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Gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6648 · Antrag · Original ↗

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Gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen Antrag der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Marc Bernhard, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Jörn König, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Martina Uhr, Mathias Weiser, Wolfgang Wiehel, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Am 18. Mai 2026 richtete die Kriminalpolizei Nürnberg die Ermittlungskommission „Kajal“ ein. Sie folgt Hinweisen zu Vorfällen in Nürnberg, bei denen im Umfeld des Hauptbahnhofs Gruppen von Männern mit vorwiegend syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft gezielt minderjährige Mädchen ansprachen, sie mit Geschenken umwarben, anschließend mit harten Drogen, insbesondere Crystal Meth, in Abhängigkeit brachten und ihnen weitere Betäubungsmittel zuletzt nur noch als Gegenleistung für sexuelle Handlungen oder Prostitution überließen. Das jüngste bislang bekannte Opfer ist 13 Jahre alt. Bislang gelang es den Ermittlungsbehörden, zehn Personen zu identifizieren, gegen vier wird ermittelt. Laut einer Pressemitteilung der Nürnberger Polizei befindet sich ein 23-jähriger Syrer bereits in Untersuchungshaft, gegen einen 22-jährigen Syrer und einen 25-jährigen Staatenlosen, die sich derzeit auf der Flucht befinden, wurden Haftbefehle erlassen. Außerdem wird gegen einen 18- jährigen Pakistaner ermittelt (www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/- 103066/index.html). Dieser gruppenbasierte Missbrauch von Minderjährigen durch ausländische Täter ist kein Einzelfall. Auch sind in Deutschland bereits Fälle bekannt geworden, bei denen Behörden und Jugendämter aus Rücksicht auf den Migrationshintergrund der Täter von Anzeigen absahen. Ob diese und ähnliche Fälle nur die sichtbare Spitze eines bundesweiten Musters ist, lässt sich derzeit nicht beantworten, weil diesbezüglich keine Datengrundlage existiert, die dies beantworten könnte. Das bestehende Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ und das Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes erfassen angrenzende Phänomene – etwa Deutscher Bundestag Drucksache 21/6648 21. Wahlperiode 23.06.2026 die sogenannte „Loverboy-Methode“ –, kennen die lokal verankerte, gruppen- bzw. bandenmäßige sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“ jedoch nicht als eigenständigen, gesondert ausgewiesenen Phänomenbereich. Es besteht damit eine statistische Blindstelle. Der Blick ins Ausland zeigt, welche Folgen ein solches Aufklärungsdefizit hat. In Großbritannien wurden über Jahrzehnte Mädchen durch örtlich organisierte Tätergruppen mit vornehmlich pakistanischem, aber auch syrischem und nordafrikanischem Migrationshintergrund sexuell ausgebeutet. Täter- und Opfergruppen gehen nach amtlichen Zahlen in die Tausende. Die im Juni 2025 vorgelegte nationale Bestandsaufnahme von Louise Casey kam zu dem Ergebnis, dass die ethnische Zuordnung der Tatverdächtigen in rund zwei Dritteln der Fälle gar nicht erfasst worden war und Behörden über Jahre statt einer „Untersuchung“ eine „Verschleierung“ betrieben hätten – aus Sorge, dem Vorwurf des Rassismus ausgesetzt zu sein. Deutschland muss verhindern, dass ein dem britischen vergleichbares systemisches Versagen auch hier auftritt. Voraussetzung jeder effektiven Prävention und Strafverfolgung ist ein belastbares, bundesweites Lagebild und eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung des Phänomenbereichs. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Einbringung eines Antrags in die Innenministerkonferenz, wonach die Länder und der Bund vereinbaren, jeweils eigene polizeiliche Ermittlungskommissionen nach dem Vorbild der Ermittlungskommission „Kajal“ einzurichten, um bundesweit weitere Fälle von gruppenbasierter sexueller Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“ zu ermitteln und zu bekämpfen. 2. Erweiterung der Bundeslagebilder „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ oder „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes um einen Schwerpunkt zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“, durch welche dieser Phänomenbereich auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Untersuchungsgegenstände umfassend dargestellt wird: a. Entwicklung einer trennscharfen, operationalisierbaren Definition der gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger als eigenständige Kategorie, die diesen Phänomenbereich vom Einzeltätermissbrauch, von rein digital begangenen Taten sowie von den bestehenden Erfassungsgrößen „Loverboy-Methode“ und „Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung“ abgrenzt und ihn somit gesondert messbar macht. b. Erstellung einer bundesweiten Erhebung aller bekannten oder hinreichend verdichteten Fälle, die dem Muster entsprechen, einschließlich einer fallbezogenen Strukturanalyse (Zahl der Tatverdächtigen und Opfer je Fall, Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund von Tätern und Opfern, Tatzeiträume, Tatörtlichkeiten sowie Anbahnungs- und Abhängigkeitsmechanismen). c. Erstellung einer Analyse der Geschädigten nach Alter, Geschlecht und sozialer Lage (insbesondere Heim- und Pflegekinder, vorbestehende Kontakte zum Jugendamt, Schulabsentismus, Sucht- und Vulnerabilitätsfaktoren), um zielgenaue Prävention und Schutzmechanismen zu ermöglichen. d. Erstellung einer Analyse der Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Aufenthalts- bzw. Schutzstatus, einschlägigen Vorstrafen sowie nach Gruppen-, Banden- und Netzwerkstrukturen und Modus Operandi. Ein belastbares Lagebild muss diese Merkmale vollständig und ergebnisoffen erfassen, ohne sie vorab zu interpretieren oder zu unterdrücken. e. Untersuchung begünstigender Rahmenbedingungen, insbesondere der offenen Drogenszenen im Umfeld großer Bahnhöfe und der Teillegalisierung von Cannabis sowie der Rolle von Shisha-Bars, Glücksspielläden und anderen vergleichbaren Einrichtungen. 3. Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie über die gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“ in Deutschland, die insbesondere die nachfolgend genannten Bereiche abdeckt: a. Erstellung einer methodisch fundierten Schätzung des Dunkelfeldes dieses Phänomenbereiches unter Einbeziehung von Dunkelfeldbefragungen, der Fallzahlen von Jugendämtern, Fachberatungsstellen, Krankenhäusern, Ärzten und Drogenhilfen sowie eines Abgleichs mit den bekannt niedrigen Anzeigequoten unter ausdrücklicher Berücksichtigung der strukturell hohen Untererfassung in diesem Deliktsbereich. b. Erstellung eines strukturierten Vergleichs mit Großbritannien, Österreich, Schweden und weiteren europäischen Staaten im Hinblick auf Erfassungsstandards, Ermittlungsorganisation und übertragbare Lehren für eine vorbeugende deutsche Strategie. c. Systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der Fälle, in denen Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendämter, Schulen oder weitere Stellen Hinweise nicht erkannten oder nicht verfolgten – einschließlich der Frage, ob Verdachtsmomente aus Sorge vor dem Vorwurf der Diskriminierung und vermeintlichen Stigmatisierung der ausländischen Tatverdächtigen heruntergespielt wurden, ob Warnsignale wie wiederholtes Fernbleiben von der Schule oder Vermisstenmeldungen ignoriert wurden und woran die behördenübergreifende Zusammenarbeit scheiterte. d. Erstellung eines Vorschlags für einen dauerhaften, bundeseinheitlichen und verpflichtenden Erhebungsstandard (einschließlich der Pflichtfelder Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Aufenthaltsstatus) sowie Ableitung konkreter Empfehlungen für Prävention, Opferschutz, behördenübergreifende Fallsteuerung und Strafverfolgung. Berlin, den 23. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung gehört zu den Kernaufgaben des Staates. Um diesen Schutz zu gewährleisten, ist der Staat gehalten, die Bedrohungen umfassend zu erfassen, zu erforschen und zu bekämpfen. Die Ermittlungen der „EKO Kajal“ der Nürnberger Polizei, die auf einem Zufallsfund basierten, haben in Deutschland erstmals ein kriminelles Muster sichtbar gemacht, das in Großbritannien seit Langem als „grooming“ durch örtlich organisierte Tätergruppen bekannt ist. Erschütternd am britischen Fall ist vor allem das Versagen des Staates bei der Bekämpfung der Taten. Über Jahrzehnte wurden aus Furcht vor dem Vorwurf des Rassismus Hinweise auf die Taten nicht erhoben, nicht zusammengeführt und nicht ausgewertet. Die im Juni 2025 vorgelegte Bestandsaufnahme von Louise Casey hat festgehalten, dass die Behörden statt einer Untersuchung eine Verschleierung betrieben und dass die Lücken in der Datenerfassung selbst zum Skandal wurden. Die politische Konsequenz – eine nationale Untersuchungskommission, eine zentrale Ermittlungssteuerung und eine Überprüfung tausender geschlossener Verfahren – kamen Jahre und Jahrzehnte zu spät. Eine solche Entwicklung darf sich in Deutschland nicht wiederholen. Vergleichbare Szenen wie in Nürnberg finden sich auch im Umfeld der Bahnhöfe anderer deutscher Großstädte. Es ist daher notwendig, dass durch die Polizeien der Länder und die Bundespolizei Ermittlungskommissionen nach dem Vorbild der „EKO Kajal“ eingesetzt werden, um die gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger bundesweit zu erfassen und zu bekämpfen. Darüber hinaus muss das Kriminalitätsphänomen der „Grooming Gangs“ auch in einem Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes berücksichtigt werden. Das bisherige Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ bildet zwar das Gesamtaufkommen des erfassten Hellfeldes der sexuellen Angriffe auf Minderjährige ab, weist jedoch nicht die spezifische gruppen- und ortsgebundene Tatstruktur aus. Das Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ erfasst die „Loverboy“-Methode als individuelle Anbahnung, nicht aber die kollektive, milieugebundene Ausbeutung im öffentlichen Raum. Genau in dieser Lücke liegen Fälle wie Nürnberg. Eine Erweiterung von einem der beiden thematisch nahen Bundeslagebilder um den Phänomenbereich der „Grooming Gangs“ schließt sie. Notwendig ist dabei insbesondere die ergebnisoffene Erfassung von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Migrationshintergrund der Tatverdächtigen. Wer solche relevanten Merkmale nicht erhebt, kann weder Muster erkennen noch Prävention zielgenau ausrichten. Die britische Erfahrung belegt, dass gerade das Verschweigen solcher Daten dem Vertrauen in den Rechtsstaat schadet. Ein polizeiliches Lagebild kann jedoch nur das Hellfeld des Kriminalitätsphänomens darstellen. Daher besteht die Notwendigkeit für eine bundesweit angelegte wissenschaftliche Studie, die auch das Dunkelfeld der gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“ erforscht und zudem die Fälle wissenschaftlich aufarbeitet, in denen die Behörden Hinweise auf solche Taten erhielten, jedoch nicht handelten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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