Rede von Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) – Drucksache 16/1993
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.
Text
Rede von Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) – Drucksache 16/1993
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die
Debatte hat moderat angefangen, aber die letzten Beiträge,
Herr Montag, verleiten mich doch zu einer Bemerkung.
Sie alle wissen, was man sich unter einem
Montagsauto vorzustellen hat. Das sind reparaturanfällige Autos,
mit denen man unzufrieden ist. Es sind also quasi Murks-autos. Herr Montag, diese Metapher haben Sie nun durch
eine weitere Variante bereichert:
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Murks ist die Große Koalition!)
Auf Ihrer Homepage wird nämlich von „Montags
Gespräch“ berichtet, welches Sie zwei Tage vor Nikolaus,
am 4. Dezember letzten Jahres, mit der bayerischen
Justizministerin Beate Merk geführt haben. Eine
Zwischenüberschrift lautet: „Sicherungsverwahrung ist keine
Lösung“.
Sie haben das in der Debatte am 14. November 2002
gegeißelt wie kein Zweiter. Noch vorgestern haben Sie
in Ihrer Presseerklärung geschrieben, wir würden dort
galoppartig durchgehen und Sie bräuchten alle Zeit und
allen Raum, um das zu diskutieren. Kurz vor
Toresschluss haben Sie dann allerdings noch die Kurve
gekriegt und selbst zwei Anträge vorgelegt. Na, besser spät
als nie. Wir brauchen Ihre Belehrungen aber nicht, wir
bringen unsere eigenen Anträge durch, Herr Montag.
Alle Debatten über die Sicherungsverwahrung – ob es
die originäre, die vorbehaltene oder die nachträgliche
ist – haben gezeigt, dass das ein von vielen ungeliebtes
Kind ist. Auch mein Kollege Stünker hat nie einen Hehl
daraus gemacht, dass er nicht ein glühender Verfechter
der Sicherungsverwahrung ist. Das ist übrigens niemand.
Wenn ich daran denke, was Frau Laurischk am
14. November 2002 in diesem Haus gesagt hat –
übrigens in ihrer Jungfernrede –, dass nämlich diese
Sicherungsverwahrung gegen das Verbot der
Doppelbestrafung verstößt, muss ich sagen: Inzwischen dürfte doch
wirklich klar sein, dass das nicht so ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat sowohl am
5. Februar 2004 als auch am 10. Februar 2004
Entscheidungen dazu getroffen. Beide Entscheidungen sind
abgedruckt und nachzulesen im 109. Band, und zwar nicht
auf Seite 109, sondern auf Seite 190 – das ist also ein
kleiner Dreher in der Begründung, Alfred – und auf
Seite 133. Es hat festgestellt, dass sie weder gegen den
Grundsatz „ne bis in idem“ noch gegen den Grundsatz
„nulla poena sine lege“ oder irgendeinen anderen
Verfassungsgrundsatz verstößt. Das hat das
Bundesverfassungsgericht übrigens in seiner Entscheidung vom
8. Dezember 2005 noch einmal zusammengefasst. Das
heißt, die Schlachten von gestern über die
Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit brauchen wir in
der jetzigen Situation nicht mehr zu schlagen.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Oh doch!)
Nachdem das feststeht und die
Landesunterbringungsgesetze durch die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts aufgehoben wurden, war die damalige
Bundesregierung geläutert und hat die nachträgliche
Sicherungsverwahrung ins Gesetzblatt gebracht. Dabei ist
sie davon ausgegangen, dass nunmehr nahezu alle
Lücken geschlossen sind und dass solche Straftäter, bei
denen sich im Verlaufe des Vollzuges ergibt, dass sie
gefährlich sind, nicht mehr aus dem Vollzug entlassen
Dr. Jürgen Gehbwerden dürfen und die alle zwei Jahre vorzunehmende
Überprüfung nach wie vor aufrechterhalten wird.
Allerdings ist diese Intention des Gesetzgebers durch
eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs sozusagen
konterkariert worden. Ich will keine Gerichtsschelte
betreiben. Wenn man den Wortlaut betrachtet, kann man
dies sogar verstehen. Denn der Bundesgerichtshof hat
festgestellt, dass die Fälle, um die es geht – die
sogenannten Altfälle –, nicht unter die Vorschrift des § 66 b
Strafgesetzbuch fallen, in der es um die nachträgliche
Sicherungsverwahrung bei Vorliegen neuer Tatsachen
geht.
Wegen des medialen Echos und des Hilferufs der
Landesjustizministerinnen Frau Kolb und Frau Blechinger
und des Generalstaatsanwalts Rautenberg mussten wir in
der Tat schneller, als es vielleicht sonst notwendig
geworden wäre, dafür Sorge tragen, dass ein
entsprechender Gesetzentwurf bis zum 30. März im Bundesrat
vorliegt. Unser Gesetzentwurf unterscheidet sich nicht
wesentlich von Ihrem Änderungsantrag.
Was Ihre Äußerung angeht, der Gesetzentwurf bohre
viel auf, will ich auf den Wortlaut verweisen. Es geht nur
darum, dass neue Tatsachen im Sinne dieses Gesetzes
auch solche sind, die bei der Erstverurteilung erkennbar
waren, zum Teil sogar zur Sicherungsverwahrung
geführt haben, aber aus den schon mehrmals genannten
Gründen – Einigungsvertrag – nicht haben verhängt
werden dürfen. Nur das wird jetzt geregelt. Das wollen wir
mit unserem Gesetzentwurf, das wollen Sie mit Ihrem
Antrag, und das will die FDP.
Wir haben – was nicht weiter verwunderlich ist –
unserem eigenen Vorschlag zum Erfolg verholfen, nämlich
dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Relationen
- part_of → Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
- spoke_in ← Jürgen Gehb (Rede)