Zur möglichen Einordnung von Kriterien bei der Vergabe von Drittmitteln als fachfremd
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Zur möglichen Einordnung von Kriterien bei der Vergabe von Drittmitteln als fachfremd
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5860
21. Wahlperiode 08.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann,
Adam Balten, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich,
Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven
Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD
Zur möglichen Einordnung von Kriterien bei der Vergabe von Drittmitteln
als fachfremd
Die Finanzierung der deutschen Hochschulen erfolgt im Wesentlichen über die
sogenannte Grundfinanzierung und die Projektfinanzierung. Während die
Länder rund 75 Prozent als Grundfinanzierung tragen, ist der Bund mit rund
15 Prozent beteiligt. Neben der Grund- und Projektfinanzierung fließen den
Hochschulen noch rund 10 Prozent aus privaten Quellen zu. Da die Länder
zunehmend Schwierigkeiten haben, die Grundfinanzierung aufzubringen, ist der
Bund in jüngerer Vergangenheit zu einem immer wichtigeren Akteur der
Hochschulfinanzierung geworden (www.hrk.de/themen/hochschulsystem/hochschulf
inanzierung/).
Unter anderem vor diesem Hintergrund hat die Projektfinanzierung, die
Drittmittelquote, an Hochschulen an Bedeutung gewonnen (vgl. beispielsweise
https://foerderatlas.dfg.de/stories/grund-und-drittmittelfinanzierung-von-hochsc
hulen/; https://ssvreport.bundestag.btg:7901/volltexte/3F/3F9E0C7186294831E
0634BCD1AACB3DF.pdf, S. 15 ff.). Entsprechend erfüllen Organisationen
wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder die „Stiftung
Innovation in der Hochschullehre“ (StIL) eine zentrale Funktion im deutschen
Wissenschaftssystem (www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Informationen bzw. Daten darüber vor,
warum 2008 bei der DFG eine „Selbstverpflichtung der DFG“ hinsichtlich
der Förderung von Diversität in der Wissenschafts- und
Hochschullandschaft verabschiedet wurde?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen bzw. Daten dazu vor, ob im
Vorfeld der Verabschiedung dieser Selbstverpflichtung eine Erhebung
bezüglich der Diversität in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft
stattgefunden hat?
a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor,
welche Gremien, Personen, Institute bzw. Institutionen bei der
Bestandsaufnahme eingebunden waren?
b) Wenn nein, auf Grundlage welcher Daten bzw. Annahmen wurde die
Selbstverpflichtung verabschiedet?
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob bestimmte
Fachrichtungen nach Veröffentlichung der Selbstverpflichtung seltener bzw.
häufiger Drittmittel beantragt haben (bitte nach Jahren von 2003 bis 2015
und Fachrichtungen aufschlüsseln)?
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob es von
Antragstellern oder Gutachtern Beschwerden oder Änderungswünsche hinsichtlich
der „Selbstverpflichtung“ gegeben hat, und wenn ja, stechen
diesbezüglich bestimmte Fachrichtungen hervor?
5. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum das, was
im Jahr 2008 als „Selbstverpflichtung“ hinsichtlich der Förderung von
Diversität verabschiedet wurde, seit 2022 „ein entscheidungsrelevantes
Kriterium bei der Bewilligung von Mitteln für DFG-Forschungsverbünde“ ist
(vgl. www.dfg.de/resource/blob/175828/fog-aspekt-diversitaet.pdf)?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, auf welcher Datengrundlage
und im Lichte welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse die Einhaltung der
„Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ zu einem
entscheidungsrelevanten Kriterium bei der Bewilligung von Mitteln für DFG-
Forschungsverbünde geworden ist?
7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchen
Fachrichtungen sich diese „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ (also im
Sinne der Personalstruktur der jeweiligen Fachrichtung) besonders gut
erfüllen ließen (wenn ja, bitte die zehn am häufigsten davon betroffenen
Fachrichtungen auflisten, und wenn nein, bitte die zehn am häufigsten
davon betroffenen Fachrichtungen auflisten)?
8. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, auf welche Weise
wissenschaftliche Exzellenz gegenüber den „Gleichstellungs- und
Diversitätsstandards“ bei der Bewilligung von Mitteln abgewogen wird?
9. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob Mittel der DFG
trotz exzellenter fachlicher Begutachtung nicht bewilligt wurden, weil die
„Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ nicht berücksichtig wurden,
und wenn ja, wurden die Antragsteller darüber informiert, dass die
Nichtberücksichtigung der „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ für die
Ablehnung des Antrags ausschlaggebend war?
10. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob Antragsteller
darauf hingewiesen haben, dass in ihrem konkreten Fall den
„Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ nicht begegnet werden könne,
weil beispielsweise in dem spezifischen Forschungsfeld keine Forscher im
Sinne der Kriterien zur Verfügung stehen, und wenn ja, auf welche Weise
ist die DFG damit verfahren?
11. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob es hinsichtlich
der „Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ seitens der Antragsteller
Änderungswünsche bzw. Beschwerden bei der DFG gegeben hat, und
wenn ja, auf welche Weise ist die DFG mit diesen Rückmeldungen
umgegangen?
12. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob Gutachter –
insbesondere auch internationale Gutachter – die „Gleichstellungs- und
Diversitätsstandards“ als unpräzise empfunden bzw. sich über die Standards
beschwert haben, und wenn ja, auf welche Weise verarbeitet die DFG
diese Rückmeldungen?
13. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Stiftung
Innovation in der Hochschullehre während ihres fünfjährigen Bestehens
stets auf ein wissenschaftsgeleitetes, qualitätsbasiertes Antragsverfahren
(gemäß § 13 der Satzung) zurückgegriffen hat?
14. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob bei jeder
Förderung eine personelle Überlappung von Geschäftsstelle, Begutachtung
und Ausschuss im Sinne eines wissenschaftsgeleiteten, qualitätsbasierten
Verfahrens (gemäß § 13 der Satzung) ausgeschlossen wurde, wenn nein,
bei welcher Förderung, und warum wurde auf die Trennung dieser
Bereiche des Antragsverfahrens verzichtet?
15. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob es bei der
Stiftung Innovation in der Hochschullehre zu Interessenkonflikten (gemäß § 8
der Geschäftsordnung) gekommen ist?
16. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob es zu Fällen
von Befangenheit bzw. zum Anschein von Befangenheit bei der
Projektauswahl (im Sinne von: www.dfg.de/resource/blob/167400/3e690aba0e5f
065761c6581e44278f1e/10-201-de-data.pdf bzw. www.uni-paderborn.de/f
ileadmin/zv/4-5/Merkblatt_Befangenheit_Stand_01.2020.pdf) gekommen
ist, und wenn ja, welche Fälle sind bekannt?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Personen der
Geschäftsstelle, Personen aus Gremien bzw. den Ausschüssen bereits organisatorisch
bzw. wissenschaftlich miteinander gearbeitet haben und deshalb ggf. ein
Interessenkonflikt bzw. Befangenheiten vorliegt bzw. vorliegen?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der etwaigen
personellen Überlappung von Personen aus dem Netzwerk „Lehren. Das
Bündnis für Hochschullehre“ (https://lehrehochn.de/) und Personen der
Stiftung Innovation in der Hochschullehre und den Ausschüssen zur
Projektauswahl?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es für jede Förderung eine
reguläre Ausschreibung gegeben hat (vgl. https://stiftung-hochschullehr
e.de/foerderung/), wenn nein, warum nicht, und bei welcher Förderung
wurde aus welchen Gründen darauf verzichtet?
20. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Stiftung
Innovation in der Hochschullehre die Mittelausgabe stets im Rahmen eines
regulären Antragsverfahrens und einer entsprechenden Begutachtung
gemäß Satzung gewährleistet hat?
a) Wenn ja, welchen Umfang hatten die Anträge und Gutachten im
Schnitt?
b) Wenn nein, warum wurde auf ein reguläres Antragsverfahren und eine
entsprechende Begutachtung verzichtet?
21. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob entsprechend
der jeweiligen Förderlinien stets Interessenbekundungen einzureichen
waren?
a) Wenn ja, welchen Umfang wiesen die Interessenbekundungen im
Schnitt auf?
b) Wenn nein, bei welchen Förderungen wurde darauf verzichtet?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Ausschüsse zur
Projektauswahl der Stiftung stets gemäß § 13 der Satzung zusammengetreten
sind, wenn nein, in welchem Fall wurde davon abgesehen, und warum?
23. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob es in der
Vergangenheit bei Vergaben zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist und ob ggf.
der Bundesrechnungshof diesbezüglich Verbesserungsbedarf angemahnt
hat?
24. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob in den
nächsten Jahren die Arbeit der Stiftung Innovation in der Hochschullehre
evaluiert werden soll?
a) Wenn ja, wann soll diese stattfinden, und auf der Grundlage welcher
Kriterien?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 28. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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