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Finanzwirksame Maßnahmen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt in gesellschaftspolitischen Themenfeldern

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8069 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Finanzwirksame Maßnahmen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt in gesellschaftspolitischen Themenfeldern Deutscher Bundestag Drucksache 21/8069 21. Wahlperiode 21.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD Finanzwirksame Maßnahmen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt in gesellschaftspolitischen Themenfeldern Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und sein Geschäftsbereich setzen Bundesmittel insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Technologie, Innovation und Wissenschaftskommunikation über unterschiedliche finanzwirksame Maßnahmen ein. Zu den zentralen Formen des Mitteleinsatzes gehören die Projektförderung, die institutionelle Förderung, die Finanzierung eigener Forschung im Geschäftsbereich sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen, Gutachten und Studien. Soweit diese finanzwirksamen Maßnahmen gesellschaftspolitische Themenfelder betreffen, ist nach Auffassung der Fragesteller eine besondere parlamentarische Transparenz erforderlich. Diese Themenfelder berühren Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der politischen Meinungsbildung und der staatlichen Gestaltung. Beispielsweise wissenschaftliche Untersuchungen, Wissenschaftskommunikation, Beratungen und Handlungsempfehlungen können in diesen Bereichen nicht nur Erkenntnisse vermitteln, sondern auch die öffentliche Wahrnehmung, die Schwerpunktsetzung öffentlicher Debatten und die Ausgestaltung weitergehender staatlicher Maßnahmen beeinflussen (vgl. Wissenschaftsrat, Wissenschaftskommunikation, Positionspapier, Drucksache 9367‑21, Oktober 2021). Für die parlamentarische Bewertung ist in den Augen der Fragesteller daher insbesondere offenzulegen, welche Inhalte in diesen Bereichen finanziert werden, welchen Zwecken sie dienen, welche Empfänger hieraus Mittel erhalten und in welcher Höhe sie bereitgestellt werden. Die folgenden Fragen beziehen sich auf sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen des BMFTR und seines Geschäftsbereichs in den nachfolgend genannten Themenfeldern, für die seit dem 6. Mai 2025 Bundesmittel bewilligt, bereitgestellt, verbindlich zugesagt oder verausgabt bzw. Aufträge erteilt oder Verpflichtungen eingegangen wurden („finanzwirksame Maßnahmen im Abfragebereich“): – Desinformation und Falschinformationen, Verschwörungserzählungen, digitale Gewalt und Medienkompetenz, – Demokratieförderung, Demokratieforschung, politische Bildung, Zivilgesellschaft und politische Partizipation, – Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Extremismusprävention, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus, – Feminismus und Antifeminismus, Antidiskriminierung, Diversität, Gleichstellung, Geschlechterforschung, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Intersektionalität, – Migration, Integration, Inklusion, gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Ungleichheit und soziale Gerechtigkeit, – Klima- und Nachhaltigkeitskommunikation, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Klima- und Umweltgerechtigkeit, sozial-ökologische Transformation, Akzeptanzforschung, Postwachstum, Suffizienz, soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierung und – Postkoloniale Forschung, Kolonialismusaufarbeitung, Erinnerungskultur, globale Gerechtigkeit sowie Friedens- und Konfliktforschung. Erfasst sind auch finanzwirksame Maßnahmen im vorstehend beschriebenen Rahmen, deren Zuordnung zu einem oder mehreren dieser Themenfelder sich aus dem Förderzweck, der Projektbeschreibung, der Leistungsbeschreibung, dem Arbeitsprogramm oder einer anderen dem BMFTR oder seinem Geschäftsbereich vorliegenden Grundlage ergibt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Förderprogramme, Förderrichtlinien und sonstigen Finanzierungsgrundlagen liegen finanzwirksamen Maßnahmen im Abfragebereich zugrunde (bitte nach Bezeichnung, Themenfeld, Zweck, Laufzeit, Haushaltskapitel und Haushaltstitel sowie Höhe der veranschlagten und verausgabten Bundesmittel bzw. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen, jeweils nach Haushaltsjahren, aufschlüsseln)? 2. Welche finanziellen Leistungen, Finanzierungen und Risikoübernahmen an Dritte oder zugunsten Dritter zählen zu finanzwirksamen Maßnahmen im Abfragebereich (bitte nach Bezeichnung, Art der Leistung, Finanzierung oder Risikoübernahme, Themenfeld, Zweck, Empfänger oder Begünstigtem, Finanzierungsgrundlage, Laufzeit, Haushaltskapitel und Haushaltstitel sowie Höhe der Bundesmittel oder des übernommenen finanziellen Risikos, jeweils nach Haushaltsjahren, aufschlüsseln)? 3. Welche Aufträge und sonstigen entgeltlichen Verträge gehören zu finanzwirksamen Maßnahmen im Abfragebereich (bitte nach Bezeichnung, Art der Leistung, Themenfeld, Zweck, Auftragnehmer, Laufzeit, Haushaltskapitel und Haushaltstitel sowie Auftrags- oder Vertragswert, jeweils nach Haushaltsjahren, aufschlüsseln)? 4. Welche eigenen Vorhaben und sonstigen Ausgaben des BMFTR und seines Geschäftsbereichs zählen zu finanzwirksamen Maßnahmen im Abfragebereich (bitte nach Bezeichnung, Art des Vorhabens oder der Ausgabe, Themenfeld, Zweck, ausführender Stelle, Laufzeit, Haushaltskapitel und Haushaltstitel sowie Höhe der eingesetzten oder gebundenen Bundesmittel, jeweils nach Haushaltsjahren, aufschlüsseln)? Berlin, den 16. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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