Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX)
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Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der 1982 gegründete Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Deutschland. Die Mitglieder des BPEX sind international agierende Unternehmen, die in Deutschland für eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land sorgen. Der BPEX kommuniziert die wirtschaftlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder an die Politik (Deutscher Bundestag, Bundesministerien sowie nachgeordnete Behörden, Kommunen). Er setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen, die Sicherstellung von guten Arbeitsbedingungen sowie die Förderung von nachhaltigen und innovativen Konzepten auf dem KEP-Markt ein. Hierzu werden Fakten- und Positionspapiere sowie Gutachten erstellt, Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern geführt und Veranstaltungen organisiert.
In seiner Funktion als Dienstleister versorgt der BPEX seine Mitgliedsunternehmen mit Informationen über aktuelle Entwicklungen und Trends, organisiert den fachlichen Austausch untereinander und bietet eine individuelle Beratung an. Gegenüber der deutschen Presselandschaft ist der BPEX das Sprachrohr der Branche. Als Herausgeber von Publikationen mit Zahlen, Daten, Fakten und Trends der Paketbranche ist der Verband außerdem ein zentraler Ansprechpartner für wissenschaftliche Einrichtungen.
Interessenbereiche: Energienetze; Verkehrsinfrastruktur; Öffentliches Recht; Ländlicher Raum; Kleine und mittlere Unternehmen; Güterverkehr; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Fossile Energien; Außenwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Schienenverkehr; Immissionsschutz; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Erneuerbare Energien; Digitalisierung; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Politisches Leben, Parteien; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Industriepolitik; Arbeitsmarkt; Luft- und Raumfahrt; E-Commerce; Verbraucherschutz; Stadtentwicklung; Verkehrspolitik; Parlamentarisches Verfahren; Zivilrecht; EU-Binnenmarkt; Wettbewerbsrecht; Datenschutz und Informationssicherheit; Allgemeine Energiepolitik; Straßenverkehr
Regelungsvorhaben:
- Änderungsbedarf an der Postgesetz-Novelle: Novellierung des bestehenden Postrechts, Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer, Abschaffung von Privilegien des ehemaligen Staatskonzerns, Trennung der Märkte Brief und Paket
- Reform der Einfuhrumsatzsteuer: Forderung nach Änderung des Erhebungsverfahrens hin zur Direktverrechnung, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und Abbau von Wettbewerbsnachteilen
- Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Zollunion: zuverlässige und effiziente Verzollungssysteme, die eine vereinfachte, zügige und kundenfreundliche Abfertigung grenzüberschreitender Transporte ermöglichen, Harmonisierung bei der Umsetzung von zollrechtlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten, Schaffung einer zentralen EU-Zollbehörde
- Gesetz zu Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz): Harmonisierung der Regelungen im Zusammenhang mit dem BSIG und der NIS2-Richtlinie (vor allem bei verwendeten Begriffen und Definitionen, in Bezug auf die Umsetzungsprozesse und die Kompetenzen der beteiligten Behörden), Vermeidung von Doppelregulierung und Inkonsistenzen
- Technologieoffenheit - Alternative Antriebe: Technologieoffenheit beim Einsatz von alternativen Antrieben im Straßenverkehr
- Änderungsbedarf am Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Interesse des Datenschutzes: Änderungsbedarf am Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Interesse des Datenschutzes, insbesondere bei der Erfassung von sendungsbezogenen Daten. Die Regelungen zur Einwilligung bei Sozialdaten könnten die rechtlichen Grundlagen für die Datenübermittlung untergraben. Unsere Branche braucht eine angemessene Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Anforderungen um den Unternehmen eine rechtlich sichere Anpassung zu ermöglichen.
- Änderungsbedarf am Vierten MautrechtsänderungsGesetz: Die Regelung sieht eine nachträgliche Mauterhebung. Dort heißt es, dass pauschal eine Strecke von 500 KM auf Mautstrecken angenommen wird, wenn die tatsächliche Strecke nicht ermittelt werden kann. Für Fahrzeuge der Paketdienste, die Transporter oder kleine Lkw zwischen 3,5 t bis 7,5 t einsetzen, wäre das eine unverhältnismäßige Regelung, denn im Nahverkehr, den die Paketdienste regelmäßig bedienen, werden solche Strecken nicht zurückgelegt. Angemessen wäre höchstens eine pauschale Berechnung von 100 km.
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richlinie und (NIS-2-UmsuCG): Beschreibung: Die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben für Paketdienstleister und deren Transportpartner sollte auf einen praxistauglichen Kreis betroffener Unternehmen beschränkt werden. Dabei sollte der administrative Aufwand auf das notwendige Minimum reduziert und an die Mindestanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinie angepasst werden. Insbesondere sollten die Meldepflichten europaweit harmonisiert und vereinfacht werden.
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes: Die bestehenden Regelungen des Paketboten-Schutz-Gesetzes haben sich in der Praxis bewährt und sollten daher entfristet werden. Zugleich sollte die administrative Umsetzung weiter optimiert werden. Insbesondere wäre eine Vereinheitlichung und Automatisierung des Verfahrens zur Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkassenbescheinigungen) über die gesetzliche Krankenversicherung wünschenswert. Das Gesetz sollte mit den im Postgesetz vorgesehenen Anforderungen an die Kontrolle von Anbietern von Postdienstleistungen harmonisiert werden, da hier erhebliche Überschneidungen bestehen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, ApoVWG: Die Verantwortung für die Konformität der Verpackung von Arzneimitteln soll den Apotheken bzw. den Unternehmen zugewiesen werden, die Logistikdienstleister mit dem Transport von Arzneimitteln beauftragen. Die Anforderungen an den Versand von Arzneimitteln sollten auf ein angemessenes und praktisch erprobtes Maß begrenzt bleiben. Es sollte geprüft werden, wie durch einheitliche Begriffe, klare Informationspflichten des Versenders und praktikable Standards Rechtssicherheit geschaffen werden kann, ohne zusätzliche operative Pflichten für Transportdienstleister einzuführen.
- Rechtsverordnung zur Bestimmung von Kriterien für die Geeignetheit technischer Hilfsmittel nach § 73 Postgesetz: Eine Regelung zur Handhabung schwerer Sendungen in der Paketzustellung sollte an die allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes anknüpfen. Zur Entlastung und Gesundheitsprävention sollten Zustellerinnen und Zusteller geeignete Hilfsmittel wie Sackkarren benutzen dürfen.
- Änderungsbedarf am Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG): Vorschlag für eine Ausnahmeregelung im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG): Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb (z. B. batterieelektrisch), die allein durch das zusätzliche Gewicht des Antriebssystems die 3,5-t-Grenze der zulässigen Gesamtmasse überschreiten, sollten vom GüKG ausgenommen werden. Ziel sollte sein, den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe zu fördern und die wirtschaftliche Situation von Logistikunternehmen zu verbessern.
- Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz): Steigende Beschaffungskosten der öffentlichen Hand, die durch regulatorische und wirtschaftliche Anforderungen verursacht werden, sollten vermieden werden. Auch für die beteiligten Wirtschaftsunternehmen sollten Kostensteigerungen abgewendet werden, da diese ihren Verbleib am Markt gefährden könnten. Andernfalls besteht das Risiko einer zunehmenden Marktkonzentration in der Logistikbranche und anderen stark arbeitsteilig organisierten Wirtschaftssektoren.
- Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Der Entwurf enthält Maßnahmen wie die Digitalisierung des Theorieunterrichts und Erleichterungen für die praktische Fahrausbildung. Er setzt Impulse zur Fachkräftesicherung, Modernisierung und Entbürokratisierung im gewerblichen Güterverkehr.
- ATLAS-/Zoll-IT im Bereich Einfuhr: Einführung der verpflichtenden Nutzung von ATLAS-ZELOS für den Einfuhrbereich zum 1. Juli 2027.
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