Bericht über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2024
Text
Bericht über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3540
21. Wahlperiode 09.01.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen im Jahr 2024
Inhal tsverzeichnis
Seite
A. Zweck dieses Berichts ...................................................................... 2
B. Im Einzelnen ...................................................................................... 2
I. Hintergrund ........................................................................... 2
1. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu
verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln .......................... 2
2. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze ......................... 2
II. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze und
ihre Gremien .......................................................................... 3
III. Aktivitäten der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze .... 3
1. Veröffentlichung des aktualisierten Verfahrensleitfadens .................. 3
2. Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................ 4
3. Zusammenarbeit in der OECD und mit anderen Nationalen
Kontaktstellen...................................................................................... 4
4. Beschwerdeverfahren .......................................................................... 5
C. Ausblick .............................................................................................. 6
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. Januar 2026.
A. Zweck dieses Berichts
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln
(OECD-Leitsätze) sind das wichtigste umfassende internationale Instrument zur Förderung von
verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS) fördert die
wirksame Umsetzung der OECD-Leitsätze und bietet Vermittlungs- oder Mediationsverfahren bei Beschwerden über
die Anwendung der OECD-Leitsätze in konkreten Einzelfällen an.
Der vorliegende Bericht der Bundesregierung informiert den Deutschen Bundestag über Aktivitäten der NKS, die
sie für die Erfüllung ihres Auftrags im Jahr 2024 durchgeführt hat. Die NKS berichtet im Einzelnen insbesondere
über Beschwerdeverfahren, Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit in der OECD und mit anderen
Nationalen Kontaktstellen.
Im Anschluss an die Übermittlung an den Bundestag wird dieser Bericht auf dem Internetauftritt der NKS
veröffentlicht.1
B. Im Einzelnen
I. Hintergrund
1. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem
unternehmerischem Handeln
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln sind
Empfehlungen der aktuell 52 Teilnehmerstaaten an multinationale Unternehmen in einem globalen Kontext. Sie
enthalten anerkannte Grundsätze verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns in den Bereichen
Informationspolitik, Menschenrechte, Beschäftigungspolitik, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung,
Verbraucherinteressen, Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie Wettbewerb und Besteuerung. Die Leitsätze sind zuletzt
im Jahr 2023 überarbeitet und in diesem Zuge um Bestimmungen etwa in den Bereichen Klima und Technologie
ergänzt worden, um ihre fortlaufende Relevanz für Politik und Anwendungspraxis zu gewährleisten. Die Leitsätze
sind rechtlich nicht verbindlich, entsprechen aber der Erwartung der Bundesregierung an das Verhalten deutscher
Unternehmen bei ihren grenzüberscheitenden Aktivitäten.
Die OECD-Leitsätze werden durch einen allgemeinen OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie Sektorleitfäden für die Sektoren Rohstoffe, Textilien,
Landwirtschaft und Finanzen ergänzt. Die OECD-Leitfäden bieten praktische Unterstützung bei der Umsetzung
der OECD-Leitsätze. Sie beschreiben eine risikobasierte Sorgfaltsprüfung, also einen sogenannten Due-
Diligence-Prozess, und geben sektorspezifische Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltsprüfung.
Zudem wurden in den letzten Jahren eine Reihe von praxisorientierten Handbüchern entwickelt.
2. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze
Alle Teilnehmerstaaten haben sich verpflichtet, Nationale Kontaktstellen einzurichten und sie mit angemessenen
finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten. Die Rolle der Nationalen Kontaktstellen ist es, die
wirksame Umsetzung der OECD-Leitsätze zu fördern. Ihre Aufgaben sind:
⎯ den Bekanntheitsgrad der OECD-Leitsätze bei Unternehmen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zu
erhöhen und ihre Anwendung zu fördern, beispielsweise durch die Beantwortung von Anfragen zu den
Leitsätzen;
⎯ bei Beschwerden wegen etwaiger Verstöße gegen die OECD-Leitsätze ein neutrales Forum zur Erörterung
und Vereinbarung möglicher Abhilfe bereitzustellen.
Diesen Aufgaben sollen die nationalen Kontaktstellen in sichtbarer, zugänglicher, transparenter,
rechenschaftspflichtiger, unparteilicher und gerechter, vorhersehbarer sowie im Einklang mit den OECD-Leitsätzen stehender
Art und Weise nachkommen.
Weiterhin tragen die nationalen Kontaktstellen gemeinsam mit relevanten Akteuren zu Politikkohärenz für
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bei. Der Grundgedanke und die Inhalte der OECD-Leitsätze
werden durch sie in die Breite des politischen Handelns getragen und im Rahmen von politischen Entscheidungen
gefördert.
1 Link zur Website der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze.
Die nationalen Kontaktstellen aller Teilnehmerstaaten arbeiten untereinander und gemeinsam mit der OECD an
der Weiterentwicklung der Leitsätze. Im Zuge dessen nimmt die NKS für die Bundesrepublik Deutschland an der
Arbeitsgruppe zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln – der Working Party on Responsible
Business Conduct – teil und tauscht sich im Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen regelmäßig mit den anderen
Nationalen Kontaktstellen aus. Die Zusammenarbeit umfasst auch die Begleitung von Beschwerdeverfahren, die
in Zuständigkeit anderer Nationaler Kontaktstellen fallen.
II. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze und ihre Gremien
Die NKS ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in der Abteilung V „Außenwirtschaft“
und hier der Unterabteilung VB „Außenwirtschaftsförderung und -finanzierung; Ukraine – Osteuropa, Kaukasus,
Zentralasien“ angesiedelt. Sie ist Teil des Referats VB6-NKS „Unternehmerische Sorgfaltspflichten, Nationale
Kontaktstelle OECD-Leitsätze“.
Die deutsche NKS wird in ihrer Arbeit durch den Interministeriellen Ausschuss OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen (IMA) unterstützt. Im IMA werden mit der Anwendung der OECD-Leitsätze
zusammenhängende Fragestellungen erörtert und Entscheidungen auf Vorschlag des federführenden Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie im Konsens getroffen. Dem IMA gehörten 2024 folgende Ressorts als Mitglieder an: das
Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Die NKS wird zudem durch den Arbeitskreis OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beraten und
unterstützt. Der Arbeitskreis ist ein Forum für den Austausch über alle mit der Umsetzung der OECD-Leitsätze in
Zusammenhang stehenden Fragen. Er setzt sich neben den im IMA vertretenen Ressorts aus Vertreterinnen und
Vertretern der drei Anspruchsgruppen der OECD (Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Zivilgesellschaft) sowie
zusätzlichen Teilnehmenden mit Expertise zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln zusammen.
IMA und Arbeitskreis OECD-Leitsätze trafen sich im Berichtszeitraum jeweils zweimal. Wesentliche Themen
im Berichtszeitraum waren laufende Beschwerdeverfahren, die Zusammenarbeit innerhalb und mit der OECD
sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Zur Umsetzung des Kriteriums der Unparteilichkeit sind die Mitarbeitenden der deutschen NKS bei der
Bearbeitung von Beschwerden unabhängig und nicht weisungsgebunden. Eingehende bzw. anhängige Beschwerden
werden den jeweiligen Hierarchien des BMWE und denen der übrigen im IMA vertretenen Ressorts nur zur
Information vorgelegt. Sie bedürfen im Hinblick auf sämtliche sie betreffende Entscheidungen keiner Billigung durch
diese Hierarchien einschließlich der politischen Leitung.
III. Aktivitäten der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze
Im Berichtszeitraum war die NKS insbesondere mit folgenden Aktivitäten befasst:
1. Veröffentlichung des aktualisierten Verfahrensleitfadens
Als Folge der umfassenden Revision der OECD-Leitsätze im Jahr 2023 war die NKS auch zur Aktualisierung
ihres Verfahrensleitfadens für NKS-Beschwerdeverfahren gehalten. Nach Konsultation des Arbeitskreises und
Abstimmung mit dem IMA noch im Jahr 2023 veröffentlichte die deutsche NKS am 1. Januar 2024 den
überarbeiteten Verfahrensleitfaden. Dieser sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:
⎯ Verankerung des bereits im NAP vorgesehenen Grundsatzes, dass die konstruktive Teilnahme von
Unternehmen an NKS-Beschwerdeverfahren bei Entscheidungen über die Gewährung von
Außenwirtschaftsförderinstrumenten und der Teilnahme an Reisen der BMWE-Hausleitung berücksichtigt werden kann;
⎯ Größere Transparenz von Beschwerdeverfahren (u. a. Veröffentlichung von Initial Assessments), wobei im
Einzelfall auch Schritte zur Wahrung der Vertraulichkeit angezeigt sein können;
⎯ Formalisierung der Koordinierung mit anderen NKSen zur Klärung der internationalen Zuständigkeit;
⎯ Erweiterte Befugnisse der NKS zum Ausspruch von Empfehlungen (NKS trifft aber weiterhin keine
Feststellungen in Bezug auf die Einhaltung der OECD-Leitsätze) sowie zur Nachverfolgung abgeschlossener
Verfahren;
⎯ Explizite Bestimmungen zum Schutz von Verfahrensbeteiligten vor Repressalien sowie zur Erarbeitung
eines Verfahrens für den Umgang mit Interessenkonflikten.
2. Öffentlichkeitsarbeit
Nach der Aktualisierung der OECD-Leitsätze im Jahr 2023 fokussierte sich die Öffentlichkeitsarbeit der NKS im
Jahr 2024 auf die Bekanntmachung der Leitsätze und OECD-Instrumente sowie auf die Intensivierung der
Zusammenarbeit mit dem Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte und anderen NKSsen. Dabei sind
insbesondere die nachfolgend genannten Aktivitäten hervorzuheben:
Vom 22. bis 26. April 2024 nahm die Nationale Kontaktstelle mit einem Beratungsstand als Teil des Messestandes
des damaligen BMWK an der Hannover Messe teil. Der Stand wurde dabei in Kooperation mit dem BAFA
konzipiert und betreut. Ziel des Messestands war es, die aktualisierten OECD-Leitsätze bekanntzumachen und ihre
Verbindung zum LkSG hervorzuheben. Insgesamt führten NKS und BAFA rund 60 Gespräche;
Gesprächspartnerinnen und -partner waren u. a. Interessenvertretungen des Mittelstandes, Inhaberinnen und Inhaber von KMU,
Beraterinnen und Berater sowie Selbstständige im Bereich ESG.
Vom 29.bis 30. April 2024 fand in Wien das erste Vorbereitungstreffen für das 31. Economic and Environmental
Forum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) statt. Die NKS war bei dieser
Veranstaltung durch eine Mitarbeiterin vertreten und referierte bei einer Sitzung zum Thema Korruption zu den
OECD-Leitsätzen allgemein sowie zum Korruptionskapitel der Leitsätze.
Zusammen mit dem deutschen Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte veranstaltete die NKS ab Oktober
2024 eine Social-Media-Kampagne zur Bewerbung der OECD-Leitsätze. Dabei präsentierte der Helpdesk
Wirtschaft und Menschenrechte in einem zweiwöchigen Rhythmus je ein Kapitel der Leitsätze auf seiner Social-
Media-Präsenz. Nach Abschluss der Social-Media-Reihe wird die NKS die Posts auf ihrer Website zur Verfügung
stellen.
Im Oktober 2024 hielt die damalige Leiterin der NKS bei einem Webinar der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg zur Lancierung einer OECD Case Law-Datenbank, die dort im Rahmen eines
Forschungsprojekts zu den OECD-Leitsätzen entwickelt wurde, eine Keynote Speech, bei der sie u. a. die Arbeit der NKS
vorgestellte.
Im November 2024 führte die NKS gemeinsam mit den Nationalen Kontaktstellen Österreichs und der Schweiz
(sogenanntes DACH-Netzwerk, s. u.) ein Webinar zur Rolle von Wirtschaftsprüfern im Hinblick auf
unternehmerische Sorgfaltspflichten durch.
Ebenfalls im November 2024 war die NKS durch eine Mitarbeiterin beim 13th Annual Forum on Business and
Human Rights der Vereinten Nationen in Genf vertreten.
Im Dezember 2024 erneuerte die NKS ihre Schirmherrschaft über eine strukturierte Zusammenarbeit der DHL
Group mit den internationalen Gewerkschaftsverbänden ITF und UNI durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Kooperationsvereinbarung. Schirmherrschaft der NKS und Zusammenarbeit zwischen den Parteien gehen auf
ein erfolgreich abgeschlossenes Mediationsverfahren vor der NKS zurück; sie wurden 2016 initiiert und bereits
2019 und 2022 erneuert.
Zudem veranstaltete der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte für die NKS im Dezember 2024 ein speziell
an KMU gerichtetes Webinar zum Thema OECD-Leitsätze, an dem über 70 Unternehmen teilnahmen.
3. Zusammenarbeit in der OECD und mit anderen Nationalen Kontaktstellen
Wie in den Vorjahren brachte sich die NKS intensiv in die Sitzungen der Working Party on Responsible Business
Conduct in den Monaten März, Juni und November 2024 sowie in die Sitzungen des NKS-Netzwerks im Juni und
November 2024 ein. Zudem tauschte sie sich u. a mit den Nationalen Kontaktstellen in Frankreich, Japan, den
Niederlanden und den Vereinigten Staaten zu anhängigen NKS-Beschwerden aus.
Speziell mit den Nationalen Kontaktstellen der Schweiz und Österreichs arbeitet die NKS in einem Netzwerk
deutschsprachiger Nationaler Kontaktstellen („DACH-Netzwerk“) zusammen; jährlich wird bei rotierender
Organisation zwischen den NKSen ein gemeinsames DACH-Treffen u. a. zur Koordinierung gemeinsamer
Öffentlichkeitsarbeit und dem Austausch zu Strategien und Fallbearbeitung veranstaltet. Im Berichtszeitraum war die
österreichische NKS für die Organisation des DACH-Treffens verantwortlich, das am 24. Mai 2024 in Wien
stattfand und an dem die deutsche NKS teilnahm.
Zudem war die NKS am 22. Oktober 2024 Teil eines von der österreichischen NKS organisierten Peer-Learning-
Events für Nationale Kontaktstellen, bei dem die NKSen von insgesamt rd. 20 Teilnehmerstaaten vertreten waren.
Die NKS übernahm hier die Moderation einer Session.
4. Beschwerdeverfahren
Bei der NKS waren im Jahr 2024 einschließlich solchen im Follow-Up-Stadium insgesamt 14 Beschwerdefälle
anhängig. Davon erreichten vier Beschwerden die NKS im Berichtsjahr; zehn Beschwerden waren aus den
vorherigen Berichtszeiträumen anhängig. Ein Beschwerdefall aus 2023 wurde nach abgeschlossener erster
Evaluierung durch Nichtannahme für ein Mediationsverfahren abgeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle sind die im
Berichtszeitraum anhängigen NKS-Beschwerdefälle und ihr Status im Einzelnen aufgeführt (explizite Benennung
der Parteien soweit nach den Bestimmungen des NKS-Verfahrensleitfadens und Absprache mit den Parteien
zulässig):
Übersicht über die NKS-Beschwerdeverfahren
Nr. Bezeichnung Inhalt
Betroffene
Kapitel der
Leitsätze2
Eingang
bei NKS
Status
zum 31. Dezember 2024
14 Mexikanisches Unternehmen
und ehemalige
Arbeitnehmende gegen
deutsches Unternehmen
Vorwurf der unverantwortlichen
Beendigung einer langjährigen
Geschäftsbeziehung („irresponsible
disengagement“) durch abrupte
Vertragsbeendigung
I, II, IV, V 24.12.2024 Koordinierung mit
Beschwerdeführenden für
Termin zu Erstgespräch
13 Gewerkschaften gegen
deutsches Unternehmen
Verstoß gegen die Leitsätze
durch fortwährende Präsenz
der Beschwerdegegnerin in Myanmar
nach Militärputsch
I, II, IV, V 04.11.2024 Vorbereitung der ersten
Evaluierung
12 Jordanisches Unternehmen
gegen deutsches
Unternehmen
Diverse Verletzungen eines
langfristigen und exklusiven
Liefervertrags
(z. B. durch ausbleibende Lieferungen
nach Vorauszahlung, Qualitätsmängel)
II, VIII, X 22.05.2024 Vorbereitung der ersten
Evaluierung
11 NROs gegen deutsches
Unternehmen
Menschenrechts- und Umweltrisiken
durch den Einsatz gentechnisch
veränderter Soja-Saatgüter und
Pestizide in Lateinamerika
II, III, IV,
VI
25.04.2024 Vorbereitung der ersten
Evaluierung
10 Privatperson gegen deutsches
Unternehmen
Vorwurf der unberechtigten Kündigung
eines Arbeitsverhältnisses und der
Täuschung in einem
arbeitsgerichtlichen Verfahren
IV, V 29.12.2023 Vorbereitung der ersten
Evaluierung
9 Kroatische Gewerkschaft
gegen deutsches
Unternehmen
Vorwurf der unverantwortlichen
Beendigung einer langjährigen
Geschäftsbeziehung
(„irresponsible disengagement“)
II, V 25.10.2023 Vorbereitung der Auswahl
einer Mediatorin/eines
Mediators
8 Indonesische NRO gegen
deutsches Unternehmen
Vorwürfe des Verstoßes gegen
indigene Rechte bei der Umsetzung
eines Energieprojekts
II, IV, V 04.09.2023 Vorbereitung der ersten
Evaluierung
7 US-amerikanische
Gewerkschaft gegen
deutsches Unternehmen
Vorwurf mangelnder Due Diligence
im Zusammenhang mit
Arbeitnehmerrechtsverletzungen bei
einem US-amerikanischen Zulieferer
II, V 28.08.2023 Vorbereitung der Auswahl
einer Mediatorin/eines
Mediators
2 Die OECD-Leitsätze weisen die nachfolgenden Kapitel auf: I. Begriffe und Grundlagen; II. Allgemeine Grundsätze; III. Offenlegung
von Informationen; IV. Menschenrechte; V. Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern; VI. Umwelt; VII.
Bekämpfung von Bestechung und sonstigen Korruptionsformen; VIII. Verbraucherinteressen; IX. Wissenschaft, Technologie und Innovation;
X. Wettbewerb; XI. Besteuerung.
Nr. Bezeichnung Inhalt
Betroffene
Kapitel der
Leitsätze2
Eingang
bei NKS
Status
zum 31. Dezember 2024
6 Privatperson gegen deutsches
Unternehmen
Vorwurf diskriminierender
Beschäftigungspraktiken bei
US-amerikanischem
Tochterunternehmen
V 22.12.2022 Rücknahme der
Beschwerde nach
Einigung zwischen den
Parteien außerhalb des
NKS-Verfahrens
5 Privatperson bzw.
Vereinigung ehemaliger
Arbeitnehmender gegen
deutsches Unternehmen
Vorwurf der unrechtmäßigen
Kündigung von Arbeitnehmenden bei
indischem Tochter-
/Schwesterunternehmen der
Beschwerdegegnerin
IV, V 28.08.2022 Ablehnung
4 Privatperson gegen deutsches
Unternehmen
Vorwurf diskriminierender
Beschäftigungspraktiken
II, IV, V, IX 24.03.2021 Mediation laufend
3 Gesellschaft für bedrohte
Völker e. V. ./. TÜV SÜD
AG
Situation der indigenen Bevölkerung
im Kontext des Staudammbruchs in
der brasilianischen Gemeinde
Brumadinho am 25. Januar 2019
II, III, IV,
VI
30.12.2020 Follow-Up nach
Abschluss mit Einigung
der Parteien
2 Daphne Caruana Galizia
Foundation ./. Siemens AG
Compliance-Themen im
Zusammenhang mit dem Konsortium
ElectroGas Malta, an dem die
Beschwerdegegnerin über ein
Tochterunternehmen beteiligt ist
IV, VII, XI 17.10.2020 Follow-Up nach
Abschluss mit Einigung
der Parteien
1 Jaringan Masyarakat Peduli
Pegunungan Kendeng
(KM-PKK) ./.
HeidelbergCement AG
Vorwürfe im Zusammenhang mit dem
Bau einer Kalksteinmine und eines
Zementwerks in Indonesien
II, III, IV, V 08.09.2020 Follow-Up nach
Abschluss ohne Einigung
der Parteien
C. Ausblick
Im Jahr 2025 hatten die NKS zum 1. Oktober 2025 insg. zehn weitere Beschwerdefälle erreicht. Die Arbeit der
NKS war ferner geprägt durch eine Reihe von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, namentlich die
Weiterführung der o. g. Social-Media-Reihe mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte sowie zwei Webinare im
Dach-Netzwerk.
Die NKS wird in ihrem nächsten Bericht den Deutschen Bundestag im Detail über die zuvor genannten und
weitere im Berichtszeitraum 2025 begonnenen oder weitergeführten Aktivitäten informieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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