Altfettdiebstähle als neues Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4199)
Text
Altfettdiebstähle als neues Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4199)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4576
21. Wahlperiode 05.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Galla, Knuth Meyer-Soltau,
Sascha Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4199 –
Altfettdiebstähle als neues Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Speisefette und Speiseöle werden in gastronomischen Einrichtungen nicht nur
zur Zubereitung der angebotenen Speisen benötigt, sie fallen auch in hohen
Mengen in Form von Altfetten und Altölen als Abfallprodukt an, das entsorgt
werden muss. Die jährliche Menge soll sich auf etwa 120 000 Tonnen
belaufen. Altes Speisefett ist gleichzeitig jedoch ein in immer stärkeren Maße
gefragter Sekundärrohstoff für die Industrie, insbesondere zur Herstellung von
Biodiesel, der dem herkömmlichen Diesel beigemischt werden muss (www1.
wdr.de/nachrichten/altfett-diebstahl-100.html). Altes Speisefett wird deshalb
mittlerweile zu Preisen von rund 900 Euro je Tonne gehandelt (www.agrarheu
te.com/energie/fette-beute-millionenschaden-diebstahl-ungewoehnlichen-rohst
offs-638290).
Die Nachfrage und der hohe Wert des Abfallrohstoffs führen jedoch
zunehmend zu Diebstählen, die von der Polizei häufig als Kleindelikt eingestuft
würden. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) und betroffene Entsorgungsunternehmen gehen
dagegen davon aus, dass die Taten von gut organisierten Banden begangen
würden und Schaden in Millionenhöhe entstehe. Trotz strenger
„Zertifizierungsvorgaben“ würde das Diebesgut in Form von Bargeschäften weiterverkauft,
insbesondere auch in die benachbarten Niederlande (www1.wdr.de/nachrichte
n/altfett-diebstahl-100.html).
Schon Mitte des Jahres 2023 hat der BDE beklagt, dass aufgrund von
Intensität, Verbreitung und Häufung der Taten von einem Phänomen aus dem Bereich
der Organisierten Kriminalität mit mehr als 100 Taten pro Tag auszugehen sei,
weshalb man die Justizministerkonferenz aufgefordert habe, derartige Taten
gezielt zu verfolgen und ggf. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Umwelt-
und Wirtschaftsdelikte mit diesen Delikten zu befassen. Es wird von einer
„Fett-Mafia“ gesprochen (www.nius.de/news/die-bizarre-masche-der-fritten-f
ett-mafia-aktuell-100-diebstaehle-pro-tag/8a958bfd-09a9-48b0-86fe-b2a7c308
23bb).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Verfügt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Stefanie Hubig, über Erkenntnisse zu dem Problem zunehmender Diebstähle
von Altfetten und Altölen und, wenn ja, welche, und seit wann?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde vom
Verband Kreislauf.Wirtschaft.Zukunft informationshalber über das Thema
zunehmender Diebstähle von Altfetten und -ölen unterrichtet. Der Bundesregierung
liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18 verwiesen.
2. Wenn Frage 1 verneint wird, ist hier nach Einschätzung von
Bundesministerin Stefanie Hubig von einem akuten Problem auszugehen, wenn
ja, was beabsichtigt die Bundesministerin insoweit zu unternehmen, und
wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse zu dem Problem
zunehmender Diebstähle von Altfetten, und wenn ja, welche, und seit
wann?
Dem Bundeskriminalamt ist der Diebstahl von Altfetten grundsätzlich bekannt,
entsprechende Ermittlungsverfahren werden bei den örtlichen zuständigen
Polizeidienststellen der Länder geführt.
4. Wenn nein, ist hier nach Einschätzung des Bundeskriminalamts von
einem akuten Problem auszugehen, wenn ja, was beabsichtigt das
Bundeskriminalamt insoweit zu unternehmen, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Verfügen die Bundesregierung im Übrigen oder sonstige nachgeordnete
Dienststellen wie insbesondere das Bundesamt für Justiz über
Erkenntnisse zu dem Problem zunehmender Diebstähle von Altfetten, und wenn
ja, um welche Dienststellen handelt es sich, und worin bestehen die
Erkenntnisse?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
6. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse zur Entwicklung und
zu den Fallzahlen dieses Kriminalitätsphänomens seit dem 1. Januar
2017 auf polizeilicher Ebene (wenn ja, bitte Fallzahlen nach Jahren und
Ländern aufschlüsseln)?
Der Diebstahl von Altfetten wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht
gesondert ausgewiesen und erfasst. Das Bundeskriminalamt hat darüber hinaus
keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
7. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, wie derartige Taten
statistisch erfasst werden (z. B. Diebstahl, Umweltdelikte, Organisierte
Kriminalität), und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Inwieweit eine statistische
Erfassung auf Länderebene erfolgt ist dem Bundeskriminalamt nicht bekannt.
8. Erfolgt die statistische Erfassung nach Auffassung des
Bundeskriminalamts zutreffend, oder besteht insoweit Handlungs- und
Verbesserungsbedarf (bitte ausführen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
9. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
über Erkenntnisse zur Entwicklung und zu den Fallzahlen dieses
Kriminalitätsphänomens seit dem 1. Januar 2017 bei den Staatsanwaltschaften
(wenn ja, bitte Fallzahlen nach Jahren und Ländern sowie nach der Art
der Verfahrensbeendigung: Einstellungen nach § 170 Absatz 2 der
Strafprozessordnung (StPO), Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO,
Erhebung der öffentlichen Klage, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Statistik der
Staatsanwaltschaften (Herausgeber Statistisches Bundesamt) erfasst keine
Informationen zum Sachverhalt der Ermittlungsverfahren, sondern ordnet diese
lediglich übergeordneten Sachgebieten zu.
10. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
über Erkenntnisse, unter welchen Sachgebietsschlüsseln (SG) derartige
Taten bei den Staatsanwaltschaften statistisch erfasst werden (wenn ja,
bitte ausführen)?
Die Ein- und Durchführung der Statistik der Staatsanwaltschaften basiert auf
der bundeseinheitlichen Anordnung der Länder über die Erhebung von
statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften. Die Bewertung einer Tat
obliegt den Strafverfolgungsbehörden der Länder.
11. Hat sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Stefanie Hubig, eine Auffassung zur statistischen Erfassung derartiger Taten
gebildet, und wenn ja, welche, und ggf. ausführen, inwieweit Handlungs-
und Verbesserungsbedarf besteht?
Die Ein- und Durchführung der Statistiken der Strafrechtspflege fallen in den
Zuständigkeitsbereich der Länder.
12. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
über Erkenntnisse zur Entwicklung und zu den Fallzahlen dieses
Kriminalitätsphänomens seit dem 1. Januar 2017 bei den Gerichten (wenn ja,
bitte Fallzahlen nach Jahren und Ländern sowie nach der Art der
Verfahrensbeendigung: Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO, Verurteilung,
Freispruch, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Statistik der
Staatsanwaltschaften (Herausgeber Statistisches Bundesamt) erfasst keine
Informationen zum Sachverhalt der Ermittlungsverfahren, sondern ordnet diese
lediglich übergeordneten Sachgebieten zu.
13. Wie bewertet das Bundeskriminalamt das in der Vorbemerkung der
Fragesteller dargestellte Kriminalitätsphänomen, und teilt es insbesondere
die Einschätzung, dass dieses dem Bereich der Organisierten
Kriminalität zuzurechnen ist?
Die bisher verfügbaren Informationen lassen keine abschließende Bewertung
zu. Grundsätzlich unterliegen alle Kriminalitätsentwicklungen einer
fortlaufenden Beobachtung und Bewertung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
14. Wie bewertet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Stefanie Hubig, das in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellte
Kriminalitätsphänomen, und teilt sie insbesondere die Einschätzung, dass
dieses dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzurechnen ist?
Der Begriff „Organisierte Kriminalität“ beschreibt einen Phänomenbereich, der
strafrechtlich nicht definiert ist.
15. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie sich die Menge an
anfallenden Altfetten und Altölen aus ursprünglichen Speisefetten und
Speiseölen in Gastronomie, Handel, Gewerbe und Industrie seit dem
1. Januar 2017 entwickelt hat und zu welchen Preisen diese als
Sekundärrohstoff gehandelt werden (wenn ja, bitte jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
16. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, welchen
„Zertifizierungsvorgaben“ und Nachweis-, Kennzeichnungs- und sonstigen
Pflichten Altfette und Altöle aus ursprünglichen Speisefetten und Speiseölen
unterliegen, insbesondere im Hinblick auf Abgabe, Erwerb,
Weiterverarbeitung und Inverkehrbringung nach Weiterverarbeitung (wenn ja, bitte
ausführen und nach europarechtlichen Vorgaben, Vorgaben des
Bundesrechts und Vorgaben des Landesrechts aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
17. Ist der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie
Hubig, bekannt, dass das Problem bereits im Jahr 2023 vom betroffenen
Branchenverband an die Justizministerkonferenz herangetragen worden
sein soll, und wenn ja, seit wann besteht die Kenntnis?
Mit Schreiben vom 17. März 2023 hat sich der Branchenverband
Kreislauf.Wirtschaft.Zukunft an die Vorsitzende der 94. Justizministerkonferenz, die
damalige Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes
Berlin Dr. Lena Kreck, gewandt und auf das Problem des sog. Altfett-
Diebstahls aufmerksam gemacht. Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz wurde vom Verband informationshalber unterrichtet und hat
von dem Schreiben am 24. März 2023 Kenntnis erlangt.
18. Wurde das Problem bei der Frühjahrstagung oder der Herbsttagung der
Justizministerkonferenz 2025, an denen die Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, erstmalig in dieser Funktion
teilgenommen hat, erörtert, und wenn ja, in welcher Weise und mit
welchem Ergebnis?
Im Jahr 2025 stand das Thema weder auf der Frühjahrskonferenz noch auf der
Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister auf der
Tagesordnung.
19. Beabsichtigt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Stefanie Hubig, dieses Problem bei der nächsten Tagung
Justizministerkonferenz zu thematisieren, wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein,
warum nicht?
Das Thema betrifft die Länder, die für die Durchführung der Strafverfolgung
originär zuständig sind. Die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz ist auf der Justizministerkonferenz lediglich als Gast ohne Stimmrecht
vertreten und bringt nur Berichtsthemen ein, deren Erörterung im Rahmen der
Konferenz notwendig sind, beispielsweise wenn die Länder nicht auf anderem
Weg an die Informationen gelangen.
20. Wie ist nach Auffassung des Bundeskriminalamts die Forderung nach
einer Befassung der für Wirtschafts- und Umweltkriminalität
eingerichteten speziellen Strukturen (Schwerpunktstaatsanwaltschaften für
Wirtschaftskriminalität, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts-
und Umweltkriminalität, Sonderabteilungen bzw. Sonderdezernate für
Umweltkriminalität) mit derartigen Delikten zu bewerten?
Dem Bundeskriminalamt liegen keine Erkenntnisse im Sinne Fragestellung vor.
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
21. Wie ist nach Auffassung der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, die Forderung nach einer Befassung der
für Wirtschafts- und Umweltkriminalität eingerichteten speziellen
Strukturen (Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität,
Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts- und
Umweltkriminalität, Sonderabteilungen bzw. Sonderdezernate für Umweltkriminalität)
mit derartigen Delikten zu bewerten?
Zur sachdienlichen Förderung und besseren Aufklärung bestimmter Straftaten
können gemäß § 143 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden, deren örtliche
Zuständigkeit sich über mehrere Land- oder Oberlandesgerichtsbezirke erstreckt.
Davon wurde in den Ländern zum Beispiel im Bereich der organisierten
Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität Gebrauch gemacht. Möglich ist auch die
Einrichtung bestimmter Sonderdezernate innerhalb der Organisationsstruktur
der Staatsanwaltschaften. Hier wird innerhalb der örtlich zuständigen
Staatsanwaltschaft die sachliche Zuständigkeit für unterschiedliche Deliktsbereiche
gebündelt. Die Entscheidung über die Einrichtung von
Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Sonderdezernaten obliegt allein den nach dem Grundgesetz für
die Justiz zuständigen Ländern (siehe dazu auch die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/15373). Die Bundesregierung kann den Landesjustizministerien keine
diesbezüglichen Vorgaben machen und entsprechende Entscheidungen der
Landesjustizverwaltungen auch nicht kommentieren.
22. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, an welche Art von
Abnehmern gestohlene Altfette bzw. Altöle weitergereicht werden und
wie diese das Diebesgut als Rohstoff für Folgeprodukte in den
Wirtschaftskreislauf einbringen?
Entsprechende Ermittlungsverfahren werden bei den örtlich zuständigen
Polizeidienststellen der Länder geführt. Dem Bundeskriminalamt liegen im Sinne
der Fragestellung keine weiteren Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
23. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, wo der Schwerpunkt
der Abnahme gestohlene Altfette bzw. Altöle liegt, und wenn ja, wie
verteilt sich dies auf Inland bzw. Ausland (bitte ausführen und angeben, um
welche ausländischen Staaten es sich handelt)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
über Erkenntnisse, an welche Art von Abnehmern gestohlene Altfette
bzw. Altöle weitergereicht werden und wie diese das Diebesgut als
Rohstoff für Folgeprodukte in den Wirtschaftskreislauf einbringen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
25. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
über Erkenntnisse, wo der Schwerpunkt der Abnahme gestohlener
Altfette bzw. Altöle liegt, und wenn ja, wie verteilt sich dies auf Inland bzw.
Ausland (bitte ausführen und angeben, um welche ausländischen Staaten
es sich handelt)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
26. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, ob wegen solcher
Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1.
Januar 2017 auf polizeilicher Ebene (z. B. im Rahmen bilateraler Verträge
wie dem Vertrag von Enschede über die grenzüberschreitende
polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen
Angelegenheiten) Ermittlungsersuchen an ausländische Ermittlungsbehörden
gerichtet wurden (wenn ja, bitte nach Ländern und Jahren
aufschlüsseln)?
Entsprechende Ermittlungsverfahren werden bei den örtlich zuständigen
Polizeidienststellen der Länder geführt. Ein institutionalisierter
Informationsaustausch zwischen den ermittlungsführenden Länderdienststellen und dem
Bundeskriminalamt ist aufgrund der fehlenden Zentralstellenrelevanz nicht
erforderlich. Dem Bundeskriminalamt liegen darüber hinaus im Sinne der
Fragestellung keine weiteren Erkenntnisse vor.
27. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der
Fragesteller, geschildert seit dem 1. Januar 2017 auf justitieller Ebene
Rechtshilfeersuchen an ausländische Justizbehörden bzw. Gerichte
gerichtet wurden (wenn ja, bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
28. Verfügt das Bundesamt für Justiz über Erkenntnisse, ob wegen solcher
Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem
1. Januar 2017 auf justitieller Ebene Rechtshilfeersuchen an ausländische
Justizbehörden bzw. Gerichte gerichtet wurden (wenn ja, bitte nach
Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich zu den Einzelheiten des Rechtshilfeverkehrs
grundsätzlich nicht. Die aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierende Pflicht zur
Durchführung von Strafverfahren und die damit verbundenen berechtigten
Geheimhaltungsinteressen in einem laufenden Ermittlungsverfahren dürfen nicht
durch die Offenlegung von Einzelheiten gefährdet werden. Zudem ist gerade
bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe die
international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein besonders schützenswertes
Gut. Nach sorgfältiger Abwägung aller betroffenen Belange überwiegt im
vorliegenden Fall das erhebliche staatliche Interesse an einer effektiven
Zusammenarbeit in der Strafverfolgung das Informationsinteresse des Parlaments.
29. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, ob wegen solcher
Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1.
Januar 2017 Ersuchen an das Europäische Justizielle Netz oder Eurojust
gestellt wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
30. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung
geschildert, seit dem 1. Januar 2017 Ersuchen an das Europäische
Justizielle Netz oder Eurojust gestellt wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach
Jahren aufschlüsseln)?
31. Verfügt das Bundesamt für Justiz über Erkenntnisse, ob wegen solcher
Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem
1. Januar 2017 Ersuchen an das Europäische Justizielle Netz oder
Eurojust gestellt wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 27 und 28 verwiesen.
32. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, ob wegen solcher
Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller, geschildert seit dem 1.
Januar 2017 Unterrichtungen aufgrund von Unterrichtungspflichten an
Eurojust erfolgt sind oder pflichtwidrig unterlassen wurden (wenn ja, bitte
ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)?
Dem Bundeskriminalamt liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse
vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
33. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der
Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 Unterrichtungen
aufgrund von Unterrichtungspflichten an Eurojust erfolgt sind oder
pflichtwidrig unterlassen wurden (wenn ja, bitte ausführen und nach Jahren
aufschlüsseln)?
34. Verfügt das Bundesamt für Justiz über Erkenntnisse, ob wegen solcher
Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem
1. Januar 2017 Unterrichtungen aufgrund von Unterrichtungspflichten an
Eurojust erfolgt sind oder pflichtwidrig unterlassen wurden (wenn ja,
bitte ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
35. Verfügt das Bundeskriminalamt über Erkenntnisse, ob wegen solcher
Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem 1.
Januar 2017 gemeinsame Ermittlungsgruppen gebildet wurden (wenn ja,
bitte ausführen und insbesondere die beteiligten Stellen benennen sowie
und nach Jahren und Ländern aufschlüsseln), und wenn nein, hält dies
das Bundeskriminalamt für angezeigt bzw. aus welchen Gründen für
nicht angezeigt?
Dem Bundeskriminalamt liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse
vor. Entsprechende Ermittlungsverfahren werden bei den örtlich zuständigen
Polizeidienststellen der Länder geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
36. Verfügt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
über Erkenntnisse, ob wegen solcher Taten, wie in der Vorbemerkung der
Fragesteller geschildert, seit dem 1. Januar 2017 gemeinsame
Ermittlungsgruppen gebildet wurden (wenn ja, bitte ausführen und
insbesondere die beteiligten Stellen benennen sowie und nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln), und wenn nein, hält dies die Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, für angezeigt bzw. aus
welchen Gründen für nicht angezeigt?
37. Verfügt das Bundesamt für Justiz über Erkenntnisse, ob wegen solcher
Taten, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert, seit dem
1. Januar 2017 gemeinsame Ermittlungsgruppen gebildet wurden (wenn
ja, bitte ausführen und insbesondere die beteiligten Stellen benennen
sowie nach Jahren und Ländern aufschlüsseln), und wenn nein, hält dies
das Bundesamt für Justiz für angezeigt bzw. aus welchen Gründen für
nicht angezeigt?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Es ist nicht
Aufgabe der Bundesregierung, Entscheidungen zu kommentieren, welche die
Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Justiz getroffen haben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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