Wirtschaftliche Perspektive von Nutzhanf (Antwort zu Drs. 21/1047)
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Wirtschaftliche Perspektive von Nutzhanf (Antwort zu Drs. 21/1047)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1188
21. Wahlperiode 11.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Ates Gürpinar, Luigi
Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1047 –
Wirtschaftliche Perspektive von Nutzhanf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nutzhanf wird u. a. für Baustoffe, CBD (Cannabidiol)-Produkte, Fasern,
Lebensmittel und Kosmetika benutzt. Die wirtschaftliche Produktion in
Deutschland ist, bedingt durch eine strenge Regulierung, nur eingeschränkt
risikofrei möglich.
Eine Verbesserung der Gesetzeslage bezüglich des Anbaus von Nutzhanf war
in der letzten Legislaturperiode geplant, wurde letztendlich aber nicht
umgesetzt. Der in der Bundesrepublik Deutschland festgelegte THC
(Tetrahydrocannabinol)-Grenzwert von 0,3 Prozent ist nach Ansicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller fachlich nicht zu rechtfertigen. Andere Länder wie Italien
haben bereits eine THC-Grenze von 0,6 Prozent festgelegt, die Schweiz gar von
1 Prozent. Insbesondere bei sonnigen Bedingungen ist es schwierig, den
Grenzwert von 0,3 Prozent nicht zu überschreiten, was ein Risiko für die
Produktion darstellt.
Die strenge Regulierung von Nutzhanf ist nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller nicht zeitgemäß. Wir fragen daher die Bundesregierung,
inwieweit sie die notwendige Liberalisierung angehen wird.
1. Plant die Bundesregierung, das „Nutzhanfliberalisierungsgesetz“
(Bundestagsdrucksache 20/14043) zu novellieren?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Das „Erste Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes –
Nutzhanfliberalisierung“, (Bundestagsdrucksache 20/14043 vom 4. Dezember 2024) ist in
der vergangenen Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen und daher
nicht in Kraft getreten. Die Möglichkeit einer Novellierung besteht somit nicht.
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu dem Thema Nutzhanf
und dem vorgenannten Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 11. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in einer
Neubewertung der THC-Grenzwerte für Industriehanf, und wie sollten diese, der
Auffassung der Bundesregierung nach, definiert sein?
Eine Anhebung des Grenzwertes von Tetrahydrocannabinol (THC) für
Nutzhanf könnte möglicherweise mit zusätzlichen Vermarktungsmöglichkeiten für
Nutzhanfprodukte verbunden sein. Allerdings gilt es, bei etwaigen
Anpassungen der Regelungen für Nutzhanf die völker- und EU-rechtlichen Vorgaben zu
beachten. Darüber hinaus hat der Gesundheitsschutz von Verbraucherinnen und
Verbrauchern, insbesondere Schwangeren, Kindern und Jugendlichen, für die
Bundesregierung höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund wird insbesondere
die Gefahr einer möglichen Anreicherung und Extraktion gesehen, die der
Höhe des gesetzlich festzulegenden THC-Gehalts Grenzen setzt. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Plant die Bundesregierung eine sofortige Neubewertung der THC-
Grenzwerte im Nutzhanfanbau unter Einbeziehung wissenschaftlicher Fakten
und agrarwirtschaftlicher Praxis?
a) Wenn ja, welche Prüfungen sind bisher erfolgt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine Änderung der Vorgaben für den
Anbau von Nutzhanf, die den Anbau von Sorten zulassen würde, die wegen
ihres zu hohen THC-Gehaltes (größer als 0,3 Prozent) nicht im Gemeinsamen
Sortenkatalog der Europäischen Union (EU) eingetragen sind. Aufgrund des
gemeinschaftlichen Saatgutrechts ist der Vertrieb von Saatgut von nicht im
Gemeinsamen Sortenkatalog eingetragenen Hanfsorten nicht zulässig. Flächen,
auf denen solche Sorten angebaut würden, kämen zudem nicht für
Direktzahlungen der EU in Frage, was den Anbau in den meisten Fällen unwirtschaftlich
machen dürfte. Das Risiko von natürlichen Schwankungen des THC-Gehalts in
den Nutzhanfpflanzen wird durch das Alternativverhältnis der
Doppelbuchstaben aa und bb in § 1 Nummer 9 Buchstabe a des Konsumcannabisgesetzes
aufgefangen.
4. Wird die Regierung eine Abschaffung der sogenannten Rauschklausel
vorantreiben?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Gibt es Gespräche über eine Novellierung und/oder Neubewertung mit
den relevanten Akteuren aus Landwirtschaft, Industrie und
Fachverbänden?
a) Wenn ja, welche Verbände sind bisher mit einbezogen worden (bitte
die bisherigen Gespräche auflisten)?
b) Wenn nein, ist das geplant (bitte einen Zeitplan angeben), und wenn
nein, warum ggf. nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Auf Fachebene findet ein stetiger Austausch über die Belange des
Nutzhanfsektors in Deutschland statt, insbesondere mit dem Deutschen Bauernverband e. V.
(DBV), dem Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW), der European
Industrial Hemp Association (EIHA) und dem Nutzhanf-Netzwerk e. V.
6. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um Industriehanf als
ernstzunehmende Zukunftsressource in die nationale Wirtschafts-, Klima- und
Agrarstrategie zu integrieren?
Die Bundesregierung hält die Forschung im Nutzhanfsektor, beispielsweise die
Züchtung neuer Nutzhanfsorten, die Entwicklung neuer Werkstoffe, wie
beispielsweise für das Bauwesen, sowie die Erforschung der ökologischen Vorteile
des Nutzhanfanbaus grundsätzlich für eine wichtige Voraussetzung für
Entwicklungen und Innovationen in diesem Bereich. Daher fördert die
Bundesregierung verschiedene Forschungsprojekte zu Nutzhanf im Bereich der
Bioökonomie.
Daneben setzt sich die Bundesregierung weiterhin für Vereinfachungen sowohl
auf nationaler als auch auf EU-Ebene ein. Beispielhaft ist hier der auf eine
Initiative der Bundesregierung zurückgehende Vorschlag der Europäischen
Kommission zu nennen, den Mitgliedstaaten mehr Freiheiten bei der Festlegung von
Mindestkontrollquoten für den Nutzhanfanbau zu geben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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