EU-Wohnraumkrise und nationale Wohnungspolitik
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EU-Wohnraumkrise und nationale Wohnungspolitik
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3678
21. Wahlperiode 15.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Pierre Lamely, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian
Münzenmaier, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
EU-Wohnraumkrise und nationale Wohnungspolitik
Die Europäische Kommission ließ am 16. Dezember 2025 das Dokument „Ein
Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum“ publizieren (https://german
y.representation.ec.europa.eu/news/kommission-stellt-ersten-europaischen-pla
n-fur-mehr-erschwinglichen-wohnraum-vor-2025-12-16_de). Thematisch in
vier sogenannte Säulen gegliedert, werden verschiedenste Maßnahmen
beschrieben, von denen die Kommission der Meinung ist, dass diese
erschwinglichen Wohnraum hervorbrächten.
Rund zwei Monate vorher waren die Staats- und Regierungschefs der
EU‑Mitgliedstaaten in Brüssel zusammengekommen. Auch die europäische
Wohnungskrise stand auf der Tagesordnung. Der Europäische Rat betonte in
der Schlussfolgerung 54 die gebührende Beachtung des Subsidiaritätsprinzips
und der nationalen Zuständigkeiten der Wohnungspolitik (www.consilium.euro
pa.eu/media/rwqohhe4/20251023-european-council-conclusions-de.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die nationalen
Zuständigkeiten im Bereich Bauen und Wohnen zu wahren, wenn nein, warum nicht,
und wenn ja,
a) welche Maßnahmen sind dies,
b) auf welche Bereiche beziehungsweise Themen bezieht sich eine
nationale Zuständigkeit,
c) auf welche Bereiche beziehungsweise Themen bezieht sich eine
nationale Zuständigkeit nicht?
2. Hat sich die Bundesregierung zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller
erwähnten Verlautbarung des Europäischen Rates, wonach
Wohnungspolitik in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle, die EU
allerdings in der Binnenmarkt-, Sozial-, Kohäsions- und Umweltpolitik die
Grundlage für Maßnahmen sei, eine eigene Auffassung erarbeitet, und
wenn ja, welche für die Schwerpunkte,
a) welche wohnungs- und baupolitische Rolle Binnenmarkt-, Sozial-,
Kohäsions- und Umweltpolitik in Deutschland spielen,
b) welche wohnungs- und baupolitischen Themenfelder durch EU-
Geldmittel vollständig gedeckt sind,
c) welche wohnungs- und baupolitischen Themenfelder durch EU-
Geldmittel teilweise gedeckt sind, und
d) welche wohnungs- und baupolitischen Themenfelder die
Bundesregierung gänzlich ohne EU-Mittel durchführt?
3. Sieht die Bundesregierung die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips als
erforderlich an hinsichtlich der Ziele des in der Vorbemerkung der Fragesteller
erwähnten EU-Plans für bezahlbares Wohnen (bitte ausführen für Frage 3a
bis 3d), und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen für Frage 3a bis 3d)
für die
a) Säule I, Maßnahmen eins bis drei,
b) Säule II, Maßnahmen vier und fünf,
c) Säule III, Maßnahmen sechs bis acht,
d) Säule IV, Maßnahmen neun und zehn?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Rahmen des in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten EU-Gipfels auch über bestehende oder geplante
EU-Richtlinien im Bereich Energieeffizienz, Heizung, Gebäudevorgaben
oder kommunale Wärmeplanung gesprochen wurde (wenn ja, bitte den
Sachstand referieren)?
5. Sieht die Bundesregierung konkrete Auswirkungen auf die Bau- und
Wohnkosten durch bestehende oder anstehende EU-Regelungen zur
Gebäudeenergieeffizienz, Heiztechnik oder kommunalen Wärmeplanung, wenn
nein, warum nicht, wenn ja, welche, durch welche Vorgaben, und mit
welchen Kosten?
6. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der EU-
Umweltregulierung im Gebäudesektor und den steigenden Baukosten in
Deutschland, wenn nein, warum nicht, wenn ja, welche, durch welche
Vorgaben, und mit welchen Kosten?
7. Hat die Bundesregierung eine Haltung zu den in den oben genannten
Dokumenten geforderten gemeinsamen Mindeststandards oder Berichtspflichten
im Bereich Wohnen und Stadtentwicklung, und wenn ja, welche Standards
und Pflichten sollen gelten?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob beim EU-Gipfel ein Zusammenhang
zwischen illegaler Migration und zusätzlichem Wohnraumbedarf adressiert
wurde, wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, hat die Bundesregierung eine
eigene Haltung dazu, und wie lautet diese gegebenenfalls?
9. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Länder- und
kommunalen Zuständigkeiten Kenntnis über die Belegung öffentlich geförderten
Wohnraums in Deutschland durch Migranten (wenn ja, bitte nach
Aufenthaltsstatus, Unterkunftsart, Bundesländern und Kommunen aufschlüsseln,
und wenn nein, warum nicht), wenn nein, hält die Bundesregierung diese
Kenntnis für notwendig, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 12. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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