Gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen
Text
Gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen
Antrag
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Christopher
Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Alexander Arpaschi, Adam Balten,
Dr. Christina Baum, Marc Bernhard, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Tobias
Ebenberger, Hauke Finger, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor
Hemmelgarn, Nicole Hess, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Jörn
König, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß,
Manfred Schiller, Martina Uhr, Mathias Weiser, Wolfgang Wiehel, Jörg Zirwes,
Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte
Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 18. Mai 2026 richtete die Kriminalpolizei Nürnberg die Ermittlungskommission
„Kajal“ ein. Sie folgt Hinweisen zu Vorfällen in Nürnberg, bei denen im Umfeld des
Hauptbahnhofs Gruppen von Männern mit vorwiegend syrischer, pakistanischer und
nordafrikanischer Herkunft gezielt minderjährige Mädchen ansprachen, sie mit
Geschenken umwarben, anschließend mit harten Drogen, insbesondere Crystal Meth, in
Abhängigkeit brachten und ihnen weitere Betäubungsmittel zuletzt nur noch als
Gegenleistung für sexuelle Handlungen oder Prostitution überließen. Das jüngste bislang
bekannte Opfer ist 13 Jahre alt. Bislang gelang es den Ermittlungsbehörden, zehn
Personen zu identifizieren, gegen vier wird ermittelt. Laut einer Pressemitteilung der
Nürnberger Polizei befindet sich ein 23-jähriger Syrer bereits in Untersuchungshaft,
gegen einen 22-jährigen Syrer und einen 25-jährigen Staatenlosen, die sich derzeit auf
der Flucht befinden, wurden Haftbefehle erlassen. Außerdem wird gegen einen 18-
jährigen Pakistaner ermittelt (www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/-
103066/index.html).
Dieser gruppenbasierte Missbrauch von Minderjährigen durch ausländische Täter ist
kein Einzelfall. Auch sind in Deutschland bereits Fälle bekannt geworden, bei denen
Behörden und Jugendämter aus Rücksicht auf den Migrationshintergrund der Täter
von Anzeigen absahen.
Ob diese und ähnliche Fälle nur die sichtbare Spitze eines bundesweiten Musters ist,
lässt sich derzeit nicht beantworten, weil diesbezüglich keine Datengrundlage existiert,
die dies beantworten könnte. Das bestehende Bundeslagebild „Sexualdelikte zum
Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ und das Bundeslagebild „Menschenhandel
und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes erfassen angrenzende Phänomene – etwa
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6648
21. Wahlperiode 23.06.2026
die sogenannte „Loverboy-Methode“ –, kennen die lokal verankerte, gruppen- bzw.
bandenmäßige sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“ jedoch
nicht als eigenständigen, gesondert ausgewiesenen Phänomenbereich. Es besteht damit
eine statistische Blindstelle.
Der Blick ins Ausland zeigt, welche Folgen ein solches Aufklärungsdefizit hat. In
Großbritannien wurden über Jahrzehnte Mädchen durch örtlich organisierte
Tätergruppen mit vornehmlich pakistanischem, aber auch syrischem und nordafrikanischem
Migrationshintergrund sexuell ausgebeutet. Täter- und Opfergruppen gehen nach
amtlichen Zahlen in die Tausende. Die im Juni 2025 vorgelegte nationale
Bestandsaufnahme von Louise Casey kam zu dem Ergebnis, dass die ethnische Zuordnung der
Tatverdächtigen in rund zwei Dritteln der Fälle gar nicht erfasst worden war und
Behörden über Jahre statt einer „Untersuchung“ eine „Verschleierung“ betrieben hätten
– aus Sorge, dem Vorwurf des Rassismus ausgesetzt zu sein.
Deutschland muss verhindern, dass ein dem britischen vergleichbares systemisches
Versagen auch hier auftritt. Voraussetzung jeder effektiven Prävention und
Strafverfolgung ist ein belastbares, bundesweites Lagebild und eine umfassende
wissenschaftliche Untersuchung des Phänomenbereichs.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Einbringung eines Antrags in die Innenministerkonferenz, wonach die Länder
und der Bund vereinbaren, jeweils eigene polizeiliche Ermittlungskommissionen
nach dem Vorbild der Ermittlungskommission „Kajal“ einzurichten, um
bundesweit weitere Fälle von gruppenbasierter sexueller Ausbeutung Minderjähriger
durch „Grooming Gangs“ zu ermitteln und zu bekämpfen.
2. Erweiterung der Bundeslagebilder „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und
Jugendlichen“ oder „Menschenhandel und Ausbeutung“ des
Bundeskriminalamtes um einen Schwerpunkt zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung
Minderjähriger durch „Grooming Gangs“, durch welche dieser Phänomenbereich auf
Grundlage der nachfolgend aufgeführten Untersuchungsgegenstände umfassend
dargestellt wird:
a. Entwicklung einer trennscharfen, operationalisierbaren Definition der
gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger als eigenständige
Kategorie, die diesen Phänomenbereich vom Einzeltätermissbrauch, von rein
digital begangenen Taten sowie von den bestehenden Erfassungsgrößen
„Loverboy-Methode“ und „Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung“
abgrenzt und ihn somit gesondert messbar macht.
b. Erstellung einer bundesweiten Erhebung aller bekannten oder hinreichend
verdichteten Fälle, die dem Muster entsprechen, einschließlich einer
fallbezogenen Strukturanalyse (Zahl der Tatverdächtigen und Opfer je Fall,
Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund von Tätern und Opfern,
Tatzeiträume, Tatörtlichkeiten sowie Anbahnungs- und
Abhängigkeitsmechanismen).
c. Erstellung einer Analyse der Geschädigten nach Alter, Geschlecht und
sozialer Lage (insbesondere Heim- und Pflegekinder, vorbestehende Kontakte
zum Jugendamt, Schulabsentismus, Sucht- und Vulnerabilitätsfaktoren), um
zielgenaue Prävention und Schutzmechanismen zu ermöglichen.
d. Erstellung einer Analyse der Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Aufenthalts- bzw. Schutzstatus,
einschlägigen Vorstrafen sowie nach Gruppen-, Banden- und
Netzwerkstrukturen und Modus Operandi. Ein belastbares Lagebild muss diese Merkmale
vollständig und ergebnisoffen erfassen, ohne sie vorab zu interpretieren oder
zu unterdrücken.
e. Untersuchung begünstigender Rahmenbedingungen, insbesondere der
offenen Drogenszenen im Umfeld großer Bahnhöfe und der Teillegalisierung von
Cannabis sowie der Rolle von Shisha-Bars, Glücksspielläden und anderen
vergleichbaren Einrichtungen.
3. Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie über die gruppenbasierte sexuelle
Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“ in Deutschland, die
insbesondere die nachfolgend genannten Bereiche abdeckt:
a. Erstellung einer methodisch fundierten Schätzung des Dunkelfeldes dieses
Phänomenbereiches unter Einbeziehung von Dunkelfeldbefragungen, der
Fallzahlen von Jugendämtern, Fachberatungsstellen, Krankenhäusern,
Ärzten und Drogenhilfen sowie eines Abgleichs mit den bekannt niedrigen
Anzeigequoten unter ausdrücklicher Berücksichtigung der strukturell hohen
Untererfassung in diesem Deliktsbereich.
b. Erstellung eines strukturierten Vergleichs mit Großbritannien, Österreich,
Schweden und weiteren europäischen Staaten im Hinblick auf
Erfassungsstandards, Ermittlungsorganisation und übertragbare Lehren für eine
vorbeugende deutsche Strategie.
c. Systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der Fälle, in denen Polizei,
Staatsanwaltschaften, Jugendämter, Schulen oder weitere Stellen Hinweise
nicht erkannten oder nicht verfolgten – einschließlich der Frage, ob
Verdachtsmomente aus Sorge vor dem Vorwurf der Diskriminierung und
vermeintlichen Stigmatisierung der ausländischen Tatverdächtigen
heruntergespielt wurden, ob Warnsignale wie wiederholtes Fernbleiben von der Schule
oder Vermisstenmeldungen ignoriert wurden und woran die
behördenübergreifende Zusammenarbeit scheiterte.
d. Erstellung eines Vorschlags für einen dauerhaften, bundeseinheitlichen und
verpflichtenden Erhebungsstandard (einschließlich der Pflichtfelder
Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Aufenthaltsstatus) sowie Ableitung
konkreter Empfehlungen für Prävention, Opferschutz,
behördenübergreifende Fallsteuerung und Strafverfolgung.
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung gehört zu den Kernaufgaben des Staates.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, ist der Staat gehalten, die Bedrohungen umfassend zu erfassen, zu erforschen
und zu bekämpfen.
Die Ermittlungen der „EKO Kajal“ der Nürnberger Polizei, die auf einem Zufallsfund basierten, haben in
Deutschland erstmals ein kriminelles Muster sichtbar gemacht, das in Großbritannien seit Langem als
„grooming“ durch örtlich organisierte Tätergruppen bekannt ist. Erschütternd am britischen Fall ist vor allem das
Versagen des Staates bei der Bekämpfung der Taten. Über Jahrzehnte wurden aus Furcht vor dem Vorwurf des
Rassismus Hinweise auf die Taten nicht erhoben, nicht zusammengeführt und nicht ausgewertet. Die im Juni
2025 vorgelegte Bestandsaufnahme von Louise Casey hat festgehalten, dass die Behörden statt einer
Untersuchung eine Verschleierung betrieben und dass die Lücken in der Datenerfassung selbst zum Skandal wurden. Die
politische Konsequenz – eine nationale Untersuchungskommission, eine zentrale Ermittlungssteuerung und eine
Überprüfung tausender geschlossener Verfahren – kamen Jahre und Jahrzehnte zu spät.
Eine solche Entwicklung darf sich in Deutschland nicht wiederholen. Vergleichbare Szenen wie in Nürnberg
finden sich auch im Umfeld der Bahnhöfe anderer deutscher Großstädte. Es ist daher notwendig, dass durch die
Polizeien der Länder und die Bundespolizei Ermittlungskommissionen nach dem Vorbild der „EKO Kajal“
eingesetzt werden, um die gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger bundesweit zu erfassen und zu
bekämpfen.
Darüber hinaus muss das Kriminalitätsphänomen der „Grooming Gangs“ auch in einem Bundeslagebild des
Bundeskriminalamtes berücksichtigt werden. Das bisherige Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von
Kindern und Jugendlichen“ bildet zwar das Gesamtaufkommen des erfassten Hellfeldes der sexuellen Angriffe auf
Minderjährige ab, weist jedoch nicht die spezifische gruppen- und ortsgebundene Tatstruktur aus. Das
Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ erfasst die „Loverboy“-Methode als individuelle Anbahnung, nicht
aber die kollektive, milieugebundene Ausbeutung im öffentlichen Raum. Genau in dieser Lücke liegen Fälle wie
Nürnberg. Eine Erweiterung von einem der beiden thematisch nahen Bundeslagebilder um den Phänomenbereich
der „Grooming Gangs“ schließt sie.
Notwendig ist dabei insbesondere die ergebnisoffene Erfassung von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und
Migrationshintergrund der Tatverdächtigen. Wer solche relevanten Merkmale nicht erhebt, kann weder Muster
erkennen noch Prävention zielgenau ausrichten. Die britische Erfahrung belegt, dass gerade das Verschweigen
solcher Daten dem Vertrauen in den Rechtsstaat schadet.
Ein polizeiliches Lagebild kann jedoch nur das Hellfeld des Kriminalitätsphänomens darstellen. Daher besteht
die Notwendigkeit für eine bundesweit angelegte wissenschaftliche Studie, die auch das Dunkelfeld der
gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“ erforscht und zudem die Fälle
wissenschaftlich aufarbeitet, in denen die Behörden Hinweise auf solche Taten erhielten, jedoch nicht handelten.
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ISSN 0722-8333
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