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Mögliche woke Projekte im Auswärtigen Amt (Antwort zu Drs. 21/3387)

dip / drucksache 23.01.2026 · WP 21 · 21/3821 · Antwort · Original ↗

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Mögliche woke Projekte im Auswärtigen Amt (Antwort zu Drs. 21/3387) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3821 21. Wahlperiode 23.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Uwe Schulz, Dr. Anna Rathert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3387 – Mögliche woke Projekte im Auswärtigen Amt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Eigendarstellung hat das Auswärtige Amt 2014 die „Charta der Vielfalt“ (www.charta-der-vielfalt.de/ueber-uns/ueber-die-initiative/urkunde-charta-de r-vielfalt-i%20m-wortlaut) unterzeichnet. „Es sieht Vielfalt als Potential und Chance und fordert ein inklusives und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Dazu trägt auch das Engagement von Beschäftigteninitiativen wie ‚Rainbow‘, ‚frauen@diplo.e. V.‘ oder ‚Diplomats of Color‘ bei. Auch durch die ca. 5 700 an den Auslandvertretungen lokal beschäftigten Kolleginnen und Kollegen ist die Belegschaft des Auswärtigen Amts von einer hohen Vielfalt an Sprachen, Religionen und Weltanschauungen geprägt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 29 und 30 des Abgeordneten Uwe Schulz, auf Bundestagsdrucksache 19/31308 S. 18 und 19). Dies wirft für die Fragesteller die Frage auf, inwiefern das Auswärtigen Amt sich am Leitbild der sog. Wokeness orientiert und die Beschäftigten darauf verpflichtet werden, diesem Leitbild zu folgen. Der Begriff „Wokeness […]wurde […] zunächst in der afroamerikanischen Bewegung ab den 1930er Jahren bekannt. Die Black Lives Matter Bewegung in den USA hat es ab 2014 wieder benutzt, mit ‚`stay woke‘ im Sinne von ‚`wachsam bleiben‘ […]. Ebenso dient es der Aufforderung, sensibel zu sein und entschlossen gegen [angebliche, Anmerkung der Fragesteller] systembedingte Benachteiligungen vorzugehen […] Barack Obama hat in einem Interview mit der New York Times 2019 angemerkt, dass der Aktivismus junger Menschen heutzutage darauf beruhe, andere an den Pranger zu stellen. So entstehe eine Schwarz-Weiß- Sicht, bei der es an Raum für Dialog und Aufklärung fehle. Dabei mache jeder Mensch auch Fehler. Wie der frühere US-Präsident befürchten viele, die woke kritisch sehen, eine Unterwanderung der Meinungsfreiheit und erkennen eine Art neuen Moralismus aufgrund der Forderung nach politischer Korrektheit“ (vgl. www.fes.de/wissen/gender-glossar/woke). Der US-Außenminister Marco Rubio hat die bisherige Ausrichtung des Ministeriums im Hinblick auf „Wokeness“ kritisiert und treibt eine Neuausrichtung voran, an der sich nach Ansicht der Fragesteller auch das Auswärtige Amt orientieren sollte (vgl. www.npr.org/2025/04/22/nx-s1-5372587/marco-rubio-ann ounces-overhaul-of-u-s-state-department; www.state.gov/building-an-americ a-first-state-department). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung bekennt sich zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten und weist auf deren Bindungswirkung gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes sowie auf Artikel 3 des Grundgesetzes hin. Sie steht zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Die in der Fragestellung genannten Einschätzungen und Darstellungen macht sich das Auswärtige Amt (AA) nicht zu eigen.  1. Fanden seit 2017 für die Mitarbeiter des Auswärtigen Amts im In- sowie Ausland Projekte, Programme, Veranstaltungen oder sonstige Vorhaben statt zu a) Gender, b) LGBTIQ, c) Diversität, d) Klimawandel, e) Postkolonialismus, f) Antirassismus, Critical Whiteness, sog. weiße Privilegien u. a., g) intersektionalen Ansätzen, wenn ja, wann, wo, und durch wen (Organisationen bzw. Vereinigungen) wurden sie durchgeführt, und wie sehen die Ergebnisse aus Sicht des Auswärtigen Amts aus?  2. Welche dieser Projekte, Programme, Veranstaltungen oder sonstigen Vorhaben sollen im Jahr 2026 und in den Folgejahren fortgesetzt werden?  3. Welche Kosten entstanden dem Auswärtigen Amt ggf. für die Projekte, Programme, Veranstaltungen und sonstigen Vorhaben in Frage 1 (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Durch Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung wirkt das AA darauf hin, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Eine systematische Erfassung von entsprechenden Maßnahmen erfolgt nicht.  4. Existieren im Auswärtigen Amt Migranten- und bzw. oder Frauenquoten oder Quoten aufgrund der sexuellen Identität oder entsprechende Zielvereinbarungen (wenn ja, seit wann, und für welche Positionen, Abteilungen etc.)?  5. Existieren die ggf. in Frage 4 genannten Quoten bzw. Zielvereinbarungen bei der Einstellung im Auswärtigen Amt, wenn ja, seit wann, und für welche Laufbahnen? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Im Einklang mit Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes gewährleistet das AA allen Deutschen einen gleichberechtigten Zugang zu den in seinem Geschäftsbereich bestehenden öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Gemäß § 8 Absatz 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) werden Frauen, wenn sie in einem Bereich unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation wie ihre Mitbewerber, unter anderem bei der Einstellung oder beim beruflichen Aufstieg, unter den dort genannten Voraussetzungen bevorzugt berücksichtigt. Das AA orientiert sich zudem an dem in § 1 Absatz 2 BGleiG verankerten Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.  6. Wie hoch liegt nach aktuellem Stand der Anteil der Mitarbeiter im Auswärtigen Amt mit Migrationshintergrund, und wie hat sich dieser Anteil seit 2017 entwickelt (bitte auch die zehn wichtigsten Staaten der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund aufführen)? Das AA erhebt keine Daten zum Migrationshintergrund seiner Beschäftigten.  7. Wie hoch liegt nach aktuellem Stand der Frauenanteil an der Mitarbeiterschaft des Auswärtigen Amts, und wie hat sich dieser Anteil seit 2017 entwickelt? Der Anteil von Frauen an der Belegschaft des AA (ohne Berücksichtigung der an den deutschen Auslandsvertretungen lokal Beschäftigten) lag zum Stichtag 30. Juni 2024 bei 49,8 Prozent. Der Frauenanteil zum Stichtag 30. Juni 2016 lag bei 47,99 Prozent.  8. Wie hoch liegt nach aktuellem Stand der Anteil von Mitarbeitern des Auswärtigen Amts, die sich als queer bezeichnen, und wie hat sich dieser Anteil seit 2017 entwickelt? Das AA erhebt keine Daten zur sexuellen Orientierung seiner Beschäftigten.  9. Setzt das Auswärtige Amt Mitarbeiter, die sich als queer definieren, in Projekten ein, die mit der Charta der Vielfalt übereinstimmen oder in Auslandsverwendungen in Ländern mit dem Islam als Staatsreligion bzw. in mehrheitlich muslimischen Staaten (wenn ja, bitte nach Projekten und Staaten aufschlüsseln; und wenn nein, weshalb nicht)? Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 wird verwiesen. 10. Setzt das Auswärtige Amt Frauen in Projekten ein, die mit der Charta der Vielfalt übereinstimmen oder in Auslandsverwendungen in Ländern mit dem Islam als Staatsreligion bzw. in mehrheitlich muslimischen Staaten (wenn ja, bitte nach Projekten und Staaten aufschlüsseln; und wenn nein, weshalb nicht)? Der Personaleinsatz zur Mitarbeit an einem Projekt bestimmt sich nach Zuständigkeit beziehungsweise Aufgabenbeschreibung des jeweiligen Dienstpostens. Im Übrigen erfolgt die Besetzung von Dienstposten mit Personal nach individueller Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie planerischer Verfügbarkeit. 11. Wie viele Stellen im Auswärtigen Amt sollen bis wann wo eingespart werden (vgl. www.n-tv.de/politik/Aussenminister-Wadephul-strukturier t-Auswaertiges-Amt-um-id30068790.html)? Gemäß § 17 des Haushaltsgesetzes 2026 sind im Haushaltsjahr 2026 2,2 Prozent der Stellen und Planstellen im Einzelplan des AA einzusparen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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