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Bericht über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2024

dip / drucksache 09.01.2026 · WP 21 · 21/3540 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2024 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3540 21. Wahlperiode 09.01.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2024 Inhal tsverzeichnis Seite A. Zweck dieses Berichts ...................................................................... 2 B. Im Einzelnen ...................................................................................... 2 I. Hintergrund ........................................................................... 2 1. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln .......................... 2 2. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze ......................... 2 II. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze und ihre Gremien .......................................................................... 3 III. Aktivitäten der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze .... 3 1. Veröffentlichung des aktualisierten Verfahrensleitfadens .................. 3 2. Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................ 4 3. Zusammenarbeit in der OECD und mit anderen Nationalen Kontaktstellen...................................................................................... 4 4. Beschwerdeverfahren .......................................................................... 5 C. Ausblick .............................................................................................. 6 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. Januar 2026. A. Zweck dieses Berichts Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln (OECD-Leitsätze) sind das wichtigste umfassende internationale Instrument zur Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS) fördert die wirksame Umsetzung der OECD-Leitsätze und bietet Vermittlungs- oder Mediationsverfahren bei Beschwerden über die Anwendung der OECD-Leitsätze in konkreten Einzelfällen an. Der vorliegende Bericht der Bundesregierung informiert den Deutschen Bundestag über Aktivitäten der NKS, die sie für die Erfüllung ihres Auftrags im Jahr 2024 durchgeführt hat. Die NKS berichtet im Einzelnen insbesondere über Beschwerdeverfahren, Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit in der OECD und mit anderen Nationalen Kontaktstellen. Im Anschluss an die Übermittlung an den Bundestag wird dieser Bericht auf dem Internetauftritt der NKS veröffentlicht.1 B. Im Einzelnen I. Hintergrund 1. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln sind Empfehlungen der aktuell 52 Teilnehmerstaaten an multinationale Unternehmen in einem globalen Kontext. Sie enthalten anerkannte Grundsätze verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns in den Bereichen Informationspolitik, Menschenrechte, Beschäftigungspolitik, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie Wettbewerb und Besteuerung. Die Leitsätze sind zuletzt im Jahr 2023 überarbeitet und in diesem Zuge um Bestimmungen etwa in den Bereichen Klima und Technologie ergänzt worden, um ihre fortlaufende Relevanz für Politik und Anwendungspraxis zu gewährleisten. Die Leitsätze sind rechtlich nicht verbindlich, entsprechen aber der Erwartung der Bundesregierung an das Verhalten deutscher Unternehmen bei ihren grenzüberscheitenden Aktivitäten. Die OECD-Leitsätze werden durch einen allgemeinen OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie Sektorleitfäden für die Sektoren Rohstoffe, Textilien, Landwirtschaft und Finanzen ergänzt. Die OECD-Leitfäden bieten praktische Unterstützung bei der Umsetzung der OECD-Leitsätze. Sie beschreiben eine risikobasierte Sorgfaltsprüfung, also einen sogenannten Due- Diligence-Prozess, und geben sektorspezifische Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltsprüfung. Zudem wurden in den letzten Jahren eine Reihe von praxisorientierten Handbüchern entwickelt. 2. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze Alle Teilnehmerstaaten haben sich verpflichtet, Nationale Kontaktstellen einzurichten und sie mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten. Die Rolle der Nationalen Kontaktstellen ist es, die wirksame Umsetzung der OECD-Leitsätze zu fördern. Ihre Aufgaben sind: ⎯ den Bekanntheitsgrad der OECD-Leitsätze bei Unternehmen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zu erhöhen und ihre Anwendung zu fördern, beispielsweise durch die Beantwortung von Anfragen zu den Leitsätzen; ⎯ bei Beschwerden wegen etwaiger Verstöße gegen die OECD-Leitsätze ein neutrales Forum zur Erörterung und Vereinbarung möglicher Abhilfe bereitzustellen. Diesen Aufgaben sollen die nationalen Kontaktstellen in sichtbarer, zugänglicher, transparenter, rechenschaftspflichtiger, unparteilicher und gerechter, vorhersehbarer sowie im Einklang mit den OECD-Leitsätzen stehender Art und Weise nachkommen. Weiterhin tragen die nationalen Kontaktstellen gemeinsam mit relevanten Akteuren zu Politikkohärenz für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bei. Der Grundgedanke und die Inhalte der OECD-Leitsätze werden durch sie in die Breite des politischen Handelns getragen und im Rahmen von politischen Entscheidungen gefördert. 1 Link zur Website der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze. Die nationalen Kontaktstellen aller Teilnehmerstaaten arbeiten untereinander und gemeinsam mit der OECD an der Weiterentwicklung der Leitsätze. Im Zuge dessen nimmt die NKS für die Bundesrepublik Deutschland an der Arbeitsgruppe zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln – der Working Party on Responsible Business Conduct – teil und tauscht sich im Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen regelmäßig mit den anderen Nationalen Kontaktstellen aus. Die Zusammenarbeit umfasst auch die Begleitung von Beschwerdeverfahren, die in Zuständigkeit anderer Nationaler Kontaktstellen fallen. II. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze und ihre Gremien Die NKS ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in der Abteilung V „Außenwirtschaft“ und hier der Unterabteilung VB „Außenwirtschaftsförderung und -finanzierung; Ukraine – Osteuropa, Kaukasus, Zentralasien“ angesiedelt. Sie ist Teil des Referats VB6-NKS „Unternehmerische Sorgfaltspflichten, Nationale Kontaktstelle OECD-Leitsätze“. Die deutsche NKS wird in ihrer Arbeit durch den Interministeriellen Ausschuss OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (IMA) unterstützt. Im IMA werden mit der Anwendung der OECD-Leitsätze zusammenhängende Fragestellungen erörtert und Entscheidungen auf Vorschlag des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Konsens getroffen. Dem IMA gehörten 2024 folgende Ressorts als Mitglieder an: das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die NKS wird zudem durch den Arbeitskreis OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beraten und unterstützt. Der Arbeitskreis ist ein Forum für den Austausch über alle mit der Umsetzung der OECD-Leitsätze in Zusammenhang stehenden Fragen. Er setzt sich neben den im IMA vertretenen Ressorts aus Vertreterinnen und Vertretern der drei Anspruchsgruppen der OECD (Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Zivilgesellschaft) sowie zusätzlichen Teilnehmenden mit Expertise zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln zusammen. IMA und Arbeitskreis OECD-Leitsätze trafen sich im Berichtszeitraum jeweils zweimal. Wesentliche Themen im Berichtszeitraum waren laufende Beschwerdeverfahren, die Zusammenarbeit innerhalb und mit der OECD sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Zur Umsetzung des Kriteriums der Unparteilichkeit sind die Mitarbeitenden der deutschen NKS bei der Bearbeitung von Beschwerden unabhängig und nicht weisungsgebunden. Eingehende bzw. anhängige Beschwerden werden den jeweiligen Hierarchien des BMWE und denen der übrigen im IMA vertretenen Ressorts nur zur Information vorgelegt. Sie bedürfen im Hinblick auf sämtliche sie betreffende Entscheidungen keiner Billigung durch diese Hierarchien einschließlich der politischen Leitung. III. Aktivitäten der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze Im Berichtszeitraum war die NKS insbesondere mit folgenden Aktivitäten befasst: 1. Veröffentlichung des aktualisierten Verfahrensleitfadens Als Folge der umfassenden Revision der OECD-Leitsätze im Jahr 2023 war die NKS auch zur Aktualisierung ihres Verfahrensleitfadens für NKS-Beschwerdeverfahren gehalten. Nach Konsultation des Arbeitskreises und Abstimmung mit dem IMA noch im Jahr 2023 veröffentlichte die deutsche NKS am 1. Januar 2024 den überarbeiteten Verfahrensleitfaden. Dieser sieht insbesondere folgende Neuerungen vor: ⎯ Verankerung des bereits im NAP vorgesehenen Grundsatzes, dass die konstruktive Teilnahme von Unternehmen an NKS-Beschwerdeverfahren bei Entscheidungen über die Gewährung von Außenwirtschaftsförderinstrumenten und der Teilnahme an Reisen der BMWE-Hausleitung berücksichtigt werden kann; ⎯ Größere Transparenz von Beschwerdeverfahren (u. a. Veröffentlichung von Initial Assessments), wobei im Einzelfall auch Schritte zur Wahrung der Vertraulichkeit angezeigt sein können; ⎯ Formalisierung der Koordinierung mit anderen NKSen zur Klärung der internationalen Zuständigkeit; ⎯ Erweiterte Befugnisse der NKS zum Ausspruch von Empfehlungen (NKS trifft aber weiterhin keine Feststellungen in Bezug auf die Einhaltung der OECD-Leitsätze) sowie zur Nachverfolgung abgeschlossener Verfahren; ⎯ Explizite Bestimmungen zum Schutz von Verfahrensbeteiligten vor Repressalien sowie zur Erarbeitung eines Verfahrens für den Umgang mit Interessenkonflikten. 2. Öffentlichkeitsarbeit Nach der Aktualisierung der OECD-Leitsätze im Jahr 2023 fokussierte sich die Öffentlichkeitsarbeit der NKS im Jahr 2024 auf die Bekanntmachung der Leitsätze und OECD-Instrumente sowie auf die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte und anderen NKSsen. Dabei sind insbesondere die nachfolgend genannten Aktivitäten hervorzuheben: Vom 22. bis 26. April 2024 nahm die Nationale Kontaktstelle mit einem Beratungsstand als Teil des Messestandes des damaligen BMWK an der Hannover Messe teil. Der Stand wurde dabei in Kooperation mit dem BAFA konzipiert und betreut. Ziel des Messestands war es, die aktualisierten OECD-Leitsätze bekanntzumachen und ihre Verbindung zum LkSG hervorzuheben. Insgesamt führten NKS und BAFA rund 60 Gespräche; Gesprächspartnerinnen und -partner waren u. a. Interessenvertretungen des Mittelstandes, Inhaberinnen und Inhaber von KMU, Beraterinnen und Berater sowie Selbstständige im Bereich ESG. Vom 29.bis 30. April 2024 fand in Wien das erste Vorbereitungstreffen für das 31. Economic and Environmental Forum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) statt. Die NKS war bei dieser Veranstaltung durch eine Mitarbeiterin vertreten und referierte bei einer Sitzung zum Thema Korruption zu den OECD-Leitsätzen allgemein sowie zum Korruptionskapitel der Leitsätze. Zusammen mit dem deutschen Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte veranstaltete die NKS ab Oktober 2024 eine Social-Media-Kampagne zur Bewerbung der OECD-Leitsätze. Dabei präsentierte der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte in einem zweiwöchigen Rhythmus je ein Kapitel der Leitsätze auf seiner Social- Media-Präsenz. Nach Abschluss der Social-Media-Reihe wird die NKS die Posts auf ihrer Website zur Verfügung stellen. Im Oktober 2024 hielt die damalige Leiterin der NKS bei einem Webinar der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zur Lancierung einer OECD Case Law-Datenbank, die dort im Rahmen eines Forschungsprojekts zu den OECD-Leitsätzen entwickelt wurde, eine Keynote Speech, bei der sie u. a. die Arbeit der NKS vorgestellte. Im November 2024 führte die NKS gemeinsam mit den Nationalen Kontaktstellen Österreichs und der Schweiz (sogenanntes DACH-Netzwerk, s. u.) ein Webinar zur Rolle von Wirtschaftsprüfern im Hinblick auf unternehmerische Sorgfaltspflichten durch. Ebenfalls im November 2024 war die NKS durch eine Mitarbeiterin beim 13th Annual Forum on Business and Human Rights der Vereinten Nationen in Genf vertreten. Im Dezember 2024 erneuerte die NKS ihre Schirmherrschaft über eine strukturierte Zusammenarbeit der DHL Group mit den internationalen Gewerkschaftsverbänden ITF und UNI durch Unterzeichnung einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung. Schirmherrschaft der NKS und Zusammenarbeit zwischen den Parteien gehen auf ein erfolgreich abgeschlossenes Mediationsverfahren vor der NKS zurück; sie wurden 2016 initiiert und bereits 2019 und 2022 erneuert. Zudem veranstaltete der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte für die NKS im Dezember 2024 ein speziell an KMU gerichtetes Webinar zum Thema OECD-Leitsätze, an dem über 70 Unternehmen teilnahmen. 3. Zusammenarbeit in der OECD und mit anderen Nationalen Kontaktstellen Wie in den Vorjahren brachte sich die NKS intensiv in die Sitzungen der Working Party on Responsible Business Conduct in den Monaten März, Juni und November 2024 sowie in die Sitzungen des NKS-Netzwerks im Juni und November 2024 ein. Zudem tauschte sie sich u. a mit den Nationalen Kontaktstellen in Frankreich, Japan, den Niederlanden und den Vereinigten Staaten zu anhängigen NKS-Beschwerden aus. Speziell mit den Nationalen Kontaktstellen der Schweiz und Österreichs arbeitet die NKS in einem Netzwerk deutschsprachiger Nationaler Kontaktstellen („DACH-Netzwerk“) zusammen; jährlich wird bei rotierender Organisation zwischen den NKSen ein gemeinsames DACH-Treffen u. a. zur Koordinierung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit und dem Austausch zu Strategien und Fallbearbeitung veranstaltet. Im Berichtszeitraum war die österreichische NKS für die Organisation des DACH-Treffens verantwortlich, das am 24. Mai 2024 in Wien stattfand und an dem die deutsche NKS teilnahm. Zudem war die NKS am 22. Oktober 2024 Teil eines von der österreichischen NKS organisierten Peer-Learning- Events für Nationale Kontaktstellen, bei dem die NKSen von insgesamt rd. 20 Teilnehmerstaaten vertreten waren. Die NKS übernahm hier die Moderation einer Session. 4. Beschwerdeverfahren Bei der NKS waren im Jahr 2024 einschließlich solchen im Follow-Up-Stadium insgesamt 14 Beschwerdefälle anhängig. Davon erreichten vier Beschwerden die NKS im Berichtsjahr; zehn Beschwerden waren aus den vorherigen Berichtszeiträumen anhängig. Ein Beschwerdefall aus 2023 wurde nach abgeschlossener erster Evaluierung durch Nichtannahme für ein Mediationsverfahren abgeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle sind die im Berichtszeitraum anhängigen NKS-Beschwerdefälle und ihr Status im Einzelnen aufgeführt (explizite Benennung der Parteien soweit nach den Bestimmungen des NKS-Verfahrensleitfadens und Absprache mit den Parteien zulässig): Übersicht über die NKS-Beschwerdeverfahren Nr. Bezeichnung Inhalt Betroffene Kapitel der Leitsätze2 Eingang bei NKS Status zum 31. Dezember 2024 14 Mexikanisches Unternehmen und ehemalige Arbeitnehmende gegen deutsches Unternehmen Vorwurf der unverantwortlichen Beendigung einer langjährigen Geschäftsbeziehung („irresponsible disengagement“) durch abrupte Vertragsbeendigung I, II, IV, V 24.12.2024 Koordinierung mit Beschwerdeführenden für Termin zu Erstgespräch 13 Gewerkschaften gegen deutsches Unternehmen Verstoß gegen die Leitsätze durch fortwährende Präsenz der Beschwerdegegnerin in Myanmar nach Militärputsch I, II, IV, V 04.11.2024 Vorbereitung der ersten Evaluierung 12 Jordanisches Unternehmen gegen deutsches Unternehmen Diverse Verletzungen eines langfristigen und exklusiven Liefervertrags (z. B. durch ausbleibende Lieferungen nach Vorauszahlung, Qualitätsmängel) II, VIII, X 22.05.2024 Vorbereitung der ersten Evaluierung 11 NROs gegen deutsches Unternehmen Menschenrechts- und Umweltrisiken durch den Einsatz gentechnisch veränderter Soja-Saatgüter und Pestizide in Lateinamerika II, III, IV, VI 25.04.2024 Vorbereitung der ersten Evaluierung 10 Privatperson gegen deutsches Unternehmen Vorwurf der unberechtigten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und der Täuschung in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren IV, V 29.12.2023 Vorbereitung der ersten Evaluierung 9 Kroatische Gewerkschaft gegen deutsches Unternehmen Vorwurf der unverantwortlichen Beendigung einer langjährigen Geschäftsbeziehung („irresponsible disengagement“) II, V 25.10.2023 Vorbereitung der Auswahl einer Mediatorin/eines Mediators 8 Indonesische NRO gegen deutsches Unternehmen Vorwürfe des Verstoßes gegen indigene Rechte bei der Umsetzung eines Energieprojekts II, IV, V 04.09.2023 Vorbereitung der ersten Evaluierung 7 US-amerikanische Gewerkschaft gegen deutsches Unternehmen Vorwurf mangelnder Due Diligence im Zusammenhang mit Arbeitnehmerrechtsverletzungen bei einem US-amerikanischen Zulieferer II, V 28.08.2023 Vorbereitung der Auswahl einer Mediatorin/eines Mediators 2 Die OECD-Leitsätze weisen die nachfolgenden Kapitel auf: I. Begriffe und Grundlagen; II. Allgemeine Grundsätze; III. Offenlegung von Informationen; IV. Menschenrechte; V. Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern; VI. Umwelt; VII. Bekämpfung von Bestechung und sonstigen Korruptionsformen; VIII. Verbraucherinteressen; IX. Wissenschaft, Technologie und Innovation; X. Wettbewerb; XI. Besteuerung. Nr. Bezeichnung Inhalt Betroffene Kapitel der Leitsätze2 Eingang bei NKS Status zum 31. Dezember 2024 6 Privatperson gegen deutsches Unternehmen Vorwurf diskriminierender Beschäftigungspraktiken bei US-amerikanischem Tochterunternehmen V 22.12.2022 Rücknahme der Beschwerde nach Einigung zwischen den Parteien außerhalb des NKS-Verfahrens 5 Privatperson bzw. Vereinigung ehemaliger Arbeitnehmender gegen deutsches Unternehmen Vorwurf der unrechtmäßigen Kündigung von Arbeitnehmenden bei indischem Tochter- /Schwesterunternehmen der Beschwerdegegnerin IV, V 28.08.2022 Ablehnung 4 Privatperson gegen deutsches Unternehmen Vorwurf diskriminierender Beschäftigungspraktiken II, IV, V, IX 24.03.2021 Mediation laufend 3 Gesellschaft für bedrohte Völker e. V. ./. TÜV SÜD AG Situation der indigenen Bevölkerung im Kontext des Staudammbruchs in der brasilianischen Gemeinde Brumadinho am 25. Januar 2019 II, III, IV, VI 30.12.2020 Follow-Up nach Abschluss mit Einigung der Parteien 2 Daphne Caruana Galizia Foundation ./. Siemens AG Compliance-Themen im Zusammenhang mit dem Konsortium ElectroGas Malta, an dem die Beschwerdegegnerin über ein Tochterunternehmen beteiligt ist IV, VII, XI 17.10.2020 Follow-Up nach Abschluss mit Einigung der Parteien 1 Jaringan Masyarakat Peduli Pegunungan Kendeng (KM-PKK) ./. HeidelbergCement AG Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Bau einer Kalksteinmine und eines Zementwerks in Indonesien II, III, IV, V 08.09.2020 Follow-Up nach Abschluss ohne Einigung der Parteien C. Ausblick Im Jahr 2025 hatten die NKS zum 1. Oktober 2025 insg. zehn weitere Beschwerdefälle erreicht. Die Arbeit der NKS war ferner geprägt durch eine Reihe von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, namentlich die Weiterführung der o. g. Social-Media-Reihe mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte sowie zwei Webinare im Dach-Netzwerk. Die NKS wird in ihrem nächsten Bericht den Deutschen Bundestag im Detail über die zuvor genannten und weitere im Berichtszeitraum 2025 begonnenen oder weitergeführten Aktivitäten informieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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