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Protokoll der 1027. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 14.11.2022 · WP 20 · 1027 · Original ↗

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Protokoll der 1027. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1027 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1027. Sitzung Berlin, Montag, den 14. November 2022 I n h a l t : Präsident Dr. Peter Tschentscher . . . . . . . . . . 445 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445 1. Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Drucksache 573/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 446 Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) 459* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 2. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (Drucksache 574/22) . . . . . . . 447 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . 450 Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 452 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . 454 Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 459* Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 und Artikel 91e Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei R h e i n l a n d - P f a l z : Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit S a a r l a n d : Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales Carsten Schneider, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz 1027. Sitzung Berlin, den 14. November 2022 Beginn: 11.01 Uhr Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1027. Sitzung des Bundesrates. Verehrte Damen und Herren, gleich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres sind wir heute zu einer Sondersitzung – der ersten unter meinem Vorsitz – hier zusammengekommen. Anlass für die Sondersitzung ist die Soforthilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas und Wärme. Die in der ersten Sitzung einer neuen Präsidentschaft übliche Ansprache wird dagegen nicht heute, sondern wie geplant in der regulären Sitzung am 25. November auf der Tagesordnung stehen. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat nicht nur die europäische Friedensordnung erschüttert, sondern auch die angespannte Situation auf den Energiemärkten weiter verschärft. Die Bundesregierung möchte die Belastung für die Bevölkerung durch die hohen Energiepreise so schnell wie möglich abfangen und hat um Einberufung einer Sondersitzung zur Beratung über eine Soforthilfe gebeten. Auf Basis des vorliegenden Gesetzes sollen vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher bereits im Dezember dieses Jahres entlastet werden. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus der Niedersächsischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat sind mit Wirkung vom 8. November 2022 die Ministerinnen und Minister a. D. ausgeschieden: Herr Dr. Bernd A l t h u s m a n n , Herr Reinhold H i l b e r s , Herr Björn T h ü m l e r , Herr Grant Hendrik T o n n e , Frau Barbara H a v l i z a , Frau Barbara O t t e - K i n a s t und Frau Birgit H o n é . Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die Landesregierung am 8. November ernannt: Herrn Ministerpräsidenten Stephan W e i l , dem ich an dieser Stelle ganz herzlich zu seiner Wahl gratuliere, (Beifall) sowie Frau Ministerin Julia Willie H a m b u r g , Frau Ministerin Wiebke O s i g u s , Herrn Minister Boris P i s t o r i u s , Herrn Minister Christian M e y e r und Frau Ministerin Daniela B e h r e n s . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Herzlich danken möchte ich an dieser Stelle besonders der bisherigen niedersächsischen Bevollmächtigten, Frau Ministerin Honé, für ihr Engagement im Bundesrat während ihrer knapp fünfjährigen Mitgliedschaft. Ein besonderer Dank gilt ihr für die häufige Übernahme der Leitung der Plenarsitzungen. Im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas setzte sie sich als eine der zwei Vertreterinnen unseres Hauses zur Stärkung der Demokratie für einen Bürgerdialog auf europäischer Ebene ein. Wir bedanken uns für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute. Neue Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund ist Frau Ministerin Wiebke O s i g u s , die ich sehr herzlich bei uns im Hause begrüße. Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit zwei Punkten vor. Die Reihenfolge der Tagesordnung bleibt unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu TOP 1: TOP 1 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Drucksache 573/22) Dazu haben wir Wortmeldungen, zunächst von Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg- Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn heute in dieser Sondersitzung des Bundesrats und im Vorfeld in der öffentlichen Debatte vor allem das Bürgergeld im Fokus steht – darüber werden wir gleich noch sprechen –, war es mir wichtig, mich trotzdem auch zu diesem Tagesordnungspunkt zu melden, denn es ist heute eine ganz wichtige Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger im Land, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in allen anderen Bundesländern, dass die sogenannte Soforthilfe zur Unterstützung bei den hohen Energiepreisen auf den Weg gebracht wird. Ich will daran erinnern: Wir haben im Bundesrat über die Energiekrise diskutiert, aber vor allem schon in vielen Ministerpräsidentenkonferenzen. Wir als Länder haben sehr früh vorgeschlagen – mein Bundesland bereits im März –, dass wir die steigenden Energiepreise vor allem im Gasbereich deckeln, durch einen Gaspreisdeckel. Es ist gut, dass die Bundesregierung entschieden hat, mit 200 Milliarden Euro eine Strom- und Gaspreisbremse und weitere Hilfen auf den Weg zu bringen. Darüber haben wir in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz gesprochen. Der erste Schritt ist jetzt die Soforthilfe. Die sogenannte Dezember-Abschlagszahlung wird übernommen durch den Bund. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen ihre Abschlagszahlungen für Dezember nicht zu zahlen. Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe. Vielen Dank dafür! Ich möchte aber noch einmal unterstreichen, dass wir in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz deutlich gemacht haben, dass diese Soforthilfe zwar als Unterstützung für die Übergangszeit angelegt ist, bis Gaspreisbremse und Strompreisbremse wirken, dass das aber schwierig ist, weil die Menschen immer noch nicht wissen: Wie läuft es im Januar? Wie läuft es im Februar? Denn neben der ganz konkreten Entlastung, die die Bürgerinnen und Bürger brauchen, brauchen sie auf der anderen Seite auch Planungssicherheit. Wir hören immer wieder, dass die Menschen sagen: Wir wollen wissen, was auf uns zukommt und wie wir uns darauf einstellen müssen. Deshalb möchte ich in dieser Debatte noch einmal die Bitte der Ministerpräsidenten unterstreichen, ganz speziell eben auch für mein Bundesland, dass wir in dieser Woche Klarheit bekommen von der Bundesregierung: Ab wann gilt die Gaspreisbremse? Was bedeutet das für die Menschen im Januar und im Februar? Die Ministerpräsidenten haben ja vorgeschlagen, dass die Gaspreisbremse schon ab Januar gilt, vielleicht rückwirkend, und, wenn das nicht möglich ist, mit weiteren Abschlagszahlungen zu arbeiten. Mit der guten Nachricht von heute, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Soforthilfe bekommen, brauchen wir auch die Antworten für Januar, für Februar, damit es eben Planungssicherheit gibt und auch wir Länder schauen können: Wo gibt es vielleicht noch Lücken in den Hilfen? Wo können wir zusätzlich unterstützen? Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, einen Energiefonds in Höhe von über 1 Milliarde Euro aufzulegen, um zum einen dafür zu sorgen, dass mehr Energie verfügbar ist, und zum anderen dafür, dass wir die Menschen entlasten. Wir als Land stehen bereit, brauchen aber Klarheit vom Bund, und dafür möchte ich heute noch einmal werben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt ist aber die wichtige Nachricht, dass diese große Entlastung jetzt auf den Weg gebracht wird. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Dann haben wir noch eine Wortmeldung von Herrn Parlamentarischem Staatssekretär Kellner, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben dem ERP-Wirtschaftsplangesetz beraten wir heute das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz. Dieses Gesetz stellt sicher, dass die Endverbraucherinnen und Endverbraucher schnell und unbürokratisch entlastet werden in Zeiten, in denen finanzielle Lasten rasant steigen. Ich will nochmals darauf hinweisen: Die Verantwortung für die steigenden Preise trägt Wladimir Putin mit seinem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine. Ich will erinnern: Bereits vor einem Jahr hatten wir stark gestiegene Gaspreise, weil unter anderem Gasspeicher leer waren. Das ist dieses Jahr zum Glück anders. Angesichts der stark gestiegenen Preise ist es wichtig und richtig, dass wir Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden bei ihrer Gas- und Wärmerechnung für den Monat Dezember entlasten. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Akteure, Versorger, Banken und staatliche Stellen, kann die Entlastung kurzfristig bei den Kunden finanziell wirksam werden. Deshalb ist es ein wichtiges Zeichen, dass wir heute in dieser Sondersitzung zusammenkommen und Beschlüsse treffen, die das Leben der Menschen in unserem Land konkret verbessern. Die Berechnung der Entlastung beruht bei leitungsgebundenem Erdgas auf einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs. Zugrunde gelegt werden historische Verbräuche beziehungsweise Verbrauchsprognosen, um Einsparanreize aufrechtzuerhalten. Denn es bleibt wichtig, dass wir den Verbrauch reduzieren, damit wir gut über den Winter kommen. Entlastet wird dann angesichts der Preisanstiege in diesem Herbst auf Basis der Dezember-Preise. Das ist heute der erste Schritt aus einer Reihe von Maßnahmen, an denen wir intensiv arbeiten. Zentral sind die Energiepreisbremsen, die im nächsten Schritt kommen und die dann bis 2024 gelten sollen. Alle Vorschläge werden wir noch im November ins Kabinett, in den Bundestag und damit auch in den Bundesrat einbringen, sodass wir das, was Manuela Schwesig gerade eingefordert hat – Planungssicherheit für die Unternehmen, für die privaten Haushalte –, geben können. Und diese Bremsen gelten dann auch für die großen Verbraucher in der Industrie. Das wird ein notwendiger Schutz vor Überlastung. Wir bauen diesen Schutzschirm, um alle über die kommenden 18 Monate abzusichern, über diesen und den nächsten Winter, bis wir durch den Ersatz durch neue Lieferwege, über LNG, alternative Technologien wie grünen Wasserstoff, den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und gemeinsame europäische Initiativen wie den gemeinsamen Einkauf die Energieknappheiten weiter lindern werden. Denn auch das ist Teil der Wahrheit: Wir müssen diese akute Krise nutzen, um uns für die dekarbonisierte Zukunft gut aufzustellen. Die Transformation zu beschleunigen, ist der richtige Weg. Dabei darf es keine Pause geben. Sehr geehrte Damen und Herren, als Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung will ich auch noch ein paar Sätze zum eigentlichen Anlass der heutigen Beratung sagen, nämlich zum ERP-Gesetz. Wir stärken damit die Substanz unserer Volkswirtschaft. Mit dem ERP-Plan 2023 stellen wir Mittel bereit, um kleine und mittlere Unternehmen in Rekordhöhe von 10 Milliarden Euro zu unterstützen. Die ERP-Förderungen mit zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital leisten einen wichtigen Beitrag, Unternehmen, von Start-ups bis zu großen Mittelständlern, auf dem Weg aus den multiplen Krisen heraus wirksam zu unterstützen. Die im Jahr 2022 stark gestiegene Nachfrage nach ERP-Förderkrediten zeigt, dass die Instrumente attraktiv sind und den Bedarf adressieren. Angesichts der Zinswende erwarte ich auch in 2023 eine starke Nachfrage. Wir stärken mit diesem Programm übrigens auch die Wagniskapitalfinanzierung und die Beteiligungsfinanzierung, und das nicht nur im digitalen, im Softwarebereich, sondern vor allem auch im Bereich von Deep-Tech und jungen Technologieunternehmen. Denn gerade diese Wirtschaftszweige sind so entscheidend dafür, dass Deutschland ein wachsendes Industrieland bleibt. Gerade jetzt müssen wir die Geschwindigkeit der Dekarbonisierung auch als Wettbewerbsvorteil unserer Wirtschaft beibehalten und stärken und dafür die Segel setzen. – Ich danke Ihnen. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: Herr Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen). Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Es bleibt noch abzustimmen über den Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein. Ich frage daher, wer dafür ist, die beantragte Entschließung zu fassen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir schließen den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (Drucksache 574/22) Hierzu liegen uns ebenfalls Wortmeldungen vor. Zunächst wieder Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mecklenburg-Vorpommern wird dem vorliegenden Gesetz zum Bürgergeld zustimmen, und zwar aus voller Überzeugung, weil dieses Gesetz zukünftig dafür sorgt, dass wir Menschen, die derzeit von Sozialleistungen, von Transferleistungen leben müssen, stärker qualifizieren. Das ist für uns der Kern dieses Gesetzes und etwas, das schon seit sehr Langem nicht nur von den Betroffenen, sondern gerade auch von den Praktikern gefordert wird. Ich bedaure sehr, dass dieser Kern des Gesetzes aufgrund der aktuellen öffentlichen Debatte eigentlich aus dem Fokus geraten ist, denn wir alle haben – mit Rück- 1 Anlage 1 blick auf die Erfahrungen der letzten Jahre – gesehen, dass wir in unseren Bundesländern viele Menschen haben, denen es nicht gelingt, aus dem Transfersystem zu kommen – oder höchstens mal kurzzeitig in einen Hilfsjob. Wir sehen das auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wir müssen eben stärker auf Qualifikation und Weiterbildung setzen. Der zweite Punkt ist die Anhebung der Regelsätze, denn es ist völlig klar: Alle Bürgerinnen und Bürger haben zurzeit mit den steigenden Kosten für Lebensmittel, für Energie zu tun, und das gilt natürlich ganz besonders für die Menschen, die von Transferleistungen leben müssen. Der dritte wichtige Punkt für uns ist, dass dieses Gesetz Anreize schafft zur Inanspruchnahme von Weiterbildung und Qualifikation für Berufe, die wichtig sind. Dafür gibt es künftig zusätzlich Geld. Es ist also ein Anreizsystem in diesem Gesetz angelegt, sich einer Qualifikation, einer Weiterbildung zu stellen und diese auch zu machen. Das ist in allererster Linie für die Menschen gut, aber natürlich auch für das ganze Thema Fachkräfte. Denn wir alle kennen das: Wenn wir in den Unternehmen unterwegs sind und über Fachkräfte diskutiert wird, wird oft angesprochen, dass es an Qualifikation mangelt. Deswegen ist auch dieser Punkt sehr wichtig. Es gibt aus unserer Sicht einen weiteren wichtigen Anreiz. Das betrifft insbesondere die jungen Menschen. Wer als Kind, als Jugendlicher davon betroffen ist, dass ein Elternteil von Transferleistungen leben muss, hat erlebt, dass, wenn er oder sie selbst sich anstrengt und zum Beispiel einen Ferienjob oder einen Job während des Studiums annimmt, vieles vom Verdienst einfach weggekürzt wird. Dass es bessere Möglichkeiten gibt, hinzuzuverdienen, ist gerade für diese jungen Menschen ein wichtiger Anreiz. Aus diesen Gründen ist es uns wichtig, dass diese Reform kommt. Es gab ja in der Vergangenheit schon viele Debatten im Bundestag, im Bundesrat, gerade bei der SGB-II- Reform, bei denen die unterschiedlichen politischen Blickwinkel auf das Thema Sozialstaat sichtbar wurden. Das ist übrigens nichts Schlechtes, das ist legitim in einer Demokratie, und diese politische Vielfalt zeichnet uns ja auch aus, auch hier im Bundesrat. Und wir haben auch schon öfter einen Vermittlungsausschuss anstrengen müssen, um uns dann auf eine Reform zu einigen. Ich will trotzdem zu bedenken geben, dass es wichtig wäre, diese Reform heute auf den Weg zu bringen. Erstens wird die Zeit knapp, die Reform zum 1. Januar umzusetzen. Zweitens: Das Bundesverfassungsgericht hat uns alle schon mehrfach ermahnt, dass das Ganze so, wie die SGB-II-Leistungen jetzt ausgestaltet sind, nicht verfassungskonform ist. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre, in großen Debatten, in aufwendigen Gesetzgebungsprozessen bis hin zu Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss, ist es uns nicht gelungen, ohne Kritik des Bundesverfassungsgerichtes auszukommen. Damals betraf es die Beteiligung der Kinder im System. Dann kam das Thema Sanktionen. Deswegen wäre es wichtig, dass wir zusammen eine Reform auf den Weg bringen, die vor dem Verfassungsgericht standhält. Denn ich glaube, dass es nicht gut für uns ist, dass das Verfassungsgericht uns immer wieder bei der Frage der Existenzsicherung ins Stammbuch schreibt: Da und da muss nachgebessert werden. Es gibt einen weiteren Punkt, den ich zu berücksichtigen bitte. Wir haben in den letzten Tagen sehr emotionale Debatten erlebt, und im Fokus steht die Frage: Lohnt sich Arbeit noch? Ich will hier ganz deutlich sagen: Es ist richtig, dass sich Arbeit in unserem Land lohnen muss. Gerade der Bundesrat hat, gemeinsam mit dem Bundestag, Reformen und Gesetze auf den Weg gebracht, damit immer wieder deutlich wird, dass die Menschen, wenn sie arbeiten, mehr haben, als wenn sie nicht arbeiten würden. Das ist ein Prinzip in unserer Gesellschaft, und ich glaube, die große Mehrheit unserer Gesellschaft steht hinter diesem Prinzip. Wir haben dieses Prinzip in der Vergangenheit gestärkt, zuletzt gerade zum Beispiel mit der Einführung des Mindestlohnes. Auch hier vielen Dank an unseren Bundesarbeitsminister, an die Bundesregierung! Es war eines der ersten Gesetze, die die neue Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, auch wenn nicht alle dafür waren. Wir machen gerade eine große Wohngeldreform. Wir Länder wissen alle, was das kosten wird. Wir haben uns das angeguckt. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel werden wir wahrscheinlich dreimal so viele Wohngeldempfänger bekommen wie bisher, und das sind dann viele Menschen, die arbeiten gehen und mit kleinen Löhnen klarkommen müssen. Deshalb ist es wichtig, bei der Frage „Arbeit muss sich lohnen“ bei den Löhnen anzusetzen mit Tariflöhnen, mit dem Mindestlohn als Lohnuntergrenze und mit zusätzlicher Unterstützung wie zum Beispiel dem Kinderzuschlag. Eine Familie, in der wenigstens eine Person arbeiten geht, im Idealfall beide Eltern Arbeit haben, bekommt mehr, als wenn die Eltern nicht arbeiten würden, weil sie zu dem Lohn – Mindestlohn als Lohnuntergrenze, besser gute Tariflöhne – Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld bekommt. Ich will das hier noch einmal sagen, weil da in den letzten Tagen einiges durcheinandergegangen ist, und das ist nicht gut, weil darin eine Gefahr liegt. Eine Personengruppe ist die, die es schwer hat wegen persönlichen Schicksalen wie Krankheit, wie Krankheit von Kindern, vielleicht Flucht aus häuslicher Gewalt, wegen Arbeitslosigkeit, die die Menschen nicht zu verschulden haben, sondern zu der es kommt, weil vielleicht eine Firma pleitegegangen ist, und, und, und. Diejenigen, die mit solchen Lebensproblemen klarkommen müssen und auf Transferleistungen angewiesen sind – das ist die eine Personengruppe. Die andere Personengruppe ist eine, die zwar in Arbeit ist, aber mit dem knappen Lohn, den sie bekommt, über die Runden kommen muss. Ich würde mal sagen, dass es beide Gruppen nicht besonders leicht haben und dass beide die Unterstützung des Staates verdient haben. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese beiden Personengruppen in unserer Diskussion nicht gegeneinanderstellen, sondern schauen, was wir für beide tun können. Es zeichnet sich ab, dass wir heute im Bundesrat keine Mehrheit haben und es dann wahrscheinlich ist, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anruft. Ich werbe dafür, dass wir das nicht so machen, sondern heute hier eine Mehrheit bekommen. Wenn das aber der Weg ist, dann ist es auch kein schlechter und schlimmer Weg. Den Vermittlungsausschuss gibt es seit über 70 Jahren, und er hat schon mehrfach bewiesen, dass er große Themen einigen kann, um dann – der Name sollte Programm sein – wirklich zwischen den Positionen zu vermitteln, zwischen den einzelnen Punkten – und das jetzt auch möglichst zügig, möglichst schon in der nächsten Woche, dass wir den nächsten Bundesrat erreichen können. Ich habe die herzliche Bitte, dass wir dann über die einzelnen strittigen Punkte sachlich und fair miteinander diskutieren. Ich habe selbst als junges Mädchen erlebt, wie sich Arbeitslosigkeit in der Familie anfühlt. Das fühlt sich nicht gut an. Mein Vater hat seit dem 16. Lebensjahr hart gearbeitet, als Schlosser auf dem Bau. Meine Familie hat es getroffen wie viele andere Familien auch: mit der Wende, nach der Wende, als Firmen eigentlich schon längst pleite waren, dann eben richtig in die Insolvenz gingen und viele Menschen, gerade in Ostdeutschland, unverschuldet arbeitslos wurden. Das kann heute auch immer wieder passieren. Wir haben in der Corona-Pandemie erlebt, wie schnell Unternehmen unverschuldet, durch ein Virus und trotz Hilfen in Insolvenz geraten sind. Auch jetzt in der Energiekrise haben viele Menschen davor Angst. Trotz der vielen Hilfen kann niemand hundertprozentige Garantien aussprechen. Da ist es doch wichtig, dass in solch einem Moment, in dem Menschen, die eigentlich immer fleißig waren, unverschuldet in Arbeitslosigkeit kommen, diese darauf vertrauen können, dass sie das Sozialsystem, in das sie die ganze Zeit selbst eingezahlt haben, unterstützt – nicht komplett für sie da ist, das erwartet keiner, aber sie unterstützt, und das dann durch das Arbeitslosengeld und künftig im nächsten Schritt durch das Bürgergeld. Ich muss für mich persönlich sagen, dass ich diese Zeit der Arbeitslosigkeit meines Vaters und die Zeit, die man braucht, wieder herauszukommen, als bedrückend erlebt habe. Dann gibt es diese Qualifikation, dann gibt es den anderen Job. Nach der Wende, wissen alle, war es schwieriger als heute, und es gab immer wieder Rückschläge. So eine Zeit ist bedrückend für eine Familie, sie ist bedrückend für die Menschen, die es betrifft, und für ihre Kinder. So gibt es viele andere Lebensschicksale: schwere Krankheit und, und, und. Wir sollten nicht vergessen, dass die überwiegende Mehrheit genau aus solchen Gründen im Transferleistungssystem ist. Die Statistiken zeigen, dass Sanktionen in der Vergangenheit für 3 Prozent der Empfänger ausgesprochen worden sind, also 97 Prozent versucht haben, mitzumachen, und gar nicht von Sanktionen betroffen waren. Deswegen müssen wir in unserer öffentlichen Debatte Maß und Mitte halten, dürfen nicht alle Leute über einen Kamm scheren und nicht so tun, als ob es beim Bürgergeld darum ginge, dass Tausende von Menschen keine Lust auf Arbeit haben und einfach nur die Hand aufhalten. So ist das nicht. Mir wäre wichtig, dass wir zu einer sachbezogenen Diskussion zurückkehren. Wir sind Demokraten. Wir als Bundesland sind offen, uns im Vermittlungsverfahren die Kritikpunkte anzuschauen und dann gemeinsam eine Lösung zu finden, wie wir diese Sozialreform auf den Weg bringen können. Im Kern sollte es weiter darum gehen, dass wir den Menschen, die im Transfersystem sind, helfen durch Qualifikation und Weiterbildung, durch Anreize bei den Zuverdienstmöglichkeiten, aber auch dafür sorgen, dass gerade die Menschen, die sehr lange gearbeitet haben und unverschuldet in eine Notlage geraten, nicht sofort alles verlieren. Da schließt sich übrigens der Kreis zu den Menschen, die gerade arbeiten und jetzt durch die Debatte die Sorge haben: Da wird irgendwie etwas gemacht für Menschen, die nicht arbeiten wollen. Wenn 70 Prozent der Deutschen sagen, sie haben wegen der Energiekrise Angst vor der wirtschaftlichen Zukunft, haben doch viele Menschen im Hinterkopf: Was bedeutet das für die steigenden Kosten? Werde ich meine Arbeit behalten? Wenn nicht, was kommt dann? Diese Reform verspricht auch, dass, gerade wenn Menschen hart gearbeitet haben, sich etwas erarbeitet haben, ein kleines Häuschen, ein paar Rücklagen, nicht alles sofort weg ist, wenn sie in eine Notlage kommen. Dies sei also eine Reform, die konkret den Menschen, die gerade betroffen sind, hilft, aber auch ein Versprechen ist, denjenigen zu helfen, die jetzt vielleicht gar nicht in dieser Lage sind, die da auch möglichst nicht hinkommen sollen. Deswegen ist das eine wichtige Reform, und wir sollten in der weiteren Debatte darauf achten, dass wir uns um die konkreten strittigen Punkte kümmern. Es muss eine gute Balance geben zwischen Fordern und Fördern, es muss gute Anreizsysteme geben, aber es muss eben auch Unterstützung geben. Ich bin sicher, dass wir in der Lage sind, eine solche Balance zu finden. Ich finde, die Bundesregierung hat sie bereits gefunden, aber wenn wir im weiteren Verfahren sind, sollten wir zusehen, dass wir auf diesem Weg zu einem möglichen Kompromiss kommen, damit wir diese Reform zum 1. Januar auf den Weg bringen können, damit wir den Menschen, die betroffen sind, helfen und denjenigen, die nicht betroffen sind, aber Sorgen haben, sagen können: Unser Sozialstaat sorgt dafür, dass wir, wenn jemand in eine Notlage kommt, ihm helfen, da wieder herauszukommen und diese schwere Zeit zu überbrücken. Genau darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger. In diesem Sinne werbe ich dafür, möglichst heute zuzustimmen, und wenn wir heute nicht die Mehrheiten finden, zügig zusammen in ein Vermittlungsverfahren zu kommen und dann im Interesse der Menschen ein gutes Ergebnis zu finden. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat jetzt Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut aus Baden-Württemberg. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg): Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Wirtschafts- und Arbeitsministerin weiß ich nicht nur, wie dringend Unternehmen Arbeitskräfte, Fachkräfte suchen, sondern auch, wie wichtig es ist, Menschen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Für beides spielt das System, mit dem wir Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, finanziell unterstützen und mit dem wir Menschen, die Arbeit suchen, helfen, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, eine entscheidende Rolle. Die Art und Weise, wie wir beides in den letzten Jahrzehnten gemacht haben, war durchaus erfolgreich. Mit Grundsicherung, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Wohngeld und anderen Leistungen haben wir ein differenziertes System der sozialen Unterstützung. Natürlich kann man immer das eine oder das andere noch besser oder anders machen. Aber alles in allem werden wir um das dichte Netz sozialer Leistungen für die von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen und ihre Angehörigen weltweit beneidet. Wir tun viel, und das ist auch gut so. Ein solches System funktioniert aber nicht voraussetzungslos. Es braucht zum einen gesellschaftliche Akzeptanz. Das heißt, diejenigen, die das System finanzieren, müssen das Gefühl haben, dass es gerecht zugeht und dass mit dem Geld, das die Gemeinschaft aufbringt, verantwortungsvoll umgegangen wird. Und es braucht zum anderen Mitwirkungsbereitschaft. Diejenigen, die das System in Anspruch nehmen, müssen sich klar darüber sein, dass Arbeitslosigkeit nicht der Normalfall sein darf, dass es vielmehr um Hilfe zur Selbsthilfe geht. Niemand wird alleingelassen, aber jeder muss das Ziel haben, wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Diese unterschiedlichen Perspektiven umschreiben wir mit dem Prinzip des Förderns und Forderns. Dieses Prinzip war in den letzten, bald 20 Jahren erfolgreich. Es ist uns gelungen, die Arbeitslosigkeit so zu reduzieren, dass wir in vielen Regionen Deutschlands Vollbeschäftigung haben. Wenn die Regierungskoalition im Bund jetzt Hartz IV mit dem Bürgergeld ablösen will, so hat dafür jeder Koalitionspartner sicherlich seine eigenen Gründe. Dass die SPD vor allem ein Trauma loswerden will, ist, glaube ich, offenkundig. Jedoch gilt es nicht nur, in der Bundesregierung Einigkeit zu erzielen und im Bundestag eine Mehrheit, sondern eben auch in der Kammer der Länder, hier im Bundesrat. Wir müssen uns fragen, wie wir zusammen das Bürgergeld gestalten. Wie tragen wir dazu bei, die zwei wesentlichen Ziele zu erreichen: erstens, die Menschen bestmöglich darin zu unterstützen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, und zweitens, den grassierenden Fachkräftemangel in unseren Unternehmen zu lindern? Hierzu bedarf es aus meiner Sicht einiger Korrekturen, damit das Erfolgsprinzip des Förderns und Forderns nicht verloren geht. Dazu bedarf es von allen Seiten der Bereitschaft zum Kompromiss. Wichtig dabei: Niemand stellt infrage, dass die Regelsätze möglichst schnell angehoben werden müssen. Das hätte die Koalition schon deutlich früher auf den Weg bringen können, ja, ich meine, auf den Weg bringen müssen. Die Inflation ist nicht erst seit gestern auf hohem Niveau. Zudem sind alle Ideen zu begrüßen, mit denen Weiterbildung und Berufsqualifizierung in der Arbeitslosigkeit gestärkt werden sollen. Wir wollen möglichst die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt noch weiter verbessern, um den Menschen ausreichende berufliche Perspektiven zu bieten. Das steht auf der Habenseite. Es gibt aber auch eine Sollseite. Und über dieses Soll wollen wir, sollte es hier und heute nicht zu einer Mehrheit kommen, im Vermittlungsausschuss reden – nicht mit dem Ziel, die Reform zu verhindern, sondern mit dem Ziel, die Reform aufzuwerten, die Perspektiven der Arbeitslosen zu verbessern und vor allem auch die Akzeptanz des Bürgergeldes zu stärken. Um was geht es? Ich will drei Aspekte benennen, die in Teilen vom Bundesrechnungshof angesprochen wurden, zuletzt aber auch von kommunaler Seite zum Teil heftig kritisiert wurden. Erstens bin ich der Meinung, dass gerade Menschen, die sich auf dem Arbeitsmarkt besonders schwertun, alleingelassen sind, wenn man sie in die Unverbindlichkeit entlässt, und zwar genau dann, wenn sie Verbindlichkeit am nötigsten hätten, nämlich zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit. Unverbindliche Kooperationsvereinbarungen reichen einfach nicht aus, um einem Teil der Arbeitslosen die nötigen Leitplanken zu geben, die Unterstützung, damit Weiterbildung und Qualifikation funktionieren und der Wiedereintritt ins Berufsleben, der ja von allen angestrebt ist, mit Nachdruck und Ernst verfolgt wird. Es braucht also aus sozialen Gründen Verbindlichkeit. Es braucht aber, zweitens, aus Gründen der Akzeptanz auch klare Grenzen. Denn wie wollen wir denjenigen, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten, erklären, dass einige, die sich konsequent und dauerhaft der Mitwirkung verweigern – auch wenn es nur 3 Prozent sind, so die Erfahrungen aus der Vergangenheit –, ohne größere Einbußen bleiben. Das ist zwar nicht die Masse der Grundsicherungsempfänger, aber das ist ein ganz wichtiger Teil der Diskussion. Das Schlimme ist: Es genügen Einzelfälle, um die Atmosphäre zu vergiften und die Motivation bei den vielen anderen zu untergraben. Solche Signale sollten wir nicht aussenden. Ich will drittens ansprechen, was ebenfalls die Akzeptanz berührt: Fördern und Fordern heißt auch, dass nur demjenigen geholfen wird, der die Hilfe wirklich braucht. Natürlich müssen Lebensleistungen berücksichtigt werden, aber dort, wo keine Lebensleistungen dahinterstehen und Vermögen aus anderen Gründen vorhanden ist, wo ein Lebensstil den Rahmen einer Grundsicherung sprengt, müssen Grenzen gezogen werden, die denjenigen, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten, vermittelbar sind. Bei der Vermögensanrechnung oder bei der Angemessenheit von Wohnungen und der damit verbundenen Karenzzeit haben wir deshalb Gesprächsbedarf. Der Union wurde vorgeworfen, sie wolle die Bürgergeldreform auf dem Rücken der Betroffenen blockieren. Das stimmt einfach nicht. So haben wir im Ständigen Beirat mit dafür gesorgt, dass das Bürgergeld bereits heute im Bundesrat behandelt werden kann, um für den Fall, dass es keine Mehrheit gibt, ausreichend Zeit zu haben, in der eine für alle tragfähige Lösung erarbeitet werden kann. Der Bundestag hätte außerdem mit Unterstützung der Union die Entscheidung treffen können, die dringend benötigte Anhebung der Regelsätze vorzuziehen. Das war aber leider nicht gewollt, auch wenn es die Spielräume für Kompromisse durchaus hätte erweitern können. Das wäre im Übrigen auch ganz im Sinne vieler Jobcenter gewesen, die, jedenfalls bei uns in Baden- Württemberg, ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar nächsten Jahres für überstürzt halten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mit zwei Punkten schließen. Zum einen: Arbeit muss sich lohnen. Aber das, was die Koalition bei den Einkommensfreibeträgen für Erwerbsaufstocker vorgelegt hat, reicht nicht aus, damit mehr Arbeit wirklich spürbar mehr bringt. Wir sollten uns deshalb im Vermittlungsausschuss noch einmal gemeinsam anschauen, wie wir die Anreizmechanismen weiter verbessern können. Zum anderen: Wir dürfen bei dieser Reform die Jobcenter nicht alleinlassen. Die Jobcenter brauchen ausreichend Zeit, um sich auf das Bürgergeld vorzubereiten, die Mitarbeitenden zu schulen und die IT-Systeme umzustellen. Und sie brauchen Geld. Die Reform wird definitiv scheitern, wenn die Mittel vor dem Hintergrund der steigenden Belastungen nicht angepasst werden. Ich weiß, es wird jetzt im Haushalt nachgesteuert, zumindest in einem Bereich. Aus unserer Sicht wird das aber noch nicht ausreichen. Seit Juni kümmern sich die Jobcenter unter großem Einsatz auch um die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine. Dafür dürfen wir ihnen allen großen Dank sagen. Wir dürfen aber die Kräfte nicht weiter überdehnen. Einen Exodus von Mitarbeitenden aus den Jobcentern können wir uns in dieser Situation wirklich nicht leisten. Auch dringend benötigte neue Mitarbeitende wird man dann unter diesen erschwerten Bedingungen nicht finden. Ich denke, auch hier müsste es doch gelingen, im Vermittlungsausschuss zu einer gemeinsamen Linie zu kommen. Eine letzte Anmerkung ist mir noch wichtig: Wir konnten uns in unserer Regierungskoalition in Baden- Württemberg bisher nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen, und deshalb werden wir uns heute im Bundesrat als Landesregierung enthalten. Auch wenn wir heute in der Sache noch uneinig sind, so verbindet uns doch der gemeinsame politische Wille, die Reform zu einem guten Ergebnis zu führen. Dieses Signal ist mir wichtig, nicht nur für unsere Regierungskoalition in Baden-Württemberg, sondern auch für die möglicherweise anstehenden Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Ich glaube, das alles zeigt: Es geht uns nicht um Blockade. Es geht uns um konstruktives Zusammenarbeiten. Es geht uns nicht um ein politisches Machtspiel, es geht uns um die Verbesserung einer Reform, die für die Arbeits- und Wirtschaftspolitik der kommenden Jahre in der Bundesrepublik Deutschland eine ganz große und entscheidende Rolle spielen wird. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält jetzt Herr Minister Professor Dr. Steinbach, Brandenburg. Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das neue Bürgergeldgesetz ist ein sehr bedeutsames Reformvorhaben. Das Zusammenspiel von Beschränkungen der Sanktionsmöglichkeiten, Einführung einer Vertrauenszeit, Kooperationsplan als Arbeitsgrundlage zur Wiedereingliederung, Schlichtungsverfahren in Konfliktfällen, Coachingmöglichkeiten und Abschaffung des Vermittlungsvorrangs lässt darauf hoffen, dass der bislang als wenig kooperationsgeneigt empfundene Umgang zwischen Integrationsfachkräften und Leistungsbeziehenden durch ein neues und förderndes Klima in den Jobcentern abgelöst wird. Ich möchte vorwegstellen, dass man, glaube ich, noch einmal verdeutlichen muss, was das Grundmotiv dieser Gesetzesvorlage ist: dass man zunächst einmal unterstellt, dass alle Arbeitslosen rückkehrwillig in den ersten Arbeitsmarkt sind. Das heißt, eine Vertrauenskultur muss dieses Gesetz als Grundlage wie ein roter Faden durchziehen. Sehr zu begrüßen ist daher, dass Leistungsberechtigte mit der Vertrauenszeit mindestens sechs Monate lang unmittelbar zu Beginn des Leistungsbezugs diesen Vertrauensvorschuss erhalten, ohne Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen erwarten zu müssen. Auf diese Weise kann eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe erreicht und der Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld abgefedert werden. Unter diesen Umständen ist auch der geplante mehrstufige Mechanismus bei Pflichtverletzungen zweckmäßig, um Leistungsbeziehende nur bei anhaltender gravierender Pflichtverletzung – als allerletztes geeignetes Mittel – zur Mitwirkung zu bewegen. Als positiv ist auch zu bewerten, dass nunmehr die Verpflichtung der Jobcenter gesetzt ist, bei jeder Leistungsminderung zu prüfen, ob diese eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Wenn hierzu kritische Stimmen zu vernehmen sind, wonach die Grundsätze des Forderns und des Förderns in diesem Reformschritt in einem nicht mehr vertretbaren Verhältnis zueinander stehen, halte ich dem entgegen, dass Sanktionen kaum motivieren, Integrationsbemühungen der Jobcenter nachzukommen. Auch die Einführung eines Schlichtungsverfahrens zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten wird grundsätzlich begrüßt. Auf diese Weise kann niederschwellig an Lösungen gearbeitet werden, wenn die Situation zwischen Integrationskraft und Leistungsbeziehenden verfahren zu sein scheint. Ich begrüße uneingeschränkt, dass mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs für Leistungsbeziehende bevorzugt die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt explizit angestrebt wird. Der Arbeitsmarkt zeichnet sich durch Fach- und Arbeitskräfteengpässe aus, und insoweit gilt es, alle Potenziale zu heben und Arbeitslosen insbesondere auch eine ausbildungsadäquate Beschäftigung zu ermöglichen. Ich will hier zwei Beispiele nennen: Bei uns in Brandenburg ist es gelungen, dass über 1 000 Menschen aus der Arbeitslosigkeit heute ihre Beschäftigung bei Tesla in Grünheide gefunden haben. Und es gilt auch, dass es nicht adäquat wäre, wenn wir Flüchtlinge, die aus der Ukraine kommen und hier arbeitswillig sind, nicht ausbildungsadäquat einsetzen, sondern in Billigjobs schicken. Das ist kein vernünftiges Verhalten gegenüber diesen Menschen. Dem stand im bisherigen SGB II der unbedingte Vermittlungsvorrang zum Teil entgegen. Mit der nunmehr erfolgten Orientierung auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird dieser Art von Fehlsteuerung nunmehr entgegengetreten. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die zudem vorgesehene Stärkung von Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Integrationskonzeptes. Das Bürgergeldgesetz enthält insgesamt zahlreiche Maßnahmen, die am Ende der Fachkräftesicherung dienen, vor allem im Bereich der abschlussbezogenen Weiterbildung. Auch ich teile das Schicksal meiner Vorrednerinnen und möchte genau dieselbe Erklärung abgeben: Diese Argumente haben in unserem Land nicht ausgereicht, insgesamt in unserer Koalition zu einer Zustimmung zu kommen. Auch wir werden uns heute aus diesem Grunde hier enthalten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält Herr Staatsminister Dr. Herrmann, Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Bayern wird dem vorliegenden Bürgergeldgesetz nicht zustimmen. Das Gesetz ist und bleibt nach unserer Überzeugung das falsche Signal zur falschen Zeit. Wir erinnern uns zurück: Als eine rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2005 die Hartz-IV-Gesetzgebung eingeführt hat, führte dies zu einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit. 5 Millionen Arbeitslose hatte Deutschland damals, heute sind es weniger als die Hälfte. Dieser Erfolg gelang, weil die Hartz-IV-Gesetze Anreize gesetzt haben, auch nach einer zwischenzeitlich eingetretenen Arbeitslosigkeit schneller wieder eine Arbeit aufzunehmen. „Fördern und Fordern“ hieß das Motto seinerzeit, und es war richtig. Von diesem Grundsatz bleibt aber mit dem jetzigen Gesetz bei Lichte betrachtet nur wenig übrig. Stattdessen vollzieht die Ampelkoalition einen kompletten Systemwechsel ausgerechnet bei der Reform, die Deutschland Anfang der 2000er-Jahre, als es als kranker Mann Europas galt, wieder stark gemacht hat. Nach wie vor steht im Zentrum des Gesetzes der fast vollständige Ausschluss von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Leistungsbeziehern, die sich Mitwirkungspflichten verweigern, und zudem ein völlig überhöht angesetztes Schonvermögen. Damit sendet die Ampelkoalition das Signal: Arbeiten lohnt sich immer weniger. Das Lohnabstandsgebot, ein elementarer Grundsatz sozialstaatlicher Gerechtigkeit, wird so ohne nachvollziehbaren Grund aufgegeben. Das ist schlichtweg ungerecht, vor allem gegenüber Mitbürgerinnen und Mitbürgern in unteren Einkommensgruppen, denn wer arbeitet, muss mehr Geld haben als jemand, der nicht arbeitet. Das sieht übrigens auch die deutliche Mehrheit in der Bevölkerung so, interessanterweise mit den gleichen Argumenten wie wir, nämlich, dass es mit dem neuen Gesetz für Arbeitslose weniger Anreize gibt, sich wieder um eine neue Stelle zu bemühen. Das ist vor allem in der heutigen Zeit ein fatales und falsches Signal, denn schon heute spüren wir den Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt. Nicht nur bei uns in Bayern gibt es einen historischen Höchststand an offenen Stellen. Gerade jetzt müsste also das Signal lauten: Wir schaffen Anreize zur Arbeitsaufnahme, weil wir alle vorhandenen Arbeitskraftpotenziale ausschöpfen müssen. Das nun vorliegende Gesetz schafft dagegen Anreize, im Zweifel die Arbeit nicht aufzunehmen. Das ist auch deshalb fahrlässig, weil nur die vielen Menschen in Arbeit mit den Steuerzahlungen und dem Verzicht auf Transferleistungen die Basis dafür schaffen, dass unser Land überhaupt ein leistungsfähiger Sozialstaat sein kann. Hinzu kommt: Das Gesetz der Ampelkoalition lädt tatsächlich zum Missbrauch ein, weil in der Karenzzeit von zwei Jahren die Schonvermögen deutlich zu hoch angesetzt werden und eine Überprüfung der Angemessenheit des Wohnraums unterbleibt. Beispiel: Ein alleinstehender Single mit Haus, 130 Quadratmeter, und 60 000 Euro zusätzlichem Vermögen könnte in den ersten beiden Jahren auch auf Kosten von Mindestlohnbeziehern ohne Weiteres Bürgergeld beziehen. Ein solches Beispiel zeigt, dass das Gesetz von Grund auf sozial unausgewogen ist und damit in die falsche Richtung geht. Wir brauchen eine gerechte Balance zwischen denen, die Leistungen bekommen, und denen, die sie mit ihren Steuern möglich machen. Nicht zuletzt von den Arbeitsagenturen selbst ist zu hören, dass der mit dem Gesetz einhergehende Systemwechsel über Nacht verwaltungstechnisch nicht zu stemmen ist. Aus diesen Gründen sagen wir Ja zu höheren Regelsätzen bei Hartz IV. Das ist gerade in Zeiten steigender Preise ein richtiges Signal. Mit einer Aufspaltung des Gesetzes, die wir mehrfach angeregt haben, hätten wir das übrigens heute schon beschließen können. Es ist in der Sache nicht nachvollziehbar, dass die Ampelfraktionen im Bundestag sich dem verschlossen hatten. Zu dem Gesetz in der vorliegenden Fassung, also einem sanktionslosen Bürgergeld, sagen wir aber genauso deutlich Nein. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Wenn wir das richtig gesehen haben, gibt es noch eine Wortmeldung von Herrn Minister Professor Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich aufgrund der Wortmeldung des Kollegen Herrmann spontan zu Wort gemeldet. Denn in die Diskussion der vergangenen Tage über das Bürgergeldgesetz ist aus meiner Sicht viel Unschärfe gebracht worden. Wir haben hier sehr differenzierte Reden gehalten, die eine Abwägung vorgenommen haben. Und mich ärgert: Wir haben, glaube ich, in jedem unserer Landtage, sofern sie getagt haben, in den vergangenen zwei Wochen eine Diskussion zum Bürgergeld gehabt. Auch im Thüringer Landtag ist intensiv darüber diskutiert worden. Das Bild, dass der ehrliche Arbeitnehmer sich durch dieses Bürgergeldgesetz zurückgesetzt fühlen müsste, weil hier Ungerechtigkeiten entstehen würden, hört sich in Ostdeutschland sehr schief an. In einer Region, in der ein relevanter Teil derjenigen, über die wir beim Bürgergeldgesetz reden, als Aufstocker hart arbeiten, ist die Diskussion nicht nachvollziehbar, warum wir im Prinzip argumentativ – ich betone ganz bewusst: argumentativ – in dieser politischen Debatte zum Bürgergeld eine Rolle rückwärts zu Hartz IV machen sollen, nachdem wir nun durch Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen und viele politische und rechtliche Auseinandersetzungen endlich in einer Situation sind, dass dieses System von Hartz IV in eine positive Richtung entwickelt wird. Dass wir als eine rot-rot-grüne Landesregierung durchaus Themen haben, über die man politisch weiter diskutieren muss, ist völlig unstrittig. Aber ich will mit Blick auf die unionsgeführten Länder noch einen Punkt aus Thüringen aufgreifen: Im Jahr 2006 hat der damalige Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Dieter Althaus, einen Vorschlag für ein solidarisches Bürgergeld vorgelegt. Seine Haltung, die er damals formulierte, lautete: Die Menschen sind nicht faul. Wir vertrauen auf die Menschen, und wir glauben an die Bereitschaft, etwas zu leisten. – In der von der damaligen Staatskanzlei Thüringens herausgegebenen Broschüre zum solidarischen Bürgergeld wird als Erstes Ludwig Erhard zitiert mit folgenden Worten: „Ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin.“ Wir sind innerhalb unserer Landesregierung der Auffassung, dass das Bürgergeldgesetz diesem Anspruch Ludwig Erhards, den die CDU beziehungsweise Dieter Althaus damals zitierte, durchaus gerecht wird. Vor diesem Hintergrund haben wir eine politische Diskussion bei uns im Landtag geführt, warum dieser Grundsatz und dieses Prinzip argumentativ in der politischen Diskussion der vergangenen Wochen, insbesondere im Deutschen Bundestag, so infrage gestellt werden. Ich habe schon deutlich gemacht, dass die Differenzierung zwischen den ehrlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern eine Zurücksetzung derjenigen ist, die unverschuldet im Leistungsbezug sind aufgrund von Krankheit, vielen anderen Punkten und insbesondere derjenigen, die zusätzlich zum Leistungsbezug als Aufstocker wirklich enorm etwas leisten. Es ist nicht gerechtfertigt, diese Form von argumentativer Diskriminierung und Zurücksetzung vorzunehmen. Es ist durch Kollegin Schwesig hier deutlich gemacht worden, wie groß der Umfang der Sanktionen eigentlich gewesen ist. Gleichzeitig wissen wir, welche Angst die Sanktionen bei den Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen verursacht haben und wie wenig Wirkung sie in der Sache selbst erzielt haben. Vor diesem Hintergrund ist das, was hier passiert, nicht mehr und nicht weniger als die Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus 2019, die nun endlich umgesetzt werden muss. Wir hätten uns da durchaus auch weitergehende Schritte vorstellen können. Zum Schonvermögen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Thüringer Landtag sprach davon, dass das Schonvermögen dazu führt, dass Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger mit einem Maserati durch die Gegend fahren können. Daraufhin hat sich bei uns die FDP zu Wort gemeldet und darauf hingewiesen, dass bei der CDU offensichtlich Unkenntnis darüber vorliegt, wie teuer ein Maserati ist. Aber das ist eine Diskussion, die CDU und FDP im Thüringer Landtag untereinander führen sollen. Ich will nur die Zuspitzung der politischen Debatte deutlich machen. Das Schonvermögen soll vor allem dazu dienen, dass diejenigen, die im Leistungsbezug sind, sich darauf konzentrieren können, ohne Angst zu haben in Beschäftigung zu kommen und die entsprechende Weiterbildung, Qualifikation etc. zu machen. Wenn wir über dieses Schonvermögen reden, nehmen wir mal einen anderen Begriff: Das Schonvermögen ist für diejenigen, über die wir hier sprechen, eine privat organisierte Altersvorsorge aus Angst davor, im Alter in die Armut zu fallen. Das gilt insbesondere für Ostdeutschland, eine Region, in der über Jahrzehnte eine Niedriglohnstrategie die arbeitsmarktpolitische und wirtschaftspolitische Strategie gewesen ist, in der ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger jahrelang hart gearbeitet hat. Kollegin Schwesig hat das am Beispiel ihrer eigenen Familie dargestellt. Ich kann das für meine Familie auch sagen. Wir haben ähnliche Erfahrungen als Wendekinder gemacht. Wer immer davon spricht, dass Bürgerinnen und Bürger sich eine private Altersvorsorge organisieren sollen, kann doch nicht auf der anderen Seite sagen: Das Schonvermögen muss angegriffen werden. – Ich verstehe diese argumentative Logik nicht. Wen ich aber verstehe, sind all diejenigen, die sagen: Die einzige Antwort, die man zu dem Bürgergeld zusätzlich geben muss, ist – diese Diskussion haben wir beispielsweise zu der Initiative aus Thüringen und Bremen geführt –, die Tarifparteien wieder stärker zu machen und zu Flächentarifen und starken Tarifpartnern zu kommen, statt dieses ausgefranste System fortzuführen, in dem Tariflöhne über lange Zeit als Auslaufmodell galten. Wir müssen wieder darauf zurückkommen, dass dies die Selbstermächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist. Völlig richtig! Da stimme ich durchaus der Unionsrednerin und dem Unionsredner zu, die hier gesprochen haben. Es ist enorm wichtig, dass wir uns insgesamt darauf konzentrieren, dass die Jobcenter in diesem Prozess gestärkt werden. Das ist wichtig. Es ist im Deutschen Bundestag in der Haushaltsdebatte darauf hingewiesen worden, dass bei den Jobcentern keine Kürzungen vorgenommen werden dürfen. Die Befürchtungen in den Jobcentern sind evident, dass diese Veränderung zu wirklichen Schwierigkeiten führt, wie wir sie bei jeder größeren Reform haben. Beim Wohngeld ist das ja auch deutlich gemacht worden. Gleichzeitig sage ich: Argumentativ zusammengenommen spricht das alles nicht zwingend dafür, dass man den Vermittlungsausschuss braucht. Was wir brauchen, ist, dass es dieses Bürgergeldgesetz so schnell wie möglich gibt. Die Anpassungen, die an der einen oder anderen Stelle noch notwendig sind, könnten wir auch im Gesetzgebungsprozess hinkriegen. Das haben wir in viel größeren Prozessen in der Corona-Pandemie auch gezeigt, ohne dass es den Vermittlungsausschuss brauchte. Insofern werbe ich stark dafür, dass wir möglicherweise doch noch zu einer positiven Entscheidung zu diesem Bürgergeldgesetz kommen. Sollte es aber einen Vermittlungsausschuss geben, dann – das ist meine Position – muss man tatsächlich schauen, wie armutsfeste Regelbedarfsermittlung aussieht, und deutlich machen, dass es statt Sanktionen ein unverfügbares Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gibt, dass die Angemessenheit der Heizkosten nach Verbrauch statt nach Preis zu beurteilen ist, das die Stromkosten Teil der Wohnkosten sein müssen und dass es eine Wiedereinführung der Finanzierung einmaliger Leistungen wie beispielsweise Kühlschrank und Waschmaschine, also sogenannter weißer Ware, geben muss. Das ist übrigens auch ein Beitrag zur Energieeinsparung. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Dann haben wir noch die Wortmeldung von Herrn Bundesminister Heil, Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Debatten in diesem Hause, im Bundesrat, in der Regel noch sachlicher geführt werden als im Deutschen Bundestag, möchte ich gerne im Verlaufe meines Beitrages auf einzelne Argumente eingehen, denn mich stört im politischen Raum immer, wenn man aneinander vorbeiredet. Vorweg möchte ich Ihnen aber eines berichten: Ich war in der vergangenen Woche hier in Berlin zu Gast bei einem Start-up-Unternehmen. Das Unternehmen heißt FACTUREE, liegt in Berlin-Wedding und ist eine digitale Plattform, die versucht, Einzelteile für Maschinenbauer so zu vermitteln, dass Lieferketten nicht reißen. Dieses Unternehmen ist hocherfolgreich, hat 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gründer dieses Unternehmens haben sich in den letzten Jahren entschieden, fünf langzeitarbeitslose Menschen einzustellen. Sie haben mir berichtet, dass sie am Anfang skeptisch waren, ob es eine gute Idee ist, Leute einzustellen, die ganz lange draußen waren, und sich gefragt haben, ob diese so leistungsfähig sind. Diese Menschen sind über ein Instrument in den Arbeitsmarkt gekommen, das wir Teilhabechancengesetz oder sozialen Arbeitsmarkt nennen. Die Unternehmer haben mir berichtet, dass die Menschen, die über dieses Instrument reingekommen sind, heute wertvolle Mitarbeiter sind, wie man sie übrigens schwer am Markt finden kann. Ich habe auch mit drei der betroffenen Menschen gesprochen. Einer berichtete mir, wie es in seinem Leben gelaufen ist, wie er eine Banklehre gemacht hat, wie er mit Anfang 30 erkrankte, dann seine Arbeit verlor, lange mit seiner Krankheit zu kämpfen hatte, die Krankheit irgendwann überwunden hatte, aber trotzdem keine Chance mehr am Arbeitsmarkt hatte, weil er so lange draußen war. Er hat gesagt, er hat sich die Finger wundgeschrieben. Aber mit seinem Lebenslauf, mit 15 Jahren Arbeitslosigkeit, einen Job zu finden? Was hat er gefunden? Hin und wieder eine Trainingsmaßnahme, ein Bewerbungstraining. Wie man sich bewirbt, wusste er eigentlich schon, denn er hatte ja sehr viele Bewerbungen geschrieben. Er hat über den sozialen Arbeitsmarkt jetzt in diesem Betrieb eine Arbeit gefunden, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit als Buchhalter. Der soziale Arbeitsmarkt sieht zum Anfang Lohnkostenzuschüsse für Leute vor, die ganz lange draußen sind. Das geht aber degressiv runter. Das Unternehmen wird diesen Mann nach diesen fünf Jahren tatsächlich voll sozialversicherungspflichtig beschäftigen, ohne Lohnkostenzuschüsse. Frau Hoffmeister-Kraut, ich habe etwas Ähnliches in Ihrem Bundesland erlebt. Ich war anlässlich des Beginns der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz in Heidelberg zu Gast, im Jobcenter und in einer Schule. Dort habe ich einen Mann kennengelernt, der noch länger arbeitslos war – 33 Jahre! Nicht weil er zu faul war, sondern weil ihn das Schicksal getroffen hat. Während seiner Ausbildung sind seine Eltern durch einen Autounfall ums Leben gekommen. Das hat diesen Mann damals psychisch so aus der Bahn geworfen, dass er seine Ausbildung geschmissen hat, dass er arbeitslos wurde, dass er sogar auf der Straße gelebt hat. Und nach 33 Jahren hätte er eigentlich keine Chance mehr auf Arbeit gehabt – trotz der guten Lage am Arbeitsmarkt. Wenn sie 33 Jahre draußen sind, wenn ihnen die Decke auf den Kopf gefallen ist, wenn sie zum Teil auf der Straße gelebt haben, ist es für Menschen, die ohne Berufsabschluss sind, zudem verdammt schwer, sich wieder aufzurappeln. Aber der Mann hat es geschafft – auch mithilfe des Teilhabechancengesetzes. Er ist jetzt Hausmeister in einer Grundschule und sagt: Ich habe Kollegen, ich fühle mich wertgeschätzt, ich kann was leisten. – Für die meisten Menschen in Deutschland ist Arbeit mehr als Broterwerb. Es ist auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deshalb ist Teil des Bürgergeldes, das wir heute beraten, dass wir diesen sozialen Arbeitsmarkt entfristen und dafür sorgen, dass auch Menschen, die ganz lange draußen sind, eine Chance bekommen, selbstbestimmt zu leben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bürgergeld verfolgt aus Sicht der Bundesregierung vor allen Dingen zwei Ziele. Zum einen geht es darum, Menschen, die in Not geraten sind, in existenzielle Not geraten sind, verlässlich abzusichern und das unbürokratischer als in der Vergangenheit. Zum Zweiten – und das ist mir wesentlich – geht es vor allen Dingen darum, Menschen wieder aus der Bedürftigkeit raus in ein selbstbestimmtes Leben in Arbeit zu führen. Es geht also um Schutz und Chancen. Und da will ich sagen, was für mich arbeitsmarktpolitisch das Wichtigste, der Kern ist neben der Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes, die übrigens, wenn man nur die Regelsätze erhöhen würde, zum 1. Januar auslaufen würde: nämlich die Tatsache, dass wir eine Realität sehen müssen, die in der Langzeitarbeitslosigkeit steckt. Wir haben eben nicht mehr die Situation von 2003, von Massenarbeitslosigkeit, sondern wir haben in vielen Bereichen Arbeits- und Fachkräftemangel. Wenn aber, Herr Kollege, zwei Drittel der langzeitarbeitslosen Menschen ohne Berufsabschluss sind, dann ist es sinnvoller, das Nachholen eines Berufsabschlusses zu ermöglichen, anstatt sie in Hilfstätigkeiten zu bringen, sodass das Jobcenter sie nach ein paar Monaten wiedersieht. Das gilt für Bayern; das gilt für alle Teile des Landes. Deshalb liefert das Bürgergeld auch einen Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung. Wir haben mit dem sogenannten Vermittlungsvorrang eben keine guten Erfahrungen bei dem verfestigten Sockel von Langzeitarbeitslosen gemacht. Wir setzen Anreize, einen Berufsabschluss nachzuholen. Auch da einen Blick auf die Lebensrealität von Menschen: Wer einmal im Leben – und jeder von Ihnen hat natürlich nur tolle Bildungserfahrungen gemacht – einen Schul- oder Berufsabschluss verpasst hat und sich dann aufrappelt, sich auf den Hosenboden setzt, diesen nachzuholen, der braucht Unterstützung, der braucht Anreize. Auch das ist mit dem Bürgergeld verbunden. Jetzt möchte ich mich mit ein paar Diskussionen auseinandersetzen, die in den vergangenen Wochen geführt wurden. Ich bin dankbar, dass das hier sachlich diskutiert wird. Aber ich habe auch erlebt, dass die Diskussionen in den letzten Wochen tatsächlich nicht dazu angetan waren – ich sage es ganz freundlich –, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. In Zeiten von Krieg und Krise müssen wir unsere Gesellschaft zusammenhalten. Der erste Punkt ist: Lohnt sich Arbeit? Frau Ministerpräsidentin Schwesig hat das angesprochen. Die Bundesregierung ist der festen Überzeugung, dass Arbeit einen Unterschied machen muss. Deshalb haben wir den Mindestlohn erhöht. Deshalb haben wir die Beiträge für Geringverdiener zur Sozialversicherung gesenkt. Wir haben den Grundfreibetrag bei der Steuer angehoben. Wir werden das Kindergeld erhöhen. Wir haben die Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Und wir bringen alle miteinander – das war heute schon Gegenstand – die Gas- und Strompreisbremse auf den Weg. Das nützt der gesamten Gesellschaft. Ja, Arbeit muss einen Unterschied machen; aber kein Demokrat und keine Demokratin sollte in dieser Diskussion geringverdienende Menschen gegen Bedürftige ausspielen, zumal es, wie gesagt, viele gibt – Herr Hoff hat darauf hingewiesen –, die dazwischen sind, die trotz Arbeit auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sind. Auch da macht das Bürgergeld einen Unterschied. Mit den veränderten Zuverdienstmöglichkeiten sorgen wir dafür, dass Leistung sich lohnt. Frau Schwesig hat das am Beispiel der Ferienjobs von Kindern im Hartz-IV- System beschrieben. Wie leistungsfeindlich ist es eigentlich, dass der Staat, wenn ein Kind einen Ferienjob macht, das kappt? Wie leistungsfeindlich war das eigentlich im Hartz-IV-System, dass Ausbildungsvergütungen gekürzt wurden? Und wie leistungsfeindlich ist es eigentlich im bisherigen System, dass Menschen, die ein bisschen mehr dazuverdienen, gleich erleben, dass der Staat ihnen den sozialen Transfer kürzt? Das wird großzügiger, damit Leistung sich lohnt, damit Anstrengung sich lohnt. Zweiter Punkt, der eingewandt wird, ist das Thema Karenz. Ich will sagen, dass das die jetzige Rechtslage ist, die in diesem Bundesrat und im Bundestag in Corona- Zeiten schon mal beschlossen wurde, übrigens ohne massiven Leistungsmissbrauch in der Praxis und schon gar nicht mit irgendeinem Maserati, der da eine Rolle gespielt hätte, Herr Hoff. Wir haben das gemacht in der Corona-Zeit, weil wir gesagt haben: In dieser Situation, in der Menschen in Not geraten sind – und das zum Teil nur vorübergehend –, wollen wir nicht, dass sie sich gleichzeitig noch Sorgen machen müssen, ob sie ihre Wohnung verlieren, sondern wir wollen, dass sie sich darauf konzentrieren können, alles zu tun, um aus der Not wieder rauszukommen. – Das hat sich bewährt. Deshalb wollen wir, dass das eine Zeit lang der Fall ist, dass Menschen, die in Not geraten sind, nicht noch Angst haben müssen, aus ihrer Wohnung auszuziehen. Übrigens entlastet das die Jobcenter in erheblichem Maße von Bürokratie, weil keine Wertgutachten angefordert werden müssen und die meisten dann an dieser Stelle auch wieder aus der Notlage herauskommen. Beim Thema „kleines Erspartes“ will ich Ihnen anhand eines Beispiels sagen, worum es geht. Wir haben in der Corona-Zeit erlebt, dass Menschen auf Grundsicherung angewiesen waren, die nie gedacht hätten, dass sie diese einmal brauchen. Viele Soloselbstständige zum Beispiel – die dachten immer: das ist was für andere Menschen, die in zweiter, dritter Generation in Sozialhilfe oder in Grundsicherung sind – haben erlebt: Wenn es darauf ankommt, muss der Staat ihnen zur Seite stehen. Sie haben ein System erlebt, das in vielen Bereichen sehr bürokratisch ist. Wir haben Gott sei Dank entschieden, dass sie nicht ihr ganzes Erspartes und ihre Altersvorsorge auflösen müssen. Denn für Soloselbstständige ist es beispielsweise so, dass nicht ganz zu unterscheiden ist, was Betriebsmittel sind und was Erspartes ist und zur persönlichen Lebensführung dient. Ich kann mich erinnern: Einige haben damals eine Debatte um einen Unternehmerlohn geführt. Das ist eine Reaktion gewesen. Wir haben ja nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Arbeitslosengeld angewiesen sein können, sondern auch Selbstständige, die auf Grundsicherung angewiesen sein können. Gar nicht so selten! Denen sagen wir: „Ihr müsst nicht euer ganzes kleines Erspartes draufgeben, ihr müsst keine Angst haben, gleich eure Wohnung zu verlieren.“ Es wird in diesem Zusammenhang mit Zerrbildern von riesigen Villen gearbeitet oder Extrembeispielen von erheblichen Vermögen. Das ist nicht die Realität. Die meisten Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, haben keine dicken Rücklagen mehr. Sie werden sie übrigens, wenn sie in Grundsicherung sind, zusätzlich aufbrauchen. Das ist die Realität an dieser Stelle. Der dritte Punkt, der eingewandt wird, ist, dass es keine Sanktionen gäbe oder – wie ein bekannter Politiker sagte – dass es der Weg ins bedingungslose Grundeinkommen sei. Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass wir kein bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland haben dürfen, sondern dass es Mitwirkungspflichten geben muss – die gibt es im Gesetz – und dass es in Härtefällen auch Sanktionen geben muss. Übrigens gibt es keine sanktionsfreie Zeit. Auch in den ersten sechs Monaten ist es so, dass die chronischen Terminverweigerer mit Leistungskürzungen zu tun haben. Und nach sechs Monaten geht es tatsächlich darum, dass der volle Rahmen, den das Verfassungsgericht festgelegt hat – Kürzungen bis zu 30 Prozent –, ausgeschöpft werden kann. Darüber hinaus etwas zu fordern, wäre gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aber Frau Schwesig hat es beschrieben: Wir reden über 3 Prozent der Fälle. Deshalb ist der Geist dieses Gesetzes nicht, alle langzeitarbeitslosen Menschen unter Generalverdacht zu stellen, zu faul zu sein zum Arbeiten, sondern der Geist der Befähigung und der Unterstützung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind alles Gründe, aus denen ich Sie bitten will, heute diesem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Wir haben uns im Verlaufe des Verfahrens die Anträge des Bundesrates, die eine Mehrheit in diesem Hause gefunden haben, als Bundesregierung nicht nur aufmerksam angeguckt, sondern auch vieles übernommen. Zum Beispiel verschärfte Möglichkeiten, gegen Leistungsmissbrauch vorzugehen. Zum Beispiel den Wunsch des Bundesrates, beim Thema Karenz die Heizkosten bei den KdU auszunehmen und sie auf Angemessenheit zu überprüfen, was richtig und notwendig ist. Auch der Einwand des Bundesrates, dass die Jobcenter – es ist heute ja schon gesagt worden – das hinkriegen müssen, ist im Verfahren aufgenommen worden. Das Bürgergeldgesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, aber es wird schrittweise so umgesetzt, dass die Jobcenter, die übrigens eine hervorragende Arbeit leisten, das auch bewältigen können. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, aber nicht alle Regelungen. Vielmehr wird es ein gestuftes Verfahren sein, in dessen Rahmen das für die Verwaltung möglich ist. Dann kam noch der Einwand, die Jobcenter wären von Kürzungen betroffen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu meiner großen Freude in der letzten Woche – und das wird in der nächsten Woche im Bundeshaushalt abgebildet – eine sehr starke und deutliche Erhöhung des Ansatzes für den Eingliederungstitel und auch für den Verwaltungstitel der Jobcenter geschaffen hat. Aber es reicht ja nicht ein Gesetz. Wenn wir den Jobcentern immer mehr Aufgaben geben, müssen wir sie in der Fläche vernünftig ausstatten. Also: Alles Gründe, um heute zustimmen zu können. Für den Fall, dass heute im Bundesrat das Bürgergeld noch keine Mehrheit findet, meine Damen und Herren, wird die Bundesregierung noch am heutigen Tag den Vermittlungsausschuss anrufen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ein Bundesland dezidiert heute mit Nein stimmen will: Das ist der Freistaat Bayern. Ich habe festgestellt, dass viele andere Bundesländer sich enthalten werden. Bei einem zustimmungspflichtigen Gesetz zählen nur Ja-Stimmen. Falls es also heute noch keine Mehrheit gibt, ist meine Hand zur Lösung ausgestreckt. Wir haben in unserer Verfassung für solche Fälle, wenn Bundestag und Bundesrat unterschiedlicher Meinung sind, das Institut des Vermittlungsausschusses. Mein Appell ist, dass wir uns für das Vermittlungsverfahren zwei Dinge vornehmen sollten, wenn es denn heute dazu kommen sollte. Erstens: dass wir an der Sache orientiert nach Lösungen suchen. Ich halte aus tiefer Überzeugung „Kompromiss“ in solchen Zeiten in Deutschland für kein Schimpfwort. Vielmehr geht es um einen Interessenausgleich, es geht um eine sachgerechte Lösung. Das ist der Dienst, den wir an unserem Land tun sollten in Zeiten, in denen viele Menschen sich Sorgen machen: dass wir parteiübergreifend nach guten, gemeinsamen Lösungen streben. Eine zweite Bitte habe ich als Fachminister allerdings auch: dass wir das nicht zu einem endlos langen Verfahren machen. Denn wichtig ist, dass das Bürgergeld aus unterschiedlichen Gründen zum 1. Januar in Kraft tritt, nicht nur der Regelsatzerhöhung wegen, sondern auch, weil sonst viele befristete Regelungen aus der Corona- Zeit außer Kraft treten und die Jobcenter mit viel Bürokratie belastet sind und weil wir die Chance in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels nicht verpassen sollten, Menschen durch Qualifizierung in Arbeit zu bringen. Deshalb: Falls es heute noch keine Mehrheit im Bundesrat geben sollte, wird die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Wir haben dann die Gelegenheit, in guten Gesprächen, in zügigen Verfahren den nächsten Bundesrat am 25. November erreichen zu können. Das muss unser Ziel sein, wenn das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten soll. Denn ich muss darauf hinweisen, dass bis Ende November das Gesetz im Bundestag und Bundesrat beschlossen sein muss, um es dann noch fristgerecht, Stichwort IT und vieles andere mehr, zum 1. Januar umzusetzen. Meine Damen und Herren, deshalb bitte ich heute um Zustimmung. Falls es noch nicht reicht, bitte ich um den guten Willen aller Beteiligten. Denn am Ende des Tages geht es bei diesem Thema nicht um Traumata und Hoffnungen von einzelnen Parteien, sondern um die Menschen, über die wir heute im Bundesrat mehr geredet haben als in der öffentlichen Debatte. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Senator Geisel (Berlin). 1 Anlage 2 Wir kommen zur Abstimmung. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind jedoch übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Daher frage ich: Wer stimmt dem Gesetz zu? – Minderheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz n i c h t zugestimmt. Wir schließen diesen Punkt. Meine Damen und Herren, damit haben wir die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 25. November 2022, 9.30 Uhr. Für heute ist die Sitzung geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Nachmittag! (Schluss: 12.13 Uhr) Anlage 1 Erklärung von Minister Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) zu Punkt 1 der Tagesordnung Der Gesetzentwurf sieht in § 11 Sonderreglungen zur sozialrechtlichen Behandlung der Einmalzahlung für Gas- und Wärmekunden vor, je nachdem, ob die Abschlags- und Verbrauchszahlungen nicht abgebucht oder später erstattet werden. Das Land Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass unabhängig von der Art der Entlastung und ihrer sozialrechtlichen Einordnung der Entlastungsanspruch des Letztverbrauchers als unterkunftsbezogene Leistung einzuordnen ist und damit entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und den gesetzlichen Regelungen im SGB II den Bedarf für die Kosten der Unterkunft und Heizung mindert. Die Berücksichtigung der Einmalzahlung bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung stellt sicher, dass auch die kommunalen Träger über die Einmalzahlung eine Kompensation erhalten, weil sie die überzahlten Beträge im Regelfall zuvor verauslagt haben. Anlage 2 Erklärung von Senator Andreas Geisel (Berlin) zu Punkt 2 der Tagesordnung Für die Länder Berlin und Thüringen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Berlin und Thüringen begrüßen die spürbaren Verbesserungen für Leistungsbeziehende, die durch die Einführung des Bürgergeldes beabsichtigt sind. In Zeiten sich überlagernder Krisen durch den Ukraine- Krieg, andauernd hohe Inflation und stark steigende Energiekosten muss das Bürgergeld ein Signal an die Bedürftigen sein, dass das Sozialsystem niemanden zurücklässt. Bedauert wird, dass die Bundesregierung keinen ausreichenden Schritt zur Stärkung des sozialen Arbeitsmarktes unternommen hat. Im Gegenteil wurden die Mittel für den Eingliederungstitel abgesenkt. Damit stehen den Jobcentern weniger Möglichkeiten zur Verfügung, um benachteiligten Gruppen wie Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen den Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu ebnen. Steigende Energiepreise und Inflation haben erneut die Mängel bei der Berechnung der Regelbedarfe zutage treten lassen. Vor diesem Hintergrund wird bedauert, dass keine Leistungen für dringend erforderliche Anschaffungen wie energieeffiziente Haushaltsgeräte (weiße Ware) und weitere Erleichterungen im Bereich der Energiekosten ermöglicht wurden.]

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