Auswirkungen des Sachkundenachweises für Rodentizide bei der Schadnagerbekämpfung
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Auswirkungen des Sachkundenachweises für Rodentizide bei der Schadnagerbekämpfung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5152
21. Wahlperiode 01.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Stefan Schröder, Dario Seifert
und der Fraktion der AfD
Auswirkungen des Sachkundenachweises für Rodentizide bei der
Schadnagerbekämpfung
Schadnager wie Ratten sind in vielen landwirtschaftlichen Betrieben ein
dauerhaftes Hygiene-, Tierwohl- und Gesundheitsproblem. Konkrete Schäden
bestehen beispielsweise in einer Verunreinigung von Futtermittelvorräten durch
Kot und Urin. Ebenso wurden Stress- und Störwirkungen auf Tiere (z. B.
Schreckreaktionen, Störungen von Fress- und Ruheverhalten) festgestellt, die
sich auf Tierwohl und Produktivität auswirken können. Darüber hinaus sind
Ratten als Vektoren bzw. Überträger verschiedener Krankheitserreger und
Parasiten relevant; in der Nutztierhaltung werden neben allgemeinen
Gesundheitsrisiken insbesondere Belastungen durch Krankheitsübertragung sowie
betriebliche Hygieneprobleme thematisiert (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PM
C10740830/). Die wirtschaftlichen Folgeschäden reichen bis zu Sachschäden in
Milliardenhöhe (www.iva.de/news-presse/aktuelles-und-pressemitteilungen/gra
ssierende-rattenplage-deutschland-aber-behoerde). Erschwerend kommt hinzu,
dass sich Rattenpopulationen unter günstigen Bedingungen in kurzer Zeit stark
ausweiten können. Ein einziges Rattenpaar kann Hunderte Nachkommen pro
Jahr haben (www.iva.de/news-presse/aktuelles-und-pressemitteilungen/grassier
ende-rattenplage-deutschland-aber-behoerde).
Angesichts der erheblichen Risiken und Schäden durch Schadnager ist der
Bürger bereits nach geltendem Recht verpflichtet, an notwendigen
Bekämpfungsmaßnahmen mitzuwirken – sei es durch die Beauftragung geeigneter
Fachkräfte oder zumindest durch die Duldung behördlich veranlasster Maßnahmen.
Nach § 17 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) kann die zuständige
Behörde, wenn Maßnahmen nach § 17 Absätze 1 und 2 IfSG besondere
Sachkunde erfordern, anordnen, dass der Verpflichtete geeignete Fachkräfte
beauftragt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde auch selbst
geeignete Fachkräfte beauftragen, und der Berechtigte bzw. Besitzer hat die
Durchführung zu dulden. In beiden Fällen müssen die Kosten aus öffentlichen Mitteln
gedeckt werden. Dies setzt aber einen konkreten Gefahrenverdacht voraus. Aus
Sicht der Fragesteller entstehen schon unter der derzeitigen Rechts- und
Vollzugslage Fehlanreize: Wer frühzeitig und eigeninitiativ bekämpft, bevor das
Vorliegen der maßgeblichen Gefahr im Einzelfall behördlich festgestellt ist,
muss die Kosten privat oder betrieblich tragen, während bei behördlich
veranlassten bzw. angeordneten Maßnahmen eine Kostentragung aus öffentlichen
Mitteln in Betracht kommen kann. Dies kann dazu führen, dass Abwarten
ökonomisch attraktiver erscheint als Prävention.
Vor diesem Hintergrund wird insbesondere auf die ab 2026 gültige
Verschärfung der Anwendung bestimmter Mittel zur Schadnagerbekämpfung
hingewiesen, die einen Sachkundenachweis erfordert (www.landundforst.de/pflanze/anti
koagulanzien-gegen-schadnager-aendert-2026-fuer-landwirte-574170). Hierbei
kann nach Auffassung der Fragesteller die Erforderlichkeit eines
Sachkundenachweises in Verbindung mit den bereits heute bestehenden Fehlanreizen durch
das Infektionsschutzgesetz insbesondere bei außerlandwirtschaftlichen
Privatpersonen zu einer verstärkten Unterlassung bzw. Einstellung und Delegation
der Schädlingsbekämpfung an Behörden entstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Werden Daten zum Befallsdruck durch Schadnager von der kommunalen
oder Landesebene an ein Bundesministerium oder eine Bundesbehörde
weitergegeben, wenn ja, welche Daten werden in welchen zeitlichen Abständen
weitergegeben, und wenn nein, warum nicht?
2. Werden Daten zur Häufigkeit der Anwendungsfälle des § 17 Absatz 3 IfSG
durch kommunale Behörden und die daraus resultierenden Kosten an ein
Bundesministerium oder eine Bundesbehörde weitergegeben, wenn ja, wie
hoch ist die Zahl der Anwendungsfälle des § 17 Absatz 3 IfSG seit 2021
(bitte in Jahresscheiben und nach Objektkategorien (z. B. Wohnumfeld,
Gastronomie, Lebensmittelbetriebe inklusive Mühlen bzw. Backbetriebe,
Futtermittelbetriebe, Viehwirtschaft, kommunale Infrastruktur
aufschlüsseln), und wie hoch waren die bundesweiten Kosten seit 2021 (bitte in
Jahresscheiben und nach Objektkategorien (z. B. Wohnumfeld, Gastronomie,
Lebensmittelbetriebe inklusive Mühlen bzw. Backbetriebe,
Futtermittelbetriebe, Viehwirtschaft, kommunale Infrastruktur) aufschlüsseln), und wenn
nein, warum nicht?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Nichtzielorganismen
durch antikoagulante Rodentizide geschädigt oder getötet wurden, wenn ja,
wie hoch war die Zahl der geschädigten Tiere seit 2021 (bitte nach
Jahresscheiben und zu bekämpfendem Schädling und im Zuge dessen betroffenen
Nichtzielorganismen aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht?
4. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. zur Wirksamkeit und
Verhältnismäßigkeit des Einsatzes antikoagulanter Rodentizide der zweiten
Generation im Hinblick auf den Bekämpfungserfolg gegenüber den
möglichen Schäden an Nichtzielorganismen?
5. Wie hoch war die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) gemeldete Abgabemenge antikoagulanter Rodentizide der
zweiten Generation seit 2021?
6. Gibt es im Rahmen der Agrarministerkonferenz gemeinsame
Abstimmungen oder Pläne zur Ausgestaltung und Umsetzung der Sachkundenachweise
auf Länderebene, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen und
Informationsaustausche insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Zahl der
ausgestellten Sachkundenachweise sind hierzu zwischen Bund und Ländern
vorgesehen?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele
Sachkundenachweise von Landwirten und Angehörigen der Lebensmittel- und
Futtermittelindustrie im Nebenerwerb oder Privatpersonen erworben wurden,
und wenn ja, wie hoch ist die Zahl seit Beginn des Jahres 2026?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele
Sachkundenachweise von Landwirten und Angehörigen der Lebensmittel- und
Futtermittelindustrie im Vollerwerb erbracht wurden, und wenn ja, wie hoch
ist die Zahl seit Beginn des Jahres 2026?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, von wie vielen
Privatpersonen ohne gewerbsmäßige Ausübung einer landwirtschaftlichen
Tätigkeit oder Tätigkeit in der Lebensmittel- und Futterindustrie ein
Sachkundenachweis erbracht wurde, und wenn ja, wie hoch ist die Zahl seit
Beginn des Jahres 2026?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Plänen der EU eines
Verbots von bedarfsunabhängiger Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien
(www.raiffeisen.de/wirtschaft-fordert-erhalt-der-befallsunabhaengigen-dau
erbekoederung)?
8. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um „den bestehenden rechtlichen
Spielraum vollständig auszuschöpfen“ (www.agrarheute.com/politik/minist
er-gegen-mehrtaegige-schulung-fuer-landwirte-rattenbekaempfung-63
9 054), damit Landwirte vor dem Hintergrund der DRV (Deutsche
Rentenversicherung)-Schätzung von über 100 000 betroffenen Betrieben
nicht durch die Einführung eines zusätzlichen Sachkundenachweises zu
mehrtägigen Schulungen mit Kosten von mehreren Hundert Euro
verpflichtet werden, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von
Akteuren in der Landwirtschaft (einschl. Mehlwirtschaft) zur Sicherung der
Betriebe durch bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Schadnagern, und
wenn ja, welche?
Berlin, den 30. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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