polradar

Auswirkungen der Kinder- und Jugendhilfestrukturreform auf den Kitabetrieb und dessen inklusive Ausgestaltung

dip / drucksache 23.10.2026 · WP 21 · 21/8777 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Auswirkungen der Kinder- und Jugendhilfestrukturreform auf den Kitabetrieb und dessen inklusive Ausgestaltung Deutscher Bundestag Drucksache 21/8777 21. Wahlperiode 23.10.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Auswirkungen der Kinder- und Jugendhilfestrukturreform auf den Kitabetrieb und dessen inklusive Ausgestaltung Der vorliegende Gesetzentwurf zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz beinhaltet unter anderem eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“, die auf Grundlage von Jugendhilfeplanung geschaffen und bedarfsgerecht sichergestellt werden soll. Im Umkehrschluss soll der Anspruch auf persönliche Einzelfallhilfe grundsätzlich entfallen. Dieser Anspruch besteht künftig nur noch dann, wenn „keine infrastrukturellen Angebote nach § 80a zur Verfügung“ stehen oder „der erzieherische Bedarf im Einzelfall eine dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen einzeln zur Seite gestellte Anleitung und Begleitung in einer Tageseinrichtung für Kinder“ erfordert (Vgl. § 27 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG auf Bundestag 21/8274). Die Fragenstellerinnen und Fragesteller befürchten in Folge Mehraufwendungen in den Kommunen für die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur sowie einen erschwerten Zugang zu bedarfsdeckenden Leistungen durch eine Beweislastumkehr zuungunsten der Adressatinnen und Adressaten der Leistungen. Ob und inwiefern die geplanten Neuregelungen mit der Zielsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in Einklang zu bringen sind, erscheint zumindest fraglich. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung, dass durch die vorgesehene Ausgestaltung der Bildungsassistenz die Durchsetzung individueller Rechtsansprüche für Kinder mit Behinderungen erschwert wird?  2. Auf welcher empirischen Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die geplante Umstellung zu einer Verbesserung der Teilhabe von Kindern mit Behinderungen führt?  3. Welche fachlichen Erwägungen haben die Bundesregierung veranlasst, die Leistung der Bildungsassistenz lediglich als „Anleitung und Begleitung“ zu definieren, obwohl die Anforderungen für Eingliederungshilfe in der Kindertagesbetreuung deutlich darüber hinausgeht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Aus welchen Gründen wurde von einer leistungsrechtlichen Beschreibung abgesehen, die stärker auf Entwicklungsförderung, soziale Teilhabe, Bildung und Inklusion abstellt und damit an die Systematik des SGB VIII anknüpft?  5. Welche fachlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, für die Bildungsassistenz in Kindertageseinrichtungen bundesgesetzlich Qualifikationsanforderungen an die eingesetzten Fachkräfte festzuschreiben?  6. Welche rechtlichen, fachlichen und praktischen Unterschiede bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen der Umsetzung von Eingliederungshilfen in Schulen und in Kindertageseinrichtungen?  7. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass sich die Bildungsassistenz in Kindertageseinrichtungen künftig am Modell der Schulassistenz orientiert und dadurch bestehende fachliche Standards der Eingliederungshilfe in Kitas abgesenkt werden könnten?  8. Aus welchen Gründen wurden die Vorschriften zur Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII für die Bildungsassistenz ausdrücklich ausgeschlossen?  9. Wie soll ohne die Anwendung der Hilfe- und Leistungsplanung sichergestellt werden, dass individuelle Bedarfe dokumentiert, Ziele vereinbart, Leistungen überprüft und Beteiligungsrechte gewährleistet werden? 10. Wie soll sichergestellt werden, dass bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards für die Bildungsassistenz entstehen, und damit das Gesetz tatsächlich zu gleichwertigen Lebensbedingungen beiträgt? 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur personellen und fachlichen Ausstattung der Jugendhilfeplanung in den Kommunen vor? 12. Welche Mehraufwendungen erwartet die Bundesregierung für die Jugendhilfeplanung verantwortlichen ehrenamtlichen kommunalen Gremien wie die Jugendhilfeausschüsse? 13. Wie soll verhindert werden, dass die Verfügbarkeit und Qualität der Bildungsassistenz künftig maßgeblich von den jeweiligen kommunalen Planungsressourcen abhängt? 14. Aus welchen Gründen wurde davon abgesehen, die Länder ausdrücklich zu verpflichten, für eine ausreichende personelle und fachliche Ausstattung der Jugendhilfeplanung zu sorgen? 15. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass sich durch die Konzentration infrastruktureller Angebote faktische Schwerpunktoder „Inklusionskitas“ herausbilden könnten? 16. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die für eine inklusive Förderung erforderliche Bildungsassistenz nicht als unverhältnismäßige Mehrkosten im Sinne des § 5 Absatz 2 SGB VIII bewertet wird? 17. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragestellenden absehbaren zusätzlichen Beratungsbedarf von Familien im Zusammenhang mit der Frage, ob ein Infrastrukturangebot den individuellen Bedarf ihres Kindes tatsächlich deckt? 18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Jugendämter und Beratungsstrukturen auf die zusätzlichen Informations- und Beratungsanforderungen vorzubereiten? 19. Welche der von Verbänden, Fachorganisationen und Trägern vorgetragenen Änderungsvorschläge zur Sicherung individueller Ansprüche, zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Qualitätssicherung und zur Stärkung der Inklusion wurden im Gesetzgebungsverfahren geprüft und aus welchen Gründen nicht übernommen? 20. Welche konkreten Erkenntnisse haben die Bundesregierung zu der Annahme veranlasst, dass die Ziele der Reform nicht ebenso gut durch eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems individueller Leistungen erreicht werden könnten? 21. Welche Regelungen des Gesetzentwurfs gewährleisten aus Sicht der Bundesregierung, dass die geplante Bildungsassistenz tatsächlich zu mehr Inklusion, Teilhabe und Chancengerechtigkeit führt und nicht vorrangig der Steuerung und Kürzung von Leistungen dient? 22. In welcher Weise wurden die Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention bei der Entscheidung berücksichtigt, infrastrukturelle Angebote grundsätzlich vorrangig gegenüber individuellen Unterstützungsleistungen vorzusehen? Berlin, den 22. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

Relationen