Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/779, 21/1578)
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Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/779, 21/1578)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1657
21. Wahlperiode 15.09.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula
Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Ricarda
Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider, Dr. Armin Grau und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 21/779, 21/1578 –
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIKG)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland steht vor der historischen Aufgabe, gleichzeitig den Klimaschutz
entschlossen voranzubringen, Infrastruktur zu stärken, die Wirtschaft
zukunftsfähig zu machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern.
Mit der Reform der Schuldenbremse und der Einrichtung eines Sondervermögens
in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro wurde ein finanzieller Rahmen
geschaffen, der eine umfassende Modernisierung des Landes ermöglichen soll, ohne dass
notwendige Investitionen in Bildung, Verkehrsinfrastruktur, soziale Sicherheit
oder Klimaschutz zulasten von Sicherheit und Verteidigung gehen.
Statt diese Chance zu nutzen, betreibt die Bundesregierung jedoch eine Politik,
die Länder und Kommunen finanziell schwächt und Milliarden für
Steuersenkungen verwendet, von denen vor allem Wohlhabende profitieren. Diese Mittel
fehlen für Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur und soziale Sicherheit.
Durch die teilweise Zweckentfremdung des Sondervermögens und durch
Buchungstricks werden dringend benötigte Mittel für Zukunftsinvestitionen
gefährdet. Die Umwidmung von Mitteln des Klima- und Transformationsfonds für
fossile Subventionen konterkariert Deutschlands Klimaziele und untergräbt
Vertrauen in staatliches Handeln.
Zahlreiche Studien belegen, dass die von der schwarz-roten Koalition geplanten
Steuersenkungen die wirtschaftlichen Probleme nicht lösen, sondern strukturelle
Einnahmeverluste verursachen werden. Deutschland droht eine Politik, die
soziale Ungleichheiten verfestigt, die Wettbewerbsfähigkeit mindert, den
ökologischen Umbau verschleppt und zukünftigen Generationen schadet.
Investitionsanreize und Steuergerechtigkeit gehören zusammen. Eine
Investitionsprämie, die alle Unternehmen erreicht – auch Start-ups sowie Unternehmen
mit niedrigen Gewinnen oder Verlustphasen –, statt reiner Abschreibungen wie
der sog. „Investitionsbooster“ der Koalition würde gezielt Innovation und
Zukunftsfähigkeit fördern. Gleichzeitig gilt es, bestehende
Steuergerechtigkeitslücken zu schließen, um jährlich mindestens 15 Milliarden Euro zusätzliche
Einnahmen zu erzielen und die Steuergerechtigkeit voranzubringen.
Zudem ist eine umfassende Aufklärung und Rückforderung der geschätzten 28,5
Milliarden Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Geschäfte notwendig. So kann
gewährleistet werden, dass jeder Euro des Sondervermögens tatsächlich für
zusätzliche Zukunftsinvestitionen genutzt wird.
Jeder zweckentfremdete Euro bedeutet ein gebrochenes Versprechen gegenüber
den Bürgerinnen und Bürgern. Es gibt keine Rechtfertigung, das Sondervermögen
zur Deckung selbstverursachter Haushaltslöcher zu verwenden. Jeder Euro wird
für die Zukunft des Landes benötigt.
Die Reform der Schuldenbremse vom März 2025 hat strukturelle Möglichkeiten
für Investitionen geschaffen. Neben den Ausgaben für Sicherheit und
Verteidigung betrifft dies insbesondere den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die
Nachrichtendienste, die Sicherung informationstechnischer Systeme sowie Hilfen für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten.
Zusätzlich wurde mit dem Sondervermögen die Grundlage für zusätzliche
Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von
bis zu 500 Milliarden Euro geschaffen und den Ländern mehr Spielraum für
notwendige Kreditaufnahme ermöglicht, der weitere Investitionen ermöglicht.
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verfolgt gleichrangig
den Ausbau der Infrastruktur und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045.
Investitionen in fossile Infrastrukturen stehen dem Klimaschutzzweck des
Sondervermögens klar entgegen und dürfen daher nicht aus dessen Mitteln finanziert werden.
Außerdem ist festzustellen, dass unterschiedliche Maßstäbe für Zähler und
Nenner zu einer verzerrten Investitionsquote führen und Möglichkeiten der
Mittelverschiebung eröffnen, die das Ziel eines verfassungsmäßigen Haushalts in Frage
stellen.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die im März 2025 neu geschaffenen
Möglichkeiten konsequent zu nutzen, um dringend notwendige zusätzliche
Zukunftsinvestitionen im ganzen Land zu realisieren.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Investitionen in Klimaschutz und Transformation zu priorisieren, insbesondere
− Förderprogramme für Wärmenetze auszuweiten, den Einbau mindestens
einer halben Million klimaneutraler Heizungssysteme zu ermöglichen und
Gebäudesanierungen durch sozial gestaffelte Zuschüsse sowie serielle
Sanierung gezielt zu fördern,
− das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) mit zusätzlichen
Mitteln auszustatten, um beispielsweise neue Stadtbäume zu pflanzen, Fläche zu
entsiegeln und Flussauen zu renaturieren,
− kommunale Programme für E-Lastenräder, Radverkehrsinfrastruktur und
kommunalen Klimaschutz flächendeckend zu unterstützen;
Energieunabhängigkeit und wirtschaftliche Zukunft zu sichern, insbesondere
− eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte zu schaffen und Kaufanreize
für E-Autos, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, zu
verbessern,
− Anteile an Netzbetreibern wie Tennet zu erwerben, den Netzausbau zu
beschleunigen und erneuerbare Energieinfrastruktur strategisch zu stärken,
− Kürzungen in Programmen zur Dekarbonisierung der Industrie
zurückzunehmen;
Kommunale Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu stärken, insbesondere
− Investitionen in Schwimmbäder, Bibliotheken, Jugendzentren und
Nachbarschaftstreffs gezielt zu fördern und Bürgerbeteiligung bei der
Mittelverwendung einzuführen,
− ein Bundesprogramm für IT-Sicherheit und digitale Erreichbarkeit aller
Kommunen aufzulegen sowie jährlich den Kommunen zu ermöglichen,
mindestens 250 THW-Ortsverbände und 2.000 Feuerwehrhäuser zu
modernisieren, zu sanieren oder neu zu bauen,
− eine „Deutschland-App“ für Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und
Kommunen zu entwickeln, um einen zentralen, einfachen Zugang zu
Verwaltungsdienstleistungen verfügbar zu machen;
Verkehrsinfrastruktur umfassend zu modernisieren, insbesondere
− 3.500 Schienenkilometer (plus die wichtigsten Korridore) auszubauen und zu
elektrifizieren, 20 prioritäre Bahnhofs- und Infrastrukturprojekte umzusetzen,
2.500 Schienen-Kilometer neue elektrische Oberleitungen zu schaffen und
3.000 Schienen-Kilometer mit dem digitalen Leit- und Sicherheitssystem
auszustatten,
− die Anschaffung von mindestens 25.000 klimafreundlichen Bussen für den
ÖPNV zu fördern,
− bis 2032 mindestens 4.000 marode Autobahnbrücken zu sanieren;
bezahlbaren Wohnraum und Schutzplätze auszubauen, insbesondere
− die Länder finanziell dabei zu unterstützen, jährlich mindestens 100.000
soziale oder gemeinnützige Wohnungen zu schaffen,
− die Länder in der Vorbereitung auf den von ihnen ab 2032 zu erfüllenden
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt und bei dem
Ausbau von Gewalthilfestrukturen zu unterstützen und den Ländern zu
ermöglichen, bis 2032 mindestens 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern zu
schaffen,
− die Sanierungsquote von derzeit 0,7 Prozent auf knapp 2 Prozent zu erhöhen
und jährlich die energetische Sanierung von zwei Millionen Wohnungen zu
ermöglichen,
− mindestens 250 zusätzliche Projekte zur „Anpassung urbaner und ländlicher
Räume an den Klimawandel“ zu ermöglichen, die auch zur Abmilderung der
Auswirkungen von Extremwetterereignissen beitragen;
Bildung und Forschung umfassend zu stärken, insbesondere
− den Kommunen die Sanierung von mindestens 25.000 öffentlichen Kitas und
Schulen sowie 1.000 Sporthallen zu ermöglichen und dafür Mittel direkt an
Kommunen weiterzuleiten,
− die Landesregierungen dabei zu unterstützen, die ca. 40 Prozent der
Hochschulgebäude, die 25 Jahre oder älter und damit zu großen Teilen nicht mehr
auf dem aktuellen Stand für moderne Forschung sind, nachhaltig zu
modernisieren,
− die Landesregierungen dabei zu unterstützen, mindestens 40.000 zusätzliche
Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zu schaffen;
Gesundheitsversorgung zukunftssicher zu machen, insbesondere
− mindestens 500 Krankenhäuser klimaneutral umzubauen und hierfür ein
Green-Hospital-Programm mit den Landesregierungen aufzulegen,
− das Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ zu erweitern und
200 Euro pro pflegebedürftiger Person für Investitionen in Hitzeschutz und
Klimaanlagen bereitzustellen,
− alle Krankenhäuser und sektorenübergreifende Versorgungszentren mit
schnellen Internetleitungen zu versorgen und Digitalisierung und
Telemedizin flächendeckend auszubauen;
eine Reform der Schuldenbremse zu beschleunigen, insbesondere
− die Ergebnisse der Expertinnen- und Expertenkommission, die Vorschläge
für eine dauerhafte Reform der Schuldenbremse erarbeitet, um
Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen und gleichzeitig tragfähige Staatsfinanzen zu
sichern, noch im Jahr 2025 vorzulegen, um eine Umsetzung zügig einzuleiten;
die Zweckbindung des Sondervermögens rechtlich zu sichern, indem
− § 4 Absatz 1 des SVIKG ergänzt wird: „Von einer Finanzierung aus dem
Sondervermögen ausgeschlossen sind Investitionen in fossile Infrastrukturen.
Fossile Infrastrukturen sind Infrastrukturen, die unmittelbar der Förderung,
dem Transport, dem Umschlag, der Speicherung oder der Verbrennung oder
sonstigen Umwandlung fossiler Energieträger wie insbesondere Erdöl,
Erdgas oder Kohle dienen, einschließlich der hierfür notwendigen Neben- und
Hilfsanlagen.“,
− klimaschädliche Investitionen aus SVIK-Mitteln auszuschließen sind,
− die Berechnung der Investitionsquote nach § 4 Absatz 3 Satz 2 SVIKG so
gestaltet wird, dass eine Nichtberücksichtigung der Ausgaben der
Bereichsausnahme sowohl im Zähler als auch im Nenner gelten muss, um eine
künstliche Erhöhung der Investitionsquote zu vermeiden,
− in der abschließenden Aufzählung die Bereiche „Versorgungsinfrastruktur“
sowie „grün-blaue Infrastruktur“ hinzugefügt werden,
− eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt tatsächlich
sichergestellt wird.
Berlin, den 15. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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