Protokoll der 1036. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1036. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1036
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1036. Sitzung
Berlin, Freitag, den 29. September 2023
I n h a l t :
Gedenken an den ehemaligen Präsidenten des
Bundesrates und Ersten Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg Hans-Ulrich
Klose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
1. a) Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 –
HG 2024) – gemäß Artikel 110
Absatz 3 GG – (Drucksache 320/23)
b) Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 –
gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz
und § 50 Absatz 3 Satz 1
Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 321/23)
c) Entwurf eines
Haushaltsfinanzierungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 366/23) . . . . . . 249
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 249
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . 250
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295*, 295*
Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . . 251
2. Elftes Gesetz zur Änderung des
Weingesetzes (Drucksache 411/23) . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299*
3. Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des
Ausweis- und des ausländerrechtlichen
Dokumentenwesens (Drucksache 412/23, zu
Drucksache 412/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91c
Absatz 5 sowie Artikel 108 Absatz 5 GG . 299*
4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz
der Kollektivinteressen der Verbraucher und
zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG
sowie zur Änderung des Kapitalanleger-
Musterverfahrensgesetzes
(Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG)
(Drucksache 413/23, zu Drucksache 413/23) 264
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299*
5. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und anderer
Gesetze (Drucksache 414/23) . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299*
6. Gesetz zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen
Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung
über Heizkostenabrechnung, zur Änderung
der Betriebskostenverordnung und zur
Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
(Drucksache 415/23, zu Drucksache 415/23) 264
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 264
Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 265
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
7. Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Januar
2022 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Republik Serbien über die Deutsche Schule
in Belgrad (Drucksache 416/23) . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 299*
8. Gesetz zu dem Protokoll vom 18. Januar 2023
zur Änderung des Abkommens vom 14. Juli
1992 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Schweden zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
sowie bei den Erbschaft- und
Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands
bei den Steuern (Deutsch-schwedisches
Steuerabkommen) (Drucksache 417/23) . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299*
9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) (insbesondere Einfügung des neuen
§ 241a) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 402/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Flexibilisierung von
haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen
außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen
(Wissenschaftsfreiheitsgesetz – WissFG) – Antrag
der Länder Baden-Württemberg, Sachsen und
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 264/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 302*
Mario Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 303*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Ministerin Petra Olschowski (Baden-Württemberg)
zur Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
11. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbot
volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger
Kennzeichen im Zusammenhang mit der
Dienstausübung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 449/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen) . . 267
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
12. Entschließung des Bundesrates
„Auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit
Eingliederungs- und Verwaltungsbudget im
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
sicherstellen“ – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 292/23) . . . . . . . . 268
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 268
13. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
von Tourismus- und Gastronomiegewerbe
sowie Entlastung von Verbraucherinnen und
Verbrauchern durch die dauerhafte
Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für
Restaurant- und
Verpflegungsdienstleistungen – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern und Sachsen-Anhalt gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 394/23) . . . 269
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 304*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
14. Entschließung des Bundesrates zur
Finanzierung der psychotherapeutischen
Weiterbildung – Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 403/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 270
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 270
15. Entschließung des Bundesrates „Für ein
Restitutionsgesetz – Umgang mit NS-
verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut
normieren“ – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 420/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
Markus Blume (Bayern) . . . . . . . . . 270
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
16. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung eines Industriestrompreises – Antrag
der Länder Saarland und Bayern –
(Drucksache 106/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 272
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 305*, 306*
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 305*
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 273
17. Entschließung des Bundesrates
„Industriestandort Deutschland stärken, Produktion
klimarelevanter Technologien hochfahren“ –
Antrag der Länder Schleswig-Holstein und
Niedersachsen – (Drucksache 113/23) . . . . . 273
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 273
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 274
18. Entschließung des Bundesrates zur
Abschaffung und Erleichterung bürokratischer
Hemmnisse für KMU – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 421/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 307*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
19. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Düngegesetzes (Drucksache
360/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
20. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung
beschränkter und unentgeltlicher
geschäftsmäßiger Hilfeleistung in
Steuersachen sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
(Drucksache 361/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
21. Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von
zukunftssichernden Investitionen
(Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 362/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
22. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
risikobasierten Arbeitsweise der
Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 363/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
23. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
langfristigen Pauschalentlastung der Länder
im Zusammenhang mit Fluchtmigration und
zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes
(Pauschalentlastungsgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 364/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur
Gewährleistung einer globalen
Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen
(Drucksache 365/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
25. Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten
Umgang mit Cannabis und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz –
CanG) (Drucksache 367/23) . . . . . . . . . . . . 254
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 254
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 255, 298*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 256
Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 257
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 297*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
26. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Bundesbesoldung und -versorgung für die
Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2023/2024) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 368/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
27. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher
Vorschriften (5. VwVfÄndG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 369/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
28. Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsweise
der Bundesagentur für Sprunginnovationen
und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-
Freiheitsgesetz – SPRINDFG) (Drucksache
370/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 276
Mario Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 277
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
29. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur
Änderung des Deutschen Richtergesetzes
(Drucksache 371/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
30. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung
hybrider und virtueller Versammlungen in der
Bundesnotarordnung, der
Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und
dem Steuerberatungsgesetz sowie zur
Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der
rechtsberatenden Berufe (Drucksache 372/23) 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
31. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag
vom 5. April 2022 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft über die
grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit (Deutsch-
Schweizerischer Polizeivertrag) (Drucksache 390/23)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des
Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft über
die grenzüberschreitende polizeiliche
und justizielle Zusammenarbeit
(Drucksache 373/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss zu a) und b): Keine Einwendungen
gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 299*
32. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Justizstandortes Deutschland durch
Einführung von Commercial Courts und der
Gerichtssprache Englisch in der
Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
(Drucksache 374/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 278
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
33. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
eines Leitentscheidungsverfahrens beim
Bundesgerichtshof (Drucksache 375/23) . . 279
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
34. Entwurf eines Bundes-
Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) (Drucksache 376/23) . . . . 279
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 279
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 280
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
35. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Entfernung von verfassungsfeindlichen
Soldatinnen und Soldaten aus der
Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer
soldatenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 377/23) 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
36. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung
gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das
militärische Personal der Bundeswehr und
anderer gesetzlicher Regelungen
(Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches
Personal – MilPersGleiFoG) (Drucksache 378/23) . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
37. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 379/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 281
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
38. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-
Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 380/23) . . . . . . . . 283
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
39. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 381/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 283
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 284
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 285
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
40. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2024) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 382/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
41. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und
weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer
Energieerzeugung (Drucksache 383/23) . . . . 286
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 286
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 287
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 308*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
42. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 384/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
43. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie
(Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich
öffentlich-rechtlicher Körperschaften
(Drucksache 385/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
44. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Mess- und Eichgesetzes
(Drucksache 386/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
45. Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zu
globalen Wertschöpfungsketten und zur
Änderung weiterer Gesetze
(Drucksache 387/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
46. Entwurf eines Gesetzes für die
Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der
Wärmenetze (Drucksache 388/23) . . . . . . . . . . . . . 259
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 259
Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 260
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Klara Geywitz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 298*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
47. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen
Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den
Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
(Drucksache 389/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
48. Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für
eine Verordnung des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 216/2013 über die
elektronische Veröffentlichung des
Amtsblatts der Europäischen Union – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG –
(Drucksache 336/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
49. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 6. Juli 2023 zur Änderung des
Abkommens vom 23. April 2012 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem
Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und Verhinderung der
Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
(Deutsch-luxemburgisches
Steuerabkommen) (Drucksache 404/23) . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299*
50. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 21. August 2023 zur Änderung des
Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Österreich zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen in der durch
das Protokoll vom 29. Dezember 2010
geänderten Fassung (Drucksache 405/23) . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 299*
51. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der
Bundesrepublik Deutschland zu dem
Übereinkommen vom 30. September 2007 zur
Gründung eines Maritimen Analyse- und
Einsatzzentrums – Suchtstoffe – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 391/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 299*
52. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Vergabe von Zwangslizenzen für das
Krisenmanagement sowie zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 816/2006
COM(2023) 224 final; Ratsdok. 8901/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 251/23, zu Drucksache 251/23) . 289
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 289
53. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Transparenz und Integrität von Rating-
Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt,
Soziales und Governance (ESG)
COM(2023) 314 final; Ratsdok. 10638/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 313/23, zu Drucksache 313/23) 289
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
54. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einführung des digitalen Euro
COM(2023) 369 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 322/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 290
55. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über
schnellere und sicherere Verfahren für die
Entlastung von überschüssigen
Quellensteuern
COM(2023) 324 final; Ratsdok. 10820/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 335/23, zu Drucksache 335/23) 264
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
56. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken
der Europäischen Union und zur Aufhebung
der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates
und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003
und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates
COM(2023) 459 final; Ratsdok. 12258/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 343/23, zu Drucksache 343/23) 264
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
57. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die
Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen
und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend
den Schutz Erwachsener
COM(2023) 280 final; Ratsdok. 10108/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 295/23, zu Drucksache 295/23) 290
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
58. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, die Europäische
Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: EU-Justizbarometer 2023
COM(2023) 309 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 323/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 290
59. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die
Durchsetzung der Verordnung (EU)
2016/679
COM(2023) 348 final; Ratsdok. 11657/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 304/23, zu Drucksache 304/23) 290
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291
60. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über
europäische Statistiken
COM(2023) 402 final; Ratsdok. 11723/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 314/23, zu Drucksache 314/23) 264
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
61. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen
der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der
Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung
einer Zweigstelle des Büros der Vereinten
Nationen für Projektdienstleistungen
(UNOPS) in Bonn (Drucksache 398/23) . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
62. Erste Verordnung zur Änderung der
Erhaltungsmischungsverordnung
(Drucksache 330/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
63. Fünfte Verordnung zur Änderung von
Vorschriften zur Durchführung des
gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
(Drucksache 337/23, zu Drucksache 337/23) 291
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291
64. Zweite Verordnung zur Änderung der
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
(Drucksache 352/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
65. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher
und hopfenrechtlicher Bestimmungen
(Drucksache 353/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 291
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 291
66. Verordnung zur Neuregelung
pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 354/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
67. Fünfundsechzigste Verordnung zur
Durchführung des § 172 des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 316/23) . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
68. Verordnung über die Ermittlung der
Schlüsselzahlen für die Aufteilung des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre
2024, 2025 und 2026
(Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung –
EStSchlEV) (Drucksache 331/23) . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
69. Verordnung über die Festsetzung der
Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der
Schlüsselzahlen für die Aufteilung des
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a
des Gemeindefinanzreformgesetzes für die
Jahre 2024, 2025 und 2026
(Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung –
UStSchlFestV) (Drucksache 332/23) . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
70. Verordnung zur Änderung der
Personalausweisverordnung, der Passverordnung,
der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer
Vorschriften (Drucksache 357/23, zu
Drucksache 357/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291
71. 31. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger
organischer Verbindungen bei der
Verwendung organischer Lösungsmittel in
bestimmten Anlagen – 31. BImSchV)
(Drucksache 333/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
72. Verordnung zur Änderung von Vorschriften
zum Triebfahrzeugführerschein
(Drucksache 238/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
73. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Reduzierung von Emissionen und anderer
Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-,
Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi –
VwV) (Drucksache 334/23) . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
74. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für einen
Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach
§ 98 des Strahlenschutzgesetzes (ANoPl-
Bund) (Drucksache 393/23 (neu)) . . . . . . . . 292
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
75. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Kennzeichnung von
Luftfahrthindernissen (Drucksache 318/23) . . . . . . . . . . . . 292
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
76. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für den Ausschuss der Kommission
nach Artikel 163 AEUV (Fondsverwaltung)
– ESF+ Ausschuss und technische
Arbeitsgruppe ESF+ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 418/23) . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 418/1/23 . . . . . . . . . . . . . 301*
77. Personelle Veränderung im Beirat für
Ausbildungsförderung beim Bundesministerium
für Bildung und Forschung – gemäß § 44
BAföG i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV –
(Drucksache 266/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 266/1/23 . . . . . . . . . . . . . 301*
78. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Freistaates
Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 459/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 459/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . 301*
79. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 407/23) . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 302*
80. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz
gemeinnütziger Tätigkeit – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 470/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
81. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Klimaschutzes durch eine Beschleunigung
des Ausbaus der Schieneninfrastruktur –
Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene –
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin,
Sachsen und Sachsen-Anhalt gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 466/23) . . . . . 252
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 252
Dr. Manja Schreiner (Berlin) . . . . . . . 253
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Minister Guido Beermann (Brandenburg)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254
82. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Raumordnungsgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 472/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
83. Entschließung des Bundesrates „Entlastung
der Kommunen bei den Kosten für die
Eingliederungshilfe“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 468/23) . . . . . . . . . . 293
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
84. Entschließung des Bundesrates „Keine
Kürzung von Bundeshilfen für
Konversionskommunen“ – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 469/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 294
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Vizepräsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen
beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und
Kunst
B e r l i n :
Dr. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität,
Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für
Europa
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde
für Wirtschaft und Innovation
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Bauen, Verkehr
und Digitalisierung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Herbert Reul, Minister des Innern
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen,
Kultur und Integration
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Armin Schuster, Staatsminister des Innern
Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft,
Kultur und Tourismus
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres,
Kommunales, Wohnen und Sport
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Christian Kühn, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz
Mario Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Finanzen
1036. Sitzung
Berlin, den 29. September 2023
Beginn: 09.34 Uhr
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, ich eröffne die
1036. Sitzung des Bundesrates.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am
6. September ist der ehemalige Erste Bürgermeister
Hamburgs, Herr Hans-Ulrich Klose, im Alter von
86 Jahren verstorben. Er wurde 1937 in Breslau geboren
und engagierte sich als Sozialdemokrat früh in der
Hamburger Politik. 1970 wurde er Mitglied der
Hamburgischen Bürgerschaft, 1973 Innensenator. Im
darauffolgenden Jahr wurde er mit nur 37 Jahren zum Ersten
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt. In
seiner Zeit als Regierungschef des Stadtstaates traf er
zukunftweisende Entscheidungen für die Hansestadt und
machte sich während seiner knapp achtjährigen
Mitgliedschaft im Bundesrat für die Interessen der Länder stark.
Im Geschäftsjahr 1979/1980 war er Präsident des
Bundesrates. Nach seinem Rücktritt als Erster Bürgermeister
wechselte Klose 1983 in den Bundestag, dem er drei
Jahrzehnte bis zu seinem Ausscheiden aus der Politik
angehörte. In dieser Zeit war Hans-Ulrich Klose unter
anderem SPD-Fraktionsvorsitzender und
Bundestagsvizepräsident, bevor er sich später außen- und
sicherheitspolitischen Themen, insbesondere der transatlantischen
Partnerschaft, widmete. 2013 beendete er nach fast fünf
Jahrzehnten seine politische Laufbahn.
Mit Hans-Ulrich Klose verlieren wir einen klugen,
sympathischen und engagierten ehemaligen Ersten
Bürgermeister und Abgeordneten des Bundestages. Er wurde
als Parlamentarier und Bundespolitiker über die
Parteigrenzen hinweg geschätzt. Wir sprechen seiner Familie
und seinen Angehörigen unser herzliches Beileid aus.
Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu
erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Herzlichen Dank!
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 84 Punkten vor.
Nach TOP 1 werden die Punkte 81, 25 und 46 – in
dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 1 a) bis c):
TOP 1a)
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024)
(Drucksache 320/23)
TOP 1b)
b) Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027
(Drucksache 321/23)
TOP 1c)
c) Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
(Drucksache 366/23)
Hierzu gibt es Wortmeldungen, zunächst von Herrn
Bürgermeister Bovenschulte, Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren! Die öffentlichen Haushalte
nach Jahren multipler Krisen wieder auf den Pfad des
Normalzustandes zu bringen, ist mit enormen
Anstrengungen verbunden. Das gilt für die Kommunen und
Länder genauso wie für den Bund. Ich möchte betonen, dass
ich das Ziel der Konsolidierung, sowohl auf der
Ausgaben- als auch auf der Einnahmeseite, ausdrücklich teile.
Wir müssen auch haushalterisch aus dem Krisenmodus
herauskommen.
Richtig ist aber auch, dass wir uns noch nicht wieder
in einer politischen, gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Normallage befinden. Trotz unserer Erfolge bei der
Krisenbewältigung in den vergangenen Jahren stehen wir
immer noch vor enormen Herausforderungen. Die
Inflation ist nach wie vor hoch, gerade bei den Gütern des
täglichen Bedarfs, vor allen Dingen bei den
Lebensmitteln, also da, wo die Menschen es direkt in ihrer
Haushaltskasse spüren und wenig Spielraum zum Sparen
besteht. Die Energiepreise sind zwar gegenüber den
extremen Spitzen im vergangenen Jahr deutlich gesunken,
liegen aber im Vergleich zur Vorkrisenzeit immer noch
auf einem sehr hohen Niveau. Und die wirtschaftlichen
Aussichten sind insgesamt mit großen Unsicherheiten
belastet. All das hat natürlich enorme Auswirkungen auf
die öffentlichen Haushalte: auf den Bundeshaushalt, aber
auch auf die Haushalte der Länder und Kommunen.
Da ist es sicherlich ein Lichtblick, dass sich der
Arbeitsmarkt bisher als relativ robust erweist – wobei man
dort aber einerseits eine große regionale Spreizung
beobachten kann und andererseits die Herausforderungen
der ökologisch-sozialen Transformation gerade auch die
abhängig Beschäftigten treffen. Viele fragen sich, ob ihr
Arbeitsplatz die Transformation überstehen wird, oder
sorgen sich, ob sie selbst, ganz persönlich, die
Transformation bestehen können. Wir haben also große
Anstrengungen vor uns, um die Menschen zu qualifizieren und
sie fit für die Anforderungen der Zukunft zu machen. Es
gibt natürlich Sorgen bei denjenigen, die schon jetzt
knapp bei Kasse sind, die froh sind, wenn sie am
Monatsende über die Runden kommen, die vielleicht erst vor
Kurzem auf der Flucht vor Krieg und Elend zu uns
gekommen sind und sich nichts sehnlicher wünschen, als
sich in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren, um
wieder für sich selbst sorgen zu können. Vor diesem
Hintergrund finde ich es goldrichtig, dass sich die
Bundesregierung – und insbesondere Bundesarbeitsminister
Hubertus Heil – dafür entschieden hat, von
Einschränkungen individueller Leistungsansprüche bedürftiger
Menschen abzusehen.
Umso bedauerlicher ist es aber – und das kommt in der
Stellungnahme der Länder zum Entwurf des
Haushaltsfinanzierungsgesetzes zum Ausdruck –, dass es im
Zusammenhang mit Mittelkürzungen zu einem
Rechtskreiswechsel bei der Betreuung der unter 25-Jährigen
kommen soll. Dadurch würden gut etablierte Strukturen,
wie sie zum Beispiel mit unseren Jugendberufsagenturen
existieren, in ihrer Arbeit schwer beeinträchtigt. Ich füge
einschränkend hinzu: Das ist zumindest nach dem
vorliegenden Entwurf zu berücksichtigen und zu befürchten.
Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn sich die
gestrigen Berichte bestätigten und die Bundesregierung die
geplanten Maßnahmen tatsächlich noch einmal
überdenken würde. Andernfalls wird sich nämlich der angestrebte
Vorrang für Qualifizierung und Weiterbildung in der
Praxis schwerlich halten lassen. Diesen Vorrang
brauchen wir aber, um angesichts der Herausforderungen der
Transformation möglichst vielen Menschen neue
Chancen auf langfristige und gute Beschäftigung zu eröffnen.
Die vorgesehenen Kürzungsmaßnahmen träfen
insbesondere Regionen mit ohnehin schwieriger
Arbeitsmarktsituation. Dabei spreche ich nicht nur für das Land
Bremen, sondern auch für viele andere Regionen. Es muss
verhindert werden, dass ausgerechnet dort die Spielräume
für aktive Arbeitsmarktpolitik eingeengt werden. Das
betrifft die Angebote zur beruflichen Weiterbildung, die
Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen
Eingliederung sowie die Beschäftigungsmaßnahmen
gleichermaßen. Vielen arbeitsuchenden Menschen würde damit
ein schlechteres Betreuungsangebot, ein längeres
Verharren in Arbeitslosigkeit sowie eine Verfestigung ihrer
individuellen Problemlagen drohen – mit der Folge, dass
wir letztlich keinen Euro sparen würden, sondern unter
dem Strich sogar mehr ausgeben müssten, um die
sozialen Folgen zu bekämpfen. Das wäre dann ein klassisches
Eigentor.
Es wäre deshalb gut, wenn die Bundesregierung hier
einlenken würde und wir feststellen könnten, dass die
Kraft der Argumente an dieser wichtigen Stelle zu einer
Korrektur der ursprünglichen Pläne geführt hat. Das
wäre, wie es gestern hieß, ein gutes Beispiel lernender
Politik. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält nun Frau Ministerin
Hoffmeister-Kraut aus Baden-Württemberg.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich
möchte zu diesem Punkt meine Position darlegen: Das
Haushaltsfinanzierungsgesetz beinhaltet Regelungen, die
wir kritisch sehen. Im Kern geht es dabei nicht nur um
fiskalische Überlegungen. Vielmehr stehen mit diesem
Gesetz auch die realen Zukunftschancen vieler junger
Menschen in diesem Land auf dem Spiel. Als
Wirtschafts- und Arbeitsministerin weiß ich nicht nur, wie
dringend unsere Unternehmen Auszubildende benötigen
und Arbeitskräfte suchen, sondern auch, wie wichtig es
ist, jungen Menschen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt
zu geben. Bei dieser wichtigen Zukunftsaufgabe dürfen
wir uns nicht allein von fiskalischen Interessen leiten
lassen, sondern müssen auch sachlich und fachlich
prüfen, was das Richtige ist. Denn bei allem Verständnis für
die notwendigen Sparauflagen darf das Ganze nicht dazu
führen, dass wir politisch falsche Weichen stellen. Doch
dazu wird das Haushaltsfinanzierungsgesetz führen.
Der Bürgergeldbezug junger Menschen bis zum
25. Lebensjahr soll aus den bewährten und
funktionierenden Hilfe- und Betreuungssystemen in den Jobcentern
herausgelöst werden. Ich betone es noch einmal: Es geht
hier um die Zukunftschancen von vielen jungen
Menschen in diesem Land, die wir ja dringend benötigen.
Genauer gesagt geht es um junge Menschen, die deutlich
schlechtere Startbedingungen als viele ihrer
Altersgenossen haben. Denn wer in einer Familie aufwächst, die
Bürgergeld bekommt, wird früh mit eingeschränkten
finanziellen Ressourcen konfrontiert. In vielen dieser
Familien kommen zusätzliche soziale Problemlagen wie
beispielsweise Verschuldung, Erkrankung eines
Elternteils, Suchtverhalten, Obdachlosigkeit, Fluchterfahrung
oder Ähnliches hinzu. Oft wurden daher nur wenige bis
keine Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt gesammelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuell
werden diese Familien aus einer Hand von den Jobcentern
betreut. Unsere Jobcenter können das auch sehr gut. Sie
verfügen über die notwendigen Erfahrungen und
Kompetenzen. Sie haben seit Jahren Netzwerke zu allen
wichtigen Partnern geknüpft, Strukturen aufgebaut,
Förderprogramme initiiert und Mitarbeitende für die Betreuung
junger Menschen speziell geschult. Sie haben vor allem
den erfolgreichen familienzentrierten Ansatz für die
Beratungspraxis entwickelt, also den Blick aufs Ganze. Die
einfache Idee dieses Ansatzes ist, bei
Integrationsprozessen nicht nur den Einzelnen zu betrachten, sondern auch
das gesamte Umfeld. Gerade bei jungen Menschen, in
deren Familie eine Erwerbstätigkeit nicht der Regelfall
ist, reicht es nicht aus, nur den einzelnen jungen
Menschen zu motivieren. Hier muss die ganze Familie
überzeugt werden, wenn sozusagen der Erste neue Wege
beschreitet und beispielsweise eine Ausbildung
aufnimmt. Die Jobcenter haben den notwendigen
Rundumblick, und nur dort laufen alle Informationen der
gesamten Familie in einer Hand zusammen. Auch für den
Umgang mit schwer erreichbaren jungen Menschen, die
beispielsweise selbst obdachlos oder suchtkrank sind,
haben die Jobcenter die richtigen Instrumente und
Fördermöglichkeiten an der Hand. Wir dürfen nicht
vergessen, dass nicht alle jungen Menschen sofort fit für den
Ausbildungsmarkt oder den ersten Arbeitsmarkt sind. Für
diese jungen Menschen haben wir jenseits der
Berufsberatung vielfältige regionale Fördermöglichkeiten, die von
den Jobcentern aus gesteuert werden.
Diese bewährten Hilfs- und Fördermöglichkeiten
sollen jetzt ohne Not und ohne fachlich überzeugende
Begründung zerschlagen werden. Das Argument, alle
jungen Menschen müssten von der gleichen Organisation
betreut werden, überzeugt mich hierbei nicht. Ich
wünsche mir zwar, dass alle jungen Menschen in diesem
Land die gleichen Startbedingungen mitbringen. Das
entspricht aber nicht der Realität. Aus meiner Sicht ist es
deshalb sozialpolitisch geboten, junge Menschen mit
schwierigen Startbedingungen besonders in den Blick zu
nehmen.
Und noch ein Punkt ist mir wichtig: Wir wollen
künftig gewährleisten, dass junge Menschen am
Eingliederungsprozess tatsächlich mitwirken. Wie wollen wir das
erreichen, wenn Leistungsgewährung und Eingliederung
organisatorisch auseinanderfallen? Gerade die Pandemie
hat uns doch aufgezeigt, dass viele junge Menschen
wegen der Kontakteinschränkungen, aber auch der
fehlenden Verbindlichkeit gar nicht mehr erreicht werden
konnten. Ein freiwilliges Angebot ist meiner Ansicht nach hier
nicht zielführend.
Lassen Sie mich am Ende noch das Fiskalische
ansprechen! Hier muss ich mich schon wundern, mit
welcher, ich möchte mal sagen, Gelassenheit die
Bundesregierung zugunsten des eigenen Haushaltes die
Beitragszahler belasten will. Den Beitragszahlern wird eine
weitere versicherungsfremde Leistung aufgebürdet. Ich
finde, das ist nicht gerecht und auch kurzfristig gedacht.
Dadurch schwinden die Möglichkeiten der
Bundesagentur für Arbeit, notwendige Finanzreserven aufzubauen,
und die Gefahr steigender Beiträge wächst. Hinzu
kommen die finanziellen Folgen für die Sozialsysteme, wenn
für diese jungen Menschen keine adäquaten
Fördermöglichkeiten und Hilfesysteme mehr vorhanden sind. Wir
können es uns nicht leisten, durch einen fehlgeleiteten
Zuständigkeitswechsel junge Menschen bis zum
25. Lebensjahr aus den Augen zu verlieren. Ich
wiederhole an dieser Stelle daher meinen dringenden Appell an
die Bundesregierung, diese Pläne aufzugeben und den
Status quo beizubehalten. Ich habe natürlich die
Berichterstattung darüber verfolgt, dass Bewegung in diese
Angelegenheit gekommen ist. Aus diesem Grund ist es und
war es wichtig, dass wir die Sicht der Länder auf diese
Themen klar angesprochen haben und damit vielleicht ein
Umdenken herbeiführen konnten. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Frau
Ministerin Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein) hat zwei
Erklärungen zu Protokoll1 abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wir beginnen mit den Punkten 1 a) und 1 b), dem
Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und dem
Finanzplan des Bundes bis 2027.
Hierzu liegt Ihnen die Empfehlung des
Finanzausschusses vor. Wer für die Stellungnahme ist, den bitte ich
um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 1 c), dem Gesetzentwurf eines
Haushaltsfinanzierungsgesetzes.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 5, 6 und 7 der
Ausschussempfehlungen.
Jetzt bitte das Handzeichen für Ziffer 9 der
Ausschussempfehlungen! – Minderheit.
1 Anlagen 1 und 2
Wir kommen zu Ziffer 10.
Zunächst das Handzeichen für die darin enthaltenen
Buchstaben a, e und f! – Mehrheit.
Jetzt das Handzeichen für den Rest von Ziffer 10! –
Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 11.
Zunächst das Handzeichen für Ziffer 11
Buchstabe a! – Minderheit.
Nun das Handzeichen für den Rest von Ziffer 11! –
Minderheit.
Nun noch das Handzeichen für alle nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 81:
TOP 81
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der
Schieneninfrastruktur –
Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene – Antrag der Länder
Brandenburg, Berlin, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 466/23)
Dem Antrag ist Sachsen-Anhalt beigetreten.
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr
Ministerpräsident Woidke aus Brandenburg!
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Am 24. März des Jahres 2021 hat das
Bundesverfassungsgericht einen klaren Auftrag an alle politischen
Ebenen und Verantwortungsebenen in Deutschland
formuliert: Wir müssen beim Klimaschutz in allen
Bereichen konsequent vorangehen, da sonst die Freiheitsrechte
künftiger Generationen verfassungswidrig eingeschränkt
werden. – Genau das ist der Auftrag und der Rahmen, in
dem wir uns alle bewegen.
Wir haben hier einen sehr schlanken Gesetzestext
vorgelegt, um die Klimaziele im Verkehrssektor schneller
erreichen zu können. Denn gerade im Verkehrsbereich,
das wissen Sie alle, werden die Klimaziele derzeit nicht
erreicht. Auch deshalb brauchen wir schnell bessere
Schienenverbindungen. Hierbei sind wir in Deutschland
viel zu langsam, und wir müssen dringend schneller
werden. Wenn es 15 bis 20 Jahre braucht, bis ein Stück neue
Schiene erstellt ist, und das heute Normalität ist, dann
muss man sagen: Das sind mindestens fünf bis zehn Jahre
zu viel. Deutschland braucht Tempo auf der Schiene,
Deutschland braucht Tempo für die Schiene. Deswegen
müssen die Planung und der Ausbau von
Schienenverbindungen und Bahnstrecken in Deutschland deutlich
beschleunigt werden.
Die Initiative, die wir vorlegen, hat den zugegeben
etwas sperrigen Titel „Gesetz zur Stärkung des
Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der
Schieneninfrastruktur“. Die Intention ist aber eine ganz
einfache. Sie lautet: Wir liefern hier ein
Klimabeschleunigungsgesetz Schiene.
Der Gesetzentwurf zielt auf drei Punkte.
Erstens. Bei Errichtung eines zweiten Gleises an einer
bestehenden Strecke soll in Zukunft auf
Variantenprüfung verzichtet und die Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, somit
eingeschränkt werden. Es macht doch einfach keinen Sinn, zu
prüfen, ob dort, wo früher schon mal ein Gleis lag und
nun ein zweites Gleis gebaut werden soll, eine Variante
ein, zwei oder drei Meter daneben für dieses zweite Gleis
die bessere wäre. Das ist einfach widersinnig.
Zweitens. Bei Klageverfahren zu Genehmigungen soll
das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz
zuständig sein und damit der Instanzenweg deutlich
verkürzt werden. Wer von Ihnen schon länger in
Verantwortung ist, der kennt die Laufzeiten in
Verwaltungsgerichtsverfahren, der kennt auch die Laufzeiten in
Oberverwaltungsgerichtsverfahren. Und dann noch das
Bundesverwaltungsgericht dazu! Allein das kann schon
Verzögerungen von über zehn Jahren bedeuten.
Es gibt natürlich auch Kritiker, die sagen, dieser Weg
der Einschränkung der Instanzen könnte
verfassungswidrig sein. Dem kann ich entgegenhalten, dass es genau
diesen Weg schon einmal in Deutschland gegeben hat, als
Eile geboten war, nämlich im
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16. Dezember 1991. Dieser
Verfahrensweg war damals schon Teil des Gesetzes. Er
hat dazu geführt, dass der größte Teil der
Verkehrsprojekte Deutsche Einheit in Rekordzeit – zumindest im
deutschen Vergleich – realisiert werden konnte. Und es
gibt noch etwas: Damals gab es eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht. Ich glaube, das war im Jahr 1994.
Das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt:
Aufgrund des großen Nachholbedarfs in der ostdeutschen
Infrastruktur ist das Gesetz nicht verfassungswidrig. Es
hat diesen Gesetzestext also bestätigt. Nun stellen Sie
sich mal vor, was das Verfassungsgericht uns bei einer
Klage gegen einen schnelleren Schienenausbau sagen
würde vor dem Hintergrund des gerade eben von mir
zitierten Beschlusses aus dem Jahre 2021!
Es gibt noch einen dritten Punkt: Alle Vorhaben im
Bereich der Schieneninfrastruktur sollen im besonderen
öffentlichen Interesse sein. Der Vorschlag der
Bundesregierung sieht vor, dass alles, was im
Bundesverkehrswegeplan steht, im besonderen öffentlichen Interesse sein
soll. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, reicht
nicht aus. Wenn Sie einmal Berlin-Brandenburg nehmen:
Beispielsweise werden zerstörte Schienenverbindungen
von Berlin nach Brandenburg im S-Bahn-Bereich oder
auch geplante Schienenverbindungen im U-Bahn-Bereich
von diesen Bundesverkehrswegeplänen im Normalfall
nicht tangiert und profitieren damit auch nicht von der
Verfahrensbeschleunigung. Es ist für mich wenig
nachvollziehbar, dass solche Schienenprojekte nicht
gleichbehandelt werden sollten.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen
Regelungen die Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht nur
um ein halbes Jahr von heute im Schnitt 20 auf 19,5 Jahre
verkürzen können, sondern hiermit auch einen großen
Schritt gehen, wenn der Deutsche Bundestag dem
zustimmt, und dann wirklich über fünf bis zehn oder
vielleicht noch mehr Jahre Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung und damit Realisierungsbeschleunigung
reden. Das ist dringend notwendig, und ich glaube, dass
die Bundesregierung das gleiche Ziel verfolgt – denn mit
dem Deutschlandpakt wurde es formuliert –: Deutschland
schneller, moderner und sicherer zu gestalten. Ich sehe
den Gesetzestext, den wir hier vorgelegt haben, als
Beitrag dazu. Damit kommen wir der Aufforderung der
Bundesregierung nach, dass wir von der Länderseite
fundierte eigene Vorschläge machen können und sollten.
Dieser Bitte kommen wir heute mit dieser Entscheidung
nach.
Was wir in Deutschland brauchen, ist Mut. Was wir
brauchen, ist Mut, zu machen und uns nicht zu sehr auf
Bedenken zu konzentrieren und zu sagen: Das haben wir
schon immer so gemacht, und das ist alles schwierig. –
Ja, vieles ist schwierig. Aber wir leben in einer Zeit, die
besondere Dynamik braucht, nicht nur, aber auch wegen
der Erfordernisse des Klimaschutzes. Im Übrigen
enttäuscht jedes Verfahren, das sich über fünf, zehn oder
fünfzehn Jahre hinzieht, mindestens die
Erwartungshaltung bei den Menschen im Land. Wenn sie dann in den
Regionen darauf warten, dass die Bahnverbindungen
endlich besser werden, haben sie gegebenenfalls auch
Zweifel an den demokratischen Verfahren in unserem
Land.
Reden allein reicht nicht. Das
Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene ist eine Klimaschutzmaßnahme, die
uns helfen wird, die Klimaziele im Verkehrssektor zu
erreichen. Es kann im Übrigen auch eine Blaupause für
andere Bereiche sein, in denen wir auch dringend
Beschleunigung brauchen. – Herzlichen Dank!
(Beifall Dr. Reiner Haseloff [Sachsen-Anhalt])
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Senatorin
Schreiner aus Berlin.
Dr. Manja Schreiner (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im März
2021 hieß es in einem viel beachteten Text – ich zitiere
mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Die Schonung
künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu
Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten.“ Zugegeben, es ist etwas
nüchtern formuliert, aber das bedeutet nichts anderes als:
Wenn jetzt nicht gehandelt wird, bleibt von unserer
Freiheit in Zukunft nicht mehr viel übrig. Das sagte in diesem
Fall nicht Greta Thunberg. Das Zitat stammt vom
Bundesverfassungsgericht. Die Richterinnen und Richter
haben klargemacht: Klimaschutz ist Freiheitsschutz.
Insofern haben alle staatlichen Stellen bei ihren
Planungen und Entscheidungen den Zweck des
Klimaschutzgesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu
berücksichtigen.
Für die Verkehrspolitik bedeutet das: Bund, Länder
und Kommunen müssen gerade in der Verkehrspolitik
deutliche Anreize schaffen, denn im Verkehrsbereich
verfehlen wir die Klimaschutzziele deutlich. Es müssen
klare Anreize geschaffen werden, damit die Menschen
klimaschonende Verkehrsmittel nutzen. Es müssen klare
Anreize geschaffen werden, damit die Bahn attraktiver
wird, damit der Verkehr von der Straße auf die Schiene
verlagert wird, sowohl im Personen- als auch im
Güterverkehr. Das bedeutet vor allem eins: Es braucht einen
raschen Ausbau der Schieneninfrastruktur. Das ist derzeit
leider nicht möglich. Zahlreiche Hemmnisse bei der
Planung und Genehmigung von Schieneninfrastruktur stehen
einem raschen Ausbau entgegen. Planungs- und
Genehmigungsverfahren dauern über zehn Jahre. Gründe dafür
sind die hohen Anforderungen, die Komplexität, die hohe
Regulierungsdichte, unter anderem auch im Umweltrecht,
und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen. Diese
Situation wird dem verkehrspolitischen Handlungsdruck
beim Klimaschutz nicht gerecht.
Wir als Land Berlin erkennen die zahlreichen
Maßnahmen der letzten Jahre im Bereich der Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung an. Wir unterstützen auch
das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben der
Bundesregierung zur Genehmigungsbeschleunigung. Es ist gut, wenn
künftig bei rechtlichen Abwägungen die Realisierung von
ausgewählten Schienenwegen im überragenden
öffentlichen Interesse ist. Klar ist aber auch: Die Maßnahmen
des Bundes reichen nicht aus. Im Sinne des
Bundesverfassungsgerichts bedarf es größtmöglicher
Anstrengungen und außergewöhnlicher Regelungen, um die
Emissionen im Verkehr zu senken. Daher legen wir heute als
antragstellende Länder einen Gesetzentwurf vor, mit dem
wir den Ausbau der Schieneninfrastruktur deutlich
beschleunigen können, indem schnellere Planungs- und
Genehmigungsverfahren zum Ausbau geschaffen werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es bei der
Erweiterung einer vorhandenen Strecke um ein weiteres Gleis
nicht mehr im Ermessen einer Behörde steht, ob eine
umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt oder
nicht. Vielmehr werden den Behörden verbindliche
Vorgaben gemacht, sodass bei der Errichtung eines zweiten
Gleises entlang einer vorhandenen Strecke die
Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen kann. Damit können wir
erheblich Zeit sparen. Außerdem ist es aktuell so, dass es
bei der Errichtung eines zweiten Gleises entlang der
vorhandenen Strecke eine Planfeststellungs- und
Genehmigungspflicht gibt und eine Alternativenprüfung
stattfinden muss. Um den Ausbau zu beschleunigen, sieht der
Gesetzentwurf vor, dass bei diesen Vorhaben auf eine
Planfeststellung und Genehmigung zu verzichten ist.
Außerdem sieht er die Verkürzung des Instanzenzuges
vor, wenn es zu Klagen vor Gericht kommt. Für einen
befristeten Zeitraum von fünf Jahren soll das
Bundesverwaltungsgericht hier im ersten und letzten Instanzenzug
über sämtliche Streitigkeiten entscheiden.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bau
oder die Änderung eines Bundesschienenweges
grundsätzlich im überragenden öffentlichen Interesse im Sinne
des Klimaschutzes und der Daseinsvorsorge liegt. Das ist
für die Güterabwägung entscheidend. Der Bau und die
Änderung von Schieneninfrastruktur wären damit
grundsätzlich ein vorrangiger Belang. Dies alles
zusammengenommen – die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
reduzieren, auf alternative Prüfungen verzichten, ein
verkürzter Instanzenzug und ein überragendes
öffentliches Interesse im Sinne des Klimaschutzes und der
Daseinsvorsorge –, das sind die Stellschrauben, auf die es
ankommt, um den Ausbau der Schieneninfrastruktur zu
beschleunigen.
Eingangs habe ich den Satz des
Bundesverfassungsgerichts aus dem vorvergangenen Jahr zitiert: „Die
Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu
Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten.“ Das sind nur
zwölf Wörter. Aber wenn wir diese zwölf Wörter ernst
nehmen, dann bedeutet das: Wir müssen die rechtlichen
Vorgaben ändern und damit den Ausbau der
Schieneninfrastruktur in Deutschland beschleunigen. Ich danke der
Ministerpräsidentenkonferenz Ost für diese tolle
Initiative und den beigetretenen Ländern Sachsen und Sachsen-
Anhalt. Ich bitte in diesem Sinne um Zustimmung und
danke schon jetzt allen Ländern, die sich dem
anschließen. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht
stattgefunden. Es ist jedoch beantragt, bereits heute in der
Sache zu entscheiden. Wer ist für die sofortige
Sachentscheidung? – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Sachentscheidung.
Zur Abstimmung liegt Ihnen ein Landesantrag vor.
Wer ist dafür? – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dafür
ist, den Gesetzentwurf nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen beim Deutschen Bundestag
einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Guido
Beermann (Brandenburg) zum Beauftragten für die
Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25:
TOP 25
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang
mit Cannabis und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) (Drucksache 367/23)
Hierzu gibt es Wortmeldungen. – Zunächst Herr
Ministerpräsident Haseloff, Sachsen-Anhalt!
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir
mit dem Entwurf des Cannabisgesetzes eines der
umstrittensten Vorhaben der letzten Jahre. Ich frage mich:
Haben wir in unserem Land keine anderen Probleme? Ich
denke an den Ukraine-Krieg. Führende
Wirtschaftsinstitute sehen Deutschland 2023 tief in der Rezession.
Unsere energieintensiven Betriebe sind mit existenziellen
Problemen konfrontiert. Wir stehen vor einem Umbau
unserer Krankenhauslandschaft. Es gibt einen
Medikamentenmangel. – Und wir diskutieren über die
Legalisierung von Cannabis. Das ist nur schwer zu vermitteln.
Zum Thema selbst sage ich ganz klar: Ich halte die
Legalisierung von Cannabis für einen großen Fehler und
lehne sie ab. Mich beruhigt auch die Begleitkampagne
des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Stichwort
„Cannabis. Legal, aber …“ nicht, in hippem Pink und mit
einem kleinen Hanfblättchen daherkommend. Um
substanzielle Informationen zu den Risiken des
Cannabiskonsums zu erhalten, muss man sich erst auf die
inhaltliche Ebene beziehungsweise zum Internetauftritt
cannabispraevention.de der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung durchklicken. Wenn ich an meine
Enkel denke, bezweifle ich, dass sich junge Menschen
von solchen eher rational abgefassten Internetseiten
angesprochen fühlen. Das funktioniert weder bei Alkohol
noch bei Tabak, und es wird auch nicht bei Cannabis
funktionieren.
Ich teile die Position des Drogenbeauftragten der
Bundesregierung, der sich im Zusammenhang mit der
Vorstellung des europäischen Drogenberichts im Juni 2023
geäußert hat. Nach seiner Einschätzung wird Cannabis
schon jetzt von allen illegalen Drogen am häufigsten
konsumiert, auch von Jugendlichen. Aber weder Gras
noch andere Drogen wie Alkohol und Tabak gehören in
die Hände von Kindern und Jugendlichen. Das Fazit des
Bundesdrogenbeauftragten lautet daher auch: Nicht alles,
was erlaubt ist, ist gesund. Umso weniger kann ich seine
Schlussfolgerung nachvollziehen, dass wir den Konsum
von Cannabis entkriminalisieren müssten, um endlich den
Gesundheitsschutz und die Prävention zu verbessern. Es
gibt keinen Kausalzusammenhang, wonach Prävention
und Gesundheitsschutz durch die Entkriminalisierung
einer Droge besser funktionieren; sonst hätten wir keine
Probleme bei legalen Drogen wie Tabak oder Alkohol.
Politik lässt sich im besten Fall von medizinischer
Expertise leiten. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf
wurde das offenbar vernachlässigt. Denn sonst hätte die
Bundesregierung die Warnungen medizinischer
Fachgesellschaften wie zum Beispiel aus der Kinder- und
Jugendmedizin, der Psychiatrie und des diesjährigen Deutschen
Ärztetages ernster genommen und sich folgende Fragen
gestellt: Weshalb soll Cannabis schon für Erwachsene ab
18 Jahren legalisiert werden, wenn die Gehirnreifung erst
mit etwa 25 Jahren abgeschlossen ist? Wozu muss ein
Mensch eine Menge von 25 Gramm Cannabis bei sich
haben dürfen, obwohl die gesundheitsschädlichen
Wirkungen dieser Droge bekannt sind? Wer garantiert, dass
der zulässige THC-Wert von maximal 10 Prozent
eingehalten wird? Starke Bedenken gegen den Gesetzentwurf
hat im Übrigen auch die Stabsstelle Krebsprävention: Das
Cannabisrauchen habe ein großes Potenzial, die
Bemühungen der Tabakprävention zu untergraben und die
Erfolge der vergangenen Jahre zunichtezumachen. Durch
eine Legalisierung von Cannabis werden junge Menschen
nicht etwa vor Drogenkonsum geschützt, sondern eher an
Drogen herangeführt. Schon heute liegt unter den
Konsumenten von Cannabis der Anteil derjenigen, die diese
Droge täglich konsumieren, bei über 17 Prozent. Ich
beziehe mich hier auf aktuelle Zahlen aus dem
Suchtsurvey ESA 2021. Ich befürchte, dass mit der
Legalisierung der Konsum weiter ansteigen wird.
Die hochkomplexen Vorgaben zum Kinder- und
Jugendschutz dürften kaum das Problem eines
regelmäßigen, hohen Cannabiskonsums oder eines zu frühen
Einstiegs beseitigen. Zudem sind die Vorgaben nicht
praxistauglich. Wo soll zum Beispiel das qualifizierte Personal
herkommen, das mit auffällig gewordenen
Minderjährigen die vorgesehenen Maßnahmen der Frühintervention
durchführt? Eine solche zusätzliche Pflichtaufgabe für
die Kommunen erfordert zusätzliches Personal und
entsprechende Mittel. Diese kann man nicht von jetzt auf
gleich aus dem Boden stampfen. Wenn künftig noch
mehr Menschen mit Cannabis angetroffen werden, muss
die Polizei ermitteln, ob diese Menschen mit einer
zulässigen Menge Cannabis aus einer legalen Quelle
unterwegs sind und der nach dem Alter differenzierte THC-
Höchstgehalt nicht überschritten ist. Wie ist ohne großen
Aufwand zu beweisen, ob das Cannabis in der
Jackentasche aus Eigenanbau stammt oder vom Schwarzmarkt im
Park nebenan? Das geplante Cannabisgesetz beinhaltet
viele Regeln, Maßnahmen und Beschränkungen. All das
müssen die Behörden vor Ort umsetzen, kontrollieren.
Polizei, Justiz und Kommunen werden mit einer
Legalisierung nicht weniger belastet, wie von
Bundesgesundheitsminister Lauterbach erhofft. Im Gegenteil: Es wird
mehr Bürokratie geben.
Zusammengefasst heißt das: Dieses Gesetz ist falsch
und seiner Amtsausführung nach eine einzige
Katastrophe. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält jetzt Frau Ministerin Sütterlin-
Waack aus Schleswig-Holstein.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Das Thema „Legalisierung von Cannabis“ wird seit
Jahren kontrovers diskutiert. Vielleicht nähern wir uns der
Sache mal über den Koalitionsvertrag des Bundes. Dort
heißt es:
Wir führen die kontrollierte Abgabe von
Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in
lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die
Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter
Substanzen verhindert und der Jugendschutz
gewährleistet.
Davon ist im Gesetzentwurf, um es ganz deutlich zu
sagen, ziemlich wenig übrig geblieben. Der Weg, den die
Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf beschreiten
will, führt in die entgegengesetzte Richtung: weniger
Jugendschutz, keine ausreichende Prävention, mehr
organisierte Kriminalität, größerer illegaler
Rauschmittelmarkt. Ärztinnen und Ärzte warnen, die Polizei warnt,
die Justiz warnt – und sie werden bis jetzt nicht gehört.
Als Innenministerin in Schleswig-Holstein nehme ich
insbesondere die Einschätzung der Polizei und der
Strafverfolgungsbehörden aufmerksam wahr. Die dort
vorherrschende ablehnende Haltung zu einer Legalisierung
des Umgangs mit dem Rauschmittel Cannabis kommt
nicht von ungefähr. Sie begründet sich aus den
Erfahrungen im Umgang mit Menschen, die ihre Steuerungs- und
Einsichtsfähigkeit durch den Konsum von Drogen
kurzfristig oder dauerhaft eingebüßt haben.
Zum Gesetzentwurf im Einzelnen. Dieser zeichnet
sich vornehmlich durch erhebliche Lücken hinsichtlich
der Bekämpfung der Schwerkriminalität und der
Strafbarkeit aus. Noch dazu werden Strafrahmen deutlich
abgesenkt. So wird man den illegalen Handel nicht
zurückdrängen. Besonders erschreckend ist: Zu den
betroffenen Straftatbeständen gehören auch diejenigen, die
die Abgabe von Cannabis an Minderjährige regeln. So
wäre die unerlaubte Abgabe von Cannabis von über
21-Jährigen an Jugendliche kein Verbrechenstatbestand
mehr. In der Praxis bedeutet das: Statt mit einer
Mindeststrafe von einem Jahr wird man regelmäßig mit einer
Geldstrafe herauskommen. Ist das wirklich der richtige
Weg, um, wie es im Koalitionsvertrag heißt, den
Jugendschutz zu gewährleisten? Im Ergebnis wird der
abschreckende Effekt der bisherigen Strafvorschriften leichtfertig
aus der Hand gegeben und damit weniger Jugendschutz –
statt mehr – in Kauf genommen. Der Besitz von illegal
erworbenem Cannabis wäre zudem straffrei. Gerade
illegal erworbenes Cannabis bringt aber erhebliche
Gesundheitsgefahren mit sich. Man weiß nie, welche Stoffe
noch beigemischt werden. Und es kommt noch
schlimmer: Sogar wer eine Schusswaffe beim Umgang mit
Cannabis mit sich führt, wird künftig nur noch mit einem
Jahr statt fünf Jahren Mindeststrafe bestraft.
Der vorgelegte Gesetzentwurf gewährleistet seinen
Schutzzweck trotz Detailregelungen nicht und muss an
den genannten Stellen angepasst werden. Mit dem
Cannabisgesetz ist eine stärkere Verbreitung von Cannabis in
unserer Gesellschaft wahrscheinlich. Dies wird sich auf
das Gesundheitssystem auswirken, dies wird sich auf die
Sicherheit im Straßenverkehr auswirken, und es wird sich
auf Kinder und Jugendliche auswirken.
Der Gesetzentwurf sieht auch eine weitreichende
Zuständigkeit der Länder bei der Überwachung und
behördlichen Kontrolle sowie eine erweiterte Suchtprävention
durch die Länder vor. Der Aufwand für diese Aufgaben
wird nicht ohne zusätzliches Personal zu leisten sein. Den
Ländern werden gravierende Kontroll- und
Vollzugsaufgaben sowie umfassende Präventions- und
Interventionsaufgaben, insbesondere bei den sogenannten
Anbauvereinigungen, zugewiesen. Der tatsächliche
Erfüllungsaufwand dieser Aufgaben wird von der Bundesregierung
verkannt. Tatsächlich sind erhebliche personelle
Aufwände realistisch. Das Land Schleswig-Holstein erwartet
vor diesem Hintergrund sowohl für Überwachung als
auch für die Suchtprävention eine finanzielle
Kompensation durch den Bund.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält nun Herr Staatsminister
Herrmann aus Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich mit
dem Cannabisgesetz der Bundesregierung beschäftigt,
dann spürt man: Dieses Gesetz ist falsch. Es ist in der
Sache falsch, es ist nicht administrierbar, und man spürt
auch, dass die Bundesregierung selbst sich damit
schwertut. Auf der einen Seite haben wir den Koalitionsvertrag,
der zitiert wurde und in dem drinsteht, dass man
langjährigen politischen Forderungen nachkommen will. Weil
man Forderungen bestimmter Pressure-Groups,
Lobbygruppen und derjenigen, die unbedingt die
Cannabisfreigabe wollen, nachkommen will, schreibt man es in den
Koalitionsvertrag rein. Gleichzeitig stellt man aber fest,
dass der Bundesgesundheitsminister und andere
Gesundheitspolitiker darauf hinweisen: So einfach geht es nicht.
Es ist gefährlich. Da wird eine Büchse der Pandora
aufgemacht, was für Kinder und Jugendliche eine echte
Bedrohung ist.
Das sind die widerstreitenden Interessen. Aber statt zu
dem Ergebnis zu kommen: „Es ist einfach falsch, dieses
Gesetz zu machen, und deshalb machen wir es nicht“,
macht man ein Gesetz, das nicht administrierbar ist, bei
dem kein Mensch durchblickt, bei dem absurdeste
Konstruktionen gefunden werden, um einen
Interessenausgleich herzustellen zwischen dem politischen Willen,
Cannabis freizugeben, auf der einen Seite und den klaren
Warnungen der Innenpolitiker und der
Gesundheitspolitiker auf der anderen Seite, denen man auch gerecht
werden möchte. Deshalb ist das ganze Gesetz von vornherein
missglückt, und es kann nicht gut werden. Wir werden
auch in der Praxis erleben, dass dieses Gesetz nicht gut
ist.
Es beginnt damit, dass Cannabis einfach gefährlich ist.
Es kann süchtig machen, der Konsum geht nachweislich
mit gesundheitlichen Risiken einher und ist besonders
gefährlich – meine Kollegen haben das bereits
ausgeführt – für Kinder und Jugendliche. Schon gelegentlicher
Cannabiskonsum im Jugendalter erhöht das Risiko für
psychische Erkrankungen wie Angststörungen und
Psychosen. Ich zitiere den Bundesgesundheitsminister selbst:
„Cannabiskonsum ist für Jugendliche und insbesondere
für Kinder keine Kleinigkeit und kann ein Leben
zerstören, bevor es richtig angefangen hat.“ Das sagt eigentlich
schon alles aus und bedeutet: Gegen alle Vernunft soll
eine bekanntermaßen gefährliche Droge als Genussmittel
verharmlost werden.
Die Bundesregierung ignoriert alle Warnungen von
Medizinern und Psychiatern. Die Deutsche Gesellschaft
für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und
Nervenheilkunde zum Beispiel, die größte
medizinischwissenschaftliche Fachgesellschaft für psychische
Gesundheit in Deutschland, warnt eindringlich vor den
erheblichen gesundheitlichen und auch sozialen Risiken.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur
Prävention sowie zum Jugendschutz sind vor dem
Hintergrund dieser Warnungen einfach unzureichend. Ich
kann nur an den Slogan „Folgt der Wissenschaft!“
erinnern. Wenn Expertinnen und Experten, die sich sehr
intensiv mit der Psyche von Jugendlichen und den
Auswirkungen der in Cannabis enthaltenen Substanzen
beschäftigen, davor warnen, dann kann man das nicht
einfach durchdrücken, weil man es ideologisch will und
bestimmten Wählergruppen immer schon versprochen
hat. Wir teilen diese kritische Haltung der Fachverbände
ausdrücklich.
An dieser Stelle natürlich auch der Hinweis auf die
damit verbundene Kriminalität. Das Signal, das der Staat
durch die Legalisierung aussendet, ist verheerend. Die
Hemmschwelle, sich Cannabis zu besorgen, wird deutlich
sinken, wenn der Besitz von 25 Gramm straffrei wird.
Das ist ein völlig falsches Signal. Wir wissen: Wenn
dieses Gesetz in Kraft tritt, dann wird die Menge an in
Deutschland verfügbarem Cannabis sprunghaft ansteigen.
Die vorgesehenen Regelungen zu den Verbotszonen in
der Öffentlichkeit sind lückenhaft und nicht wirklich
realistisch. Jeder, der sich vorstellt, wie das alles
praktisch gehen soll, merkt: Das ist ein administratives
Feigenblatt, das geschaffen wird, um die eigentlichen
Probleme zu verdecken.
Es ist ja auch nicht so, dass das alles nicht schon
einmal vorgelebt und praktiziert worden wäre. Wir haben
das perfekte Beispiel der Niederlande, wo jeder von dort
uns sagt: Macht nicht dieselben Fehler wie wir! – Die
dortigen Experimente des lockeren Umgangs mit
Cannabis sind krachend gescheitert. Die Niederlande sind dank
der liberalen Drogenpolitik zur Drehscheibe für Drogen
für das gesamte europäische Festland geworden. Die
Drogenmafia ist dort nicht schwächer geworden, sondern
im Gegenteil so stark wie noch nie. Jedes Jahr werden in
den Niederlanden über 6 000 illegale Plantagen entdeckt,
organisierte Kriminalität boomt und lässt sich nicht mehr
zügeln und in der Folge natürlich dann auch alle anderen
Kriminalitätserscheinungen. Die Innenpolitikerinnen und
Innenpolitiker wissen, wie die Zusammenhänge sind und
wie sich das Ganze strukturell aufbauscht bis hin zu
organisierter Kriminalität. Deshalb sagt ja auch einer der
führenden Regierungsberater in den Niederlanden, dass
die Niederlande auf dem Weg sind, das Kolumbien
Europas zu werden. Das wollen wir doch für Deutschland
nicht auch.
Alles in allem also ein Gesetz, das vom
Grundgedanken her falsch ist, das ein administratives
Bürokratiemonster schaffen wird. Da braucht dann auch wirklich
niemand mehr von Entbürokratisierung zu sprechen,
wenn ich mir mal praktisch vorstelle, wie Polizisten vor
Ort Menge und Konzentration von Inhaltsstoffen in
Cannabisproben feststellen sollen et cetera. All das ist in
diesem Gesetz angelegt, führt zu einer totalen
Überlastung von Behörden, zu einem Bürokratiemonster.
Deshalb ist es abzulehnen. Dieses Gesetz wird – und ich
befürchte, dass es so kommen wird – Kontrollverlust mit
Ansage bringen. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab, und
wir rufen zum Schulterschluss aller Länder auf, um
dieses Gesetz zu stoppen. Es wird keine gute Entwicklung
nehmen. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Wir haben jetzt noch eine Wortmeldung von
Herrn Staatsminister Schuster aus Sachsen.
Armin Schuster (Sachsen): Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten vor nicht
allzu langer Zeit einen Regierungsbesuch in den
Niederlanden. Cannabisfreigabe war natürlich kein Thema.
Trotzdem sagte der Ministerpräsident unseren
Ministerpräsidenten: Lassen Sie es! Sie werden es nicht in den
Griff kriegen. Der größte Fehler, den wir gemacht haben,
war, dass wir damit angefangen haben. – Insofern, meine
Damen und Herren, sendet der vorliegende
Gesetzentwurf der Bundesregierung gleich mehrere Signale in die
völlig falsche Richtung. Er verharmlost eine gefährliche
Droge, macht sie übrigens schon über diesen
parlamentarischen Prozess, den wir gerade erleben, hoffähig und
schafft für neue Konsumenten, für Menschen, die bisher
gar nicht konsumieren, Anreize. Er unterläuft das
Betäubungsmittelgesetz, das übrigens klar und kurz ist. Es wird
stattdessen ein neues hochüberladenes bürokratisches
Gesetz geschaffen.
Die Empfehlungen der Ausschüsse haben bereits auf
die Schwachstellen des Entwurfs hingewiesen. Das
Gesetz will Kinder und Jugendliche schützen, tatsächlich
aber gefährdet es sie. Der frühe und regelmäßige
Cannabiskonsum schadet nachweislich der Gesundheit,
insbesondere junger Menschen, macht sie eher süchtig und
beeinträchtigt vor allen Dingen die Bildungschancen.
Gegen all diese Risiken, die die Bundesregierung ja sieht,
verspricht sie eine gewaltige Präventionskampagne – seit
Monaten. Ich sehe sie aber nicht. Ich habe den Verdacht,
dass diese Freigabe, diese Legalisierung ohne irgendeine
Präventionskampagne passieren wird. Wer glaubt, die
Kommunen würden das auffangen, sitzt im falschen
Boot. Wir wissen nicht, woher Herr Lauterbach dieses
Geld nehmen will. Wir haben im Haushalt geschaut: Wir
sehen keine Finanzmittel für eine solche
Präventionskampagne. Deshalb muss man am Ende sagen: Wann und
wie das startet, ist völlig unklar.
Die Bundesregierung will Justiz und Polizei entlasten.
In der Tat macht sie aber das Gegenteil. Abgesehen
davon, dass ich nicht verstehe, warum wir im Vergleich zu
Holland gleich die fünffache Abgabemenge vorsehen,
muss die Polizei den Besitz von 25 Gramm und den
Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen pro Erwachsenem in
Wohnungen kontrollieren. Wie geht das? Sie ahnen, wo
das endet. Wie sollen wir bei Stichproben durch die
Polizei feststellen lassen, ob das legal oder illegal erworben
ist? Und wie sollen wir Kinder- und
Jugendschutzmaßnahmen kontrollieren? Wenn Sie an die Social Clubs
denken – ich denke da immer an „Buena Vista Social
Club“; das hört sich so harmlos an, ist es aber nicht –:
Wer kontrolliert denn das Verbot dieser Social Clubs im
Umkreis von 200 Metern um Schulen?
Das Gesetz wird sich massiv auf die
Verkehrssicherheit auswirken. Cannabisfreigabe, Anhebung Grenzwert,
THC-Konzentration – wir wissen nicht mal, wie lange
man es im Körper nachweisen kann. Wann es konsumiert
wurde, weiß nur der Autofahrer sicher. Wie gehen wir
damit um, wenn der das Zeug nach fünf Tagen immer
noch nachweisbar in sich hat? Meine Damen und Herren,
alles offene Fragen.
Der Gesetzentwurf will den Schwarzmarkt
eindämmen. Aus unserer Sicht gibt er ihm einen gewaltigen
Auftrieb. Beispiel: Minderjährige oder Konsumenten, die
sich diese legalen Produkte in Apotheken gar nicht
leisten können. Die Vorstellung, eine deutsche Apotheke sei
da billig – vielleicht für unsereins, aber nicht für die
Hauptkonsumenten –, ist wirr. Deshalb wird das Gesetz
dafür sorgen, dass verstärkt auf dem Schwarzmarkt
gekauft wird. Meine Damen und Herren, die Vorstellung
der Bundesregierung, dass man den Preiskampf gegen
Drogenkartelle gewinnen kann, kann man nur haben,
wenn man das Zeug vorher schon selbst genommen hat.
Der Freistaat Sachsen wird wie Brandenburg und alle
Grenzbundesländer ein Zusatzproblem bekommen.
Denken Sie mal daran, wie viel Tourismus aus Tschechien,
Polen, Österreich wir künftig haben werden. Die
kommen, um bei uns zu erwerben. Das wünschen wir uns
nicht, meine Damen und Herren. Der Markt für Cannabis
wird dramatisch zulegen. Der Glaube der
Bundesregierung, das würde ausschließlich im Legalen stattfinden,
man würde die grauen Märkte eindämmen, ist bestenfalls
naiv. Sie werden einen dritten Markt schaffen, nämlich
den, wenn 18-Jährige legal erwerben und an 16-Jährige
verdealen, was Sie vorher nie geglaubt haben. Das ist der
dritte graue Markt, den Sie schaffen. Deshalb stimmen
wir aus Sachsen diesem Gesetzentwurf kraftvoll nicht zu.
Eine Bitte habe ich an die Bundesregierung, falls sie
sich nicht eines Besseren belehren lässt: Wir brauchen
angesichts dieser bürokratischen Regeln viel mehr Zeit,
um uns vorzubereiten mit Strukturen et cetera. Bitte
denken Sie daran, wenn Sie über die Inkraftsetzung reden!
Harter Schnitt: Genusscannabis zu legalisieren, ist ein
Fehler, aber die Versorgung unserer Patientinnen und
Patienten mit Medizinalcannabis zu verbessern, das
sollten Sie sich bitte anschauen. Wir haben in Deutschland
im Jahr 2022 14,8 Tonnen verbraucht und davon nur
2,6 Tonnen selbst produziert. Den Rest importiert unser
Land, obwohl wir die Produktionskapazitäten hätten,
obwohl wir das in dieser Qualität selbst erzeugen
könnten. Ich möchte hier für unseren Vorschlag werben, dass
wir die Produktion und Abgabe, die in Deutschland noch
sehr stark reglementiert ist, viel stärker an uns ziehen.
Unsere Produzenten könnten dieselbe Menge in
derselben oder besserer Qualität liefern. Wir verstehen nicht,
warum Medizinalcannabis zu 90 Prozent aus dem Rest
der Welt importiert wird, obwohl unsere Firmen das auch
herstellen könnten. Übrigens sieht die Bundesregierung
daran, dass im Freistaat Sachsen durchaus eine gewisse
Flexibilität vorhanden ist, mit Cannabis die richtigen
Dinge zu tun. Für unsere Patientinnen und Patienten
hielte ich das für sehr richtig. – Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau
Staatsministerin Binz (Rheinland-Pfalz) und von Frau
Ministerin Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Wir beginnen mit dem Landesantrag. Wer stimmt
diesem zu? – Minderheit.
Nun zu den Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich
auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
1 Anlagen 3 und 4
Ziffer 6 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt
werden.
Bitte zunächst Ihr Handzeichen für den
Buchstaben a! – Minderheit.
Wer stimmt der Ziffer 6 im Übrigen zu? – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9 soll ebenfalls nach Buchstaben getrennt
abgestimmt werden.
Wer stimmt für den Buchstaben a? – Minderheit.
Buchstabe d! – Minderheit.
Buchstabe e! – Minderheit.
Zu Buchstabe f.
Hier zunächst Ihr Handzeichen für den ersten
Absatz! – Minderheit.
Wer stimmt für den zweiten Absatz in Buchstabe f? –
Minderheit.
Wer stimmt Buchstabe i zu? – Minderheit.
Nun zu Buchstabe k. Dieser soll nach Sätzen getrennt
abgestimmt werden.
Bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 1 und 2! –
Minderheit.
Damit entfällt eine Abstimmung über den Satz 3.
Zu Buchstabe n. Wer stimmt zu? – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für die Ziffer 9 im
Übrigen! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 26! – Minderheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Minderheit.
Ziffer 30! – Mehrheit.
Ziffer 31 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt
werden.
Wer stimmt für den Buchstaben a? – Mehrheit.
Wer stimmt Buchstabe b zu? – Mehrheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 34! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 35.
Ziffer 37! – Minderheit.
Ziffer 38! – Mehrheit.
Ziffer 45! – Mehrheit.
Ziffer 46! – Mehrheit.
Ziffer 39! – Minderheit.
Ziffer 40! – Mehrheit.
Ziffer 41! – Mehrheit.
Ziffer 42! – Mehrheit.
Ziffer 43! – Mehrheit.
Ziffer 44! – Mehrheit.
Ziffer 47! – Mehrheit.
Ziffer 51! – Mehrheit.
Ziffer 52! – Mehrheit.
Ziffer 56! – Mehrheit.
In Ziffer 60 sollen die Sätze 1 und 2 getrennt
abgestimmt werden.
Bitte Ihr Handzeichen für den Satz 1! – Mehrheit.
Wer stimmt für den Satz 2? – Mehrheit.
Ziffer 61! – Minderheit.
Ziffer 62! – Mehrheit.
Ziffer 63! – Minderheit.
Ziffer 67! – Minderheit.
Ziffer 69! – Mehrheit.
Ziffer 70! – Mehrheit.
Ziffer 71! – Mehrheit.
Ziffer 72! – Mehrheit.
Ziffer 73! – Mehrheit.
Ziffer 74! – Minderheit.
Ziffer 76! – Mehrheit.
Ziffer 77! – Mehrheit.
Ziffer 78! – Minderheit.
Ziffer 79! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 46:
TOP 46
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und
zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
(Drucksache 388/23)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr
Ministerpräsident Woidke aus Brandenburg!
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter
Herr Bundesratspräsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Die Auswirkungen des Klimawandels sind
unübersehbar. Ich kann das ganz besonders für mein
Bundesland bestätigen, denn mittlerweile haben wir fast
jedes Jahr ausgedehnte Waldbrände und lange
Dürrezeiten in den Sommern. Auch Deutschlands Abhängigkeit
von Energielieferungen aus dem Ausland und von vielen
Umständen, die wir selbst nicht in der Hand haben, ist
uns allen spätestens seit Beginn des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine überdeutlich vor Augen geführt
worden. Wir müssen dringend unabhängiger werden, wir
müssen dringend handeln. Die Gesetze, die inmitten
dieser komplexen Entwicklungen verabschiedet werden
sollen, müssen die entscheidenden Akteure
zusammenbringen, sie müssen wohldurchdacht sein, und sie sollten
den Menschen in unserem Land Sicherheit geben.
Wer die Debatten um das Gebäudeenergiegesetz erlebt
hat, kann daran große Zweifel haben. Wir reden hier über
ein Gesetz, das massiv in die sensiblen Bereiche
Wohnen, Heizen und Bauen eingreift und damit in Bereiche,
die das Leben vieler Millionen Menschen in Deutschland
in den kommenden Jahren beeinflussen werden. Es ist
beschämend, dass gerade an einer so sensiblen Stelle
unsauber und in Teilen auch unsensibel gearbeitet
worden ist. Bürgerinnen und Bürger wurden verunsichert,
und viele haben in ohnehin schon schwierigen Zeiten
große Existenzängste. Damit, meine sehr verehrten
Damen und Herren, wurde großer politischer Schaden
angerichtet, insbesondere auf der kommunalen Ebene und auf
der Länderebene, wo die Debatten vor Ort ausgehalten
und geführt werden müssen. Deshalb habe ich mich
schon vor der Sommerpause gemeinsam mit vielen
meiner Ministerpräsidentenkolleginnen und -kollegen mit
Verbesserungs- und Veränderungsvorschlägen aktiv in
die Debatte zum Gebäudeenergiegesetz eingebracht. Und
ja: Wir haben wichtige Änderungen erreicht. Es gibt eine
Entlastung auf der der Zeitschiene – zumindest ein Stück
weit –, und die Anforderung „65 Prozent erneuerbare
Energien beim Heizen“ gilt ab dem nächsten Jahr erst
einmal für Neubauten und noch nicht für den
Wohnungsbestand. Für die Bestandsbauten gelten die hohen
Anforderungen für den Einbau neuer Heizungen erst dann,
wenn die Kommunen eine Wärmeplanung vorgelegt
haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen
uns aber die Frage stellen: Reicht das? Ich glaube, das
reicht nicht. Das Gebäudeenergiegesetz ist trotz
Verbesserungen noch immer sozial unausgewogen. Und es fehlt
nach wie vor ein schlüssiges Förderkonzept, vor allen
Dingen für Bestandswohnungen. Deswegen appelliere
ich nochmals an die Bundesregierung: Es braucht weitere
Änderungen, und es braucht vor allen Dingen den Mut,
diese Änderungen vorzunehmen. Dabei geht es nicht um
politische Schönheit oder um politische Landgewinne an
der einen oder anderen Stelle. Es geht hier schlicht
darum, die Erwartungen der Menschen in unserem Land zu
erfüllen und den Menschen ein Stück Sicherheit
zurückzugeben. Ziel muss es sein, das Gesetz so zu gestalten,
dass die Menschen sozial abgesichert sind und das Gesetz
zu keinem Hindernis auf dem Modernisierungspfad wird.
Ja, was die Wärmeplanung angeht, hinken wir in
Deutschland hinterher. Diese Aufgabe müsste eigentlich
zuerst gelöst werden. Schließlich müssen die Menschen
in unseren Städten und Gemeinden wissen, ob ihre
Häuser etwa an ein Fernwärme- oder an ein Wasserstoffnetz
angebunden werden. Auch das Wärmeplanungsgesetz
selbst muss verbessert werden. Hierzu beziehen wir als
Land Brandenburg klar Stellung, denn mit dem
vorliegenden Entwurf sehen wir die erfolgreiche Umsetzung
der kommunalen Wärmeplanung in Gefahr. So haben wir
große Zweifel an den im Entwurf vorgesehenen Fristen
zur Erstellung der Wärmepläne. Wir reden in diesem
Hohen Haus ständig von Fachkräftemangel, wir reden
von unterbesetzten Ämtern und Behörden, von
überlasteten Ingenieur- und Planungsbüros. Personalengpässe an
allen Ecken und Enden sind leider ein Problem, das wir
so schnell nicht werden lösen können. Es ist deshalb nur
schwer vorstellbar, dass es gelingen kann, die Aufgaben,
die mit dem Wärmeplanungsgesetz einhergehen, in dem
dafür vorgesehenen Zeitraum in der notwendigen
Qualität zu erfüllen. Die Fristen müssen deshalb dringend
verlängert werden, insbesondere die Fristen für kleinere
Kommunen unter 10 000 Einwohnern. Diese Kommunen
sind in Brandenburg häufig dadurch geprägt, dass es viele
kleine Ortsteile gibt, was die Situation für eine
kommunale Wärmeplanung noch komplizierter macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zudem
haben wir Bedenken verfassungsrechtlicher Art. Hier geht
es um das Durchgriffsverbot des Bundes auf die
Kommunen. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass die
Kommunen zu neuen Aufgaben verpflichtet werden. Das
muss im Interesse der Rechtssicherheit kritisch überprüft
werden, sonst könnte dieses Gesetz kippen, bevor
überhaupt ein einziger Wärmeplan auf dieser Grundlage
erstellt ist. Den Ländern und Kommunen sollen Pflichten
auferlegt werden. Wenn das passiert, müssen Länder und
Kommunen auch im Gesetzgebungsverfahren
mitbestimmen dürfen. Das Gesetz muss also ein
Zustimmungsgesetz werden. Damit würde übrigens auch ein
anderer Faktor gesichert, nämlich, dass hinterher die
Umsetzung funktioniert.
Dieser Einwand führt direkt zum nächsten
Kritikpunkt; denn nicht zuletzt ist völlig ungeklärt, wer
dauerhaft die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes tragen
soll. Die Wärmeplanung wird, selbst wenn die Menschen
da wären, viel Geld kosten. Diese Kosten können Länder
und Kommunen nicht allein tragen. Deswegen sprechen
wir uns klar dafür aus, dass der Bund die entstehenden
Kosten vollständig übernimmt und die Finanzierung
sicherstellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am
Handlungsbedarf im Kampf gegen den Klimawandel gibt es
keine Zweifel, nicht in diesem Raum und auch nicht bei
uns im Land Brandenburg. Es gibt auch keine Zweifel an
der hohen Dringlichkeit, mit der wir arbeiten müssen.
Doch Gesetze, die sich so tiefgreifend auf die Menschen
im Land auswirken, dürfen nicht eilig und unüberlegt
verabschiedet werden. Sie müssen verständlich, sie
müssen sozialverträglich und sie müssen nachhaltig sein,
sonst fehlt am Ende die Akzeptanz und – was noch
schlimmer ist – es geht in schwierigen Zeiten weiteres
Vertrauen verloren. Ich wünsche mir einen engen und
guten Dialog mit der Bundesregierung, um schneller und
besser voranzukommen. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank,
Kollege Woidke! – Es hat jetzt das Wort: Herr Staatsminister
Schuster, Sachsen.
Armin Schuster (Sachsen): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende
Gesetzentwurf fügt sich in eine Reihe weiterer ein, bei
denen den Kommunen im Ergebnis zunehmend weitere
Aufgaben übertragen wurden und werden, sei es durch
Übertragung neuer Aufgaben oder durch
Standarderhöhungen, ohne dafür eine adäquate Kompensation
vorzusehen. Das ist bei meinen Gesprächen mit den
Kommunen im Moment das zentrale Thema schlechthin. Denn
die Kommunen werden es schließlich sein, die die
Aufgaben vor Ort erledigen müssen, gegebenenfalls unter
Beauftragung Dritter, auch wenn der Bund ihnen im
Ergebnis der Föderalismusreform I Aufgaben nicht
unmittelbar übertragen darf. Doch wer soll sie sonst
machen, wenn nicht die Kommunen vor Ort? In Sachsen
spiegelt sich dies momentan bei den Sozialleistungen, die
immer größere Ausgabepositionen, insbesondere in den
Haushalten der Landkreise und der kreisfreien Städte, zur
Folge haben und diese damit vor sehr große
Herausforderungen stellen. Wieder! So kann das nicht weitergehen.
Auch der vorliegende Gesetzentwurf stellt die
Kommunen vor große Herausforderungen, sei es finanziell
oder auch personell. Mit dem vorgelegten Entwurf sollen
eine flächendeckende Wärmeplanung verpflichtend
eingeführt und spezifische Vorgaben zum Anteil von
erneuerbaren Energien und vermeidbarer Abwärme in
Wärmenetzen ab 2030 geschaffen werden. Um das umzusetzen,
braucht es ausreichende finanzielle Mittel. Der
vorliegende Entwurf veranschlagt dafür bis 2028 einmalige
Kosten für die Länder einschließlich Gemeinden in Höhe
von 535 Millionen Euro. Ab 2029 kämen rund
38 Millionen Euro pro Jahr dazu. Wie aber diese Mittel
aufgebracht werden und durch wen, bleibt vage. Das
kann so aber nicht sein. Für mich sind in diesem
Zusammenhang deshalb drei Dinge von Bedeutung.
Erstens. Es gibt keine Übernahmegarantie – und das
ist die größte Schwachstelle in diesem Entwurf – für die
Kosten durch den Bund. Wie der Gesetzentwurf
richtigerweise ausführt, liegt die Gesetzgebungskompetenz in
den vorliegenden Bereichen beim Bund. Dann hat aber
auch der Bund dafür Sorge zu tragen, dass der
entstehende Mehraufwand kompensiert wird.
Zweiter Kritikpunkt ist die aufgeführte
Kostenschätzung selbst. Was geschieht, wenn diese Kosten – was aus
unserer Sicht sehr wahrscheinlich ist – zu niedrig
angesetzt sind? Sofern der Bund die Kosten übernehmen
würde, müsste in die ohnehin vorgesehene Evaluation auch
die Überprüfung der tatsächlich angefallenen Kosten
einbezogen werden. Sollten sich diese als deutlich höher
erweisen, wäre die Differenz dann im Ergebnis der
Evaluation auszugleichen. Das wäre der richtige Ansatz. Den
sehen wir nicht.
Dritter Punkt: Umsetzbarkeit. Die Kommunen, vor
allem die kleinen, werden sich mit ziemlicher Sicherheit in
vielen Fällen Dritter bedienen, um die Wärmeplanung zu
erstellen. Allerdings muss diese Unterstützung durch
Dritte auch zeitnah verfügbar sein. Unabhängig davon
wird ein Rest an Aufgaben originär bei den Kommunen
verbleiben. Es reicht nicht, externe Dienstleister zu
beauftragen. Die Kommunen müssen die Wärmeplanung
auch selbst fachlich begleiten. Dazu müssen personelle
und finanzielle Strukturen aufgebaut werden.
Ein paar Beispiele: Die Wärmeplanung erfordert eine
detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse. Daten aus
verschiedensten Quellen werden ermittelt und
aufbereitet – Verbrauchsdaten für Gebäude, Informationen von
Schornsteinfegern, Plandaten der Planungsämter, Daten
aus Geoinformationssystemen –, um daraus verwertbare
Analysen zu erstellen, die einen realistischen
Wärmebedarf wiedergeben, der nicht nur den Status quo
wiedergibt, sondern auch eine Prognose beinhaltet. Die
Wärmepläne müssen fortgeschrieben werden, prognostizierte
Entwicklung der Einwohnerzahlen und Wohnstrukturen
in den Gemeinden eingeschlossen.
Finanzierungsmöglichkeiten müssen geprüft, Förderprogramme umgesetzt
werden. In Sachsen haben wir über 300 Gemeinden mit
unter 5 000 Einwohnern. Dort stellen Sie sich bitte
Rathäuser mit zwischen 8 und 12 Mitarbeitern vor, die für
alles verantwortlich sind, künftig auch dafür. Das, glaube
ich, erklärt schon, wie problematisch dieser
Gesetzentwurf ist. Diese Aufgaben müssen in den Rathäusern
umsetzbar sein. Um dem Rechnung zu tragen, empfehlen die
zuständigen Ausschüsse im Bundesrat – und das
bekräftigen wir – die in § 4 des Gesetzentwurfs vorgesehenen
Fristen zur Erstellung dieser Wärmepläne zu verlängern,
um idealerweise auch den kleineren Kommunen bis
10 000 Einwohner – und da sind wir eigentlich noch gar
nicht bei „klein“ in Sachsen – nochmals mehr Zeit
einzuräumen. Dies kann vor dem Hintergrund der
beschriebenen Herausforderungen, vor denen unsere Kommunen
insgesamt stehen, nur unterstützt werden. Der Antrag auf
Fristverlängerung, den wir kraftvoll unterstützen, ist
wichtig. – Ich danke Ihnen.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Staatsminister Schuster! – Es hat jetzt das Wort: Minister
Professor Willingmann, Sachsen-Anhalt.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung
der Wärmenetze soll zum 1. Januar zeitgleich mit dem
Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Die Entscheidung
zur Verknüpfung der beiden Gesetze ist ausdrücklich zu
begrüßen. Im laufenden Jahr ist viel Unruhe entstanden,
und die Verunsicherung der Bevölkerung ist für uns alle
greifbar geworden.
Nun soll also bis Ende Juni 2028 in allen Kommunen
verpflichtend eine kommunale Wärmeplanung erstellt
werden. Dies ist der zentrale Bezugspunkt für die
verpflichtenden Maßnahmen im GEG. Das bedeutet: Erst
wenn eine Wärmeplanung vorliegt, greifen die
verpflichtenden Maßnahmen des GEG. Das ist die richtige
Reihenfolge, und darum geht es heute hier mit dem
Wärmeplanungsgesetz. Dabei bleiben – darin stimme ich
den Vorrednern durchaus zu – die genannten Fristen ein
Problem, und klimapolitisch bleibt natürlich die
Problematik, dass es nicht optimal ist, wenn noch bis ins Jahr
2028 neue fossile Heizungen eingebaut werden können.
Aber es wird nicht anders gehen, und deshalb brauchen
wir an dieser Stelle einen vernünftigen Blick auf Fristen
und das Machbare.
Die Wärmeplanung ist grundsätzlich technologieoffen.
Sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels
Fernwärme und klimaneutraler Gase sowie eine dezentrale
Versorgung. In Kenntnis der Wärmeplanung mögen dann
Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen entscheiden,
welche regionalen Potenziale zu heben sind. So entsteht
Planungssicherheit, so können öffentliche und private
Investitionen, die wir brauchen, im Hinblick auf die
Wärmeversorgung entstehen.
Sachsen-Anhalt wird diese Verpflichtungen aus dem
Wärmeplanungsgesetz auf die Kommunen übertragen,
denen dadurch die Schlüsselrolle in der Wärme- und
Energiewende obliegt. Der Zeitplan für die Umsetzung
des Wärmeplanungsgesetzes ist allerdings – es wurde
mehrfach gesagt, und ich will es betonen – sehr
ambitioniert und erfordert breite personelle und finanzielle
Unterstützung. Das schaffen wir nicht alleine. Aus diesem
Grund ist es sehr zu begrüßen, dass der Bund auch nach
2023 eine finanzielle Förderung aus den Mitteln des
Klima- und Transformationsfonds für die kommunale
Wärmeplanung zur Verfügung stellen möchte. Ob das
perspektivisch allerdings reicht und die
Förderbedingungen praktikabel sind, muss noch geprüft werden. Darüber
müssen wir im Gespräch bleiben.
Geklärt werden muss weiterhin, ob, wann und zu
welchen Konditionen das vorgesehene Monitoring und die
Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne finanziert
werden. Es ist absehbar, dass die Erfüllung dieser
zusätzlichen Aufgabe, die die Kommunen trifft, nur schwer und
ohne zusätzliche Finanzierung gar nicht sicherzustellen
ist. Es ist eine gemeinsame Aufgabe, und das ist die
Botschaft, die von der heutigen Beratung ausgeht. – Vielen
Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Professor Willingmann! – Ich darf jetzt unserer
Bundesbauministerin, Frau Geywitz, das Wort erteilen.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Das
Wärmeplanungsgesetz ist ein entscheidender Fortschritt
bei der Modernisierung des Gebäudesektors. Mit ihm
betrachten wir nicht einfach nur das einzelne Gebäude,
sondern den gesamten Stadtteil beziehungsweise die
gesamte Gemeinde. Eine solch übergreifende
Wärmeplanung führt meist zu besseren und auch preiswerteren
Lösungen, weil sie direkt von den Kommunen gemacht
werden kann, die die Gegebenheiten vor Ort am besten
kennen.
Viele Länder, von Baden-Württemberg bis Schleswig-
Holstein, sind ja bereits einen Schritt vorausgegangen
und haben eine eigene kommunale Wärmeplanung
eingeführt. Deshalb freue ich mich besonders, heute hier
darüber zu sprechen, wie dieser Ansatz nun systematisch
und verbindlich in ganz Deutschland umgesetzt werden
kann. Hierfür sieht das Wärmeplanungsgesetz vor, dass
künftig in jeder Kommune auf Basis ihres
perspektivischen Bedarfs und ihrer Versorgungsoptionen ein eigener
Wärmeplan erstellt werden soll. Dieser soll
beispielsweise ganz konkret die Gebiete aufzeigen, in denen die
Beheizung über Anlagen im oder am Haus erfolgen soll wie
Wärmepumpen oder Biomassekessel, aber auch solche
Gebiete, die an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz
angebunden werden.
Gerade am Beispiel der Wärmenetze zeigt sich, wie
wichtig es ist, bei der Wärmeplanung regional
differenziert vorzugehen. Während in Ostdeutschland bereits
30 Prozent der Haushalte an ein Wärmenetz
angeschlossen sind, sind es in Westdeutschland derzeit nur knapp
10 Prozent. Dabei können Wärmenetze ein
vergleichsweise effizienter Weg sein, um die kommunale
Wärmeplanung moderner zu gestalten, denn sie ermöglichen es,
den Wärmebedarf ohne Neuinstallation einer
Einzelheizung zentral aus erneuerbaren Energien zu decken und
dabei sogar verschiedene erneuerbare Energiequellen
sowie unvermeidbare Abwärme, etwa aus der
Kanalisation, zu integrieren.
In jedem Fall schafft ein Wärmeplan mehr Klarheit für
alle Hauseigentümer. Sie können sehen, wie ihr Gebiet
künftig mit Wärme versorgt werden soll. Auf dieser Basis
können sie planen, welche Investition die
wirtschaftlichste ist. Auch die örtlichen Netzbetreiber sowie Gewerbe-
und Industriegebiete erhalten somit die nötige Planungs-
und Investitionssicherheit. Bürgerinnen und Bürger sowie
alle anderen relevanten Akteure vor Ort sollten bereits
bei der Entwicklung des Wärmeplans von vornherein
miteinbezogen werden. Zugleich ist klar: Es werden bei
den Bürgerinnen und Bürgern keine Daten abgefragt, um
die Wärmepläne zu erstellen. Es werden nur solche Daten
genutzt, die bei öffentlichen Stellen, Behörden,
Energieversorgern und Schornsteinfegern bereits vorliegen.
Der Zeitplan für die Erstellung der Wärmepläne ist
nach Einwohnerzahlen gestaffelt – bis 2026
beziehungsweise bis 2028 –, und Sie haben die Möglichkeit, für die
kleineren Gemeinden unter 10 000 Einwohnern
vereinfachte Verfahren mit reduzierten Anforderungen
vorzusehen. Sie können sich auch zusammenschließen, um in
einem sogenannten Konvoiverfahren einen gemeinsamen
Wärmeplan zu erstellen. Ich glaube, es gibt ein großes
Potenzial für Nahwärmenetze, gerade in kleinen
Gemeinden. Die 180 Bioenergiedörfer in Deutschland, etwa
Schlöben und Bechstedt in Thüringen, Großeicholzheim
in Baden-Württemberg, Neustrelitz in Mecklenburg-
Vorpommern und Wahlsdorf in Brandenburg, machen es
vor, dass man vor Ort, im ländlichen Bereich mit
Biomasse heizen kann. Ich finde, wir sollten die Bürger nicht
unterteilen in jene, wo der Staat eine Wärmeplanung
macht, und jene, wo das nicht der Fall ist.
Das Wärmeplanungsgesetz ist zudem mit dem neuen
GEG abgestimmt, sodass die Hauseigentümer sich
hinsichtlich ihrer Investitionsentscheidungen orientieren
können. Bei den Fristen im Wärmeplanungsgesetz sind
wir im Regierungsentwurf der Entscheidung des
Deutschen Bundestags gefolgt. Ob eine Verlängerung erfolgen
soll – wofür es durchaus Argumente gibt –, liegt in der
Hand der Abgeordneten. Wärmepläne, die bereits erstellt
wurden und den bundesrechtlichen Anforderungen im
Wesentlichen entsprechen, können bestehen bleiben,
aber – und das war wichtig – sie führen nicht, wie von
einigen Ländern befürchtet, zu einer Benachteiligung,
denn die Gemeinden legen eigenverantwortlich fest, ob
sie ein Gebiet zum Neu- beziehungsweise Ausbau von
Wärmenetzen vorziehen und eine Frist schaffen oder die
Fristen nach dem GEG präferieren. Viele Städte – fast
jede fünfte in Deutschland – haben schon mit der
Aufstellung oder Umsetzung eines Wärmeplans begonnen. Wir,
der Bund, bieten Unterstützung an durch den
umfassenden Leitfaden Wärmeplanung, durch das
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle und durch eine
finanzielle Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro.
Hierfür werden wir sehr zeitnah mit Ihnen in den Ländern
über ein möglichst unbürokratisches
Auszahlungsverfahren sprechen. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Bundesministerin Geywitz!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es
liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister
Lies (Niedersachsen) vor.
Dann können wir zur Abstimmung schreiten. Es liegen
Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe einzeln
auf:
Ziffer 1! Bitte das Handzeichen! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 2.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 5.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 33.
Ziffer 20! – Minderheit.
1 Anlage 5
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Minderheit.
Ziffer 29! – Mehrheit.
Ziffer 30! – Minderheit.
Ziffer 31! – Minderheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 38! – Minderheit.
Ziffer 39! – Minderheit.
Ziffer 40! – Minderheit.
Ziffer 41! – Mehrheit.
Ziffer 42! – Mehrheit.
Ziffer 43! – Mehrheit.
Ziffer 44! – Minderheit.
Ziffer 46! – Mehrheit.
Ziffer 45! – Minderheit.
Ziffer 47! – Mehrheit.
Ziffer 49! – Minderheit.
Ziffer 50! – Mehrheit.
Ziffer 51! – Mehrheit.
Ziffer 55! – Mehrheit.
Ziffer 58! – Minderheit.
Ziffer 60! – Minderheit.
Ziffer 61! – Mehrheit.
Ziffer 62! – Minderheit.
Ziffer 63! – Mehrheit.
Ziffer 65! – Mehrheit.
Ziffer 66 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt
werden.
Ziffer 66 Buchstabe a! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 67.
Ziffer 66 Buchstabe b ohne die geschweifte
Klammer! – Mehrheit.
Nun die geschweifte Klammer in Buchstabe b! –
Mehrheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für die Ziffer 66 im
Übrigen! – Mehrheit.
Ziffer 75! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 76.
Ziffer 80! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 7/20231
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind die
Tagesordnungspunkte:
2 bis 5, 7, 8, 23, 26, 30, 31, 35, 36, 40, 43 bis
45, 47 bis 51, 55, 56, 60 bis 62, 64, 66 bis 69,
73 und 76 bis 79.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Deutliche
Mehrheit.
Damit ist die Grüne Liste so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
TOP 6
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes,
zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur
Änderung der Verordnung über
Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung
und zur Änderung der Kehr- und
Überprüfungsordnung (Drucksache 415/23, zu Drucksache 415/23)
Ich erteile das Wort Herrn Staatsminister Dr.
Herrmann, Bayern.
1 Anlage 6
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten hat ein
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung die Bürgerinnen und
Bürger in unserem Land derart verunsichert und derart
verärgert wie die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Menschen sind völlig zu Recht empört.
Verschleierung, Verunsicherung, Mehrbelastung: In diesem
durchaus schrillen Dreiklang lässt sich das Gesetz
zusammenfassen. Sogar das Bundesverfassungsgericht musste
einschreiten und das Gesetz vorläufig stoppen, weil das
Verfahren der Bundesregierung große Mängel aufwies.
Offensichtlich war das schlechte Gewissen der Ampel
stärker als der politische Anstand. Der hätte es nämlich
geboten, ein so umstrittenes Gesetz in den zuständigen
Ausschüssen und im Parlament ausreichend zu beraten.
Doch nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, die am
Ende ja unmittelbar betroffen sind, äußern große und
berechtigte Bedenken gegen dieses Gesetz, sondern auch
die große Mehrheit der Fachleute attestiert dem Gesetz:
Es ist sozial ungerecht, es ist nicht praxistauglich, und
sein klimapolitischer Mehrwert, also der eigentliche Kern
des Gesetzes, ist gar nicht zu beziffern. Sehr wohl zu
beziffern sind aber die Kosten, die durch dieses in jeder
Hinsicht untaugliche Gesetze auf die betroffenen
Menschen in unserem Land zukommen werden. Doch die
Regierung steht diesen Sorgen der Menschen gleichgültig
gegenüber. Wir fordern schon seit geraumer Zeit eine
Förderrichtlinie, die Menschen, die auf der Basis dieses
Gesetzes neue, teure Heizungssysteme einbauen müssen,
spürbar entlastet. Der aktuelle Entwurf der
Förderrichtlinie lässt hier zu wünschen übrig. Die Fördersätze
scheinen großzügig, doch die förderfähigen Kosten sind
gedeckelt.
Meine Damen und Herren, das höchste Gut der Politik
ist Vertrauen. Aber wenn eine Regierung die Menschen
unkalkulierbaren finanziellen Risiken aussetzt, wenn eine
Regierung bei ihren Planungen nicht auf die
Auswirkungen auf die einzelnen Mitbürgerinnen und Mitbürger
schaut und wenn eine Regierung dann auch noch ihr
Vorhaben ohne ausreichende parlamentarische Beratung
durch das Parlament jagt, dann geht genau dieses
Vertrauen verloren. Und das ist nicht der geringste Schaden,
den dieses Gesetz anrichtet.
Ein Beispiel für die Unaufrichtigkeit der
Bundesregierung ist der Umgang mit dem Thema Holzheizungen.
Diese will der Bundeswirtschaftsminister nun doch bei
der Förderung benachteiligen. Damit benachteiligt er aber
zugleich die ländlichen Räume in unserem Land, in
denen der nachwachsende Rohstoff Holz als Heizmaterial
noch eine große Rolle spielt. Denn es gibt eine Förderung
nur, wenn zusätzlich eine Solarthermie- oder eine
Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe eingebaut wird.
Das ist wieder einmal ein bezeichnendes Beispiel für die
Scheuklappen, mit denen die Bundesregierung in
Energiefragen durch die Gegend irrt. Technologieoffenheit
und der Wettbewerb um die besten Lösungen werden
leider auf dem Altar ideologischer Diktate bedenkenlos
geopfert. Damit gelingt der Ampel ein bemerkenswertes
Kunststück: Sie blinkt permanent grün, stellt damit aber
die Ampel auf Rot – auf Rot für die Entwicklung unseres
Landes, aber auch für die Akzeptanz des Klimaschutzes
in breiten Teilen der Bevölkerung.
Der Bundesrat, wir, meine Damen und Herren, hat
heute die Chance, diesem Gesetz vorerst die Rote Karte
zu zeigen. Deshalb verlangt der Freistaat Bayern in
seinem Antrag die Anrufung des Vermittlungsausschusses,
mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss des Deutschen
Bundestags aufzuheben.
Kurz zu den Gründen:
Erstens. Die Umrüstungen werden tatsächlich dadurch
gehemmt werden, dass es nicht genügend Material, nicht
genügend Handwerker gibt, um die geforderten
Maßnahmen auch praktisch umsetzen zu können, und eine
solche Mangelsituation wird zu höheren Preisen führen.
Das bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung. Das
Problem, dass die geforderten Maßnahmen nicht
bezahlbar sind, wird also noch gravierender – und das gerade
jetzt, wo durch Inflation und Corona-Krise die
Ersparnisse vieler Haushalte erheblich angegriffen worden sind.
Zweitens. Das Gesetz übt Zwang aus, der nicht
notwendig wäre, da es das Mittel des EU-Emissionshandels
gibt, um Klimaschutzziele auch ohne Zwang zu
erreichen.
Drittens. Das Gesetz nimmt keine Rücksicht darauf,
dass es demnächst eine EU-Richtlinie über die
Gesamteffizienz von Gebäuden geben wird. Diese könnte
wiederum neue rechtliche Anpassungen erforderlich machen.
Insofern darf ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen,
also herzlich um die Unterstützung unseres Antrages
bitten, der über die Anrufung des
Vermittlungsausschusses darauf abzielt, die Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes zu stoppen. Sie würden damit im Interesse der
Menschen in unserem Land handeln, Sie würden den
Argumenten der Experten Rechnung tragen, und Sie
würden damit letztlich auch dem Gedanken des
Klimaschutzes helfen. Denn der wird nicht mit der Brechstange
funktionieren, sondern nur mit Technologieoffenheit. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Staatsminister Dr. Herrmann! – Es hat jetzt das Wort:
Minister Beermann, Brandenburg.
Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Das Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz war ein
trauriger Tiefpunkt in der Geschichte der Gesetzgebung und
der Demokratie in Deutschland. Mein Ministerpräsident
hat das beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt, wie
ich finde, zu Recht als beschämend bezeichnet. Selten
wurden die demokratischen Spielregeln einer
pluralistischen Gesellschaft und ihrer Organe so missachtet wie
bei diesem Verfahren. Das gipfelte darin, dass das
Bundesverfassungsgericht in einem einmaligen Vorgang in
das Verfahren eingreifen musste. Der Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts findet klare Worte zur
Achtung der Rechte unserer Abgeordneten im Deutschen
Bundestag, die hier missachtet wurden.
Mit dem heutigen zweiten Durchgang im Bundesrat
soll dieses völlig verkorkste Gesetzgebungsverfahren
vorläufig ein Ende finden. Aber, meine Damen und
Herren, ich wage zu vermuten: Die Debatte um das GEG, das
Heizungsgesetz, wird heute nicht enden. Dafür sind
weiterhin zu viele Fragen nicht beantwortet. Kritik wurde aus
nahezu allen betroffenen Bereichen formuliert: von
Mietern und Vermietern, der Wohnungswirtschaft, von
Eigenheimbesitzern, der Bauwirtschaft, den Herstellern von
Heizungen und zugehörigen technischen Ausrüstungen
und vielen mehr. Viele dieser Kritikpunkte sind bis heute
nicht geklärt. Dies spiegelt sich auch im vorliegenden
Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses aus
Bayern wider. Vor allem steht die Befürchtung im Raum:
Wer trägt die immensen Kosten? Und: Führt diese
gewaltige, ordnungspolitisch am Reißbrett festgelegte
Transformation zu einer wirtschaftlichen Überforderung?
Eine Familie, die jetzt vor der Frage des
Heizungstauschs steht, möchte wissen: Sind wir tatsächlich
anspruchsberechtigt? In welcher Höhe erhalten wir eine
Förderung? Sind die Mittel im Bundeshaushalt
ausreichend, oder müssen wir, wie in letzter Zeit leider zu oft
geschehen, einen Förderstopp aufgrund von
Überzeichnung befürchten? Hat meine Kommune nun eine
Wärmeplanung zu erstellen oder nicht und, wenn ja, in welchem
Zeitraum? Fakt ist: Das Wohnen im Bestand wird teurer
werden, für Mieter und Selbstnutzer gleichermaßen. Aber
auch der Neubau wird durch gesteigerte Anforderungen
stetig teurer.
Meine Damen und Herren, es gab an diesem Montag
einen Baugipfel im Kanzleramt mit, ich formuliere es mal
freundlich, zaghaften Schritten zur Überwindung der
Bau- und Wohnungskrise in unserem Land. Das, was die
Ampel vorgelegt hat, war zu wenig. Das
Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form wird aber selbst diese
wenigen Schritte wieder konterkarieren. Der Traum vom
eigenen Heim rückt damit für viele Menschen und gerade
auch junge Familien in immer weitere Ferne. Hierunter
leiden vor allem ländliche Regionen mit
unterdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Immer noch enthält der Gesetzestext 29 verschiedene
Fristen, die zum Beispiel für den Austausch von
Heizungsanlagen gelten. Die Bürgerinnen und Bürger
werden dabei weiter im Unklaren gelassen, wie das von allen
verstanden und eingehalten werden soll, und auch die
Frage, wer das wie kontrollieren soll, bleibt
unbeantwortet. Auch wenn das Gesetz nunmehr mit der kommunalen
Wärmeplanung verknüpft wurde, hat die Ampel schlicht
die Schrittfolge verstolpert.
Wir haben heute hier soeben erst das Gesetz zur
kommunalen Wärmeplanung im ersten Durchgang beraten.
An dieser Stelle darf ich Bundesbauministerin Klara
Geywitz herzlich dafür danken, dass sie hier auf ein
ordentliches Gesetzgebungsverfahren achtet. Ein Punkt der
Länder in diesem Verfahren ist aber die notwendige
längere Frist für die Umsetzung der Wärmeplanung in den
Kommunen; mein Ministerpräsident hatte das inhaltlich
ausgeführt. Eine Fristverlängerung ist erforderlich. Damit
wäre aber bereits eine erneute Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes notwendig, denn mit diesem sind die
Fristen zur Wärmeplanung verknüpft. Allein dieses
Beispiel zeigt die Absurdität der Reihenfolge, in der diese
beiden Gesetze beraten werden.
Was besonders ärgerlich ist: Hätte die Ampel ein
ordnungsgemäßes Verfahren gewählt, hätte unter Umständen
ein gelungenes Gesetz entstehen können. Denn für die
gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Wärmewende ist
neben einer guten, ausgewogenen Idee für Regulierung
und Förderung auch ein breiter gesellschaftlicher
Konsens erforderlich. Die Tatsache, dass auch dieses Thema
Anlass für gesellschaftliche Polarisierung, gar Spaltung,
und umfassenden bürgerlichen Unmut wurde, ist
schwerwiegend. Dies ist ärgerlich, insbesondere
angesichts der gemeinsamen Anstrengungen zur Erreichung
unserer Klimaschutzziele. Gerade hier muss und soll der
Gebäudesektor ja seinen Beitrag zur CO2-Einsparung
leisten. Wie gering offensichtlich das Vertrauen der
Bundesregierung in ihr eigenes Heizungsgesetz ist, zeigt sich
schon daran, dass sie in ihrem Gesetzentwurf vermeidet,
konkrete Ziele zur CO2-Einsparung zu nennen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetzesverfahren
war Murks, und ich befürchte, es wird uns auch in
nächster Zeit noch beschäftigen. – Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Beermann!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau
Ministerin Martin (Mecklenburg-Vorpommern).
Wir kommen zu den Abstimmungen. Dazu liegen
Ihnen die Ausschussempfehlungen, ein Antrag Bayerns
auf Einberufung des Vermittlungsausschusses und ein
Entschließungsantrag Bayerns vor.
Zunächst ist über den Antrag Bayerns auf Einberufung
des Vermittlungsausschusses zu entscheiden. Wer stimmt
dafür? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
1 Anlage 7
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung
und über den weiteren Landesantrag abzustimmen.
Ich rufe die Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen auf.
Hier soll eine getrennte Abstimmung erfolgen.
Ich bitte um Ihr Handzeichen für Ziffer 2 ohne Satz 2
des letzten Absatzes der Begründung! – Minderheit.
Damit entfällt eine Abstimmung über Satz 2 des
letzten Absatzes der Begründung.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Mehrheit.
Wer stimmt für den Entschließungsantrag Bayerns? –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich beende Tagesordnungspunkt 6.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:
TOP 9
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
(insbesondere Einfügung des neuen § 241a) – Antrag der
Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/23)
Wortmeldungen sehe ich keine.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik –
federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss
für Familie und Senioren, dem Finanzausschuss und
dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten.
Ich darf damit Tagesordnungspunkt 9 schließen.
Ich eröffne Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen
Rahmenbedingungen außeruniversitärer
Wissenschaftseinrichtungen
(Wissenschaftsfreiheitsgesetz – WissFG) – Antrag der Länder Baden-
Württemberg, Sachsen – (Drucksache 264/23)
Dem Antrag sind die Länder Nordrhein-Westfalen
und Niedersachsen beigetreten.
Ich frage: Gibt es Wortmeldungen? – Das sehe ich
nicht.
Je eine Erklärung zu Protokoll2 wurde abgegeben
von Herrn Minister Hermann (Baden-Württemberg) für
Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und von Herrn
Parlamentarischem Staatssekretär Brandenburg,
Bundesministerium für Bildung und Forschung.
2 Anlagen 8 und 9
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer dafür ist, entsprechend Ziffer 1 den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, den
bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Dann ist das so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Frau Ministerin Petra
Olschowski (Baden-Württemberg) zur Beauftragten
bestellt.
Ich darf damit Tagesordnungspunkt 10 schließen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:
TOP 11
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbot volksverhetzender Inhalte
und verfassungswidriger Kennzeichen im
Zusammenhang mit der Dienstausübung – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 449/23)
Als Wortmeldung liegt mir vor: Herr Minister Reul. –
Sie haben das Wort.
Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Staat lebt davon,
dass die Menschen ihm vertrauen und damit auch
denjenigen, die für diesen Staat arbeiten und ihn tagtäglich am
Laufen halten. Wir reden über Beamtinnen und Beamte,
über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen
Dienst. Das ist kein Job wie jeder andere. Es mag Stellen
geben, bei denen man sich innerlich vom Arbeitgeber
verabschieden, ja vielleicht sogar öffentlich über ihn
herziehen kann. Das kostet denjenigen, der das tut,
vielleicht den Job, aber es kostet nicht das Vertrauen in den
Staat. Ganz anders bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
im öffentlichen Dienst: Diese sind Repräsentanten
unseres Staates, die Gesichter unserer Demokratie. Ob im
Amt oder auf Streife, ob in Uniform oder im Blaumann:
Diese Menschen müssen über jeden Zweifel erhaben
sein. Sie müssen die Werte unseres Staates, des Staates,
für den sie arbeiten, achten. Da kann es keine zwei
Meinungen geben. Um es an dieser Stelle klipp und klar zu
sagen: Ich persönlich habe überhaupt keinen Zweifel
daran, dass die überwiegende Mehrheit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst im Sinne
der freiheitlich demokratischen Grundordnung handelt
und für sie eintritt.
Aber was passiert eigentlich mit den wenigen, bei
denen es anders ist? Wenn sich jemand aus dem
öffentlichen Dienst auf den Marktplatz stellt und öffentlich
volksverhetzend auftritt, ist die Sache klar und einfach:
Dann gibt es heute schon einen disziplinarischen und
auch einen strafrechtlichen Ansatzpunkt. Dann kann sich
der Staat zu Recht von diesen Menschen trennen. Aber
was passiert in den Fällen, in denen Volksverhetzung am
virtuellen Stammtisch passiert, also in Chatgruppen, die
nach außen hin geschlossen sind? Diese Chatgruppen
sind heute alltägliches Kommunikationsmittel und haben
den traditionellen Stammtisch in der Eckkneipe längst
abgelöst. Dafür „sitzen“ dort aber häufig auch mehr als
nur ein paar Menschen zusammen, und es gab und gibt
Gruppen mit mehreren Tausend Mitgliedern. Sie
tauschen Nachrichten und Bilder aus, die nicht flüchtig sind,
sondern langfristig auf den Handys der Beteiligten
bleiben. Fälle, in denen über solche geschlossenen
Chatgruppen Hakenkreuze, Nazibildchen, fremdenfeindliche und
antisemitische Botschaften verbreitet wurden, gab es bei
uns in Nordrhein-Westfalen; das wissen Sie. Aber das
gab es auch woanders – von Amtsträgern, von
Polizistinnen und Polizisten, und oft auch mit Bezug zur täglichen
Arbeit. Als mir die Vorfälle in Nordrhein-Westfalen
bekannt wurden, hat mich das im Mark getroffen und
erschüttert. Mir wollte nicht in den Kopf, warum
Polizistinnen und Polizisten, die einen Eid auf die Verfassung
geschworen haben und vom Staat bezahlt werden, so
etwas machen. Ich sage ganz deutlich – ich war ja nicht
der einzige, der das mit Kopfschütteln betrachtet hat –:
Solches Handeln von Amtsträgern kostet Vertrauen in
den Staat. Das können und wollen wir uns nicht leisten,
schon gar nicht in dieser ohnehin für unseren
demokratischen Rechtsstaat herausfordernden Zeit. Aber diese
Fälle haben mir auch gezeigt, dass wir neue Instrumente
brauchen, um genau gegen solche Umtriebe vorzugehen.
Das musste ich lernen.
Eine Antwort ist der Ihnen heute vorliegende
Gesetzentwurf. Es braucht eine Änderung des
Strafgesetzbuches. Denn wenn so etwas in den dienstlichen Kontext
hineinragt, hat das Problem eine besondere, eine
gefährliche Dimension. Dann ist es mehr als private
Meinungsäußerung. Daraus werden ganz konkret fassbare Gefahren
für den Staat. Damit meine ich im Übrigen nicht nur den
Vertrauensverlust von Menschen, der die größte Gefahr
ist, sondern auch, dass sich Hemmschwellen in der
täglichen Arbeit verschieben können, bis hin zu der Gefahr,
dass am Ende nicht mehr Gesetz und Recht, sondern
solche Überzeugungen das dienstliche Tun bestimmen.
Was uns mit diesem Vorschlag, einen neuen
Strafbestand einzuführen, vorschwebt, ist nicht mehr und nicht
weniger als eine vertrauensbildende Maßnahme in den
Staat. Die Menschen sollen sich darauf verlassen können,
dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen
Dienstes, die sich von den Werten unserer
rechtsstaatlichen Demokratie verabschiedet haben, die längste Zeit
für den Staat gearbeitet haben. Deshalb bitte ich auch im
Namen meines Kabinettskollegen, Justizminister
Dr. Limbach, und der gesamten Landesregierung um
Unterstützung für diesen Antrag. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Reul!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Rechtsausschuss und – mitberatend – dem Innenausschuss zu.
Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 11.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates „Auskömmliche
Finanzierung der Jobcenter mit Eingliederungs- und
Verwaltungsbudget im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) sicherstellen“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 292/23)
Ich darf das Wort erteilen: Herrn Minister Laumann,
Nordrhein-Westfalen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Mit diesem Antrag fordert Nordrhein-Westfalen den
Bund auf, im Bundeshaushalt 2024 eine auskömmliche
Mittelausstattung für die Jobcenter im
Eingliederungsbudget sicherzustellen und dieses auch für die Zukunft
abzusichern.
Ein weiterer Ansatzpunkt in diesem Zusammenhang
sind die Planungen des Bundes, aus fiskalischen Gründen
einen Teil der Zuständigkeiten der Jobcenter in die
Bundesagentur für Arbeit zu verlagern. Ich denke, dass wir
uns alle einig sind, dass gerade in den Jobcentern der
Mensch im Mittelpunkt stehen muss. Um es klar zu
sagen: Es kann nicht sein, dass fiskalische Erwägungen mit
dem Ziel von Haushaltseinsparungen über das Wohl der
von uns in den Jobcentern betreuten Menschen gestellt
werden. Hier geht es um nicht weniger als die
Funktionsfähigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der
Jobcenter insgesamt. Auch wenn wir um die angespannte
Finanzlage auf Bundesebene und die zahlreichen
krisenbedingten Einflüsse im Haushalt wissen: Es kann nicht
sein, dass die Kürzungspolitik dazu führt, dass wir im
Grunde genommen in den Jobcentern nur noch die
Strukturen finanzieren, aber nicht mehr die Arbeitsmittel
haben, um wirklich etwas für die Langzeitarbeitslosen in
der Frage der Integration in den Arbeitsmarkt zu tun.
Schon heute reichen die Mittel kaum aus, um die
notwendigen Aufgaben in den Jobcentern wahrzunehmen.
Hierfür sind zum einen die inzwischen wieder steigenden
Fallzahlen bei den Jobcentern, unter anderem wegen der
Geflüchteten aus der Ukraine, aber verstärkt auch aus
anderen Staaten, verantwortlich. Aber auch die
Neuerungen beim Bürgergeld hinsichtlich Beratung,
Qualifizierung und Nachhaltigkeit fordern, wenn wir das
Bürgergeld ernst meinen, eigentlich eher ein Mehr als ein
Weniger an finanziellen Mitteln. Das gilt insbesondere für die
besonders kostenintensiven Maßnahmen des
Bundesteilhabegesetzes. Ich glaube, dass wir im Nachhinein alle
sagen können, dass die Idee, von einem Passiv- zu einem
Aktivtransfer zu kommen, gut war und wir damit vielen
Menschen eine Perspektive im ersten Arbeitsmarkt
eröffnet haben. Die Wiedereingliederungsmittel geraten, das
wissen wir alle, von zwei Seiten unter Druck: zum einen
durch die geplanten Kürzungen, zum anderen aber auch
dadurch, dass die Jobcenter erhebliche Mehrausgaben
durch Personalverwaltungskosten im Rahmen der
Tariferhöhungen, zunehmender Digitalisierung, Inflation und
allgemeiner Teuerung haben. Das sind Pflichtaufgaben.
Die Jobcenter können diese nur schultern, wenn sie
Mittel aus dem bereits gekürzten Eingliederungstitel in ihr
Verwaltungsbudget umschichten. Diese Mittel stehen
dann aber für die aktive Arbeitsmarktpolitik nicht mehr
zur Verfügung. Die zusätzlich vom Bund im Laufe des
Jahres zur Verfügung gestellten Verwaltungsmittel sind
dabei nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch etwas
zu Ihrem Sparkahlschlag für 2025 sagen! Ich bin froh,
dass die Bundesregierung gestern zurückgerudert ist und
von ihren Plänen Abstand genommen hat, die
arbeitsmarktliche Betreuung der unter 25-Jährigen in die
Bundesagentur für Arbeit zu verlagern. Sie wissen es selbst:
Es gab keinen einzigen fachlichen Grund, die Betreuung
der unter 25-Jährigen zu verlagern. Aber was uns jetzt
vorgeschlagen wird, nämlich die Zuständigkeit für die
berufliche Qualifikation aus den Jobcentern
herauszunehmen und zur Bundesanstalt für Arbeit zu verlagern,
führt im Grunde zu folgender grotesken Situation: Wenn
Sie im Jobcenter einen Menschen haben, den Sie zum
Beispiel zum Schweißer weiterbilden wollen, können Sie
diese Maßnahme nicht mehr im Jobcenter anordnen.
Dann müssen Sie diesem Menschen sagen: Geh zum
Arbeitsamt, zu einer anderen Stelle, um eine solche
berufliche Qualifizierung zu bekommen! – Kann mir
irgendeiner erklären, was dieses Vorgehen mit dem Sinn
und Geist dessen zu tun hat, was gerade die
Ampelregierung beim Bürgergeld immer wieder vor sich hergetragen
hat? Es ist genau das Gegenteil von dem, was Sie sagen.
Bedenken Sie eine weitere Sache: Es ist keine gute
Idee, Steuermittel durch Beitragsmittel zu ersetzen. Sie
wissen ganz genau, dass Beitragsmittel von anderen
Leuten bezahlt werden als die Steuern. Hier findet eine
fiskalische Verschiebung von Steuermitteln zu Beitragsmitteln
statt. Darum geht es im Grunde. Es geht nicht mehr um
die Sinnhaftigkeit von Arbeitsmarktpolitik. Insofern wäre
es gut, wenn der Bundesrat mit einer breiten Mehrheit
diesem Antrag zustimmen würde. – Schönen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Laumann!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung rufe ich Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen auf und bitte Sie um Ihr Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung
entsprechend gefasst.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 12.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung von
Tourismus- und Gastronomiegewerbe sowie
Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern
durch die dauerhafte Gewährung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und
Verpflegungsdienstleistungen – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 394/23)
Dem Antrag ist Sachsen-Anhalt beigetreten.
Als Wortmeldung liegt mir vor: Minister Dr. Geue,
Mecklenburg-Vorpommern.
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf
7 Prozent während der Corona-Krise hat gewirkt. Im
Tourismus- und Gastronomiegewerbe konnten
Umsatzeinbrüche gemildert und umfassende
Betriebsschließungen vermieden werden. Jetzt stellt sich die Frage, ob
diese zeitlich befristete Maßnahme Ende des Jahres
tatsächlich auslaufen sollte. Ich meine, nein, und ich möchte
das gerne begründen.
Ich will hier gar nicht verschweigen, dass es
gewichtige Gründe gegen eine Verlängerung der Absenkung des
Umsatzsteuersatzes gibt, noch gewichtigere sprechen
jedoch dafür. Wir müssen abwägen. Auf die eine Seite
der Waage gehört sicherlich das Argument, dass der
ermäßigte Steuersatz von Anfang an lediglich als
temporäre Hilfe eingeführt worden ist. Hier drängt sich die
Frage auf: Droht für zukünftige temporäre Hilfen nicht
ein Präzedenzfall, wenn diese Hilfe jetzt verlängert oder
gar entfristet wird?
Zweitens. Warum sollte nur die Gastronomiebranche
von einem ermäßigten Steuersatz profitieren, während
andere Branchen weiterhin den Steuersatz von 19 Prozent
tragen müssen?
Und natürlich hätte – drittens – die Beibehaltung des
ermäßigten Steuersatzes auch erhebliche finanzielle
Auswirkungen. Der Fiskus würde ab dem nächsten Jahr
jährlich auf zusätzliche 3,5 Milliarden Euro an
Steuereinnahmen verzichten müssen. Sind das gegenwärtig die
richtigen Zeiten für solche Haushaltsbelastungen, wo wir
doch alle mit den krisenbedingten Lücken in unseren
Haushalten zu kämpfen haben?
Meine Damen und Herren, das sind alles gewichtige
Gegenargumente, die nicht einfach vom Tisch gewischt
werden können. Gerade das letzte Argument zeigt aber
auch, warum die Waage nicht mit der Neigung zum Nein
stehen bleiben darf. Wir reden bei der Beibehaltung des
ermäßigten Steuersatzes nicht über eine Steuersenkung
für die Branche, sondern über die Vermeidung einer
Steuererhöhung. Bei den Haushaltsbelastungen auf den
staatlichen Ebenen handelt es sich nicht um
Mindereinnahmen. Stattdessen würden die geplanten
Mehreinnahmen nicht kommen, mit denen bisher gerechnet wurde.
Das tut haushaltspolitisch weh, keine Frage, es ist aber
ein gewaltiger Unterschied.
In der jetzigen Situation hoher Inflationsraten birgt
eine solche Steuererhöhung – wir reden hier immerhin über
12 Prozentpunkte – die Gefahr zusätzlicher
Preissteigerungen, verbunden mit empfindlichen
Nachfragerückgängen und zusätzlichen Belastungen für
Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir sprechen hier über eine
Branche, die in besonderem Maße von Preissteigerungen,
gerade im Energie- und Lebensmittelbereich, und von
höheren Löhnen betroffen ist. So waren etwa Brot,
Gemüse und Getreideerzeugnisse im August dieses Jahres
12 bis fast 14 Prozent teurer als noch ein Jahr zuvor und
Gas und Strom zwischen 16 und 18 Prozent. Diese
Zahlen belegen, dass jetzt der falsche Zeitpunkt für die
Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes ist. Dadurch ausgelöste
Preiserhöhungen würden die Verbraucher empfindlich
treffen. Schon heute berichten die Banken, dass rund
40 Prozent ihrer Kunden ihren Konsum nur noch durch
Rückgriff auf die Sparbücher aufrechterhalten können.
Da sind weitere Preiserhöhungen schlichtweg Gift. Es
wäre ein fataler Fehler, wenn der Staat die Preisschraube
weiter nach oben drehen würde. Wir brauchen keine
Preissteigerungen, wir brauchen Absenkungen.
Zudem müssen wir berücksichtigen, dass der
ermäßigte Steuersatz nicht nur Gastronomiebetriebe, sondern
auch Cateringunternehmen, Bäckereien und Metzgereien
betrifft, dass auch Verpflegungsleistungen in Schulen,
Kindertagesstätten, Seniorenresidenzen und in
Krankenhäusern davon betroffen sind. Ein Auslaufen des
Steuersatzes würde zwangsläufig zur Verteuerung der
Leistungen in diesen Bereichen führen. Damit würden wir die
Inflation weiter nach oben treiben. Das müssen wir
verhindern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich
zusammenfassen: Es wäre ein fataler Fehler, in einer wirtschaftlich
angespannten Situation wie jetzt aus fiskalischen und
grundsätzlichen Erwägungen die Steuern im Bereich
Gastronomie und Tourismus wieder zu erhöhen. Wir
brauchen keine Steuererhöhungen, die zu mehr Inflation
führen, sondern Impulse. Dementsprechend bitte ich um
Unterstützung unserer Initiative. – Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Dr. Geue!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben.
1 Anlage 10
Mecklenburg-Vorpommern hat den Antrag, bereits
heute in der Sache zu entscheiden, zurückgezogen.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend –
dem Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik sowie dem Wirtschaftsausschuss zu.
Ich darf Tagesordnungspunkt 13 schließen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates zur Finanzierung
der psychotherapeutischen Weiterbildung –
Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 403/23)
Dazu liegt eine Wortmeldung vor. – Herr Minister
Dr. Philippi, Niedersachsen, Sie haben das Wort.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie
wird man in diesem Land Psychotherapeutin oder
Psychotherapeut? Seit 2019 gelten das neue
Psychotherapeutengesetz und die entsprechende Approbationsordnung.
Danach erfolgt der Abschluss der Ausbildung nach dem
Universitätsstudium durch eine Staatsprüfung, und es
schließt sich eine fünfjährige Weiterbildung an. Diese
Fachweiterbildung stellt die Voraussetzung dafür dar,
sich als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
niederzulassen. Für die neue Weiterbildung geben die
Landespsychotherapeutenkammern die Rahmenbedingungen in
Weiterbildungsordnungen vor.
Die Struktur der Weiterbildung von
Psychotherapierenden in Praxen, Krankenhäusern und Ambulanzen
richtet sich derzeit noch an der bis 2019 vorgesehenen
Ausbildung nach altem Recht aus. Diese bestand aus
einem Psychologiestudium mit klinischem Anteil und
einer in der Regel dreijährigen Ausbildung, an deren
Ende die Staatsprüfung erfolgte. Entsprechend erfolgt
derzeit noch eine Refinanzierung für diese
Ausbildungsstruktur. Eine Finanzierung der Weiterbildung nach
neuem Recht findet sich bisher nicht. Gleichwohl stellt sie
aus fachlicher Sicht die Voraussetzung für genügend
Weiterbildungsplätze und das Gelingen der Umstellung
auf die neue Weiterbildungsordnung dar.
Ohne Weiterbildung wird es keine neuen
niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
geben. Bereits heute stehen Mittel zur Finanzierung der
Psychotherapieausbildung zur Verfügung, die sukzessive
für die Finanzierung der neuen Weiterbildung verwendet
werden können, da diese die frühere Ausbildung nach
und nach ablösen wird. Eine gute fachliche Grundlage für
eine ausreichende Refinanzierung der Weiterbildung
bieten die von der Bundespsychotherapeutenkammer
vorgestellten Vorschläge. So könnten im Austausch mit
den Partnerinnen und Partnern der Selbstverwaltung,
Leistungserbringung und Finanzierung Regelungen
vereinbart werden, die dann im Wege der Rechtsetzung
durch den Bund festgelegt werden könnten.
Mit der heute zur Abstimmung stehenden
Entschließung soll die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert
werden, damit die für die Niederlassung als
Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erforderliche Weiterbildung
auch zukünftig erfolgreich abgesichert werden kann.
Ansonsten werden schlicht und einfach die Plätze fehlen,
um dringend benötigte Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten zu gewinnen. Ich bitte um Ihre
Zustimmung zu dieser Entschließung. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit.
Damit ist die Entschließung gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates „Für ein
Restitutionsgesetz – Umgang mit NS-verfolgungsbedingt
entzogenem Kulturgut normieren“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 420/23)
Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Blume aus Bayern.
Markus Blume (Bayern): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Rückgabe von
NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“
beschäftigt uns seit Jahren und Jahrzehnten. Der Grundsatz ist
ein ganz elementarer: Auf Unrecht muss Recht folgen.
Die Kulturgutverluste durch staatliche
Verfolgungsmaßnahmen während der NS-Unrechtsherrschaft müssen
rechtssicher aufgearbeitet und die Erben entsprechend
entschädigt werden.
Man kann heute sagen: Wir haben hierbei in den
letzten Jahren zum Glück beachtliche Folge erzielt. Über
7 000 Kulturgüter, beispielsweise im Museumsbereich,
sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten restituiert
worden. Wir haben die Provenienzforschung in praktisch
allen Ländern in Deutschland deutlich ausgebaut, und wir
haben inzwischen Prinzipien, auf die wir uns stützen
können: seit 25 Jahren die Washingtoner Prinzipien
sowie die Gemeinsame Erklärung in Deutschland. Es gibt
eine beratende Kommission für die besonders strittigen
Fälle und vieles andere mehr.
Aber eines gibt es immer noch nicht: eine gesetzliche
Regelung, eine normative Regelung. Diese ist überfällig.
Deswegen der zweite Grundsatz: Nicht nur muss auf
Unrecht Recht folgen, sondern es muss auch auf das Soft
Law ein Restitutionsgesetz folgen. Wir brauchen
rechtsverbindliche, transparente, normierte Kriterien, um
Gerechtigkeit walten zu lassen und auch die schwierigen
Fälle rechtssicher lösen zu können.
Die Beratende Kommission hat gerade anlässlich ihres
20-jährigen Bestehens ein beachtliches M
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Industriestandort Deutschland stärken, Produktion klimarelevanter Technologien hochfahren"
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Industriestrompreises
- part_of_vorgang → Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Post (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb mit neuem Sc
- part_of_vorgang → Vierundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2022
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