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Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/779, 21/1578)

dip / drucksache 15.09.2025 · WP 21 · 21/1657 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/779, 21/1578) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1657 21. Wahlperiode 15.09.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Ricarda Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/779, 21/1578 – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Deutschland steht vor der historischen Aufgabe, gleichzeitig den Klimaschutz entschlossen voranzubringen, Infrastruktur zu stärken, die Wirtschaft zukunftsfähig zu machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern. Mit der Reform der Schuldenbremse und der Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro wurde ein finanzieller Rahmen geschaffen, der eine umfassende Modernisierung des Landes ermöglichen soll, ohne dass notwendige Investitionen in Bildung, Verkehrsinfrastruktur, soziale Sicherheit oder Klimaschutz zulasten von Sicherheit und Verteidigung gehen. Statt diese Chance zu nutzen, betreibt die Bundesregierung jedoch eine Politik, die Länder und Kommunen finanziell schwächt und Milliarden für Steuersenkungen verwendet, von denen vor allem Wohlhabende profitieren. Diese Mittel fehlen für Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur und soziale Sicherheit. Durch die teilweise Zweckentfremdung des Sondervermögens und durch Buchungstricks werden dringend benötigte Mittel für Zukunftsinvestitionen gefährdet. Die Umwidmung von Mitteln des Klima- und Transformationsfonds für fossile Subventionen konterkariert Deutschlands Klimaziele und untergräbt Vertrauen in staatliches Handeln. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der schwarz-roten Koalition geplanten Steuersenkungen die wirtschaftlichen Probleme nicht lösen, sondern strukturelle Einnahmeverluste verursachen werden. Deutschland droht eine Politik, die soziale Ungleichheiten verfestigt, die Wettbewerbsfähigkeit mindert, den ökologischen Umbau verschleppt und zukünftigen Generationen schadet. Investitionsanreize und Steuergerechtigkeit gehören zusammen. Eine Investitionsprämie, die alle Unternehmen erreicht – auch Start-ups sowie Unternehmen mit niedrigen Gewinnen oder Verlustphasen –, statt reiner Abschreibungen wie der sog. „Investitionsbooster“ der Koalition würde gezielt Innovation und Zukunftsfähigkeit fördern. Gleichzeitig gilt es, bestehende Steuergerechtigkeitslücken zu schließen, um jährlich mindestens 15 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen zu erzielen und die Steuergerechtigkeit voranzubringen. Zudem ist eine umfassende Aufklärung und Rückforderung der geschätzten 28,5 Milliarden Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Geschäfte notwendig. So kann gewährleistet werden, dass jeder Euro des Sondervermögens tatsächlich für zusätzliche Zukunftsinvestitionen genutzt wird. Jeder zweckentfremdete Euro bedeutet ein gebrochenes Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Es gibt keine Rechtfertigung, das Sondervermögen zur Deckung selbstverursachter Haushaltslöcher zu verwenden. Jeder Euro wird für die Zukunft des Landes benötigt. Die Reform der Schuldenbremse vom März 2025 hat strukturelle Möglichkeiten für Investitionen geschaffen. Neben den Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung betrifft dies insbesondere den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, die Sicherung informationstechnischer Systeme sowie Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Zusätzlich wurde mit dem Sondervermögen die Grundlage für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro geschaffen und den Ländern mehr Spielraum für notwendige Kreditaufnahme ermöglicht, der weitere Investitionen ermöglicht. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verfolgt gleichrangig den Ausbau der Infrastruktur und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Investitionen in fossile Infrastrukturen stehen dem Klimaschutzzweck des Sondervermögens klar entgegen und dürfen daher nicht aus dessen Mitteln finanziert werden. Außerdem ist festzustellen, dass unterschiedliche Maßstäbe für Zähler und Nenner zu einer verzerrten Investitionsquote führen und Möglichkeiten der Mittelverschiebung eröffnen, die das Ziel eines verfassungsmäßigen Haushalts in Frage stellen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die im März 2025 neu geschaffenen Möglichkeiten konsequent zu nutzen, um dringend notwendige zusätzliche Zukunftsinvestitionen im ganzen Land zu realisieren. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Investitionen in Klimaschutz und Transformation zu priorisieren, insbesondere − Förderprogramme für Wärmenetze auszuweiten, den Einbau mindestens einer halben Million klimaneutraler Heizungssysteme zu ermöglichen und Gebäudesanierungen durch sozial gestaffelte Zuschüsse sowie serielle Sanierung gezielt zu fördern, − das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, um beispielsweise neue Stadtbäume zu pflanzen, Fläche zu entsiegeln und Flussauen zu renaturieren, − kommunale Programme für E-Lastenräder, Radverkehrsinfrastruktur und kommunalen Klimaschutz flächendeckend zu unterstützen; Energieunabhängigkeit und wirtschaftliche Zukunft zu sichern, insbesondere − eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte zu schaffen und Kaufanreize für E-Autos, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, zu verbessern, − Anteile an Netzbetreibern wie Tennet zu erwerben, den Netzausbau zu beschleunigen und erneuerbare Energieinfrastruktur strategisch zu stärken, − Kürzungen in Programmen zur Dekarbonisierung der Industrie zurückzunehmen; Kommunale Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu stärken, insbesondere − Investitionen in Schwimmbäder, Bibliotheken, Jugendzentren und Nachbarschaftstreffs gezielt zu fördern und Bürgerbeteiligung bei der Mittelverwendung einzuführen, − ein Bundesprogramm für IT-Sicherheit und digitale Erreichbarkeit aller Kommunen aufzulegen sowie jährlich den Kommunen zu ermöglichen, mindestens 250 THW-Ortsverbände und 2.000 Feuerwehrhäuser zu modernisieren, zu sanieren oder neu zu bauen, − eine „Deutschland-App“ für Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zu entwickeln, um einen zentralen, einfachen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen verfügbar zu machen; Verkehrsinfrastruktur umfassend zu modernisieren, insbesondere − 3.500 Schienenkilometer (plus die wichtigsten Korridore) auszubauen und zu elektrifizieren, 20 prioritäre Bahnhofs- und Infrastrukturprojekte umzusetzen, 2.500 Schienen-Kilometer neue elektrische Oberleitungen zu schaffen und 3.000 Schienen-Kilometer mit dem digitalen Leit- und Sicherheitssystem auszustatten, − die Anschaffung von mindestens 25.000 klimafreundlichen Bussen für den ÖPNV zu fördern, − bis 2032 mindestens 4.000 marode Autobahnbrücken zu sanieren; bezahlbaren Wohnraum und Schutzplätze auszubauen, insbesondere − die Länder finanziell dabei zu unterstützen, jährlich mindestens 100.000 soziale oder gemeinnützige Wohnungen zu schaffen, − die Länder in der Vorbereitung auf den von ihnen ab 2032 zu erfüllenden Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt und bei dem Ausbau von Gewalthilfestrukturen zu unterstützen und den Ländern zu ermöglichen, bis 2032 mindestens 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern zu schaffen, − die Sanierungsquote von derzeit 0,7 Prozent auf knapp 2 Prozent zu erhöhen und jährlich die energetische Sanierung von zwei Millionen Wohnungen zu ermöglichen, − mindestens 250 zusätzliche Projekte zur „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ zu ermöglichen, die auch zur Abmilderung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen beitragen; Bildung und Forschung umfassend zu stärken, insbesondere − den Kommunen die Sanierung von mindestens 25.000 öffentlichen Kitas und Schulen sowie 1.000 Sporthallen zu ermöglichen und dafür Mittel direkt an Kommunen weiterzuleiten, − die Landesregierungen dabei zu unterstützen, die ca. 40 Prozent der Hochschulgebäude, die 25 Jahre oder älter und damit zu großen Teilen nicht mehr auf dem aktuellen Stand für moderne Forschung sind, nachhaltig zu modernisieren, − die Landesregierungen dabei zu unterstützen, mindestens 40.000 zusätzliche Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zu schaffen; Gesundheitsversorgung zukunftssicher zu machen, insbesondere − mindestens 500 Krankenhäuser klimaneutral umzubauen und hierfür ein Green-Hospital-Programm mit den Landesregierungen aufzulegen, − das Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ zu erweitern und 200 Euro pro pflegebedürftiger Person für Investitionen in Hitzeschutz und Klimaanlagen bereitzustellen, − alle Krankenhäuser und sektorenübergreifende Versorgungszentren mit schnellen Internetleitungen zu versorgen und Digitalisierung und Telemedizin flächendeckend auszubauen; eine Reform der Schuldenbremse zu beschleunigen, insbesondere − die Ergebnisse der Expertinnen- und Expertenkommission, die Vorschläge für eine dauerhafte Reform der Schuldenbremse erarbeitet, um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen und gleichzeitig tragfähige Staatsfinanzen zu sichern, noch im Jahr 2025 vorzulegen, um eine Umsetzung zügig einzuleiten; die Zweckbindung des Sondervermögens rechtlich zu sichern, indem − § 4 Absatz 1 des SVIKG ergänzt wird: „Von einer Finanzierung aus dem Sondervermögen ausgeschlossen sind Investitionen in fossile Infrastrukturen. Fossile Infrastrukturen sind Infrastrukturen, die unmittelbar der Förderung, dem Transport, dem Umschlag, der Speicherung oder der Verbrennung oder sonstigen Umwandlung fossiler Energieträger wie insbesondere Erdöl, Erdgas oder Kohle dienen, einschließlich der hierfür notwendigen Neben- und Hilfsanlagen.“, − klimaschädliche Investitionen aus SVIK-Mitteln auszuschließen sind, − die Berechnung der Investitionsquote nach § 4 Absatz 3 Satz 2 SVIKG so gestaltet wird, dass eine Nichtberücksichtigung der Ausgaben der Bereichsausnahme sowohl im Zähler als auch im Nenner gelten muss, um eine künstliche Erhöhung der Investitionsquote zu vermeiden, − in der abschließenden Aufzählung die Bereiche „Versorgungsinfrastruktur“ sowie „grün-blaue Infrastruktur“ hinzugefügt werden, − eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt tatsächlich sichergestellt wird. Berlin, den 15. September 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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