Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz
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Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1488
21. Wahlperiode 04.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Jan van Aken, Janina
Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte
Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich
Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wie jede allgemeine Dienstpflicht widerspricht auch die Wehrpflicht den Grundsätzen
von Demokratie und Freiheit. Sie beruht auf staatlichem Zwang, greift tief in die
Lebensplanung der Betroffenen ein und kann letztlich nur durch Gewalt oder deren
Androhung durchgesetzt werden. Bis zu ihrer Aussetzung im Juli 2011 war die
Umsetzung der Wehrpflicht zudem durch „Wehrungerechtigkeit“ geprägt, die sich in Willkür
und Ungleichbehandlung der wehrpflichtigen jungen Menschen äußerte.
Die Wehrpflicht bedeutet letztlich nichts anderes als die erzwungene Teilnahme junger
Menschen am Krieg – und damit auch an der möglichen Vernichtung von
Menschenleben, gegebenenfalls unter Einsatz des eigenen Lebens. Die Wehrpflicht ist ein
weiteres militärisches Instrument zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen des
Staates. Junge Menschen werden ungeachtet ihrer Lebensentwürfe und Wünsche als
Verschiebemasse für die Bundeswehr instrumentalisiert. Waren sie früher bei der
Umstrukturierung der Bundeswehr zur Interventionsarmee im Weg, sollen sie jetzt als
Füllmasse für die neue Aufrüstungsstrategie herhalten.
Die aktuelle Debatte um eine Wiedereinführung der Wehrpflicht beruft sich vor allem
auf die sicherheitspolitische Bedrohung durch den russischen Angriffskrieg in der
Ukraine. Doch diese Argumentation greift zu kurz: Laut dem schwedischen
Friedensforschungsinstitut SIPRI waren die NATO-Staaten im Jahr 2024 für rund 55 Prozent der
weltweiten Rüstungsausgaben verantwortlich (www.sipri.org/media/press-
release/2025/unprecedented-rise-global-military-expenditure-european-and-
middleeast-spending-surges). Mit einer Truppenstärke von mehr als 3 Millionen Soldat:innen
verfügt das NATO-Militärbündnis zudem über die mit Abstand umfangreichsten
Streitkräfte weltweit (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/2024/6/pdf/2406-
17-def-exp-2024-en.pdf). Diese militärische Überlegenheit gegenüber allen anderen
Staaten macht deutlich: Eine sicherheitspolitische Notwendigkeit zur Reaktivierung
der Wehrpflicht besteht nicht.
Neben den Diskussionen über die Reaktivierung der Wehrpflicht gibt es nun Debatten
über die Einführung neuer Formen von staatlichen Zwangsdiensten für alle, wie z. B.
„Freiheitsdienst“ oder „gesellschaftliches Pflichtjahr“ (www.fr.de/politik/fordern-
freiheitsdienst-fuer-alle-zwischen-18-und-67-wehrpflicht-debatte-gruene-
93656481.html). Diese oder ähnliche Zwangsdienste würden sowohl gegen Artikel 5
Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GrCh) als auch gegen
Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen,
da solche Dienste nur dann erlaubt wären, wenn das Leben oder Wohl der
Gemeinschaft direkt und zeitnah durch Notstände oder Katastrophen bedroht sind.
Statt auf staatlich verordnete Zwangsdienste zu setzen, sollte freiwilliges
gesellschaftliches Engagement gestärkt und ausfinanziert werden. Seit 2012 haben sich neben
anderen freiwilligen Diensten mehr als 490.000 junge Menschen für den
Bundesfreiwilligendienst (BFD) entschieden. Trotzdem gibt es immer wieder politische Vorstöße,
den Etat für den BFD zu kürzen. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 vom
Juli 2024 waren Kürzungen zum BFD von 12 Prozent vorgesehen (www.der-paritae-
tische.de/alle-meldungen/freiwilligendienste-kuerzungen-aktionswochen-im-herbst/).
Gesellschaftliches Engagement lebt von Motivation, nicht von Zwang. Demokratie
braucht keine Wehrpflicht – sie braucht Teilhabe, Freiwilligkeit und Frieden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. bis zum 31. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Grundgesetzes vorzulegen, der Artikel 12a des Grundgesetzes streicht;
2. die Mittel für den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ),
das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und ähnliche auf Freiwilligkeit setzende
Dienste aufzustocken und damit auch die Einrichtung neuer BFD-Stellen zu
ermöglichen.
Berlin, den 2. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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