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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16, 21/5381)

dip / drucksache 15.04.2026 · WP 21 · 21/5384 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16, 21/5381) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5384 21. Wahlperiode 15.04.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Stefan Möller, Hauke Finger, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Adam Balten, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Manuel Krauthausen, Edgar Naujok, Denis Pauli, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Mathias Weiser, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons, Dr. Michael Blos, Alexander Arpaschi, Dr. Ingo Hahn, Nicole Höchst, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Markus Matzerath, Volker Scheurell, Carina Schießl, Martina Uhr und der Fraktion der AfD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16, 21/5381 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Drucksache 21/1851) enthält zahlreiche nationale Übererfüllungen der EU-Vorgaben (sog. Gold-Plating) und sorgt damit für zusätzliche, unverhältnismäßig hohe bürokratische Belastungen des Finanzsektors, die keinen echten Mehrwert für den Verbraucherschutz darstellen.1 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1851 zu novellieren und alle überschießenden nationalen Umsetzungselemente zu entfernen, die über die EU- Mindestanforderungen der Richtlinie (EU) 2023/2225 hinausgehen. 1 Die Deutsche Kreditwirtschaft (Federführer Bundesverband deutscher Banken e. V.), 22.10.2025, Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/1851, S. 5 ff.; www.bundestag.de/resource/blob/1117458/20a_Stellu ngnahme_Stein.pdf Berlin, den 14. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 in nationales Recht überführt. Bundeskanzler Friedrich Merz hat bei den Familienunternehmer-Tagen in seiner Rede am 6. Juni 2025 lautstark bekräftigt, EU-Rechtsakte nur noch ohne nationale Überimplementierungen in deutsches Recht zu überführen: „Es hat aber auch etwas mit uns zu tun, zum Beispiel mit der Umsetzung von EU-Richtlinien. Wir setzen jetzt nur noch eins zu eins um und nicht mehr eins zu eins Komma fünf. Ich lasse auch systematisch überprüfen, wo wir bereits umgesetzte Richtlinien auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung zurückbauen können, wenn diese Richtlinien denn erhalten bleiben. Das sogenannte ‚Gold-Plating‘ in Deutschland, zu sagen: ‚Alles, was aus Brüssel kommt, ist schön und gut, aber immer noch nicht gut genug für Deutschland, also legen wir oben immer noch etwas drauf‘, muss jetzt aufhören. Was an Regulierung für ganz Europa gut genug ist, ist auch für Deutschland gut genug und muss nicht noch mehr und nicht noch besser werden.“2 Auch im Koalitionsvertrag ist auf Seite 49 explizit im Hinblick auf die Kapitalmarktregulierung festgeschrieben, dass sich die Bundesregierung um eine einheitliche europäische Finanzmarktregulierung bemüht und demnach auf Gold-Plating verzichten wolle.3 Trotz dieser wiederholt vorgetragenen Zusage der Bundesregierung, bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten bürokratische Übererfüllungen (sog. Gold-Plating) in nationales Recht auszuschließen, enthält der vorliegende Gesetzentwurf genau solche nationalen Verschärfungen, die über die EU-Mindestvorgaben zum Teil weit hinausgehen. Dazu gehören die Anwendung der europäischen Verbraucherkreditvorschriften auf Darlehensbeträge oberhalb von 100.000 Euro, auch wenn diese nicht der Finanzierung einer Renovierung einer Wohnimmobilie dienen, die Einbeziehung von Zahlungsaufschüben bei Kreditkarten in den Anwendungsbereich der EU- Verbraucherkreditrichtlinie sowie verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Überziehungskrediten.4 2 Bundesregierung.de, 06.06.2025, Deutschland muss wettbewerbsfähiger werden; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/familienunterne hmer-kanzler-2352660 3 Bundesregierung, 2025, Koalitionsvertrag – Verantwortung für Deutschland; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025. de/files/koav_2025.pdf 4 Die Deutsche Kreditwirtschaft (Federführer Bundesverband deutscher Banken e. V.), 22.10.2025, Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/1851, S. 5 ff.; www.bundestag.de/resource/blob/1117458/20a_Stellu ngnahme_Stein.pdf Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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