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Kein Klimaschutz auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8129 · Antrag · Original ↗

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Kein Klimaschutz auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes Antrag der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Carsten Becker, Jan Feser, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Robert Teske, Johann Martel, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Steffen Kotré, Marc Bernhard, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Andreas Mayer, Christian Reck, Ruben Rupp, Georg Schroeter, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Tobias Ebenberger, Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Jörn König, Dr. Maximilian Krah, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Georg Schroeter, Martina Uhr, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Kein Klimaschutz auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nicht zuletzt aufgrund mangelhafter Legaldefinition hat sich in der einschlägigen Fachliteratur die Auffassung gebildet, dass das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebsräten die allgemeine Aufgabe erteile, im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes auch solche Maßnahmen zu fördern, die einer vermeintlichen Bewahrung des Klimas dienen. Dies führt zu einem Zielkonflikt: Wohlstandsverluste und der Verlust von Arbeitsplätzen als Folge von Energie- und Klimapolitik widerstreben der allgemeinen Aufgabe von Betriebsräten gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 8, die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern. Während der Beitrag klimapolitischer Maßnahmen zum Klimaschutz wissenschaftlich umstritten und auch angesichts des geringen deutschen Beitrags zu anthropogenen CO2-Emissionen fragwürdig ist, sind dieselben klimapolitischen Maßnahmen geeignet, mit dem Erhalt von Wohlstand und Arbeitsplätzen sowie mit Aspekten tatsächlichen Umweltschutzes erheblich in Konflikt zu geraten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorzulegen, in dem klargestellt wird, dass Anforderungen zum Schutz des Klimas, sogenannte Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere die Verminderung oder Vermeidung von infrarotaktiven Gasen (u. a. CO2), nicht mit der im Gesetz genannten Legaldefinition des Um- Deutscher Bundestag Drucksache 21/8129 21. Wahlperiode 22.09.2026 weltschutzes gleichzusetzen sind und Klimaschutzmaßnahmen nicht Regelungstatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes sind. Berlin, den 22. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Durch § 80 BetrVG soll konkretisiert werden, in welchen Angelegenheiten das Gesetz eine Initiative vom Betriebsrat erwartet, um im Rahmen des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber einen Beitrag zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zu leisten.1 Betriebsräte haben dabei gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG die allgemeine Aufgabe, Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.2 Als betrieblicher Umweltschutz im Sinne des BetrVG sind dabei laut § 89 Abs. 3 „alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen zu verstehen, die dem Umweltschutz dienen“.3 Was allerdings unter Umweltschutz zu verstehen ist, wird im BetrVG nicht näher erläutert.4 Die Antragsteller teilen die Kritik in der einschlägigen Fachliteratur an dieser „nicht sonderlich geglückten, da weitgehend inhaltsleeren Legaldefinition“.5 Im Entwurf des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes war die Ergänzung des BetrVG um betrieblichen Umweltschutz damit begründet worden, dass betrieblicher Umweltschutz „immer zunächst auch Arbeitsschutz“6 sei, z.B. Schutz vor Lärm- und Schadstoffemissionen.7 Wissen, das an jedem Arbeitsplatz im Betrieb vorhanden sei, sollte demnach durch den Betriebsrat zum Abbau von Umweltbelastungen und zum Ausbau umweltschonender Produktionstechniken und -verfahren „zugunsten des Betriebs“ eingebracht werden können.8 Dabei werde die Zuständigkeit ausdrücklich auf den betrieblichen Bereich beschränkt.9 Eine generelle Ausdehnung auf den allgemeinen Umweltschutz würde Betriebsräte „in vielen Fällen in einen kaum auflösbaren Zielkonflikt zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Betriebs und damit der Beschäftigungssituation und allgemeinen Umweltschutzinteressen“ führen.10 Die Neuregelungen seien so ausgestaltet, dass der Betriebsrat nicht in die Funktion eines „Hilfsorgans staatlicher Umweltbehörden gedrängt“ werde.11 Mit Blick auf den vorrechtlichen Bedeutungsgehalt des Wortes wird in der Literatur jedoch mittlerweile davon ausgegangen, dass Umweltschutz jede Handlung umfasst, die den vorhandenen Bestand an u. a. Naturgütern bewahrt oder stärkt.12 Unter Naturgüter seien dabei neben Boden, Wasser Luft, Tieren, Pflanzen, sonstigen lebenden Organismen und dabei insbesondere menschlichem Leben auch das Klima zu fassen.13 Die Antragsteller teilen diese allgemeine Definition nicht, sondern differenzieren deutlich zwischen Umweltschutz und Klimaschutz. 1 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-A-I 2 www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html 3 www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__89.html 4 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-6 5 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-6 6 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 25. 7 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 30. 8 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 26. 9 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 30. 10 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 30. 11 https://dserver.bundestag.de/btd/14/057/1405741.pdf, S. 31. 12 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-6 13 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-6 Handlungen oder die Förderung von Handlungen, die das Klima bewahren, sind nach Auffassung der Antragsteller für Betriebsräte jedoch nicht möglich. Das Klima der Erde ist von Natur aus nicht konstant, sondern unterlag von Anfang an ständigen und teilweise dramatischen natürlichen Veränderungen. Im Maximum des Warmklimas, das bis vor 34 Millionen Jahren vorherrschte, lagen die Jahresmitteltemperaturen in den Tropen bei bis zu 41°C und sie lagen selbst in der Polarzone bei bis zu 23°C.14 Innerhalb des aktuellen Eiszeitalters gab und gibt es erhebliche Schwankungen des Klimas. In der wärmsten Phase der Eem-Warmzeit vor 120.000 Jahren war Grönland in weiten Teilen eisfrei und der Meeresspiegel lag 6 bis 9 Meter höher als heute.15 Beim glazialen Maximum der Weichsel-Kaltzeit vor 20.000 Jahren war hingegen aufgrund global niedrigerer Temperaturen so viel Wasser in Gletschern gebunden, dass der weltweite Meeresspiegel um bis zu 140 Meter tiefer lag als heute.16 Im Anschluss tauten infolge von Erwärmung die Eisschilde, der Meeresspiegel stieg über Jahrtausende teilweise um über einen Meter pro Jahrhundert.17 All die aufgeführten drastischen Änderungen des Klimas fanden lange vor der Industrialisierung und der Verwendung signifikanter Mengen fossiler Brennstoffe statt. Demgegenüber ist der politische Kampfbegriff „Klimaschutz“ spätestens mit den Berichten des Club of Rome Anfang der 1970er Jahre in die politische Debatte eingeführt worden.18 Im wissenschaftlichen Diskurs gab es schon immer Kritiker der Hypothese des sogenannten menschengemachten Klimawandels. Beispiele hierfür sind Judith Curry19, Richard Lindzen20, Patrick Michaels21, Roy Spencer22, Willie Soon23, Fred Singer24, John Christy25, Steven E. Koonin26, Ross McKitrick27, Henrik Svensmark28, Nir Shaviv29 und Jan Veizer30. Zudem sind die vom Menschen verursachten (anthropogenen) CO2-Emissionen in Deutschland im weltweiten Maßstab nach Ansicht der Antragsteller zu vernachlässigen. Im Jahr 1960 betrugen die anthropogenen CO2- Emissionen31 in Deutschland 0,814 Gt CO232, weltweit betrugen die anthropogenen CO2-Emissionen 9,387 Gt CO233, mit rund 9 Prozent ist das gerade noch als signifikanter Anteil zu bezeichnen. Im Jahr 1990 betrugen die anthropogenen CO2-Emissionen in Deutschland 1,055 Gt CO234, weltweit betrugen die anthropogenen CO2- Emissionen aber schon 22,732 Gt CO235, mit rund 5 Prozent ist das bereits 1990 eine untergeordnete Größe. 2024 betragen die anthropogenen CO2-Emissionen in Deutschland 0,572 Gt CO236, weltweit betragen die anthropogenen CO2-Emissionen 38,599 Gt CO2. Mit einem Anteil von unter 1,5 Prozent war der Einfluss Deutschlands schon 2024 eindeutig vernachlässigbar. Politische Maßnahmen zur Reduktion von anthropogenen CO2-Emissionen wie das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) führen dabei zu enormen volkswirtschaftlichen Belastungen. Ausgehend vom Jahr 2000 bis 2024 belaufen sich die Kosten für die EEG-Einspeisevergütung auf 228,8 Milliarden Euro, im Schnitt etwa 9 Milliar- 14 www.researchgate.net/publication/344896340_Spatial_pattern_of_super-greenhouse_warmth_controlled_by_elevated_specific_humidity 15 https://pastglobalchanges.org/publications/pages-magazines/pages-magazine/11513 16 www.spektrum.de/lexikon/geowissenschaften/weichsel-kaltzeit/18093 17 www.researchgate.net/publication/389991516_Global_sea-level_rise_in_the_early_Holocene_revealed_from_North_Sea_peats 18 D. Meadows et al.: Die Grenzen des Wachstums, Stuttgart 1972; M. Mesarovic, E. Pestel: Menschheit am Wendepunkt, Stuttgart 1974. 19 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf 20 https://link.springer.com/article/10.1140/epjp/i2012-12052-8 21 https://agupubs.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1029/2007JD008465 22 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf 23 www.researchgate.net/publication/260070809_The_Maunder_Minimum_the_variable_sun-earth_connection 24 https://web.archive.org/web/20120104165110/http://www.nipccreport.org/reports/2009/2009report.html 25 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf 26 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf 27 www.energy.gov/sites/default/files/2025-07/DOE_Critical_Review_of_Impacts_of_GHG_Emissions_on_the_US_Climate_July_2025.pdf 28 https://agupubs.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1029/2011GL047036 29 https://boris-portal.unibe.ch/entities/publication/347a46ca-6a6c-4656-b14f-892e6bb69ea1 30 https://boris-portal.unibe.ch/entities/publication/347a46ca-6a6c-4656-b14f-892e6bb69ea1 31 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/ 32 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/ 33 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/ 34 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/ 35 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/ 36 https://globalcarbonatlas.org/emissions/carbon-emissions/ den Euro pro Jahr.37 In einer Studie vom September 2025 im Auftrag der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) werden die Gesamtsystemkosten der Energiewende für den Zeitraum von 2025 bis 2049 auf rund 4,8 bis 5,5 Billionen Euro geschätzt.38 Insbesondere große Industrieunternehmen, von denen im Jahr 2025 fast zwei Drittel angaben, Einschränkungen der Produktion in Deutschland zu planen oder zu realisieren, aber auch kleinere Unternehmen begründen die Abwanderung ins Ausland laut Energiewende-Barometer der IHK- Organisation mit der Entwicklung der Energie- und Klimapolitik.39 In der Folge drohen erhebliche strukturelle Verluste gut bezahlter Industriearbeitsplätze, die in diesem Umfang absehbar nicht durch schnellen strukturellen Wandel ausgeglichen werden können.40 Parallel zum sinkenden Primärenergieverbrauch41 in Deutschland sinken bzw. stagnieren auch das Wirtschaftswachstum und die Produktivität.42 Während weniger Energie verbraucht wird, sinkt also auch der Wohlstand, da weniger Produkte und Dienstleistungen entstehen. Beispiele aus industriell wenig entwickelten Ländern zeigen jedoch, dass ein geringeres Wohlstandsniveau oft mit einem deutlich geringeren Umweltschutzniveau einhergeht, u. a. in Gestalt höherer Schadstoffemissionen in Wasser und Luft oder der Zerstörung von Naturräumen durch weiträumige Rodungen aufgrund fehlender effizienter Landwirtschaftskonzepte und des hohen Bedarfs an Biomasse als Brennstoff.43 Die nicht zuletzt aufgrund mangelhafter Legaldefinition bestehende Interpretation, wonach die Aufgabe von Betriebsräten, Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern, Maßnahmen zu einer vermeintlichen Bewahrung des Klimas umfasse, führt daher nach Ansicht der Antragsteller zu einem Zielkonflikt. Wohlstandsverluste und der Verlust von Arbeitsplätzen als Folge von Energie- und Klimapolitik widerstreben nach Ansicht der Antragsteller der allgemeinen Aufgabe von Betriebsräten gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 8, die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern.44 Der Betriebsrat soll sich laut einschlägiger Fachliteratur dafür einsetzen, dass die Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz und damit ihre Lebensgrundlage verlieren.45 In Anbetracht der häufigen Umstrukturierungen von Unternehmen und des damit regelmäßig verbundenen Personalabbaus solle die Beschäftigungssicherung ein Schwerpunkt der Betriebsarbeit sein.46 Zudem ist der Beitrag klimapolitischer Maßnahmen zum Klimaschutz, wie oben dargestellt, wissenschaftlich umstritten und auch angesichts des geringen deutschen Beitrags zu anthropogenen CO2-Emissionen fragwürdig, während dieselben Maßnahmen mit Aspekten tatsächlichen Umweltschutzes erheblich in Konflikt geraten können. 37 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36306/umfrage/entwicklung-der-verguetung-nach-dem-eeg-seit-2000/ 38 www.frontier-economics.com/media/azmlilas/frontier-dihk-energiewende-plan-b-23092025-de-barrierefrei.pdf, S. 8, 27, 96. 39 www.dihk.de/resource/blob/134842/620a24595b87e1aabf1b9896e62c65b1/energie-energiewende-barometer-2025-data.pdf, S. 7. 40 www.frontier-economics.com/media/u1vbsfop/frontier-dihk-energiewende-plan-b-03092025-stc-update-stc.pdf, S. 7, 18f. 41 www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerenergieverbrauch#entwicklung-und-ziele 42 www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/BIP-Langfristig.html; www.destatis.de/- DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2020/02/arbeitsproduktivitaet-022020.pdf?__blob=publicationFile&v=2; www.bun- deswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsbericht-Themen/2017-10-4-produktivitaet-in-deutsch- land.pdf?__blob=publicationFile&v=6 43 www.deutschlandfunk.de/lithium-abbau-in-suedamerika-kehrseite-der-energiewende-100.html; https://helda.helsinki.fi/server/api/core/bit- streams/f392a94d-14eb-451c-8ea4-a64f5359e564/content 44 www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html 45 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-5 46 https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-RichardiBetrVGKO-G-BetrVG-P-80-GL-B-VI-5 Gesamtherstellung: H. 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