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Rede von Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) – Drucksache 16/1993

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.

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Text

Rede von Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) – Drucksache 16/1993 Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte hat moderat angefangen, aber die letzten Beiträge, Herr Montag, verleiten mich doch zu einer Bemerkung. Sie alle wissen, was man sich unter einem Montagsauto vorzustellen hat. Das sind reparaturanfällige Autos, mit denen man unzufrieden ist. Es sind also quasi Murks-autos. Herr Montag, diese Metapher haben Sie nun durch eine weitere Variante bereichert: (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Murks ist die Große Koalition!) Auf Ihrer Homepage wird nämlich von „Montags Gespräch“ berichtet, welches Sie zwei Tage vor Nikolaus, am 4. Dezember letzten Jahres, mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk geführt haben. Eine Zwischenüberschrift lautet: „Sicherungsverwahrung ist keine Lösung“. Sie haben das in der Debatte am 14. November 2002 gegeißelt wie kein Zweiter. Noch vorgestern haben Sie in Ihrer Presseerklärung geschrieben, wir würden dort galoppartig durchgehen und Sie bräuchten alle Zeit und allen Raum, um das zu diskutieren. Kurz vor Toresschluss haben Sie dann allerdings noch die Kurve gekriegt und selbst zwei Anträge vorgelegt. Na, besser spät als nie. Wir brauchen Ihre Belehrungen aber nicht, wir bringen unsere eigenen Anträge durch, Herr Montag. Alle Debatten über die Sicherungsverwahrung – ob es die originäre, die vorbehaltene oder die nachträgliche ist – haben gezeigt, dass das ein von vielen ungeliebtes Kind ist. Auch mein Kollege Stünker hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er nicht ein glühender Verfechter der Sicherungsverwahrung ist. Das ist übrigens niemand. Wenn ich daran denke, was Frau Laurischk am 14. November 2002 in diesem Haus gesagt hat – übrigens in ihrer Jungfernrede –, dass nämlich diese Sicherungsverwahrung gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstößt, muss ich sagen: Inzwischen dürfte doch wirklich klar sein, dass das nicht so ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sowohl am 5. Februar 2004 als auch am 10. Februar 2004 Entscheidungen dazu getroffen. Beide Entscheidungen sind abgedruckt und nachzulesen im 109. Band, und zwar nicht auf Seite 109, sondern auf Seite 190 – das ist also ein kleiner Dreher in der Begründung, Alfred – und auf Seite 133. Es hat festgestellt, dass sie weder gegen den Grundsatz „ne bis in idem“ noch gegen den Grundsatz „nulla poena sine lege“ oder irgendeinen anderen Verfassungsgrundsatz verstößt. Das hat das Bundesverfassungsgericht übrigens in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2005 noch einmal zusammengefasst. Das heißt, die Schlachten von gestern über die Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit brauchen wir in der jetzigen Situation nicht mehr zu schlagen. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Oh doch!) Nachdem das feststeht und die Landesunterbringungsgesetze durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben wurden, war die damalige Bundesregierung geläutert und hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung ins Gesetzblatt gebracht. Dabei ist sie davon ausgegangen, dass nunmehr nahezu alle Lücken geschlossen sind und dass solche Straftäter, bei denen sich im Verlaufe des Vollzuges ergibt, dass sie gefährlich sind, nicht mehr aus dem Vollzug entlassen Dr. Jürgen Gehbwerden dürfen und die alle zwei Jahre vorzunehmende Überprüfung nach wie vor aufrechterhalten wird. Allerdings ist diese Intention des Gesetzgebers durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs sozusagen konterkariert worden. Ich will keine Gerichtsschelte betreiben. Wenn man den Wortlaut betrachtet, kann man dies sogar verstehen. Denn der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Fälle, um die es geht – die sogenannten Altfälle –, nicht unter die Vorschrift des § 66 b Strafgesetzbuch fallen, in der es um die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Vorliegen neuer Tatsachen geht. Wegen des medialen Echos und des Hilferufs der Landesjustizministerinnen Frau Kolb und Frau Blechinger und des Generalstaatsanwalts Rautenberg mussten wir in der Tat schneller, als es vielleicht sonst notwendig geworden wäre, dafür Sorge tragen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf bis zum 30. März im Bundesrat vorliegt. Unser Gesetzentwurf unterscheidet sich nicht wesentlich von Ihrem Änderungsantrag. Was Ihre Äußerung angeht, der Gesetzentwurf bohre viel auf, will ich auf den Wortlaut verweisen. Es geht nur darum, dass neue Tatsachen im Sinne dieses Gesetzes auch solche sind, die bei der Erstverurteilung erkennbar waren, zum Teil sogar zur Sicherungsverwahrung geführt haben, aber aus den schon mehrmals genannten Gründen – Einigungsvertrag – nicht haben verhängt werden dürfen. Nur das wird jetzt geregelt. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf, das wollen Sie mit Ihrem Antrag, und das will die FDP. Wir haben – was nicht weiter verwunderlich ist – unserem eigenen Vorschlag zum Erfolg verholfen, nämlich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.

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