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Zur möglichen Einordnung von Kriterien bei der Vergabe von Drittmitteln als fachfremd

dip / drucksache 08.05.2026 · WP 21 · 21/5860 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Zur möglichen Einordnung von Kriterien bei der Vergabe von Drittmitteln als fachfremd Deutscher Bundestag Drucksache 21/5860 21. Wahlperiode 08.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD Zur möglichen Einordnung von Kriterien bei der Vergabe von Drittmitteln als fachfremd Die Finanzierung der deutschen Hochschulen erfolgt im Wesentlichen über die sogenannte Grundfinanzierung und die Projektfinanzierung. Während die Länder rund 75 Prozent als Grundfinanzierung tragen, ist der Bund mit rund 15 Prozent beteiligt. Neben der Grund- und Projektfinanzierung fließen den Hochschulen noch rund 10 Prozent aus privaten Quellen zu. Da die Länder zunehmend Schwierigkeiten haben, die Grundfinanzierung aufzubringen, ist der Bund in jüngerer Vergangenheit zu einem immer wichtigeren Akteur der Hochschulfinanzierung geworden (www.hrk.de/themen/hochschulsystem/hochschulf inanzierung/). Unter anderem vor diesem Hintergrund hat die Projektfinanzierung, die Drittmittelquote, an Hochschulen an Bedeutung gewonnen (vgl. beispielsweise https://foerderatlas.dfg.de/stories/grund-und-drittmittelfinanzierung-von-hochsc hulen/; https://ssvreport.bundestag.btg:7901/volltexte/3F/3F9E0C7186294831E 0634BCD1AACB3DF.pdf, S. 15 ff.). Entsprechend erfüllen Organisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ (StIL) eine zentrale Funktion im deutschen Wissenschaftssystem (www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Liegen der Bundesregierung Informationen bzw. Daten darüber vor, warum 2008 bei der DFG eine „Selbstverpflichtung der DFG“ hinsichtlich der Förderung von Diversität in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft verabschiedet wurde?  2. Liegen der Bundesregierung Informationen bzw. Daten dazu vor, ob im Vorfeld der Verabschiedung dieser Selbstverpflichtung eine Erhebung bezüglich der Diversität in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft stattgefunden hat? a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche Gremien, Personen, Institute bzw. Institutionen bei der Bestandsaufnahme eingebunden waren? b) Wenn nein, auf Grundlage welcher Daten bzw. Annahmen wurde die Selbstverpflichtung verabschiedet?  3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob bestimmte Fachrichtungen nach Veröffentlichung der Selbstverpflichtung seltener bzw. häufiger Drittmittel beantragt haben (bitte nach Jahren von 2003 bis 2015 und Fachrichtungen aufschlüsseln)?  4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob es von Antragstellern oder Gutachtern Beschwerden oder Änderungswünsche hinsichtlich der „Selbstverpflichtung“ gegeben hat, und wenn ja, stechen diesbezüglich bestimmte Fachrichtungen hervor?  5. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum das, was im Jahr 2008 als „Selbstverpflichtung“ hinsichtlich der Förderung von Diversität verabschiedet wurde, seit 2022 „ein entscheidungsrelevantes Kriterium bei der Bewilligung von Mitteln für DFG-Forschungsverbünde“ ist (vgl. www.dfg.de/resource/blob/175828/fog-aspekt-diversitaet.pdf)?  6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, auf welcher Datengrundlage und im Lichte welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse die Einhaltung der „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ zu einem entscheidungsrelevanten Kriterium bei der Bewilligung von Mitteln für DFG- Forschungsverbünde geworden ist?  7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchen Fachrichtungen sich diese „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ (also im Sinne der Personalstruktur der jeweiligen Fachrichtung) besonders gut erfüllen ließen (wenn ja, bitte die zehn am häufigsten davon betroffenen Fachrichtungen auflisten, und wenn nein, bitte die zehn am häufigsten davon betroffenen Fachrichtungen auflisten)?  8. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, auf welche Weise wissenschaftliche Exzellenz gegenüber den „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ bei der Bewilligung von Mitteln abgewogen wird?  9. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob Mittel der DFG trotz exzellenter fachlicher Begutachtung nicht bewilligt wurden, weil die „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ nicht berücksichtig wurden, und wenn ja, wurden die Antragsteller darüber informiert, dass die Nichtberücksichtigung der „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ für die Ablehnung des Antrags ausschlaggebend war? 10. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob Antragsteller darauf hingewiesen haben, dass in ihrem konkreten Fall den „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ nicht begegnet werden könne, weil beispielsweise in dem spezifischen Forschungsfeld keine Forscher im Sinne der Kriterien zur Verfügung stehen, und wenn ja, auf welche Weise ist die DFG damit verfahren? 11. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob es hinsichtlich der „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ seitens der Antragsteller Änderungswünsche bzw. Beschwerden bei der DFG gegeben hat, und wenn ja, auf welche Weise ist die DFG mit diesen Rückmeldungen umgegangen? 12. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob Gutachter – insbesondere auch internationale Gutachter – die „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ als unpräzise empfunden bzw. sich über die Standards beschwert haben, und wenn ja, auf welche Weise verarbeitet die DFG diese Rückmeldungen? 13. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Stiftung Innovation in der Hochschullehre während ihres fünfjährigen Bestehens stets auf ein wissenschaftsgeleitetes, qualitätsbasiertes Antragsverfahren (gemäß § 13 der Satzung) zurückgegriffen hat? 14. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob bei jeder Förderung eine personelle Überlappung von Geschäftsstelle, Begutachtung und Ausschuss im Sinne eines wissenschaftsgeleiteten, qualitätsbasierten Verfahrens (gemäß § 13 der Satzung) ausgeschlossen wurde, wenn nein, bei welcher Förderung, und warum wurde auf die Trennung dieser Bereiche des Antragsverfahrens verzichtet? 15. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob es bei der Stiftung Innovation in der Hochschullehre zu Interessenkonflikten (gemäß § 8 der Geschäftsordnung) gekommen ist? 16. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob es zu Fällen von Befangenheit bzw. zum Anschein von Befangenheit bei der Projektauswahl (im Sinne von: www.dfg.de/resource/blob/167400/3e690aba0e5f 065761c6581e44278f1e/10-201-de-data.pdf bzw. www.uni-paderborn.de/f ileadmin/zv/4-5/Merkblatt_Befangenheit_Stand_01.2020.pdf) gekommen ist, und wenn ja, welche Fälle sind bekannt? 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Personen der Geschäftsstelle, Personen aus Gremien bzw. den Ausschüssen bereits organisatorisch bzw. wissenschaftlich miteinander gearbeitet haben und deshalb ggf. ein Interessenkonflikt bzw. Befangenheiten vorliegt bzw. vorliegen? 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der etwaigen personellen Überlappung von Personen aus dem Netzwerk „Lehren. Das Bündnis für Hochschullehre“ (https://lehrehochn.de/) und Personen der Stiftung Innovation in der Hochschullehre und den Ausschüssen zur Projektauswahl? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es für jede Förderung eine reguläre Ausschreibung gegeben hat (vgl. https://stiftung-hochschullehr e.de/foerderung/), wenn nein, warum nicht, und bei welcher Förderung wurde aus welchen Gründen darauf verzichtet? 20. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Stiftung Innovation in der Hochschullehre die Mittelausgabe stets im Rahmen eines regulären Antragsverfahrens und einer entsprechenden Begutachtung gemäß Satzung gewährleistet hat? a) Wenn ja, welchen Umfang hatten die Anträge und Gutachten im Schnitt? b) Wenn nein, warum wurde auf ein reguläres Antragsverfahren und eine entsprechende Begutachtung verzichtet? 21. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob entsprechend der jeweiligen Förderlinien stets Interessenbekundungen einzureichen waren? a) Wenn ja, welchen Umfang wiesen die Interessenbekundungen im Schnitt auf? b) Wenn nein, bei welchen Förderungen wurde darauf verzichtet? 22. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Ausschüsse zur Projektauswahl der Stiftung stets gemäß § 13 der Satzung zusammengetreten sind, wenn nein, in welchem Fall wurde davon abgesehen, und warum? 23. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob es in der Vergangenheit bei Vergaben zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist und ob ggf. der Bundesrechnungshof diesbezüglich Verbesserungsbedarf angemahnt hat? 24. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob in den nächsten Jahren die Arbeit der Stiftung Innovation in der Hochschullehre evaluiert werden soll? a) Wenn ja, wann soll diese stattfinden, und auf der Grundlage welcher Kriterien? b) Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 28. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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