Mögliche woke Projekte im Auswärtigen Amt (Antwort zu Drs. 21/3387)
Text
Mögliche woke Projekte im Auswärtigen Amt (Antwort zu Drs. 21/3387)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3821
21. Wahlperiode 23.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Uwe Schulz,
Dr. Anna Rathert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3387 –
Mögliche woke Projekte im Auswärtigen Amt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Eigendarstellung hat das Auswärtige Amt 2014 die „Charta der Vielfalt“
(www.charta-der-vielfalt.de/ueber-uns/ueber-die-initiative/urkunde-charta-de
r-vielfalt-i%20m-wortlaut) unterzeichnet. „Es sieht Vielfalt als Potential und
Chance und fordert ein inklusives und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld.
Dazu trägt auch das Engagement von Beschäftigteninitiativen wie ‚Rainbow‘,
‚frauen@diplo.e. V.‘ oder ‚Diplomats of Color‘ bei. Auch durch die ca. 5 700
an den Auslandvertretungen lokal beschäftigten Kolleginnen und Kollegen ist
die Belegschaft des Auswärtigen Amts von einer hohen Vielfalt an Sprachen,
Religionen und Weltanschauungen geprägt“ (Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftlichen Fragen 29 und 30 des Abgeordneten Uwe Schulz, auf
Bundestagsdrucksache 19/31308 S. 18 und 19).
Dies wirft für die Fragesteller die Frage auf, inwiefern das Auswärtigen Amt
sich am Leitbild der sog. Wokeness orientiert und die Beschäftigten darauf
verpflichtet werden, diesem Leitbild zu folgen. Der Begriff „Wokeness
[…]wurde […] zunächst in der afroamerikanischen Bewegung ab den 1930er
Jahren bekannt. Die Black Lives Matter Bewegung in den USA hat es ab 2014
wieder benutzt, mit ‚`stay woke‘ im Sinne von ‚`wachsam bleiben‘ […].
Ebenso dient es der Aufforderung, sensibel zu sein und entschlossen gegen
[angebliche, Anmerkung der Fragesteller] systembedingte Benachteiligungen
vorzugehen […] Barack Obama hat in einem Interview mit der New York
Times 2019 angemerkt, dass der Aktivismus junger Menschen heutzutage
darauf beruhe, andere an den Pranger zu stellen. So entstehe eine Schwarz-Weiß-
Sicht, bei der es an Raum für Dialog und Aufklärung fehle. Dabei mache jeder
Mensch auch Fehler. Wie der frühere US-Präsident befürchten viele, die woke
kritisch sehen, eine Unterwanderung der Meinungsfreiheit und erkennen eine
Art neuen Moralismus aufgrund der Forderung nach politischer Korrektheit“
(vgl. www.fes.de/wissen/gender-glossar/woke).
Der US-Außenminister Marco Rubio hat die bisherige Ausrichtung des
Ministeriums im Hinblick auf „Wokeness“ kritisiert und treibt eine Neuausrichtung
voran, an der sich nach Ansicht der Fragesteller auch das Auswärtige Amt
orientieren sollte (vgl. www.npr.org/2025/04/22/nx-s1-5372587/marco-rubio-ann
ounces-overhaul-of-u-s-state-department; www.state.gov/building-an-americ
a-first-state-department).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung bekennt sich zu den im Grundgesetz verankerten
Grundrechten und weist auf deren Bindungswirkung gemäß Artikel 1 Absatz 3 des
Grundgesetzes sowie auf Artikel 3 des Grundgesetzes hin. Sie steht zu den
Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.
Die in der Fragestellung genannten Einschätzungen und Darstellungen macht
sich das Auswärtige Amt (AA) nicht zu eigen.
1. Fanden seit 2017 für die Mitarbeiter des Auswärtigen Amts im In- sowie
Ausland Projekte, Programme, Veranstaltungen oder sonstige Vorhaben
statt zu
a) Gender,
b) LGBTIQ,
c) Diversität,
d) Klimawandel,
e) Postkolonialismus,
f) Antirassismus, Critical Whiteness, sog. weiße Privilegien u. a.,
g) intersektionalen Ansätzen,
wenn ja, wann, wo, und durch wen (Organisationen bzw. Vereinigungen)
wurden sie durchgeführt, und wie sehen die Ergebnisse aus Sicht des
Auswärtigen Amts aus?
2. Welche dieser Projekte, Programme, Veranstaltungen oder sonstigen
Vorhaben sollen im Jahr 2026 und in den Folgejahren fortgesetzt werden?
3. Welche Kosten entstanden dem Auswärtigen Amt ggf. für die Projekte,
Programme, Veranstaltungen und sonstigen Vorhaben in Frage 1 (bitte
gemäß Frage 1 aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Durch
Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung wirkt das AA darauf hin, ein
wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen.
Eine systematische Erfassung von entsprechenden Maßnahmen erfolgt nicht.
4. Existieren im Auswärtigen Amt Migranten- und bzw. oder Frauenquoten
oder Quoten aufgrund der sexuellen Identität oder entsprechende
Zielvereinbarungen (wenn ja, seit wann, und für welche Positionen, Abteilungen
etc.)?
5. Existieren die ggf. in Frage 4 genannten Quoten bzw. Zielvereinbarungen
bei der Einstellung im Auswärtigen Amt, wenn ja, seit wann, und für
welche Laufbahnen?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Im Einklang mit Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes gewährleistet das AA
allen Deutschen einen gleichberechtigten Zugang zu den in seinem
Geschäftsbereich bestehenden öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung.
Gemäß § 8 Absatz 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) werden
Frauen, wenn sie in einem Bereich unterrepräsentiert sind, bei gleicher
Qualifikation wie ihre Mitbewerber, unter anderem bei der Einstellung oder beim
beruflichen Aufstieg, unter den dort genannten Voraussetzungen bevorzugt
berücksichtigt. Das AA orientiert sich zudem an dem in § 1 Absatz 2 BGleiG
verankerten Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen.
6. Wie hoch liegt nach aktuellem Stand der Anteil der Mitarbeiter im
Auswärtigen Amt mit Migrationshintergrund, und wie hat sich dieser Anteil
seit 2017 entwickelt (bitte auch die zehn wichtigsten Staaten der
Mitarbeiter mit Migrationshintergrund aufführen)?
Das AA erhebt keine Daten zum Migrationshintergrund seiner Beschäftigten.
7. Wie hoch liegt nach aktuellem Stand der Frauenanteil an der
Mitarbeiterschaft des Auswärtigen Amts, und wie hat sich dieser Anteil seit 2017
entwickelt?
Der Anteil von Frauen an der Belegschaft des AA (ohne Berücksichtigung der
an den deutschen Auslandsvertretungen lokal Beschäftigten) lag zum Stichtag
30. Juni 2024 bei 49,8 Prozent. Der Frauenanteil zum Stichtag 30. Juni 2016
lag bei 47,99 Prozent.
8. Wie hoch liegt nach aktuellem Stand der Anteil von Mitarbeitern des
Auswärtigen Amts, die sich als queer bezeichnen, und wie hat sich dieser
Anteil seit 2017 entwickelt?
Das AA erhebt keine Daten zur sexuellen Orientierung seiner Beschäftigten.
9. Setzt das Auswärtige Amt Mitarbeiter, die sich als queer definieren, in
Projekten ein, die mit der Charta der Vielfalt übereinstimmen oder in
Auslandsverwendungen in Ländern mit dem Islam als Staatsreligion
bzw. in mehrheitlich muslimischen Staaten (wenn ja, bitte nach Projekten
und Staaten aufschlüsseln; und wenn nein, weshalb nicht)?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 wird verwiesen.
10. Setzt das Auswärtige Amt Frauen in Projekten ein, die mit der Charta der
Vielfalt übereinstimmen oder in Auslandsverwendungen in Ländern mit
dem Islam als Staatsreligion bzw. in mehrheitlich muslimischen Staaten
(wenn ja, bitte nach Projekten und Staaten aufschlüsseln; und wenn nein,
weshalb nicht)?
Der Personaleinsatz zur Mitarbeit an einem Projekt bestimmt sich nach
Zuständigkeit beziehungsweise Aufgabenbeschreibung des jeweiligen Dienstpostens.
Im Übrigen erfolgt die Besetzung von Dienstposten mit Personal nach
individueller Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie planerischer
Verfügbarkeit.
11. Wie viele Stellen im Auswärtigen Amt sollen bis wann wo eingespart
werden (vgl. www.n-tv.de/politik/Aussenminister-Wadephul-strukturier
t-Auswaertiges-Amt-um-id30068790.html)?
Gemäß § 17 des Haushaltsgesetzes 2026 sind im Haushaltsjahr 2026 2,2
Prozent der Stellen und Planstellen im Einzelplan des AA einzusparen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Mögliche woke Projekte im Auswärtigen Amt (Antwort)