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Die Projektauswahl und Auswahlgremien des Bundesprogramms "Demokratie leben!"

dip / drucksache 20.10.2025 · WP 21 · 21/2021 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Die Projektauswahl und Auswahlgremien des Bundesprogramms "Demokratie leben!" [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2021 21. Wahlperiode 20.10.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Martin Reichardt, Nicole Höchst, Sebastian Maack, Dr. Götz Frömming, Gereon Bollmann, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Beatrix von Storch, Johann Martel, Claudia Weiss, Jan Feser, Otto Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD Die Projektauswahl und Auswahlgremien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Seit 2015 fördert das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) „zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dritte-foerder periode-des-bundesprogramms-demokratie-leben-gestartet-254596). In der dritten Förderphase (2025 bis 2032) war ein jährliches Budget von 182 Mio. Euro eingeplant (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254622/c0f9da 0d567aa4bf0dc32aa019c69b33/infopapier-bundesfo-rderprogramm-demokrati e-leben-dritte-fo-rderperiode-data.pdf). Inzwischen wurde dieses jährliche Budget auf rund 200 Mio. Euro erhöht (www.welt.de/politik/deutschland/article68c a6e87416a177d432ad6e0/demokratie-leben-prien-laesst-staatlich-finanzierte-n gos-ueberpruefen-spd-abgeordnete-reagieren-extrem-irritiert.html). Auf der Seite des BMBFSFJ ist zu lesen, dass für die dritte Förderphase anhand „standardisierter Kriterien sowie mit Unterstützung externer Expertinnen und Experten“ aus den rund 2 000 Interessenbekundungen „eine Vielzahl von Projekten“ ausgewählt wurde (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldu ngen/dritte-foerderperiode-des-bundesprogramms-demokratie-leben-gestartet-2 54596). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie sind die „standardisierten Kriterien“ definiert, und wo sind sie niedergelegt, auf welcher Grundlage wurden diese Kriterien entwickelt, und hat man sich dabei an anderen (wissenschafts-)fördernden Institutionen orientiert, wenn ja, welche Grundlage bzw. Institution bzw. Institutionen waren einschlägig, und wenn nein, worauf rekurriert der Begriff „standardisiert“? 2. Wurden die „standardisierten Kriterien“ für die in den aktuellen Förderrichtlinien vom 20. November 2024 benannten fünf Programmbereiche und den Bereich Sondervorhaben jeweils spezifisch ausgestaltet, wenn ja, wo lassen sich die jeweiligen Kriterien zu den Bereichen einsehen, und wenn nein, findet die Zuordnung auf der Grundlage des von den Antragstellern in der Interessenbekundung angegebenen Bereichs statt?  3. Welchen akademischen Disziplinen sind die genannten Experten zuzuordnen (mit welchem akademischen Grad), die an der Auswahl aus den rund 2 000 eingegangenen Interessenbekundungen beteiligt waren?  4. Welche staatlichen Stellen bzw. Behörden waren neben den Experten an der Auswahl der Interessenbekundungen beteiligt?  5. Welchen Umfang hatten die rund 2 000 Interessenbekundungen durchschnittlich (bitte ggf. die Zeichenzahl aufschlüsseln)?  6. Welchen Umfang hatten die Interessenbekundungen der ausgewählten Projekte durchschnittlich (bitte ggf. die Zeichenzahl aufschlüsseln)?  7. Stand der Umfang der Interessenbekundungen in einem Verhältnis zu den beantragten Mitteln (ausführlichere Interessenbekundung bei mehr beantragten Mitteln)?  8. Sind die Interessenbekundungen die einzige Grundlage für die Projektauswahl, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird dieses Verfahren geregelt, und wenn nein, welche weiteren Verfahrensschritte der Auswahl gibt es, wie viele Stufen der Auswahl gibt es?  9. Wurden Interessenbekundungen im Vorfeld der Auswahl zurückgezogen (bitte ggf. die Gesamtanzahl und den durchschnittlich beantragten Förderbetrag und die zehn Anträge mit dem höchsten angestrebten Fördervolumen angeben)? 10. Wurden Interessenbekundungen nach der Auswahl zurückgezogen (bitte ggf. die Gesamtanzahl und den durchschnittlich beantragten Förderbetrag und die zehn Anträge mit dem höchsten angestrebten Fördervolumen angeben)? 11. Liefen bzw. laufen Gerichtsverfahren zur Überprüfung von negativen Förderentscheidungen (bitte ggf. für die Jahre 2015 bis 2025 nach Bundesländern und Programmbereichen bzw. Sondervorhaben aufschlüsseln und die zehn Verfahren mit dem höchsten angestrebten Fördervolumen nennen)? 12. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob und ggf. wie viele der geförderten Projekte zu Unrecht (aus formalen oder inhaltlichen Gründen) gefördert wurden, und wenn ja, gibt es eine Prüfung diesbezüglich, wie erfolgt diese, und wie viele Fälle sind für die Jahre 2015 bis 2025 bekannt? 13. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob Mittelempfänger mit ausländischen Projektträgern oder ausländischen Akteuren zusammenarbeiten und an diese Fördergelder weiterleiten? Berlin, den 17. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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