Vereinbarkeit statt Verfügbarkeit - Für eine moderne Arbeitszeitpolitik
Text
Vereinbarkeit statt Verfügbarkeit - Für eine moderne Arbeitszeitpolitik
Antrag
der Abgeordneten Ricarda Lang, Timon Dzienus, Lisa Paus, Simone Fischer,
Sascha Müller, Ulle Schauws, Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Corinna
Rüffer, Dr. Andreas Audretsch, Stefan Schmidt und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vereinbarkeit statt Verfügbarkeit – Für eine moderne Arbeitszeitpolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wir stehen vor einem tiefgreifenden Umbruch auf dem Arbeitsmarkt. Ökologische
Modernisierung sowie die Folgen der Klimakrise, der demografische Wandel mit dem
Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge und die fortschreitende Automatisierung
durch Künstliche Intelligenz und Digitalisierung verändern in hohem Tempo, wie wir
arbeiten. Ebenso stehen wir vor einer wachsenden Arbeits- und Fachkräftelücke: Laut
Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft werden bis zum Jahr 2030 bis zu 5
Millionen Fachkräfte fehlen, wenn Politik und Gesellschaft nicht aktiv gegensteuern.
Gleichzeitig erleben wir, dass viele Menschen heute schon bis an die Grenze ihrer
Belastbarkeit und darüber hinaus arbeiten. Psychische Erkrankungen wie Depressionen,
Angststörungen oder Burn-out haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die
Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage wegen psychischer Erkrankungen lag 2023 um
52 Prozent höher als vor zehn Jahren. Allein auf Depressionen, Belastungsreaktionen
und Anpassungsstörungen entfielen 323 Fehltage je 100 Versicherte (DAK-
Psychreport 2024). Auch die körperliche Gesundheit wird durch hohe Belastungen signifikant
beeinträchtigt.
Wir befinden uns damit in einem Dilemma: Auf der einen Seite fehlen Arbeitskräfte,
heute und erst recht in Zukunft. Auf der anderen Seite leisten schon heute Menschen
viele Überstunden, die Arbeitsverdichtung hat zugenommen (Destatis 2025). Gerade
in dieser Situation erleben wir eine Bundesregierung, die mit dem reflexhaften Ruf
nach „mehr Arbeiten“ und mit abwertenden Begriffen wie „Lifestyle-Teilzeit“ an der
Lebensrealität vieler Beschäftigter vorbeiredet. Wer Menschen, die Kinder
großziehen, Angehörige pflegen oder dauerhaft unter hoher Belastung stehen, pauschal
abwertet, verkennt die Wirklichkeit in unserem Land. Nicht mangelnde
Leistungsbereitschaft ist das Problem, sondern politische Versäumnisse, strukturelle Hürden und eine
Debatte, in der es oft an Respekt für die Realität der Beschäftigten fehlt. Moderne
Arbeitszeitpolitik darf sich nicht daran orientieren, wie Arbeitskraft umfassender
abrufbar gemacht werden kann, sondern daran, wie Arbeit verlässlich, gesund und
lebensnah organisiert wird, damit sowohl Beschäftigte als auch Betriebe davon
profitieren. Was die Bundesregierung politisch als „Flexibilisierung“ verkauft, läuft in der
Praxis allzu oft auf eine Verschiebung von Risiken zulasten der Beschäftigten hinaus.
Dabei zeigen schon heute viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dass es auch anders
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5781
21. Wahlperiode 05.05.2026
geht: Sie gehen mit gutem Beispiel voran und messen der Aufgabe, ein gutes und
gesundes Umfeld für ihre Beschäftigten zu schaffen, große Bedeutung bei.
Der Deutsche Bundestag erkennt die unterschiedlichen Lebenssituationen und
Sorgeverantwortungen der Menschen an: Eine alleinerziehende Pflegekraft erlebt eine 40-
Stunden-Woche anders als ein gutverdienender Single ohne Betreuungsaufgaben.
Daten des DGB-Index Gute Arbeit zeigen, dass Beschäftigte in Deutschland im Schnitt
36,3 Stunden pro Woche arbeiten, Männer 39,9 und Frauen 32,3 Stunden. Zwar wollen
53 Prozent der Vollzeitbeschäftigten ihre Arbeitszeit verkürzen, aber 27 Prozent der
Beschäftigten in kurzer Teilzeit (bis 20 Wochenstunden) würden gerne verlängern. In
diesen Arbeitszeitwünschen steckt ein erhebliches Erwerbspotenzial: Rund 2,5
Millionen Teilzeitbeschäftigte würden gerne aufstocken (DGB 2025), scheitern aber an
fehlender Zeitsouveränität und fehlender Kinderbetreuung. Wenn Mütter in dem Umfang
erwerbstätig sein könnten, wie sie es sich wünschen, entspräche das zusätzlich rund
645.000 Vollzeitäquivalenten (Sozialbericht 2024). Diese strukturellen Probleme
brauchen auch strukturelle Lösungen: etwa den gezielten Ausbau der
Betreuungsinfrastruktur und mehr Zeitsouveränität bei der Erbringung der Arbeitsleistung. Im Weg
stehen dabei vor allem Hürden in Betrieben, unzureichende Mitbestimmung und
fehlende Infrastruktur, etwa bei Kinderbetreuung und Pflege.
Arbeitsmarktforscherinnen und -forscher weisen seit Jahren darauf hin, dass in den
nicht erfüllten Arbeitszeitwünschen ein doppeltes Potenzial steckt: Wenn
Beschäftigte, die gerne mehr arbeiten würden, ihre Arbeitszeit erhöhen können, steigt das das
Arbeitskräfteangebot und letztlich auch das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen.
Umgekehrt kann die Realisierung von Reduktionswünschen bei Überbeschäftigten
Gesundheitsbelastungen und beruflichen Stress reduzieren und damit für eine längere
Lebensarbeitszeit sorgen. Die Beschäftigten erhoffen sich deshalb mehr Freiheit bei
der Gestaltung ihrer Arbeitszeit. Sie brauchen bessere Mitspracherechte beim
Umfang, bei der Lage und dem Ort ihrer Erwerbstätigkeit. Damit die Arbeitszeit wirklich
in das Leben der Menschen passt, bedarf es statt starrer Arbeitszeitmodelle mehr
Beweglichkeit. Eine moderne Arbeitszeitkultur setzt auf ein hohes Maß an
Zeitsouveränität für Beschäftigte und zugleich auf einen wirksamen Schutz vor der Entgrenzung
von Arbeit. Größere Freiräume bei der individuellen Arbeitszeitgestaltung helfen,
Stress und Überlastung zu reduzieren. Sie fördern Gesundheit, Wohlbefinden und
Produktivität und tragen darüber hinaus dazu bei, bislang ungenutzte Fachkräftepotenziale
zu aktivieren (IW Köln 2026).
Aus all dem folgt: Zwar wünschen sich Beschäftigte mehr Freiheit bei der Gestaltung
ihrer Arbeitszeit; eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche
Höchstarbeitszeit und damit die faktische Abschaffung des Achtstundentages könnte in
einigen Fällen jedoch die gesundheitliche Lage der Beschäftigten verschärfen und die
Vereinbarkeit reduzieren. Eine aktuelle Befragung zeigt, dass 72 Prozent der
Beschäftigten sich Arbeitstage mit maximal acht Stunden wünschen; 98 Prozent wollen weniger
als zehn Stunden arbeiten und 95 Prozent möchten spätestens um 18 Uhr Feierabend
haben (DGB-Index Gute Arbeit 2025). Das Arbeitszeitgesetz stellt damit kein
Hindernis, sondern einen Schutzrahmen für gesundes Arbeiten dar. Schon heute erlaubt es
weitreichende Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung – von Gleitzeit mit
Arbeitszeitkonten bis hin zu Schichtsystemen. Wo darüber hinausgehende Flexibilität sinnvoll
und tragfähig ist, kann sie bereits heute über Tarifverträge gestaltet werden. Für
passgenaue, betriebliche Lösungen braucht es dafür richtigerweise eine Zustimmung der
Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter.
Es braucht eine Politik, die die strukturellen Ursachen des Fachkräftemangels
adressiert und die Arbeitszeitgestaltung arbeitnehmergerecht modernisiert. Dazu gehört,
Erwerbspotenziale gezielt zu aktivieren. Etwa durch bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Sorgearbeit, Wahlarbeitszeiten, den Ausbau guter Kinderbetreuung und
Pflegeinfrastruktur und wirksame Maßnahmen gegen unfreiwillige Teilzeit. Genauso klar ist aber
auch: Nicht jede Stunde, die Menschen weniger arbeiten wollen, ist „ungenutztes
Potenzial“. Der Wunsch nach Erholung und mehr Freizeit ist legitim. Menschen haben
ein Recht auf Zeit für Freunde, fürs Kino, für Sport, Kultur oder ehrenamtliches
Engagement. Ebenso zentral ist es, die Tarifbindung zu erhöhen, damit möglichst viele
Beschäftigte von kollektiv vereinbarten, verlässlichen und zugleich flexibel gestaltbaren
Arbeitszeitmodellen profitieren. Mehr Mitbestimmung darüber, wann, wo und wie
lange gearbeitet wird, ist eine zentrale Voraussetzung für langes gesundes Arbeiten.
Es ist Zeit für eine moderne Arbeitszeitpolitik, die sich an den Lebensrealitäten der
Menschen orientiert und dafür sorgt, dass Arbeit gut ins Leben passt. Sie können
gleichzeitig den Betrieben helfen, ihren Fachkräftebedarf nachhaltig zu decken.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
folgende Maßnahmen umzusetzen, um Beschäftigten mehr Zeitsouveränität
einzuräumen:
1. Der Acht- bzw. Zehnstundentag im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bleibt erhalten,
damit Beschäftigte vor überlangen Arbeitszeiten geschützt sind und länger
gesund arbeiten können.
2. Beschäftigten wird die Möglichkeit eingeräumt, bei der Erbringung ihrer
Arbeitszeit in Absprache mit ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern individuelle
und flexible Modelle festzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die
vermehrte Flexibilisierung von Arbeit und Arbeitszeiten nicht zu Lasten der
Arbeitnehmenden geht.
3. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz wird die Möglichkeit einer flexiblen Vollzeit
geschaffen. Im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche sollen Beschäftigte,
unter Einhaltung von Ankündigungsfristen, leichter ihren Arbeitszeitumfang
bedarfsgerecht nach oben oder unten anpassen können, sofern im Betrieb das
entsprechende Arbeitszeitvolumen vorhanden ist.
4. Ein Rechtsanspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit bis zur Vollzeit ist für
Beschäftigte zu schaffen, sofern im Betrieb entsprechendes Arbeitszeitvolumen
vorhanden ist.
5. Beschäftigte erhalten im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und
betrieblichen Regelungen die Möglichkeit, in Abstimmung mit ihren Arbeitgeberinnen
und Arbeitgebern die zeitliche Lage ihrer Arbeit mitzugestalten, sofern dem keine
dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das kann Beginn, Ende und
die Verteilung der Arbeit über Tag, Woche oder Monat umfassen.
6. Den Beschäftigten wird ein Recht auf Homeoffice und mobiles Arbeiten
eingeräumt, sofern die Tätigkeit dafür geeignet ist und dem keine betrieblichen Gründe
entgegenstehen. Homeoffice soll mit klaren vereinbarten Regeln, alternierend
und als Ergänzung zum Büroarbeitsplatz, angeboten werden.
7. Betriebs- und Personalräte erhalten die Möglichkeit, eine Betriebsvereinbarung
zu Vereinbarkeitsfragen und für mehr Zeitsouveränität bei der Lage der
Arbeitszeit und beim Arbeitsort von der Geschäftsführung zu verlangen, damit
passgenaue Lösungen für das jeweilige Unternehmen und alle Beschäftigte gefunden
werden können.
Zudem sind folgende strukturelle Maßnahmen umzusetzen, um das Erwerbspotenzial
effektiv zu steigern:
8. Die Tarifbindung in Deutschland soll, wie in der EU-Mindestlohnrichtlinie
vorgeschrieben, von aktuell 49 Prozent der Beschäftigten auf mindestens 80 Prozent
erhöht werden, um dabei zu unterstützen, faire, flexible Arbeitszeitmodelle im
Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch über Tarifverträge zu
ermöglichen. Um dies zügig zu erreichen, muss die Allgemeinverbindlicherklärung
(AVE) von Tarifverträgen spürbar erleichtert werden. Zudem muss die
Bundesregierung den verspäteten Nationalen Aktionsplan zur Förderung von
Tarifverhandlungen vorlegen.
9. Der Ausbau und die Qualitätsverbesserung von Kitas und Ganztagsangeboten
einschließlich verlässlicher Öffnungszeiten und Ferienbetreuung werden
konsequent vorangetrieben durch Investitionen in den Ganztagsausbau, Sanierung von
Kitas und Schulen und eine verstärkte Fachkräftegewinnung im pädagogischen
Bereich durch die Harmonisierung von Abschlüssen und Entbürokratisierung von
Anerkennungsverfahren, einheitlichen Ausbildungsstandards und neuen und
flexibleren Weiterbildungsmöglichkeiten.
10. Die Entlastungsangebote für pflegende Angehörige wie Tages-, Kurzzeit- und
Verhinderungspflegeplätze werden flächendeckend gemeinsam mit den
Kommunen ausgebaut.
11. Die Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf für Pflegeaufgaben werden verbessert
und flexibler gestaltet, indem bestehende Regelungen vereinfacht werden. Für
Personen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren, wird ein zeitlich
begrenzter Ausgleich für den Verdienstausfall eingeführt. Dabei ist es möglich, die Pflege
auf mehrere Personen aufzuteilen.
12. Steuerliche Fehlanreize, etwa durch das Ehegattensplitting, die einer
eigenständigen Erwerbstätigkeit und einer Ausweitung der Arbeitszeit entgegenstehen,
insbesondere für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener, werden abgebaut. Ziel
ist es, individuelle Erwerbstätigkeit zu stärken und zusätzliche Arbeitszeit nicht
länger strukturell zu benachteiligen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Kinderbetreuungskosten wird deutlich erhöht, damit sie für mehr Vereinbarkeit wirklich
hilft.
13. Minijobs werden reformiert und schrittweise in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen überführt, mit Ausnahme für Rentnerinnen und Rentner,
Schülerinnen und Schüler und Studierende. Midijobs werden gezielt gestärkt und
weiterentwickelt als Brücke in sozial abgesicherte, existenzsichernde
Beschäftigungsverhältnisse.
14. Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen werden durch ein
Gutscheinmodell gefördert, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von
Sorgearbeitenden, insbesondere Frauen, zu fördern, den Dienstleistungssektor
Privathaushalt mit guten Arbeitsbedingungen und Qualifizierungsmöglichkeiten
auf- und auszubauen, Schwarzarbeit entgegenzuwirken.
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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