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Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz

dip / drucksache 04.09.2025 · WP 21 · 21/1488 · Antrag · Original ↗

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Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1488 21. Wahlperiode 04.09.2025 Antrag der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Jan van Aken, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wie jede allgemeine Dienstpflicht widerspricht auch die Wehrpflicht den Grundsätzen von Demokratie und Freiheit. Sie beruht auf staatlichem Zwang, greift tief in die Lebensplanung der Betroffenen ein und kann letztlich nur durch Gewalt oder deren Androhung durchgesetzt werden. Bis zu ihrer Aussetzung im Juli 2011 war die Umsetzung der Wehrpflicht zudem durch „Wehrungerechtigkeit“ geprägt, die sich in Willkür und Ungleichbehandlung der wehrpflichtigen jungen Menschen äußerte. Die Wehrpflicht bedeutet letztlich nichts anderes als die erzwungene Teilnahme junger Menschen am Krieg – und damit auch an der möglichen Vernichtung von Menschenleben, gegebenenfalls unter Einsatz des eigenen Lebens. Die Wehrpflicht ist ein weiteres militärisches Instrument zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen des Staates. Junge Menschen werden ungeachtet ihrer Lebensentwürfe und Wünsche als Verschiebemasse für die Bundeswehr instrumentalisiert. Waren sie früher bei der Umstrukturierung der Bundeswehr zur Interventionsarmee im Weg, sollen sie jetzt als Füllmasse für die neue Aufrüstungsstrategie herhalten. Die aktuelle Debatte um eine Wiedereinführung der Wehrpflicht beruft sich vor allem auf die sicherheitspolitische Bedrohung durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Doch diese Argumentation greift zu kurz: Laut dem schwedischen Friedensforschungsinstitut SIPRI waren die NATO-Staaten im Jahr 2024 für rund 55 Prozent der weltweiten Rüstungsausgaben verantwortlich (www.sipri.org/media/press- release/2025/unprecedented-rise-global-military-expenditure-european-and- middleeast-spending-surges). Mit einer Truppenstärke von mehr als 3 Millionen Soldat:innen verfügt das NATO-Militärbündnis zudem über die mit Abstand umfangreichsten Streitkräfte weltweit (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/2024/6/pdf/2406- 17-def-exp-2024-en.pdf). Diese militärische Überlegenheit gegenüber allen anderen Staaten macht deutlich: Eine sicherheitspolitische Notwendigkeit zur Reaktivierung der Wehrpflicht besteht nicht. Neben den Diskussionen über die Reaktivierung der Wehrpflicht gibt es nun Debatten über die Einführung neuer Formen von staatlichen Zwangsdiensten für alle, wie z. B. „Freiheitsdienst“ oder „gesellschaftliches Pflichtjahr“ (www.fr.de/politik/fordern- freiheitsdienst-fuer-alle-zwischen-18-und-67-wehrpflicht-debatte-gruene- 93656481.html). Diese oder ähnliche Zwangsdienste würden sowohl gegen Artikel 5 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GrCh) als auch gegen Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, da solche Dienste nur dann erlaubt wären, wenn das Leben oder Wohl der Gemeinschaft direkt und zeitnah durch Notstände oder Katastrophen bedroht sind. Statt auf staatlich verordnete Zwangsdienste zu setzen, sollte freiwilliges gesellschaftliches Engagement gestärkt und ausfinanziert werden. Seit 2012 haben sich neben anderen freiwilligen Diensten mehr als 490.000 junge Menschen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) entschieden. Trotzdem gibt es immer wieder politische Vorstöße, den Etat für den BFD zu kürzen. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 vom Juli 2024 waren Kürzungen zum BFD von 12 Prozent vorgesehen (www.der-paritae- tische.de/alle-meldungen/freiwilligendienste-kuerzungen-aktionswochen-im-herbst/). Gesellschaftliches Engagement lebt von Motivation, nicht von Zwang. Demokratie braucht keine Wehrpflicht – sie braucht Teilhabe, Freiwilligkeit und Frieden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. bis zum 31. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der Artikel 12a des Grundgesetzes streicht; 2. die Mittel für den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und ähnliche auf Freiwilligkeit setzende Dienste aufzustocken und damit auch die Einrichtung neuer BFD-Stellen zu ermöglichen. Berlin, den 2. September 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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