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Protokoll der 1036. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 29.09.2023 · WP 20 · 1036 · Original ↗

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Protokoll der 1036. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1036 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1036. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. September 2023 I n h a l t : Gedenken an den ehemaligen Präsidenten des Bundesrates und Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Hans-Ulrich Klose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 1. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 320/23) b) Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 – gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 321/23) c) Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 366/23) . . . . . . 249 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 249 Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . 250 Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295*, 295* Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . . 251 2. Elftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 411/23) . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299* 3. Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (Drucksache 412/23, zu Drucksache 412/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91c Absatz 5 sowie Artikel 108 Absatz 5 GG . 299* 4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) (Drucksache 413/23, zu Drucksache 413/23) 264 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299* 5. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (Drucksache 414/23) . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299* 6. Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Drucksache 415/23, zu Drucksache 415/23) 264 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 264 Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 265 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 7. Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Januar 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Deutsche Schule in Belgrad (Drucksache 416/23) . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 299* 8. Gesetz zu dem Protokoll vom 18. Januar 2023 zur Änderung des Abkommens vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen) (Drucksache 417/23) . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299* 9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) (insbesondere Einfügung des neuen § 241a) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz – WissFG) – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 264/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 302* Mario Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 303* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Petra Olschowski (Baden-Württemberg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 11. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 449/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen) . . 267 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 12. Entschließung des Bundesrates „Auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Eingliederungs- und Verwaltungsbudget im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sicherstellen“ – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 292/23) . . . . . . . . 268 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 268 13. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung von Tourismus- und Gastronomiegewerbe sowie Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die dauerhafte Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 394/23) . . . 269 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 304* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 14. Entschließung des Bundesrates zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 403/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 270 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 270 15. Entschließung des Bundesrates „Für ein Restitutionsgesetz – Umgang mit NS- verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut normieren“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 420/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 Markus Blume (Bayern) . . . . . . . . . 270 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 16. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Industriestrompreises – Antrag der Länder Saarland und Bayern – (Drucksache 106/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 272 Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 305*, 306* Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 305* Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 273 17. Entschließung des Bundesrates „Industriestandort Deutschland stärken, Produktion klimarelevanter Technologien hochfahren“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen – (Drucksache 113/23) . . . . . 273 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 273 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 274 18. Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung und Erleichterung bürokratischer Hemmnisse für KMU – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 421/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 307* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 19. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes (Drucksache 360/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 20. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe (Drucksache 361/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 21. Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 362/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 22. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 363/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 23. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 364/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Drucksache 365/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 25. Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) (Drucksache 367/23) . . . . . . . . . . . . 254 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 254 Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 255, 298* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 256 Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 257 Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 297* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 26. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 368/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 27. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 369/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 28. Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND- Freiheitsgesetz – SPRINDFG) (Drucksache 370/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 276 Mario Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 277 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 29. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Drucksache 371/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 30. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (Drucksache 372/23) 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 31. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Deutsch- Schweizerischer Polizeivertrag) (Drucksache 390/23) b) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Drucksache 373/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss zu a) und b): Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 299* 32. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) (Drucksache 374/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 278 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 33. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (Drucksache 375/23) . . 279 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 34. Entwurf eines Bundes- Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) (Drucksache 376/23) . . . . 279 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 279 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 280 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 35. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 377/23) 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 36. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen (Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal – MilPersGleiFoG) (Drucksache 378/23) . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 37. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 379/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 281 Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 38. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 380/23) . . . . . . . . 283 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 39. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 381/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 283 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 284 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 285 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 40. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2024) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 382/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 41. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Drucksache 383/23) . . . . 286 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 286 Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 308* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 42. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 384/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 43. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Drucksache 385/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 44. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (Drucksache 386/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 45. Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 387/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 46. Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Drucksache 388/23) . . . . . . . . . . . . . 259 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 259 Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 260 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 298* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 47. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft (Drucksache 389/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 48. Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG – (Drucksache 336/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 49. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 6. Juli 2023 zur Änderung des Abkommens vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Deutsch-luxemburgisches Steuerabkommen) (Drucksache 404/23) . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 299* 50. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung (Drucksache 405/23) . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 299* 51. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse- und Einsatzzentrums – Suchtstoffe – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 391/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 299* 52. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 816/2006 COM(2023) 224 final; Ratsdok. 8901/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 251/23, zu Drucksache 251/23) . 289 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 289 53. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Integrität von Rating- Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) COM(2023) 314 final; Ratsdok. 10638/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 313/23, zu Drucksache 313/23) 289 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 54. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro COM(2023) 369 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 322/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 290 55. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern COM(2023) 324 final; Ratsdok. 10820/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 335/23, zu Drucksache 335/23) 264 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 56. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2023) 459 final; Ratsdok. 12258/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 343/23, zu Drucksache 343/23) 264 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 57. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener COM(2023) 280 final; Ratsdok. 10108/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 295/23, zu Drucksache 295/23) 290 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 58. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2023 COM(2023) 309 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 323/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 290 59. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 COM(2023) 348 final; Ratsdok. 11657/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 304/23, zu Drucksache 304/23) 290 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 60. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken COM(2023) 402 final; Ratsdok. 11723/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 314/23, zu Drucksache 314/23) 264 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 61. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn (Drucksache 398/23) . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 62. Erste Verordnung zur Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung (Drucksache 330/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 63. Fünfte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (Drucksache 337/23, zu Drucksache 337/23) 291 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 64. Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung (Drucksache 352/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 65. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher und hopfenrechtlicher Bestimmungen (Drucksache 353/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 66. Verordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 354/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 67. Fünfundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 316/23) . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 68. Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung – EStSchlEV) (Drucksache 331/23) . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 69. Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung – UStSchlFestV) (Drucksache 332/23) . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 70. Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften (Drucksache 357/23, zu Drucksache 357/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 71. 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen – 31. BImSchV) (Drucksache 333/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 72. Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein (Drucksache 238/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 73. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) (Drucksache 334/23) . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 74. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für einen Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach § 98 des Strahlenschutzgesetzes (ANoPl- Bund) (Drucksache 393/23 (neu)) . . . . . . . . 292 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 75. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Drucksache 318/23) . . . . . . . . . . . . 292 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 76. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission nach Artikel 163 AEUV (Fondsverwaltung) – ESF+ Ausschuss und technische Arbeitsgruppe ESF+ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 418/23) . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 418/1/23 . . . . . . . . . . . . . 301* 77. Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 44 BAföG i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV – (Drucksache 266/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 266/1/23 . . . . . . . . . . . . . 301* 78. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 459/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 459/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . 301* 79. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 407/23) . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 302* 80. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 470/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 81. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur – Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 466/23) . . . . . 252 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 252 Dr. Manja Schreiner (Berlin) . . . . . . . 253 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Minister Guido Beermann (Brandenburg) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 82. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 472/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 83. Entschließung des Bundesrates „Entlastung der Kommunen bei den Kosten für die Eingliederungshilfe“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 468/23) . . . . . . . . . . 293 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 84. Entschließung des Bundesrates „Keine Kürzung von Bundeshilfen für Konversionskommunen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 469/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 294 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Vizepräsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst B e r l i n : Dr. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde für Wirtschaft und Innovation Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Herbert Reul, Minister des Innern Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Armin Schuster, Staatsminister des Innern Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Christian Kühn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Mario Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen 1036. Sitzung Berlin, den 29. September 2023 Beginn: 09.34 Uhr Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 1036. Sitzung des Bundesrates. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 6. September ist der ehemalige Erste Bürgermeister Hamburgs, Herr Hans-Ulrich Klose, im Alter von 86 Jahren verstorben. Er wurde 1937 in Breslau geboren und engagierte sich als Sozialdemokrat früh in der Hamburger Politik. 1970 wurde er Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, 1973 Innensenator. Im darauffolgenden Jahr wurde er mit nur 37 Jahren zum Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt. In seiner Zeit als Regierungschef des Stadtstaates traf er zukunftweisende Entscheidungen für die Hansestadt und machte sich während seiner knapp achtjährigen Mitgliedschaft im Bundesrat für die Interessen der Länder stark. Im Geschäftsjahr 1979/1980 war er Präsident des Bundesrates. Nach seinem Rücktritt als Erster Bürgermeister wechselte Klose 1983 in den Bundestag, dem er drei Jahrzehnte bis zu seinem Ausscheiden aus der Politik angehörte. In dieser Zeit war Hans-Ulrich Klose unter anderem SPD-Fraktionsvorsitzender und Bundestagsvizepräsident, bevor er sich später außen- und sicherheitspolitischen Themen, insbesondere der transatlantischen Partnerschaft, widmete. 2013 beendete er nach fast fünf Jahrzehnten seine politische Laufbahn. Mit Hans-Ulrich Klose verlieren wir einen klugen, sympathischen und engagierten ehemaligen Ersten Bürgermeister und Abgeordneten des Bundestages. Er wurde als Parlamentarier und Bundespolitiker über die Parteigrenzen hinweg geschätzt. Wir sprechen seiner Familie und seinen Angehörigen unser herzliches Beileid aus. Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Herzlichen Dank! Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 84 Punkten vor. Nach TOP 1 werden die Punkte 81, 25 und 46 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 1 a) bis c): TOP 1a) a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024) (Drucksache 320/23) TOP 1b) b) Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 (Drucksache 321/23) TOP 1c) c) Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 366/23) Hierzu gibt es Wortmeldungen, zunächst von Herrn Bürgermeister Bovenschulte, Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die öffentlichen Haushalte nach Jahren multipler Krisen wieder auf den Pfad des Normalzustandes zu bringen, ist mit enormen Anstrengungen verbunden. Das gilt für die Kommunen und Länder genauso wie für den Bund. Ich möchte betonen, dass ich das Ziel der Konsolidierung, sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmeseite, ausdrücklich teile. Wir müssen auch haushalterisch aus dem Krisenmodus herauskommen. Richtig ist aber auch, dass wir uns noch nicht wieder in einer politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Normallage befinden. Trotz unserer Erfolge bei der Krisenbewältigung in den vergangenen Jahren stehen wir immer noch vor enormen Herausforderungen. Die Inflation ist nach wie vor hoch, gerade bei den Gütern des täglichen Bedarfs, vor allen Dingen bei den Lebensmitteln, also da, wo die Menschen es direkt in ihrer Haushaltskasse spüren und wenig Spielraum zum Sparen besteht. Die Energiepreise sind zwar gegenüber den extremen Spitzen im vergangenen Jahr deutlich gesunken, liegen aber im Vergleich zur Vorkrisenzeit immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Und die wirtschaftlichen Aussichten sind insgesamt mit großen Unsicherheiten belastet. All das hat natürlich enorme Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte: auf den Bundeshaushalt, aber auch auf die Haushalte der Länder und Kommunen. Da ist es sicherlich ein Lichtblick, dass sich der Arbeitsmarkt bisher als relativ robust erweist – wobei man dort aber einerseits eine große regionale Spreizung beobachten kann und andererseits die Herausforderungen der ökologisch-sozialen Transformation gerade auch die abhängig Beschäftigten treffen. Viele fragen sich, ob ihr Arbeitsplatz die Transformation überstehen wird, oder sorgen sich, ob sie selbst, ganz persönlich, die Transformation bestehen können. Wir haben also große Anstrengungen vor uns, um die Menschen zu qualifizieren und sie fit für die Anforderungen der Zukunft zu machen. Es gibt natürlich Sorgen bei denjenigen, die schon jetzt knapp bei Kasse sind, die froh sind, wenn sie am Monatsende über die Runden kommen, die vielleicht erst vor Kurzem auf der Flucht vor Krieg und Elend zu uns gekommen sind und sich nichts sehnlicher wünschen, als sich in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren, um wieder für sich selbst sorgen zu können. Vor diesem Hintergrund finde ich es goldrichtig, dass sich die Bundesregierung – und insbesondere Bundesarbeitsminister Hubertus Heil – dafür entschieden hat, von Einschränkungen individueller Leistungsansprüche bedürftiger Menschen abzusehen. Umso bedauerlicher ist es aber – und das kommt in der Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes zum Ausdruck –, dass es im Zusammenhang mit Mittelkürzungen zu einem Rechtskreiswechsel bei der Betreuung der unter 25-Jährigen kommen soll. Dadurch würden gut etablierte Strukturen, wie sie zum Beispiel mit unseren Jugendberufsagenturen existieren, in ihrer Arbeit schwer beeinträchtigt. Ich füge einschränkend hinzu: Das ist zumindest nach dem vorliegenden Entwurf zu berücksichtigen und zu befürchten. Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn sich die gestrigen Berichte bestätigten und die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen tatsächlich noch einmal überdenken würde. Andernfalls wird sich nämlich der angestrebte Vorrang für Qualifizierung und Weiterbildung in der Praxis schwerlich halten lassen. Diesen Vorrang brauchen wir aber, um angesichts der Herausforderungen der Transformation möglichst vielen Menschen neue Chancen auf langfristige und gute Beschäftigung zu eröffnen. Die vorgesehenen Kürzungsmaßnahmen träfen insbesondere Regionen mit ohnehin schwieriger Arbeitsmarktsituation. Dabei spreche ich nicht nur für das Land Bremen, sondern auch für viele andere Regionen. Es muss verhindert werden, dass ausgerechnet dort die Spielräume für aktive Arbeitsmarktpolitik eingeengt werden. Das betrifft die Angebote zur beruflichen Weiterbildung, die Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung sowie die Beschäftigungsmaßnahmen gleichermaßen. Vielen arbeitsuchenden Menschen würde damit ein schlechteres Betreuungsangebot, ein längeres Verharren in Arbeitslosigkeit sowie eine Verfestigung ihrer individuellen Problemlagen drohen – mit der Folge, dass wir letztlich keinen Euro sparen würden, sondern unter dem Strich sogar mehr ausgeben müssten, um die sozialen Folgen zu bekämpfen. Das wäre dann ein klassisches Eigentor. Es wäre deshalb gut, wenn die Bundesregierung hier einlenken würde und wir feststellen könnten, dass die Kraft der Argumente an dieser wichtigen Stelle zu einer Korrektur der ursprünglichen Pläne geführt hat. Das wäre, wie es gestern hieß, ein gutes Beispiel lernender Politik. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält nun Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut aus Baden-Württemberg. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte zu diesem Punkt meine Position darlegen: Das Haushaltsfinanzierungsgesetz beinhaltet Regelungen, die wir kritisch sehen. Im Kern geht es dabei nicht nur um fiskalische Überlegungen. Vielmehr stehen mit diesem Gesetz auch die realen Zukunftschancen vieler junger Menschen in diesem Land auf dem Spiel. Als Wirtschafts- und Arbeitsministerin weiß ich nicht nur, wie dringend unsere Unternehmen Auszubildende benötigen und Arbeitskräfte suchen, sondern auch, wie wichtig es ist, jungen Menschen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Bei dieser wichtigen Zukunftsaufgabe dürfen wir uns nicht allein von fiskalischen Interessen leiten lassen, sondern müssen auch sachlich und fachlich prüfen, was das Richtige ist. Denn bei allem Verständnis für die notwendigen Sparauflagen darf das Ganze nicht dazu führen, dass wir politisch falsche Weichen stellen. Doch dazu wird das Haushaltsfinanzierungsgesetz führen. Der Bürgergeldbezug junger Menschen bis zum 25. Lebensjahr soll aus den bewährten und funktionierenden Hilfe- und Betreuungssystemen in den Jobcentern herausgelöst werden. Ich betone es noch einmal: Es geht hier um die Zukunftschancen von vielen jungen Menschen in diesem Land, die wir ja dringend benötigen. Genauer gesagt geht es um junge Menschen, die deutlich schlechtere Startbedingungen als viele ihrer Altersgenossen haben. Denn wer in einer Familie aufwächst, die Bürgergeld bekommt, wird früh mit eingeschränkten finanziellen Ressourcen konfrontiert. In vielen dieser Familien kommen zusätzliche soziale Problemlagen wie beispielsweise Verschuldung, Erkrankung eines Elternteils, Suchtverhalten, Obdachlosigkeit, Fluchterfahrung oder Ähnliches hinzu. Oft wurden daher nur wenige bis keine Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt gesammelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuell werden diese Familien aus einer Hand von den Jobcentern betreut. Unsere Jobcenter können das auch sehr gut. Sie verfügen über die notwendigen Erfahrungen und Kompetenzen. Sie haben seit Jahren Netzwerke zu allen wichtigen Partnern geknüpft, Strukturen aufgebaut, Förderprogramme initiiert und Mitarbeitende für die Betreuung junger Menschen speziell geschult. Sie haben vor allem den erfolgreichen familienzentrierten Ansatz für die Beratungspraxis entwickelt, also den Blick aufs Ganze. Die einfache Idee dieses Ansatzes ist, bei Integrationsprozessen nicht nur den Einzelnen zu betrachten, sondern auch das gesamte Umfeld. Gerade bei jungen Menschen, in deren Familie eine Erwerbstätigkeit nicht der Regelfall ist, reicht es nicht aus, nur den einzelnen jungen Menschen zu motivieren. Hier muss die ganze Familie überzeugt werden, wenn sozusagen der Erste neue Wege beschreitet und beispielsweise eine Ausbildung aufnimmt. Die Jobcenter haben den notwendigen Rundumblick, und nur dort laufen alle Informationen der gesamten Familie in einer Hand zusammen. Auch für den Umgang mit schwer erreichbaren jungen Menschen, die beispielsweise selbst obdachlos oder suchtkrank sind, haben die Jobcenter die richtigen Instrumente und Fördermöglichkeiten an der Hand. Wir dürfen nicht vergessen, dass nicht alle jungen Menschen sofort fit für den Ausbildungsmarkt oder den ersten Arbeitsmarkt sind. Für diese jungen Menschen haben wir jenseits der Berufsberatung vielfältige regionale Fördermöglichkeiten, die von den Jobcentern aus gesteuert werden. Diese bewährten Hilfs- und Fördermöglichkeiten sollen jetzt ohne Not und ohne fachlich überzeugende Begründung zerschlagen werden. Das Argument, alle jungen Menschen müssten von der gleichen Organisation betreut werden, überzeugt mich hierbei nicht. Ich wünsche mir zwar, dass alle jungen Menschen in diesem Land die gleichen Startbedingungen mitbringen. Das entspricht aber nicht der Realität. Aus meiner Sicht ist es deshalb sozialpolitisch geboten, junge Menschen mit schwierigen Startbedingungen besonders in den Blick zu nehmen. Und noch ein Punkt ist mir wichtig: Wir wollen künftig gewährleisten, dass junge Menschen am Eingliederungsprozess tatsächlich mitwirken. Wie wollen wir das erreichen, wenn Leistungsgewährung und Eingliederung organisatorisch auseinanderfallen? Gerade die Pandemie hat uns doch aufgezeigt, dass viele junge Menschen wegen der Kontakteinschränkungen, aber auch der fehlenden Verbindlichkeit gar nicht mehr erreicht werden konnten. Ein freiwilliges Angebot ist meiner Ansicht nach hier nicht zielführend. Lassen Sie mich am Ende noch das Fiskalische ansprechen! Hier muss ich mich schon wundern, mit welcher, ich möchte mal sagen, Gelassenheit die Bundesregierung zugunsten des eigenen Haushaltes die Beitragszahler belasten will. Den Beitragszahlern wird eine weitere versicherungsfremde Leistung aufgebürdet. Ich finde, das ist nicht gerecht und auch kurzfristig gedacht. Dadurch schwinden die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit, notwendige Finanzreserven aufzubauen, und die Gefahr steigender Beiträge wächst. Hinzu kommen die finanziellen Folgen für die Sozialsysteme, wenn für diese jungen Menschen keine adäquaten Fördermöglichkeiten und Hilfesysteme mehr vorhanden sind. Wir können es uns nicht leisten, durch einen fehlgeleiteten Zuständigkeitswechsel junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr aus den Augen zu verlieren. Ich wiederhole an dieser Stelle daher meinen dringenden Appell an die Bundesregierung, diese Pläne aufzugeben und den Status quo beizubehalten. Ich habe natürlich die Berichterstattung darüber verfolgt, dass Bewegung in diese Angelegenheit gekommen ist. Aus diesem Grund ist es und war es wichtig, dass wir die Sicht der Länder auf diese Themen klar angesprochen haben und damit vielleicht ein Umdenken herbeiführen konnten. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Frau Ministerin Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein) hat zwei Erklärungen zu Protokoll1 abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Wir beginnen mit den Punkten 1 a) und 1 b), dem Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und dem Finanzplan des Bundes bis 2027. Hierzu liegt Ihnen die Empfehlung des Finanzausschusses vor. Wer für die Stellungnahme ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 1 c), dem Gesetzentwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 5, 6 und 7 der Ausschussempfehlungen. Jetzt bitte das Handzeichen für Ziffer 9 der Ausschussempfehlungen! – Minderheit. 1 Anlagen 1 und 2 Wir kommen zu Ziffer 10. Zunächst das Handzeichen für die darin enthaltenen Buchstaben a, e und f! – Mehrheit. Jetzt das Handzeichen für den Rest von Ziffer 10! – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 11. Zunächst das Handzeichen für Ziffer 11 Buchstabe a! – Minderheit. Nun das Handzeichen für den Rest von Ziffer 11! – Minderheit. Nun noch das Handzeichen für alle nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 81: TOP 81 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur – Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 466/23) Dem Antrag ist Sachsen-Anhalt beigetreten. Hierzu liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr Ministerpräsident Woidke aus Brandenburg! Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 24. März des Jahres 2021 hat das Bundesverfassungsgericht einen klaren Auftrag an alle politischen Ebenen und Verantwortungsebenen in Deutschland formuliert: Wir müssen beim Klimaschutz in allen Bereichen konsequent vorangehen, da sonst die Freiheitsrechte künftiger Generationen verfassungswidrig eingeschränkt werden. – Genau das ist der Auftrag und der Rahmen, in dem wir uns alle bewegen. Wir haben hier einen sehr schlanken Gesetzestext vorgelegt, um die Klimaziele im Verkehrssektor schneller erreichen zu können. Denn gerade im Verkehrsbereich, das wissen Sie alle, werden die Klimaziele derzeit nicht erreicht. Auch deshalb brauchen wir schnell bessere Schienenverbindungen. Hierbei sind wir in Deutschland viel zu langsam, und wir müssen dringend schneller werden. Wenn es 15 bis 20 Jahre braucht, bis ein Stück neue Schiene erstellt ist, und das heute Normalität ist, dann muss man sagen: Das sind mindestens fünf bis zehn Jahre zu viel. Deutschland braucht Tempo auf der Schiene, Deutschland braucht Tempo für die Schiene. Deswegen müssen die Planung und der Ausbau von Schienenverbindungen und Bahnstrecken in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Die Initiative, die wir vorlegen, hat den zugegeben etwas sperrigen Titel „Gesetz zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur“. Die Intention ist aber eine ganz einfache. Sie lautet: Wir liefern hier ein Klimabeschleunigungsgesetz Schiene. Der Gesetzentwurf zielt auf drei Punkte. Erstens. Bei Errichtung eines zweiten Gleises an einer bestehenden Strecke soll in Zukunft auf Variantenprüfung verzichtet und die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, somit eingeschränkt werden. Es macht doch einfach keinen Sinn, zu prüfen, ob dort, wo früher schon mal ein Gleis lag und nun ein zweites Gleis gebaut werden soll, eine Variante ein, zwei oder drei Meter daneben für dieses zweite Gleis die bessere wäre. Das ist einfach widersinnig. Zweitens. Bei Klageverfahren zu Genehmigungen soll das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz zuständig sein und damit der Instanzenweg deutlich verkürzt werden. Wer von Ihnen schon länger in Verantwortung ist, der kennt die Laufzeiten in Verwaltungsgerichtsverfahren, der kennt auch die Laufzeiten in Oberverwaltungsgerichtsverfahren. Und dann noch das Bundesverwaltungsgericht dazu! Allein das kann schon Verzögerungen von über zehn Jahren bedeuten. Es gibt natürlich auch Kritiker, die sagen, dieser Weg der Einschränkung der Instanzen könnte verfassungswidrig sein. Dem kann ich entgegenhalten, dass es genau diesen Weg schon einmal in Deutschland gegeben hat, als Eile geboten war, nämlich im Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16. Dezember 1991. Dieser Verfahrensweg war damals schon Teil des Gesetzes. Er hat dazu geführt, dass der größte Teil der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit in Rekordzeit – zumindest im deutschen Vergleich – realisiert werden konnte. Und es gibt noch etwas: Damals gab es eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Ich glaube, das war im Jahr 1994. Das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt: Aufgrund des großen Nachholbedarfs in der ostdeutschen Infrastruktur ist das Gesetz nicht verfassungswidrig. Es hat diesen Gesetzestext also bestätigt. Nun stellen Sie sich mal vor, was das Verfassungsgericht uns bei einer Klage gegen einen schnelleren Schienenausbau sagen würde vor dem Hintergrund des gerade eben von mir zitierten Beschlusses aus dem Jahre 2021! Es gibt noch einen dritten Punkt: Alle Vorhaben im Bereich der Schieneninfrastruktur sollen im besonderen öffentlichen Interesse sein. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass alles, was im Bundesverkehrswegeplan steht, im besonderen öffentlichen Interesse sein soll. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, reicht nicht aus. Wenn Sie einmal Berlin-Brandenburg nehmen: Beispielsweise werden zerstörte Schienenverbindungen von Berlin nach Brandenburg im S-Bahn-Bereich oder auch geplante Schienenverbindungen im U-Bahn-Bereich von diesen Bundesverkehrswegeplänen im Normalfall nicht tangiert und profitieren damit auch nicht von der Verfahrensbeschleunigung. Es ist für mich wenig nachvollziehbar, dass solche Schienenprojekte nicht gleichbehandelt werden sollten. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen Regelungen die Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht nur um ein halbes Jahr von heute im Schnitt 20 auf 19,5 Jahre verkürzen können, sondern hiermit auch einen großen Schritt gehen, wenn der Deutsche Bundestag dem zustimmt, und dann wirklich über fünf bis zehn oder vielleicht noch mehr Jahre Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und damit Realisierungsbeschleunigung reden. Das ist dringend notwendig, und ich glaube, dass die Bundesregierung das gleiche Ziel verfolgt – denn mit dem Deutschlandpakt wurde es formuliert –: Deutschland schneller, moderner und sicherer zu gestalten. Ich sehe den Gesetzestext, den wir hier vorgelegt haben, als Beitrag dazu. Damit kommen wir der Aufforderung der Bundesregierung nach, dass wir von der Länderseite fundierte eigene Vorschläge machen können und sollten. Dieser Bitte kommen wir heute mit dieser Entscheidung nach. Was wir in Deutschland brauchen, ist Mut. Was wir brauchen, ist Mut, zu machen und uns nicht zu sehr auf Bedenken zu konzentrieren und zu sagen: Das haben wir schon immer so gemacht, und das ist alles schwierig. – Ja, vieles ist schwierig. Aber wir leben in einer Zeit, die besondere Dynamik braucht, nicht nur, aber auch wegen der Erfordernisse des Klimaschutzes. Im Übrigen enttäuscht jedes Verfahren, das sich über fünf, zehn oder fünfzehn Jahre hinzieht, mindestens die Erwartungshaltung bei den Menschen im Land. Wenn sie dann in den Regionen darauf warten, dass die Bahnverbindungen endlich besser werden, haben sie gegebenenfalls auch Zweifel an den demokratischen Verfahren in unserem Land. Reden allein reicht nicht. Das Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene ist eine Klimaschutzmaßnahme, die uns helfen wird, die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Es kann im Übrigen auch eine Blaupause für andere Bereiche sein, in denen wir auch dringend Beschleunigung brauchen. – Herzlichen Dank! (Beifall Dr. Reiner Haseloff [Sachsen-Anhalt]) Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Senatorin Schreiner aus Berlin. Dr. Manja Schreiner (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im März 2021 hieß es in einem viel beachteten Text – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten.“ Zugegeben, es ist etwas nüchtern formuliert, aber das bedeutet nichts anderes als: Wenn jetzt nicht gehandelt wird, bleibt von unserer Freiheit in Zukunft nicht mehr viel übrig. Das sagte in diesem Fall nicht Greta Thunberg. Das Zitat stammt vom Bundesverfassungsgericht. Die Richterinnen und Richter haben klargemacht: Klimaschutz ist Freiheitsschutz. Insofern haben alle staatlichen Stellen bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des Klimaschutzgesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Für die Verkehrspolitik bedeutet das: Bund, Länder und Kommunen müssen gerade in der Verkehrspolitik deutliche Anreize schaffen, denn im Verkehrsbereich verfehlen wir die Klimaschutzziele deutlich. Es müssen klare Anreize geschaffen werden, damit die Menschen klimaschonende Verkehrsmittel nutzen. Es müssen klare Anreize geschaffen werden, damit die Bahn attraktiver wird, damit der Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagert wird, sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr. Das bedeutet vor allem eins: Es braucht einen raschen Ausbau der Schieneninfrastruktur. Das ist derzeit leider nicht möglich. Zahlreiche Hemmnisse bei der Planung und Genehmigung von Schieneninfrastruktur stehen einem raschen Ausbau entgegen. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern über zehn Jahre. Gründe dafür sind die hohen Anforderungen, die Komplexität, die hohe Regulierungsdichte, unter anderem auch im Umweltrecht, und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen. Diese Situation wird dem verkehrspolitischen Handlungsdruck beim Klimaschutz nicht gerecht. Wir als Land Berlin erkennen die zahlreichen Maßnahmen der letzten Jahre im Bereich der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung an. Wir unterstützen auch das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung zur Genehmigungsbeschleunigung. Es ist gut, wenn künftig bei rechtlichen Abwägungen die Realisierung von ausgewählten Schienenwegen im überragenden öffentlichen Interesse ist. Klar ist aber auch: Die Maßnahmen des Bundes reichen nicht aus. Im Sinne des Bundesverfassungsgerichts bedarf es größtmöglicher Anstrengungen und außergewöhnlicher Regelungen, um die Emissionen im Verkehr zu senken. Daher legen wir heute als antragstellende Länder einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir den Ausbau der Schieneninfrastruktur deutlich beschleunigen können, indem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ausbau geschaffen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es bei der Erweiterung einer vorhandenen Strecke um ein weiteres Gleis nicht mehr im Ermessen einer Behörde steht, ob eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt oder nicht. Vielmehr werden den Behörden verbindliche Vorgaben gemacht, sodass bei der Errichtung eines zweiten Gleises entlang einer vorhandenen Strecke die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen kann. Damit können wir erheblich Zeit sparen. Außerdem ist es aktuell so, dass es bei der Errichtung eines zweiten Gleises entlang der vorhandenen Strecke eine Planfeststellungs- und Genehmigungspflicht gibt und eine Alternativenprüfung stattfinden muss. Um den Ausbau zu beschleunigen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei diesen Vorhaben auf eine Planfeststellung und Genehmigung zu verzichten ist. Außerdem sieht er die Verkürzung des Instanzenzuges vor, wenn es zu Klagen vor Gericht kommt. Für einen befristeten Zeitraum von fünf Jahren soll das Bundesverwaltungsgericht hier im ersten und letzten Instanzenzug über sämtliche Streitigkeiten entscheiden. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges grundsätzlich im überragenden öffentlichen Interesse im Sinne des Klimaschutzes und der Daseinsvorsorge liegt. Das ist für die Güterabwägung entscheidend. Der Bau und die Änderung von Schieneninfrastruktur wären damit grundsätzlich ein vorrangiger Belang. Dies alles zusammengenommen – die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung reduzieren, auf alternative Prüfungen verzichten, ein verkürzter Instanzenzug und ein überragendes öffentliches Interesse im Sinne des Klimaschutzes und der Daseinsvorsorge –, das sind die Stellschrauben, auf die es ankommt, um den Ausbau der Schieneninfrastruktur zu beschleunigen. Eingangs habe ich den Satz des Bundesverfassungsgerichts aus dem vorvergangenen Jahr zitiert: „Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten.“ Das sind nur zwölf Wörter. Aber wenn wir diese zwölf Wörter ernst nehmen, dann bedeutet das: Wir müssen die rechtlichen Vorgaben ändern und damit den Ausbau der Schieneninfrastruktur in Deutschland beschleunigen. Ich danke der Ministerpräsidentenkonferenz Ost für diese tolle Initiative und den beigetretenen Ländern Sachsen und Sachsen- Anhalt. Ich bitte in diesem Sinne um Zustimmung und danke schon jetzt allen Ländern, die sich dem anschließen. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht stattgefunden. Es ist jedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit. Dann kommen wir zur Sachentscheidung. Zur Abstimmung liegt Ihnen ein Landesantrag vor. Wer ist dafür? – Mehrheit. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dafür ist, den Gesetzentwurf nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Guido Beermann (Brandenburg) zum Beauftragten für die Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25: TOP 25 Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) (Drucksache 367/23) Hierzu gibt es Wortmeldungen. – Zunächst Herr Ministerpräsident Haseloff, Sachsen-Anhalt! Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir mit dem Entwurf des Cannabisgesetzes eines der umstrittensten Vorhaben der letzten Jahre. Ich frage mich: Haben wir in unserem Land keine anderen Probleme? Ich denke an den Ukraine-Krieg. Führende Wirtschaftsinstitute sehen Deutschland 2023 tief in der Rezession. Unsere energieintensiven Betriebe sind mit existenziellen Problemen konfrontiert. Wir stehen vor einem Umbau unserer Krankenhauslandschaft. Es gibt einen Medikamentenmangel. – Und wir diskutieren über die Legalisierung von Cannabis. Das ist nur schwer zu vermitteln. Zum Thema selbst sage ich ganz klar: Ich halte die Legalisierung von Cannabis für einen großen Fehler und lehne sie ab. Mich beruhigt auch die Begleitkampagne des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Stichwort „Cannabis. Legal, aber …“ nicht, in hippem Pink und mit einem kleinen Hanfblättchen daherkommend. Um substanzielle Informationen zu den Risiken des Cannabiskonsums zu erhalten, muss man sich erst auf die inhaltliche Ebene beziehungsweise zum Internetauftritt cannabispraevention.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchklicken. Wenn ich an meine Enkel denke, bezweifle ich, dass sich junge Menschen von solchen eher rational abgefassten Internetseiten angesprochen fühlen. Das funktioniert weder bei Alkohol noch bei Tabak, und es wird auch nicht bei Cannabis funktionieren. Ich teile die Position des Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der sich im Zusammenhang mit der Vorstellung des europäischen Drogenberichts im Juni 2023 geäußert hat. Nach seiner Einschätzung wird Cannabis schon jetzt von allen illegalen Drogen am häufigsten konsumiert, auch von Jugendlichen. Aber weder Gras noch andere Drogen wie Alkohol und Tabak gehören in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Das Fazit des Bundesdrogenbeauftragten lautet daher auch: Nicht alles, was erlaubt ist, ist gesund. Umso weniger kann ich seine Schlussfolgerung nachvollziehen, dass wir den Konsum von Cannabis entkriminalisieren müssten, um endlich den Gesundheitsschutz und die Prävention zu verbessern. Es gibt keinen Kausalzusammenhang, wonach Prävention und Gesundheitsschutz durch die Entkriminalisierung einer Droge besser funktionieren; sonst hätten wir keine Probleme bei legalen Drogen wie Tabak oder Alkohol. Politik lässt sich im besten Fall von medizinischer Expertise leiten. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf wurde das offenbar vernachlässigt. Denn sonst hätte die Bundesregierung die Warnungen medizinischer Fachgesellschaften wie zum Beispiel aus der Kinder- und Jugendmedizin, der Psychiatrie und des diesjährigen Deutschen Ärztetages ernster genommen und sich folgende Fragen gestellt: Weshalb soll Cannabis schon für Erwachsene ab 18 Jahren legalisiert werden, wenn die Gehirnreifung erst mit etwa 25 Jahren abgeschlossen ist? Wozu muss ein Mensch eine Menge von 25 Gramm Cannabis bei sich haben dürfen, obwohl die gesundheitsschädlichen Wirkungen dieser Droge bekannt sind? Wer garantiert, dass der zulässige THC-Wert von maximal 10 Prozent eingehalten wird? Starke Bedenken gegen den Gesetzentwurf hat im Übrigen auch die Stabsstelle Krebsprävention: Das Cannabisrauchen habe ein großes Potenzial, die Bemühungen der Tabakprävention zu untergraben und die Erfolge der vergangenen Jahre zunichtezumachen. Durch eine Legalisierung von Cannabis werden junge Menschen nicht etwa vor Drogenkonsum geschützt, sondern eher an Drogen herangeführt. Schon heute liegt unter den Konsumenten von Cannabis der Anteil derjenigen, die diese Droge täglich konsumieren, bei über 17 Prozent. Ich beziehe mich hier auf aktuelle Zahlen aus dem Suchtsurvey ESA 2021. Ich befürchte, dass mit der Legalisierung der Konsum weiter ansteigen wird. Die hochkomplexen Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz dürften kaum das Problem eines regelmäßigen, hohen Cannabiskonsums oder eines zu frühen Einstiegs beseitigen. Zudem sind die Vorgaben nicht praxistauglich. Wo soll zum Beispiel das qualifizierte Personal herkommen, das mit auffällig gewordenen Minderjährigen die vorgesehenen Maßnahmen der Frühintervention durchführt? Eine solche zusätzliche Pflichtaufgabe für die Kommunen erfordert zusätzliches Personal und entsprechende Mittel. Diese kann man nicht von jetzt auf gleich aus dem Boden stampfen. Wenn künftig noch mehr Menschen mit Cannabis angetroffen werden, muss die Polizei ermitteln, ob diese Menschen mit einer zulässigen Menge Cannabis aus einer legalen Quelle unterwegs sind und der nach dem Alter differenzierte THC- Höchstgehalt nicht überschritten ist. Wie ist ohne großen Aufwand zu beweisen, ob das Cannabis in der Jackentasche aus Eigenanbau stammt oder vom Schwarzmarkt im Park nebenan? Das geplante Cannabisgesetz beinhaltet viele Regeln, Maßnahmen und Beschränkungen. All das müssen die Behörden vor Ort umsetzen, kontrollieren. Polizei, Justiz und Kommunen werden mit einer Legalisierung nicht weniger belastet, wie von Bundesgesundheitsminister Lauterbach erhofft. Im Gegenteil: Es wird mehr Bürokratie geben. Zusammengefasst heißt das: Dieses Gesetz ist falsch und seiner Amtsausführung nach eine einzige Katastrophe. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält jetzt Frau Ministerin Sütterlin- Waack aus Schleswig-Holstein. Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema „Legalisierung von Cannabis“ wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Vielleicht nähern wir uns der Sache mal über den Koalitionsvertrag des Bundes. Dort heißt es: Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Davon ist im Gesetzentwurf, um es ganz deutlich zu sagen, ziemlich wenig übrig geblieben. Der Weg, den die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf beschreiten will, führt in die entgegengesetzte Richtung: weniger Jugendschutz, keine ausreichende Prävention, mehr organisierte Kriminalität, größerer illegaler Rauschmittelmarkt. Ärztinnen und Ärzte warnen, die Polizei warnt, die Justiz warnt – und sie werden bis jetzt nicht gehört. Als Innenministerin in Schleswig-Holstein nehme ich insbesondere die Einschätzung der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden aufmerksam wahr. Die dort vorherrschende ablehnende Haltung zu einer Legalisierung des Umgangs mit dem Rauschmittel Cannabis kommt nicht von ungefähr. Sie begründet sich aus den Erfahrungen im Umgang mit Menschen, die ihre Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit durch den Konsum von Drogen kurzfristig oder dauerhaft eingebüßt haben. Zum Gesetzentwurf im Einzelnen. Dieser zeichnet sich vornehmlich durch erhebliche Lücken hinsichtlich der Bekämpfung der Schwerkriminalität und der Strafbarkeit aus. Noch dazu werden Strafrahmen deutlich abgesenkt. So wird man den illegalen Handel nicht zurückdrängen. Besonders erschreckend ist: Zu den betroffenen Straftatbeständen gehören auch diejenigen, die die Abgabe von Cannabis an Minderjährige regeln. So wäre die unerlaubte Abgabe von Cannabis von über 21-Jährigen an Jugendliche kein Verbrechenstatbestand mehr. In der Praxis bedeutet das: Statt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr wird man regelmäßig mit einer Geldstrafe herauskommen. Ist das wirklich der richtige Weg, um, wie es im Koalitionsvertrag heißt, den Jugendschutz zu gewährleisten? Im Ergebnis wird der abschreckende Effekt der bisherigen Strafvorschriften leichtfertig aus der Hand gegeben und damit weniger Jugendschutz – statt mehr – in Kauf genommen. Der Besitz von illegal erworbenem Cannabis wäre zudem straffrei. Gerade illegal erworbenes Cannabis bringt aber erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich. Man weiß nie, welche Stoffe noch beigemischt werden. Und es kommt noch schlimmer: Sogar wer eine Schusswaffe beim Umgang mit Cannabis mit sich führt, wird künftig nur noch mit einem Jahr statt fünf Jahren Mindeststrafe bestraft. Der vorgelegte Gesetzentwurf gewährleistet seinen Schutzzweck trotz Detailregelungen nicht und muss an den genannten Stellen angepasst werden. Mit dem Cannabisgesetz ist eine stärkere Verbreitung von Cannabis in unserer Gesellschaft wahrscheinlich. Dies wird sich auf das Gesundheitssystem auswirken, dies wird sich auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken, und es wird sich auf Kinder und Jugendliche auswirken. Der Gesetzentwurf sieht auch eine weitreichende Zuständigkeit der Länder bei der Überwachung und behördlichen Kontrolle sowie eine erweiterte Suchtprävention durch die Länder vor. Der Aufwand für diese Aufgaben wird nicht ohne zusätzliches Personal zu leisten sein. Den Ländern werden gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben sowie umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben, insbesondere bei den sogenannten Anbauvereinigungen, zugewiesen. Der tatsächliche Erfüllungsaufwand dieser Aufgaben wird von der Bundesregierung verkannt. Tatsächlich sind erhebliche personelle Aufwände realistisch. Das Land Schleswig-Holstein erwartet vor diesem Hintergrund sowohl für Überwachung als auch für die Suchtprävention eine finanzielle Kompensation durch den Bund. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält nun Herr Staatsminister Herrmann aus Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich mit dem Cannabisgesetz der Bundesregierung beschäftigt, dann spürt man: Dieses Gesetz ist falsch. Es ist in der Sache falsch, es ist nicht administrierbar, und man spürt auch, dass die Bundesregierung selbst sich damit schwertut. Auf der einen Seite haben wir den Koalitionsvertrag, der zitiert wurde und in dem drinsteht, dass man langjährigen politischen Forderungen nachkommen will. Weil man Forderungen bestimmter Pressure-Groups, Lobbygruppen und derjenigen, die unbedingt die Cannabisfreigabe wollen, nachkommen will, schreibt man es in den Koalitionsvertrag rein. Gleichzeitig stellt man aber fest, dass der Bundesgesundheitsminister und andere Gesundheitspolitiker darauf hinweisen: So einfach geht es nicht. Es ist gefährlich. Da wird eine Büchse der Pandora aufgemacht, was für Kinder und Jugendliche eine echte Bedrohung ist. Das sind die widerstreitenden Interessen. Aber statt zu dem Ergebnis zu kommen: „Es ist einfach falsch, dieses Gesetz zu machen, und deshalb machen wir es nicht“, macht man ein Gesetz, das nicht administrierbar ist, bei dem kein Mensch durchblickt, bei dem absurdeste Konstruktionen gefunden werden, um einen Interessenausgleich herzustellen zwischen dem politischen Willen, Cannabis freizugeben, auf der einen Seite und den klaren Warnungen der Innenpolitiker und der Gesundheitspolitiker auf der anderen Seite, denen man auch gerecht werden möchte. Deshalb ist das ganze Gesetz von vornherein missglückt, und es kann nicht gut werden. Wir werden auch in der Praxis erleben, dass dieses Gesetz nicht gut ist. Es beginnt damit, dass Cannabis einfach gefährlich ist. Es kann süchtig machen, der Konsum geht nachweislich mit gesundheitlichen Risiken einher und ist besonders gefährlich – meine Kollegen haben das bereits ausgeführt – für Kinder und Jugendliche. Schon gelegentlicher Cannabiskonsum im Jugendalter erhöht das Risiko für psychische Erkrankungen wie Angststörungen und Psychosen. Ich zitiere den Bundesgesundheitsminister selbst: „Cannabiskonsum ist für Jugendliche und insbesondere für Kinder keine Kleinigkeit und kann ein Leben zerstören, bevor es richtig angefangen hat.“ Das sagt eigentlich schon alles aus und bedeutet: Gegen alle Vernunft soll eine bekanntermaßen gefährliche Droge als Genussmittel verharmlost werden. Die Bundesregierung ignoriert alle Warnungen von Medizinern und Psychiatern. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde zum Beispiel, die größte medizinischwissenschaftliche Fachgesellschaft für psychische Gesundheit in Deutschland, warnt eindringlich vor den erheblichen gesundheitlichen und auch sozialen Risiken. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Prävention sowie zum Jugendschutz sind vor dem Hintergrund dieser Warnungen einfach unzureichend. Ich kann nur an den Slogan „Folgt der Wissenschaft!“ erinnern. Wenn Expertinnen und Experten, die sich sehr intensiv mit der Psyche von Jugendlichen und den Auswirkungen der in Cannabis enthaltenen Substanzen beschäftigen, davor warnen, dann kann man das nicht einfach durchdrücken, weil man es ideologisch will und bestimmten Wählergruppen immer schon versprochen hat. Wir teilen diese kritische Haltung der Fachverbände ausdrücklich. An dieser Stelle natürlich auch der Hinweis auf die damit verbundene Kriminalität. Das Signal, das der Staat durch die Legalisierung aussendet, ist verheerend. Die Hemmschwelle, sich Cannabis zu besorgen, wird deutlich sinken, wenn der Besitz von 25 Gramm straffrei wird. Das ist ein völlig falsches Signal. Wir wissen: Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, dann wird die Menge an in Deutschland verfügbarem Cannabis sprunghaft ansteigen. Die vorgesehenen Regelungen zu den Verbotszonen in der Öffentlichkeit sind lückenhaft und nicht wirklich realistisch. Jeder, der sich vorstellt, wie das alles praktisch gehen soll, merkt: Das ist ein administratives Feigenblatt, das geschaffen wird, um die eigentlichen Probleme zu verdecken. Es ist ja auch nicht so, dass das alles nicht schon einmal vorgelebt und praktiziert worden wäre. Wir haben das perfekte Beispiel der Niederlande, wo jeder von dort uns sagt: Macht nicht dieselben Fehler wie wir! – Die dortigen Experimente des lockeren Umgangs mit Cannabis sind krachend gescheitert. Die Niederlande sind dank der liberalen Drogenpolitik zur Drehscheibe für Drogen für das gesamte europäische Festland geworden. Die Drogenmafia ist dort nicht schwächer geworden, sondern im Gegenteil so stark wie noch nie. Jedes Jahr werden in den Niederlanden über 6 000 illegale Plantagen entdeckt, organisierte Kriminalität boomt und lässt sich nicht mehr zügeln und in der Folge natürlich dann auch alle anderen Kriminalitätserscheinungen. Die Innenpolitikerinnen und Innenpolitiker wissen, wie die Zusammenhänge sind und wie sich das Ganze strukturell aufbauscht bis hin zu organisierter Kriminalität. Deshalb sagt ja auch einer der führenden Regierungsberater in den Niederlanden, dass die Niederlande auf dem Weg sind, das Kolumbien Europas zu werden. Das wollen wir doch für Deutschland nicht auch. Alles in allem also ein Gesetz, das vom Grundgedanken her falsch ist, das ein administratives Bürokratiemonster schaffen wird. Da braucht dann auch wirklich niemand mehr von Entbürokratisierung zu sprechen, wenn ich mir mal praktisch vorstelle, wie Polizisten vor Ort Menge und Konzentration von Inhaltsstoffen in Cannabisproben feststellen sollen et cetera. All das ist in diesem Gesetz angelegt, führt zu einer totalen Überlastung von Behörden, zu einem Bürokratiemonster. Deshalb ist es abzulehnen. Dieses Gesetz wird – und ich befürchte, dass es so kommen wird – Kontrollverlust mit Ansage bringen. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab, und wir rufen zum Schulterschluss aller Länder auf, um dieses Gesetz zu stoppen. Es wird keine gute Entwicklung nehmen. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Wir haben jetzt noch eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Schuster aus Sachsen. Armin Schuster (Sachsen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit einen Regierungsbesuch in den Niederlanden. Cannabisfreigabe war natürlich kein Thema. Trotzdem sagte der Ministerpräsident unseren Ministerpräsidenten: Lassen Sie es! Sie werden es nicht in den Griff kriegen. Der größte Fehler, den wir gemacht haben, war, dass wir damit angefangen haben. – Insofern, meine Damen und Herren, sendet der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung gleich mehrere Signale in die völlig falsche Richtung. Er verharmlost eine gefährliche Droge, macht sie übrigens schon über diesen parlamentarischen Prozess, den wir gerade erleben, hoffähig und schafft für neue Konsumenten, für Menschen, die bisher gar nicht konsumieren, Anreize. Er unterläuft das Betäubungsmittelgesetz, das übrigens klar und kurz ist. Es wird stattdessen ein neues hochüberladenes bürokratisches Gesetz geschaffen. Die Empfehlungen der Ausschüsse haben bereits auf die Schwachstellen des Entwurfs hingewiesen. Das Gesetz will Kinder und Jugendliche schützen, tatsächlich aber gefährdet es sie. Der frühe und regelmäßige Cannabiskonsum schadet nachweislich der Gesundheit, insbesondere junger Menschen, macht sie eher süchtig und beeinträchtigt vor allen Dingen die Bildungschancen. Gegen all diese Risiken, die die Bundesregierung ja sieht, verspricht sie eine gewaltige Präventionskampagne – seit Monaten. Ich sehe sie aber nicht. Ich habe den Verdacht, dass diese Freigabe, diese Legalisierung ohne irgendeine Präventionskampagne passieren wird. Wer glaubt, die Kommunen würden das auffangen, sitzt im falschen Boot. Wir wissen nicht, woher Herr Lauterbach dieses Geld nehmen will. Wir haben im Haushalt geschaut: Wir sehen keine Finanzmittel für eine solche Präventionskampagne. Deshalb muss man am Ende sagen: Wann und wie das startet, ist völlig unklar. Die Bundesregierung will Justiz und Polizei entlasten. In der Tat macht sie aber das Gegenteil. Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, warum wir im Vergleich zu Holland gleich die fünffache Abgabemenge vorsehen, muss die Polizei den Besitz von 25 Gramm und den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen pro Erwachsenem in Wohnungen kontrollieren. Wie geht das? Sie ahnen, wo das endet. Wie sollen wir bei Stichproben durch die Polizei feststellen lassen, ob das legal oder illegal erworben ist? Und wie sollen wir Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen kontrollieren? Wenn Sie an die Social Clubs denken – ich denke da immer an „Buena Vista Social Club“; das hört sich so harmlos an, ist es aber nicht –: Wer kontrolliert denn das Verbot dieser Social Clubs im Umkreis von 200 Metern um Schulen? Das Gesetz wird sich massiv auf die Verkehrssicherheit auswirken. Cannabisfreigabe, Anhebung Grenzwert, THC-Konzentration – wir wissen nicht mal, wie lange man es im Körper nachweisen kann. Wann es konsumiert wurde, weiß nur der Autofahrer sicher. Wie gehen wir damit um, wenn der das Zeug nach fünf Tagen immer noch nachweisbar in sich hat? Meine Damen und Herren, alles offene Fragen. Der Gesetzentwurf will den Schwarzmarkt eindämmen. Aus unserer Sicht gibt er ihm einen gewaltigen Auftrieb. Beispiel: Minderjährige oder Konsumenten, die sich diese legalen Produkte in Apotheken gar nicht leisten können. Die Vorstellung, eine deutsche Apotheke sei da billig – vielleicht für unsereins, aber nicht für die Hauptkonsumenten –, ist wirr. Deshalb wird das Gesetz dafür sorgen, dass verstärkt auf dem Schwarzmarkt gekauft wird. Meine Damen und Herren, die Vorstellung der Bundesregierung, dass man den Preiskampf gegen Drogenkartelle gewinnen kann, kann man nur haben, wenn man das Zeug vorher schon selbst genommen hat. Der Freistaat Sachsen wird wie Brandenburg und alle Grenzbundesländer ein Zusatzproblem bekommen. Denken Sie mal daran, wie viel Tourismus aus Tschechien, Polen, Österreich wir künftig haben werden. Die kommen, um bei uns zu erwerben. Das wünschen wir uns nicht, meine Damen und Herren. Der Markt für Cannabis wird dramatisch zulegen. Der Glaube der Bundesregierung, das würde ausschließlich im Legalen stattfinden, man würde die grauen Märkte eindämmen, ist bestenfalls naiv. Sie werden einen dritten Markt schaffen, nämlich den, wenn 18-Jährige legal erwerben und an 16-Jährige verdealen, was Sie vorher nie geglaubt haben. Das ist der dritte graue Markt, den Sie schaffen. Deshalb stimmen wir aus Sachsen diesem Gesetzentwurf kraftvoll nicht zu. Eine Bitte habe ich an die Bundesregierung, falls sie sich nicht eines Besseren belehren lässt: Wir brauchen angesichts dieser bürokratischen Regeln viel mehr Zeit, um uns vorzubereiten mit Strukturen et cetera. Bitte denken Sie daran, wenn Sie über die Inkraftsetzung reden! Harter Schnitt: Genusscannabis zu legalisieren, ist ein Fehler, aber die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis zu verbessern, das sollten Sie sich bitte anschauen. Wir haben in Deutschland im Jahr 2022 14,8 Tonnen verbraucht und davon nur 2,6 Tonnen selbst produziert. Den Rest importiert unser Land, obwohl wir die Produktionskapazitäten hätten, obwohl wir das in dieser Qualität selbst erzeugen könnten. Ich möchte hier für unseren Vorschlag werben, dass wir die Produktion und Abgabe, die in Deutschland noch sehr stark reglementiert ist, viel stärker an uns ziehen. Unsere Produzenten könnten dieselbe Menge in derselben oder besserer Qualität liefern. Wir verstehen nicht, warum Medizinalcannabis zu 90 Prozent aus dem Rest der Welt importiert wird, obwohl unsere Firmen das auch herstellen könnten. Übrigens sieht die Bundesregierung daran, dass im Freistaat Sachsen durchaus eine gewisse Flexibilität vorhanden ist, mit Cannabis die richtigen Dinge zu tun. Für unsere Patientinnen und Patienten hielte ich das für sehr richtig. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Staatsministerin Binz (Rheinland-Pfalz) und von Frau Ministerin Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein). Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Wir beginnen mit dem Landesantrag. Wer stimmt diesem zu? – Minderheit. Nun zu den Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. 1 Anlagen 3 und 4 Ziffer 6 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Bitte zunächst Ihr Handzeichen für den Buchstaben a! – Minderheit. Wer stimmt der Ziffer 6 im Übrigen zu? – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9 soll ebenfalls nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Wer stimmt für den Buchstaben a? – Minderheit. Buchstabe d! – Minderheit. Buchstabe e! – Minderheit. Zu Buchstabe f. Hier zunächst Ihr Handzeichen für den ersten Absatz! – Minderheit. Wer stimmt für den zweiten Absatz in Buchstabe f? – Minderheit. Wer stimmt Buchstabe i zu? – Minderheit. Nun zu Buchstabe k. Dieser soll nach Sätzen getrennt abgestimmt werden. Bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 1 und 2! – Minderheit. Damit entfällt eine Abstimmung über den Satz 3. Zu Buchstabe n. Wer stimmt zu? – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für die Ziffer 9 im Übrigen! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 26! – Minderheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Minderheit. Ziffer 30! – Mehrheit. Ziffer 31 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Wer stimmt für den Buchstaben a? – Mehrheit. Wer stimmt Buchstabe b zu? – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 34! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 35. Ziffer 37! – Minderheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Ziffer 45! – Mehrheit. Ziffer 46! – Mehrheit. Ziffer 39! – Minderheit. Ziffer 40! – Mehrheit. Ziffer 41! – Mehrheit. Ziffer 42! – Mehrheit. Ziffer 43! – Mehrheit. Ziffer 44! – Mehrheit. Ziffer 47! – Mehrheit. Ziffer 51! – Mehrheit. Ziffer 52! – Mehrheit. Ziffer 56! – Mehrheit. In Ziffer 60 sollen die Sätze 1 und 2 getrennt abgestimmt werden. Bitte Ihr Handzeichen für den Satz 1! – Mehrheit. Wer stimmt für den Satz 2? – Mehrheit. Ziffer 61! – Minderheit. Ziffer 62! – Mehrheit. Ziffer 63! – Minderheit. Ziffer 67! – Minderheit. Ziffer 69! – Mehrheit. Ziffer 70! – Mehrheit. Ziffer 71! – Mehrheit. Ziffer 72! – Mehrheit. Ziffer 73! – Mehrheit. Ziffer 74! – Minderheit. Ziffer 76! – Mehrheit. Ziffer 77! – Mehrheit. Ziffer 78! – Minderheit. Ziffer 79! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 46: TOP 46 Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Drucksache 388/23) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr Ministerpräsident Woidke aus Brandenburg! Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Auswirkungen des Klimawandels sind unübersehbar. Ich kann das ganz besonders für mein Bundesland bestätigen, denn mittlerweile haben wir fast jedes Jahr ausgedehnte Waldbrände und lange Dürrezeiten in den Sommern. Auch Deutschlands Abhängigkeit von Energielieferungen aus dem Ausland und von vielen Umständen, die wir selbst nicht in der Hand haben, ist uns allen spätestens seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine überdeutlich vor Augen geführt worden. Wir müssen dringend unabhängiger werden, wir müssen dringend handeln. Die Gesetze, die inmitten dieser komplexen Entwicklungen verabschiedet werden sollen, müssen die entscheidenden Akteure zusammenbringen, sie müssen wohldurchdacht sein, und sie sollten den Menschen in unserem Land Sicherheit geben. Wer die Debatten um das Gebäudeenergiegesetz erlebt hat, kann daran große Zweifel haben. Wir reden hier über ein Gesetz, das massiv in die sensiblen Bereiche Wohnen, Heizen und Bauen eingreift und damit in Bereiche, die das Leben vieler Millionen Menschen in Deutschland in den kommenden Jahren beeinflussen werden. Es ist beschämend, dass gerade an einer so sensiblen Stelle unsauber und in Teilen auch unsensibel gearbeitet worden ist. Bürgerinnen und Bürger wurden verunsichert, und viele haben in ohnehin schon schwierigen Zeiten große Existenzängste. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurde großer politischer Schaden angerichtet, insbesondere auf der kommunalen Ebene und auf der Länderebene, wo die Debatten vor Ort ausgehalten und geführt werden müssen. Deshalb habe ich mich schon vor der Sommerpause gemeinsam mit vielen meiner Ministerpräsidentenkolleginnen und -kollegen mit Verbesserungs- und Veränderungsvorschlägen aktiv in die Debatte zum Gebäudeenergiegesetz eingebracht. Und ja: Wir haben wichtige Änderungen erreicht. Es gibt eine Entlastung auf der der Zeitschiene – zumindest ein Stück weit –, und die Anforderung „65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizen“ gilt ab dem nächsten Jahr erst einmal für Neubauten und noch nicht für den Wohnungsbestand. Für die Bestandsbauten gelten die hohen Anforderungen für den Einbau neuer Heizungen erst dann, wenn die Kommunen eine Wärmeplanung vorgelegt haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns aber die Frage stellen: Reicht das? Ich glaube, das reicht nicht. Das Gebäudeenergiegesetz ist trotz Verbesserungen noch immer sozial unausgewogen. Und es fehlt nach wie vor ein schlüssiges Förderkonzept, vor allen Dingen für Bestandswohnungen. Deswegen appelliere ich nochmals an die Bundesregierung: Es braucht weitere Änderungen, und es braucht vor allen Dingen den Mut, diese Änderungen vorzunehmen. Dabei geht es nicht um politische Schönheit oder um politische Landgewinne an der einen oder anderen Stelle. Es geht hier schlicht darum, die Erwartungen der Menschen in unserem Land zu erfüllen und den Menschen ein Stück Sicherheit zurückzugeben. Ziel muss es sein, das Gesetz so zu gestalten, dass die Menschen sozial abgesichert sind und das Gesetz zu keinem Hindernis auf dem Modernisierungspfad wird. Ja, was die Wärmeplanung angeht, hinken wir in Deutschland hinterher. Diese Aufgabe müsste eigentlich zuerst gelöst werden. Schließlich müssen die Menschen in unseren Städten und Gemeinden wissen, ob ihre Häuser etwa an ein Fernwärme- oder an ein Wasserstoffnetz angebunden werden. Auch das Wärmeplanungsgesetz selbst muss verbessert werden. Hierzu beziehen wir als Land Brandenburg klar Stellung, denn mit dem vorliegenden Entwurf sehen wir die erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Gefahr. So haben wir große Zweifel an den im Entwurf vorgesehenen Fristen zur Erstellung der Wärmepläne. Wir reden in diesem Hohen Haus ständig von Fachkräftemangel, wir reden von unterbesetzten Ämtern und Behörden, von überlasteten Ingenieur- und Planungsbüros. Personalengpässe an allen Ecken und Enden sind leider ein Problem, das wir so schnell nicht werden lösen können. Es ist deshalb nur schwer vorstellbar, dass es gelingen kann, die Aufgaben, die mit dem Wärmeplanungsgesetz einhergehen, in dem dafür vorgesehenen Zeitraum in der notwendigen Qualität zu erfüllen. Die Fristen müssen deshalb dringend verlängert werden, insbesondere die Fristen für kleinere Kommunen unter 10 000 Einwohnern. Diese Kommunen sind in Brandenburg häufig dadurch geprägt, dass es viele kleine Ortsteile gibt, was die Situation für eine kommunale Wärmeplanung noch komplizierter macht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zudem haben wir Bedenken verfassungsrechtlicher Art. Hier geht es um das Durchgriffsverbot des Bundes auf die Kommunen. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass die Kommunen zu neuen Aufgaben verpflichtet werden. Das muss im Interesse der Rechtssicherheit kritisch überprüft werden, sonst könnte dieses Gesetz kippen, bevor überhaupt ein einziger Wärmeplan auf dieser Grundlage erstellt ist. Den Ländern und Kommunen sollen Pflichten auferlegt werden. Wenn das passiert, müssen Länder und Kommunen auch im Gesetzgebungsverfahren mitbestimmen dürfen. Das Gesetz muss also ein Zustimmungsgesetz werden. Damit würde übrigens auch ein anderer Faktor gesichert, nämlich, dass hinterher die Umsetzung funktioniert. Dieser Einwand führt direkt zum nächsten Kritikpunkt; denn nicht zuletzt ist völlig ungeklärt, wer dauerhaft die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes tragen soll. Die Wärmeplanung wird, selbst wenn die Menschen da wären, viel Geld kosten. Diese Kosten können Länder und Kommunen nicht allein tragen. Deswegen sprechen wir uns klar dafür aus, dass der Bund die entstehenden Kosten vollständig übernimmt und die Finanzierung sicherstellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, am Handlungsbedarf im Kampf gegen den Klimawandel gibt es keine Zweifel, nicht in diesem Raum und auch nicht bei uns im Land Brandenburg. Es gibt auch keine Zweifel an der hohen Dringlichkeit, mit der wir arbeiten müssen. Doch Gesetze, die sich so tiefgreifend auf die Menschen im Land auswirken, dürfen nicht eilig und unüberlegt verabschiedet werden. Sie müssen verständlich, sie müssen sozialverträglich und sie müssen nachhaltig sein, sonst fehlt am Ende die Akzeptanz und – was noch schlimmer ist – es geht in schwierigen Zeiten weiteres Vertrauen verloren. Ich wünsche mir einen engen und guten Dialog mit der Bundesregierung, um schneller und besser voranzukommen. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Woidke! – Es hat jetzt das Wort: Herr Staatsminister Schuster, Sachsen. Armin Schuster (Sachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf fügt sich in eine Reihe weiterer ein, bei denen den Kommunen im Ergebnis zunehmend weitere Aufgaben übertragen wurden und werden, sei es durch Übertragung neuer Aufgaben oder durch Standarderhöhungen, ohne dafür eine adäquate Kompensation vorzusehen. Das ist bei meinen Gesprächen mit den Kommunen im Moment das zentrale Thema schlechthin. Denn die Kommunen werden es schließlich sein, die die Aufgaben vor Ort erledigen müssen, gegebenenfalls unter Beauftragung Dritter, auch wenn der Bund ihnen im Ergebnis der Föderalismusreform I Aufgaben nicht unmittelbar übertragen darf. Doch wer soll sie sonst machen, wenn nicht die Kommunen vor Ort? In Sachsen spiegelt sich dies momentan bei den Sozialleistungen, die immer größere Ausgabepositionen, insbesondere in den Haushalten der Landkreise und der kreisfreien Städte, zur Folge haben und diese damit vor sehr große Herausforderungen stellen. Wieder! So kann das nicht weitergehen. Auch der vorliegende Gesetzentwurf stellt die Kommunen vor große Herausforderungen, sei es finanziell oder auch personell. Mit dem vorgelegten Entwurf sollen eine flächendeckende Wärmeplanung verpflichtend eingeführt und spezifische Vorgaben zum Anteil von erneuerbaren Energien und vermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen ab 2030 geschaffen werden. Um das umzusetzen, braucht es ausreichende finanzielle Mittel. Der vorliegende Entwurf veranschlagt dafür bis 2028 einmalige Kosten für die Länder einschließlich Gemeinden in Höhe von 535 Millionen Euro. Ab 2029 kämen rund 38 Millionen Euro pro Jahr dazu. Wie aber diese Mittel aufgebracht werden und durch wen, bleibt vage. Das kann so aber nicht sein. Für mich sind in diesem Zusammenhang deshalb drei Dinge von Bedeutung. Erstens. Es gibt keine Übernahmegarantie – und das ist die größte Schwachstelle in diesem Entwurf – für die Kosten durch den Bund. Wie der Gesetzentwurf richtigerweise ausführt, liegt die Gesetzgebungskompetenz in den vorliegenden Bereichen beim Bund. Dann hat aber auch der Bund dafür Sorge zu tragen, dass der entstehende Mehraufwand kompensiert wird. Zweiter Kritikpunkt ist die aufgeführte Kostenschätzung selbst. Was geschieht, wenn diese Kosten – was aus unserer Sicht sehr wahrscheinlich ist – zu niedrig angesetzt sind? Sofern der Bund die Kosten übernehmen würde, müsste in die ohnehin vorgesehene Evaluation auch die Überprüfung der tatsächlich angefallenen Kosten einbezogen werden. Sollten sich diese als deutlich höher erweisen, wäre die Differenz dann im Ergebnis der Evaluation auszugleichen. Das wäre der richtige Ansatz. Den sehen wir nicht. Dritter Punkt: Umsetzbarkeit. Die Kommunen, vor allem die kleinen, werden sich mit ziemlicher Sicherheit in vielen Fällen Dritter bedienen, um die Wärmeplanung zu erstellen. Allerdings muss diese Unterstützung durch Dritte auch zeitnah verfügbar sein. Unabhängig davon wird ein Rest an Aufgaben originär bei den Kommunen verbleiben. Es reicht nicht, externe Dienstleister zu beauftragen. Die Kommunen müssen die Wärmeplanung auch selbst fachlich begleiten. Dazu müssen personelle und finanzielle Strukturen aufgebaut werden. Ein paar Beispiele: Die Wärmeplanung erfordert eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse. Daten aus verschiedensten Quellen werden ermittelt und aufbereitet – Verbrauchsdaten für Gebäude, Informationen von Schornsteinfegern, Plandaten der Planungsämter, Daten aus Geoinformationssystemen –, um daraus verwertbare Analysen zu erstellen, die einen realistischen Wärmebedarf wiedergeben, der nicht nur den Status quo wiedergibt, sondern auch eine Prognose beinhaltet. Die Wärmepläne müssen fortgeschrieben werden, prognostizierte Entwicklung der Einwohnerzahlen und Wohnstrukturen in den Gemeinden eingeschlossen. Finanzierungsmöglichkeiten müssen geprüft, Förderprogramme umgesetzt werden. In Sachsen haben wir über 300 Gemeinden mit unter 5 000 Einwohnern. Dort stellen Sie sich bitte Rathäuser mit zwischen 8 und 12 Mitarbeitern vor, die für alles verantwortlich sind, künftig auch dafür. Das, glaube ich, erklärt schon, wie problematisch dieser Gesetzentwurf ist. Diese Aufgaben müssen in den Rathäusern umsetzbar sein. Um dem Rechnung zu tragen, empfehlen die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat – und das bekräftigen wir – die in § 4 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Fristen zur Erstellung dieser Wärmepläne zu verlängern, um idealerweise auch den kleineren Kommunen bis 10 000 Einwohner – und da sind wir eigentlich noch gar nicht bei „klein“ in Sachsen – nochmals mehr Zeit einzuräumen. Dies kann vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen, vor denen unsere Kommunen insgesamt stehen, nur unterstützt werden. Der Antrag auf Fristverlängerung, den wir kraftvoll unterstützen, ist wichtig. – Ich danke Ihnen. Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Staatsminister Schuster! – Es hat jetzt das Wort: Minister Professor Willingmann, Sachsen-Anhalt. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze soll zum 1. Januar zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Die Entscheidung zur Verknüpfung der beiden Gesetze ist ausdrücklich zu begrüßen. Im laufenden Jahr ist viel Unruhe entstanden, und die Verunsicherung der Bevölkerung ist für uns alle greifbar geworden. Nun soll also bis Ende Juni 2028 in allen Kommunen verpflichtend eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden. Dies ist der zentrale Bezugspunkt für die verpflichtenden Maßnahmen im GEG. Das bedeutet: Erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, greifen die verpflichtenden Maßnahmen des GEG. Das ist die richtige Reihenfolge, und darum geht es heute hier mit dem Wärmeplanungsgesetz. Dabei bleiben – darin stimme ich den Vorrednern durchaus zu – die genannten Fristen ein Problem, und klimapolitisch bleibt natürlich die Problematik, dass es nicht optimal ist, wenn noch bis ins Jahr 2028 neue fossile Heizungen eingebaut werden können. Aber es wird nicht anders gehen, und deshalb brauchen wir an dieser Stelle einen vernünftigen Blick auf Fristen und das Machbare. Die Wärmeplanung ist grundsätzlich technologieoffen. Sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme und klimaneutraler Gase sowie eine dezentrale Versorgung. In Kenntnis der Wärmeplanung mögen dann Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen entscheiden, welche regionalen Potenziale zu heben sind. So entsteht Planungssicherheit, so können öffentliche und private Investitionen, die wir brauchen, im Hinblick auf die Wärmeversorgung entstehen. Sachsen-Anhalt wird diese Verpflichtungen aus dem Wärmeplanungsgesetz auf die Kommunen übertragen, denen dadurch die Schlüsselrolle in der Wärme- und Energiewende obliegt. Der Zeitplan für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes ist allerdings – es wurde mehrfach gesagt, und ich will es betonen – sehr ambitioniert und erfordert breite personelle und finanzielle Unterstützung. Das schaffen wir nicht alleine. Aus diesem Grund ist es sehr zu begrüßen, dass der Bund auch nach 2023 eine finanzielle Förderung aus den Mitteln des Klima- und Transformationsfonds für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung stellen möchte. Ob das perspektivisch allerdings reicht und die Förderbedingungen praktikabel sind, muss noch geprüft werden. Darüber müssen wir im Gespräch bleiben. Geklärt werden muss weiterhin, ob, wann und zu welchen Konditionen das vorgesehene Monitoring und die Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne finanziert werden. Es ist absehbar, dass die Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgabe, die die Kommunen trifft, nur schwer und ohne zusätzliche Finanzierung gar nicht sicherzustellen ist. Es ist eine gemeinsame Aufgabe, und das ist die Botschaft, die von der heutigen Beratung ausgeht. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Professor Willingmann! – Ich darf jetzt unserer Bundesbauministerin, Frau Geywitz, das Wort erteilen. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Das Wärmeplanungsgesetz ist ein entscheidender Fortschritt bei der Modernisierung des Gebäudesektors. Mit ihm betrachten wir nicht einfach nur das einzelne Gebäude, sondern den gesamten Stadtteil beziehungsweise die gesamte Gemeinde. Eine solch übergreifende Wärmeplanung führt meist zu besseren und auch preiswerteren Lösungen, weil sie direkt von den Kommunen gemacht werden kann, die die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen. Viele Länder, von Baden-Württemberg bis Schleswig- Holstein, sind ja bereits einen Schritt vorausgegangen und haben eine eigene kommunale Wärmeplanung eingeführt. Deshalb freue ich mich besonders, heute hier darüber zu sprechen, wie dieser Ansatz nun systematisch und verbindlich in ganz Deutschland umgesetzt werden kann. Hierfür sieht das Wärmeplanungsgesetz vor, dass künftig in jeder Kommune auf Basis ihres perspektivischen Bedarfs und ihrer Versorgungsoptionen ein eigener Wärmeplan erstellt werden soll. Dieser soll beispielsweise ganz konkret die Gebiete aufzeigen, in denen die Beheizung über Anlagen im oder am Haus erfolgen soll wie Wärmepumpen oder Biomassekessel, aber auch solche Gebiete, die an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz angebunden werden. Gerade am Beispiel der Wärmenetze zeigt sich, wie wichtig es ist, bei der Wärmeplanung regional differenziert vorzugehen. Während in Ostdeutschland bereits 30 Prozent der Haushalte an ein Wärmenetz angeschlossen sind, sind es in Westdeutschland derzeit nur knapp 10 Prozent. Dabei können Wärmenetze ein vergleichsweise effizienter Weg sein, um die kommunale Wärmeplanung moderner zu gestalten, denn sie ermöglichen es, den Wärmebedarf ohne Neuinstallation einer Einzelheizung zentral aus erneuerbaren Energien zu decken und dabei sogar verschiedene erneuerbare Energiequellen sowie unvermeidbare Abwärme, etwa aus der Kanalisation, zu integrieren. In jedem Fall schafft ein Wärmeplan mehr Klarheit für alle Hauseigentümer. Sie können sehen, wie ihr Gebiet künftig mit Wärme versorgt werden soll. Auf dieser Basis können sie planen, welche Investition die wirtschaftlichste ist. Auch die örtlichen Netzbetreiber sowie Gewerbe- und Industriegebiete erhalten somit die nötige Planungs- und Investitionssicherheit. Bürgerinnen und Bürger sowie alle anderen relevanten Akteure vor Ort sollten bereits bei der Entwicklung des Wärmeplans von vornherein miteinbezogen werden. Zugleich ist klar: Es werden bei den Bürgerinnen und Bürgern keine Daten abgefragt, um die Wärmepläne zu erstellen. Es werden nur solche Daten genutzt, die bei öffentlichen Stellen, Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern bereits vorliegen. Der Zeitplan für die Erstellung der Wärmepläne ist nach Einwohnerzahlen gestaffelt – bis 2026 beziehungsweise bis 2028 –, und Sie haben die Möglichkeit, für die kleineren Gemeinden unter 10 000 Einwohnern vereinfachte Verfahren mit reduzierten Anforderungen vorzusehen. Sie können sich auch zusammenschließen, um in einem sogenannten Konvoiverfahren einen gemeinsamen Wärmeplan zu erstellen. Ich glaube, es gibt ein großes Potenzial für Nahwärmenetze, gerade in kleinen Gemeinden. Die 180 Bioenergiedörfer in Deutschland, etwa Schlöben und Bechstedt in Thüringen, Großeicholzheim in Baden-Württemberg, Neustrelitz in Mecklenburg- Vorpommern und Wahlsdorf in Brandenburg, machen es vor, dass man vor Ort, im ländlichen Bereich mit Biomasse heizen kann. Ich finde, wir sollten die Bürger nicht unterteilen in jene, wo der Staat eine Wärmeplanung macht, und jene, wo das nicht der Fall ist. Das Wärmeplanungsgesetz ist zudem mit dem neuen GEG abgestimmt, sodass die Hauseigentümer sich hinsichtlich ihrer Investitionsentscheidungen orientieren können. Bei den Fristen im Wärmeplanungsgesetz sind wir im Regierungsentwurf der Entscheidung des Deutschen Bundestags gefolgt. Ob eine Verlängerung erfolgen soll – wofür es durchaus Argumente gibt –, liegt in der Hand der Abgeordneten. Wärmepläne, die bereits erstellt wurden und den bundesrechtlichen Anforderungen im Wesentlichen entsprechen, können bestehen bleiben, aber – und das war wichtig – sie führen nicht, wie von einigen Ländern befürchtet, zu einer Benachteiligung, denn die Gemeinden legen eigenverantwortlich fest, ob sie ein Gebiet zum Neu- beziehungsweise Ausbau von Wärmenetzen vorziehen und eine Frist schaffen oder die Fristen nach dem GEG präferieren. Viele Städte – fast jede fünfte in Deutschland – haben schon mit der Aufstellung oder Umsetzung eines Wärmeplans begonnen. Wir, der Bund, bieten Unterstützung an durch den umfassenden Leitfaden Wärmeplanung, durch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle und durch eine finanzielle Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Hierfür werden wir sehr zeitnah mit Ihnen in den Ländern über ein möglichst unbürokratisches Auszahlungsverfahren sprechen. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Bundesministerin Geywitz! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Lies (Niedersachsen) vor. Dann können wir zur Abstimmung schreiten. Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe einzeln auf: Ziffer 1! Bitte das Handzeichen! – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 2. Ziffer 4! – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 5. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 33. Ziffer 20! – Minderheit. 1 Anlage 5 Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 29! – Mehrheit. Ziffer 30! – Minderheit. Ziffer 31! – Minderheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 38! – Minderheit. Ziffer 39! – Minderheit. Ziffer 40! – Minderheit. Ziffer 41! – Mehrheit. Ziffer 42! – Mehrheit. Ziffer 43! – Mehrheit. Ziffer 44! – Minderheit. Ziffer 46! – Mehrheit. Ziffer 45! – Minderheit. Ziffer 47! – Mehrheit. Ziffer 49! – Minderheit. Ziffer 50! – Mehrheit. Ziffer 51! – Mehrheit. Ziffer 55! – Mehrheit. Ziffer 58! – Minderheit. Ziffer 60! – Minderheit. Ziffer 61! – Mehrheit. Ziffer 62! – Minderheit. Ziffer 63! – Mehrheit. Ziffer 65! – Mehrheit. Ziffer 66 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Ziffer 66 Buchstabe a! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 67. Ziffer 66 Buchstabe b ohne die geschweifte Klammer! – Mehrheit. Nun die geschweifte Klammer in Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für die Ziffer 66 im Übrigen! – Mehrheit. Ziffer 75! – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 76. Ziffer 80! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 7/20231 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind die Tagesordnungspunkte: 2 bis 5, 7, 8, 23, 26, 30, 31, 35, 36, 40, 43 bis 45, 47 bis 51, 55, 56, 60 bis 62, 64, 66 bis 69, 73 und 76 bis 79. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Deutliche Mehrheit. Damit ist die Grüne Liste so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: TOP 6 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Drucksache 415/23, zu Drucksache 415/23) Ich erteile das Wort Herrn Staatsminister Dr. Herrmann, Bayern. 1 Anlage 6 Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten hat ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land derart verunsichert und derart verärgert wie die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Die Menschen sind völlig zu Recht empört. Verschleierung, Verunsicherung, Mehrbelastung: In diesem durchaus schrillen Dreiklang lässt sich das Gesetz zusammenfassen. Sogar das Bundesverfassungsgericht musste einschreiten und das Gesetz vorläufig stoppen, weil das Verfahren der Bundesregierung große Mängel aufwies. Offensichtlich war das schlechte Gewissen der Ampel stärker als der politische Anstand. Der hätte es nämlich geboten, ein so umstrittenes Gesetz in den zuständigen Ausschüssen und im Parlament ausreichend zu beraten. Doch nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, die am Ende ja unmittelbar betroffen sind, äußern große und berechtigte Bedenken gegen dieses Gesetz, sondern auch die große Mehrheit der Fachleute attestiert dem Gesetz: Es ist sozial ungerecht, es ist nicht praxistauglich, und sein klimapolitischer Mehrwert, also der eigentliche Kern des Gesetzes, ist gar nicht zu beziffern. Sehr wohl zu beziffern sind aber die Kosten, die durch dieses in jeder Hinsicht untaugliche Gesetze auf die betroffenen Menschen in unserem Land zukommen werden. Doch die Regierung steht diesen Sorgen der Menschen gleichgültig gegenüber. Wir fordern schon seit geraumer Zeit eine Förderrichtlinie, die Menschen, die auf der Basis dieses Gesetzes neue, teure Heizungssysteme einbauen müssen, spürbar entlastet. Der aktuelle Entwurf der Förderrichtlinie lässt hier zu wünschen übrig. Die Fördersätze scheinen großzügig, doch die förderfähigen Kosten sind gedeckelt. Meine Damen und Herren, das höchste Gut der Politik ist Vertrauen. Aber wenn eine Regierung die Menschen unkalkulierbaren finanziellen Risiken aussetzt, wenn eine Regierung bei ihren Planungen nicht auf die Auswirkungen auf die einzelnen Mitbürgerinnen und Mitbürger schaut und wenn eine Regierung dann auch noch ihr Vorhaben ohne ausreichende parlamentarische Beratung durch das Parlament jagt, dann geht genau dieses Vertrauen verloren. Und das ist nicht der geringste Schaden, den dieses Gesetz anrichtet. Ein Beispiel für die Unaufrichtigkeit der Bundesregierung ist der Umgang mit dem Thema Holzheizungen. Diese will der Bundeswirtschaftsminister nun doch bei der Förderung benachteiligen. Damit benachteiligt er aber zugleich die ländlichen Räume in unserem Land, in denen der nachwachsende Rohstoff Holz als Heizmaterial noch eine große Rolle spielt. Denn es gibt eine Förderung nur, wenn zusätzlich eine Solarthermie- oder eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe eingebaut wird. Das ist wieder einmal ein bezeichnendes Beispiel für die Scheuklappen, mit denen die Bundesregierung in Energiefragen durch die Gegend irrt. Technologieoffenheit und der Wettbewerb um die besten Lösungen werden leider auf dem Altar ideologischer Diktate bedenkenlos geopfert. Damit gelingt der Ampel ein bemerkenswertes Kunststück: Sie blinkt permanent grün, stellt damit aber die Ampel auf Rot – auf Rot für die Entwicklung unseres Landes, aber auch für die Akzeptanz des Klimaschutzes in breiten Teilen der Bevölkerung. Der Bundesrat, wir, meine Damen und Herren, hat heute die Chance, diesem Gesetz vorerst die Rote Karte zu zeigen. Deshalb verlangt der Freistaat Bayern in seinem Antrag die Anrufung des Vermittlungsausschusses, mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags aufzuheben. Kurz zu den Gründen: Erstens. Die Umrüstungen werden tatsächlich dadurch gehemmt werden, dass es nicht genügend Material, nicht genügend Handwerker gibt, um die geforderten Maßnahmen auch praktisch umsetzen zu können, und eine solche Mangelsituation wird zu höheren Preisen führen. Das bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung. Das Problem, dass die geforderten Maßnahmen nicht bezahlbar sind, wird also noch gravierender – und das gerade jetzt, wo durch Inflation und Corona-Krise die Ersparnisse vieler Haushalte erheblich angegriffen worden sind. Zweitens. Das Gesetz übt Zwang aus, der nicht notwendig wäre, da es das Mittel des EU-Emissionshandels gibt, um Klimaschutzziele auch ohne Zwang zu erreichen. Drittens. Das Gesetz nimmt keine Rücksicht darauf, dass es demnächst eine EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden geben wird. Diese könnte wiederum neue rechtliche Anpassungen erforderlich machen. Insofern darf ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, also herzlich um die Unterstützung unseres Antrages bitten, der über die Anrufung des Vermittlungsausschusses darauf abzielt, die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zu stoppen. Sie würden damit im Interesse der Menschen in unserem Land handeln, Sie würden den Argumenten der Experten Rechnung tragen, und Sie würden damit letztlich auch dem Gedanken des Klimaschutzes helfen. Denn der wird nicht mit der Brechstange funktionieren, sondern nur mit Technologieoffenheit. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Herrmann! – Es hat jetzt das Wort: Minister Beermann, Brandenburg. Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz war ein trauriger Tiefpunkt in der Geschichte der Gesetzgebung und der Demokratie in Deutschland. Mein Ministerpräsident hat das beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt, wie ich finde, zu Recht als beschämend bezeichnet. Selten wurden die demokratischen Spielregeln einer pluralistischen Gesellschaft und ihrer Organe so missachtet wie bei diesem Verfahren. Das gipfelte darin, dass das Bundesverfassungsgericht in einem einmaligen Vorgang in das Verfahren eingreifen musste. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts findet klare Worte zur Achtung der Rechte unserer Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die hier missachtet wurden. Mit dem heutigen zweiten Durchgang im Bundesrat soll dieses völlig verkorkste Gesetzgebungsverfahren vorläufig ein Ende finden. Aber, meine Damen und Herren, ich wage zu vermuten: Die Debatte um das GEG, das Heizungsgesetz, wird heute nicht enden. Dafür sind weiterhin zu viele Fragen nicht beantwortet. Kritik wurde aus nahezu allen betroffenen Bereichen formuliert: von Mietern und Vermietern, der Wohnungswirtschaft, von Eigenheimbesitzern, der Bauwirtschaft, den Herstellern von Heizungen und zugehörigen technischen Ausrüstungen und vielen mehr. Viele dieser Kritikpunkte sind bis heute nicht geklärt. Dies spiegelt sich auch im vorliegenden Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses aus Bayern wider. Vor allem steht die Befürchtung im Raum: Wer trägt die immensen Kosten? Und: Führt diese gewaltige, ordnungspolitisch am Reißbrett festgelegte Transformation zu einer wirtschaftlichen Überforderung? Eine Familie, die jetzt vor der Frage des Heizungstauschs steht, möchte wissen: Sind wir tatsächlich anspruchsberechtigt? In welcher Höhe erhalten wir eine Förderung? Sind die Mittel im Bundeshaushalt ausreichend, oder müssen wir, wie in letzter Zeit leider zu oft geschehen, einen Förderstopp aufgrund von Überzeichnung befürchten? Hat meine Kommune nun eine Wärmeplanung zu erstellen oder nicht und, wenn ja, in welchem Zeitraum? Fakt ist: Das Wohnen im Bestand wird teurer werden, für Mieter und Selbstnutzer gleichermaßen. Aber auch der Neubau wird durch gesteigerte Anforderungen stetig teurer. Meine Damen und Herren, es gab an diesem Montag einen Baugipfel im Kanzleramt mit, ich formuliere es mal freundlich, zaghaften Schritten zur Überwindung der Bau- und Wohnungskrise in unserem Land. Das, was die Ampel vorgelegt hat, war zu wenig. Das Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form wird aber selbst diese wenigen Schritte wieder konterkarieren. Der Traum vom eigenen Heim rückt damit für viele Menschen und gerade auch junge Familien in immer weitere Ferne. Hierunter leiden vor allem ländliche Regionen mit unterdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Immer noch enthält der Gesetzestext 29 verschiedene Fristen, die zum Beispiel für den Austausch von Heizungsanlagen gelten. Die Bürgerinnen und Bürger werden dabei weiter im Unklaren gelassen, wie das von allen verstanden und eingehalten werden soll, und auch die Frage, wer das wie kontrollieren soll, bleibt unbeantwortet. Auch wenn das Gesetz nunmehr mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft wurde, hat die Ampel schlicht die Schrittfolge verstolpert. Wir haben heute hier soeben erst das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung im ersten Durchgang beraten. An dieser Stelle darf ich Bundesbauministerin Klara Geywitz herzlich dafür danken, dass sie hier auf ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren achtet. Ein Punkt der Länder in diesem Verfahren ist aber die notwendige längere Frist für die Umsetzung der Wärmeplanung in den Kommunen; mein Ministerpräsident hatte das inhaltlich ausgeführt. Eine Fristverlängerung ist erforderlich. Damit wäre aber bereits eine erneute Änderung des Gebäudeenergiegesetzes notwendig, denn mit diesem sind die Fristen zur Wärmeplanung verknüpft. Allein dieses Beispiel zeigt die Absurdität der Reihenfolge, in der diese beiden Gesetze beraten werden. Was besonders ärgerlich ist: Hätte die Ampel ein ordnungsgemäßes Verfahren gewählt, hätte unter Umständen ein gelungenes Gesetz entstehen können. Denn für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Wärmewende ist neben einer guten, ausgewogenen Idee für Regulierung und Förderung auch ein breiter gesellschaftlicher Konsens erforderlich. Die Tatsache, dass auch dieses Thema Anlass für gesellschaftliche Polarisierung, gar Spaltung, und umfassenden bürgerlichen Unmut wurde, ist schwerwiegend. Dies ist ärgerlich, insbesondere angesichts der gemeinsamen Anstrengungen zur Erreichung unserer Klimaschutzziele. Gerade hier muss und soll der Gebäudesektor ja seinen Beitrag zur CO2-Einsparung leisten. Wie gering offensichtlich das Vertrauen der Bundesregierung in ihr eigenes Heizungsgesetz ist, zeigt sich schon daran, dass sie in ihrem Gesetzentwurf vermeidet, konkrete Ziele zur CO2-Einsparung zu nennen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetzesverfahren war Murks, und ich befürchte, es wird uns auch in nächster Zeit noch beschäftigen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Beermann! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Ministerin Martin (Mecklenburg-Vorpommern). Wir kommen zu den Abstimmungen. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen, ein Antrag Bayerns auf Einberufung des Vermittlungsausschusses und ein Entschließungsantrag Bayerns vor. Zunächst ist über den Antrag Bayerns auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu entscheiden. Wer stimmt dafür? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. 1 Anlage 7 Wir haben noch über die empfohlene Entschließung und über den weiteren Landesantrag abzustimmen. Ich rufe die Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen auf. Hier soll eine getrennte Abstimmung erfolgen. Ich bitte um Ihr Handzeichen für Ziffer 2 ohne Satz 2 des letzten Absatzes der Begründung! – Minderheit. Damit entfällt eine Abstimmung über Satz 2 des letzten Absatzes der Begründung. Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Mehrheit. Wer stimmt für den Entschließungsantrag Bayerns? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich beende Tagesordnungspunkt 6. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: TOP 9 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) (insbesondere Einfügung des neuen § 241a) – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/23) Wortmeldungen sehe ich keine. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Familie und Senioren, dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten. Ich darf damit Tagesordnungspunkt 9 schließen. Ich eröffne Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz – WissFG) – Antrag der Länder Baden- Württemberg, Sachsen – (Drucksache 264/23) Dem Antrag sind die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beigetreten. Ich frage: Gibt es Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Je eine Erklärung zu Protokoll2 wurde abgegeben von Herrn Minister Hermann (Baden-Württemberg) für Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und von Herrn Parlamentarischem Staatssekretär Brandenburg, Bundesministerium für Bildung und Forschung. 2 Anlagen 8 und 9 Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer dafür ist, entsprechend Ziffer 1 den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Dann ist das so beschlossen. Wie vereinbart, wird Frau Ministerin Petra Olschowski (Baden-Württemberg) zur Beauftragten bestellt. Ich darf damit Tagesordnungspunkt 10 schließen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: TOP 11 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 449/23) Als Wortmeldung liegt mir vor: Herr Minister Reul. – Sie haben das Wort. Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Staat lebt davon, dass die Menschen ihm vertrauen und damit auch denjenigen, die für diesen Staat arbeiten und ihn tagtäglich am Laufen halten. Wir reden über Beamtinnen und Beamte, über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Das ist kein Job wie jeder andere. Es mag Stellen geben, bei denen man sich innerlich vom Arbeitgeber verabschieden, ja vielleicht sogar öffentlich über ihn herziehen kann. Das kostet denjenigen, der das tut, vielleicht den Job, aber es kostet nicht das Vertrauen in den Staat. Ganz anders bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst: Diese sind Repräsentanten unseres Staates, die Gesichter unserer Demokratie. Ob im Amt oder auf Streife, ob in Uniform oder im Blaumann: Diese Menschen müssen über jeden Zweifel erhaben sein. Sie müssen die Werte unseres Staates, des Staates, für den sie arbeiten, achten. Da kann es keine zwei Meinungen geben. Um es an dieser Stelle klipp und klar zu sagen: Ich persönlich habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung handelt und für sie eintritt. Aber was passiert eigentlich mit den wenigen, bei denen es anders ist? Wenn sich jemand aus dem öffentlichen Dienst auf den Marktplatz stellt und öffentlich volksverhetzend auftritt, ist die Sache klar und einfach: Dann gibt es heute schon einen disziplinarischen und auch einen strafrechtlichen Ansatzpunkt. Dann kann sich der Staat zu Recht von diesen Menschen trennen. Aber was passiert in den Fällen, in denen Volksverhetzung am virtuellen Stammtisch passiert, also in Chatgruppen, die nach außen hin geschlossen sind? Diese Chatgruppen sind heute alltägliches Kommunikationsmittel und haben den traditionellen Stammtisch in der Eckkneipe längst abgelöst. Dafür „sitzen“ dort aber häufig auch mehr als nur ein paar Menschen zusammen, und es gab und gibt Gruppen mit mehreren Tausend Mitgliedern. Sie tauschen Nachrichten und Bilder aus, die nicht flüchtig sind, sondern langfristig auf den Handys der Beteiligten bleiben. Fälle, in denen über solche geschlossenen Chatgruppen Hakenkreuze, Nazibildchen, fremdenfeindliche und antisemitische Botschaften verbreitet wurden, gab es bei uns in Nordrhein-Westfalen; das wissen Sie. Aber das gab es auch woanders – von Amtsträgern, von Polizistinnen und Polizisten, und oft auch mit Bezug zur täglichen Arbeit. Als mir die Vorfälle in Nordrhein-Westfalen bekannt wurden, hat mich das im Mark getroffen und erschüttert. Mir wollte nicht in den Kopf, warum Polizistinnen und Polizisten, die einen Eid auf die Verfassung geschworen haben und vom Staat bezahlt werden, so etwas machen. Ich sage ganz deutlich – ich war ja nicht der einzige, der das mit Kopfschütteln betrachtet hat –: Solches Handeln von Amtsträgern kostet Vertrauen in den Staat. Das können und wollen wir uns nicht leisten, schon gar nicht in dieser ohnehin für unseren demokratischen Rechtsstaat herausfordernden Zeit. Aber diese Fälle haben mir auch gezeigt, dass wir neue Instrumente brauchen, um genau gegen solche Umtriebe vorzugehen. Das musste ich lernen. Eine Antwort ist der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf. Es braucht eine Änderung des Strafgesetzbuches. Denn wenn so etwas in den dienstlichen Kontext hineinragt, hat das Problem eine besondere, eine gefährliche Dimension. Dann ist es mehr als private Meinungsäußerung. Daraus werden ganz konkret fassbare Gefahren für den Staat. Damit meine ich im Übrigen nicht nur den Vertrauensverlust von Menschen, der die größte Gefahr ist, sondern auch, dass sich Hemmschwellen in der täglichen Arbeit verschieben können, bis hin zu der Gefahr, dass am Ende nicht mehr Gesetz und Recht, sondern solche Überzeugungen das dienstliche Tun bestimmen. Was uns mit diesem Vorschlag, einen neuen Strafbestand einzuführen, vorschwebt, ist nicht mehr und nicht weniger als eine vertrauensbildende Maßnahme in den Staat. Die Menschen sollen sich darauf verlassen können, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die sich von den Werten unserer rechtsstaatlichen Demokratie verabschiedet haben, die längste Zeit für den Staat gearbeitet haben. Deshalb bitte ich auch im Namen meines Kabinettskollegen, Justizminister Dr. Limbach, und der gesamten Landesregierung um Unterstützung für diesen Antrag. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Reul! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Rechtsausschuss und – mitberatend – dem Innenausschuss zu. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 11. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: TOP 12 Entschließung des Bundesrates „Auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Eingliederungs- und Verwaltungsbudget im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sicherstellen“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 292/23) Ich darf das Wort erteilen: Herrn Minister Laumann, Nordrhein-Westfalen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag fordert Nordrhein-Westfalen den Bund auf, im Bundeshaushalt 2024 eine auskömmliche Mittelausstattung für die Jobcenter im Eingliederungsbudget sicherzustellen und dieses auch für die Zukunft abzusichern. Ein weiterer Ansatzpunkt in diesem Zusammenhang sind die Planungen des Bundes, aus fiskalischen Gründen einen Teil der Zuständigkeiten der Jobcenter in die Bundesagentur für Arbeit zu verlagern. Ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass gerade in den Jobcentern der Mensch im Mittelpunkt stehen muss. Um es klar zu sagen: Es kann nicht sein, dass fiskalische Erwägungen mit dem Ziel von Haushaltseinsparungen über das Wohl der von uns in den Jobcentern betreuten Menschen gestellt werden. Hier geht es um nicht weniger als die Funktionsfähigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Jobcenter insgesamt. Auch wenn wir um die angespannte Finanzlage auf Bundesebene und die zahlreichen krisenbedingten Einflüsse im Haushalt wissen: Es kann nicht sein, dass die Kürzungspolitik dazu führt, dass wir im Grunde genommen in den Jobcentern nur noch die Strukturen finanzieren, aber nicht mehr die Arbeitsmittel haben, um wirklich etwas für die Langzeitarbeitslosen in der Frage der Integration in den Arbeitsmarkt zu tun. Schon heute reichen die Mittel kaum aus, um die notwendigen Aufgaben in den Jobcentern wahrzunehmen. Hierfür sind zum einen die inzwischen wieder steigenden Fallzahlen bei den Jobcentern, unter anderem wegen der Geflüchteten aus der Ukraine, aber verstärkt auch aus anderen Staaten, verantwortlich. Aber auch die Neuerungen beim Bürgergeld hinsichtlich Beratung, Qualifizierung und Nachhaltigkeit fordern, wenn wir das Bürgergeld ernst meinen, eigentlich eher ein Mehr als ein Weniger an finanziellen Mitteln. Das gilt insbesondere für die besonders kostenintensiven Maßnahmen des Bundesteilhabegesetzes. Ich glaube, dass wir im Nachhinein alle sagen können, dass die Idee, von einem Passiv- zu einem Aktivtransfer zu kommen, gut war und wir damit vielen Menschen eine Perspektive im ersten Arbeitsmarkt eröffnet haben. Die Wiedereingliederungsmittel geraten, das wissen wir alle, von zwei Seiten unter Druck: zum einen durch die geplanten Kürzungen, zum anderen aber auch dadurch, dass die Jobcenter erhebliche Mehrausgaben durch Personalverwaltungskosten im Rahmen der Tariferhöhungen, zunehmender Digitalisierung, Inflation und allgemeiner Teuerung haben. Das sind Pflichtaufgaben. Die Jobcenter können diese nur schultern, wenn sie Mittel aus dem bereits gekürzten Eingliederungstitel in ihr Verwaltungsbudget umschichten. Diese Mittel stehen dann aber für die aktive Arbeitsmarktpolitik nicht mehr zur Verfügung. Die zusätzlich vom Bund im Laufe des Jahres zur Verfügung gestellten Verwaltungsmittel sind dabei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch etwas zu Ihrem Sparkahlschlag für 2025 sagen! Ich bin froh, dass die Bundesregierung gestern zurückgerudert ist und von ihren Plänen Abstand genommen hat, die arbeitsmarktliche Betreuung der unter 25-Jährigen in die Bundesagentur für Arbeit zu verlagern. Sie wissen es selbst: Es gab keinen einzigen fachlichen Grund, die Betreuung der unter 25-Jährigen zu verlagern. Aber was uns jetzt vorgeschlagen wird, nämlich die Zuständigkeit für die berufliche Qualifikation aus den Jobcentern herauszunehmen und zur Bundesanstalt für Arbeit zu verlagern, führt im Grunde zu folgender grotesken Situation: Wenn Sie im Jobcenter einen Menschen haben, den Sie zum Beispiel zum Schweißer weiterbilden wollen, können Sie diese Maßnahme nicht mehr im Jobcenter anordnen. Dann müssen Sie diesem Menschen sagen: Geh zum Arbeitsamt, zu einer anderen Stelle, um eine solche berufliche Qualifizierung zu bekommen! – Kann mir irgendeiner erklären, was dieses Vorgehen mit dem Sinn und Geist dessen zu tun hat, was gerade die Ampelregierung beim Bürgergeld immer wieder vor sich hergetragen hat? Es ist genau das Gegenteil von dem, was Sie sagen. Bedenken Sie eine weitere Sache: Es ist keine gute Idee, Steuermittel durch Beitragsmittel zu ersetzen. Sie wissen ganz genau, dass Beitragsmittel von anderen Leuten bezahlt werden als die Steuern. Hier findet eine fiskalische Verschiebung von Steuermitteln zu Beitragsmitteln statt. Darum geht es im Grunde. Es geht nicht mehr um die Sinnhaftigkeit von Arbeitsmarktpolitik. Insofern wäre es gut, wenn der Bundesrat mit einer breiten Mehrheit diesem Antrag zustimmen würde. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Laumann! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung rufe ich Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen auf und bitte Sie um Ihr Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung entsprechend gefasst. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: TOP 13 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung von Tourismus- und Gastronomiegewerbe sowie Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die dauerhafte Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 394/23) Dem Antrag ist Sachsen-Anhalt beigetreten. Als Wortmeldung liegt mir vor: Minister Dr. Geue, Mecklenburg-Vorpommern. Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent während der Corona-Krise hat gewirkt. Im Tourismus- und Gastronomiegewerbe konnten Umsatzeinbrüche gemildert und umfassende Betriebsschließungen vermieden werden. Jetzt stellt sich die Frage, ob diese zeitlich befristete Maßnahme Ende des Jahres tatsächlich auslaufen sollte. Ich meine, nein, und ich möchte das gerne begründen. Ich will hier gar nicht verschweigen, dass es gewichtige Gründe gegen eine Verlängerung der Absenkung des Umsatzsteuersatzes gibt, noch gewichtigere sprechen jedoch dafür. Wir müssen abwägen. Auf die eine Seite der Waage gehört sicherlich das Argument, dass der ermäßigte Steuersatz von Anfang an lediglich als temporäre Hilfe eingeführt worden ist. Hier drängt sich die Frage auf: Droht für zukünftige temporäre Hilfen nicht ein Präzedenzfall, wenn diese Hilfe jetzt verlängert oder gar entfristet wird? Zweitens. Warum sollte nur die Gastronomiebranche von einem ermäßigten Steuersatz profitieren, während andere Branchen weiterhin den Steuersatz von 19 Prozent tragen müssen? Und natürlich hätte – drittens – die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes auch erhebliche finanzielle Auswirkungen. Der Fiskus würde ab dem nächsten Jahr jährlich auf zusätzliche 3,5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verzichten müssen. Sind das gegenwärtig die richtigen Zeiten für solche Haushaltsbelastungen, wo wir doch alle mit den krisenbedingten Lücken in unseren Haushalten zu kämpfen haben? Meine Damen und Herren, das sind alles gewichtige Gegenargumente, die nicht einfach vom Tisch gewischt werden können. Gerade das letzte Argument zeigt aber auch, warum die Waage nicht mit der Neigung zum Nein stehen bleiben darf. Wir reden bei der Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes nicht über eine Steuersenkung für die Branche, sondern über die Vermeidung einer Steuererhöhung. Bei den Haushaltsbelastungen auf den staatlichen Ebenen handelt es sich nicht um Mindereinnahmen. Stattdessen würden die geplanten Mehreinnahmen nicht kommen, mit denen bisher gerechnet wurde. Das tut haushaltspolitisch weh, keine Frage, es ist aber ein gewaltiger Unterschied. In der jetzigen Situation hoher Inflationsraten birgt eine solche Steuererhöhung – wir reden hier immerhin über 12 Prozentpunkte – die Gefahr zusätzlicher Preissteigerungen, verbunden mit empfindlichen Nachfragerückgängen und zusätzlichen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir sprechen hier über eine Branche, die in besonderem Maße von Preissteigerungen, gerade im Energie- und Lebensmittelbereich, und von höheren Löhnen betroffen ist. So waren etwa Brot, Gemüse und Getreideerzeugnisse im August dieses Jahres 12 bis fast 14 Prozent teurer als noch ein Jahr zuvor und Gas und Strom zwischen 16 und 18 Prozent. Diese Zahlen belegen, dass jetzt der falsche Zeitpunkt für die Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes ist. Dadurch ausgelöste Preiserhöhungen würden die Verbraucher empfindlich treffen. Schon heute berichten die Banken, dass rund 40 Prozent ihrer Kunden ihren Konsum nur noch durch Rückgriff auf die Sparbücher aufrechterhalten können. Da sind weitere Preiserhöhungen schlichtweg Gift. Es wäre ein fataler Fehler, wenn der Staat die Preisschraube weiter nach oben drehen würde. Wir brauchen keine Preissteigerungen, wir brauchen Absenkungen. Zudem müssen wir berücksichtigen, dass der ermäßigte Steuersatz nicht nur Gastronomiebetriebe, sondern auch Cateringunternehmen, Bäckereien und Metzgereien betrifft, dass auch Verpflegungsleistungen in Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenresidenzen und in Krankenhäusern davon betroffen sind. Ein Auslaufen des Steuersatzes würde zwangsläufig zur Verteuerung der Leistungen in diesen Bereichen führen. Damit würden wir die Inflation weiter nach oben treiben. Das müssen wir verhindern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Es wäre ein fataler Fehler, in einer wirtschaftlich angespannten Situation wie jetzt aus fiskalischen und grundsätzlichen Erwägungen die Steuern im Bereich Gastronomie und Tourismus wieder zu erhöhen. Wir brauchen keine Steuererhöhungen, die zu mehr Inflation führen, sondern Impulse. Dementsprechend bitte ich um Unterstützung unserer Initiative. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Geue! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. 1 Anlage 10 Mecklenburg-Vorpommern hat den Antrag, bereits heute in der Sache zu entscheiden, zurückgezogen. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie dem Wirtschaftsausschuss zu. Ich darf Tagesordnungspunkt 13 schließen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: TOP 14 Entschließung des Bundesrates zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 403/23) Dazu liegt eine Wortmeldung vor. – Herr Minister Dr. Philippi, Niedersachsen, Sie haben das Wort. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wird man in diesem Land Psychotherapeutin oder Psychotherapeut? Seit 2019 gelten das neue Psychotherapeutengesetz und die entsprechende Approbationsordnung. Danach erfolgt der Abschluss der Ausbildung nach dem Universitätsstudium durch eine Staatsprüfung, und es schließt sich eine fünfjährige Weiterbildung an. Diese Fachweiterbildung stellt die Voraussetzung dafür dar, sich als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut niederzulassen. Für die neue Weiterbildung geben die Landespsychotherapeutenkammern die Rahmenbedingungen in Weiterbildungsordnungen vor. Die Struktur der Weiterbildung von Psychotherapierenden in Praxen, Krankenhäusern und Ambulanzen richtet sich derzeit noch an der bis 2019 vorgesehenen Ausbildung nach altem Recht aus. Diese bestand aus einem Psychologiestudium mit klinischem Anteil und einer in der Regel dreijährigen Ausbildung, an deren Ende die Staatsprüfung erfolgte. Entsprechend erfolgt derzeit noch eine Refinanzierung für diese Ausbildungsstruktur. Eine Finanzierung der Weiterbildung nach neuem Recht findet sich bisher nicht. Gleichwohl stellt sie aus fachlicher Sicht die Voraussetzung für genügend Weiterbildungsplätze und das Gelingen der Umstellung auf die neue Weiterbildungsordnung dar. Ohne Weiterbildung wird es keine neuen niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geben. Bereits heute stehen Mittel zur Finanzierung der Psychotherapieausbildung zur Verfügung, die sukzessive für die Finanzierung der neuen Weiterbildung verwendet werden können, da diese die frühere Ausbildung nach und nach ablösen wird. Eine gute fachliche Grundlage für eine ausreichende Refinanzierung der Weiterbildung bieten die von der Bundespsychotherapeutenkammer vorgestellten Vorschläge. So könnten im Austausch mit den Partnerinnen und Partnern der Selbstverwaltung, Leistungserbringung und Finanzierung Regelungen vereinbart werden, die dann im Wege der Rechtsetzung durch den Bund festgelegt werden könnten. Mit der heute zur Abstimmung stehenden Entschließung soll die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden, damit die für die Niederlassung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erforderliche Weiterbildung auch zukünftig erfolgreich abgesichert werden kann. Ansonsten werden schlicht und einfach die Plätze fehlen, um dringend benötigte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu gewinnen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Entschließung. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit. Damit ist die Entschließung gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates „Für ein Restitutionsgesetz – Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut normieren“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 420/23) Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Blume aus Bayern. Markus Blume (Bayern): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“ beschäftigt uns seit Jahren und Jahrzehnten. Der Grundsatz ist ein ganz elementarer: Auf Unrecht muss Recht folgen. Die Kulturgutverluste durch staatliche Verfolgungsmaßnahmen während der NS-Unrechtsherrschaft müssen rechtssicher aufgearbeitet und die Erben entsprechend entschädigt werden. Man kann heute sagen: Wir haben hierbei in den letzten Jahren zum Glück beachtliche Folge erzielt. Über 7 000 Kulturgüter, beispielsweise im Museumsbereich, sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten restituiert worden. Wir haben die Provenienzforschung in praktisch allen Ländern in Deutschland deutlich ausgebaut, und wir haben inzwischen Prinzipien, auf die wir uns stützen können: seit 25 Jahren die Washingtoner Prinzipien sowie die Gemeinsame Erklärung in Deutschland. Es gibt eine beratende Kommission für die besonders strittigen Fälle und vieles andere mehr. Aber eines gibt es immer noch nicht: eine gesetzliche Regelung, eine normative Regelung. Diese ist überfällig. Deswegen der zweite Grundsatz: Nicht nur muss auf Unrecht Recht folgen, sondern es muss auch auf das Soft Law ein Restitutionsgesetz folgen. Wir brauchen rechtsverbindliche, transparente, normierte Kriterien, um Gerechtigkeit walten zu lassen und auch die schwierigen Fälle rechtssicher lösen zu können. Die Beratende Kommission hat gerade anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens ein beachtliches M

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