Kein Klimaschutz auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes
Text
Kein Klimaschutz auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes
Antrag
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit
Huy, Carsten Becker, Jan Feser, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing,
Thomas Stephan, Robert Teske, Johann Martel, Leif-Erik Holm, Dr. Malte
Kaufmann, Steffen Kotré, Marc Bernhard, Enrico Komning, Raimond
Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten,
Andreas Mayer, Christian Reck, Ruben Rupp, Georg Schroeter, Alexander
Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Dr. Michael
Blos, Tobias Ebenberger, Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Udo Theodor
Hemmelgarn, Nicole Hess, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Kurt
Kleinschmidt, Jörn König, Dr. Maximilian Krah, Denis Pauli, Arne Raue,
Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Georg Schroeter, Martina Uhr, Jörg
Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Kein Klimaschutz auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nicht zuletzt aufgrund mangelhafter Legaldefinition hat sich in der einschlägigen
Fachliteratur die Auffassung gebildet, dass das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Betriebsräten die allgemeine Aufgabe erteile, im Rahmen des betrieblichen
Umweltschutzes auch solche Maßnahmen zu fördern, die einer vermeintlichen Bewahrung des
Klimas dienen. Dies führt zu einem Zielkonflikt: Wohlstandsverluste und der Verlust
von Arbeitsplätzen als Folge von Energie- und Klimapolitik widerstreben der
allgemeinen Aufgabe von Betriebsräten gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 8, die Beschäftigung im
Betrieb zu fördern und zu sichern. Während der Beitrag klimapolitischer Maßnahmen
zum Klimaschutz wissenschaftlich umstritten und auch angesichts des geringen
deutschen Beitrags zu anthropogenen CO2-Emissionen fragwürdig ist, sind dieselben
klimapolitischen Maßnahmen geeignet, mit dem Erhalt von Wohlstand und
Arbeitsplätzen sowie mit Aspekten tatsächlichen Umweltschutzes erheblich in Konflikt zu
geraten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorzulegen, in
dem klargestellt wird, dass Anforderungen zum Schutz des Klimas, sogenannte
Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere die Verminderung oder Vermeidung von
infrarotaktiven Gasen (u. a. CO2), nicht mit der im Gesetz genannten Legaldefinition des Um-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8129
21. Wahlperiode 22.09.2026
weltschutzes gleichzusetzen sind und Klimaschutzmaßnahmen nicht
Regelungstatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes sind.
Berlin, den 22. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Durch § 80 BetrVG soll konkretisiert werden, in welchen Angelegenheiten das Gesetz eine Initiative vom
Betriebsrat erwartet, um im Rahmen des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber einen
Beitrag zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zu leisten.1 Betriebsräte haben dabei gemäß § 80 Abs. 1
Nr. 9 BetrVG die allgemeine Aufgabe, Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.2 Als
betrieblicher Umweltschutz im Sinne des BetrVG sind dabei laut § 89 Abs. 3 „alle personellen und organisatorischen
Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe
und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen zu verstehen, die dem Umweltschutz dienen“.3 Was allerdings unter
Umweltschutz zu verstehen ist, wird im BetrVG nicht näher erläutert.4 Die Antragsteller teilen die Kritik in der
einschlägigen Fachliteratur an dieser „nicht sonderlich geglückten, da weitgehend inhaltsleeren
Legaldefinition“.5 Im Entwurf des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes war die Ergänzung des BetrVG um
betrieblichen Umweltschutz damit begründet worden, dass betrieblicher Umweltschutz „immer zunächst auch
Arbeitsschutz“6 sei, z.B. Schutz vor Lärm- und Schadstoffemissionen.7 Wissen, das an jedem Arbeitsplatz im
Betrieb vorhanden sei, sollte demnach durch den Betriebsrat zum Abbau von Umweltbelastungen und zum
Ausbau umweltschonender Produktionstechniken und -verfahren „zugunsten des Betriebs“ eingebracht werden
können.8 Dabei werde die Zuständigkeit ausdrücklich auf den betrieblichen Bereich beschränkt.9 Eine generelle
Ausdehnung auf den allgemeinen Umweltschutz würde Betriebsräte „in vielen Fällen in einen kaum auflösbaren
Zielkonflikt zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Betriebs und damit der Beschäftigungssituation und
allgemeinen Umweltschutzinteressen“ führen.10 Die Neuregelungen seien so ausgestaltet, dass der Betriebsrat
nicht in die Funktion eines „Hilfsorgans staatlicher Umweltbehörden gedrängt“ werde.11
Mit Blick auf den vorrechtlichen Bedeutungsgehalt des Wortes wird in der Literatur jedoch mittlerweile davon
ausgegangen, dass Umweltschutz jede Handlung umfasst, die den vorhandenen Bestand an u. a. Naturgütern
bewahrt oder stärkt.12 Unter Naturgüter seien dabei neben Boden, Wasser Luft, Tieren, Pflanzen, sonstigen
lebenden Organismen und dabei insbesondere menschlichem Leben auch das Klima zu fassen.13 Die Antragsteller
teilen diese allgemeine Definition nicht, sondern differenzieren deutlich zwischen Umweltschutz und
Klimaschutz.
1 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-A-I
2 www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html
3 www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__89.html
4 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-6
5 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-6
6 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 25.
7 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 30.
8 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 26.
9 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 30.
10 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 30.
11 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 31.
12 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-6
13 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-6
Handlungen oder die Förderung von Handlungen, die das Klima bewahren, sind nach Auffassung der
Antragsteller für Betriebsräte jedoch nicht möglich. Das Klima der Erde ist von Natur aus nicht konstant, sondern
unterlag von Anfang an ständigen und teilweise dramatischen natürlichen Veränderungen. Im Maximum des
Warmklimas, das bis vor 34 Millionen Jahren vorherrschte, lagen die Jahresmitteltemperaturen in den Tropen bei bis
zu 41°C und sie lagen selbst in der Polarzone bei bis zu 23°C.14 Innerhalb des aktuellen Eiszeitalters gab und gibt
es erhebliche Schwankungen des Klimas. In der wärmsten Phase der Eem-Warmzeit vor 120.000 Jahren war
Grönland in weiten Teilen eisfrei und der Meeresspiegel lag 6 bis 9 Meter höher als heute.15 Beim glazialen
Maximum der Weichsel-Kaltzeit vor 20.000 Jahren war hingegen aufgrund global niedrigerer Temperaturen so
viel Wasser in Gletschern gebunden, dass der weltweite Meeresspiegel um bis zu 140 Meter tiefer lag als heute.16
Im Anschluss tauten infolge von Erwärmung die Eisschilde, der Meeresspiegel stieg über Jahrtausende teilweise
um über einen Meter pro Jahrhundert.17 All die aufgeführten drastischen Änderungen des Klimas fanden lange
vor der Industrialisierung und der Verwendung signifikanter Mengen fossiler Brennstoffe statt.
Demgegenüber ist der politische Kampfbegriff „Klimaschutz“ spätestens mit den Berichten des Club of Rome
Anfang der 1970er Jahre in die politische Debatte eingeführt worden.18 Im wissenschaftlichen Diskurs gab es
schon immer Kritiker der Hypothese des sogenannten menschengemachten Klimawandels. Beispiele hierfür sind
Judith Curry19, Richard Lindzen20, Patrick Michaels21, Roy Spencer22, Willie Soon23, Fred Singer24, John
Christy25, Steven E. Koonin26, Ross McKitrick27, Henrik Svensmark28, Nir Shaviv29 und Jan Veizer30.
Zudem sind die vom Menschen verursachten (anthropogenen) CO2-Emissionen in Deutschland im weltweiten
Maßstab nach Ansicht der Antragsteller zu vernachlässigen. Im Jahr 1960 betrugen die anthropogenen CO2-
Emissionen31 in Deutschland 0,814 Gt CO232, weltweit betrugen die anthropogenen CO2-Emissionen 9,387 Gt
CO233, mit rund 9 Prozent ist das gerade noch als signifikanter Anteil zu bezeichnen. Im Jahr 1990 betrugen die
anthropogenen CO2-Emissionen in Deutschland 1,055 Gt CO234, weltweit betrugen die anthropogenen CO2-
Emissionen aber schon 22,732 Gt CO235, mit rund 5 Prozent ist das bereits 1990 eine untergeordnete Größe. 2024
betragen die anthropogenen CO2-Emissionen in Deutschland 0,572 Gt CO236, weltweit betragen die
anthropogenen CO2-Emissionen 38,599 Gt CO2. Mit einem Anteil von unter 1,5 Prozent war der Einfluss Deutschlands
schon 2024 eindeutig vernachlässigbar.
Politische Maßnahmen zur Reduktion von anthropogenen CO2-Emissionen wie das Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) führen dabei zu enormen volkswirtschaftlichen Belastungen. Ausgehend vom Jahr 2000 bis 2024
belaufen sich die Kosten für die EEG-Einspeisevergütung auf 228,8 Milliarden Euro, im Schnitt etwa 9 Milliar-
14 www.researchgate.net/publication/344896340_Spatial_pattern_of_super-greenhouse_warmth_controlled_by_elevated_specific_humidity
15 https://pastglobalchanges.org/publications/pages-magazines/pages-magazine/11513
16 www.spektrum.de/lexikon/geowissenschaften/weichsel-kaltzeit/18093
17 www.researchgate.net/publication/389991516_Global_sea-level_rise_in_the_early_Holocene_revealed_from_North_Sea_peats
18 D. Meadows et al.: Die Grenzen des Wachstums, Stuttgart 1972; M. Mesarovic, E. Pestel: Menschheit am Wendepunkt, Stuttgart 1974.
19 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf
20 https://link.springer.com/article/10.1140/epjp/i2012-12052-8
21 https://agupubs.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1029/2007JD008465
22 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf
23 www.researchgate.net/publication/260070809_The_Maunder_Minimum_the_variable_sun-earth_connection
24 https://web.archive.org/web/20120104165110/http://www.nipccreport.org/reports/2009/2009report.html
25 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf
26 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf
27 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf
28 https://agupubs.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1029/2011GL047036
29 https://boris-portal.unibe.ch/entities/publication/347a46ca-6a6c-4656-b14f-892e6bb69ea1
30 https://boris-portal.unibe.ch/entities/publication/347a46ca-6a6c-4656-b14f-892e6bb69ea1
31 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/
32 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/
33 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/
34 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/
35 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/
36 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/
den Euro pro Jahr.37 In einer Studie vom September 2025 im Auftrag der Deutschen Industrie- und
Handelskammer (DIHK) werden die Gesamtsystemkosten der Energiewende für den Zeitraum von 2025 bis 2049 auf rund
4,8 bis 5,5 Billionen Euro geschätzt.38 Insbesondere große Industrieunternehmen, von denen im Jahr 2025 fast
zwei Drittel angaben, Einschränkungen der Produktion in Deutschland zu planen oder zu realisieren, aber auch
kleinere Unternehmen begründen die Abwanderung ins Ausland laut Energiewende-Barometer der IHK-
Organisation mit der Entwicklung der Energie- und Klimapolitik.39 In der Folge drohen erhebliche strukturelle Verluste
gut bezahlter Industriearbeitsplätze, die in diesem Umfang absehbar nicht durch schnellen strukturellen Wandel
ausgeglichen werden können.40
Parallel zum sinkenden Primärenergieverbrauch41 in Deutschland sinken bzw. stagnieren auch das
Wirtschaftswachstum und die Produktivität.42 Während weniger Energie verbraucht wird, sinkt also auch der Wohlstand, da
weniger Produkte und Dienstleistungen entstehen. Beispiele aus industriell wenig entwickelten Ländern zeigen
jedoch, dass ein geringeres Wohlstandsniveau oft mit einem deutlich geringeren Umweltschutzniveau einhergeht,
u. a. in Gestalt höherer Schadstoffemissionen in Wasser und Luft oder der Zerstörung von Naturräumen durch
weiträumige Rodungen aufgrund fehlender effizienter Landwirtschaftskonzepte und des hohen Bedarfs an
Biomasse als Brennstoff.43
Die nicht zuletzt aufgrund mangelhafter Legaldefinition bestehende Interpretation, wonach die Aufgabe von
Betriebsräten, Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern, Maßnahmen zu einer vermeintlichen
Bewahrung des Klimas umfasse, führt daher nach Ansicht der Antragsteller zu einem Zielkonflikt.
Wohlstandsverluste und der Verlust von Arbeitsplätzen als Folge von Energie- und Klimapolitik widerstreben nach Ansicht der
Antragsteller der allgemeinen Aufgabe von Betriebsräten gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 8, die Beschäftigung im Betrieb
zu fördern und zu sichern.44 Der Betriebsrat soll sich laut einschlägiger Fachliteratur dafür einsetzen, dass die
Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz und damit ihre Lebensgrundlage verlieren.45 In Anbetracht der häufigen
Umstrukturierungen von Unternehmen und des damit regelmäßig verbundenen Personalabbaus solle die
Beschäftigungssicherung ein Schwerpunkt der Betriebsarbeit sein.46 Zudem ist der Beitrag klimapolitischer Maßnahmen
zum Klimaschutz, wie oben dargestellt, wissenschaftlich umstritten und auch angesichts des geringen deutschen
Beitrags zu anthropogenen CO2-Emissionen fragwürdig, während dieselben Maßnahmen mit Aspekten
tatsächlichen Umweltschutzes erheblich in Konflikt geraten können.
37 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36306/umfrage/entwicklung-der-verguetung-nach-dem-eeg-seit-2000/
38 www.frontier-economics.com/media/azmlilas/frontier-dihk-energiewende-plan-b-23092025-de-barrierefrei.pdf, S. 8, 27, 96.
39 www.dihk.de/resource/blob/134842/620a24595b87e1aabf1b9896e62c65b1/energie-energiewende-barometer-2025-data.pdf, S. 7.
40 www.frontier-economics.com/media/u1vbsfop/frontier-dihk-energiewende-plan-b-03092025-stc-update-stc.pdf, S. 7, 18f.
41 www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerenergieverbrauch#entwicklung-und-ziele
42 www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/BIP-Langfristig.html; www.destatis.de/-
DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2020/02/arbeitsproduktivitaet-022020.pdf?__blob=publicationFile&v=2; www.bun-
deswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsbericht-Themen/2017-10-4-produktivitaet-in-deutsch-
land.pdf?__blob=publicationFile&v=6
43 www.deutschlandfunk.de/lithium-abbau-in-suedamerika-kehrseite-der-energiewende-100.html; https://helda.helsinki.fi/server/api/core/bit-
streams/f392a94d-14eb-451c-8ea4-a64f5359e564/content
44 www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html
45 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-5
46 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-5
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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