Geoengineering - Risiken, geostrategische Nutzung und staatliche Kontrollpflichten
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Geoengineering - Risiken, geostrategische Nutzung und staatliche Kontrollpflichten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2079
21. Wahlperiode 08.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerrit Huy, Dr. Michael Blos, Udo Theodor Hemmelgarn,
Thomas Korell, Achim Köhler, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Robert Teske
und der Fraktion der AfD
Geoengineering – Risiken, geostrategische Nutzung und staatliche
Kontrollpflichten
Geoengineering bezeichnet Ansätze zur Klimamodifikation, die in den meisten
Fällen zu großräumigen technischen Eingriffen in die Umwelt führen. Diese
Eingriffe haben Auswirkungen sowohl auf das Klima als auch auf sonstige
Umweltgüter oder den Menschen. Die Wirksamkeit und die Folgen von
Geoengineering-Maßnahmen sind mit dem heute verfügbaren Wissen kaum zu
prognostizieren (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikati
on/long/4125.pdf). Die Ansätze zur Klima-Modifikation bergen große Risiken
für Umwelt und Gesellschaft (www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energi
e/internationale-klimapolitik/geoengineering#undefined).
Die Methoden des Geoengineerings lassen sich in zwei Gruppen einordnen:
Bei der einen will man CO2 aus der Atmosphäre zurückholen und irgendwo
unschädlich einlagern. Dieser Prozess wird Carbon Dioxide Removal (CDR)
oder Negative Emissions Technology (NET) genannt. Bei der anderen Gruppe
wird unter dem Überbegriff „Solar Radiation Management” (SRM) erwogen,
das auf die Erde fallende Sonnenlicht teilweise abzuschirmen (www.ews-schoe
nau.de/export/sites/ews/energiewende-magazin/.files/05-energiewende-magazi
n.pdf).
Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung ihre Strategie zur
Klimaaußenpolitik veröffentlicht (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2633116/8ea71a51
7304862954bff70434c3994e/kap-strategie-en-data.pdf). Darin heißt es zu
SRM: „Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten, Implikationen und Risiken
kommt Solar Radiation Management (SRM) für die Bundesregierung derzeit
als klimapolitische Option nicht in Betracht“ (https://dserver.bundestag.de/btd/
20/137/2013772.pdf#page=4).
CDR-Methoden ordnet die Bundesregierung nicht mehr dem Begriff
Geoengineering zu (https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007860.pdf#page=2).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD zum aktuellen Stand des Geoengineerings in Deutschland
(Bundestagsdrucksache 20/13772) heißt es, dass derzeit keine Forschungsvorhaben zu SRM
aus dem Bundeshaushalt gefördert werden oder geplant sind. Auch sind der
Bundesregierung keine entsprechenden Projekte deutscher Einrichtungen oder
Unternehmen zu SRM bekannt, die auf experimentelle praktische Anwendung
abzielen.
Angesichts wachsender öffentlicher und wissenschaftlicher Besorgnis sowie
der zu schützenden Interessen der Bevölkerung erscheint den Fragestellern
jedoch eine präzise Auskunft der Bundesregierung zu den Risiken, der
geostrategischen Nutzung und den staatlichen Kontrollpflichten von Geoengineering
geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Staaten oder Akteure, soweit zutreffend, sind der Bundesregierung
bekannt, die Geoengineering bereits zu geostrategischen oder militärischen
Zwecken eingesetzt haben?
2. Welche Informationen über strategische Geoengineering-Anwendungen
liegen der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesnachrichtendienst, ggf.
vor?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Aktivitäten internationaler
Organisationen, Forschungseinrichtungen oder privater Unternehmen, die
Geoengineering-Methoden oder im deutschen Staatsgebiet planen oder
durchführen (wenn ja, bitte ausführen)?
4. Plant die Bundesregierung auf Bundesebene ein vergleichbares Verbot,
angelehnt an die in mehreren US-Bundesstaaten, beispielsweise Florida
(www.flsenate.gov/Laws/Statutes/2025/403.411) und Tennessee (www.bb
c.com/news/world-us-canada-68716894), geplanten Geoengineering-
Beschränkungen, und wenn nein, welche gesundheitlichen,
sicherheitspolitischen oder umweltbezogenen Risiken sieht die Bundesregierung durch
Geoengineering-Eingriffe im deutschen Luftraum möglicherweise?
5. Welche Schutzmaßnahmen hat die Bundesregierung ggf. bislang ergriffen,
um eine unkontrollierte oder nichtgenehmigte Anwendung von
Geoengineering-Technologien über deutschem Staatsgebiet zu verhindern?
6. Sind der Bundesregierung Luftmessdaten bekannt, die erhöhte
Konzentrationen typischer Geoengineering-Substanzen wie Aluminium, Barium oder
Strontium aufweisen?
a) Wenn ja, welche (bitte mit Stoff, Messzeitraum, Ort und gemessenem
Wert tabellarisch darstellen)?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung flächendeckende und dauerhafte
Luftmessprogramme zur Früherkennung potenzieller Geoengineering-
Aktivitäten?
7. Welche staatlichen oder behördlichen Stellen in Deutschland sind für die
Genehmigung, Überwachung und Bewertung von Geoengineering-
Aktivitäten zuständig?
8. Welche Geoengineering-Forschungsvorhaben wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 in Deutschland durchgeführt oder unter
Beteiligung deutscher Einrichtungen finanziert (bitte auflisten)?
Berlin, den 2. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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