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Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit in Deutschland zu beobachtenden Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern

dip / drucksache 08.04.2026 · WP 21 · 21/5239 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit in Deutschland zu beobachtenden Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern Deutscher Bundestag Drucksache 21/5239 21. Wahlperiode 08.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit in Deutschland zu beobachtenden Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern Ende Februar 2026 meldeten sich sowohl die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, als auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, anlässlich des sogenannten ,Equal Pay Days öffentlich zu Wort. Die Bundesministerin nannte ,,gleiche Löhne für Frauen und Männer eine Frage des Respekts“ (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/equal-pay-day-pri en-100.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026). Ferda Ataman forderte: „Wir brauchen mehr Lohntransparenz bei privaten und öffentlichen Arbeitgebenden. Nur so können wir die Ungleichheit beseitigen. Frauen müssen wissen, wie ihre männlichen Kollegen bezahlt werden, damit sie sich gegen Benachteiligung wehren können – auch in kleinen Betrieben“ (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260227_ Equal_Pay_Day.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026). In einer Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde darauf hingewiesen, dass der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland konstant bei 16 Prozent liege (www.antidiskriminierungsstell e.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260227_Equal_Pay_Day.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026). Bei dieser Größe handelt es sich um den sogenannten „unbereinigten“ Gehaltsunterschied. Der sogenannte „bereinigte“ Gehaltsunterschied, der Differenzen bei Qualifikation, Berufserfahrung und Tätigkeit mitberücksichtigt, liegt in Deutschland bei etwa 6 Prozent (www.tagesscha u.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/gender-pay-gap-120.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026). Unter der Überschrift ,,Gleichstellungsstrategie“ hält der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fest: ,,Wir wollen gleichen Lohn und gleiche Arbeit für Frauen und Männer verwirklichen […] Wir wollen strukturelle Benachteiligungen für Frauen im Alltag beseitigen und dafür sorgen, dass unbezahlte Arbeit, wie Kinderbetreuung und Pflege, fairer verteilt wird“ (www.koalitionsvert rag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, zuletzt abgerufen am 5. März 2026). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, dass in Deutschland bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern aufgrund fehlenden bzw. mangelnden Respekts gegenüber Frauen existieren? 2. Hält es die Bundesregierung für möglich, dass bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland das Ergebnis individueller Entscheidungen aufgrund von Wahlfreiheit von Paaren sowie alleinstehenden Männern und Frauen sein können, und a) wenn ja, aus welchen Gründen, b) wenn nein, weshalb nicht? 3. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel, bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland gänzlich zu beseitigen, keine Gefahr, zur Erreichung ihres Zieles Maßnahmen ergreifen zu müssen, die die Wahlfreiheit von Paaren sowie alleinstehenden Männern und Frauen bezüglich ihrer Lebens- und Berufsentscheidungen einschränken würden, und a) wenn ja, aus welchen Gründen, b) wenn nein, weshalb nicht? 4. 4.Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel, bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland gänzlich zu beseitigen, keine Gefahr des Verstoßes gegen die Freiheit von Arbeitgebern, individuelle und erfahrungsbasierte Entscheidungen bei der Bestimmung von Arbeitnehmerlöhnen zu treffen, und a) wenn ja, aus welchen Gründen, b) wenn nein, weshalb nicht? 5. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel, bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland gänzlich zu beseitigen, einen Verstoß gegen das Leistungsprinzip der Sozialen Marktwirtschaft, und a) wenn ja, aus welchen Gründen, b) wenn nein, weshalb nicht? 6. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel, bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland gänzlich zu beseitigen, eine Gefahr, die Stabilität von Familien zu schwächen und damit gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) zu verstoßen, und a) wenn ja, aus welchen Gründen, b) wenn nein, weshalb nicht? 7. Aus welchen Gründen wird in öffentlichen Verlautbarungen von Vertretern der Bundesregierung bzw. von Bundesbehörden und Bundesstiftungen lediglich auf den Prozentsatz des unbereinigten Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen hingewiesen (vgl. Arbeitsbericht der Bundesstiftung Gleichstellung für die 20. Legislaturperiode mit Stellungnahme der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/11860, S. 8), folgt dies einer abgestimmten Sprachregelung, wenn ja, wann genau, und von welcher Instanz genau wurde diese eingeführt?  8. Liegen der Bundesregierung konkrete Zahlen oder Anhaltspunkte dafür vor, dass in Deutschland bestehende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen hauptsächlich auf die älteren Alterskohorten zurückzuführen sind (vgl. dazu www.welt.de/kultur/plus69b1620c8495f6cf24346af5/es-is t-als-ob-die-oeffentlichkeit-nicht-akzeptieren-will-wie-hilfsbeduerftig-jun ge-kerle-sind.html, zuletzt abgerufen am 13. März 2026), und wenn ja, welche sind dies?  9. Liegen der Bundesregierung konkrete Zahlen oder Anhaltspunkte dafür vor, dass der sogenannte Gender-Pay-Gap in jüngeren Alterskohorten in Deutschland nicht anzutreffen ist bzw. sich in diesen zugunsten von Frauen umgekehrt hat (www.welt.de/kultur/plus69b1620c8495f6cf24346a f5/es-ist-als-ob-die-oeffentlichkeit-nicht-akzeptieren-will-wie-hilfsbeduerf tig-junge-kerle-sind.html, zuletzt abgerufen am 13. März 2026), und a) wenn ja, welche sind dies, b) wenn ja, weshalb hält die Bundesregierung daran fest, in Deutschland bestehende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen durch politische Maßnahmen ausmerzen zu wollen? 10. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu dem erklärten Ziel von Ferda Ataman, dass Bewerber künftig vor Bewerbungsgesprächen über das Einstiegsgehalt bzw. die jeweilige Gehaltsspanne der angestrebten Stelle informiert sein müssen (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/akt uelles/DE/2026/20260227_Equal_Pay_Day.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026), wenn ja, sieht sie darin eine Gefahr für die unternehmerische Freiheit in Deutschland, und wenn nein, weshalb nicht? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, zu dem erklärten Ziel von Ferda Ataman, dass Bewerber künftig vor Bewerbungsgesprächen über das Einstiegsgehalt bzw. die jeweilige Gehaltsspanne der angestrebten Stelle informiert sein müssen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, und a) wenn ja, wann wird dieser Gesetzentwurf nach derzeitigem Planungsstand vorliegen, b) wenn nein, weshalb nicht? 12. Steht die Bundesregierung inhaltlich hinter dem von Ferda Ataman getätigten Aufruf, nach dem Frauen in Deutschland wissen müssen, wie viel ihre männlichen Betriebskollegen verdienen (www.antidiskriminierungsst elle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260227_Equal_Pay_Day.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026), und wenn ja, sieht die Bundesregierung in einer solchen Forderung keinerlei Gefahren bezüglich der Verschlechterung des Betriebsklimas, etwa durch Neid, Missgunst und eine Überfokussierung auf die Gehaltsthematik? 13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass von Ökonomen auch vertreten wird, dass die trotz jahrzehntelanger Presse- und Regierungskampagnen fortbestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern weder gezielter noch unwillkürlicher Diskriminierung von Frauen, sondern unterschiedlicher, bewusster Prioritätensetzungen von Frauen und Männern geschuldet sind (www.insm.de/aktuelles/oekonomenblog/gender-pay-gap-no ch-immer-geht-die-debatte-um-die-lohnluecke-am-problem-vorbei, zuletzt abgerufen am 5. März 2026), und a) wenn ja, welche eigene Auffassung hat sie sich hierzu erarbeitet, b) wenn nein, weshalb forciert sie dann dennoch ihre Gleichstellungsstrategie? 14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Ökonomen als Grund für die fortbestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern auch angeben, dass viele Frauen kompetitive Situationen am Arbeitsmarkt meiden und sich bewusst und aus eigenem Antrieb dafür entscheiden, in Teilzeit zu arbeiten (www.nzz.ch/schweiz/man-unterscheidet-nicht-zwischen-de m-ceo-eines-grosskonzerns-und-der-geschaeftsfuehrerin-eines-kmu-ld.17 22564, zuletzt abgerufen am 5. März 2026), und wenn ja, aus welchen Gründen sind diese Beobachtungen für die Bundesregierung nicht handlungsleitend? 15. Steht die Bundesregierung mit Regierungen von Staaten im Austausch, die bezüglich der Versuche, die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern durch politische Maßnahmen auszugleichen, gemeinhin als vorbildlich gelten, in denen aber – wie etwa im Fall Schwedens (www.ndr.de/nac hrichten/info/schweden-als-vorzeigeland-fuer-lohngerechtigkeit,audio-42 9264.html, zuletzt abgerufen am 5. März 2026) – dennoch die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern nicht aufgehoben werden konnte, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus diesem Austausch hinsichtlich ihrer Gleichstellungsstrategie gezogen? 16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in Bundesbehörden gegenwärtig nicht ,,gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen“ gezahlt wird, und wenn nein, weshalb nicht? 17. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie hoch bei in Bundesbehörden tätigen Beamten und weiteren dort Beschäftigten die unbereinigte und die bereinigte Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen insgesamt ist, und wenn ja, welche sind dies? 18. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie hoch bei Soldaten der Bundeswehr die unbereinigte und die bereinigte Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen insgesamt ist, und wenn ja, welche sind dies? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob ihre Annahme der landesweit fortwährenden Lohndiskriminierung von Frauen sich in statistisch nachweisbar höheren Anstellungszahlen von Frauen niederschlägt (die für Arbeitgeber „günstiger“ sein dürften, folgt man der Annahme der landesweiten Lohndiskriminierung von Frauen), und wenn ja, welche sind dies? Berlin, den 31. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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