Brücken bauen, Menschenrechte stärken - Für eine starke Partnerschaft zwischen Deutschland und der Türkei
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Brücken bauen, Menschenrechte stärken - Für eine starke Partnerschaft zwischen Deutschland und der Türkei
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8397
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Max Lucks, Claudia Roth, Deborah Düring, Luise Amtsberg,
Agnieszka Brugger, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Robin Wagener, Marcel
Emmerich, Schahina Gambir, Julian Joswig, Chantal Kopf, Sven Lehmann,
Dr. Irene Mihalic, Sara Nanni, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Marlene
Schönberger, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Brücken bauen, Menschenrechte stärken – Für eine starke Partnerschaft zwischen
Deutschland und der Türkei
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Türkei sind
geprägt von tiefen historischen, politischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen
und zivilgesellschaftlichen Verflechtungen. Über Jahrzehnte hinweg wuchsen
sie aus menschlichen Begegnungen und gegenseitigem Vertrauen. Insbesondere
prägten Menschen mit Wurzeln in der Türkei Deutschland seit dem
Gastarbeiterabkommen von 1961 maßgeblich in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und
Politik. Aus diesen politischen Verflechtungen wurde Nachbarschaft, Freundschaft
und Familie. Diese tiefe gesellschaftliche Verbindung, die auch Deutschland als
Zufluchtsort für viele Menschen vor brutalen Militärputschen und autoritären
Regierungen in der Geschichte der Türkei einschließt, macht die deutsch-
türkischen Beziehungen einzigartig.
Besonders die Phasen konstruktiver EU-Beitrittsverhandlungen weckte große
Hoffnungen auf eine Türkei, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Offenheit
Brücken über gesellschaftliche Grenzen und Kulturen hinweg bauen können.
Diese Perspektive stieß wichtige Reformen an und gab gerade einer jungen
Generation das Gefühl europäischer Zugehörigkeit. Auch wenn dieser Prozess heute
schwieriger geworden ist, bleibt die Vision einer engen Partnerschaft kraftvoll:
Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis sind das Fundament für
dauerhaften Frieden und Wohlstand.
Deutschland und die Türkei tragen gemeinsam Verantwortung – für Dialog statt
Spaltung, für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für kulturellen Austausch und für
eine starke Zivilgesellschaft. Die Zukunft dieser Partnerschaft liegt nicht nur in
Verträgen, sondern vor allem in den Millionen Menschen, die sie jeden Tag leben.
Im Interesse dieser Menschen begründet sich die Notwendigkeit für eine
Außenpolitik Deutschlands gegenüber der Türkei, die Partnerschaft zwischen den
Gesellschaften stärkt und Orientierung für gemeinsame Werte bietet.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Türkei ist ein fester Bestandteil des politischen Europas. 1949 nahm sie die
Einladung zur Mitgliedschaft in den Europarat an und wurde 1950 formal eines
seiner ersten Mitglieder. Noch vor der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte sie
die völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten, die als Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ist.
Die Türkei und Deutschland verbinden historische Erfolge der Verbesserung der
Grundrechte ihrer Bürger durch den Europarat. So ging die Einführung des
Rechtes auf eine gewaltfreie Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland oder der
Wiederaufbau demokratischer Strukturen in der Türkei nach der Militärdiktatur
der 1980er Jahre maßgeblich mit Unterstützung des Europarates einher.
Seit 1952 gehört die Türkei der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO)
an und bekennt sich als ein sicherheitspolitischer Partner zur Westbindung. Als
NATO-Partnerin und Anrainerin des Schwarzen Meers ist sie insbesondere von
wesentlicher sicherheitspolitischer Bedeutung im Südosten Europas. Die Türkei
hat so zu Beginn der russischen Vollinvasion gegen die Ukraine mit der
Schließung des Bosporus für russische Kriegsschiffe zu der Eindämmung der russischen
Aggression beigetragen.
Die bedeutenden Mitgliedschaften der Türkei in Europarat und NATO stehen
exemplarisch für die tiefe Verbindung zwischen Deutschland und der Türkei
durch viele internationale Organisationen, wie beispielweise auch die
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Gleichzeitig zeichnet sich im
Verhältnis der Türkei zu den internationalen Organisationen ein Spannungsfeld
ab – die Liste dafür ist lang: So führte etwa die Verzögerung des Beitritts von
Schweden und Finnland zur NATO, eine wirtschaftliche Annäherung an die
sogenannten BRICS Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika)
entgegen der Westbindung, die wiederholte Missachtung völkerrechtlich verbindlicher
Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder der Austritt aus
der sogenannten Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zu
erschwerten Verhältnissen. Und letztlich auch zu Zweifeln an der Integrität der
Außenpolitik der Türkei.
Eine entscheidende Ursache für diese außenpolitischen Umstände liegt im
fundamentalen Umbruch des Regierungssystems der Türkei 2017. Mit dem neuen
Präsidialsystem wurde die Macht in der Türkei stark beim Präsidenten gebündelt.
Institutionen wie Zentralbank und Bankenaufsicht stehen seither stärker unter
direkter Kontrolle der Regierung, wodurch ihre Unabhängigkeit eingeschränkt
wurde. Auch der Rat der Richter und Staatsanwälte wurde neu organisiert: Ein
Großteil seiner Mitglieder wird heute direkt oder indirekt vom Präsidentenlager
bestimmt. Kritiker*innen sehen darin eine erhebliche Schwächung der
Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz. Das Fehlen einer unabhängigen Justiz
führt zu Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen aus den Konventionen
und Verträgen des Europarates. Hinweise auf diese Verpflichtungen sind daher
keine pauschale Kritik an der Türkei. Sie sind Ausdruck des politischen Interesses
gemeinsam in den Organisationen wie NATO, Europarat und OSZE
zusammenarbeiten zu wollen.
In den vergangenen Jahren hat sich die Lage der Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit in der Türkei noch einmal erheblich verschlechtert. Künstler*innen,
Journalist*innen und Oppositionspolitiker*innen, die von der Regierung unter
Präsident Erdoğan als vermeintlich zu kritisch wahrgenommen werden, werden
regelmäßig und willkürlich inhaftiert. Besonders deutlich zeigte sich diese
Entwicklung im immer härteren Vorgehen gegen die prodemokratische Partei Halkların
Demokratik Partisi (HDP). Im November 2016 wurden gewählte Abgeordnete,
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
allen voran ihre ehemaligen Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen
Yüksekdağ, aus politischen Gründen inhaftiert. Die gleichen
Einschüchterungsversuche durch Inhaftierungen und Absetzungen von progressiven
Bürgermeister*innen sowie Parteimitgliedern wurden von einer weitestgehend politisierten
Justiz insbesondere in den kurdischen Gebieten durchgeführt.
Dieses Vorgehen wiederholte sich im März 2025 mit dem schwersten Angriff auf
die größte Oppositionspartei Cumhuriyet Halk Partisi (CHP): Im März 2025
markierte die Inhaftierung des populären Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem
İmamoğlu durch eine politisierte Justiz einen neuen Tiefpunkt im Vorgehen gegen
die demokratische Opposition. Ziel war es offensichtlich, einen aussichtsreichen
Herausforderer für die Präsidentschaftswahl 2028 auszuschalten. Im Mai 2026
folgte die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel unter den zweifelhaften
Vorwänden er habe seine Wahl zum Parteivorsitzenden durch Druck auf
Delegierte, Job-Versprechen und sogar Stimmenkauf durchgesetzt. Diese Eingriffe der
AKP/MHP-Regierung in die Personalentscheidungen der Opposition dienen der
Machtsicherung und setzen sich auf kommunaler Ebene fort: Trotz des Wahlsiegs
der CHP 2024 wurden bis April 2026 bereits 31 oppositionelle
Bürgermeister*innen ihrer Ämter enthoben und zahlreiche Kommunen unter Zwangsverwaltung
gestellt. Dabei hatte die CHP mit breiten Bündnissen, so auch mit der pro-
demokratischen DEM Partei, Erdoğans AKP bei den Kommunalwahlen im Jahr 2024
deutlich geschlagen. Doch Parteineugründungen und die Kraft sich stets neu zu
organisieren, zeigen den Widerstand der Demokratieverteidiger*innen gegen
diesen Abbau demokratischer Prinzipien. Diese Bereitschaft wurde auch immer
wieder durch hunderttausende Menschen unterstrichen, die für ihre demokratischen
Grundrechte auf die Straße gegangen sind.
Ein erschütterndes Symbol für die Instrumentalisierung der türkischen Justiz ist
das Schicksal von Osman Kavala. Der Kunstmäzen, Menschenrechtler und
Gründer der Stiftung Anadolu Kültür, ist seit Oktober 2017 willkürlich inhaftiert. Im
April 2022 wurde er in einem politisch motivierten Prozess zu lebenslanger Haft
unter verschärften Bedingungen verurteilt – ein Urteil, das das Oberste
Berufungsgericht der Türkei im September 2023 bestätigte1. Ankara verweigert bis
heute beharrlich die Umsetzung des wegweisenden Urteils des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 20192, das seine sofortige
Freilassung forderte und ignoriert die erneute Verurteilung der türkischen
Regierung durch das EGMR. Die Richter forderten mit ihrem Urteil vom 25.08.2026
wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung
von Kavala. Diese fortgesetzte Missachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen
hat den Europarat dazu veranlasst, ein historisches Vertragsverletzungsverfahren
gegen die Türkei einzuleiten, das im Extremfall zum Ausschluss des Landes
führen könnte. Die Fälle von Osman Kavala und Selahattin Demirtaş reihen sich
damit in die Urteile des EGMR gegen die Türkei ein, die eindeutiger nicht hätten
aufzeigen können, dass ihre Inhaftierung klare Menschenrechtsverletzungen
darstellen. Aus dem Ausland gestellte Anfragen auf Haftbesuche, wie sie auch
Bundestagsabgeordnete regelmäßig stellen, werden verweigert. Die türkische
Führung scheint die Mitgliedschaft in der europäischen Rechtsgemeinschaft der
Festigung ihrer autokratischen Macht unterzuordnen.
Unter dem Vorwand des Schutzes „traditioneller Werte“, vor „Obszönität“ und
der nationalen Sicherheit treibt Präsident Erdoğan den systematischen Abbau von
Freiheitsrechten von Frauen und LSBTIQ*-Personen weiter massiv voran: Im
1 https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/tuerkei-osman-kavala-berufungsgericht-bestaetigt-lebens-
lange-haftstrafe, Abgerufen 13.04.2026
2 https://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-199515, Abgerufen 13.04.2026
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März 2021 erklärte die Türkei den Austritt aus dem Übereinkommen des
Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention. Im Jahr 2025 wurden mindestens
391 Frauen Opfer von Femiziden3. Trotz dieser Gewaltspirale bleibt der Schutz
durch staatliche Institutionen unzureichend, während die staatlichen Repressionen
gegen die LSBTIQ*-Gemeinschaft eine neue Stufe der Eskalation erreicht hat:
Unabdingbare zivilgesellschaftliche Arbeit zum Schutz von LSBTIQ*-Personen
und ihrer Menschenrechte sollte mit Großrazzien vom Wochenende des 12. und
13. Septembers 2026 einmal mehr öffentlichkeitswirksam kriminalisiert werden.
Betroffen sind unter anderem international renommierte Vereine wie Kaos GL
oder SPoD. Webseiten und Social-Media-Konten wurden ebenso gesperrt, dabei
waren auch Accounts von Initiativen betroffen, die sich mit den Betroffenen
solidarisierten. Zuvor wurden bereits friedliche Demonstrationen für die Vielfalt wie
die Istanbul Pride wurden wiederholt verboten. Mit dem im Herbst 2025 bekannt
gewordenen Entwurf für das „11. Justizpaket“ drohte zeitweise eine faktische
Kriminalisierung des LSBTIQ*-Lebens durch drakonische Strafen für die angebliche
„Propaganda gegen Familienwerte“4.
Die Informationsfreiheit gerät zunehmend unter Druck. Die Türkei belegt im
World Press Freedom Index 2025 von Reporter ohne Grenzen den desolaten Platz
159 von 1805. Mittlerweile stehen rund 90 Prozent der Massenmedien unter
direkter oder indirekter Kontrolle der Regierung oder ihr nahestehender
Unternehmen. Kritische Berichterstattung wird durch willkürliche Inhaftierung von
Journalist*innen und Medienvertreter*innen und dem Entzug von Presseausweisen
systematisch unterbunden. Durch willkürliche Sperren sozialer Medien und
Gaming-Plattformen – zuletzt Instagram und Discord im Jahr 2024 – schränkt die
Regierung den digitalen Raum massiv ein. Ergänzt wird diese Zensur durch eine
repressive Gesetzgebung, die seit 2021 die Kriminalisierung tausender
zivilgesellschaftlicher Stimmen unter dem Vorwand des Terrorismus ermöglicht. Dass
dabei sogar Minderjährige inhaftiert werden, unterstreicht die zunehmende Härte
des staatlichen Vorgehens gegen jegliche Form von Kritik6. Eine Verschärfung
der NGO-Gesetzgebung im Dezember 2021 hatte zuvor die Möglichkeiten noch
einmal erweitert, willkürlich gegen Vereine und Organisationen vorzugehen. Im
Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes wurde gegen mehrere tausenden Akteure
der Zivilgesellschaft wegen Terrorismusverdachts ermittelt -ein Verdacht, der oft
gegen demokratische und unliebsame Stimmen instrumentalisiert wird.
Das Engagement für und die Aufnahmebereitschaft von Geflüchteten in der
Türkei, ihrer Kommunen und Bevölkerung ist besonders hervorzuheben. Doch die
Lage von Geflüchteten ist in der Türkei besonders prekär. Schutzsuchenden wird
häufig verwehrt, ihr Schutzgesuch zu registrieren. Schutztitel werden wiederholt
ohne rechtsstaatliche Verfahren annulliert und zahlreiche Schutzsuchende
inhaftiert – darunter auch unbegleitete Minderjährige. Laut
Menschenrechtsorganisationen kommt es hierbei zu strukturellen Menschenrechtsverletzungen. Viele
Menschen berichten von überbelegten Zimmern, Hygieneproblemen, Parasiten,
rationiertem Trinkwasser und unzureichender medizinischer Versorgung.7
3https://www.dw.com/tr/rapor-2025te-en-az-391-kad%C4%B1n-erkekler-taraf%C4%B1ndan-
%C3%B6ld%C3%BCr%C3%BCld%C3%BC/a-75368236, Abgerufen 13.04.2026
4 https://www.amnesty.at/news-events/news/gesetzesentwurf-in-der-tuerkei-wuerde-lgbtqiaplus-personen-
kriminalisieren-und-darf-niemals-realitaet-werden/, Abgerufen 13.04.2026
5 https://rsf.org/en/index, Abgerufen 13.04.2026
6 https://www.stern.de/news/16-jaehriger-wegen-beleidung-an-praesident-erdogan-in-tuerkei-vor-gericht-
5954062.html, Abgerufen am 15.4.2026
7 https://www.proasyl.de/news/in-tuerkischer-abschiebe-
haft/?vgo_ee=llFo2GLNI4X7VJwI7KBM5btqy%2BruH1dwAF5HQDz46X3%2F%3ApxkJ09
TIFCz9TUiJhrKM0aN4jmWm4Yjd. Abgerufen am 29.04.2026
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Journalist*innen berichten von Folter und Missbrauch in EU-finanzierten
türkischen Abschiebehaftanstalten.8 Darüber hinaus schiebt die Türkei zahlreiche
Menschen rechtswidrig und vor Ablauf entsprechender Verfahren, in unsichere
Gebiete ab und verletzt damit das Non-Refoulement-Gebot.9
Parallel dazu rückt für Millionen von Menschen in der Türkei, im Besonderen für
die mehrheitlich kurdische Bevölkerung im Südosten des Landes, eine echte
Perspektive auf Frieden ins Zentrum. Gespräche zwischen der Partiya Karkerên
Kurdistanê (PKK) und der türkischen Regierung sowie die aktive Selbstentwaffnung
der PKK im Juli 2025 haben die Waffen im Konflikt zwischen der Türkei und der
PKK vorerst zum Schweigen gebracht. Nach Jahrzehnten des Unrechts gegen
kurdische Bürger*innen durch den türkischen Staat und das Militär, des Unrechts der
PKK durch terroristische Akte gegen türkische und kurdische Zivilist*innen
sowie einer zunehmenden Polarisierung der kurdischen Frage, ist das Schweigen
der Waffen ein historisches Fenster.
Entscheidend ist, dass die Friedensverhandlungen nicht nur zwischen der PKK
und der Regierung stattfinden, als bloße Sicherheitsfrage abgetan werden und kein
bloßes Instrument darstellen, um nur kurzfristig die Unterstützung der kurdischen
Bevölkerung zur Regierungspolitik zu erhalten. Die europäische und
internationale Gemeinschaft sollte ihre langjährige Erfahrung in der Begleitung von
Friedensprozessen anbieten, um auf eine Aufarbeitung der Gewalt aller Akteure, eine
Einbindung von Parlament und Zivilgesellschaft, die Freilassung kurdischer
Politiker*innen, Journalist*innen und Künstler*innen hinzuwirken und einen Weg
für die Achtung der Grund- und Minderheitenrechte der kurdischen Bevölkerung
der Türkei zu ebnen. Sollte der Friedensprozess zum Anlass einer ernsthaften
Demokratisierung der Türkei werden, kann er das Verhältnis der Europäischen
Union mit der Türkei massiv verbessern.
Eine ganzheitliche strategische Antwort der Bundesregierung auf diese
vielfältigen Herausforderungen und Entwicklungen bleibt weitgehend aus. Die
Zustimmung der Bundesregierung zum Verkauf von Eurofighter-Kampfflugzeugen an
die Türkei im Jahr 2025 und eine „Positive Agenda“10, ohne Schritte für eine
Partnerschaft, regionale Sicherheit, für Demokratie, Menschenrechte und
Rechtstaatlichkeit einzufordern, senden das Signal einer Politik, der all diese Entwicklungen
gleichgültig sind. Die Bundesregierung ist nicht bereit ihren Einfluss auf Präsident
Erdoğan geltend zu machen und unmissverständlich klarzustellen, dass eine
glaubwürdige Friedensperspektive im türkisch-kurdischen Konflikt untrennbar
mit der Freilassung politisch Inhaftierter und der Achtung der Menschenrechte
verbunden ist. Gerade im Hinblick auf anstehenden Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen 2028 muss die klare Botschaft in Ankara ankommen, dass nicht nur
die Wahlen selbst fair und frei ablaufen müssen, sondern auch die innerparteiliche
Kandidat*innenauswahl und der Wahlkampf selbst. Die Bundesregierung
verfolgt keine Strategie, um die Türkei zu echten Reformen und einer zuverlässigen
Partnerschaft zu bewegen. All dies in einer Zeit, in der Deutschland und die
Europäische Union umso mehr auf eine Partnerin angewiesen sind, die
völkerrechtliche Konventionen achtet und zuverlässig agiert.
Gerade in einer Zeit, in der die deutsch-türkischen Beziehungen von politischen
Spannungen belastet sind, gewinnen direkte Begegnungen zwischen Menschen
eine besondere Bedeutung. Deshalb sollten Jugend- und Austauschprogramme
8 https://www.lighthousereports.com/investigation/turkeys-eu-funded-deportation-machine/
9 https://asylumineurope.org/reports/country/turkiye/asylum-procedure/access-procedure-and-registra-
tion/removal-and-refoulement/. Abgerufen am 29.04.2026
10 https://www.fr.de/politik/deutschland-umwirbt-erdogan-tuerkei-kuschelkurs-trotz-repressionen-zr-
94006545.html, Abgerufen 12.05.2026
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
zwischen Deutschland und der Türkei gezielt ausgebaut werden. Ein besonders
positives Beispiel dafür ist die Deutsch-Türkische Jugendbrücke, die seit Jahren
junge Menschen aus beiden Ländern zusammenbringt und Räume für Begegnung,
Austausch und gegenseitiges Verständnis schafft. Solche Initiativen zeigen, wie
nachhaltig persönliche Erfahrungen Vertrauen stärken können. Gerade die
Millionen Menschen mit familiären, kulturellen oder biografischen Verbindungen
zwischen Deutschland und der Türkei können dabei zu einer tragenden Brücke
zwischen beiden Gesellschaften werden. Ebenso braucht es neue und
unbürokratischere Perspektiven für Fachkräfte, Studierende, Wissenschaftler*innen und
Unternehmer*innen aus der Türkei. Schnellere und vereinfachte Visa-Verfahren
würden nicht nur wirtschaftliche und wissenschaftliche Kooperationen stärken,
sondern auch ein wichtiges politisches Signal senden: Deutschland setzt trotz aller
Differenzen auf Austausch, Offenheit und gesellschaftliche Nähe. Gerade in
schwierigen Zeiten entstehen stabile Beziehungen nicht durch Abschottung,
sondern durch Begegnung, Mobilität und gemeinsame Chancen. Eine moderne Visa-
und Austauschpolitik kann deshalb einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, das
Vertrauen zwischen beiden Gesellschaften langfristig zu stärken und die
deutschtürkischen Beziehungen wieder stärker auf gemeinsame Zukunftsperspektiven,
auszurichten.
Eine klare Haltung gegenüber dem Abbau von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie
und Menschenrechte durch die Regierung Erdoğan, eine ausgestreckte Hand an
die Bevölkerung der Türkei sowie die Vision in einem vereinten Europa
gemeinsam Zukunft zu gestalten - diese Kriterien müssen endlich an die Stelle einer
visionslosen Türkeipolitik der Bundesregierung rücken.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die politische Lage in der Türkei und Unzuverlässigkeit im Rahmen der
NATO sowie die Verletzungen von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und
Menschenrechten, insbesondere im Rahmen der völkerrechtlich
verbindlichen Europäischen Menschenrechtskonvention, klar zu benennen;
2. für den Fall einer nachhaltigen Verbesserung der politischen Lage in der
Türkei gemeinsam mit der Europäischen Union positive Anreize zu
setzen und die politischen Grundlagen für die Wiederaufnahme eines
strukturierten Dialogs zu schaffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Türkei gegenwärtig kein Interesse an einer institutionellen Annäherung an
die Europäische Union erkennen lässt. Voraussetzung für eine engere
Integration bis hin zur Wiederaufnahme von Beitrittsverhandlungen ist die
Rückkehr zu europäischen Standards, insbesondere in den Bereichen
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie beim Schutz
von Angehörigen gesellschaftlicher Minderheiten;
3. die Modernisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei so
voranzutreiben, dass
a. sie die wirtschaftliche Verflechtung, resilientere Lieferketten
und einen verlässlichen Dialog mit Ankara stärkt;
b. dabei ihre Weiterentwicklung als Hebel für Reformen dient. Die
Zusammenarbeit, etwa bei Dienstleistungen, öffentlicher
Beschaffung, Landwirtschaft sowie ergänzend bei EU-
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Programmen wird nach Maßgabe konkreter Fortschritte bei
Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vertieft;
4. in nachhaltige und leistungsfähige Aufnahmesysteme zu investieren und
Geflüchtete über ein gemeinsames Resettlement-Programm direkt aus
Erstaufnahmeländern wie der Türkei aufzunehmen, um sie nicht auf
gefährliche Fluchtrouten zu drängen, sichere Fluchtwege zu schaffen und
auszubauen und zugleich einen verlässlichen Rahmen für Migration zu
gewährleisten;
5. sich dafür einzusetzen, dass die Republik Türkei als Mitgliedsstaat und
Vertragspartnerin des Europarats umgehend die Urteile in den Fällen
Kavala und Demirtaş, die exemplarisch für die politische Unterdrückung
von Stimmen für Demokratie, Menschenrechte und Freiheit stehen,
umsetzt und damit ihre Inhaftierung beendet. Bis zur Umsetzung dieser
Urteile sollen Hermesbürgschaften gedeckelt werden;
6. weitere Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie sowie kommunalen
Selbstverwaltung voranzubringen und die Verteidigung von
Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu fördern, dabei
a. im Hinblick auf die anstehenden Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen auf einen fairen Wahlkampf, mit einer echten
Kandidatenauswahl sowie freie und sichere Wahlen kontinuierlich
hinwirkt;
b. sich gegenüber der türkischen Regierung nachdrücklich für die
Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts einsetzt und
die Absetzung gewählter Bürgermeister*innen durch staatliche
Zwangsverwalter (Treuhänder) scharf kritisiert;
c. die über 100 bestehenden kommunalen Partnerschaften
zwischen deutschen und türkischen Städten als tragende Säulen der
zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit fördert und deren
Vernetzung untereinander stärkt;
d. Städtepartnerschaften und Projektpartnerschaften auf
kommunaler Ebene fördert, dabei mit dem Deutschen Städtetag eine
Strategie zum Umgang mit zwangsverwalteten Kommunen in
der Türkei erarbeitet;
7. gegenüber der türkischen Regierung unmissverständlich und wiederholt
klarzustellen, dass staatliche Einflussnahme und jegliche Form
transnationaler Repression durch türkische Stellen in Deutschland nicht geduldet
werden;
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
8. den Friedensprozess zwischen der türkischen Regierung und der PKK in
einer vermittelnden Rolle zu begleiten,
a. dafür aktiv diplomatische Initiativen auf europäischer Ebene zu
koordinieren und für internationale Beobachtung des Prozesses
einzutreten;
b. die historische Chance der PKK-Selbstentwaffnung aktiv zu
unterstützen, bei der die türkische Regierung auch Perspektiven auf
Reintegration und Rehabilitation für ehemalige Kämpfer*innen
erarbeitet;
c. im Zuge dessen auch eine Wahrheitskommission bei ihrer
historischen Aufarbeitung zu begleiten, um Gräueltaten an der
Zivilgesellschaft beider Konfliktparteien aufzuarbeiten;
d. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die
Unterstützung eines Friedensprozesses zwischen der türkischen
Regierung und der PKK und die Einhaltung rechtsstaatlicher
Standards zentrale Bedingungen für die weitere Ausgestaltung der
„Positiv-Agenda“ in den Beziehungen zwischen der EU und der
Türkei bleiben;
e. gegenüber der türkischen Regierung unmissverständlich
klarzustellen, dass die fortgesetzte Repression gegen die
demokratische Opposition mit einer glaubwürdigen Friedensperspektive
und einer Vertiefung der bilateralen Beziehungen unvereinbar
ist;
f. für eine Lösung der kurdischen Frage insbesondere auf die
juristische Verankerung des Prozesses und den Beginn von
Reformen für die kulturellen und politischen Rechte der Kurd*innen
gegenüber den türkischen Regierungsmitgliedern einzutreten;
9. deutlich benennt, dass das Agieren der Türkei in der Region Kurdistan-
Irak, dem Norden des Iraks im Widerspruch zu deutschen Interessen -
insbesondere der Stärkung der Peschmerga zur Stabilisierung der Region
steht und völkerrechtswidrig ist;
10. darauf hin zu wirken, dass die Türkei keine dauerhafte Einflusszone,
damit auch sogenannte „Sicherheitszone“ in Syrien schafft und militärische
Angriffe gegen Bevölkerungsgruppen, explizit gegen Kurd*innen,
einstellt und diese auch als völkerrechtswidrig zu verurteilen sowie sich
auch auf Ebene der Europäischen Union nach wie vor für eine klare
Verurteilung einzusetzen und gegenüber der Türkei für den Schutz und die
kulturellen wie politischen Rechte aller ethnischen sowie religiösen
Gruppen in Syrien einzutreten;
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
11. in der gegenwärtigen Situation die demokratische Zivilgesellschaft in der
Türkei als starken Anker deutsch-türkischer Beziehungen zu begreifen
und diese zu stärken und dafür,
a. den deutsch-türkischen Jugend- und Kulturaustausch massiv
auszubauen und finanziell abzusichern, um das Potenzial der
engen gesellschaftlichen Verflechtungen für eine langfristige
demokratische Verständigung zu nutzen;
b. regelmäßig Beobachterdelegationen von Seiten der
Bundesrepublik Deutschland zu politisch motivierten Gerichtsprozessen,
insbesondere in den Fällen von Selahattin Demirtaş, Ekrem
İmamoğlu und weiteren Vertreter*innen der Opposition und
Zivilgesellschaft, zu entsenden;
c. im Auswärtigen Amt einen regelmäßigen „Roundtable für
Demokratie in der Türkei“ zu etablieren, um demokratische und
oppositionelle Stimmen im Exil systematisch in die politische
Strategiebildung einzubeziehen;
d. konsequent die Freilassung der inhaftierten Partner*innen
deutscher Mittlerorganisationen oder Journalist*innen, die auch für
Medien hierzulande tätig sind, einzufordern;
e. gezielte Aufnahmeprogramme für Oppositionspolitiker*innen,
Journalist*innen, Kulturakteur*innen und
Menschenrechtsverteidiger*innen einzuführen, dafür die Elisabeth-Seibert-
Initiative und Hannah-Arendt-Initiative finanziell zu stärken;
f. Menschen, die in der Türkei Verfolgung ausgesetzt sind,
insbesondere Mitglieder der LSBTIQ*-Gemeinschaft, über das
Asylverfahren verlässlich Schutz zu bieten;
g. die Aufnahmen von demokratischen Oppositionellen,
Menschenrechtsverteidiger*innen und Weiteren aus humanitären
Gründen wieder zu ermöglichen;
h. die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in Asylverfahren,
inkl. in Abschiebeeinrichtungen zu überprüfen und
sicherzustellen, dass die Rechte von Schutzsuchenden gewahrt werden.
Neben dem Zugang zu fairen Asylverfahren und
menschenwürdiger Unterbringung beinhaltet das u.a. den besonderen Schutz
von vulnerablen Personengruppen, ausreichende medizinische
Versorgung und die Achtung des Non-Refoulement-Gebots;
i. das Engagement für Geflüchtete aus Syrien und aufnehmende
Kommunen in der Türkei soll strategisch über 2026 hinaus
weiterentwickelt und verstetigt werden, um Stabilität,
gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Wahrung der Menschenrechte
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
auch für diese besonders vulnerable Gruppe dauerhaft zu sichern
sowie freiwillige Rückkehrer bei einem Neustart zu
unterstützen;
j. einen vereinfachten Zugang für türkische Fachkräfte in den
deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen;
k. Visavergabe zu beschleunigen und Wartezeiten an den
Auslandsvertretungen in der Türkei zu reduzieren, insbesondere mit
Blick auf Familienangehörige von Personen, die in Deutschland
leben, Studierenden, Auszubildenden und Fachkräfte sowie
kurzfristige Aufenthalte über Schengen-Visa zu ermöglichen;
12. Rüstungsexporte an die Türkei jenseits der notwendigen Kooperation im
Rahmen der Nato besonders restriktiv zu handhaben.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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