Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
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Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 118/26
06.03.26
FSFJ
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag
während der Schulferien
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. März 2026
zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Angebote
der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
– Drucksachen 21/3193, 21/4524 – die beigefügte Entschließung unter
Buchstabe b auf Drucksache 21/4524 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
wird ein wichtiges Anliegen der Länder und Kommunen umgesetzt. Das Gesetz sieht ausdrücklich
vor, dass während der Schulferien neben Angeboten von Tageseinrichtungen, Schulen und deren
Kooperationspartnern auch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der
Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden können. Ländern und
Kommunen wird bei der Bereitstellung und Sicherstellung ausreichender
rechtsanspruchserfüllender Angebote ein größerer Gestaltungsspielraum ermöglicht und
gleichzeitig das Potenzial der Jugendarbeit in den Ferienzeiten ausgeschöpft werden.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eine Änderung der Vorschriften zur
gesetzlichen Unfallversicherung im Siebten Buch Sozialgesetzbuch eingefordert. Mit den
Änderungen solle erreicht werden, dass Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichts
und in der Ganztagsbetreuung dem Unfallversicherungsschutz unterliegen, auch während der
Betreuung in den Ferien oder an unterrichtsfreien Werktagen abgesichert sind, wenn diese
Betreuung im Zusammenhang mit dem Status als Schülerin oder als Schüler der von ihr oder ihm
jeweils besuchten Schule steht. Hierzu solle insbesondere an unterrichtsfreien Tagen das
Erfordernis des zeitlichen Zusammenhangs der Betreuungsmaßnahme mit dem Unterricht
entfallen und die Teilnahme an Angeboten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsförderung in den Versicherungsschutz eingebunden werden.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Gegenäußerung die Änderung des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VII) abgelehnt, da bereits ein Unfallversicherungsschutz im Rahmen der
Ferienbetreuung bestehe, wenn die Betreuungsmaßnahmen in den organisatorischen
Verantwortungsbereich der Schule fallen. Die Ausgestaltung des organisatorischen
Verantwortungsbereichs der Schule könne durch die Bundesländer im Rahmen von
landesrechtlichen Regelungen erfolgen. Im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zum
Gesetzentwurf wurde deutlich, dass die Thematik in den Ländern unterschiedlich geregelt wird
und einer vertieften Erörterung bedarf.
Zudem hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme die ersatzlose Streichung – der sogenannten
Ganztagsförderungsstatistik (GaFöG-Statistik) – vorgeschlagen.
Im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs ist es jedoch notwendig, Daten über die
Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten durch Kinder im Grundschulalter zu gewinnen, um
Ausbaufortschritte und -bedarfe in den Ländern messen und die Entwicklung datenbasiert steuern
zu können. Diese Statistik ist, wie viele andere auch, für Politik und Gesellschaft zur Wirkungs-
und Zielkontrolle notwendig.
Die mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erfolgten Änderungen der Kinder- und
Jugendhilfestatistik in § 98 Absatz 1 Nummer 1a, § 99 Absatz 7c und § 102 Absatz 2 SGB VIII
sollen die Datenlage in diesem Bereich verbessern.
Zum Stichtag 1. März ist jährlich für alle Grundschulkinder zu erfassen, welches Ganztagsangebot
sie in welchem zeitlichen Umfang jeweils in Anspruch genommen haben.
Dabei sind Schuldaten und Daten der Kinder- und Jugendhilfe zu erfassen. Die Länder stellen dar,
dass diese Daten bereits auf Länderebene erhoben werden. Sie könnten jedoch ohne Hilfsmerkmal
nicht gematcht werden, da es sich einmal um Landesdaten (schulische Ganztagsangebote) und
einmal um Bundesdaten (Kinder- und Jugendhilfe, v. a. Horte) handele. Die Daten der Kinder- und
Jugendhilfe müssten deshalb mit hohem bürokratischem Aufwand noch einmal „als Landesdaten“
mit Hilfsmerkmal erhoben werden.
Es hat sich gezeigt, dass auch nach einer einmaligen Aussetzung der Erhebung im Jahr 2023 im
nunmehr zweiten Erhebungsjahr es nicht in ausreichendem Maße zu erkennen ist, dass die Länder
Daten für die GaFöG-Statistik in ausreichender Qualität liefern können.
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
(Bundesratsdrucksache 549/25 (Beschluss)) eine Streichung der Statistik abgelehnt.
Bürokratie muss umfassend und wirkungsorientiert zurückgebaut werden. Das haben die
regierungstragenden Parteien auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart.
Doppelerhebung für Statistiken sind im digitalen Zeitalter nicht mehr akzeptabel.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine zielführende und bürokratiearme Umsetzung der GaFöG-Statistik zu ermöglichen,
a) insbesondere in Abstimmung mit den Ländern zu prüfen, ob und in welcher Form über die
formalen Ebenen hinweg ein pseudonymisiertes Hilfsmerkmal bundesrechtlich ermöglicht
und landesrechtlich eingeführt werden kann, und
b) weitere Erleichterungen im Bereich von Statistik- und Berichtspflichten im Bildungsbereich
zu prüfen und unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse ggf. entsprechende
Rechtsänderungen einzubringen;
2. mit Blick auf die Forderung des Bundesrates zur Anpassung der gesetzlichen
Unfallversicherung im Siebten Buch Sozialgesetzbuch in seiner Stellungnahme vom
21. November 2025 und die diesbezügliche Gegenäußerung gemeinsam mit Ländern und
kommunalen Spitzenverbänden etwaige Regelungslücken und Umsetzungsdefizite konkret zu
prüfen und unter Berücksichtigung dieser Prüfergebnisse mögliche Lösungsoptionen zu
erarbeiten.“
zu Drucksache 118/26- 3 -
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)