polradar

Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern (Antwort zu Drs. 21/5261)

dip / drucksache 23.04.2026 · WP 21 · 21/5626 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern (Antwort zu Drs. 21/5261) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5626 21. Wahlperiode 23.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Zirwes, Sascha Lensing, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5261 – Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ausgaben für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Bereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) stellen seit Jahren einen stetig wachsenden Kostenfaktor im Bundeshaushalt dar. Im Jahr 2023 lagen die Kosten für Dolmetscher und Sprachmittler beispielsweise bei der Bundespolizei (BPOL) bereits bei 82,9 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 20/8968, abgerufen am 9. Februar 2026). Seit der Migrationskrise 2015 bis heute könnten die Aufwendungen für Dolmetscher auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie beim Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiter gestiegen sein. Dies erfordert nach Auffassung der Fragesteller eine kritische Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Während die Privatwirtschaft bereits weitreichende Kosteneinsparungen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) realisiert, greifen Behörden und staatliche Stellen weitgehend auf analoge und kostenintensive Lösungen zurück (www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2025/IW-Repor t_2025-KI-als-Wettbewerbsfaktor.pdf, abgerufen am 29. Januar 2026). Unter anderem bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) könnte die KI- Übersetzung nicht nur kostengünstiger, sondern auch anwendungsfreundlicher für die ermittelnden Beamten sein. Angesichts einer angespannten Haushaltslage und der technologischen Reife von KI-Systemen (Nature 637, S. 587 bis 593, „Joint speech and text machine translation for up to 100 languages“ (www.nature.com/articles/s41586-024-08 359-z, abgerufen am 30. Januar 2026) ist es nach Ansicht der Fragesteller geboten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Teilautomatisierung von Übersetzungsleistungen zu prüfen (auch besonders anspruchsvolle lokale Dialekte können inzwischen problemlos übersetzt werden). Ziel muss es in den Augen der Fragesteller sein, personelle Ressourcen dort zu bündeln, wo menschliche Expertise unverzichtbar ist, während standardisierte Abläufe und massenhafte Übersetzungsbedarfe durch kosteneffiziente digitale Lösungen abgedeckt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zu den Ausgaben für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen nimmt die obige Kleine Anfrage im ersten Absatz der Einleitung Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/8968. Die dort in der Antwort zu Frage 6 genannten Gesamtausgaben der Bundespolizei (zweistellige Millionenbeträge) sind nicht korrekt und wurden vermutlich falsch umgerechnet (Währungseinheiten von T Euro in Euro). Aus Transparenzgründen werden die korrekten Zahlen, der Ausgaben für die Inanspruchnahme von beauftragten Sprachmittelnden im jeweiligen Zeitraum 1. Januar bis 31. August des jeweiligen Jahres übersendet: 2015 – 4 465,3 T Euro 2016 – 4 508,4 T Euro 2022 – 6 762,3 T Euro 2023 – 8 289,8 T Euro. 1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des BMI in den Kalenderjahren von 2014 bis 2026 (bitte jährlich aufschlüsseln)? 2. Wie verteilen sich diese Kosten auf die nachgeordneten Behörden BAMF, BPOL, BKA, BfV und alle weiteren Behörden des BMI (bitte jährlich von 2014 bis 2026 aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam in der beiliegenden Anlage* (Tabelle) beantwortet. Die dort genannten Beträge entsprechen den jährlichen Gesamtausgaben. Generell lässt sich aufgrund der Aufbewahrungsfrist eine lückenlose Zulieferung nicht gewährleisten, u. a. da die Ausgaben für Sprachmittlungen nicht separat erfasst werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) trägt durch das Sammeln und Auswerten von Informationen zu extremistischen und terroristischen Bestrebungen sowie Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste dazu bei, wichtige Vorfeldaufklärung zu betreiben. Dabei ist das BfV auf die Übersetzung von Inhalten angewiesen. Diese Übersetzungsleistungen können durch mit solchen Aufgaben betraute Mitarbeitende geleistet sowie durch anderweitige Expertisen im Haus erbracht werden. Zusätzlich bedient sich das BfV zur Übersetzungshilfe externer Dritter. Eine sorgfältige Abwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine darüberhinausgehende Beantwortung der Fragen nach den konkreten Kosten für Dolmetscher und Sprachermittlungen aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind in Teilen geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf ihre Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden gezogen werden, was wiederum nachteilig für die Aufgabenerfüllung des BfV und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sein kann. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5626 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Darüber hinaus würde eine Bekanntgabe von Einzelheiten zu der im Rahmen der Aufgabenerfüllung genutzten Sprachmittlungen weitgehende Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und unmittelbar auf das Aufklärungspotential der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Dadurch könnten die Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes, nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Wege der Aufklärung zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. 3. Auf welche StPO-Maßnahmen (StPO = Strafprozessordnung) der BPOL und des BKA verteilen sich die Ausgaben für Übersetzungsleistungen im Jahr 2025, sofern die Daten erhoben wurden? Eine Auswertung der Kosten nach Strafprozessordnungs-Maßnahmen (StPO) der Bundespolizei (BPOL) und des Bundeskriminalamtes (BKA) ist nicht möglich, da die Daten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden. 4. Nach welchen Honorarsätzen (Stundensätze bzw. Seitenpreise) erfolgt aktuell die Vergütung der Übersetzungsleistungen in o. g. Behörden? In der Regel erfolgt die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz (JVEG). Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gelten zusätzlich folgende Regelungen: Die schriftlichen Übersetzungsleistungen werden im Zuge eines Vergabeverfahrens nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an den Übersetzungsdienstleister vergeben, der im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Dienstleister sind diesbezüglich angehalten, stets ein Festpreisangebot abzugeben, eine Vergütung nach Seitenpreisen erfolgt in der Regel nicht. Der Vergütungsanspruch für Dolmetschleistungen richtet sich hingegen nach § 17 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. § 23 Absatz 2 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), wonach die Vorschriften des JVEG entsprechende Anwendung finden. Gemäß § 14 JVEG (Rahmenvereinbarung) wird das Honorar individuell auf Initiative der freiberuflichen Sprachmittelnden hin verhandelt. Dabei wird die individuelle Qualifikation der Sprachmittelnden berücksichtigt. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vergütet Übersetzungsleistungen und Dolmetscherleistungen entsprechend der BpB-Honorarliste. Bei der BPOL erfolgt eine Vergütung von Dolmetsch- und/oder Übersetzungstätigkeiten (Sprachmittlung) grundsätzlich auf zivilrechtlicher Grundlage anhand entsprechender Mustervereinbarungen für Individualverträge und für Verträge mit Sprachmittlungsbüros. Gegenstand dieser Vereinbarungen sind Sprachmittlungsleistungen außerhalb des Geltungsbereiches des JVEG. Nach derzeitiger Verfügungslage und je nach vertraglicher Vereinbarung, liegt der Stundensatz für Dolmetscher in einem Korridor von 40 Euro und 85 Euro netto zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar für jeweils angefangene 55 Anschläge einschließlich der Leerzeichen bei schriftlichen Übersetzungen beträgt, unabhängig vom Schwierigkeitsgrad des Textes bzw. der Übersetzung, 1,95 Euro zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache maßgebend. 5. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf. die Notwendigkeit, Vorschriften und Gesetze anzupassen, um den Einsatz von KI als Ersatz oder Ergänzung zu menschlichen Dolmetschern und Sprachmittlern zu ermöglichen? 6. Existieren im BMI bereits Pilotprojekte zur automatisierten Transkription und Übersetzung als Ersatz für Dolmetscher und Sprachmittler? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Künstliche-Intelligenz-basierte (KI) maschinelle Übersetzungssysteme (MÜ) werden bereits zur Unterstützung von Übersetzerinnen und Übersetzern eingesetzt. Durch die Einführung von KIPITZ im Bundesministerium des Innern (BMI), dem KI-Portal des Informations-Technik-Zentrum des Bundes (ITZ- Bund), wird es möglich sein, Dokumente bis „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ zu übersetzen. Die Übersetzungsqualität ist jedoch eingeschränkt, und Texte erfordern in der Regel eine Überprüfung durch professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer. Das Bundespolizeipräsidium verfolgt mit dem seit dem Jahr 2025 laufenden Projekt „Babelfisch“ den Aufbau eines auf die Anforderungen der BPOL ausgerichteten KI-gestützten Übersetzungstools. Eine Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen wird bedarfsentsprechend geprüft. 7. Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung das jährliche Einsparpotenzial durch eine flächendeckende Einführung von KI-Dolmetscher- Lösungen in sämtlichen o. g. Behörden (bitte nach Behörden aufschlüsseln)? Aufgrund der bestehenden mangelhaften Qualität von KI-Lösungen, insbesondere bei seltenen Sprachen, ist es derzeit nicht möglich, erhebliche Einsparpotenziale zu erschließen. 8. Inwieweit prüft die Bundesregierung derzeit ggf., unter welchen datenschutz- und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen KI-gestützte Übersetzungs- und Transkriptionssysteme in Behörden des Geschäftsbereichs des BMI, insbesondere bei BPOL, BAMF, BKA, BfV und allen weiteren Behörden des BMI, datenschutzkonform im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes eingesetzt werden könnten? Aktuell wird KIPITZ „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ getestet. Parallel wird die sich anschließende Einführung im BMI und weiteren Geschäftsbereichsbehörden vorbereitet. Damit können Übersetzungen datenschutzkonform im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes angefertigt werden. Die gesetzlich normierten Anforderungen werden beachtet. Zur eingeschränkten Qualität der Übersetzung und zu dem Erfordernis der professionellen Überprüfung wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage zur KA 21/5261 Ausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des BMI in den Kalenderjahren 2014 bis 2026 Behörde 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 BAA - - - - - - - BADV - - - 1.820,00 € 3.230,31 € 2.238,56 € 8.022,19 € BAMF 12.124.014,00 € 20.628.469,00 € 87.064.213,00 € 80.504.704,00 € 41.297.685,00 € 41.692.622,00 € 24.968.001,00 € BBK - - 9.961,35 € 10.816,97 € 5.084,60 € 23.166,31 € 39.297,27 € BDBOS - - - - - - - BeschA - - - - - - - BfV k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. BiB - - - - - - - BKA k.A. k.A. k.A. k.A. 1.631.355,45 € 1.897.261,34 € 1.038.915,65 € BKGE - - - - - - - BKG - - - - - - - Bpb 35.480,27 € 66.497,44 € 39.157,78 € 37.400,19 € 32.900,91 € 168.132,50 € 33.895,50 € BPOL 5.671.696,48 € 7.975.642,56 € 6.138.385,29 € 4.522.798,47 € 5.613.722,07 € 6.297.933,27 € 5.070.736,26 € BSI - - - 59.958,15 € 28.824,36 € 192.837,15 € 63.829,64 € BVA - - - - - - - HS Bund 1.439,10 € - € 2.749,12 € 4.330,15 € 861,70 € 1.894,80 € 3.915,34 € StBA 28.345,05 € 15.493,96 € 25.909,42 € 22.762,76 € 23.473,80 € 30.114,77 € 27.481,59 € THW - - - - - - - ZITiS - - - - - - - Gesamt 17.860.974,90 € 28.686.102,96 € 93.280.375,96 € 85.164.590,69 € 48.637.138,20 € 50.306.200,70 € 31.254.094,44 € Seite 1 von 2 Anlage zur KA 21/5261 Ausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des BMI in den Kalenderjahren 2014 bis 2026 2021 2022 2023 2024 2025 2026 - - - - - - 3.341,85 € 924,63 € 156,37 € - - - 29.560.004,00 € 43.086.092,00 € 75.497.821,00 € 70.445.140,00 € 58.537.247,00 € 11.490.298,00 € 7.961,92 € 5.591,73 € 9.199,36 € 4.627,18 € 24.362,72 € 13.127,53 € - - - - - - - - - - - - k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. - - - - - - 1.796.515,35 € 2.419.937,72 € 1.923.896,28 € 2.217.472,86 € 4.016.877,73 € 1.258.154,75 € - - - - - - - - - - - - 37.750,47 € 95.059,61 € 162.473,25 € 123.388,40 € 84.753,92 € 19.306,80 € 7.203.284,31 € 10.769.249,62 € 13.364.957,43 € 9.549.943,50 € 8.086.741,19 € 2.056.689,63 € 62.883,32 € 119.441,68 € 31.397,62 € 28.733,58 € 44.203,80 € 2.699,87 € - - - - - - 3.837,98 € - € 994,00 € - € 2.658,95 € - € 54.490,81 € 23.672,60 € 16.092,02 € 13.639,01 € 12.573,91 € 3.132,25 € - - - - - - - - - - 255,00 € 303,45 € 38.730.070,01 € 56.519.969,59 € 91.006.987,33 € 82.382.944,53 € 70.809.674,22 € 14.843.712,28 € Seite 2 von 2

Relationen