Einfluss und Finanzierung von Denkfabriken bei der G7 (Antwort zu Drs. 21/1736)
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Einfluss und Finanzierung von Denkfabriken bei der G7 (Antwort zu Drs. 21/1736)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2327
21. Wahlperiode 20.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Udo Theodor
Hemmelgarn, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1736 –
Einfluss und Finanzierung von Denkfabriken bei der G7
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die G7 bearbeitet heute in Kooperation mit der G20 viele innenpolitische
Fragestellungen, u. a. Gesundheits- und Bildungspolitik, Wirtschaft,
Bevölkerungsentwicklung, Umwelt etc.
„Diese überwiegend nationalstaatlichen Belange werden von nichtgewählten
globalen Organisationen in sogenannten Policy Briefs erörtert“, welche von
den T7 (Think 7), einem Zusammenschluss von Denkfabriken aus der ganzen
Welt, erstellt werden (vgl. www.manova.news/artikel/der-ngo-sumpf; www.m
anova.news/artikel/der-ngo-sumpf-4; www.manova.news/artikel/der-ngo-sum
pf-5; alle Fragen beziehen sich im Nachfolgenden auf die zitierte
Artikeltrilogie, soweit nicht anders angegeben).
Die Fragesteller sorgen sich um Transparenz, nationale Souveränität und
demokratisch nicht legitimierte Einflüsse durch sogenannte
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wozu auch die oben erwähnten Denkfabriken zählen.
1. Wird oder wurde die GSI (Global Solutions Initiative, vgl. www.global-s
olutions-initiative.org/) durch die Bundesregierung gefördert, und wenn
ja, seit wann, bzw. in welchem Zeitraum, für welche Vorhaben bzw.
Projekte, und in welcher Höhe?
Zur Unterstützung ihrer allgemeinen Aktivitäten erhält die GSI im Zeitraum
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt
2,25 Mio. Euro.
Weitere Förderungen durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
können nachfolgender Tabelle entnommen werden.
Projekt Fördersumme in Euro
Global Solutions Summit 2021 99.987,00
Global Solutions Summit 2022 99.987,00
Global Solutions Summit 2023 99.991,00
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Projekt Fördersumme in Euro
Global Solutions Summit 2024 99.996,00
Global Solutions Summit 2025 99.892,80
2. Wird oder wurde das IDOS (German Institute of Development and
Sustainability, www.idos-research.de/) durch die Bundesregierung gefördert,
und wenn ja, seit wann, bzw. in welchem Zeitraum, für welche Vorhaben
bzw. Projekte, und in welcher Höhe?
Das IDOS wird seit seiner Gründung im Jahr 1964 (damals noch Deutsches
Institut für Entwicklungszusammenarbeit/DIE) durch die Bundesregierung
institutionell und projektbezogen gefördert. Im Jahr 2024 betrug die
Fördersumme insgesamt 17,389 Mio. Euro.
In diesem Gesamtbetrag ist die Förderung folgender Vorhaben enthalten:
– Managing Global Governance – Strategische Zusammenarbeit mit Globalen
Partnern bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
– Shaping Futures – Afrikanisch-Europäisches Netzwerk zu Entwicklung und
Nachhaltigkeit
– Beiträge zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika und im Nahen
Osten
– Förderung der Resilienz durch Gesundheit und soziale Sicherung in Zeiten
multipler Krisen
– Klimalog III: Klimaresiliente und naturverträgliche nachhaltige
Entwicklung
– Zwischen Krisenmanagement und globaler Nachhaltigkeitstransformation:
Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union
– UN-Entwicklungspolitik: Multilateralismus unter neuen Bedingungen
– Forschungsnetzwerk Megatrends Afrika: Strukturelle Transformation und
internationale Zeitenwende
– Forschungsnetzwerk Nachhaltige Globale Lieferketten
– Sozialer Zusammenhalt in Fluchtkontexten
– Autokratisierungs- und Polarisierungstrends mit internationaler
Demokratieförderung begegnen
– Global Economic Governance
– Sozial-ökologische Wirtschaftstransformation
– Wirksamkeit in der Entwicklungspolitik
– Interfaces: Verbundprojekt Landmanagement Subsahara-Afrika:
Unterstützung von Entwicklungspfaden für eine nachhaltige Landbewirtschaftung
Afrika
– BIO-Just: BIOdiversity and ecosystem protection driven by Environmental
Justice
– Strategische Begleitforschung und Weiterentwicklung der
Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030
– Transformative Urban Coalitions.
Weitere Informationen zu den vom Bund geförderten Vorhaben/Projekten sind
öffentlich im Förderkatalog der Bundesregierung zugänglich.
3. Wird oder wurde SDSN (Sustainable Development Solutions Network)
Germany (vgl. www.sdsngermany.de/) durch die Bundesregierung
gefördert, und wenn ja, seit wann, bzw. in welchem Zeitraum, für welche
Vorhaben bzw. Projekte, und in welcher Höhe?
Sustainable Development Solutions Network (SDSN Germany) erhielt für die
Durchführung des Projekts „Koordinierungsstelle des deutschen Sustainable
Development Solutions Network (SDSN Germany)“ im Zeitraum vom 1. März
2020 bis 31. August 2023 eine Förderung in Höhe von 774.709,19 Euro.
4. Wird oder wurden die Organisationen
a) Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE, vgl. www.nachhaltigkeitsra
t.de/),
b) Deutsche Allianz für Klimawandel und Gesundheit (KLUG, vgl.
www.klimawandel-gesundheit.de/),
c) Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen (GEGM, vgl. https://stif
tung-gegm.de/)
durch die Bundesregierung gefördert?
Zur Finanzierung der Geschäftsstelle des Rats für Nachhaltige Entwicklung
(RNE) sind im Etat des Bundeskanzleramtes Ausgaben veranschlagt. Eine
Förderung im Sinne des Zuwendungsrechtes erfolgt nicht.
Die Förderungen für die Deutsche Allianz für Klimawandel und Gesundheit
(KLUG) durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMUKN) sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Zeitraum Projekttitel Fördersumme
in Euro
01.03.2021 bis
28.02.2023
Transformative Arztpraxen – Klimasprechstunde 89.500,00
01.03.2021 bis
07.02.2025
Transformative Bildung in Pflege- und Therapieberufen im Kontext von
Planetary Health und gesundheitsbezogenem Umweltschutz
80.000,00
01.04.2025 bis
31.03.2027
Politische Strategien für eine umweltfreundliche Arzneimittelversorgung 114.381,10
01.04.2019 bis
28.02.2021
Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit: Berufliche Bildung &
Forschungskommunikation für transformatives Handeln
115.002,26
Die Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen (GEGM) wird nicht von der
Bundesregierung gefördert.
5. Wurde die Veranstaltung „Globale Gesundheitsvorsorge,
Pandemievertrag, Struktur- und Finanzierungsfragen globaler Gesundheitspolitik,
anlässlich des deutschen G7-Vorsitzes“ von der Bundesregierung gefördert,
und wenn ja, in welcher Höhe (www.nachhaltigkeitsrat.de/wp-con-tent/u
ploads/2022/05/20220509_Globale_Gesundheit_Veranstaltungsdokumen
tation_RNE.pdf)?
Eine Förderung im zuwendungsrechtlichen Sinn hat nicht stattgefunden.
6. Welche Organisationen (NGOs, Bundesministerien, Bundesbehörden,
Stiftungen etc.) haben nach Kenntnis der Bundesregierung an der in
Frage 5 genannten Veranstaltung teilgenommen?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) nahm teil. Die o. g. Veranstaltung wurde nicht von der Bundesregierung
ausgerichtet. Weitere Informationen zu Teilnehmern liegen der
Bundesregierung nicht vor.
7. Haben Denkfabriken und Einzelpersonen wie der Präsident der Global
Solutions Initiative, Dennis J. Snower, die deutsche Präsidentschaft bei
den G20 beraten (wenn ja, bitte die Treffen nach Datum und Thema
geordnet aufschlüsseln und angeben, welche Vertreter der Bundesregierung
sich jeweils mit Repräsentanten von Denkfabriken bzw. Einzelpersonen
getroffen haben)?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem ist die Kalendereinsicht für den angefragten Zeitraum
nicht in allen Ressorts verfügbar (Termine der Leitung werden teilweise nur
fünf Jahre lang gespeichert) und Gesprächsinhalte werden nicht protokolliert.
Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Eine Vollständigkeit der Angaben kann somit nicht
sichergestellt werden.
Im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft vom 1. Dezember 2016 bis
30. November 2017 nahmen Bundesminister a. D. Peter Altmaier und
Parlamentarischer Staatssekretär a. D. Joachim Fuchtel am 30. Mai 2017 an einem
Treffen zum Thema Think 20 Summit „Global Solutions“ teil.
8. Haben Vertreter der Bundesregierung an dem Global Solutions Summit
im Mai 2025 in Berlin teilgenommen, und wenn ja, welche, und in
welcher Funktion (Teilnahme als Referent, Gast, Moderator etc.; www.globa
l-solutions-initiative.org/event/global-solutions-summit-2025/)?
An der Veranstaltung haben keine Vertreter der Bundesregierung
teilgenommen.
9. Haben Denkfabriken aus Deutschland an dem T7 (Think 7)-Gipfel
teilgenommen, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Werden einzelne der in Frage 9 erfragten Denkfabriken durch die
Bundesregierung gefördert, und wenn ja, seit wann, bzw. in welchem
Zeitraum, für welche Vorhaben bzw. Projekte, und in welcher Höhe)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die o. g. Veranstaltung wurde nicht von der Bundesregierung ausgerichtet.
Teilnehmerinformationen liegen der Bundesregierung deshalb nicht vor.
11. Hat die Co-Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der
Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, Anna-Katharina Hornidge, die
Bundesregierung beraten, und wenn ja, wann, wen, zu welchen Themen?
Prof. Dr. Anna-Katharina Hornidge berät die Bundesregierung kontinuierlich
im Rahmen ihrer Aufgaben als Co-Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats
der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, ihrer sonstigen
Beratungsmandate sowie des im Gesellschaftsvertrag für das IDOS festgelegten
Institutsauftrags. Die Inhalte dieser auf anwendungsorientierter Forschung
beruhenden Beratung sind weitestgehend auf wissenschaftlichen Webseiten wie
www.wbgu.de und www.idos-research.de veröffentlicht.
12. Wurde oder wird das Projekt „food4future“ von der Bundesregierung
gefördert, und wenn ja, seit wann, bzw. in welchem Zeitraum, für welche
Vorhaben bzw. Projekte, und in welcher Höhe (vgl. www.bundesregierun
g.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/food4future-2007992)?
Im Rahmen des Verbundvorhabens „food4future – Nahrung der Zukunft“
wurden zwischen 2019 und 2024 neun Teilprojekte (Agrarsysteme der Zukunft:
F4F – Nahrung der Zukunft, Teilprojekte A-I) mit insgesamt 5,96 Mio. Euro
gefördert.
In einer zweiten Phase werden bis 2028 zehn Teilprojekte (Agrarsysteme der
Zukunft_2: F4F2 – Nahrung der Zukunft, Teilprojekte A-J) mit insgesamt
5,10 Mio. Euro gefördert.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Projektkoordinatorin von
food4future, Prof. Dr. Monika Schreiner, wonach die Menschen „gar
nicht schmecken, dass einzelne Komponenten des Lebensmittels von
einer Makroalge oder von einem Insekt stammen“ (vgl. www.manova.ne
ws/artikel/der-ngo-sumpf-4), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
Die Bundesregierung bewertet individuelles Geschmacksempfinden nicht.
14. Hat sich die Bundesregierung zur in den Policy Briefs der T7 (Think 7)-
vertretenen Auffassung eine Position gebildet, wonach die private
Nutzung von Wasser- und Energieressourcen zwecks Betreiben und
Trainieren von künstlicher Intelligenz (KI) rationiert werden soll (vgl. www.ma
nova.news/artikel/der-ngo-sumpf-4), und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung ist diese Auffassung nicht bekannt.
15. Gibt es auf der Ebene der G7 Instrumente, Projekte, Vorhaben etc. zur
Bekämpfung von vermeintlicher Desinformation, wie in der Broschüre
„G7 Germany – Politische Schwerpunkte der deutschen G7-
Präsidentschaft 2022“ (vgl. www.manova.news/artikel/der-ngo-sumpf)
ausgeführt, und wenn ja, welche, seit wann, und mit welchem finanziellen
Beitrag Deutschlands?
Im Jahr 2018 wurde mit dem Charlevoix Commitment on Defending
Democracy from Foreign Threats der G7 Rapid Response Mechanism (RRM) ins
Leben gerufen. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 41 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.
16. Wurde der in der in Frage 15 genannten Broschüre angekündigte „offene
und kooperative internationale Klima-Club“ (vgl. www.manova.news/art
ikel/der-ngo-sumpf) gegründet, und wenn ja, wann, mit welchen
Teilnehmern (bitte auch angeben, ob und in welcher Höhe sich ggf. Deutschland
daran beteiligt)?
Die Gründung des Klimaclubs wurde im Dezember 2022 im Rahmen der
deutschen G7-Präsidentschaft beschlossen. Gründungsmitglieder umfassen die G7-
Staaten. Der Klimaclub hat im Dezember 2023 seine Arbeit aufgenommen und
zählt mittlerweile 46 Mitglieder (siehe www.climate-club.org). Deutschland
beteiligt sich als Co-Vorsitzender des Klimaclubs an dessen Finanzierung (2023
bis heute: 7,1 Mio. Euro.).
17. Wird sich die Bundesregierung für die Aufnahme von Südkorea und
Australien (sowie ggf. anderer Staaten) in die (bisherige) G7 einsetzen
(bitte begründen; vgl. www.swp-berlin.org/10.18449/2024S01/#hd-d636
03e3431)?
Ein Austausch zur Aufnahme von weiteren Staaten steht aktuell nicht auf der
Agenda der G7.
18. Wirkt die Bundesregierung an dem vom Europarat bis 2026 zu
erarbeitenden „Pakt für eine neue Demokratie“ mit, und wenn ja, wie (personell
bzw. finanziell) (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2025/der-eur
oparat-kaempft-gegen-den-hass-und-fuer-die-demokratie/)?
Die Arbeiten am „Neuen Demokratischen Pakt“ finden innerhalb des
Europarats statt. Wie alle anderen Mitgliedstaaten bringt sich Deutschland über die
Gremien des Europarats in die inhaltliche Diskussion ein. Eine finanzielle
Beteiligung erfolgt über die deutschen Pflichtbeiträge für den Haushalt des
Europarats.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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