Auswirkungen der Kinder- und Jugendhilfestrukturreform auf den Kitabetrieb und dessen inklusive Ausgestaltung
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Auswirkungen der Kinder- und Jugendhilfestrukturreform auf den Kitabetrieb und dessen inklusive Ausgestaltung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8777
21. Wahlperiode 23.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Zada
Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Auswirkungen der Kinder- und Jugendhilfestrukturreform auf den Kitabetrieb
und dessen inklusive Ausgestaltung
Der vorliegende Gesetzentwurf zum 1. Kinder- und
Jugendhilfestrukturreformgesetz beinhaltet unter anderem eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“, die
auf Grundlage von Jugendhilfeplanung geschaffen und bedarfsgerecht
sichergestellt werden soll. Im Umkehrschluss soll der Anspruch auf persönliche
Einzelfallhilfe grundsätzlich entfallen. Dieser Anspruch besteht künftig nur noch
dann, wenn „keine infrastrukturellen Angebote nach § 80a zur Verfügung“
stehen oder „der erzieherische Bedarf im Einzelfall eine dem jeweiligen Kind
oder Jugendlichen einzeln zur Seite gestellte Anleitung und Begleitung in einer
Tageseinrichtung für Kinder“ erfordert (Vgl. § 27 Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, Erstes Kinder- und
Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG auf Bundestag 21/8274).
Die Fragenstellerinnen und Fragesteller befürchten in Folge
Mehraufwendungen in den Kommunen für die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur
sowie einen erschwerten Zugang zu bedarfsdeckenden Leistungen durch eine
Beweislastumkehr zuungunsten der Adressatinnen und Adressaten der
Leistungen. Ob und inwiefern die geplanten Neuregelungen mit der Zielsetzung einer
inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in Einklang zu bringen sind, erscheint
zumindest fraglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung, dass durch
die vorgesehene Ausgestaltung der Bildungsassistenz die Durchsetzung
individueller Rechtsansprüche für Kinder mit Behinderungen erschwert
wird?
2. Auf welcher empirischen Grundlage geht die Bundesregierung davon aus,
dass die geplante Umstellung zu einer Verbesserung der Teilhabe von
Kindern mit Behinderungen führt?
3. Welche fachlichen Erwägungen haben die Bundesregierung veranlasst, die
Leistung der Bildungsassistenz lediglich als „Anleitung und Begleitung“
zu definieren, obwohl die Anforderungen für Eingliederungshilfe in der
Kindertagesbetreuung deutlich darüber hinausgeht?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
4. Aus welchen Gründen wurde von einer leistungsrechtlichen Beschreibung
abgesehen, die stärker auf Entwicklungsförderung, soziale Teilhabe,
Bildung und Inklusion abstellt und damit an die Systematik des SGB VIII
anknüpft?
5. Welche fachlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung
dagegen, für die Bildungsassistenz in Kindertageseinrichtungen
bundesgesetzlich Qualifikationsanforderungen an die eingesetzten Fachkräfte
festzuschreiben?
6. Welche rechtlichen, fachlichen und praktischen Unterschiede bestehen
nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen der Umsetzung von
Eingliederungshilfen in Schulen und in Kindertageseinrichtungen?
7. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass sich die
Bildungsassistenz in Kindertageseinrichtungen künftig am Modell der Schulassistenz
orientiert und dadurch bestehende fachliche Standards der
Eingliederungshilfe in Kitas abgesenkt werden könnten?
8. Aus welchen Gründen wurden die Vorschriften zur Hilfeplanung nach
§ 36 SGB VIII für die Bildungsassistenz ausdrücklich ausgeschlossen?
9. Wie soll ohne die Anwendung der Hilfe- und Leistungsplanung
sichergestellt werden, dass individuelle Bedarfe dokumentiert, Ziele vereinbart,
Leistungen überprüft und Beteiligungsrechte gewährleistet werden?
10. Wie soll sichergestellt werden, dass bundesweit vergleichbare
Qualitätsstandards für die Bildungsassistenz entstehen, und damit das Gesetz
tatsächlich zu gleichwertigen Lebensbedingungen beiträgt?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur personellen und
fachlichen Ausstattung der Jugendhilfeplanung in den Kommunen vor?
12. Welche Mehraufwendungen erwartet die Bundesregierung für die
Jugendhilfeplanung verantwortlichen ehrenamtlichen kommunalen Gremien wie
die Jugendhilfeausschüsse?
13. Wie soll verhindert werden, dass die Verfügbarkeit und Qualität der
Bildungsassistenz künftig maßgeblich von den jeweiligen kommunalen
Planungsressourcen abhängt?
14. Aus welchen Gründen wurde davon abgesehen, die Länder ausdrücklich
zu verpflichten, für eine ausreichende personelle und fachliche
Ausstattung der Jugendhilfeplanung zu sorgen?
15. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass sich durch
die Konzentration infrastruktureller Angebote faktische
Schwerpunktoder „Inklusionskitas“ herausbilden könnten?
16. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die für eine inklusive
Förderung erforderliche Bildungsassistenz nicht als unverhältnismäßige
Mehrkosten im Sinne des § 5 Absatz 2 SGB VIII bewertet wird?
17. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung den nach Ansicht der
Fragestellenden absehbaren zusätzlichen Beratungsbedarf von Familien im
Zusammenhang mit der Frage, ob ein Infrastrukturangebot den individuellen
Bedarf ihres Kindes tatsächlich deckt?
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Jugendämter und
Beratungsstrukturen auf die zusätzlichen Informations- und
Beratungsanforderungen vorzubereiten?
19. Welche der von Verbänden, Fachorganisationen und Trägern
vorgetragenen Änderungsvorschläge zur Sicherung individueller Ansprüche, zur
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Qualitätssicherung und zur Stärkung der Inklusion wurden im
Gesetzgebungsverfahren geprüft und aus welchen Gründen nicht übernommen?
20. Welche konkreten Erkenntnisse haben die Bundesregierung zu der
Annahme veranlasst, dass die Ziele der Reform nicht ebenso gut durch eine
Weiterentwicklung des bestehenden Systems individueller Leistungen erreicht
werden könnten?
21. Welche Regelungen des Gesetzentwurfs gewährleisten aus Sicht der
Bundesregierung, dass die geplante Bildungsassistenz tatsächlich zu mehr
Inklusion, Teilhabe und Chancengerechtigkeit führt und nicht vorrangig der
Steuerung und Kürzung von Leistungen dient?
22. In welcher Weise wurden die Anforderungen der UN-
Behindertenrechtskonvention bei der Entscheidung berücksichtigt,
infrastrukturelle Angebote grundsätzlich vorrangig gegenüber individuellen
Unterstützungsleistungen vorzusehen?
Berlin, den 22. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ISSN 0722-8333
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