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Altfettdiebstähle als neues Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4199)

dip / drucksache 05.03.2026 · WP 21 · 21/4576 · Antwort · Original ↗

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Altfettdiebstähle als neues Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4199) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4576 21. Wahlperiode 05.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Galla, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4199 – Altfettdiebstähle als neues Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Speisefette und Speiseöle werden in gastronomischen Einrichtungen nicht nur zur Zubereitung der angebotenen Speisen benötigt, sie fallen auch in hohen Mengen in Form von Altfetten und Altölen als Abfallprodukt an, das entsorgt werden muss. Die jährliche Menge soll sich auf etwa 120 000 Tonnen belaufen. Altes Speisefett ist gleichzeitig jedoch ein in immer stärkeren Maße gefragter Sekundärrohstoff für die Industrie, insbesondere zur Herstellung von Biodiesel, der dem herkömmlichen Diesel beigemischt werden muss (www1. wdr.de/nachrichten/altfett-diebstahl-100.html). Altes Speisefett wird deshalb mittlerweile zu Preisen von rund 900 Euro je Tonne gehandelt (www.agrarheu te.com/energie/fette-beute-millionenschaden-diebstahl-ungewoehnlichen-rohst offs-638290). Die Nachfrage und der hohe Wert des Abfallrohstoffs führen jedoch zunehmend zu Diebstählen, die von der Polizei häufig als Kleindelikt eingestuft würden. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) und betroffene Entsorgungsunternehmen gehen dagegen davon aus, dass die Taten von gut organisierten Banden begangen würden und Schaden in Millionenhöhe entstehe. Trotz strenger „Zertifizierungsvorgaben“ würde das Diebesgut in Form von Bargeschäften weiterverkauft, insbesondere auch in die benachbarten Niederlande (www1.wdr.de/nachrichte n/altfett-diebstahl-100.html). Schon Mitte des Jahres 2023 hat der BDE beklagt, dass aufgrund von Intensität, Verbreitung und Häufung der Taten von einem Phänomen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität mit mehr als 100 Taten pro Tag auszugehen sei, weshalb man die Justizministerkonferenz aufgefordert habe, derartige Taten gezielt zu verfolgen und ggf. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Umwelt- und Wirtschaftsdelikte mit diesen Delikten zu befassen. Es wird von einer „Fett-Mafia“ gesprochen (www.nius.de/news/die-bizarre-masche-der-fritten-f ett-mafia-aktuell-100-diebstaehle-pro-tag/8a958bfd-09a9-48b0-86fe-b2a7c308 23bb). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Verfügt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, über Erkenntnisse zu dem Problem zunehmender Diebstähle von Altfetten und Altölen und, wenn ja, welche, und seit wann? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde vom Verband Kreislauf.Wirtschaft.Zukunft informationshalber über das Thema zunehmender Diebstähle von Altfetten und -ölen unterrichtet. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18 verwiesen.  2. Wenn Frage 1 verneint wird, ist hier nach Einschätzung von Bundesministerin Stefanie Hubig von einem akuten Problem auszugehen, wenn ja, was beabsichtigt die Bundesministerin insoweit zu unternehmen, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  3. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse zu dem Problem zunehmender Diebstähle von Altfetten, und wenn ja, welche, und seit wann? Dem Bundeskriminalamt ist der Diebstahl von Altfetten grundsätzlich bekannt, entsprechende Ermittlungsverfahren werden bei den örtlichen zuständigen Polizeidienststellen der Länder geführt.  4. Wenn nein, ist hier nach Einschätzung des Bundeskriminalamts von einem akuten Problem auszugehen, wenn ja, was beabsichtigt das Bundeskriminalamt insoweit zu unternehmen, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  5. Verfügen die Bundesregierung im Übrigen oder sonstige nachgeordnete Dienststellen wie insbesondere das Bundesamt für Justiz über Erkenntnisse zu dem Problem zunehmender Diebstähle von Altfetten, und wenn ja, um welche Dienststellen handelt es sich, und worin bestehen die Erkenntnisse? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  6. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse zur Entwicklung und zu den Fallzahlen dieses Kriminalitätsphänomens seit dem 1. Januar 2017 auf polizeilicher Ebene (wenn ja, bitte Fallzahlen nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? Der Diebstahl von Altfetten wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert ausgewiesen und erfasst. Das Bundeskriminalamt hat darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.  7. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, wie derartige Taten statistisch erfasst werden (z. B. Diebstahl, Umweltdelikte, Organisierte Kriminalität), und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Inwieweit eine statistische Erfassung auf Länderebene erfolgt ist dem Bundeskriminalamt nicht bekannt.  8. Erfolgt die statistische Erfassung nach Auffassung des Bundeskriminalamts zutreffend, oder besteht insoweit Handlungs- und Verbesserungsbedarf (bitte ausführen)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.  9. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Erkenntnisse zur Entwicklung und zu den Fallzahlen dieses Kriminalitätsphänomens seit dem 1. Januar 2017 bei den Staatsanwaltschaften (wenn ja, bitte Fallzahlen nach Jahren und Ländern sowie nach der Art der Verfahrensbeendigung: Einstellungen nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO), Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO, Erhebung der öffentlichen Klage, aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Statistik der Staatsanwaltschaften (Herausgeber Statistisches Bundesamt) erfasst keine Informationen zum Sachverhalt der Ermittlungsverfahren, sondern ordnet diese lediglich übergeordneten Sachgebieten zu. 10. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Erkenntnisse, unter welchen Sachgebietsschlüsseln (SG) derartige Taten bei den Staatsanwaltschaften statistisch erfasst werden (wenn ja, bitte ausführen)? Die Ein- und Durchführung der Statistik der Staatsanwaltschaften basiert auf der bundeseinheitlichen Anordnung der Länder über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften. Die Bewertung einer Tat obliegt den Strafverfolgungsbehörden der Länder. 11. Hat sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, eine Auffassung zur statistischen Erfassung derartiger Taten gebildet, und wenn ja, welche, und ggf. ausführen, inwieweit Handlungs- und Verbesserungsbedarf besteht? Die Ein- und Durchführung der Statistiken der Strafrechtspflege fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. 12. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Erkenntnisse zur Entwicklung und zu den Fallzahlen dieses Kriminalitätsphänomens seit dem 1. Januar 2017 bei den Gerichten (wenn ja, bitte Fallzahlen nach Jahren und Ländern sowie nach der Art der Verfahrensbeendigung: Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO, Verurteilung, Freispruch, aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Statistik der Staatsanwaltschaften (Herausgeber Statistisches Bundesamt) erfasst keine Informationen zum Sachverhalt der Ermittlungsverfahren, sondern ordnet diese lediglich übergeordneten Sachgebieten zu. 13. Wie bewertet das Bundeskriminalamt das in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellte Kriminalitätsphänomen, und teilt es insbesondere die Einschätzung, dass dieses dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzurechnen ist? Die bisher verfügbaren Informationen lassen keine abschließende Bewertung zu. Grundsätzlich unterliegen alle Kriminalitätsentwicklungen einer fortlaufenden Beobachtung und Bewertung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 14. Wie bewertet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, das in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellte Kriminalitätsphänomen, und teilt sie insbesondere die Einschätzung, dass dieses dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzurechnen ist? Der Begriff „Organisierte Kriminalität“ beschreibt einen Phänomenbereich, der strafrechtlich nicht definiert ist. 15. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie sich die Menge an anfallenden Altfetten und Altölen aus ursprünglichen Speisefetten und Speiseölen in Gastronomie, Handel, Gewerbe und Industrie seit dem 1. Januar 2017 entwickelt hat und zu welchen Preisen diese als Sekundärrohstoff gehandelt werden (wenn ja, bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 16. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, welchen „Zertifizierungsvorgaben“ und Nachweis-, Kennzeichnungs- und sonstigen Pflichten Altfette und Altöle aus ursprünglichen Speisefetten und Speiseölen unterliegen, insbesondere im Hinblick auf Abgabe, Erwerb, Weiterverarbeitung und Inverkehrbringung nach Weiterverarbeitung (wenn ja, bitte ausführen und nach europarechtlichen Vorgaben, Vorgaben des Bundesrechts und Vorgaben des Landesrechts aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 17. Ist der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, bekannt, dass das Problem bereits im Jahr 2023 vom betroffenen Branchenverband an die Justizministerkonferenz herangetragen worden sein soll, und wenn ja, seit wann besteht die Kenntnis? Mit Schreiben vom 17. März 2023 hat sich der Branchenverband Kreislauf.Wirtschaft.Zukunft an die Vorsitzende der 94. Justizministerkonferenz, die damalige Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin Dr. Lena Kreck, gewandt und auf das Problem des sog. Altfett- Diebstahls aufmerksam gemacht. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde vom Verband informationshalber unterrichtet und hat von dem Schreiben am 24. März 2023 Kenntnis erlangt. 18. Wurde das Problem bei der Frühjahrstagung oder der Herbsttagung der Justizministerkonferenz 2025, an denen die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, erstmalig in dieser Funktion teilgenommen hat, erörtert, und wenn ja, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis? Im Jahr 2025 stand das Thema weder auf der Frühjahrskonferenz noch auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister auf der Tagesordnung. 19. Beabsichtigt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, dieses Problem bei der nächsten Tagung Justizministerkonferenz zu thematisieren, wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht? Das Thema betrifft die Länder, die für die Durchführung der Strafverfolgung originär zuständig sind. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ist auf der Justizministerkonferenz lediglich als Gast ohne Stimmrecht vertreten und bringt nur Berichtsthemen ein, deren Erörterung im Rahmen der Konferenz notwendig sind, beispielsweise wenn die Länder nicht auf anderem Weg an die Informationen gelangen. 20. Wie ist nach Auffassung des Bundeskriminalamts die Forderung nach einer Befassung der für Wirtschafts- und Umweltkriminalität eingerichteten speziellen Strukturen (Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts- und Umweltkriminalität, Sonderabteilungen bzw. Sonderdezernate für Umweltkriminalität) mit derartigen Delikten zu bewerten? Dem Bundeskriminalamt liegen keine Erkenntnisse im Sinne Fragestellung vor. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 21. Wie ist nach Auffassung der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, die Forderung nach einer Befassung der für Wirtschafts- und Umweltkriminalität eingerichteten speziellen Strukturen (Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts- und Umweltkriminalität, Sonderabteilungen bzw. Sonderdezernate für Umweltkriminalität) mit derartigen Delikten zu bewerten? Zur sachdienlichen Förderung und besseren Aufklärung bestimmter Straftaten können gemäß § 143 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden, deren örtliche Zuständigkeit sich über mehrere Land- oder Oberlandesgerichtsbezirke erstreckt. Davon wurde in den Ländern zum Beispiel im Bereich der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität Gebrauch gemacht. Möglich ist auch die Einrichtung bestimmter Sonderdezernate innerhalb der Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaften. Hier wird innerhalb der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft die sachliche Zuständigkeit für unterschiedliche Deliktsbereiche gebündelt. Die Entscheidung über die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Sonderdezernaten obliegt allein den nach dem Grundgesetz für die Justiz zuständigen Ländern (siehe dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15373). Die Bundesregierung kann den Landesjustizministerien keine diesbezüglichen Vorgaben machen und entsprechende Entscheidungen der Landesjustizverwaltungen auch nicht kommentieren. 22. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, an welche Art von Abnehmern gestohlene Altfette bzw. Altöle weitergereicht werden und wie diese das Diebesgut als Rohstoff für Folgeprodukte in den Wirtschaftskreislauf einbringen? Entsprechende Ermittlungsverfahren werden bei den örtlich zuständigen Polizeidienststellen der Länder geführt. Dem Bundeskriminalamt liegen im Sinne der Fragestellung keine weiteren Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 23. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, wo der Schwerpunkt der Abnahme gestohlene Altfette bzw. Altöle liegt, und wenn ja, wie verteilt sich dies auf Inland bzw. Ausland (bitte ausführen und angeben, um welche ausländischen Staaten es sich handelt)? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 24. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Erkenntnisse, an welche Art von Abnehmern gestohlene Altfette bzw. Altöle weitergereicht werden und wie diese das Diebesgut als Rohstoff für Folgeprodukte in den Wirtschaftskreislauf einbringen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 25. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Erkenntnisse, wo der Schwerpunkt der Abnahme gestohlener Altfette bzw. Altöle liegt, und wenn ja, wie verteilt sich dies auf Inland bzw. Ausland (bitte ausführen und angeben, um welche ausländischen Staaten es sich handelt)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 26. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 auf polizeilicher Ebene (z. B. im Rahmen bilateraler Verträge wie dem Vertrag von Enschede über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten) Ermittlungsersuchen an ausländische Ermittlungsbehörden gerichtet wurden (wenn ja, bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? Entsprechende Ermittlungsverfahren werden bei den örtlich zuständigen Polizeidienststellen der Länder geführt. Ein institutionalisierter Informationsaustausch zwischen den ermittlungsführenden Länderdienststellen und dem Bundeskriminalamt ist aufgrund der fehlenden Zentralstellenrelevanz nicht erforderlich. Dem Bundeskriminalamt liegen darüber hinaus im Sinne der Fragestellung keine weiteren Erkenntnisse vor. 27. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller, geschildert seit dem 1. Januar 2017 auf justitieller Ebene Rechtshilfeersuchen an ausländische Justizbehörden bzw. Gerichte gerichtet wurden (wenn ja, bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? 28. Verfügt das Bundesamt für Justiz über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 auf justitieller Ebene Rechtshilfeersuchen an ausländische Justizbehörden bzw. Gerichte gerichtet wurden (wenn ja, bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich zu den Einzelheiten des Rechtshilfeverkehrs grundsätzlich nicht. Die aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierende Pflicht zur Durchführung von Strafverfahren und die damit verbundenen berechtigten Geheimhaltungsinteressen in einem laufenden Ermittlungsverfahren dürfen nicht durch die Offenlegung von Einzelheiten gefährdet werden. Zudem ist gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein besonders schützenswertes Gut. Nach sorgfältiger Abwägung aller betroffenen Belange überwiegt im vorliegenden Fall das erhebliche staatliche Interesse an einer effektiven Zusammenarbeit in der Strafverfolgung das Informationsinteresse des Parlaments. 29. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 Ersuchen an das Europäische Justizielle Netz oder Eurojust gestellt wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 30. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung geschildert, seit dem 1. Januar 2017 Ersuchen an das Europäische Justizielle Netz oder Eurojust gestellt wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)? 31. Verfügt das Bundesamt für Justiz über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 Ersuchen an das Europäische Justizielle Netz oder Eurojust gestellt wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 27 und 28 verwiesen. 32. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller, geschildert seit dem 1. Januar 2017 Unterrichtungen aufgrund von Unterrichtungspflichten an Eurojust erfolgt sind oder pflichtwidrig unterlassen wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)? Dem Bundeskriminalamt liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 33. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 Unterrichtungen aufgrund von Unterrichtungspflichten an Eurojust erfolgt sind oder pflichtwidrig unterlassen wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)? 34. Verfügt das Bundesamt für Justiz über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 Unterrichtungen aufgrund von Unterrichtungspflichten an Eurojust erfolgt sind oder pflichtwidrig unterlassen wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 35. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 gemeinsame Ermittlungsgruppen gebildet wurden (wenn ja, bitte ausführen und insbesondere die beteiligten Stellen benennen sowie und nach Jahren und Ländern aufschlüsseln), und wenn nein, hält dies das Bundeskriminalamt für angezeigt bzw. aus welchen Gründen für nicht angezeigt? Dem Bundeskriminalamt liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Entsprechende Ermittlungsverfahren werden bei den örtlich zuständigen Polizeidienststellen der Länder geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 36. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 gemeinsame Ermittlungsgruppen gebildet wurden (wenn ja, bitte ausführen und insbesondere die beteiligten Stellen benennen sowie und nach Jahren und Ländern aufschlüsseln), und wenn nein, hält dies die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, für angezeigt bzw. aus welchen Gründen für nicht angezeigt? 37. Verfügt das Bundesamt für Justiz über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 gemeinsame Ermittlungsgruppen gebildet wurden (wenn ja, bitte ausführen und insbesondere die beteiligten Stellen benennen sowie nach Jahren und Ländern aufschlüsseln), und wenn nein, hält dies das Bundesamt für Justiz für angezeigt bzw. aus welchen Gründen für nicht angezeigt? Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Entscheidungen zu kommentieren, welche die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Justiz getroffen haben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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