Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) - Drucksachen 21/7300, 21/7650 - und Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 - Drucksache 21/7301 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) - Drucksachen 21/7300, 21/7650 - und Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 - Drucksache 21/7301 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7302
21. Wahlperiode (zu Drucksachen 21/7300, 21/7650, 21/7301)
14.10.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027
(Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)
– Drucksachen 21/7300, 21/7650 –
und
Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
– Drucksache 21/7301 –
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen,
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 gemäß
Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes
und
zu dem Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität
und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes
wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Die Schwächephase der deutschen Wirtschaft hält weiterhin an. Nach zwei Jahren mit rückläufiger oder
stagnierender Wirtschaftsleistung in Folge ist das reale preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) auch im
Jahr 2025 nur um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Die für das Jahr 2026 erwartete Erholung
der Wirtschaft wird vor allem durch den Iran-Krieg und den dadurch ausgelösten starken Anstieg der
Energiepreise und weiterer wichtiger Rohstoffpreise sowie die protektionistische Handelspolitik weltpolitisch
bedeutender Akteure weiterhin ausgebremst. Für die Bundesrepublik Deutschland führen die hohen
Energiepreise zu einer anhaltenden Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu einer
Verringerung der Kaufkraft. Zudem ist ein Ende der dynamisch-erratischen geopolitischen Lage derzeit nicht
absehbar; der Preisdruck sowie die Problematik beeinträchtigter Lieferketten dürfte daher bis auf Weiteres
bestehen bleiben. Nach der Frühjahrsprojektion des Jahres 2026 der Bundesregierung wird für das laufende
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Jahr erwartet, dass das BIP in realer Rechnung um 0,5 Prozent zunehmen wird. Für das Jahr 2027 rechnet
die Frühjahrsprojektion mit einem preisbereinigten Zuwachs der Wirtschaftsleistung von 0,9 Prozent.
Gegenüber der Herbstprojektion des Jahres 2025 bedeutet dies eine deutliche Absenkung. Auch die Schätzung
der Bundesregierung für das Produktionspotential der kommenden Jahre fällt mit durchschnittlich nur noch
0,4 Prozent pro Jahr schlechter aus als zuletzt und ist im internationalen Vergleich eher gering. Trotz der
staatlichen Investitionsoffensive und des damit in diesem Jahr verbundenen Schubes für die Konjunktur,
dürften viele der Herausforderungen, vor denen die Industrie in der Bundesrepublik Deutschland steht, auch
in den nächsten Jahren zunächst bestehen bleiben. Auch wenn die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute
die Wachstumsaussichten für das laufende Jahr gegenüber der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung im
Mittel leicht angehoben haben, erhöhen die strukturelle Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft
– etwa die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Arbeitsmarkt und die
Investitionszurückhaltung der Unternehmen – sowie die aktuellen handels- und geopolitischen Herausforderungen den
Druck auf die Staatsfinanzen und belasten deutlich die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen.
b) Der Bundesrat begrüßt die mit der Begründung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität
zwischen Bund und Ländern getroffene Vereinbarung über eine bürokratiearme Verfahrensumsetzung.
Gleichwohl stellt der Bundesrat fest, dass komplexe Genehmigungsverfahren teilweise einem schnellen
Mittelabfluss entgegenstehen. Es bedarf daher einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und
Kommunen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel schnell investiert werden, um sowohl die
Wachstumskräfte größtmöglich zu entfalten als auch damit die hierdurch finanzierten Maßnahmen möglichst rasch
bei Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Auch der Umsetzung wirksamer Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen aus dem Sondervermögen kommt weiterhin eine wichtige Rolle zu. Die aktuelle
Klimaentwicklung und die Hitzewelle des vergangenen Sommers verdeutlichen dies.
c) Der Bundesrat erkennt weiterhin die Notwendigkeit für zusätzliche Investitionen und Ausgaben im Bereich
der Verteidigung und der Sicherheit an, um den hohen Risiken für die deutsche und europäische
Sicherheitsarchitektur zu begegnen. Dabei erfordert das Vorgehen der Bundesregierung jedoch eine zielgenauere
Beschaffungsstrategie, um nicht marktgerechte Beschaffungskosten für Rüstungsgüter zu vermeiden. Der
Bundesrat stellt außerdem fest, dass der Bund seiner Finanzierungsverantwortung beim Bevölkerungsschutz
weiterhin nicht in ausreichendem Maße nachkommt und verweist auf die entsprechenden Länderforderungen.
d) Der Bundeshaushalt bedarf einer zukunftssicheren und stabilitätsorientierten Ausrichtung, um wieder
finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen. Die Nettokreditaufnahme des Bundes einschließlich der
Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung beträgt im Zeitraum der vorliegenden Finanzplanung vom
Jahr 2027 bis zum Jahr 2030 knapp 840 Milliarden Euro. Der Verschuldungsspielraum nach der regulären
Obergrenze der Schuldenbremse nach Artikel 115 des Grundgesetzes wird vollständig ausgeschöpft (ca.
91,4 Milliarden Euro). Zudem werden neue Kredite für das Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität (ca. 221,7 Milliarden Euro) und die Bereichsausnahme für Verteidigungsausausgaben (ca. 495,4
Milliarden Euro) aufgenommen. Der Anstieg des Zinsniveaus und die steigende Verschuldung erhöhen die
Zinsausgaben von fast 42 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf über 80 Milliarden Euro am Ende des
Finanzplanungszeitraums im Jahr 2030. Das entspricht rund 1,5 Prozent des für das Jahr 2030 prognostizierten BIP.
Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung eine strikte Priorisierung und konsequente Überprüfung
der Ausgaben angekündigt und in diesem Zusammenhang den haushaltspolitischen Handlungsbedarf seit der
Eckwertevorlage deutlich reduziert hat. Eine durchgreifende Konsolidierung bedeutet neben einer
anhaltenden Überprüfung und weiteren Priorisierung von Haushaltsausgaben jedoch auch eine wachstumskonforme
Stärkung der Einnahmebasis, weitere strukturelle Reformen und perspektivisch das Abschmelzen der
Bereichsausnahme Verteidigung.
e) Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich bei ihren Bemühungen, Steuer- und
Finanzkriminalität entschlossen zu bekämpfen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der
anstehenden Gesetzgebungsverfahren sowohl den Finanzbehörden als auch den Strafverfolgungs- und
Ordnungsbehörden weitergehende Kompetenzen bei der Ermittlung, Sicherstellung und Einziehung von
Vermögenswerten einzuräumen und in diesem Zusammenhang insbesondere zu prüfen, ob unter bestimmten
Voraussetzungen eine Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft geregelt werden
kann, soweit Betroffene die legale Herkunft erheblicher Vermögenswerte nicht plausibel nachweisen
können. Hierbei wird insbesondere auf die Handlungsempfehlungen (BR-Drucksache 741/25 (Beschluss)) so-
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
wie auf den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 27. März 2026 (BR-Drucksache 131/26 (Beschluss))
verwiesen. Auch die geplante Einführung einer Kassenpflicht kann ebenso wie das obligatorische Angebot einer
elektronischen Bezahlmöglichkeit einen Beitrag zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität leisten.
f) Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die Bundesregierung plant, den seit dem Jahr 2021 existierenden
Umsatzsteuerfestbetrag im Rahmen seiner Beteiligung an den Ausgaben für eine Verbesserung der
frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (Kita-Qualität) ab dem Jahr 2027 nur abgesenkt fortzusetzen. Die
Kürzung der Beteiligung des Bundes bei dieser wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ist abzulehnen.
Die mit der Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den vergangenen Jahren
angestrengten Verbesserungen, etwa durch Veränderungen von Fachkraft-Kind-Schlüsseln oder bei der
Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, führten zu erheblichen Mehrkosten bei Ländern und
Kommunen, die auch nach Aufhebung dieses Gesetzes bestehen blieben. Dabei ist der Umsatzsteuerfestbetrag
seit dem Jahr 2021 – trotz der merklichen Lohn- und Preissteigerungen in den vergangenen Jahren – nicht
angehoben worden. Mit dem Gesetzentwurf eines KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes
sollen weitere Verbesserungen der frühkindlichen Bildung erreicht werden, die zu einer erneuten Erhöhung
des Personalkörpers und damit zu zusätzlichen dauerhaften Ausgaben für Länder und Kommunen führen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich angemessen, dauerhaft und dynamisch an den
Kosten der frühkindlichen Bildung zu beteiligen. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,
darzulegen, was sie in Bezug auf den bisherigen Festbetrag zur Finanzierung der in den vergangenen Jahren
angestoßenen Maßnahmen plant.
g) Der Bundesrat stellt fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt für das Jahr 2027 keine
Mittel zur Umsetzung der
EU-Wiederherstellungsverordnung vorsieht. Der Bundesrat erinnert daran, dass sich die Koalition auf
Bundesebene im Koalitionsvertrag auf die Einrichtung eines Sonderrahmenplans Naturschutz und
Klimaanpassung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
verständigt hat. Zudem hat sie angekündigt, eine entsprechende Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen.
h) Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 zu TOP 2.2 mit der föderalen
Modernisierungsagenda den Beschluss gefasst, dass Bund und Länder die Pflicht zur Durchführung von
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf finanziell bedeutende Investitionen beschränken. Die hierfür
erforderliche Anpassung des Haushaltsgrundsätzegesetzes fällt in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes.
Der Bundesrat erinnert an diese Verständigung und bittet die Bundesregierung unter Einbeziehung der
Länder, baldmöglichst entsprechende Gesetzesvorhaben einzubringen und dabei auch die Haltung der
Rechnungshöfe zu berücksichtigen.
i) Der Bund sieht erstmalig vor, dass Erlöse aus Veräußerungen von Berechtigungen gemäß dem Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Kernhaushalt verschoben
werden. Geplant ist, Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zu verschieben. Ergänzend sollen erstmals
knapp 400 Millionen Euro aus dem CO2-Grenzausgleich im Bundeshaushalt vereinnahmt werden. Der
Bundesrat sieht mit Sorge, dass hier von der gewohnten Praxis, die Mittel vollständig an den KTF fließen zu
lassen, Abstand genommen wird.
j) In Folge des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 19. März 2026 (EuGH, Urteil vom
19. März 2026 – C-770/24) hat die DB InfraGO AG neue Trassenpreissysteme für die Jahre 2025 und 2026
beantragt, die rückwirkend ab dem Jahr 2025 zu einer Umverteilung der Trassenpreise zulasten des von den
Ländern getragenen Schienenpersonennahverkehrs führen. Diese Umverteilung der Trassenpreise führt zu
massiven Mehrkosten für die Länder, die beim Abschluss von langfristigen Verkehrsverträgen auf die
Stabilität der Trassenpreise vertraut hatten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine
Kompensation vorzunehmen und diese bereits jetzt im Bundeshaushalt zu berücksichtigen. Der Bundesrat
verweist auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, wonach den Ländern zur Sicherung
des Angebots im Schienenpersonennahverkehr, zum Auffangen steigender Kosten sowie zur Schaffung
neuer Verkehre eine Anpassung der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel in Aussicht gestellt wurde
und betont, dass ein Nichthandeln des Bundes zu einer Verringerung des Angebots im
Schienenpersonennahverkehr führen wird.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
k) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten
einschließlich der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen
− sämtliche Unternehmen wie auch die privaten Haushalte − so schnell wie möglich umzusetzen. Mit diesen
Maßnahmen und der geplanten Absenkung der Übertragungsnetzentgelte würden Anreize für die
Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr notwendig sind
und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in
Aussicht gestellt wurden.
l) Der Bundesrat stellt fest, dass eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung der Bundesratsverwaltung für die
Wahrnehmung ihrer verfassungsgemäßen Aufgaben zwingend erforderlich ist. Die Versagung notwendiger
Stellenforderungen gefährdet die Arbeitsfähigkeit der Bundesratsverwaltung und würde die dem Bundesrat
im Gesetzgebungsprozess zugewiesene Funktion beeinträchtigen.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027) und zum Finanzplan
2026 bis 2030 – BR-Drs. 450/26 (Beschluss) – wie folgt:
Zu Buchstaben a und d:
Die Bundesregierung teilt die Feststellungen des Bundesrates zu der anhaltenden Schwächephase der deutschen
Wirtschaft, die in den vorangegangenen Jahren bestanden hat. Die Nachwirkungen der Krisen der vergangenen
Jahre und die aktuellen handels- und geopolitischen Herausforderungen belasten die öffentlichen Haushalte.
Die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte bleiben angesichts der globalen Unsicherheiten und Krisen
enorm. Noch immer ist kein Ende des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine absehbar. Außerdem ist
Deutschland mit erheblichen hybriden Bedrohungen konfrontiert. Auch die Folgen der kriegerischen
Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und Iran wirken fort. Die globalen Krisen und Konflikte sowie ihre
Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten belasten die deutsche Wirtschaft erheblich.
Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027, dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIK) sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) setzt die Bundesregierung die
Investitionsoffensive zur Modernisierung Deutschlands fort. Zugleich werden die Rahmenbedingungen für private
Investitionen weiter verbessert und zusätzliches privates Kapital mobilisiert.
Zusätzlich zu den umfangreichen Reformen und Maßnahmen, die bereits 2025 umgesetzt wurden, hat die
Bundesregierung in den letzten Wochen weitreichende Entscheidungen für weitere Reformen getroffen, um die
künftigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest
aufzustellen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen langfristig zu sichern.
Dazu gehören insbesondere die Reformen der Sozialen Sicherungssysteme, der Beschluss, die Empfehlungen der
Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket bis Ende des Jahres zu verabschieden sowie das im
Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 beschlossene umfangreiche Programm für Aufschwung und Beschäftigung.
Begleitet werden die Maßnahmen von weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.
Die Maßnahmen zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts setzt die Bundesregierung Schritt für
Schritt um. Die Auflösung der Handlungsbedarfe in den weiteren Jahren durch Konsolidierungserfolge bleibt eine
gemeinsame Aufgabe. Zum einen gilt weiterhin, dass zukünftige Mehreinnahmen und sonstige Entlastungen für
die Auflösung des Handlungsbedarfs zu verwenden sind. Zum anderen bedeutet das, Aufgaben konsequent zu
überprüfen und strikt zu priorisieren.
Die wachstumsorientierte Finanzplanung der Bundesregierung dient auch den Ländern und Kommunen, bspw.
durch umfangreiche direkte Entlastungen in originären Zuständigkeitsbereichen der Länder und Kommunen wie
zum Beispiel der Kinderbetreuung und der Bildung. Auch durch das SVIK werden die Länder und Kommunen
bei der Auflösung des eigenen Investitionsstaus in erheblichem Maße vom Bund unterstützt.
Zu Buchstabe b:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zu einer weiteren Vereinfachung von
Genehmigungsverfahren durch Bund und Länder zur Beschleunigung des Investitionsmittelabflusses sowie die
Berücksichtigung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im SVIK zur Kenntnis.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verkürzt langwierige Verfahren und ermöglicht schnelleres, pragmatisches und
unbürokratisches Bauen. Das gilt insbesondere auch für solche Projekte, die durch das SVIK finanziert werden.
Darüber hinaus enthält die föderale Modernisierungsagenda weitere Aufträge für Bund und Länder, um Planungs-
und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Die Umsetzung der Ländersäule des SVIK erfolgt entsprechend der Bestimmungen des Länder-und Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) durch die Länder. Sie legen die Verfahren für die Verteilung der
Mittel und die Umsetzung fest. Das LuKIFG enthält keine Genehmigungspflichten und keinerlei weitere
Verfahrensvorgaben. Entsprechend sind im Rahmen des LuKIFG keine Beschleunigungsmöglichkeiten seitens des
Bundes möglich.
Über das LuKIFG können umfangreichste Investitionen in die Landes- und kommunale Infra-struktur vollständig
gefördert werden. Umfasst sind auch Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Über die konkrete
Mittelverwendung entscheiden die Länder.
Die Bundesregierung hat ein systematisches Monitoring für das SVIK aufgebaut, das die Fort-schritte und
Wirkungen der Ausgaben für Investitionen aus dem SVIK auf Ebene der einzelnen Haushaltstitel nachvollziehbar
macht. Die Ergebnisse werden im jährlichen SVIK-Monitoringbericht sowie über ein Dashboard auf www.bun-
deshaushalt.de veröffentlicht.
Das Monitoring unterstützt eine effektive und effiziente Verwendung der Mittel aus dem SVIK und bietet
gleichzeitig eine evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage für die aktive Steuerung des SVIK. Damit kann sichergestellt
werden, dass die Investitionen möglichst zügig konkrete Ver-besserungen der öffentlichen Infrastruktur in
Deutschland erzielen und die Wachstumsaus-sichten für die deutsche Volkswirtschaft spürbar verbessern.
Zu Buchstabe c:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur zielgenauen Beschaffung von Rüstungsgütern
zur Kenntnis.
Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung unterstreicht die Notwendigkeit umfassender
Investitionen in die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit Deutschlands über das Sondervermögen Bundeswehr hinaus.
Im Juni 2025 haben die Alliierten der NATO angesichts des substantiell geänderten sicherheitspolitischen
Umfelds neue, anspruchsvolle Fähigkeitsziele beschlossen. Diesen Beschlüssen folgend haben sich die Alliierten
beim anschließenden NATO-Gipfel in Den Haag im Jahr 2025 verpflichtet, 5% der Wirtschaftsleistung aufgeteilt
in zwei Aufgabenbereiche in die Verteidigung zu investierten. Die neue „NATO-Quote“ setzt sich nunmehr aus
den Kernverteidigungsausgaben mit einer Zielhöhe von jährlich mindestens 3,5% des BIP und aus verteidigungs-
und sicherheitsrelevanten Ausgaben mit einer Zielhöhe von jährlich bis zu 1,5% des BIP zusammen. Zusammen
mit Kernverteidigungsausgaben gem. NATO-Kriterien in weiteren Einzelplänen ergibt sich auf Grundlage der
Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 22. April 2026 im Jahr 2026 eine Kernverteidigungsquote von rd.
2,7% des BIP. Die NATO-Quote wird voraussichtlich im Jahr 2029 3,5% erreichen.
Die jüngsten Preissteigerungen im Rüstungssektor haben zu intensiven öffentlichen Diskussionen geführt. Das
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) begegnet diesen
Entwicklungen konsequent durch möglichst wettbewerbliche Vergaben, eine kontinuierliche Stärkung der
Kostenkompetenz sowie detaillierte Prüfungen der in Fällen fehlenden Wettbewerbs von Auftragnehmern vorzulegenden
Kalkulationen. Durch Preisverhandlungen und Preisprüfungen sowohl der Preisdienststellen der Bundesländer als
auch des Prüfdienstes des BAAINBw konnten in der Vergangenheit deutliche Einsparungen realisiert werden.
Die Rolle der Preisverhandlung soll hierbei im Rahmen der anstehenden Reorganisation des BAAINBw u. a.
durch die Bündelung entsprechender Aktivitäten in einem zentralen Kompetenzteam weiter gestärkt werden.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Im Übrigen hat die Bundesregierung die Ausgaben für den Bevölkerungsschutz, soweit eine
Finanzierungszuständigkeit des Bundes gegeben ist, erheblich erhöht. Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz sorgt der Bund
für den größten Modernisierungsschub für den Bevölkerungsschutz und die Zivile Verteidigung seit Jahrzehnten.
Zu Buchstabe e:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Steuer- und Finanzkriminalitätsbekämpfung
zur Kenntnis. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
haben am 16. Juli 2026 einen umfassenden Aktionsplan zur entschlossenen Bekämpfung von Steuer- und
Finanzkriminalität vorgestellt. Dort genannte Maßnahmen sind Gegenstand laufender Abstimmungsprozesse.
Den Auftakt hat das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz gemacht, das am 12. August 2026 vom Bun-deskabinett
beschlossen wurde. Mit diesem wird eine bessere Abschöpfung von Vermögensgegenständen unklarer Herkunft für
den Zoll geschaffen. Zu Fragen der Kompetenzerweiterung der administrativen Ermittlung und Sicherstellung
von Vermögen nicht rechtmäßiger Herkunft auch auf die Landesverwaltungen sowie zur Beweislastumkehr wird
auf die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz verwiesen.
Zu Buchstabe f:
Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung der Länder, dass die frühkindliche Bildung ein wichtiges
Anliegen ist. Daher unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Qualität seit 2019 mit rd. 13,4 Mrd.
€. Der Bund hat dafür vor allem seinen Anteil an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder seit 2019 mit insgesamt
rd. 13,3 Mrd. € verringert und damit ein wichtiges Signal für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege gesetzt.
Daher plant der Bund auch zukünftig seine Unterstützung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG) fortzusetzen.
Insgesamt unterstützt der Bund die Länder von 2027 bis 2034 hinsichtlich der Mehrbelastungen aufgrund der in
diesem Gesetz enthaltenen Änderungen des SGB VIII mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 9,25 Mrd. €.
Hiervon erhalten die Länder rd. 9,19 Mrd. € über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung und 56
Mio. € werden für das Monitoring (§ 24b SGB VIII), die Evaluierung (Artikel 6 SCQEG) und die Umsetzung des
Gesetzes aus dem Einzelplan des BMBFSFJ zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung der frühkindlichen Bildung ist jedoch originäre Aufgabe der Länder und Kommunen und von den
Ländern deshalb auch vor dem Hintergrund der Kompetenzenverteilung im finanziellen Bereich gem. Artikel
104a Absatz 1 GG zu finanzieren. Daher kommt eine dauerhafte und dynamisierte finanzielle Entlastungsregelung
zugunsten der Länder nicht in Betracht.
Das SCQEG stellt einen neuen Sachverhalt dar. Es ist nicht mit dem KiTa-Qualitäts- und
Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) gleichzusetzen, im Rahmen dessen ein Instrumentenkasten aus verschiedenen Handlungsfeldern
geregelt wurde, aus denen die Länder länderspezifische Maßnahmen umsetzen konnten und in Verträgen mit dem
Bund vereinbaren konnten. Diese Bund-Länder-Verträge enden grundsätzlich zum 31. Dezember 2027 und
können längstens bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden. Mit dem SCQEG werden dagegen nunmehr
bundesweite Regelungen zur Qualität in der Kindertagesbetreuung im SGB VIII getroffen. Daher sind die mit dem
SCQEG einhergehenden Verpflichtungen und daraus resultierenden Mehrbelastungen der Länder nicht mit denen
des KiQuTG vergleichbar. Daher kann die Bundesregierung die Forderung der Länder nach einer Kompensation
in mindestens der gleichen Höhe wie beim KiQuTG nicht nachvollziehen. Bund, Länder und Kommunen befinden
sich einer schwierigen Haushaltssituation. Die Situation des Bundes und der Kommunen stellt sich dabei noch
deutlich herausfordernder dar als die der Länder. Zugleich ist vor dem Hintergrund eines anhaltenden
Geburtenrückgangs und die damit vermutlich einhergehende senkende Auswirkung auf die Kosten der Umsetzung der
Standards zu berücksichtigen.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Zu Buchstabe g:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zu Naturschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen zur Kenntnis.
Die Wiedererstellungsverordnung der EU hat zum Ziel, die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten
und geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Der Gesamtfinanzierungsbedarf betrifft die EU und in der
nationalen Umsetzung Bund und Länder. Zur Wiederherstellung der Natur tragen bereits vorhandene
Förderprogramme bei, zum Beispiel im Einzelplan 16 der Bundesnaturschutzfonds.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass ein Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung eingerichtet
und die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe geprüft werden soll; auch diese Maßnahmen
stehen gemäß Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt.
Über den KTF werden bereits Maßnahmen zum Naturschutz und zur Klimaanpassung gefördert bzw. sind geplant.
Im KTF wurde z.B. bereits mit dem Wirtschaftsplan 2026 ein neuer Titel „Naturschutz und Klimaanpassung“
ausgebracht. Mit diesen Mitteln sollen vorrangig naturbasierte Vorsorgemaßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel sowie von Naturwiederherstellungs- und Naturschutzmaßnahmen finanziert werden. Dazu zählen vor
allem naturbasierte Maßnahmen zur Anpassung an Extremwetterereignisse wie Hochwasser, Starkregen,
Sturzflut, Meeresspiegelanstieg, Dürre und Hitze. Auch mit diesen Mitteln trägt der Bund zur Durchführung der EU-
Wiederherstellungsverordnung bei.
Mit dem Regierungsentwurf des KTF-Wirtschaftsplans 2027 ist der Soll-Ansatz (126.433 T €) gegenüber dem
Vorjahr deutlich erhöht worden (Soll 2026: 50.000 T €). Dieser Ansatz wird teils über die Strukturen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für Maßnahmen des nicht-
produktiven investiven Naturschutzes an die Länder ausgereicht. Ab 2027 soll darüber hinaus die Finanzierung von
Maßnahmen der Kommunen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen aus diesem Titel im Rahmen der jeweils einschlägigen Förderrichtlinien (DAS-Förderrichtlinie
sowie die AnpaSo-Förderrichtlinie) erfolgen.
Vollzug und Finanzierung der Klimaanpassung vor Ort liegen gemäß Art. 104a Abs. 1, Art. 30, Art. 83 GG in der
Zuständigkeit der Länder. Für die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und
Klimaanpassung bedürfte es verfassungsrechtlich einer Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und
Bundesrat. Vor dem Hintergrund der weiterhin notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushaltes bedürfte es
darüber hinaus einer Priorisierung der Aufgaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Zu Buchstabe h:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrats zur Kenntnis. Zur Umsetzung der Maßnahme ist
eine Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) sowie im Anschluss der Bundes- sowie sämtlicher
Landeshaushaltsordnungen notwendig. Die Maßnahme wurde aus dem Kreis der Länder für die Föderale
Modernisierungsagenda vorgeschlagen, daher sollte die Maßnahme als Bundesratsinitiative zur Änderung des HGrG
initiiert werden. Die in der Stellungnahme angesprochene genannte Bundeszuständigkeit für das HGrG ändert nichts
an der Möglichkeit einer Bundesratsinitiative für die Änderung desselben. Dabei werden die Haltungen der
Rechnungshöfe zu berücksichtigen sein.
Um Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bundesbereich besser und angemessener auszugestalten, hat der Bund
bereits unabhängig von der Föderalen Modernisierungsagenda in der jüngeren Vergangenheit seine Vorschriften
zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Einvernehmen mit allen Ressorts umfangreich
überarbeitet.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Bundesregierung wird bei einer entsprechenden Initiative der Länder und unter Berücksichtigung der Haltung
des Bundesrechnungshofes die Beschränkung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf finanziell bedeutsame
Investitionen prüfen.
Zu Buchstabe i:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Vereinnahmung eines Teils der Erlöse aus
Veräußerungen von Berechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz im Bundeshaushalt statt im
KTF zur Kenntnis.
Eine zielgenauere Ausrichtung und Priorisierung der Maßnahmen im KTF ermöglicht es, anteilig Erlöse aus dem
europäischen Emissionshandel ETS 1 in einem Umfang von 2,7 Mrd. € in 2027 im Kernhaushalt zu
vereinnahmen. Der Konsolidierungsbeitrag im KTF wird erwirtschaftet, ohne bereits zugesagte Förderungen anzutasten.
Die Vereinnahmung eines Teils der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel (ETS 1) im Kernhaushalt steht im
Einklang mit der EU-Richtlinie 2023/959 und ist sachgerecht: Auch der Kernhaushalt finanziert Klimaschutz-
und Transformationsmaßnahmen. Dazu zählen z.B. Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und die
Dekarbonisierung der Industrie sowie Ausgaben für eine klima-freundliche Mobilität. Diese klimapolitischen
Ausgaben teilweise durch klimapolitische Einnahmen zu finanzieren, ist an-gemessen und folgerichtig.
Der KTF leistet weiterhin einen zentralen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele
Deutschlands. Die im Regierungsentwurf 2027 des KTF-Wirtschaftsplans enthaltenen Programmausgaben fallen mit rund
40,3 Mrd. € sogar höher aus als im Wirtschaftsplan 2026 (Soll 2026: rd. 37,4 Mrd. €).
Die ab dem Jahr 2027 erstmals zu berücksichtigenden Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleich sind ebenfalls
im Kernhaushalt etatisiert, da auch aus dem Kernhaushalt Klimaschutzmaßnahmen finanziert werden.
Zu Buchstabe j:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der in Folge des Urteils des Gerichtshofes
der Europäischen Union vom 19. März 2026 (EuGH, Urteil vom 19. März 2026 – C-770/24) geänderten
Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr zur Kenntnis. Eine Entscheidung zu einer Anpassung der
Regionalisierungsmittel über die gesetzlich verankerte Dynamisierung in Höhe von drei Prozent hinaus ist noch nicht getroffen
worden.
Zu Buchstabe k:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Umsetzung der Senkung der Stromkosten für
alle Verbrauchergruppen zur Kenntnis.
Zur Senkung der Stromkosten hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt und
beschlossen, die letztlich allen Verbrauchern zugutekommen. Dies beinhaltet unter anderem Zuschüsse zu den
Übertragungsnetzkosten und die dauerhafte Senkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
und der Land- und Forstwirtschaft. Um zudem die strom- und handelsintensive Industrie weiter zu entlasten, wird
die Bundesregierung die Strompreiskompensation bereits rückwirkend für das Jahr 2025 ausweiten und für die
Jahre 2026 bis 2028 den sogenannten Industriestrompreis einführen.
Die Bundesregierung prüft weiterhin, ob und wann weitere Schritte erfolgen und finanziert werden können (BT-
Drucksache 21/2469).
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Zu Buchstabe l:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten
personellen Ausstattung der Bundesratsverwaltung zur Kenntnis.
Die Bundesregierung hat beschlossen, in dieser Legislaturperiode 8% der Planstellen für Beamtinnen und Beamte
sowie Stellen für Tarifbeschäftigte einzusparen. Vor diesem Hintergrund wurden bei der Erstellung des Entwurfs
des Bundeshaushalts 2027 nur neue (Plan-)Stellen in den Sicherheitsbereichen berücksichtigt. Die
Bundesratsverwaltung hat die Möglichkeit, innerhalb seines Personalhaushalts Aufgaben zu priorisieren und sich durch
Umorganisation Spielräume zu schaffen. Die Arbeitsfähigkeit der Bundesratsverwaltung im Gesetzgebungsprozess
wird durch das Versagen von neuen Stellen nicht beeinträchtigt.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) (Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg)