Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit in Deutschland zu beobachtenden Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern
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Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit in Deutschland zu beobachtenden Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5239
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel
und der Fraktion der AfD
Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit in Deutschland zu beobachtenden
Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern
Ende Februar 2026 meldeten sich sowohl die Bundesministerin für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, als auch die Leiterin der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, anlässlich des
sogenannten ,Equal Pay Days öffentlich zu Wort.
Die Bundesministerin nannte ,,gleiche Löhne für Frauen und Männer eine
Frage des Respekts“ (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/equal-pay-day-pri
en-100.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026).
Ferda Ataman forderte: „Wir brauchen mehr Lohntransparenz bei privaten und
öffentlichen Arbeitgebenden. Nur so können wir die Ungleichheit beseitigen.
Frauen müssen wissen, wie ihre männlichen Kollegen bezahlt werden, damit
sie sich gegen Benachteiligung wehren können – auch in kleinen Betrieben“
(www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260227_
Equal_Pay_Day.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026).
In einer Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde
darauf hingewiesen, dass der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen
in Deutschland konstant bei 16 Prozent liege (www.antidiskriminierungsstell
e.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260227_Equal_Pay_Day.html, zuletzt
abgerufen am 4. März 2026). Bei dieser Größe handelt es sich um den
sogenannten „unbereinigten“ Gehaltsunterschied. Der sogenannte „bereinigte“
Gehaltsunterschied, der Differenzen bei Qualifikation, Berufserfahrung und
Tätigkeit mitberücksichtigt, liegt in Deutschland bei etwa 6 Prozent (www.tagesscha
u.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/gender-pay-gap-120.html, zuletzt abgerufen am
4. März 2026).
Unter der Überschrift ,,Gleichstellungsstrategie“ hält der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD fest: ,,Wir wollen gleichen Lohn und gleiche Arbeit
für Frauen und Männer verwirklichen […] Wir wollen strukturelle
Benachteiligungen für Frauen im Alltag beseitigen und dafür sorgen, dass unbezahlte
Arbeit, wie Kinderbetreuung und Pflege, fairer verteilt wird“ (www.koalitionsvert
rag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, zuletzt
abgerufen am 5. März 2026).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, dass in
Deutschland bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern
aufgrund fehlenden bzw. mangelnden Respekts gegenüber Frauen
existieren?
2. Hält es die Bundesregierung für möglich, dass bestehende
Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland das Ergebnis
individueller Entscheidungen aufgrund von Wahlfreiheit von Paaren sowie
alleinstehenden Männern und Frauen sein können, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
3. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel,
bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland
gänzlich zu beseitigen, keine Gefahr, zur Erreichung ihres Zieles Maßnahmen
ergreifen zu müssen, die die Wahlfreiheit von Paaren sowie
alleinstehenden Männern und Frauen bezüglich ihrer Lebens- und
Berufsentscheidungen einschränken würden, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
4. 4.Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel,
bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland
gänzlich zu beseitigen, keine Gefahr des Verstoßes gegen die Freiheit von
Arbeitgebern, individuelle und erfahrungsbasierte Entscheidungen bei der
Bestimmung von Arbeitnehmerlöhnen zu treffen, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
5. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel,
bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland
gänzlich zu beseitigen, einen Verstoß gegen das Leistungsprinzip der Sozialen
Marktwirtschaft, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
6. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel,
bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland
gänzlich zu beseitigen, eine Gefahr, die Stabilität von Familien zu schwächen
und damit gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) zu
verstoßen, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
7. Aus welchen Gründen wird in öffentlichen Verlautbarungen von
Vertretern der Bundesregierung bzw. von Bundesbehörden und
Bundesstiftungen lediglich auf den Prozentsatz des unbereinigten Lohnunterschieds
zwischen Männern und Frauen hingewiesen (vgl. Arbeitsbericht der
Bundesstiftung Gleichstellung für die 20. Legislaturperiode mit
Stellungnahme der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/11860, S. 8), folgt
dies einer abgestimmten Sprachregelung, wenn ja, wann genau, und von
welcher Instanz genau wurde diese eingeführt?
8. Liegen der Bundesregierung konkrete Zahlen oder Anhaltspunkte dafür
vor, dass in Deutschland bestehende Lohnunterschiede zwischen Männern
und Frauen hauptsächlich auf die älteren Alterskohorten zurückzuführen
sind (vgl. dazu www.welt.de/kultur/plus69b1620c8495f6cf24346af5/es-is
t-als-ob-die-oeffentlichkeit-nicht-akzeptieren-will-wie-hilfsbeduerftig-jun
ge-kerle-sind.html, zuletzt abgerufen am 13. März 2026), und wenn ja,
welche sind dies?
9. Liegen der Bundesregierung konkrete Zahlen oder Anhaltspunkte dafür
vor, dass der sogenannte Gender-Pay-Gap in jüngeren Alterskohorten in
Deutschland nicht anzutreffen ist bzw. sich in diesen zugunsten von
Frauen umgekehrt hat (www.welt.de/kultur/plus69b1620c8495f6cf24346a
f5/es-ist-als-ob-die-oeffentlichkeit-nicht-akzeptieren-will-wie-hilfsbeduerf
tig-junge-kerle-sind.html, zuletzt abgerufen am 13. März 2026), und
a) wenn ja, welche sind dies,
b) wenn ja, weshalb hält die Bundesregierung daran fest, in Deutschland
bestehende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen durch
politische Maßnahmen ausmerzen zu wollen?
10. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu dem erklärten Ziel von Ferda
Ataman, dass Bewerber künftig vor Bewerbungsgesprächen über das
Einstiegsgehalt bzw. die jeweilige Gehaltsspanne der angestrebten Stelle
informiert sein müssen (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/akt
uelles/DE/2026/20260227_Equal_Pay_Day.html, zuletzt abgerufen am
4. März 2026), wenn ja, sieht sie darin eine Gefahr für die
unternehmerische Freiheit in Deutschland, und wenn nein, weshalb nicht?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, zu dem erklärten Ziel von Ferda
Ataman, dass Bewerber künftig vor Bewerbungsgesprächen über das
Einstiegsgehalt bzw. die jeweilige Gehaltsspanne der angestrebten Stelle
informiert sein müssen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, und
a) wenn ja, wann wird dieser Gesetzentwurf nach derzeitigem
Planungsstand vorliegen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
12. Steht die Bundesregierung inhaltlich hinter dem von Ferda Ataman
getätigten Aufruf, nach dem Frauen in Deutschland wissen müssen, wie viel
ihre männlichen Betriebskollegen verdienen (www.antidiskriminierungsst
elle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260227_Equal_Pay_Day.html,
zuletzt abgerufen am 4. März 2026), und wenn ja, sieht die
Bundesregierung in einer solchen Forderung keinerlei Gefahren bezüglich der
Verschlechterung des Betriebsklimas, etwa durch Neid, Missgunst und eine
Überfokussierung auf die Gehaltsthematik?
13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass von Ökonomen auch vertreten
wird, dass die trotz jahrzehntelanger Presse- und Regierungskampagnen
fortbestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern weder
gezielter noch unwillkürlicher Diskriminierung von Frauen, sondern
unterschiedlicher, bewusster Prioritätensetzungen von Frauen und Männern
geschuldet sind (www.insm.de/aktuelles/oekonomenblog/gender-pay-gap-no
ch-immer-geht-die-debatte-um-die-lohnluecke-am-problem-vorbei, zuletzt
abgerufen am 5. März 2026), und
a) wenn ja, welche eigene Auffassung hat sie sich hierzu erarbeitet,
b) wenn nein, weshalb forciert sie dann dennoch ihre
Gleichstellungsstrategie?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Ökonomen als Grund für die
fortbestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern auch
angeben, dass viele Frauen kompetitive Situationen am Arbeitsmarkt meiden
und sich bewusst und aus eigenem Antrieb dafür entscheiden, in Teilzeit
zu arbeiten (www.nzz.ch/schweiz/man-unterscheidet-nicht-zwischen-de
m-ceo-eines-grosskonzerns-und-der-geschaeftsfuehrerin-eines-kmu-ld.17
22564, zuletzt abgerufen am 5. März 2026), und wenn ja, aus welchen
Gründen sind diese Beobachtungen für die Bundesregierung nicht
handlungsleitend?
15. Steht die Bundesregierung mit Regierungen von Staaten im Austausch,
die bezüglich der Versuche, die Lohndifferenz zwischen Frauen und
Männern durch politische Maßnahmen auszugleichen, gemeinhin als
vorbildlich gelten, in denen aber – wie etwa im Fall Schwedens (www.ndr.de/nac
hrichten/info/schweden-als-vorzeigeland-fuer-lohngerechtigkeit,audio-42
9264.html, zuletzt abgerufen am 5. März 2026) – dennoch die
Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern nicht aufgehoben werden konnte, und
wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus diesem
Austausch hinsichtlich ihrer Gleichstellungsstrategie gezogen?
16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in Bundesbehörden
gegenwärtig nicht ,,gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen“
gezahlt wird, und wenn nein, weshalb nicht?
17. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie hoch bei in
Bundesbehörden tätigen Beamten und weiteren dort Beschäftigten die
unbereinigte und die bereinigte Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen
insgesamt ist, und wenn ja, welche sind dies?
18. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie hoch bei Soldaten
der Bundeswehr die unbereinigte und die bereinigte Lohndifferenz
zwischen Männern und Frauen insgesamt ist, und wenn ja, welche sind dies?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob ihre Annahme der
landesweit fortwährenden Lohndiskriminierung von Frauen sich in statistisch
nachweisbar höheren Anstellungszahlen von Frauen niederschlägt (die für
Arbeitgeber „günstiger“ sein dürften, folgt man der Annahme der
landesweiten Lohndiskriminierung von Frauen), und wenn ja, welche sind dies?
Berlin, den 31. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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