EU-Abhängigkeit durchbrechen - Gestaltungsfreiheit von Städten und Gemeinden bewahren
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EU-Abhängigkeit durchbrechen - Gestaltungsfreiheit von Städten und Gemeinden bewahren
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2713
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian
Münzenmaier, Otto Strauß, Bastian Treuheit, Volker Scheurell, Olaf Hilmer,
René Bochmann, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
EU-Abhängigkeit durchbrechen – Gestaltungsfreiheit von Städten und
Gemeinden bewahren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mehr als 70 Prozent der Regelungen der Europäischen Union (EU) wirken sich
finanziell in den kommunalen Ebenen der Mitgliedsländer aus.1 In der Förderperiode 2021–
2027 erhielt Deutschland in diesem Zusammenhang rund 20 Milliarden Euro aus
Struktur- und Kohäsionsfonds, die allerdings mit dezidierten Zielvorgaben der EU-
Administration verbunden waren.2 Im sogenannten Strategischen Plan 2020–20243
wurden zugehörige Finanzierungstöpfe aufgeführt.
Die „Transformation“ europäischer Regionen und Städte ist nach der Europawahl
2024 weiterhin das Ziel der EU, das sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten
Nationen beziehungsweise am europäischen Grünen Deal orientiert. Diesbezüglich strebt
die Brüsseler Kommission an, eine sogenannte nachhaltige städtische und territoriale
Entwicklung unter Einbeziehung lokaler Akteure und Bürger in den Kommunen der
Mitgliedstaaten umzusetzen.
Der Strategische Plan 2025–20274 verstetigt dies und verbindet die
Vereinheitlichungsambitionen mit den Begriffen Resilienz, Wettbewerbsfähigkeit, Inklusivität
und Demokratie. Es sollen Synergien gesucht werden zwischen verschiedenen
Finanzierungstöpfen und hier ist vor allem der Europäische Fonds für regionale Entwicklung
adressiert. Das sogenannte Europäische Innovationsökosystem hat diesbezüglich in-
1 Rat der Gemeinden und Regionen Europas – RGRE: Kommunale Europaarbeit; www.rgre.de/
interessenvertretung/europaarbeit; Zugriff am 7. November 2025.
2 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD: Übersicht kommunalrelevanter
Förderprogramme der Europäischen Union; Bundestagsdrucksache 20/14916; S. 3.
3 European Commission: Strategic plan 2020-2024 – Regional and Urban Policy; https://commission.eu-
ropa.eu/publications/strategic-plan-2020-2024-regional-and-urban-policy; Zugriff am 7. November 2025.
Unter anderem sind hier der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds, der
Kohäsionsfonds, das Strukturpolitische Instrument und das Instrument für Heranführungshilfe zu nennen.
4 European Commission: Horizon Europe strategic plan 2025-2027; https://op.europa.eu/en/web/eu-law-and-
publications/publication-detail/-/publication/6abcc8e7-e685-11ee-8b2b-01aa75ed71a1; Zugriff am 7.
November 2025.
terregionale Programme in den Einklang mit den wichtigsten strategischen
Ausrichtungen der EU-Administration zu bringen.
Im Lastenheft5 Raffaele Fittos, des neu bestimmten EU-Kommissars für Reform- und
Kohäsionspolitik, sind Investitionen dezidiert dazu vorgesehen, lokale
Gemeinschaften umzuformen. Dem EU-Wohnungsmarkt in Städten und Regionen hat Fitto künftig
Liquidität zuzuführen und die Mitgliedstaaten müssen ihre Geldmittel für
erschwinglichen Wohnraum verdoppeln. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der
Kohäsionsfonds und der an die Programmatik des europäischen Grünen Deal
gebundene Fonds für gerechten Übergang sollen hierzu dienen.
Dan Joergensen verantwortet als EU-Kommissar6 neben Energie das Themenfeld
Wohnen und operiert damit tief in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer. Diese offene
Verletzung des Subsidiaritätsprinzips wird lapidar und hart an der Grenze zu einer
Variante von „Alternativlosigkeit“ kommentiert, so bilde die Rolle der EU in der
Binnenmarkt-, Sozial-, Kohäsions- und Umweltpolitik die Grundlage für entsprechende
Maßnahmen.7
Der EU-Kommissar knüpft seine Arbeit entsprechend an die Kohäsionspolitik. Die
Europäische Investitionsbank wird eng mit nationalen Finanzinstituten arbeiten, um
die Mitgliedstaaten dazu zu bringen, grünen Deal-konformen sozialen Wohnungsbau
zu etablieren. Ferner soll den Mitgliedsländern erklärt werden, wie deren
Wohnungsbestand effizienter zu nutzen ist und welche Probleme bei Kurzzeitvermietungen (zum
Beispiel Monteurs- oder Ferienwohnungen) auftreten.
Joergensen hat ebenfalls einen EU-weiten Plan für erschwinglichen Wohnraum zu
entwickeln, wie im Oktober 2025 noch einmal der Europäische Rat unterstrich. Dieser
wiederum forderte – ganz nach Drehbuch vom Jahresbeginn – die EU-Kommission
auf, einen entsprechenden Plan vorzulegen. Bemerkenswert ist hier eine
beschwichtigende Formulierung, die offenbar den Schein selbstständiger Mitgliedsländer wahren
helfen soll, aber gleichzeitig übergriffig ist. So seien die „Bemühungen der
Mitgliedstaaten – auch im Zusammenhang mit der Vereinfachungsagenda – unter gebührender
Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der nationalen Zuständigkeiten zu
unterstützen und zu ergänzen.“8
Der Sonderausschuss zur Wohnraumkrise in der EU ist in diesem Zusammenhang
bereits Anfang 2025 konstituiert worden und sollte folgende Themen bearbeiten:
Beihilferegeln staatlicher Förderungen des Wohnungsbaus, Wohnraumbedarfsanalysen,
Untersuchungen zur Spekulation mit Wohnraum, Evaluation von EU-Maßnahmen,
Identifikation von Hindernissen im Bausektor und die Mitwirkung am Plan für bezahlbaren
Wohnraum beziehungsweise der Wohnungsstrategie der Kommission.9
Der oben erwähnte Europäische Fonds für regionale Entwicklung wirkt als
gewichtiges Instrument zur Vereinheitlichung des EU-Raumes. Das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stimmte im Jahre 2022 dem
5 European Commission: Mission Letter Raffalele Fitto - Cohesion and Reforms; https://commission.eu-
ropa.eu/document/1bf50cbe-45a4-4dc5-9922-52c6c2d3959f_en; Zugriff am 7. November 2025.
6 European Commission: Mission Letter Dan Joergensen – Energy and Housing; https://commission.eu-
ropa.eu/document/download/1c203799-0137-482e-bd18-4f6813535986_en?filename=Mission%20
letter%20-%20JORGENSEN.pdf; Zugriff am 7. November 2025.
7 Europäisches Parlament: Wohnungsnot in der Europäischen Union; www.europarl.europa.eu/
factsheets/de/sheet/353487/wohnungsnot-in-der-europaischen-union; Zugriff am 7. November 2025.
8 www.consilium.europa.eu/media/rwqohhe4/20251023-european-council-conclusions-de.pdf, Zugriff am 5.
November 2015
9 Zentraler Immobilien Ausschuss: EU-Infobrief Januar/Februar 2025; https://zia-deutschland.de/wp-con-
tent/uploads/2025/02/eu-info_januar-februar_2025.pdf; Zugriff am 7. November 2025.
Durchregieren der Brüsseler Bürokratie bis in deutsche Städte und Gemeinden im
Rahmen von Partnerschaftsvereinbarungen10 zu.
Die durchzuführenden politischen Ziele (PZ) eins bis fünf, die im Übrigen für alle
Investitionsfonds galten, waren: wettbewerbsfähiger/intelligenter (PZ1),
umweltfreundlicher/CO2-ärmer (PZ2), mobiler (PZ3), sozialer (PZ4) und bürgernäher (PZ5)
zu werden. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung schrieb zwingend vor:
mindestens 30 Prozent für PZ2 zu verwenden und bei stärkeren Regionen 85 Prozent
für PZ1 und PZ2. Übergangregionen sollten 40 Prozent für PZ1 und schwächere
mindestens 25 Prozent hierfür vorsehen.11
Kohäsionspolitik in den definierten Zielen eins bis fünf habe auch in der kommenden
EU-Förderperiode 2028–2034 auf die integrierte Stadtentwicklung gerichtet zu sein,
denn urbane Räume wirkten maßgeblich als Orte der Umformung, so eine durch das
BMWSB beauftragte Studie.12 Dass dieser Impuls ebenfalls von der deutschen
Delegation im Europäischen Ausschuss der Regionen vorgetragen wird und gleichzeitig
die kritische Distanz zur Übergriffigkeit der EU fehlt, zeigt auch ein aktuelles
Positionspapier des Deutschen Landkreistages.13
Es geht den deutschen Spitzenverbänden der Raum- und Stadtentwicklung offenbar
primär darum, möglichst viel EU-Geld zu bekommen. Wie eingangs erwähnt, wirken
sich derweil mehr als 70 Prozent der Unionsregelungen finanziell in Städten und
Gemeinden aus, deren Belastungen derweil enorm sind. So dokumentiert das Bundesamt
für Statistik für die ersten Dreiviertel des Jahres 2024 ein Finanzierungsdefizit von
rund 26 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung im Vorjahresvergleich um
14,5 Milliarden Euro.14
Deutsche Gebietskörperschaften müssen zum Beispiel die durch den Bund
verschuldete unkontrollierte Masseneinwanderung finanziell stemmen. So stiegen „die
bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 2023 im Vergleich
zum Jahr 2022 sehr stark um 12,0 Prozent beziehungsweise 39,2 Milliarden Euro auf
364,9 Milliarden Euro. Treiber der Ausgabenseite waren vor allem die
Sozialausgaben. Sie stiegen um 11,7 % auf 76,0 Milliarden Euro.“15 Auch die Kohlendioxidpolitik
des Bundes belastet die Haushalte stark. So kostet die sogenannte deutsche
Klimaneutralität die Kommunen bis zum Jahre 2045 künftig jedes Jahr rund 6 Milliarden Euro.16
10 Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung: Die städtische Dimension in der EU-
Strukturpolitik und Förderung in Deutschland. Überblick und Analyse der EU-Förderprojekte 2021–2027;
www.deutscher-verband.org/fileadmin/user_upload/documents/Studien/DV_Bericht_Staedt-Dimen-
sion_Kurzversion_DE_print.pdf; Zugriff am 7. November 2025; S. 7-10.
11 European Commission: Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); https://ec.europa.eu/re-
gional_policy/funding/erdf_en?etrans=de; Zugriff am 7. November 2025.
12 Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung: Die städtische Dimension in der EU-
Strukturpolitik; a. a. O, S. 16.
13 Deutscher Landkreistag: Gemeinsames Positionspapier zur Stärkung der europäischen Politik für ländliche
Räume im Rechtsrahmen 2028–2034 der folgenden Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen
(AdR); www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/240715_PosPap_Laendliche_Raeume_nach_20-
28.pdf; Zugriff am 7. November 2025; S. 2; Im Positionspapier wird nicht etwa die Fremdbestimmung
bemängelt und dafür gestritten, frei über Fördermittel verfügen zu können, sondern beklagt, dass die ländliche
Entwicklung in der Finanzrahmenplanung 2028–2034 zu eng an die Belange der Land- und
Ernährungswirtschaft geknüpft sei.
14 Statistisches Bundesamt: Öffentliches Finanzierungsdefizit steigt im 1. bis 3. Quartal 2024 auf 108
Milliarden Euro: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_012_711.html; Zugriff am 7.
November 2025.
15 Statistisches Bundesamt: Kommunen im Jahr 2023 mit 6,8 Milliarden Euro erstmals wieder seit 2011 im
Defizit; www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_135_71137.html; Zugriff am 7.
November 2025.
16 Deutscher Städte und Gemeindebund: Bilanz 2023 und Ausblick 2024 der deutschen Städte und Gemeinden;
www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2023-und-ausblick-2024/bilanz-23-24-final-web.pdf;
Zugriff am 7. November 2025; S. 17.
Freiwillige wie pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben deutscher Städte und
Gemeinden geraten ins Hintertreffen, so sind Investitionsstaus bei Infrastruktur oder Schul-
und Sportstätten an der Tagesordnung. Auch Fördervorgaben des Bundes treiben nicht
selten das Defizit in die Höhe, denn vorgeschriebene Zeitpunkte und Arten
kommunaler Investitionen binden verfrüht Mittel aufgrund geforderter Eigenanteile. Daran
ändert auch die Präzisierung des Durchgriffsverbotes des Bundes bislang wenig, die das
Bundesverfassungsgericht 2020 vornahm.17
Wachsende Defizite, zahlreiche Pflichtaufgaben und daraus resultierende erhöhte
Abhängigkeit von Fördermitteln bilden einen Teufelskreis, der auch trefflich als goldene
Zügel beschrieben wird. Tatsächlich diente18 die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse und die Etablierung eines sogenannten Regionalmanagements der
ehemaligen „Ampelkoalition“ in der Wahlperiode 20 dazu, in Dorfentwicklungen
einzugreifen, Infrastrukturmaßnahmen vorzuschreiben und sogar die Entwicklung von
Kleinstunternehmen der Grundversorgung anzuordnen.
Im Rahmen der Förderperiode 2021–2027 erhält das Bundesland Sachsen rund
3,2 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem
Europäischen Sozialfonds und dem Fonds für gerechten Übergang.19 In der zugehörigen
Netzpräsenz des Sächsischen Staatsministeriums ist zu lesen, dass der Freistaat als
Ganzes von der Umsetzung der oben genannten politischen Ziele „PZ1“ bis „PZ5“
(siehe oben) profitieren würde. Hieran wird exemplarisch ersichtlich, wie goldene
Zügel der Brüsseler EU-Administration bis in die Amtsstuben von Bürgermeistern
wirken, die die erdrückenden Ausgaben zu stemmen haben, die eine fehlgeleitete
Bundespolitik ihnen auferlegt.
Die EU-Bürokratie regiert mittlerweile direkt bis in die Regionen der 27
Unionsmitgliedsländer hinein. Die demokratisch legitimierten nationalen Parlamente des Bundes
und der Länder werden daher zu bloßen Erfüllungsgehilfen. 449 Millionen Bürger20
und ihre gewählten Vertreter der Städte und Gemeinden wissen aber selbst am besten,
wofür Finanzmittel zu verwenden sind. Selbstermächtigung, Zentralisierung,
Überregulierung und CO2-getriebener Planwirtschaft müssen ein Ende gesetzt werden. Die
Selbstverantwortlichkeit souveräner Nationalstaaten, der Länder, Städte und
Gemeinden, die auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips in Freiheit zusammenarbeiten, ist die
Zukunft unseres Kontinentes.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das Konnexitätsprinzip innerhalb Deutschlands strikt einzuhalten;
2. im geeigneten Rahmen dafür zu sorgen, die für Regionen und Kommunen
geltenden Förderprogramme der EU
a. in Beantragung, Durchführung und Abrechnung zu vereinfachen,
b. zu reduzieren und die Errichtung wie Instandhaltung öffentlicher Gebäuden
und Verkehrsinfrastruktur zu priorisieren,
c. vollständig von den Vorgaben der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, des
Pariser Abkommens des europäischen Grünen Deal zu entkoppeln,
17 Bundesverfassungsgericht: Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des
kommunalen Selbstverwaltungsrechts mit dem Grundgesetz unvereinbar; www.bundesverfassungsge-
richt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-069.html; Zugriff am 7. November 2025.
18 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP: Konsequente Stärkung des
ländlichen Raumes; Bundestagsdrucksache 20/14489; S. 2.
19 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: EU-Fonds; www.europa-fördert-sach-
sen.de/de/eu-fonds/foerderzeitraum-2021-2027; Zugriff am 7. November 2025.
20 Statistisches Bundesamt: Europabevölkerung: www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Basistabelle/Bevoelke-
rung.html; Zugriff am 7. November 2025.
d. ohne EU-weit gültige politische Zielvorgaben zu gestalten;
3. im geeigneten Rahmen dafür zu sorgen, dass der Wohnungsbau
eigenverantwortlich den EU-Mitgliedsländern überlassen bleibt;
4. im geeigneten Rahmen darauf hinzuwirken, die Position eines EU-Kommissars
für Wohnen zu streichen;
5. im geeigneten Rahmen dafür zu sorgen, die EU-weite Raumentwicklungspolitik
zu dezentralisieren und hierzu
a. unnötige diesbezügliche Vereinheitlichungen zu streichen,
b. Raumentwicklung ausschließlich bei Mitgliedsländern zu belassen,
c. sämtliche „Multi-Level-Governance-Konzepte“ zu streichen;
6. das deutsche Subsidiaritätsprinzip zu priorisieren und im geeigneten Rahmen
darauf hinzuwirken, die EU-Administration zu reduzieren;
7. im geeigneten Rahmen dafür zu sorgen, die EU alleinig als Bund souveräner
Nationalstaaten zu betreiben.
Berlin, den 11. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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