Berichte über mögliche Versäumnisse der Polizei und verzögerte Ermittlungen in einem Fall sexualisierter Gewalt und Fragen nach strukturellen Konsequenzen
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Berichte über mögliche Versäumnisse der Polizei und verzögerte Ermittlungen in einem Fall sexualisierter Gewalt und Fragen nach strukturellen Konsequenzen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1708
21. Wahlperiode 18.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-
Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke,
Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann,
Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Berichte über mögliche Versäumnisse der Polizei und verzögerte Ermittlungen in
einem Fall sexualisierter Gewalt und Fragen nach strukturellen Konsequenzen
Der Fall des im Juli 2025 vom Landgericht Berlin wegen Vergewaltigung einer
bewusstlosen Frau und fahrlässiger Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren
Haft verurteilten sowie des Besitzes von Kinderpornografie und weiterer Taten
beschuldigten M. S. offenbart nach Ansicht der Fragestellenden gravierende
Defizite im Umgang staatlicher Stellen mit sexualisierter Gewalt.
Laut Presseberichten hatte M. S. zunächst von einem „Drogenunfall“
gesprochen. Die Beamten vor Ort glaubten seinen Aussagen, obwohl das Opfer
bewusstlos, entkleidet und mit Beleidigungen beschriftet in der Wohnung des
Täters aufgefunden wurde. Die Wohnung wurde nicht gesichert, das Mobiltelefon
nicht sofort ausgewertet. Erst nach massiven Beschwerden der Angehörigen
und journalistischer Aufarbeitung wurden Wochen später Ermittlungen
eingeleitet (vgl. z. B. www.tagesspiegel.de/berlin/vergewaltigung-und-fahrlassige-ko
rperverletzung-marvin-s-zu-funfeinhalb-jahren-haft-verurteilt-14005655.html;
www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/vergewaltigung-behoerden-versage
n-100.html).
Diese Vorgänge werfen nach Ansicht der Fragestellenden grundlegende Fragen
nach der Arbeitsweise, Ausbildung und Haltung von Polizeibehörden im
Umgang mit sexualisierter Gewalt auf – und nach der Verantwortung politischer
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, strukturelle Missstände zu
erkennen und zu beseitigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Fällen sexualisierter Gewalt wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland die polizeiliche
Auswertung zentraler digitaler Beweismittel (z. B. Mobiltelefone) nicht
innerhalb der ersten zwei Wochen nach Anzeigeaufnahme vorgenommen (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Welche Leitlinien, Handlungsanweisungen oder internen Standards
existieren auf Bundesebene oder im Rahmen bundeseinheitlicher Standards
(Polizeidienstvorschrift [PDV] 300 u. Ä.) zum Umgang der Polizei mit
Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt, insbesondere im Hinblick auf:
a) Spurensicherung,
b) Aussagen nicht anwesender Dritter,
c) Verhalten gegenüber bewusstlosen oder schwer beeinträchtigten
Betroffenen?
3. Welche bundesweiten Standards bestehen derzeit für die Sicherung und
Auswertung digitaler Beweismittel bei sexualisierter Gewalt?
4. In welchem Umfang erhalten Polizeibedienstete der nachgeordneten
Behörden des Bundesministeriums des Innern und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Landespolizeibehörden im Rahmen ihrer Ausbildung bzw.
Fortbildung Schulungen zu sexualisierter Gewalt, insbesondere zu:
a) Zustimmung bzw. Einvernehmlichkeit („Nur Ja heißt Ja“),
b) Trauma- und Opferperspektiven,
c) genderspezifischer Gewalt (verstanden als spezielle und strukturelle
Form [sexualisierter] Gewalt aufgrund des Geschlechts und infolge
eines geschlechtsspezifischen Machtgefälles),
d) möglicher institutioneller Diskriminierung (insbesondere in Bezug
darauf, inwieweit gegebenenfalls strukturelle Vorurteile oder
diskriminierende Praktiken innerhalb von Polizei und Staatsanwaltschaften die
wirksame Aufklärung und Verfolgung sexualisierter Gewalt
beeinträchtigen könnten)?
5. Welche Studien, Erhebungen oder Monitoring-Maßnahmen existieren auf
Bundesebene oder nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bundesländern zur Erfassung polizeilicher Ermittlungsverläufe und Ermittlungslücken
bei sexualisierter Gewalt?
6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Fall M. S. mit Blick auf die bundesweite Gewährleistung
opferzentrierter Ermittlungen in Fällen sexualisierter Gewalt?
7. Unterstützt die Bundesregierung Initiativen zur rechtlichen Verankerung
des Konsensprinzips im Sinne von „Nur Ja heißt Ja“, und wenn nein,
warum nicht?
8. Welche Programme zur Verbesserung des polizeilichen und justiziellen
Umgangs mit sexualisierter Gewalt werden derzeit vom Bund gefördert
(bitte mit Mitteln und Laufzeiten angeben)?
Berlin, den 9. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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