Protokoll der 1027. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1027. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1027
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1027. Sitzung
Berlin, Montag, den 14. November 2022
I n h a l t :
Präsident Dr. Peter Tschentscher . . . . . . . . . . 445
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445
1. Gesetz über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe
für Letztverbraucher von
leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
(Drucksache 573/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) 459*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
2. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes
(Bürgergeld-Gesetz) (Drucksache 574/22) . . . . . . . 447
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . 450
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach
(Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 452
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . 454
Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 459*
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 104a Absatz 4 und Artikel 91e
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
R h e i n l a n d - P f a l z :
Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und
Gesundheit
S a a r l a n d :
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales
Carsten Schneider, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
1027. Sitzung
Berlin, den 14. November 2022
Beginn: 11.01 Uhr
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1027. Sitzung des Bundesrates.
Verehrte Damen und Herren, gleich zu Beginn des
neuen Geschäftsjahres sind wir heute zu einer
Sondersitzung – der ersten unter meinem Vorsitz – hier
zusammengekommen. Anlass für die Sondersitzung ist die
Soforthilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher von
Erdgas und Wärme. Die in der ersten Sitzung einer neuen
Präsidentschaft übliche Ansprache wird dagegen nicht
heute, sondern wie geplant in der regulären Sitzung am
25. November auf der Tagesordnung stehen.
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die
Ukraine hat nicht nur die europäische Friedensordnung
erschüttert, sondern auch die angespannte Situation auf
den Energiemärkten weiter verschärft. Die
Bundesregierung möchte die Belastung für die Bevölkerung durch die
hohen Energiepreise so schnell wie möglich abfangen
und hat um Einberufung einer Sondersitzung zur
Beratung über eine Soforthilfe gebeten. Auf Basis des
vorliegenden Gesetzes sollen vor allem Verbraucherinnen und
Verbraucher bereits im Dezember dieses Jahres entlastet
werden.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben:
Aus der Niedersächsischen Landesregierung und
damit aus dem Bundesrat sind mit Wirkung vom
8. November 2022 die Ministerinnen und Minister a. D.
ausgeschieden: Herr Dr. Bernd A l t h u s m a n n ,
Herr Reinhold H i l b e r s , Herr Björn T h ü m l e r ,
Herr Grant Hendrik T o n n e , Frau Barbara
H a v l i z a , Frau Barbara O t t e - K i n a s t und
Frau Birgit H o n é .
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die
Landesregierung am 8. November ernannt: Herrn
Ministerpräsidenten Stephan W e i l , dem ich an dieser Stelle
ganz herzlich zu seiner Wahl gratuliere,
(Beifall)
sowie Frau Ministerin Julia Willie H a m b u r g , Frau
Ministerin Wiebke O s i g u s , Herrn Minister Boris
P i s t o r i u s , Herrn Minister Christian M e y e r und
Frau Ministerin Daniela B e h r e n s .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates bestellt.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihnen
für die Zukunft alles Gute.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand.
Herzlich danken möchte ich an dieser Stelle besonders
der bisherigen niedersächsischen Bevollmächtigten, Frau
Ministerin Honé, für ihr Engagement im Bundesrat
während ihrer knapp fünfjährigen Mitgliedschaft. Ein
besonderer Dank gilt ihr für die häufige Übernahme der
Leitung der Plenarsitzungen. Im Rahmen der Konferenz zur
Zukunft Europas setzte sie sich als eine der zwei
Vertreterinnen unseres Hauses zur Stärkung der Demokratie für
einen Bürgerdialog auf europäischer Ebene ein. Wir
bedanken uns für die sehr gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles
erdenklich Gute.
Neue Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund ist Frau Ministerin Wiebke O s i g u s , die
ich sehr herzlich bei uns im Hause begrüße.
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit zwei Punkten vor.
Die Reihenfolge der Tagesordnung bleibt unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu TOP 1:
TOP 1
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und
über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von
leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
(Drucksache 573/22)
Dazu haben wir Wortmeldungen, zunächst von Frau
Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-
Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Auch wenn heute in dieser Sondersitzung des
Bundesrats und im Vorfeld in der öffentlichen Debatte
vor allem das Bürgergeld im Fokus steht – darüber
werden wir gleich noch sprechen –, war es mir wichtig, mich
trotzdem auch zu diesem Tagesordnungspunkt zu
melden, denn es ist heute eine ganz wichtige Nachricht für
die Bürgerinnen und Bürger im Land, nicht nur in
Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in allen anderen
Bundesländern, dass die sogenannte Soforthilfe zur
Unterstützung bei den hohen Energiepreisen auf den Weg
gebracht wird.
Ich will daran erinnern: Wir haben im Bundesrat über
die Energiekrise diskutiert, aber vor allem schon in vielen
Ministerpräsidentenkonferenzen. Wir als Länder haben
sehr früh vorgeschlagen – mein Bundesland bereits im
März –, dass wir die steigenden Energiepreise vor allem
im Gasbereich deckeln, durch einen Gaspreisdeckel. Es
ist gut, dass die Bundesregierung entschieden hat, mit
200 Milliarden Euro eine Strom- und Gaspreisbremse
und weitere Hilfen auf den Weg zu bringen. Darüber
haben wir in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz
gesprochen.
Der erste Schritt ist jetzt die Soforthilfe. Die
sogenannte Dezember-Abschlagszahlung wird übernommen
durch den Bund. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen
ihre Abschlagszahlungen für Dezember nicht zu zahlen.
Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz
pragmatische Hilfe. Vielen Dank dafür!
Ich möchte aber noch einmal unterstreichen, dass wir
in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz deutlich
gemacht haben, dass diese Soforthilfe zwar als
Unterstützung für die Übergangszeit angelegt ist, bis
Gaspreisbremse und Strompreisbremse wirken, dass das aber
schwierig ist, weil die Menschen immer noch nicht
wissen: Wie läuft es im Januar? Wie läuft es im Februar?
Denn neben der ganz konkreten Entlastung, die die
Bürgerinnen und Bürger brauchen, brauchen sie auf der
anderen Seite auch Planungssicherheit. Wir hören immer
wieder, dass die Menschen sagen: Wir wollen wissen,
was auf uns zukommt und wie wir uns darauf einstellen
müssen. Deshalb möchte ich in dieser Debatte noch
einmal die Bitte der Ministerpräsidenten unterstreichen,
ganz speziell eben auch für mein Bundesland, dass wir in
dieser Woche Klarheit bekommen von der
Bundesregierung: Ab wann gilt die Gaspreisbremse? Was bedeutet
das für die Menschen im Januar und im Februar?
Die Ministerpräsidenten haben ja vorgeschlagen, dass
die Gaspreisbremse schon ab Januar gilt, vielleicht
rückwirkend, und, wenn das nicht möglich ist, mit weiteren
Abschlagszahlungen zu arbeiten. Mit der guten Nachricht
von heute, dass die Bürgerinnen und Bürger diese
Soforthilfe bekommen, brauchen wir auch die Antworten für
Januar, für Februar, damit es eben Planungssicherheit
gibt und auch wir Länder schauen können: Wo gibt es
vielleicht noch Lücken in den Hilfen? Wo können wir
zusätzlich unterstützen?
Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, einen
Energiefonds in Höhe von über 1 Milliarde Euro
aufzulegen, um zum einen dafür zu sorgen, dass mehr Energie
verfügbar ist, und zum anderen dafür, dass wir die
Menschen entlasten. Wir als Land stehen bereit, brauchen
aber Klarheit vom Bund, und dafür möchte ich heute
noch einmal werben im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger.
Insgesamt ist aber die wichtige Nachricht, dass diese
große Entlastung jetzt auf den Weg gebracht wird. –
Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Dann haben wir noch eine Wortmeldung von
Herrn Parlamentarischem Staatssekretär Kellner,
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Neben dem ERP-Wirtschaftsplangesetz beraten wir heute
das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz. Dieses Gesetz stellt
sicher, dass die Endverbraucherinnen und
Endverbraucher schnell und unbürokratisch entlastet werden in
Zeiten, in denen finanzielle Lasten rasant steigen.
Ich will nochmals darauf hinweisen: Die
Verantwortung für die steigenden Preise trägt Wladimir Putin mit
seinem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine. Ich
will erinnern: Bereits vor einem Jahr hatten wir stark
gestiegene Gaspreise, weil unter anderem Gasspeicher
leer waren. Das ist dieses Jahr zum Glück anders.
Angesichts der stark gestiegenen Preise ist es wichtig
und richtig, dass wir Haushaltskunden sowie
Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen
Kilowattstunden bei ihrer Gas- und Wärmerechnung für
den Monat Dezember entlasten. Mit einer gemeinsamen
Kraftanstrengung aller Akteure, Versorger, Banken und
staatliche Stellen, kann die Entlastung kurzfristig bei den
Kunden finanziell wirksam werden. Deshalb ist es ein
wichtiges Zeichen, dass wir heute in dieser Sondersitzung
zusammenkommen und Beschlüsse treffen, die das Leben
der Menschen in unserem Land konkret verbessern.
Die Berechnung der Entlastung beruht bei
leitungsgebundenem Erdgas auf einem Zwölftel eines
Jahresverbrauchs. Zugrunde gelegt werden historische Verbräuche
beziehungsweise Verbrauchsprognosen, um
Einsparanreize aufrechtzuerhalten. Denn es bleibt wichtig, dass wir
den Verbrauch reduzieren, damit wir gut über den Winter
kommen. Entlastet wird dann angesichts der
Preisanstiege in diesem Herbst auf Basis der Dezember-Preise. Das
ist heute der erste Schritt aus einer Reihe von
Maßnahmen, an denen wir intensiv arbeiten.
Zentral sind die Energiepreisbremsen, die im nächsten
Schritt kommen und die dann bis 2024 gelten sollen. Alle
Vorschläge werden wir noch im November ins Kabinett,
in den Bundestag und damit auch in den Bundesrat
einbringen, sodass wir das, was Manuela Schwesig gerade
eingefordert hat – Planungssicherheit für die
Unternehmen, für die privaten Haushalte –, geben können. Und
diese Bremsen gelten dann auch für die großen
Verbraucher in der Industrie. Das wird ein notwendiger Schutz
vor Überlastung.
Wir bauen diesen Schutzschirm, um alle über die
kommenden 18 Monate abzusichern, über diesen und den
nächsten Winter, bis wir durch den Ersatz durch neue
Lieferwege, über LNG, alternative Technologien wie
grünen Wasserstoff, den beschleunigten Ausbau der
erneuerbaren Energien und gemeinsame europäische
Initiativen wie den gemeinsamen Einkauf die
Energieknappheiten weiter lindern werden. Denn auch das ist
Teil der Wahrheit: Wir müssen diese akute Krise nutzen,
um uns für die dekarbonisierte Zukunft gut aufzustellen.
Die Transformation zu beschleunigen, ist der richtige
Weg. Dabei darf es keine Pause geben.
Sehr geehrte Damen und Herren, als
Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung will ich auch noch ein
paar Sätze zum eigentlichen Anlass der heutigen
Beratung sagen, nämlich zum ERP-Gesetz. Wir stärken damit
die Substanz unserer Volkswirtschaft. Mit dem ERP-Plan
2023 stellen wir Mittel bereit, um kleine und mittlere
Unternehmen in Rekordhöhe von 10 Milliarden Euro zu
unterstützen. Die ERP-Förderungen mit zinsgünstigen
Krediten und Beteiligungskapital leisten einen wichtigen
Beitrag, Unternehmen, von Start-ups bis zu großen
Mittelständlern, auf dem Weg aus den multiplen Krisen
heraus wirksam zu unterstützen.
Die im Jahr 2022 stark gestiegene Nachfrage nach
ERP-Förderkrediten zeigt, dass die Instrumente attraktiv
sind und den Bedarf adressieren. Angesichts der
Zinswende erwarte ich auch in 2023 eine starke Nachfrage.
Wir stärken mit diesem Programm übrigens auch die
Wagniskapitalfinanzierung und die
Beteiligungsfinanzierung, und das nicht nur im digitalen, im Softwarebereich,
sondern vor allem auch im Bereich von Deep-Tech und
jungen Technologieunternehmen. Denn gerade diese
Wirtschaftszweige sind so entscheidend dafür, dass
Deutschland ein wachsendes Industrieland bleibt. Gerade
jetzt müssen wir die Geschwindigkeit der
Dekarbonisierung auch als Wettbewerbsvorteil unserer Wirtschaft
beibehalten und stärken und dafür die Segel setzen. – Ich
danke Ihnen.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: Herr Minister
Liminski (Nordrhein-Westfalen).
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu
entscheiden. Anträge auf Einberufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Es bleibt noch abzustimmen über den
Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein. Ich frage daher, wer
dafür ist, die beantragte Entschließung zu fassen. –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir schließen den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung
eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
(Drucksache 574/22)
Hierzu liegen uns ebenfalls Wortmeldungen vor.
Zunächst wieder Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus
Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Mecklenburg-Vorpommern wird dem vorliegenden
Gesetz zum Bürgergeld zustimmen, und zwar aus voller
Überzeugung, weil dieses Gesetz zukünftig dafür sorgt,
dass wir Menschen, die derzeit von Sozialleistungen, von
Transferleistungen leben müssen, stärker qualifizieren.
Das ist für uns der Kern dieses Gesetzes und etwas, das
schon seit sehr Langem nicht nur von den Betroffenen,
sondern gerade auch von den Praktikern gefordert wird.
Ich bedaure sehr, dass dieser Kern des Gesetzes
aufgrund der aktuellen öffentlichen Debatte eigentlich aus
dem Fokus geraten ist, denn wir alle haben – mit Rück-
1 Anlage 1
blick auf die Erfahrungen der letzten Jahre – gesehen,
dass wir in unseren Bundesländern viele Menschen
haben, denen es nicht gelingt, aus dem Transfersystem zu
kommen – oder höchstens mal kurzzeitig in einen
Hilfsjob. Wir sehen das auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Wir müssen eben stärker auf Qualifikation und
Weiterbildung setzen.
Der zweite Punkt ist die Anhebung der Regelsätze,
denn es ist völlig klar: Alle Bürgerinnen und Bürger
haben zurzeit mit den steigenden Kosten für
Lebensmittel, für Energie zu tun, und das gilt natürlich ganz
besonders für die Menschen, die von Transferleistungen leben
müssen.
Der dritte wichtige Punkt für uns ist, dass dieses
Gesetz Anreize schafft zur Inanspruchnahme von
Weiterbildung und Qualifikation für Berufe, die wichtig sind.
Dafür gibt es künftig zusätzlich Geld. Es ist also ein
Anreizsystem in diesem Gesetz angelegt, sich einer
Qualifikation, einer Weiterbildung zu stellen und diese auch
zu machen. Das ist in allererster Linie für die Menschen
gut, aber natürlich auch für das ganze Thema Fachkräfte.
Denn wir alle kennen das: Wenn wir in den Unternehmen
unterwegs sind und über Fachkräfte diskutiert wird, wird
oft angesprochen, dass es an Qualifikation mangelt.
Deswegen ist auch dieser Punkt sehr wichtig.
Es gibt aus unserer Sicht einen weiteren wichtigen
Anreiz. Das betrifft insbesondere die jungen Menschen. Wer
als Kind, als Jugendlicher davon betroffen ist, dass ein
Elternteil von Transferleistungen leben muss, hat erlebt,
dass, wenn er oder sie selbst sich anstrengt und zum
Beispiel einen Ferienjob oder einen Job während des
Studiums annimmt, vieles vom Verdienst einfach
weggekürzt wird. Dass es bessere Möglichkeiten gibt,
hinzuzuverdienen, ist gerade für diese jungen Menschen ein
wichtiger Anreiz.
Aus diesen Gründen ist es uns wichtig, dass diese
Reform kommt.
Es gab ja in der Vergangenheit schon viele Debatten
im Bundestag, im Bundesrat, gerade bei der SGB-II-
Reform, bei denen die unterschiedlichen politischen
Blickwinkel auf das Thema Sozialstaat sichtbar wurden.
Das ist übrigens nichts Schlechtes, das ist legitim in einer
Demokratie, und diese politische Vielfalt zeichnet uns ja
auch aus, auch hier im Bundesrat. Und wir haben auch
schon öfter einen Vermittlungsausschuss anstrengen
müssen, um uns dann auf eine Reform zu einigen.
Ich will trotzdem zu bedenken geben, dass es wichtig
wäre, diese Reform heute auf den Weg zu bringen.
Erstens wird die Zeit knapp, die Reform zum 1. Januar
umzusetzen.
Zweitens: Das Bundesverfassungsgericht hat uns alle
schon mehrfach ermahnt, dass das Ganze so, wie die
SGB-II-Leistungen jetzt ausgestaltet sind, nicht
verfassungskonform ist. Trotz der Anstrengungen der letzten
Jahre, in großen Debatten, in aufwendigen
Gesetzgebungsprozessen bis hin zu Vermittlungsverfahren im
Vermittlungsausschuss, ist es uns nicht gelungen, ohne
Kritik des Bundesverfassungsgerichtes auszukommen.
Damals betraf es die Beteiligung der Kinder im System.
Dann kam das Thema Sanktionen. Deswegen wäre es
wichtig, dass wir zusammen eine Reform auf den Weg
bringen, die vor dem Verfassungsgericht standhält. Denn
ich glaube, dass es nicht gut für uns ist, dass das
Verfassungsgericht uns immer wieder bei der Frage der
Existenzsicherung ins Stammbuch schreibt: Da und da muss
nachgebessert werden.
Es gibt einen weiteren Punkt, den ich zu
berücksichtigen bitte. Wir haben in den letzten Tagen sehr emotionale
Debatten erlebt, und im Fokus steht die Frage: Lohnt sich
Arbeit noch? Ich will hier ganz deutlich sagen: Es ist
richtig, dass sich Arbeit in unserem Land lohnen muss.
Gerade der Bundesrat hat, gemeinsam mit dem
Bundestag, Reformen und Gesetze auf den Weg gebracht, damit
immer wieder deutlich wird, dass die Menschen, wenn
sie arbeiten, mehr haben, als wenn sie nicht arbeiten
würden. Das ist ein Prinzip in unserer Gesellschaft, und
ich glaube, die große Mehrheit unserer Gesellschaft steht
hinter diesem Prinzip. Wir haben dieses Prinzip in der
Vergangenheit gestärkt, zuletzt gerade zum Beispiel mit
der Einführung des Mindestlohnes. Auch hier vielen
Dank an unseren Bundesarbeitsminister, an die
Bundesregierung! Es war eines der ersten Gesetze, die die neue
Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, auch wenn
nicht alle dafür waren.
Wir machen gerade eine große Wohngeldreform. Wir
Länder wissen alle, was das kosten wird. Wir haben uns
das angeguckt. In Mecklenburg-Vorpommern zum
Beispiel werden wir wahrscheinlich dreimal so viele
Wohngeldempfänger bekommen wie bisher, und das sind dann
viele Menschen, die arbeiten gehen und mit kleinen
Löhnen klarkommen müssen. Deshalb ist es wichtig, bei der
Frage „Arbeit muss sich lohnen“ bei den Löhnen
anzusetzen mit Tariflöhnen, mit dem Mindestlohn als
Lohnuntergrenze und mit zusätzlicher Unterstützung wie zum
Beispiel dem Kinderzuschlag.
Eine Familie, in der wenigstens eine Person arbeiten
geht, im Idealfall beide Eltern Arbeit haben, bekommt
mehr, als wenn die Eltern nicht arbeiten würden, weil sie
zu dem Lohn – Mindestlohn als Lohnuntergrenze, besser
gute Tariflöhne – Kindergeld, Kinderzuschlag und
Wohngeld bekommt. Ich will das hier noch einmal sagen,
weil da in den letzten Tagen einiges
durcheinandergegangen ist, und das ist nicht gut, weil darin eine Gefahr
liegt. Eine Personengruppe ist die, die es schwer hat
wegen persönlichen Schicksalen wie Krankheit, wie
Krankheit von Kindern, vielleicht Flucht aus häuslicher
Gewalt, wegen Arbeitslosigkeit, die die Menschen nicht
zu verschulden haben, sondern zu der es kommt, weil
vielleicht eine Firma pleitegegangen ist, und, und, und.
Diejenigen, die mit solchen Lebensproblemen
klarkommen müssen und auf Transferleistungen angewiesen
sind – das ist die eine Personengruppe. Die andere
Personengruppe ist eine, die zwar in Arbeit ist, aber mit dem
knappen Lohn, den sie bekommt, über die Runden
kommen muss. Ich würde mal sagen, dass es beide Gruppen
nicht besonders leicht haben und dass beide die
Unterstützung des Staates verdient haben. Deswegen ist es
wichtig, dass wir diese beiden Personengruppen in
unserer Diskussion nicht gegeneinanderstellen, sondern
schauen, was wir für beide tun können.
Es zeichnet sich ab, dass wir heute im Bundesrat keine
Mehrheit haben und es dann wahrscheinlich ist, dass die
Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anruft. Ich
werbe dafür, dass wir das nicht so machen, sondern heute
hier eine Mehrheit bekommen. Wenn das aber der Weg
ist, dann ist es auch kein schlechter und schlimmer Weg.
Den Vermittlungsausschuss gibt es seit über 70 Jahren,
und er hat schon mehrfach bewiesen, dass er große
Themen einigen kann, um dann – der Name sollte Programm
sein – wirklich zwischen den Positionen zu vermitteln,
zwischen den einzelnen Punkten – und das jetzt auch
möglichst zügig, möglichst schon in der nächsten Woche,
dass wir den nächsten Bundesrat erreichen können. Ich
habe die herzliche Bitte, dass wir dann über die einzelnen
strittigen Punkte sachlich und fair miteinander
diskutieren.
Ich habe selbst als junges Mädchen erlebt, wie sich
Arbeitslosigkeit in der Familie anfühlt. Das fühlt sich
nicht gut an. Mein Vater hat seit dem 16. Lebensjahr hart
gearbeitet, als Schlosser auf dem Bau. Meine Familie hat
es getroffen wie viele andere Familien auch: mit der
Wende, nach der Wende, als Firmen eigentlich schon
längst pleite waren, dann eben richtig in die Insolvenz
gingen und viele Menschen, gerade in Ostdeutschland,
unverschuldet arbeitslos wurden. Das kann heute auch
immer wieder passieren.
Wir haben in der Corona-Pandemie erlebt, wie schnell
Unternehmen unverschuldet, durch ein Virus und trotz
Hilfen in Insolvenz geraten sind. Auch jetzt in der
Energiekrise haben viele Menschen davor Angst. Trotz der
vielen Hilfen kann niemand hundertprozentige Garantien
aussprechen. Da ist es doch wichtig, dass in solch einem
Moment, in dem Menschen, die eigentlich immer fleißig
waren, unverschuldet in Arbeitslosigkeit kommen, diese
darauf vertrauen können, dass sie das Sozialsystem, in
das sie die ganze Zeit selbst eingezahlt haben,
unterstützt – nicht komplett für sie da ist, das erwartet keiner,
aber sie unterstützt, und das dann durch das
Arbeitslosengeld und künftig im nächsten Schritt durch das
Bürgergeld.
Ich muss für mich persönlich sagen, dass ich diese Zeit
der Arbeitslosigkeit meines Vaters und die Zeit, die man
braucht, wieder herauszukommen, als bedrückend erlebt
habe. Dann gibt es diese Qualifikation, dann gibt es den
anderen Job. Nach der Wende, wissen alle, war es
schwieriger als heute, und es gab immer wieder
Rückschläge. So eine Zeit ist bedrückend für eine Familie, sie
ist bedrückend für die Menschen, die es betrifft, und für
ihre Kinder. So gibt es viele andere Lebensschicksale:
schwere Krankheit und, und, und. Wir sollten nicht
vergessen, dass die überwiegende Mehrheit genau aus
solchen Gründen im Transferleistungssystem ist.
Die Statistiken zeigen, dass Sanktionen in der
Vergangenheit für 3 Prozent der Empfänger ausgesprochen
worden sind, also 97 Prozent versucht haben, mitzumachen,
und gar nicht von Sanktionen betroffen waren. Deswegen
müssen wir in unserer öffentlichen Debatte Maß und
Mitte halten, dürfen nicht alle Leute über einen Kamm
scheren und nicht so tun, als ob es beim Bürgergeld
darum ginge, dass Tausende von Menschen keine Lust auf
Arbeit haben und einfach nur die Hand aufhalten. So ist
das nicht. Mir wäre wichtig, dass wir zu einer
sachbezogenen Diskussion zurückkehren. Wir sind Demokraten.
Wir als Bundesland sind offen, uns im
Vermittlungsverfahren die Kritikpunkte anzuschauen und dann
gemeinsam eine Lösung zu finden, wie wir diese Sozialreform
auf den Weg bringen können.
Im Kern sollte es weiter darum gehen, dass wir den
Menschen, die im Transfersystem sind, helfen durch
Qualifikation und Weiterbildung, durch Anreize bei den
Zuverdienstmöglichkeiten, aber auch dafür sorgen, dass
gerade die Menschen, die sehr lange gearbeitet haben und
unverschuldet in eine Notlage geraten, nicht sofort alles
verlieren. Da schließt sich übrigens der Kreis zu den
Menschen, die gerade arbeiten und jetzt durch die
Debatte die Sorge haben: Da wird irgendwie etwas gemacht für
Menschen, die nicht arbeiten wollen.
Wenn 70 Prozent der Deutschen sagen, sie haben
wegen der Energiekrise Angst vor der wirtschaftlichen
Zukunft, haben doch viele Menschen im Hinterkopf: Was
bedeutet das für die steigenden Kosten? Werde ich meine
Arbeit behalten? Wenn nicht, was kommt dann? Diese
Reform verspricht auch, dass, gerade wenn Menschen
hart gearbeitet haben, sich etwas erarbeitet haben, ein
kleines Häuschen, ein paar Rücklagen, nicht alles sofort
weg ist, wenn sie in eine Notlage kommen.
Dies sei also eine Reform, die konkret den Menschen,
die gerade betroffen sind, hilft, aber auch ein
Versprechen ist, denjenigen zu helfen, die jetzt vielleicht gar
nicht in dieser Lage sind, die da auch möglichst nicht
hinkommen sollen. Deswegen ist das eine wichtige
Reform, und wir sollten in der weiteren Debatte darauf
achten, dass wir uns um die konkreten strittigen Punkte
kümmern. Es muss eine gute Balance geben zwischen
Fordern und Fördern, es muss gute Anreizsysteme geben,
aber es muss eben auch Unterstützung geben. Ich bin
sicher, dass wir in der Lage sind, eine solche Balance zu
finden. Ich finde, die Bundesregierung hat sie bereits
gefunden, aber wenn wir im weiteren Verfahren sind,
sollten wir zusehen, dass wir auf diesem Weg zu einem
möglichen Kompromiss kommen, damit wir diese
Reform zum 1. Januar auf den Weg bringen können, damit
wir den Menschen, die betroffen sind, helfen und
denjenigen, die nicht betroffen sind, aber Sorgen haben, sagen
können: Unser Sozialstaat sorgt dafür, dass wir, wenn
jemand in eine Notlage kommt, ihm helfen, da wieder
herauszukommen und diese schwere Zeit zu überbrücken.
Genau darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger.
In diesem Sinne werbe ich dafür, möglichst heute
zuzustimmen, und wenn wir heute nicht die Mehrheiten
finden, zügig zusammen in ein Vermittlungsverfahren zu
kommen und dann im Interesse der Menschen ein gutes
Ergebnis zu finden. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat jetzt Frau Ministerin Dr.
Hoffmeister-Kraut aus Baden-Württemberg.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg): Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr
Bundesratspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als
Wirtschafts- und Arbeitsministerin weiß ich nicht nur,
wie dringend Unternehmen Arbeitskräfte, Fachkräfte
suchen, sondern auch, wie wichtig es ist, Menschen
Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Für beides
spielt das System, mit dem wir Menschen, die von
Arbeitslosigkeit betroffen sind, finanziell unterstützen und
mit dem wir Menschen, die Arbeit suchen, helfen, auf
dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, eine
entscheidende Rolle.
Die Art und Weise, wie wir beides in den letzten
Jahrzehnten gemacht haben, war durchaus erfolgreich. Mit
Grundsicherung, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II,
Kindergeld, Wohngeld und anderen Leistungen haben
wir ein differenziertes System der sozialen
Unterstützung. Natürlich kann man immer das eine oder das
andere noch besser oder anders machen. Aber alles in allem
werden wir um das dichte Netz sozialer Leistungen für
die von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen und ihre
Angehörigen weltweit beneidet. Wir tun viel, und das ist
auch gut so.
Ein solches System funktioniert aber nicht
voraussetzungslos. Es braucht zum einen gesellschaftliche
Akzeptanz. Das heißt, diejenigen, die das System finanzieren,
müssen das Gefühl haben, dass es gerecht zugeht und
dass mit dem Geld, das die Gemeinschaft aufbringt,
verantwortungsvoll umgegangen wird. Und es braucht zum
anderen Mitwirkungsbereitschaft. Diejenigen, die das
System in Anspruch nehmen, müssen sich klar darüber
sein, dass Arbeitslosigkeit nicht der Normalfall sein darf,
dass es vielmehr um Hilfe zur Selbsthilfe geht. Niemand
wird alleingelassen, aber jeder muss das Ziel haben,
wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Diese unterschiedlichen
Perspektiven umschreiben wir mit dem Prinzip des
Förderns und Forderns. Dieses Prinzip war in den letzten,
bald 20 Jahren erfolgreich. Es ist uns gelungen, die
Arbeitslosigkeit so zu reduzieren, dass wir in vielen
Regionen Deutschlands Vollbeschäftigung haben.
Wenn die Regierungskoalition im Bund jetzt Hartz IV
mit dem Bürgergeld ablösen will, so hat dafür jeder
Koalitionspartner sicherlich seine eigenen Gründe. Dass die
SPD vor allem ein Trauma loswerden will, ist, glaube
ich, offenkundig. Jedoch gilt es nicht nur, in der
Bundesregierung Einigkeit zu erzielen und im Bundestag eine
Mehrheit, sondern eben auch in der Kammer der Länder,
hier im Bundesrat. Wir müssen uns fragen, wie wir
zusammen das Bürgergeld gestalten. Wie tragen wir dazu
bei, die zwei wesentlichen Ziele zu erreichen: erstens, die
Menschen bestmöglich darin zu unterstützen, ihren
Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, und zweitens, den
grassierenden Fachkräftemangel in unseren Unternehmen
zu lindern? Hierzu bedarf es aus meiner Sicht einiger
Korrekturen, damit das Erfolgsprinzip des Förderns und
Forderns nicht verloren geht. Dazu bedarf es von allen
Seiten der Bereitschaft zum Kompromiss.
Wichtig dabei: Niemand stellt infrage, dass die
Regelsätze möglichst schnell angehoben werden müssen.
Das hätte die Koalition schon deutlich früher auf den
Weg bringen können, ja, ich meine, auf den Weg bringen
müssen. Die Inflation ist nicht erst seit gestern auf hohem
Niveau. Zudem sind alle Ideen zu begrüßen, mit denen
Weiterbildung und Berufsqualifizierung in der
Arbeitslosigkeit gestärkt werden sollen. Wir wollen möglichst die
nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt noch weiter
verbessern, um den Menschen ausreichende berufliche
Perspektiven zu bieten. Das steht auf der Habenseite.
Es gibt aber auch eine Sollseite. Und über dieses Soll
wollen wir, sollte es hier und heute nicht zu einer
Mehrheit kommen, im Vermittlungsausschuss reden – nicht
mit dem Ziel, die Reform zu verhindern, sondern mit dem
Ziel, die Reform aufzuwerten, die Perspektiven der
Arbeitslosen zu verbessern und vor allem auch die
Akzeptanz des Bürgergeldes zu stärken.
Um was geht es? Ich will drei Aspekte benennen, die
in Teilen vom Bundesrechnungshof angesprochen
wurden, zuletzt aber auch von kommunaler Seite zum Teil
heftig kritisiert wurden.
Erstens bin ich der Meinung, dass gerade Menschen,
die sich auf dem Arbeitsmarkt besonders schwertun,
alleingelassen sind, wenn man sie in die
Unverbindlichkeit entlässt, und zwar genau dann, wenn sie
Verbindlichkeit am nötigsten hätten, nämlich zu Beginn ihrer
Arbeitslosigkeit. Unverbindliche
Kooperationsvereinbarungen reichen einfach nicht aus, um einem Teil der
Arbeitslosen die nötigen Leitplanken zu geben, die
Unterstützung, damit Weiterbildung und Qualifikation
funktionieren und der Wiedereintritt ins Berufsleben, der ja
von allen angestrebt ist, mit Nachdruck und Ernst
verfolgt wird. Es braucht also aus sozialen Gründen
Verbindlichkeit.
Es braucht aber, zweitens, aus Gründen der Akzeptanz
auch klare Grenzen. Denn wie wollen wir denjenigen, die
für ihren Lebensunterhalt arbeiten, erklären, dass einige,
die sich konsequent und dauerhaft der Mitwirkung
verweigern – auch wenn es nur 3 Prozent sind, so die
Erfahrungen aus der Vergangenheit –, ohne größere Einbußen
bleiben. Das ist zwar nicht die Masse der
Grundsicherungsempfänger, aber das ist ein ganz wichtiger Teil der
Diskussion. Das Schlimme ist: Es genügen Einzelfälle,
um die Atmosphäre zu vergiften und die Motivation bei
den vielen anderen zu untergraben. Solche Signale sollten
wir nicht aussenden.
Ich will drittens ansprechen, was ebenfalls die
Akzeptanz berührt: Fördern und Fordern heißt auch, dass nur
demjenigen geholfen wird, der die Hilfe wirklich braucht.
Natürlich müssen Lebensleistungen berücksichtigt
werden, aber dort, wo keine Lebensleistungen dahinterstehen
und Vermögen aus anderen Gründen vorhanden ist, wo
ein Lebensstil den Rahmen einer Grundsicherung
sprengt, müssen Grenzen gezogen werden, die
denjenigen, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten, vermittelbar
sind. Bei der Vermögensanrechnung oder bei der
Angemessenheit von Wohnungen und der damit verbundenen
Karenzzeit haben wir deshalb Gesprächsbedarf.
Der Union wurde vorgeworfen, sie wolle die
Bürgergeldreform auf dem Rücken der Betroffenen blockieren.
Das stimmt einfach nicht. So haben wir im Ständigen
Beirat mit dafür gesorgt, dass das Bürgergeld bereits
heute im Bundesrat behandelt werden kann, um für den
Fall, dass es keine Mehrheit gibt, ausreichend Zeit zu
haben, in der eine für alle tragfähige Lösung erarbeitet
werden kann. Der Bundestag hätte außerdem mit
Unterstützung der Union die Entscheidung treffen können, die
dringend benötigte Anhebung der Regelsätze
vorzuziehen. Das war aber leider nicht gewollt, auch wenn es die
Spielräume für Kompromisse durchaus hätte erweitern
können. Das wäre im Übrigen auch ganz im Sinne vieler
Jobcenter gewesen, die, jedenfalls bei uns in Baden-
Württemberg, ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar
nächsten Jahres für überstürzt halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mit
zwei Punkten schließen. Zum einen: Arbeit muss sich
lohnen. Aber das, was die Koalition bei den
Einkommensfreibeträgen für Erwerbsaufstocker vorgelegt hat,
reicht nicht aus, damit mehr Arbeit wirklich spürbar mehr
bringt. Wir sollten uns deshalb im Vermittlungsausschuss
noch einmal gemeinsam anschauen, wie wir die
Anreizmechanismen weiter verbessern können.
Zum anderen: Wir dürfen bei dieser Reform die
Jobcenter nicht alleinlassen. Die Jobcenter brauchen
ausreichend Zeit, um sich auf das Bürgergeld vorzubereiten,
die Mitarbeitenden zu schulen und die IT-Systeme
umzustellen. Und sie brauchen Geld. Die Reform wird
definitiv scheitern, wenn die Mittel vor dem Hintergrund der
steigenden Belastungen nicht angepasst werden. Ich
weiß, es wird jetzt im Haushalt nachgesteuert, zumindest
in einem Bereich. Aus unserer Sicht wird das aber noch
nicht ausreichen.
Seit Juni kümmern sich die Jobcenter unter großem
Einsatz auch um die Integration der Geflüchteten aus der
Ukraine. Dafür dürfen wir ihnen allen großen Dank
sagen. Wir dürfen aber die Kräfte nicht weiter überdehnen.
Einen Exodus von Mitarbeitenden aus den Jobcentern
können wir uns in dieser Situation wirklich nicht leisten.
Auch dringend benötigte neue Mitarbeitende wird man
dann unter diesen erschwerten Bedingungen nicht finden.
Ich denke, auch hier müsste es doch gelingen, im
Vermittlungsausschuss zu einer gemeinsamen Linie zu
kommen.
Eine letzte Anmerkung ist mir noch wichtig: Wir
konnten uns in unserer Regierungskoalition in Baden-
Württemberg bisher nicht auf eine gemeinsame Linie
verständigen, und deshalb werden wir uns heute im
Bundesrat als Landesregierung enthalten. Auch wenn wir
heute in der Sache noch uneinig sind, so verbindet uns
doch der gemeinsame politische Wille, die Reform zu
einem guten Ergebnis zu führen. Dieses Signal ist mir
wichtig, nicht nur für unsere Regierungskoalition in
Baden-Württemberg, sondern auch für die möglicherweise
anstehenden Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
Ich glaube, das alles zeigt: Es geht uns nicht um
Blockade. Es geht uns um konstruktives Zusammenarbeiten.
Es geht uns nicht um ein politisches Machtspiel, es geht
uns um die Verbesserung einer Reform, die für die
Arbeits- und Wirtschaftspolitik der kommenden Jahre in der
Bundesrepublik Deutschland eine ganz große und
entscheidende Rolle spielen wird. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält jetzt Herr Minister Professor
Dr. Steinbach, Brandenburg.
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das neue Bürgergeldgesetz ist ein sehr bedeutsames
Reformvorhaben. Das Zusammenspiel von
Beschränkungen der Sanktionsmöglichkeiten, Einführung einer
Vertrauenszeit, Kooperationsplan als Arbeitsgrundlage zur
Wiedereingliederung, Schlichtungsverfahren in
Konfliktfällen, Coachingmöglichkeiten und Abschaffung des
Vermittlungsvorrangs lässt darauf hoffen, dass der
bislang als wenig kooperationsgeneigt empfundene Umgang
zwischen Integrationsfachkräften und
Leistungsbeziehenden durch ein neues und förderndes Klima in den
Jobcentern abgelöst wird.
Ich möchte vorwegstellen, dass man, glaube ich, noch
einmal verdeutlichen muss, was das Grundmotiv dieser
Gesetzesvorlage ist: dass man zunächst einmal unterstellt,
dass alle Arbeitslosen rückkehrwillig in den ersten
Arbeitsmarkt sind. Das heißt, eine Vertrauenskultur muss
dieses Gesetz als Grundlage wie ein roter Faden
durchziehen. Sehr zu begrüßen ist daher, dass
Leistungsberechtigte mit der Vertrauenszeit mindestens sechs Monate
lang unmittelbar zu Beginn des Leistungsbezugs diesen
Vertrauensvorschuss erhalten, ohne
Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen erwarten zu
müssen. Auf diese Weise kann eine Zusammenarbeit auf
Augenhöhe erreicht und der Übergang vom
Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II beziehungsweise
Bürgergeld abgefedert werden. Unter diesen Umständen ist
auch der geplante mehrstufige Mechanismus bei
Pflichtverletzungen zweckmäßig, um Leistungsbeziehende nur
bei anhaltender gravierender Pflichtverletzung – als
allerletztes geeignetes Mittel – zur Mitwirkung zu bewegen.
Als positiv ist auch zu bewerten, dass nunmehr die
Verpflichtung der Jobcenter gesetzt ist, bei jeder
Leistungsminderung zu prüfen, ob diese eine
außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Wenn hierzu kritische
Stimmen zu vernehmen sind, wonach die Grundsätze des
Forderns und des Förderns in diesem Reformschritt in
einem nicht mehr vertretbaren Verhältnis zueinander
stehen, halte ich dem entgegen, dass Sanktionen kaum
motivieren, Integrationsbemühungen der Jobcenter
nachzukommen.
Auch die Einführung eines Schlichtungsverfahrens zur
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jobcentern
und Leistungsberechtigten wird grundsätzlich begrüßt.
Auf diese Weise kann niederschwellig an Lösungen
gearbeitet werden, wenn die Situation zwischen
Integrationskraft und Leistungsbeziehenden verfahren zu sein
scheint.
Ich begrüße uneingeschränkt, dass mit der
Abschaffung des Vermittlungsvorrangs für Leistungsbeziehende
bevorzugt die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt
explizit angestrebt wird. Der Arbeitsmarkt zeichnet sich
durch Fach- und Arbeitskräfteengpässe aus, und insoweit
gilt es, alle Potenziale zu heben und Arbeitslosen
insbesondere auch eine ausbildungsadäquate Beschäftigung zu
ermöglichen. Ich will hier zwei Beispiele nennen: Bei uns
in Brandenburg ist es gelungen, dass über 1 000
Menschen aus der Arbeitslosigkeit heute ihre Beschäftigung
bei Tesla in Grünheide gefunden haben. Und es gilt auch,
dass es nicht adäquat wäre, wenn wir Flüchtlinge, die aus
der Ukraine kommen und hier arbeitswillig sind, nicht
ausbildungsadäquat einsetzen, sondern in Billigjobs
schicken. Das ist kein vernünftiges Verhalten gegenüber
diesen Menschen.
Dem stand im bisherigen SGB II der unbedingte
Vermittlungsvorrang zum Teil entgegen. Mit der nunmehr
erfolgten Orientierung auf eine nachhaltige
Arbeitsmarktintegration wird dieser Art von Fehlsteuerung
nunmehr entgegengetreten. Dies gilt insbesondere auch mit
Blick auf die zudem vorgesehene Stärkung von Aus- und
Weiterbildung im Rahmen des Integrationskonzeptes.
Das Bürgergeldgesetz enthält insgesamt zahlreiche
Maßnahmen, die am Ende der Fachkräftesicherung dienen,
vor allem im Bereich der abschlussbezogenen
Weiterbildung.
Auch ich teile das Schicksal meiner Vorrednerinnen
und möchte genau dieselbe Erklärung abgeben: Diese
Argumente haben in unserem Land nicht ausgereicht,
insgesamt in unserer Koalition zu einer Zustimmung zu
kommen. Auch wir werden uns heute aus diesem Grunde
hier enthalten. – Ich bedanke mich für Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält Herr Staatsminister
Dr. Herrmann, Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Bayern
wird dem vorliegenden Bürgergeldgesetz nicht
zustimmen. Das Gesetz ist und bleibt nach unserer Überzeugung
das falsche Signal zur falschen Zeit.
Wir erinnern uns zurück: Als eine rot-grüne
Bundesregierung im Jahr 2005 die Hartz-IV-Gesetzgebung
eingeführt hat, führte dies zu einem deutlichen Rückgang
der Arbeitslosigkeit. 5 Millionen Arbeitslose hatte
Deutschland damals, heute sind es weniger als die Hälfte.
Dieser Erfolg gelang, weil die Hartz-IV-Gesetze Anreize
gesetzt haben, auch nach einer zwischenzeitlich
eingetretenen Arbeitslosigkeit schneller wieder eine Arbeit
aufzunehmen. „Fördern und Fordern“ hieß das Motto
seinerzeit, und es war richtig. Von diesem Grundsatz bleibt
aber mit dem jetzigen Gesetz bei Lichte betrachtet nur
wenig übrig. Stattdessen vollzieht die Ampelkoalition
einen kompletten Systemwechsel ausgerechnet bei der
Reform, die Deutschland Anfang der 2000er-Jahre, als es
als kranker Mann Europas galt, wieder stark gemacht hat.
Nach wie vor steht im Zentrum des Gesetzes der fast
vollständige Ausschluss von Sanktionsmöglichkeiten
gegenüber Leistungsbeziehern, die sich
Mitwirkungspflichten verweigern, und zudem ein völlig überhöht
angesetztes Schonvermögen. Damit sendet die
Ampelkoalition das Signal: Arbeiten lohnt sich immer weniger.
Das Lohnabstandsgebot, ein elementarer Grundsatz
sozialstaatlicher Gerechtigkeit, wird so ohne
nachvollziehbaren Grund aufgegeben. Das ist schlichtweg ungerecht,
vor allem gegenüber Mitbürgerinnen und Mitbürgern in
unteren Einkommensgruppen, denn wer arbeitet, muss
mehr Geld haben als jemand, der nicht arbeitet.
Das sieht übrigens auch die deutliche Mehrheit in der
Bevölkerung so, interessanterweise mit den gleichen
Argumenten wie wir, nämlich, dass es mit dem neuen
Gesetz für Arbeitslose weniger Anreize gibt, sich wieder
um eine neue Stelle zu bemühen. Das ist vor allem in der
heutigen Zeit ein fatales und falsches Signal, denn schon
heute spüren wir den Fachkräftemangel auf dem
Arbeitsmarkt. Nicht nur bei uns in Bayern gibt es einen
historischen Höchststand an offenen Stellen. Gerade jetzt
müsste also das Signal lauten: Wir schaffen Anreize zur
Arbeitsaufnahme, weil wir alle vorhandenen
Arbeitskraftpotenziale ausschöpfen müssen. Das nun
vorliegende Gesetz schafft dagegen Anreize, im Zweifel die Arbeit
nicht aufzunehmen. Das ist auch deshalb fahrlässig, weil
nur die vielen Menschen in Arbeit mit den
Steuerzahlungen und dem Verzicht auf Transferleistungen die Basis
dafür schaffen, dass unser Land überhaupt ein
leistungsfähiger Sozialstaat sein kann.
Hinzu kommt: Das Gesetz der Ampelkoalition lädt
tatsächlich zum Missbrauch ein, weil in der Karenzzeit von
zwei Jahren die Schonvermögen deutlich zu hoch
angesetzt werden und eine Überprüfung der Angemessenheit
des Wohnraums unterbleibt. Beispiel: Ein alleinstehender
Single mit Haus, 130 Quadratmeter, und 60 000 Euro
zusätzlichem Vermögen könnte in den ersten beiden
Jahren auch auf Kosten von Mindestlohnbeziehern ohne
Weiteres Bürgergeld beziehen. Ein solches Beispiel zeigt,
dass das Gesetz von Grund auf sozial unausgewogen ist
und damit in die falsche Richtung geht. Wir brauchen
eine gerechte Balance zwischen denen, die Leistungen
bekommen, und denen, die sie mit ihren Steuern möglich
machen.
Nicht zuletzt von den Arbeitsagenturen selbst ist zu
hören, dass der mit dem Gesetz einhergehende
Systemwechsel über Nacht verwaltungstechnisch nicht zu
stemmen ist. Aus diesen Gründen sagen wir Ja zu höheren
Regelsätzen bei Hartz IV. Das ist gerade in Zeiten
steigender Preise ein richtiges Signal. Mit einer Aufspaltung
des Gesetzes, die wir mehrfach angeregt haben, hätten
wir das übrigens heute schon beschließen können. Es ist
in der Sache nicht nachvollziehbar, dass die
Ampelfraktionen im Bundestag sich dem verschlossen hatten. Zu dem
Gesetz in der vorliegenden Fassung, also einem
sanktionslosen Bürgergeld, sagen wir aber genauso deutlich
Nein. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Wenn wir das
richtig gesehen haben, gibt es noch eine Wortmeldung
von Herrn Minister Professor Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
habe mich aufgrund der Wortmeldung des Kollegen
Herrmann spontan zu Wort gemeldet. Denn in die
Diskussion der vergangenen Tage über das Bürgergeldgesetz
ist aus meiner Sicht viel Unschärfe gebracht worden. Wir
haben hier sehr differenzierte Reden gehalten, die eine
Abwägung vorgenommen haben. Und mich ärgert: Wir
haben, glaube ich, in jedem unserer Landtage, sofern sie
getagt haben, in den vergangenen zwei Wochen eine
Diskussion zum Bürgergeld gehabt. Auch im Thüringer
Landtag ist intensiv darüber diskutiert worden. Das Bild,
dass der ehrliche Arbeitnehmer sich durch dieses
Bürgergeldgesetz zurückgesetzt fühlen müsste, weil hier
Ungerechtigkeiten entstehen würden, hört sich in
Ostdeutschland sehr schief an. In einer Region, in der ein relevanter
Teil derjenigen, über die wir beim Bürgergeldgesetz
reden, als Aufstocker hart arbeiten, ist die Diskussion
nicht nachvollziehbar, warum wir im Prinzip
argumentativ – ich betone ganz bewusst: argumentativ – in dieser
politischen Debatte zum Bürgergeld eine Rolle rückwärts
zu Hartz IV machen sollen, nachdem wir nun durch
Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen und viele
politische und rechtliche Auseinandersetzungen endlich in
einer Situation sind, dass dieses System von Hartz IV in
eine positive Richtung entwickelt wird.
Dass wir als eine rot-rot-grüne Landesregierung
durchaus Themen haben, über die man politisch weiter
diskutieren muss, ist völlig unstrittig. Aber ich will mit
Blick auf die unionsgeführten Länder noch einen Punkt
aus Thüringen aufgreifen: Im Jahr 2006 hat der damalige
Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Dieter
Althaus, einen Vorschlag für ein solidarisches Bürgergeld
vorgelegt. Seine Haltung, die er damals formulierte,
lautete: Die Menschen sind nicht faul. Wir vertrauen auf die
Menschen, und wir glauben an die Bereitschaft, etwas zu
leisten. – In der von der damaligen Staatskanzlei
Thüringens herausgegebenen Broschüre zum solidarischen
Bürgergeld wird als Erstes Ludwig Erhard zitiert mit
folgenden Worten: „Ich will das Risiko des Lebens selbst
tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein.
Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin.“
Wir sind innerhalb unserer Landesregierung der
Auffassung, dass das Bürgergeldgesetz diesem Anspruch
Ludwig Erhards, den die CDU beziehungsweise Dieter
Althaus damals zitierte, durchaus gerecht wird. Vor diesem
Hintergrund haben wir eine politische Diskussion bei uns
im Landtag geführt, warum dieser Grundsatz und dieses
Prinzip argumentativ in der politischen Diskussion der
vergangenen Wochen, insbesondere im Deutschen
Bundestag, so infrage gestellt werden.
Ich habe schon deutlich gemacht, dass die
Differenzierung zwischen den ehrlichen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern und den Leistungsempfängerinnen und
Leistungsempfängern eine Zurücksetzung derjenigen ist,
die unverschuldet im Leistungsbezug sind aufgrund von
Krankheit, vielen anderen Punkten und insbesondere
derjenigen, die zusätzlich zum Leistungsbezug als
Aufstocker wirklich enorm etwas leisten. Es ist nicht
gerechtfertigt, diese Form von argumentativer Diskriminierung
und Zurücksetzung vorzunehmen.
Es ist durch Kollegin Schwesig hier deutlich gemacht
worden, wie groß der Umfang der Sanktionen eigentlich
gewesen ist. Gleichzeitig wissen wir, welche Angst die
Sanktionen bei den Leistungsempfängern und
Leistungsempfängerinnen verursacht haben und wie wenig
Wirkung sie in der Sache selbst erzielt haben. Vor diesem
Hintergrund ist das, was hier passiert, nicht mehr und
nicht weniger als die Umsetzung der
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus 2019, die nun endlich
umgesetzt werden muss. Wir hätten uns da durchaus auch
weitergehende Schritte vorstellen können.
Zum Schonvermögen. Der Fraktionsvorsitzende der
CDU im Thüringer Landtag sprach davon, dass das
Schonvermögen dazu führt, dass
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger mit einem Maserati durch
die Gegend fahren können. Daraufhin hat sich bei uns die
FDP zu Wort gemeldet und darauf hingewiesen, dass bei
der CDU offensichtlich Unkenntnis darüber vorliegt, wie
teuer ein Maserati ist. Aber das ist eine Diskussion, die
CDU und FDP im Thüringer Landtag untereinander
führen sollen. Ich will nur die Zuspitzung der politischen
Debatte deutlich machen. Das Schonvermögen soll vor
allem dazu dienen, dass diejenigen, die im
Leistungsbezug sind, sich darauf konzentrieren können, ohne Angst
zu haben in Beschäftigung zu kommen und die
entsprechende Weiterbildung, Qualifikation etc. zu machen.
Wenn wir über dieses Schonvermögen reden, nehmen
wir mal einen anderen Begriff: Das Schonvermögen ist
für diejenigen, über die wir hier sprechen, eine privat
organisierte Altersvorsorge aus Angst davor, im Alter in
die Armut zu fallen. Das gilt insbesondere für
Ostdeutschland, eine Region, in der über Jahrzehnte eine
Niedriglohnstrategie die arbeitsmarktpolitische und
wirtschaftspolitische Strategie gewesen ist, in der ein
Großteil der Bürgerinnen und Bürger jahrelang hart gearbeitet
hat. Kollegin Schwesig hat das am Beispiel ihrer eigenen
Familie dargestellt. Ich kann das für meine Familie auch
sagen. Wir haben ähnliche Erfahrungen als Wendekinder
gemacht. Wer immer davon spricht, dass Bürgerinnen
und Bürger sich eine private Altersvorsorge organisieren
sollen, kann doch nicht auf der anderen Seite sagen: Das
Schonvermögen muss angegriffen werden. – Ich verstehe
diese argumentative Logik nicht.
Wen ich aber verstehe, sind all diejenigen, die sagen:
Die einzige Antwort, die man zu dem Bürgergeld
zusätzlich geben muss, ist – diese Diskussion haben wir
beispielsweise zu der Initiative aus Thüringen und Bremen
geführt –, die Tarifparteien wieder stärker zu machen und
zu Flächentarifen und starken Tarifpartnern zu kommen,
statt dieses ausgefranste System fortzuführen, in dem
Tariflöhne über lange Zeit als Auslaufmodell galten. Wir
müssen wieder darauf zurückkommen, dass dies die
Selbstermächtigung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern ist. Völlig richtig! Da stimme ich durchaus der
Unionsrednerin und dem Unionsredner zu, die hier
gesprochen haben. Es ist enorm wichtig, dass wir uns
insgesamt darauf konzentrieren, dass die Jobcenter in diesem
Prozess gestärkt werden. Das ist wichtig. Es ist im
Deutschen Bundestag in der Haushaltsdebatte darauf
hingewiesen worden, dass bei den Jobcentern keine Kürzungen
vorgenommen werden dürfen. Die Befürchtungen in den
Jobcentern sind evident, dass diese Veränderung zu
wirklichen Schwierigkeiten führt, wie wir sie bei jeder
größeren Reform haben. Beim Wohngeld ist das ja auch
deutlich gemacht worden.
Gleichzeitig sage ich: Argumentativ
zusammengenommen spricht das alles nicht zwingend dafür, dass man
den Vermittlungsausschuss braucht. Was wir brauchen,
ist, dass es dieses Bürgergeldgesetz so schnell wie
möglich gibt. Die Anpassungen, die an der einen oder anderen
Stelle noch notwendig sind, könnten wir auch im
Gesetzgebungsprozess hinkriegen. Das haben wir in viel
größeren Prozessen in der Corona-Pandemie auch gezeigt,
ohne dass es den Vermittlungsausschuss brauchte.
Insofern werbe ich stark dafür, dass wir möglicherweise doch
noch zu einer positiven Entscheidung zu diesem
Bürgergeldgesetz kommen. Sollte es aber einen
Vermittlungsausschuss geben, dann – das ist meine Position – muss
man tatsächlich schauen, wie armutsfeste
Regelbedarfsermittlung aussieht, und deutlich machen, dass es statt
Sanktionen ein unverfügbares Grundrecht auf ein
menschenwürdiges Existenzminimum gibt, dass die
Angemessenheit der Heizkosten nach Verbrauch statt nach
Preis zu beurteilen ist, das die Stromkosten Teil der
Wohnkosten sein müssen und dass es eine
Wiedereinführung der Finanzierung einmaliger Leistungen wie
beispielsweise Kühlschrank und Waschmaschine, also
sogenannter weißer Ware, geben muss. Das ist übrigens auch
ein Beitrag zur Energieeinsparung. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Dann haben
wir noch die Wortmeldung von Herrn Bundesminister
Heil, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Da die Debatten in diesem Hause, im Bundesrat,
in der Regel noch sachlicher geführt werden als im
Deutschen Bundestag, möchte ich gerne im Verlaufe meines
Beitrages auf einzelne Argumente eingehen, denn mich
stört im politischen Raum immer, wenn man aneinander
vorbeiredet.
Vorweg möchte ich Ihnen aber eines berichten: Ich
war in der vergangenen Woche hier in Berlin zu Gast bei
einem Start-up-Unternehmen. Das Unternehmen heißt
FACTUREE, liegt in Berlin-Wedding und ist eine
digitale Plattform, die versucht, Einzelteile für Maschinenbauer
so zu vermitteln, dass Lieferketten nicht reißen. Dieses
Unternehmen ist hocherfolgreich, hat 35 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Die Gründer dieses Unternehmens haben
sich in den letzten Jahren entschieden, fünf
langzeitarbeitslose Menschen einzustellen. Sie haben mir berichtet,
dass sie am Anfang skeptisch waren, ob es eine gute Idee
ist, Leute einzustellen, die ganz lange draußen waren, und
sich gefragt haben, ob diese so leistungsfähig sind. Diese
Menschen sind über ein Instrument in den Arbeitsmarkt
gekommen, das wir Teilhabechancengesetz oder sozialen
Arbeitsmarkt nennen. Die Unternehmer haben mir
berichtet, dass die Menschen, die über dieses Instrument
reingekommen sind, heute wertvolle Mitarbeiter sind,
wie man sie übrigens schwer am Markt finden kann.
Ich habe auch mit drei der betroffenen Menschen
gesprochen. Einer berichtete mir, wie es in seinem Leben
gelaufen ist, wie er eine Banklehre gemacht hat, wie er
mit Anfang 30 erkrankte, dann seine Arbeit verlor, lange
mit seiner Krankheit zu kämpfen hatte, die Krankheit
irgendwann überwunden hatte, aber trotzdem keine
Chance mehr am Arbeitsmarkt hatte, weil er so lange
draußen war. Er hat gesagt, er hat sich die Finger
wundgeschrieben. Aber mit seinem Lebenslauf, mit 15 Jahren
Arbeitslosigkeit, einen Job zu finden? Was hat er
gefunden? Hin und wieder eine Trainingsmaßnahme, ein
Bewerbungstraining. Wie man sich bewirbt, wusste er
eigentlich schon, denn er hatte ja sehr viele Bewerbungen
geschrieben. Er hat über den sozialen Arbeitsmarkt jetzt
in diesem Betrieb eine Arbeit gefunden, eine
sozialversicherungspflichtige Arbeit als Buchhalter. Der soziale
Arbeitsmarkt sieht zum Anfang Lohnkostenzuschüsse für
Leute vor, die ganz lange draußen sind. Das geht aber
degressiv runter. Das Unternehmen wird diesen Mann
nach diesen fünf Jahren tatsächlich voll
sozialversicherungspflichtig beschäftigen, ohne Lohnkostenzuschüsse.
Frau Hoffmeister-Kraut, ich habe etwas Ähnliches in
Ihrem Bundesland erlebt. Ich war anlässlich des Beginns
der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz in
Heidelberg zu Gast, im Jobcenter und in einer Schule. Dort
habe ich einen Mann kennengelernt, der noch länger
arbeitslos war – 33 Jahre! Nicht weil er zu faul war,
sondern weil ihn das Schicksal getroffen hat. Während seiner
Ausbildung sind seine Eltern durch einen Autounfall ums
Leben gekommen. Das hat diesen Mann damals
psychisch so aus der Bahn geworfen, dass er seine
Ausbildung geschmissen hat, dass er arbeitslos wurde, dass er
sogar auf der Straße gelebt hat. Und nach 33 Jahren hätte
er eigentlich keine Chance mehr auf Arbeit gehabt – trotz
der guten Lage am Arbeitsmarkt. Wenn sie 33 Jahre
draußen sind, wenn ihnen die Decke auf den Kopf
gefallen ist, wenn sie zum Teil auf der Straße gelebt haben, ist
es für Menschen, die ohne Berufsabschluss sind, zudem
verdammt schwer, sich wieder aufzurappeln. Aber der
Mann hat es geschafft – auch mithilfe des
Teilhabechancengesetzes. Er ist jetzt Hausmeister in einer
Grundschule und sagt: Ich habe Kollegen, ich fühle mich
wertgeschätzt, ich kann was leisten. – Für die meisten Menschen
in Deutschland ist Arbeit mehr als Broterwerb. Es ist
auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deshalb ist
Teil des Bürgergeldes, das wir heute beraten, dass wir
diesen sozialen Arbeitsmarkt entfristen und dafür sorgen,
dass auch Menschen, die ganz lange draußen sind, eine
Chance bekommen, selbstbestimmt zu leben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das
Bürgergeld verfolgt aus Sicht der Bundesregierung vor allen
Dingen zwei Ziele. Zum einen geht es darum, Menschen,
die in Not geraten sind, in existenzielle Not geraten sind,
verlässlich abzusichern und das unbürokratischer als in
der Vergangenheit. Zum Zweiten – und das ist mir
wesentlich – geht es vor allen Dingen darum, Menschen
wieder aus der Bedürftigkeit raus in ein selbstbestimmtes
Leben in Arbeit zu führen. Es geht also um Schutz und
Chancen. Und da will ich sagen, was für mich
arbeitsmarktpolitisch das Wichtigste, der Kern ist neben der
Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes, die übrigens,
wenn man nur die Regelsätze erhöhen würde, zum
1. Januar auslaufen würde: nämlich die Tatsache, dass
wir eine Realität sehen müssen, die in der
Langzeitarbeitslosigkeit steckt. Wir haben eben nicht mehr die
Situation von 2003, von Massenarbeitslosigkeit, sondern wir
haben in vielen Bereichen Arbeits- und
Fachkräftemangel.
Wenn aber, Herr Kollege, zwei Drittel der
langzeitarbeitslosen Menschen ohne Berufsabschluss sind, dann ist
es sinnvoller, das Nachholen eines Berufsabschlusses zu
ermöglichen, anstatt sie in Hilfstätigkeiten zu bringen,
sodass das Jobcenter sie nach ein paar Monaten
wiedersieht. Das gilt für Bayern; das gilt für alle Teile des
Landes. Deshalb liefert das Bürgergeld auch einen Beitrag
zur Arbeits- und Fachkräftesicherung. Wir haben mit
dem sogenannten Vermittlungsvorrang eben keine guten
Erfahrungen bei dem verfestigten Sockel von
Langzeitarbeitslosen gemacht. Wir setzen Anreize, einen
Berufsabschluss nachzuholen. Auch da einen Blick auf die
Lebensrealität von Menschen: Wer einmal im Leben – und
jeder von Ihnen hat natürlich nur tolle
Bildungserfahrungen gemacht – einen Schul- oder Berufsabschluss
verpasst hat und sich dann aufrappelt, sich auf den
Hosenboden setzt, diesen nachzuholen, der braucht
Unterstützung, der braucht Anreize. Auch das ist mit dem
Bürgergeld verbunden.
Jetzt möchte ich mich mit ein paar Diskussionen
auseinandersetzen, die in den vergangenen Wochen geführt
wurden. Ich bin dankbar, dass das hier sachlich diskutiert
wird. Aber ich habe auch erlebt, dass die Diskussionen in
den letzten Wochen tatsächlich nicht dazu angetan
waren – ich sage es ganz freundlich –, unsere Gesellschaft
zusammenzuhalten. In Zeiten von Krieg und Krise
müssen wir unsere Gesellschaft zusammenhalten.
Der erste Punkt ist: Lohnt sich Arbeit? Frau
Ministerpräsidentin Schwesig hat das angesprochen. Die
Bundesregierung ist der festen Überzeugung, dass Arbeit einen
Unterschied machen muss. Deshalb haben wir den
Mindestlohn erhöht. Deshalb haben wir die Beiträge für
Geringverdiener zur Sozialversicherung gesenkt. Wir haben
den Grundfreibetrag bei der Steuer angehoben. Wir
werden das Kindergeld erhöhen. Wir haben die
Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Und wir bringen alle
miteinander – das war heute schon Gegenstand – die Gas- und
Strompreisbremse auf den Weg. Das nützt der gesamten
Gesellschaft. Ja, Arbeit muss einen Unterschied machen;
aber kein Demokrat und keine Demokratin sollte in
dieser Diskussion geringverdienende Menschen gegen
Bedürftige ausspielen, zumal es, wie gesagt, viele gibt –
Herr Hoff hat darauf hingewiesen –, die dazwischen sind,
die trotz Arbeit auf ergänzende Grundsicherung
angewiesen sind. Auch da macht das Bürgergeld einen
Unterschied.
Mit den veränderten Zuverdienstmöglichkeiten sorgen
wir dafür, dass Leistung sich lohnt. Frau Schwesig hat
das am Beispiel der Ferienjobs von Kindern im Hartz-IV-
System beschrieben. Wie leistungsfeindlich ist es
eigentlich, dass der Staat, wenn ein Kind einen Ferienjob
macht, das kappt? Wie leistungsfeindlich war das
eigentlich im Hartz-IV-System, dass Ausbildungsvergütungen
gekürzt wurden? Und wie leistungsfeindlich ist es
eigentlich im bisherigen System, dass Menschen, die ein
bisschen mehr dazuverdienen, gleich erleben, dass der Staat
ihnen den sozialen Transfer kürzt? Das wird großzügiger,
damit Leistung sich lohnt, damit Anstrengung sich lohnt.
Zweiter Punkt, der eingewandt wird, ist das Thema
Karenz. Ich will sagen, dass das die jetzige Rechtslage
ist, die in diesem Bundesrat und im Bundestag in Corona-
Zeiten schon mal beschlossen wurde, übrigens ohne
massiven Leistungsmissbrauch in der Praxis und schon gar
nicht mit irgendeinem Maserati, der da eine Rolle
gespielt hätte, Herr Hoff. Wir haben das gemacht in der
Corona-Zeit, weil wir gesagt haben: In dieser Situation,
in der Menschen in Not geraten sind – und das zum Teil
nur vorübergehend –, wollen wir nicht, dass sie sich
gleichzeitig noch Sorgen machen müssen, ob sie ihre
Wohnung verlieren, sondern wir wollen, dass sie sich
darauf konzentrieren können, alles zu tun, um aus der Not
wieder rauszukommen. – Das hat sich bewährt. Deshalb
wollen wir, dass das eine Zeit lang der Fall ist, dass
Menschen, die in Not geraten sind, nicht noch Angst haben
müssen, aus ihrer Wohnung auszuziehen. Übrigens
entlastet das die Jobcenter in erheblichem Maße von
Bürokratie, weil keine Wertgutachten angefordert werden
müssen und die meisten dann an dieser Stelle auch
wieder aus der Notlage herauskommen.
Beim Thema „kleines Erspartes“ will ich Ihnen
anhand eines Beispiels sagen, worum es geht. Wir haben in
der Corona-Zeit erlebt, dass Menschen auf
Grundsicherung angewiesen waren, die nie gedacht hätten, dass sie
diese einmal brauchen. Viele Soloselbstständige zum
Beispiel – die dachten immer: das ist was für andere
Menschen, die in zweiter, dritter Generation in
Sozialhilfe oder in Grundsicherung sind – haben erlebt: Wenn es
darauf ankommt, muss der Staat ihnen zur Seite stehen.
Sie haben ein System erlebt, das in vielen Bereichen sehr
bürokratisch ist. Wir haben Gott sei Dank entschieden,
dass sie nicht ihr ganzes Erspartes und ihre
Altersvorsorge auflösen müssen. Denn für Soloselbstständige ist es
beispielsweise so, dass nicht ganz zu unterscheiden ist,
was Betriebsmittel sind und was Erspartes ist und zur
persönlichen Lebensführung dient. Ich kann mich
erinnern: Einige haben damals eine Debatte um einen
Unternehmerlohn geführt. Das ist eine Reaktion gewesen. Wir
haben ja nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die auf Arbeitslosengeld angewiesen sein können,
sondern auch Selbstständige, die auf Grundsicherung
angewiesen sein können. Gar nicht so selten! Denen sagen
wir: „Ihr müsst nicht euer ganzes kleines Erspartes
draufgeben, ihr müsst keine Angst haben, gleich eure
Wohnung zu verlieren.“ Es wird in diesem Zusammenhang
mit Zerrbildern von riesigen Villen gearbeitet oder
Extrembeispielen von erheblichen Vermögen. Das ist nicht
die Realität. Die meisten Menschen, die auf
Grundsicherung angewiesen sind, haben keine dicken Rücklagen
mehr. Sie werden sie übrigens, wenn sie in
Grundsicherung sind, zusätzlich aufbrauchen. Das ist die Realität an
dieser Stelle.
Der dritte Punkt, der eingewandt wird, ist, dass es
keine Sanktionen gäbe oder – wie ein bekannter Politiker
sagte – dass es der Weg ins bedingungslose
Grundeinkommen sei. Meine Damen und Herren, ich bin der
festen Überzeugung, dass wir kein bedingungsloses
Grundeinkommen in Deutschland haben dürfen, sondern dass
es Mitwirkungspflichten geben muss – die gibt es im
Gesetz – und dass es in Härtefällen auch Sanktionen
geben muss. Übrigens gibt es keine sanktionsfreie Zeit.
Auch in den ersten sechs Monaten ist es so, dass die
chronischen Terminverweigerer mit Leistungskürzungen
zu tun haben. Und nach sechs Monaten geht es
tatsächlich darum, dass der volle Rahmen, den das
Verfassungsgericht festgelegt hat – Kürzungen bis zu 30 Prozent –,
ausgeschöpft werden kann. Darüber hinaus etwas zu
fordern, wäre gegen das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts. Aber Frau Schwesig hat es beschrieben: Wir reden
über 3 Prozent der Fälle. Deshalb ist der Geist dieses
Gesetzes nicht, alle langzeitarbeitslosen Menschen unter
Generalverdacht zu stellen, zu faul zu sein zum Arbeiten,
sondern der Geist der Befähigung und der Unterstützung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind alles
Gründe, aus denen ich Sie bitten will, heute diesem
Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Wir haben uns im
Verlaufe des Verfahrens die Anträge des Bundesrates, die
eine Mehrheit in diesem Hause gefunden haben, als
Bundesregierung nicht nur aufmerksam angeguckt, sondern
auch vieles übernommen. Zum Beispiel verschärfte
Möglichkeiten, gegen Leistungsmissbrauch vorzugehen. Zum
Beispiel den Wunsch des Bundesrates, beim Thema
Karenz die Heizkosten bei den KdU auszunehmen und sie
auf Angemessenheit zu überprüfen, was richtig und
notwendig ist. Auch der Einwand des Bundesrates, dass die
Jobcenter – es ist heute ja schon gesagt worden – das
hinkriegen müssen, ist im Verfahren aufgenommen
worden. Das Bürgergeldgesetz soll zum 1. Januar in Kraft
treten, aber es wird schrittweise so umgesetzt, dass die
Jobcenter, die übrigens eine hervorragende Arbeit leisten,
das auch bewältigen können. Das Gesetz soll zum
1. Januar in Kraft treten, aber nicht alle Regelungen.
Vielmehr wird es ein gestuftes Verfahren sein, in dessen
Rahmen das für die Verwaltung möglich ist.
Dann kam noch der Einwand, die Jobcenter wären von
Kürzungen betroffen. Ich möchte Sie darauf hinweisen,
dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
zu meiner großen Freude in der letzten Woche – und das
wird in der nächsten Woche im Bundeshaushalt
abgebildet – eine sehr starke und deutliche Erhöhung des
Ansatzes für den Eingliederungstitel und auch für den
Verwaltungstitel der Jobcenter geschaffen hat. Aber es reicht ja
nicht ein Gesetz. Wenn wir den Jobcentern immer mehr
Aufgaben geben, müssen wir sie in der Fläche vernünftig
ausstatten.
Also: Alles Gründe, um heute zustimmen zu können.
Für den Fall, dass heute im Bundesrat das Bürgergeld
noch keine Mehrheit findet, meine Damen und Herren,
wird die Bundesregierung noch am heutigen Tag den
Vermittlungsausschuss anrufen. Ich habe zur Kenntnis
genommen, dass ein Bundesland dezidiert heute mit Nein
stimmen will: Das ist der Freistaat Bayern. Ich habe
festgestellt, dass viele andere Bundesländer sich enthalten
werden. Bei einem zustimmungspflichtigen Gesetz
zählen nur Ja-Stimmen. Falls es also heute noch keine
Mehrheit gibt, ist meine Hand zur Lösung ausgestreckt. Wir
haben in unserer Verfassung für solche Fälle, wenn
Bundestag und Bundesrat unterschiedlicher Meinung sind,
das Institut des Vermittlungsausschusses. Mein Appell
ist, dass wir uns für das Vermittlungsverfahren zwei
Dinge vornehmen sollten, wenn es denn heute dazu
kommen sollte.
Erstens: dass wir an der Sache orientiert nach
Lösungen suchen. Ich halte aus tiefer Überzeugung
„Kompromiss“ in solchen Zeiten in Deutschland für kein
Schimpfwort. Vielmehr geht es um einen
Interessenausgleich, es geht um eine sachgerechte Lösung. Das ist der
Dienst, den wir an unserem Land tun sollten in Zeiten, in
denen viele Menschen sich Sorgen machen: dass wir
parteiübergreifend nach guten, gemeinsamen Lösungen
streben.
Eine zweite Bitte habe ich als Fachminister allerdings
auch: dass wir das nicht zu einem endlos langen
Verfahren machen. Denn wichtig ist, dass das Bürgergeld aus
unterschiedlichen Gründen zum 1. Januar in Kraft tritt,
nicht nur der Regelsatzerhöhung wegen, sondern auch,
weil sonst viele befristete Regelungen aus der Corona-
Zeit außer Kraft treten und die Jobcenter mit viel
Bürokratie belastet sind und weil wir die Chance in Zeiten des
Fach- und Arbeitskräftemangels nicht verpassen sollten,
Menschen durch Qualifizierung in Arbeit zu bringen.
Deshalb: Falls es heute noch keine Mehrheit im
Bundesrat geben sollte, wird die Bundesregierung den
Vermittlungsausschuss anrufen. Wir haben dann die
Gelegenheit, in guten Gesprächen, in zügigen Verfahren den
nächsten Bundesrat am 25. November erreichen zu
können. Das muss unser Ziel sein, wenn das Gesetz zum
1. Januar in Kraft treten soll. Denn ich muss darauf
hinweisen, dass bis Ende November das Gesetz im
Bundestag und Bundesrat beschlossen sein muss, um es dann
noch fristgerecht, Stichwort IT und vieles andere mehr,
zum 1. Januar umzusetzen.
Meine Damen und Herren, deshalb bitte ich heute um
Zustimmung. Falls es noch nicht reicht, bitte ich um den
guten Willen aller Beteiligten. Denn am Ende des Tages
geht es bei diesem Thema nicht um Traumata und
Hoffnungen von einzelnen Parteien, sondern um die
Menschen, über die wir heute im Bundesrat mehr geredet
haben als in der öffentlichen Debatte. – Herzlichen Dank
für die Aufmerksamkeit!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Senator Geisel (Berlin).
1 Anlage 2
Wir kommen zur Abstimmung.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind jedoch übereingekommen, bereits heute in der Sache
zu entscheiden.
Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Daher frage ich:
Wer stimmt dem Gesetz zu? – Minderheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz n i c h t zugestimmt.
Wir schließen diesen Punkt.
Meine Damen und Herren, damit haben wir die
Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 25. November 2022, 9.30 Uhr.
Für heute ist die Sitzung geschlossen.
Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Nachmittag!
(Schluss: 12.13 Uhr)
Anlage 1
Erklärung
von Minister Nathanael Liminski
(Nordrhein-Westfalen)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
Der Gesetzentwurf sieht in § 11 Sonderreglungen zur
sozialrechtlichen Behandlung der Einmalzahlung für
Gas- und Wärmekunden vor, je nachdem, ob die
Abschlags- und Verbrauchszahlungen nicht abgebucht oder
später erstattet werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass
unabhängig von der Art der Entlastung und ihrer
sozialrechtlichen Einordnung der Entlastungsanspruch des
Letztverbrauchers als unterkunftsbezogene Leistung
einzuordnen ist und damit entsprechend der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und den gesetzlichen
Regelungen im SGB II den Bedarf für die Kosten der
Unterkunft und Heizung mindert.
Die Berücksichtigung der Einmalzahlung bei den
Bedarfen für Unterkunft und Heizung stellt sicher, dass auch
die kommunalen Träger über die Einmalzahlung eine
Kompensation erhalten, weil sie die überzahlten Beträge
im Regelfall zuvor verauslagt haben.
Anlage 2
Erklärung
von Senator Andreas Geisel
(Berlin)
zu Punkt 2 der Tagesordnung
Für die Länder Berlin und Thüringen gebe ich
folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Berlin und Thüringen begrüßen die
spürbaren Verbesserungen für Leistungsbeziehende, die
durch die Einführung des Bürgergeldes beabsichtigt sind.
In Zeiten sich überlagernder Krisen durch den Ukraine-
Krieg, andauernd hohe Inflation und stark steigende
Energiekosten muss das Bürgergeld ein Signal an die
Bedürftigen sein, dass das Sozialsystem niemanden
zurücklässt.
Bedauert wird, dass die Bundesregierung keinen
ausreichenden Schritt zur Stärkung des sozialen
Arbeitsmarktes unternommen hat. Im Gegenteil wurden die
Mittel für den Eingliederungstitel abgesenkt. Damit
stehen den Jobcentern weniger Möglichkeiten zur
Verfügung, um benachteiligten Gruppen wie
Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen den Weg in
Ausbildung und Arbeitsmarkt zu ebnen.
Steigende Energiepreise und Inflation haben erneut die
Mängel bei der Berechnung der Regelbedarfe zutage
treten lassen. Vor diesem Hintergrund wird bedauert,
dass keine Leistungen für dringend erforderliche
Anschaffungen wie energieeffiziente Haushaltsgeräte (weiße
Ware) und weitere Erleichterungen im Bereich der
Energiekosten ermöglicht wurden.]
Relationen
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher v
- part_of_vorgang → Präsident Dr. Peter Tschentscher
- part_of_vorgang → Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)