Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern (Antwort zu Drs. 21/5261)
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Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern (Antwort zu Drs. 21/5261)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5626
21. Wahlperiode 23.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Zirwes, Sascha Lensing, Dr. Daniel
Zerbin und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5261 –
Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ausgaben für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Bereich des
Bundesministeriums des Innern (BMI) stellen seit Jahren einen stetig
wachsenden Kostenfaktor im Bundeshaushalt dar. Im Jahr 2023 lagen die Kosten
für Dolmetscher und Sprachmittler beispielsweise bei der Bundespolizei
(BPOL) bereits bei 82,9 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 20/8968,
abgerufen am 9. Februar 2026).
Seit der Migrationskrise 2015 bis heute könnten die Aufwendungen für
Dolmetscher auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie
beim Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
weiter gestiegen sein. Dies erfordert nach Auffassung der Fragesteller eine
kritische Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz.
Während die Privatwirtschaft bereits weitreichende Kosteneinsparungen durch
den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) realisiert, greifen Behörden und
staatliche Stellen weitgehend auf analoge und kostenintensive Lösungen zurück
(www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2025/IW-Repor
t_2025-KI-als-Wettbewerbsfaktor.pdf, abgerufen am 29. Januar 2026). Unter
anderem bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) könnte die KI-
Übersetzung nicht nur kostengünstiger, sondern auch anwendungsfreundlicher
für die ermittelnden Beamten sein.
Angesichts einer angespannten Haushaltslage und der technologischen Reife
von KI-Systemen (Nature 637, S. 587 bis 593, „Joint speech and text machine
translation for up to 100 languages“ (www.nature.com/articles/s41586-024-08
359-z, abgerufen am 30. Januar 2026) ist es nach Ansicht der Fragesteller
geboten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Teilautomatisierung von
Übersetzungsleistungen zu prüfen (auch besonders anspruchsvolle lokale
Dialekte können inzwischen problemlos übersetzt werden). Ziel muss es in den
Augen der Fragesteller sein, personelle Ressourcen dort zu bündeln, wo
menschliche Expertise unverzichtbar ist, während standardisierte Abläufe und
massenhafte Übersetzungsbedarfe durch kosteneffiziente digitale Lösungen
abgedeckt werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 23. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zu den Ausgaben für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen nimmt die
obige Kleine Anfrage im ersten Absatz der Einleitung Bezug auf die Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/8968. Die dort in der Antwort
zu Frage 6 genannten Gesamtausgaben der Bundespolizei (zweistellige
Millionenbeträge) sind nicht korrekt und wurden vermutlich falsch umgerechnet
(Währungseinheiten von T Euro in Euro).
Aus Transparenzgründen werden die korrekten Zahlen, der Ausgaben für die
Inanspruchnahme von beauftragten Sprachmittelnden im jeweiligen Zeitraum
1. Januar bis 31. August des jeweiligen Jahres übersendet:
2015 – 4 465,3 T Euro
2016 – 4 508,4 T Euro
2022 – 6 762,3 T Euro
2023 – 8 289,8 T Euro.
1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler
im Geschäftsbereich des BMI in den Kalenderjahren von 2014 bis 2026
(bitte jährlich aufschlüsseln)?
2. Wie verteilen sich diese Kosten auf die nachgeordneten Behörden BAMF,
BPOL, BKA, BfV und alle weiteren Behörden des BMI (bitte jährlich von
2014 bis 2026 aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam in der beiliegenden Anlage* (Tabelle)
beantwortet.
Die dort genannten Beträge entsprechen den jährlichen Gesamtausgaben.
Generell lässt sich aufgrund der Aufbewahrungsfrist eine lückenlose Zulieferung
nicht gewährleisten, u. a. da die Ausgaben für Sprachmittlungen nicht separat
erfasst werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) trägt durch das Sammeln und
Auswerten von Informationen zu extremistischen und terroristischen
Bestrebungen sowie Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste dazu bei, wichtige
Vorfeldaufklärung zu betreiben. Dabei ist das BfV auf die Übersetzung von
Inhalten angewiesen. Diese Übersetzungsleistungen können durch mit solchen
Aufgaben betraute Mitarbeitende geleistet sowie durch anderweitige Expertisen im
Haus erbracht werden. Zusätzlich bedient sich das BfV zur Übersetzungshilfe
externer Dritter.
Eine sorgfältige Abwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine
darüberhinausgehende Beantwortung der Fragen nach den konkreten Kosten für
Dolmetscher und Sprachermittlungen aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen
kann.
Die erbetenen Auskünfte sind in Teilen geheimhaltungsbedürftig, weil sie
Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und
Methodik des BfV und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und
Analysemethoden stehen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf ihre
Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden gezogen werden, was wiederum
nachteilig für die Aufgabenerfüllung des BfV und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland sein kann.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5626 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Darüber hinaus würde eine Bekanntgabe von Einzelheiten zu der im Rahmen
der Aufgabenerfüllung genutzten Sprachmittlungen weitgehende Rückschlüsse
auf die Fähigkeiten und unmittelbar auf das Aufklärungspotential der
Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Dadurch könnten die Fähigkeiten der
Nachrichtendienste des Bundes, nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Wege der
Aufklärung zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden.
3. Auf welche StPO-Maßnahmen (StPO = Strafprozessordnung) der BPOL
und des BKA verteilen sich die Ausgaben für Übersetzungsleistungen im
Jahr 2025, sofern die Daten erhoben wurden?
Eine Auswertung der Kosten nach Strafprozessordnungs-Maßnahmen (StPO)
der Bundespolizei (BPOL) und des Bundeskriminalamtes (BKA) ist nicht
möglich, da die Daten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden.
4. Nach welchen Honorarsätzen (Stundensätze bzw. Seitenpreise) erfolgt
aktuell die Vergütung der Übersetzungsleistungen in o. g. Behörden?
In der Regel erfolgt die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -
entschädigungsgesetz (JVEG).
Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gelten zusätzlich
folgende Regelungen: Die schriftlichen Übersetzungsleistungen werden im Zuge
eines Vergabeverfahrens nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an den
Übersetzungsdienstleister vergeben, der im Rahmen eines
Teilnahmewettbewerbs das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Dienstleister sind
diesbezüglich angehalten, stets ein Festpreisangebot abzugeben, eine Vergütung nach
Seitenpreisen erfolgt in der Regel nicht. Der Vergütungsanspruch für
Dolmetschleistungen richtet sich hingegen nach § 17 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m.
§ 23 Absatz 2 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), wonach die
Vorschriften des JVEG entsprechende Anwendung finden. Gemäß § 14 JVEG
(Rahmenvereinbarung) wird das Honorar individuell auf Initiative der
freiberuflichen Sprachmittelnden hin verhandelt. Dabei wird die individuelle
Qualifikation der Sprachmittelnden berücksichtigt.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vergütet
Übersetzungsleistungen und Dolmetscherleistungen entsprechend der BpB-Honorarliste.
Bei der BPOL erfolgt eine Vergütung von Dolmetsch- und/oder
Übersetzungstätigkeiten (Sprachmittlung) grundsätzlich auf zivilrechtlicher Grundlage
anhand entsprechender Mustervereinbarungen für Individualverträge und für
Verträge mit Sprachmittlungsbüros. Gegenstand dieser Vereinbarungen sind
Sprachmittlungsleistungen außerhalb des Geltungsbereiches des JVEG. Nach
derzeitiger Verfügungslage und je nach vertraglicher Vereinbarung, liegt der
Stundensatz für Dolmetscher in einem Korridor von 40 Euro und 85 Euro netto
zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar für jeweils
angefangene 55 Anschläge einschließlich der Leerzeichen bei schriftlichen
Übersetzungen beträgt, unabhängig vom Schwierigkeitsgrad des Textes bzw. der
Übersetzung, 1,95 Euro zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Für die
Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache maßgebend.
5. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf. die Notwendigkeit, Vorschriften
und Gesetze anzupassen, um den Einsatz von KI als Ersatz oder
Ergänzung zu menschlichen Dolmetschern und Sprachmittlern zu ermöglichen?
6. Existieren im BMI bereits Pilotprojekte zur automatisierten Transkription
und Übersetzung als Ersatz für Dolmetscher und Sprachmittler?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Künstliche-Intelligenz-basierte (KI) maschinelle Übersetzungssysteme (MÜ)
werden bereits zur Unterstützung von Übersetzerinnen und Übersetzern
eingesetzt. Durch die Einführung von KIPITZ im Bundesministerium des Innern
(BMI), dem KI-Portal des Informations-Technik-Zentrum des Bundes (ITZ-
Bund), wird es möglich sein, Dokumente bis „Verschlusssache – Nur für den
Dienstgebrauch“ zu übersetzen. Die Übersetzungsqualität ist jedoch
eingeschränkt, und Texte erfordern in der Regel eine Überprüfung durch
professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer. Das Bundespolizeipräsidium verfolgt
mit dem seit dem Jahr 2025 laufenden Projekt „Babelfisch“ den Aufbau eines
auf die Anforderungen der BPOL ausgerichteten KI-gestützten
Übersetzungstools.
Eine Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen wird bedarfsentsprechend
geprüft.
7. Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung das jährliche
Einsparpotenzial durch eine flächendeckende Einführung von KI-Dolmetscher-
Lösungen in sämtlichen o. g. Behörden (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?
Aufgrund der bestehenden mangelhaften Qualität von KI-Lösungen,
insbesondere bei seltenen Sprachen, ist es derzeit nicht möglich, erhebliche
Einsparpotenziale zu erschließen.
8. Inwieweit prüft die Bundesregierung derzeit ggf., unter welchen
datenschutz- und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen KI-gestützte
Übersetzungs- und Transkriptionssysteme in Behörden des Geschäftsbereichs des
BMI, insbesondere bei BPOL, BAMF, BKA, BfV und allen weiteren
Behörden des BMI, datenschutzkonform im Sinne der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes eingesetzt
werden könnten?
Aktuell wird KIPITZ „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ getestet. Parallel wird
die sich anschließende Einführung im BMI und weiteren
Geschäftsbereichsbehörden vorbereitet. Damit können Übersetzungen datenschutzkonform im
Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes angefertigt werden. Die gesetzlich normierten Anforderungen
werden beachtet. Zur eingeschränkten Qualität der Übersetzung und zu dem
Erfordernis der professionellen Überprüfung wird auf die Antwort zu den
Fragen 5 und 6 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
Anlage zur KA 21/5261 Ausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des BMI
in den Kalenderjahren 2014 bis 2026
Behörde 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
BAA - - - - - - -
BADV - - - 1.820,00 € 3.230,31 € 2.238,56 € 8.022,19 €
BAMF 12.124.014,00 € 20.628.469,00 € 87.064.213,00 € 80.504.704,00 € 41.297.685,00 € 41.692.622,00 € 24.968.001,00 €
BBK - - 9.961,35 € 10.816,97 € 5.084,60 € 23.166,31 € 39.297,27 €
BDBOS - - - - - - -
BeschA - - - - - - -
BfV k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
BiB - - - - - - -
BKA k.A. k.A. k.A. k.A. 1.631.355,45 € 1.897.261,34 € 1.038.915,65 €
BKGE - - - - - - -
BKG - - - - - - -
Bpb 35.480,27 € 66.497,44 € 39.157,78 € 37.400,19 € 32.900,91 € 168.132,50 € 33.895,50 €
BPOL 5.671.696,48 € 7.975.642,56 € 6.138.385,29 € 4.522.798,47 € 5.613.722,07 € 6.297.933,27 € 5.070.736,26 €
BSI - - - 59.958,15 € 28.824,36 € 192.837,15 € 63.829,64 €
BVA - - - - - - -
HS Bund 1.439,10 € - € 2.749,12 € 4.330,15 € 861,70 € 1.894,80 € 3.915,34 €
StBA 28.345,05 € 15.493,96 € 25.909,42 € 22.762,76 € 23.473,80 € 30.114,77 € 27.481,59 €
THW - - - - - - -
ZITiS - - - - - - -
Gesamt 17.860.974,90 € 28.686.102,96 € 93.280.375,96 € 85.164.590,69 € 48.637.138,20 € 50.306.200,70 € 31.254.094,44 €
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Anlage zur KA 21/5261 Ausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des BMI
in den Kalenderjahren 2014 bis 2026
2021 2022 2023 2024 2025 2026
- - - - - -
3.341,85 € 924,63 € 156,37 € - - -
29.560.004,00 € 43.086.092,00 € 75.497.821,00 € 70.445.140,00 € 58.537.247,00 € 11.490.298,00 €
7.961,92 € 5.591,73 € 9.199,36 € 4.627,18 € 24.362,72 € 13.127,53 €
- - - - - -
- - - - - -
k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
- - - - - -
1.796.515,35 € 2.419.937,72 € 1.923.896,28 € 2.217.472,86 € 4.016.877,73 € 1.258.154,75 €
- - - - - -
- - - - - -
37.750,47 € 95.059,61 € 162.473,25 € 123.388,40 € 84.753,92 € 19.306,80 €
7.203.284,31 € 10.769.249,62 € 13.364.957,43 € 9.549.943,50 € 8.086.741,19 € 2.056.689,63 €
62.883,32 € 119.441,68 € 31.397,62 € 28.733,58 € 44.203,80 € 2.699,87 €
- - - - - -
3.837,98 € - € 994,00 € - € 2.658,95 € - €
54.490,81 € 23.672,60 € 16.092,02 € 13.639,01 € 12.573,91 € 3.132,25 €
- - - - - -
- - - - 255,00 € 303,45 €
38.730.070,01 € 56.519.969,59 € 91.006.987,33 € 82.382.944,53 € 70.809.674,22 € 14.843.712,28 €
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