durch staatliche Zwangsverwalter (Treuhänder) scharf kritisiert; c. die über 100 bestehenden kommunalen Partnerschaften zwischen deutschen und türkischen Städten als tragende Säulen der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit fördert und deren Vernetzung untereinander stärkt; d. Städtepartnerschaften und Projektpartnerschaften auf kommunaler Ebene fördert, dabei mit dem Deutschen Städtetag eine Strategie zum Umgang mit zwangsverwalteten Kommunen in der Türkei erarbeitet; 7. gegenüber der türkischen Regierung unmissverständlich und wiederholt klarzustellen, dass staatliche Einflussnahme und jegliche Form transnationaler Repression durch türkische Stellen in Deutschland nicht geduldet werden; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 8. den Friedensprozess zwischen der türkischen Regierung und der PKK in einer vermittelnden Rolle zu begleiten, a. dafür aktiv diplomatische Initiativen auf europäischer Ebene zu koordinieren und für internationale Beobachtung des Prozesses einzutreten; b. die historische Chance der PKK-Selbstentwaffnung aktiv zu unterstützen, bei der die türkische Regierung auch Perspektiven auf Reintegration und Rehabilitation für ehemalige Kämpfer*innen erarbeitet; c. im Zuge dessen auch eine Wahrheitskommission bei ihrer historischen Aufarbeitung zu begleiten, um Gräueltaten an der Zivilgesellschaft beider Konfliktparteien aufzuarbeiten; d. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Unterstützung eines Friedensprozesses zwischen der türkischen Regierung und der PKK und die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards zentrale Bedingungen für die weitere Ausgestaltung der „Positiv-Agenda“ in den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei bleiben; e. gegenüber der türkischen Regierung unmissverständlich klarzustellen, dass die fortgesetzte Repression gegen die demokratische Opposition mit einer glaubwürdigen Friedensperspektive und einer Vertiefung der bilateralen Beziehungen unvereinbar ist; f. für eine Lösung der kurdischen Frage insbesondere auf die juristische Verankerung des Prozesses und den Beginn von Reformen für die kulturellen und politischen Rechte der Kurd*innen gegenüber den türkischen Regierungsmitgliedern einzutreten; 9. deutlich benennt, dass das Agieren der Türkei in der Region Kurdistan- Irak, dem Norden des Iraks im Widerspruch zu deutschen Interessen - insbesondere der Stärkung der Peschmerga zur Stabilisierung der Region steht und völkerrechtswidrig ist; 10. darauf hin zu wirken, dass die Türkei keine dauerhafte Einflusszone, damit auch sogenannte „Sicherheitszone“ in Syrien schafft und militärische Angriffe gegen Bevölkerungsgruppen, explizit gegen Kurd*innen, einstellt und diese auch als völkerrechtswidrig zu verurteilen sowie sich auch auf Ebene der Europäischen Union nach wie vor für eine klare Verurteilung einzusetzen und gegenüber der Türkei für den Schutz und die kulturellen wie politischen Rechte aller ethnischen sowie religiösen Gruppen in Syrien einzutreten; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 11. in der gegenwärtigen Situation die demokratische Zivilgesellschaft in der Türkei als starken Anker deutsch-türkischer Beziehungen zu begreifen und diese zu stärken und dafür, a. den deutsch-türkischen Jugend- und Kulturaustausch massiv auszubauen und finanziell abzusichern, um das Potenzial der engen gesellschaftlichen Verflechtungen für eine langfristige demokratische Verständigung zu nutzen; b. regelmäßig Beobachterdelegationen von Seiten der Bundesrepublik Deutschland zu politisch motivierten Gerichtsprozessen, insbesondere in den Fällen von Selahattin Demirtaş, Ekrem İmamoğlu und weiteren Vertreter*innen der Opposition und Zivilgesellschaft, zu entsenden; c. im Auswärtigen Amt einen regelmäßigen „Roundtable für Demokratie in der Türkei“ zu etablieren, um demokratische und oppositionelle Stimmen im Exil systematisch in die politische Strategiebildung einzubeziehen; d. konsequent die Freilassung der inhaftierten Partner*innen deutscher Mittlerorganisationen oder Journalist*innen, die auch für Medien hierzulande tätig sind, einzufordern; e. gezielte Aufnahmeprogramme für Oppositionspolitiker*innen, Journalist*innen, Kulturakteur*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen einzuführen, dafür die Elisabeth-Seibert- Initiative und Hannah-Arendt-Initiative finanziell zu stärken; f. Menschen, die in der Türkei Verfolgung ausgesetzt sind, insbesondere Mitglieder der LSBTIQ*-Gemeinschaft, über das Asylverfahren verlässlich Schutz zu bieten; g. die Aufnahmen von demokratischen Oppositionellen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Weiteren aus humanitären Gründen wieder zu ermöglichen; h. die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in Asylverfahren, inkl. in Abschiebeeinrichtungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Rechte von Schutzsuchenden gewahrt werden. Neben dem Zugang zu fairen Asylverfahren und menschenwürdiger Unterbringung beinhaltet das u.a. den besonderen Schutz von vulnerablen Personengruppen, ausreichende medizinische Versorgung und die Achtung des Non-Refoulement-Gebots; i. das Engagement für Geflüchtete aus Syrien und aufnehmende Kommunen in der Türkei soll strategisch über 2026 hinaus weiterentwickelt und verstetigt werden, um Stabilität, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Wahrung der Menschenrechte V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. auch für diese besonders vulnerable Gruppe dauerhaft zu sichern sowie freiwillige Rückkehrer bei einem Neustart zu unterstützen; j. einen vereinfachten Zugang für türkische Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen; k. Visavergabe zu beschleunigen und Wartezeiten an den Auslandsvertretungen in der Türkei zu reduzieren, insbesondere mit Blick auf Familienangehörige von Personen, die in Deutschland leben, Studierenden, Auszubildenden und Fachkräfte sowie kurzfristige Aufenthalte über Schengen-Visa zu ermöglichen; 12. Rüstungsexporte an die Türkei jenseits der notwendigen Kooperation im Rahmen der Nato besonders restriktiv zu handhaben. Berlin, den 6. Oktober 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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