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Praxischecks und Bürokratieabbau im Tourismus

dip / drucksache 18.09.2026 · WP 21 · 21/8053 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Praxischecks und Bürokratieabbau im Tourismus Deutscher Bundestag Drucksache 21/8053 21. Wahlperiode 18.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Claudia Müller, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Praxischecks und Bürokratieabbau im Tourismus Mit der Einführung der Praxischecks hat der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus Sicht der Fragestellenden ein neues und effektives Instrument geschaffen, um den notwendigen Bürokratieabbau in Deutschland endlich wirksam voranzutreiben und unter anderem Unternehmen von überflüssigen sowie teilweise nicht mehr sachlich begründbaren Pflichten zu entlasten. Im Rahmen dieser Praxischecks wurden in Workshops gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden und Verwaltung Arbeitsprozesse und Arbeitsabläufe von Anfang bis Ende untersucht, um bürokratische Hemmnisse zu identifizieren und zugleich bereits erste Lösungen für deren Abbau zu entwickeln (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/ Downloads/Gesetz/20230816-uberblickspapier-instrument-praxischeck.pdf?__ blob=publicationFile&v=6). Im Herbst 2024 führten das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel, MdL (CSU), einen ersten Praxischeck für das Gastgewerbe durch. Im Mittelpunkt standen dabei die Bereiche Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektroprüfung. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Branche, des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (DEHOGA) Bayern, der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern, der zuständigen Vollzugsbehörden, der Bundes- und Landesministerien sowie der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) konkretisierten das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Walter Nussel die bürokratischen Hürden in Zusammenhang mit zehn konkreten Pflichten. Zugleich wurden Lösungsansätze zu deren Reduzierung erarbeitet (vgl. www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/praxischeck-buerokratieabbau-im-gastgew erbe.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auch die aktuelle Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dieses erfolgreiche Format der damaligen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP fortzuführen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 61). Nach eineinhalb Jahren Regierungsverantwortung plant die Bundesregierung nach Informationen der Fragestellenden für September 2026 den nächsten Praxischeck im Gastgewerbe, der voraussichtlich gemeinsam mit dem Land Niedersachsen durchgeführt werden soll. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Konsequenzen die Bundesregierung seit ihrer Amtsübernahme aus dem Ergebnisbericht und den Handlungsempfehlungen des ersten Praxischecks im Gastgewerbe gezogen hat, um den Tourismus und das Gastgewerbe unmittelbar und nachhaltig von als unnötig identifizierter Bürokratie zu entlasten, und welche weiteren Schritte sie in diesem Zusammenhang plant. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Aus welchen Gründen und mit welcher konkreten Zielsetzung möchte die Bundesregierung das in der letzten Legislaturperiode eingeführte Instrument der Praxischecks fortführen?  2. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse oder Schätzungen zur Höhe der jährlichen Bürokratiekosten touristischer Betriebe in Deutschland vor, wenn ja, wie haben sich diese Kosten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte einzeln pro Jahr angeben)?  3. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Anteil der verschiedenen Arten bürokratischer Belastungen (z. B. Meldepflichten, Genehmigungen, Prüfauflagen etc.) für touristische Betriebe in Deutschland, wenn ja, wie verteilen sich diese, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?  4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits ergriffen bzw. umgesetzt, um touristische Betriebe von als unnötig identifizierter Bürokratie zu entlasten?  5. Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode weitere Praxischecks, die direkt oder indirekt die Tourismusbranche betreffen, wenn ja, wann, mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt, und mit welchen Akteuren, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils pro Praxischeck angegeben)?  6. Anhand welcher Kriterien wählt die Bundesregierung grundsätzlich den thematischen Schwerpunkt der Praxischecks aus?  7. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, auch auf kommunaler Ebene Praxischecks oder ein ähnliches Format zu etablieren (z. B. für Fördermittelbeantragung), und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?  8. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, auch auf europäischer Ebene auf Praxischecks oder ein ähnliches Format hinzuwirken, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?  9. Welche weiteren Maßnahmen und Instrumente möchte die Bundesregierung neben den Praxischecks zusätzlich nutzen, um touristische Betriebe von als unnötig identifizierter Bürokratie zu entlasten? 10. Inwieweit wurden die Ergebnisse sowie die tatsächliche Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Praxischecks zum Bürokratieabbau im Gastgewerbe (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dow nloads/P-R/praxischeck-buerokratieabbau-im-gastgewerbe.pdf?__blob=pu blicationFile&v=1) im Nachgang des Treffens im Jahr 2024 evaluiert, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 11. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt „Verzicht auf schriftliches HACCP-Konzept“ zum möglichen Verzicht auf ein schriftliches HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)- Konzept (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 12. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt „Verzicht auf schriftliches HACCP-Konzept“ für eine flächendeckende Anwendung des Verzichts auf ein schriftliches HACCP-Konzept (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 13. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 3 unter dem Punkt „Verzicht auf schriftliches HACCP-Konzept“ zur Erstellung eines Merkblatts für Betriebe über die Möglichkeit, auf ein selbst erstelltes Konzept zu verzichten (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 14. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 4 unter dem Punkt „Verzicht auf schriftliches HACCP-Konzept“ zur möglichen bundesweiten Vereinheitlichung der Vollzugspraxis (vgl. ebd.) seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 15. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 5 unter dem Punkt „Verzicht auf schriftliches HACCP-Konzept“ zur Prüfung der nationalen Leitlinie zur Hygienedokumentation auf möglichen Anpassungsbedarf (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 16. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt „Verzicht auf fortlaufende Dokumentation“ zur möglichen entbehrlichen Dokumentation der Lebensmittelkontrolle (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 17. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt „Verzicht auf fortlaufende Dokumentation“ zur Ergänzung des bayerischen Kontrollberichts hinsichtlich der Erforderlichkeit der Hygienedokumentation (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 18. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 3 unter dem Punkt „Verzicht auf fortlaufende Dokumentation“ zur flächendeckenden Anwendung der neuen Vollzugspraxis (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 19. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 4 unter dem Punkt „Verzicht auf fortlaufende Dokumentation“ zur möglichen bundesweiten Vereinheitlichung der entsprechenden Vollzugspraxis (vgl. ebd.) seitens des BMWE und des BMLEH umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 20. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 5 unter dem Punkt „Verzicht auf fortlaufende Dokumentation“ zur Prüfung der nationalen Leitlinie zur Hygienedokumentation auf Anpassungsbedarf (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 21. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung unter dem Punkt „Allergenkennzeichnung“ zur besseren Aufklärung von Betrieben und Vollzugsbehörden über die Möglichkeit der mündlichen Information bei schriftlicher Aufzeichnung sowie über Rezepte mit Allergenangaben, insbesondere bei tagesaktuellen Gerichten (vgl. ebd.), seitens des BMLEH bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 22. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung unter dem Punkt „Allergenkennzeichnung“ zur Prüfung einer nationalen gesetzlichen Ausnahmeregelung für wechselnde Tages- und saisonale Gerichte im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes (vgl. ebd.) seitens des BMLEH bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 23. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt „Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur besseren Aufklärung der Vollzugsbehörden und kleinen Betriebe (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 24. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt „Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur digitalen Übermittlung von Lieferscheinen (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 25. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 3 unter dem Punkt „Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur möglichen bundesweiten Vereinheitlichung der Vollzugspraxis (vgl. ebd.) seitens des BMWE und des BMLEH umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 26. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 4 unter dem Punkt „Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur Anpassung der Empfehlung zur Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln von Bund und Ländern hinsichtlich der Aufbewahrungsdauer (vgl. ebd.) seitens des BMLEH umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 27. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 5 unter dem Punkt „Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur Prüfung einer gesetzlichen Ausweitung der Möglichkeit, ein Lichtbild zu übermitteln (vgl. ebd.), seitens des BMLEH umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 28. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt „Kostenfreie Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung für Kleinbetriebe“ zur zusätzlichen Kommunikation mit den Betrieben über den Service der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 29. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt „Kostenfreie Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung für Kleinbetriebe“ zur Digitalisierung von Vorgaben und Lösungen des Arbeitsschutzes sowie zur digitalen Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (vgl. ebd.) seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 30. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt „Arbeitsmedizinische Vorsorgekartei“ zur Erstellung einer praxisorientierten Übersicht über die Vorsorgeschwerpunkte im Gastgewerbe (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 31. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt „Arbeitsmedizinische Vorsorgekartei“ zur Optimierung der Vorsorgekartei (vgl. ebd.) seitens der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 32. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zur Präzisierung der Spielräume der Durchführungsanweisungen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 („ständige Überwachung“, „innerbetriebliche Qualifikation“) und zur Nennung weiterer Beispiele, wie die Prüfungsanforderung ebenfalls erfüllt werden kann (vgl. ebd.), nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 33. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zur Überarbeitung der DGUV- Vorschriften unter Ergänzung konkreter Empfehlungen für die Bemessung der Prüffrist (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 34. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung unter dem Punkt „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zur besseren Aufklärung über die Möglichkeit, das Prüfintervall zu verlängern, sowie zur Erstellung einer rechtssicheren Handreichung für die Unternehmen mit erfahrungsbasierten Prüffristen (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 35. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt „Brandschutzanlagen“ zur Vereinfachung der Anforderungen der bayerischen Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung hinsichtlich der zur Prüfung befähigten Person (Sachverständiger bzw. Sachkundiger) und der Fristen zur wiederkehrenden Überprüfung (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 36. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt „Brandschutzanlagen“ zur möglichen Schaffung einer Befugnis der Länder, gemeinsame rechtsverbindliche Beschlüsse zu Brandschutzregelungen zu fassen (vgl. ebd.), nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen? 37. Inwiefern wurde die in der letzten Legislaturperiode beschlossene Abschaffung des Hotelmeldescheins für inländische Hotelgäste (www.tagess chau.de/wirtschaft/verbraucher/hotel-check-in-meldedaten-reisen-10 0.html) nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt in der Praxis umgesetzt, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gründe, warum die Abschaffung nicht umgesetzt wurde? 38. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Abschaffung des Hotelmeldescheins auch auf weitere Personengruppen ein, wie etwa EU-Bürger oder Gäste mit Schengen-Visa, und wenn nicht, aus welchen Gründen? Berlin, den 7. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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