Praxischecks und Bürokratieabbau im Tourismus
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Praxischecks und Bürokratieabbau im Tourismus
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8053
21. Wahlperiode 18.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise
Loop, Claudia Müller, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Praxischecks und Bürokratieabbau im Tourismus
Mit der Einführung der Praxischecks hat der damalige Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN), in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz aus Sicht der Fragestellenden ein neues und effektives
Instrument geschaffen, um den notwendigen Bürokratieabbau in Deutschland
endlich wirksam voranzutreiben und unter anderem Unternehmen von
überflüssigen sowie teilweise nicht mehr sachlich begründbaren Pflichten zu entlasten.
Im Rahmen dieser Praxischecks wurden in Workshops gemeinsam mit
Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden und Verwaltung
Arbeitsprozesse und Arbeitsabläufe von Anfang bis Ende untersucht, um bürokratische
Hemmnisse zu identifizieren und zugleich bereits erste Lösungen für deren
Abbau zu entwickeln (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/
Downloads/Gesetz/20230816-uberblickspapier-instrument-praxischeck.pdf?__
blob=publicationFile&v=6). Im Herbst 2024 führten das damalige
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Beauftragte für
Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel, MdL (CSU),
einen ersten Praxischeck für das Gastgewerbe durch. Im Mittelpunkt standen
dabei die Bereiche Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnung, Arbeits- und
Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektroprüfung. Gemeinsam mit
Vertreterinnen und Vertretern der Branche, des Deutschen Hotellerie- und
Gastronomieverbands (DEHOGA) Bayern, der Industrie- und Handelskammer
(IHK) für München und Oberbayern, der zuständigen Vollzugsbehörden, der
Bundes- und Landesministerien sowie der Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) konkretisierten das damalige Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz und Walter Nussel die bürokratischen Hürden
in Zusammenhang mit zehn konkreten Pflichten. Zugleich wurden
Lösungsansätze zu deren Reduzierung erarbeitet (vgl. www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/praxischeck-buerokratieabbau-im-gastgew
erbe.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auch die aktuelle Bundesregierung
aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt,
dieses erfolgreiche Format der damaligen Bundesregierung aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP fortzuführen (vgl. Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, S. 61). Nach eineinhalb Jahren
Regierungsverantwortung plant die Bundesregierung nach Informationen der Fragestellenden
für September 2026 den nächsten Praxischeck im Gastgewerbe, der
voraussichtlich gemeinsam mit dem Land Niedersachsen durchgeführt werden soll.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Konsequenzen die
Bundesregierung seit ihrer Amtsübernahme aus dem Ergebnisbericht und den
Handlungsempfehlungen des ersten Praxischecks im Gastgewerbe gezogen hat,
um den Tourismus und das Gastgewerbe unmittelbar und nachhaltig von als
unnötig identifizierter Bürokratie zu entlasten, und welche weiteren Schritte sie
in diesem Zusammenhang plant.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen und mit welcher konkreten Zielsetzung möchte die
Bundesregierung das in der letzten Legislaturperiode eingeführte
Instrument der Praxischecks fortführen?
2. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse oder Schätzungen zur Höhe der
jährlichen Bürokratiekosten touristischer Betriebe in Deutschland vor,
wenn ja, wie haben sich diese Kosten in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte einzeln pro Jahr
angeben)?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Anteil der verschiedenen
Arten bürokratischer Belastungen (z. B. Meldepflichten, Genehmigungen,
Prüfauflagen etc.) für touristische Betriebe in Deutschland, wenn ja, wie
verteilen sich diese, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
bereits ergriffen bzw. umgesetzt, um touristische Betriebe von als unnötig
identifizierter Bürokratie zu entlasten?
5. Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode weitere
Praxischecks, die direkt oder indirekt die Tourismusbranche betreffen, wenn ja,
wann, mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt, und mit welchen Akteuren,
und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils pro Praxischeck
angegeben)?
6. Anhand welcher Kriterien wählt die Bundesregierung grundsätzlich den
thematischen Schwerpunkt der Praxischecks aus?
7. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, auch auf kommunaler Ebene
Praxischecks oder ein ähnliches Format zu etablieren (z. B. für
Fördermittelbeantragung), und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
8. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, auch auf europäischer Ebene
auf Praxischecks oder ein ähnliches Format hinzuwirken, und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
9. Welche weiteren Maßnahmen und Instrumente möchte die
Bundesregierung neben den Praxischecks zusätzlich nutzen, um touristische Betriebe
von als unnötig identifizierter Bürokratie zu entlasten?
10. Inwieweit wurden die Ergebnisse sowie die tatsächliche Umsetzung der
Handlungsempfehlungen des Praxischecks zum Bürokratieabbau im
Gastgewerbe (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dow
nloads/P-R/praxischeck-buerokratieabbau-im-gastgewerbe.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=1) im Nachgang des Treffens im Jahr 2024 evaluiert, und
wenn nicht, aus welchen Gründen?
11. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt „Verzicht
auf schriftliches HACCP-Konzept“ zum möglichen Verzicht auf ein
schriftliches HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)-
Konzept (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt,
und wenn nicht, aus welchen Gründen?
12. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt „Verzicht
auf schriftliches HACCP-Konzept“ für eine flächendeckende Anwendung
des Verzichts auf ein schriftliches HACCP-Konzept (vgl. ebd.) nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus
welchen Gründen?
13. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 3 unter dem Punkt „Verzicht
auf schriftliches HACCP-Konzept“ zur Erstellung eines Merkblatts für
Betriebe über die Möglichkeit, auf ein selbst erstelltes Konzept zu
verzichten (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt,
und wenn nicht, aus welchen Gründen?
14. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 4 unter dem Punkt „Verzicht
auf schriftliches HACCP-Konzept“ zur möglichen bundesweiten
Vereinheitlichung der Vollzugspraxis (vgl. ebd.) seitens des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) umgesetzt, und wenn
nicht, aus welchen Gründen?
15. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 5 unter dem Punkt „Verzicht
auf schriftliches HACCP-Konzept“ zur Prüfung der nationalen Leitlinie
zur Hygienedokumentation auf möglichen Anpassungsbedarf (vgl. ebd.)
nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus
welchen Gründen?
16. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt „Verzicht
auf fortlaufende Dokumentation“ zur möglichen entbehrlichen
Dokumentation der Lebensmittelkontrolle (vgl. ebd.) nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
17. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt „Verzicht
auf fortlaufende Dokumentation“ zur Ergänzung des bayerischen
Kontrollberichts hinsichtlich der Erforderlichkeit der Hygienedokumentation
(vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und
wenn nicht, aus welchen Gründen?
18. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 3 unter dem Punkt „Verzicht
auf fortlaufende Dokumentation“ zur flächendeckenden Anwendung der
neuen Vollzugspraxis (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
19. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 4 unter dem Punkt „Verzicht
auf fortlaufende Dokumentation“ zur möglichen bundesweiten
Vereinheitlichung der entsprechenden Vollzugspraxis (vgl. ebd.) seitens des BMWE
und des BMLEH umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
20. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 5 unter dem Punkt „Verzicht
auf fortlaufende Dokumentation“ zur Prüfung der nationalen Leitlinie zur
Hygienedokumentation auf Anpassungsbedarf (vgl. ebd.) nach Kenntnis
der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen
Gründen?
21. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung unter dem Punkt
„Allergenkennzeichnung“ zur besseren Aufklärung von Betrieben und
Vollzugsbehörden über die Möglichkeit der mündlichen Information bei schriftlicher
Aufzeichnung sowie über Rezepte mit Allergenangaben, insbesondere bei
tagesaktuellen Gerichten (vgl. ebd.), seitens des BMLEH bisher
umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
22. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung unter dem Punkt
„Allergenkennzeichnung“ zur Prüfung einer nationalen gesetzlichen
Ausnahmeregelung für wechselnde Tages- und saisonale Gerichte im Rahmen eines
Bürokratieabbaugesetzes (vgl. ebd.) seitens des BMLEH bisher
umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
23. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt
„Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur
besseren Aufklärung der Vollzugsbehörden und kleinen Betriebe (vgl.
ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn
nicht, aus welchen Gründen?
24. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt
„Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur
digitalen Übermittlung von Lieferscheinen (vgl. ebd.) nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen
Gründen?
25. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 3 unter dem Punkt
„Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur
möglichen bundesweiten Vereinheitlichung der Vollzugspraxis (vgl. ebd.)
seitens des BMWE und des BMLEH umgesetzt, und wenn nicht, aus
welchen Gründen?
26. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 4 unter dem Punkt
„Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur
Anpassung der Empfehlung zur Umsetzung der Anforderungen an die
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln von Bund und Ländern
hinsichtlich der Aufbewahrungsdauer (vgl. ebd.) seitens des BMLEH umgesetzt,
und wenn nicht, aus welchen Gründen?
27. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 5 unter dem Punkt
„Handyfoto vom Lieferschein für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zur
Prüfung einer gesetzlichen Ausweitung der Möglichkeit, ein Lichtbild zu
übermitteln (vgl. ebd.), seitens des BMLEH umgesetzt, und wenn nicht,
aus welchen Gründen?
28. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt
„Kostenfreie Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung für Kleinbetriebe“ zur
zusätzlichen Kommunikation mit den Betrieben über den Service der
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) (vgl. ebd.)
nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus
welchen Gründen?
29. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt
„Kostenfreie Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung für Kleinbetriebe“ zur
Digitalisierung von Vorgaben und Lösungen des Arbeitsschutzes sowie
zur digitalen Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
(vgl. ebd.) seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
30. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt
„Arbeitsmedizinische Vorsorgekartei“ zur Erstellung einer praxisorientierten
Übersicht über die Vorsorgeschwerpunkte im Gastgewerbe (vgl. ebd.) nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus
welchen Gründen?
31. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt
„Arbeitsmedizinische Vorsorgekartei“ zur Optimierung der Vorsorgekartei (vgl.
ebd.) seitens der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
32. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zur Präzisierung der Spielräume der
Durchführungsanweisungen zur Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 („ständige Überwachung“, „innerbetriebliche
Qualifikation“) und zur Nennung weiterer Beispiele, wie die
Prüfungsanforderung ebenfalls erfüllt werden kann (vgl. ebd.), nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen
Gründen?
33. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zur Überarbeitung der DGUV-
Vorschriften unter Ergänzung konkreter Empfehlungen für die Bemessung
der Prüffrist (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
34. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung unter dem Punkt „Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel“ zur besseren Aufklärung über die
Möglichkeit, das Prüfintervall zu verlängern, sowie zur Erstellung einer
rechtssicheren Handreichung für die Unternehmen mit erfahrungsbasierten
Prüffristen (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt,
und wenn nicht, aus welchen Gründen?
35. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 1 unter dem Punkt
„Brandschutzanlagen“ zur Vereinfachung der Anforderungen der bayerischen
Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung hinsichtlich der zur Prüfung
befähigten Person (Sachverständiger bzw. Sachkundiger) und der Fristen zur
wiederkehrenden Überprüfung (vgl. ebd.) nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
36. Inwiefern wurde die Handlungsempfehlung 2 unter dem Punkt
„Brandschutzanlagen“ zur möglichen Schaffung einer Befugnis der Länder,
gemeinsame rechtsverbindliche Beschlüsse zu Brandschutzregelungen zu
fassen (vgl. ebd.), nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt,
und wenn nicht, aus welchen Gründen?
37. Inwiefern wurde die in der letzten Legislaturperiode beschlossene
Abschaffung des Hotelmeldescheins für inländische Hotelgäste (www.tagess
chau.de/wirtschaft/verbraucher/hotel-check-in-meldedaten-reisen-10
0.html) nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt in
der Praxis umgesetzt, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung
über Gründe, warum die Abschaffung nicht umgesetzt wurde?
38. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die
Abschaffung des Hotelmeldescheins auch auf weitere Personengruppen
ein, wie etwa EU-Bürger oder Gäste mit Schengen-Visa, und wenn nicht,
aus welchen Gründen?
Berlin, den 7. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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