Die Projektauswahl und Auswahlgremien des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/2021)
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Die Projektauswahl und Auswahlgremien des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/2021)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2530
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Martin
Reichardt, Nicole Höchst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2021 –
Die Projektauswahl und Auswahlgremien des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2015 fördert das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
„zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches
Miteinander“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/
drittefoerderperiode-des-bundesprogramms-demokratie-leben-gestartet-254596).
In der dritten Förderphase (2025 bis 2032) war ein jährliches Budget von
182 Mio. Euro eingeplant (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254622/c0f9d
a0d567aa4bf0dc32aa019c69b33/infopapier-bundesfo-rderprogramm-demokrat
ie-leben-dritte-fo-rderperiode-data.pdf). Inzwischen wurde dieses jährliche
Budget auf rund 200 Mio. Euro erhöht (www.welt.de/politik/deutschland/artic
le68ca6e87416a177d432ad6e0/demokratie-leben-prien-laesst-staatlich-finanzi
erte-ngos-ueberpruefen-spd-abgeordnete-reagieren-extrem-irritiert.html).
Auf der Seite des BMBFSFJ ist zu lesen, dass für die dritte Förderphase
anhand „standardisierter Kriterien sowie mit Unterstützung externer Expertinnen
und Experten“ aus den rund 2 000 Interessenbekundungen „eine Vielzahl von
Projekten“ ausgewählt wurde (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-m
eldungen/dritte-foerderperiode-des-bundesprogramms-demokratie-leben-gesta
rtet-254596).
1. Wie sind die „standardisierten Kriterien“ definiert, und wo sind sie
niedergelegt, auf welcher Grundlage wurden diese Kriterien entwickelt, und
hat man sich dabei an anderen (wissenschafts-)fördernden Institutionen
orientiert, wenn ja, welche Grundlage bzw. Institution bzw. Institutionen
waren einschlägig, und wenn nein, worauf rekurriert der Begriff
„standardisiert“?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 3. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wurden die „standardisierten Kriterien“ für die in den aktuellen
Förderrichtlinien vom 20. November 2024 benannten fünf Programmbereiche
und den Bereich Sondervorhaben jeweils spezifisch ausgestaltet, wenn
ja, wo lassen sich die jeweiligen Kriterien zu den Bereichen einsehen,
und wenn nein, findet die Zuordnung auf der Grundlage des von den
Antragstellern in der Interessenbekundung angegebenen Bereichs statt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Standardisierte Kriterien wurden im Rahmen der Projektauswahl bei den
Interessenbekundungsverfahren in den Programmbereichen Partnerschaften für
Demokratie, Innovationsprojekte sowie Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur angewendet.
Die Kriterien wurden vom damaligen Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend auf Basis fachlicher Expertise festgelegt und in den
Förderaufrufen veröffentlicht.
3. Welchen akademischen Disziplinen sind die genannten Experten
zuzuordnen (mit welchem akademischen Grad), die an der Auswahl aus den
rund 2 000 eingegangenen Interessenbekundungen beteiligt waren?
Die Begutachtung der eingegangen Interessenbekundungen in den
Programmbereichen Innovationsprojekte und Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur erfolgte durch Expertinnen und Experten unterschiedlicher
Fachdisziplinen. Bei der Auswahl der Expertinnen und Experten durch das damalige
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend standen
insbesondere die fachliche Eignung und die Erfahrung im Themenfeld im
Vordergrund.
4. Welche staatlichen Stellen bzw. Behörden waren neben den Experten an
der Auswahl der Interessenbekundungen beteiligt?
An der Begutachtung der Interessenbekundungen waren das damalige
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beteiligt.
5. Welchen Umfang hatten die rund 2 000 Interessenbekundungen
durchschnittlich (bitte ggf. die Zeichenzahl aufschlüsseln)?
6. Welchen Umfang hatten die Interessenbekundungen der ausgewählten
Projekte durchschnittlich (bitte ggf. die Zeichenzahl aufschlüsseln)?
7. Stand der Umfang der Interessenbekundungen in einem Verhältnis zu
den beantragten Mitteln (ausführlichere Interessenbekundung bei mehr
beantragten Mitteln)?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Interessenbekundungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“
basieren auf spezifischen, auf den jeweiligen Programmbereich zugeschnittenen,
standardisierten Formularen. Damit wird die Vergleichbarkeit der
Interessenbekundungen innerhalb eines Programmbereichs sichergestellt. Im
Interessenbekundungsverfahren werden keine Fördermittel beantragt. Die Beantragung von
Fördermitteln erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens.
8. Sind die Interessenbekundungen die einzige Grundlage für die
Projektauswahl, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird dieses Verfahren
geregelt, und wenn nein, welche weiteren Verfahrensschritte der
Auswahl gibt es, wie viele Stufen der Auswahl gibt es?
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgt die Auswahl zu fördernder
Projekte in der Regel zweistufig: Stufe 1 ist ein sogenanntes bundesweites
Interessenbekundungsverfahren; Stufe 2 ist das Antragsverfahren.
Alle eingereichten Interessenbekundungen wurden einer formellen Prüfung
durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
unterzogen. Anschließend erfolgte die sachliche Prüfung, jeweils durch zwei
unabhängig voneinander arbeitende Sachverständige nach einem für jeden betroffenen
Programmbereich vorgegebenen, standardisierten Verfahren. Die
Gutachterinnen und Gutachter erhielten Bewertungsbögen, die für die jeweiligen
Interessensbekundungsverfahren erstellt wurden. Zudem wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 und 2 verwiesen.
In den Programmbereichen „Landes-Demokratiezentren“ und
„Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ fanden landesweite
Auswahlverfahren statt, die von den Ländern verantwortet wurden.
Im Bereich der Sondervorhaben (unter anderem Teile der Evaluation und
spezielle Forschungsprojekte) gab es einstufige Antragsverfahren.
9. Wurden Interessenbekundungen im Vorfeld der Auswahl zurückgezogen
(bitte ggf. die Gesamtanzahl und den durchschnittlich beantragten
Förderbetrag und die zehn Anträge mit dem höchsten angestrebten
Fördervolumen angeben)?
Im Vorfeld der Auswahl wurden 17 Interessenbekundungen zurückgezogen.
Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen.
10. Wurden Interessenbekundungen nach der Auswahl zurückgezogen (bitte
ggf. die Gesamtanzahl und den durchschnittlich beantragten
Förderbetrag und die zehn Anträge mit dem höchsten angestrebten
Fördervolumen angeben)?
Es wurden zwei Interessenbekunden nach der Auswahl zurückgezogen. Zudem
wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen.
11. Liefen bzw. laufen Gerichtsverfahren zur Überprüfung von negativen
Förderentscheidungen (bitte ggf. für die Jahre 2015 bis 2025 nach
Bundesländern und Programmbereichen bzw. Sondervorhaben aufschlüsseln
und die zehn Verfahren mit dem höchsten angestrebten Fördervolumen
nennen)?
Nein.
12. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob und ggf. wie
viele der geförderten Projekte zu Unrecht (aus formalen oder inhaltlichen
Gründen) gefördert wurden, und wenn ja, gibt es eine Prüfung
diesbezüglich, wie erfolgt diese, und wie viele Fälle sind für die Jahre 2015
bis 2025 bekannt?
Nein.
13. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob
Mittelempfänger mit ausländischen Projektträgern oder ausländischen Akteuren
zusammenarbeiten und an diese Fördergelder weiterleiten?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sieht keine Auslandsförderung vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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